Herstellung und Lieferung von Kugelschreibern im Corporate Design des Deutschen Bundestages

Deutscher Bundestag – Verwaltung

Gegenstand der Leistung sind die Herstellung und Lieferung von Kugelschreibern im Corporate Design des Deutschen Bundestages in folgender Qualität:
Objekt: Druckkugelschreiber mit gleichmäßiger Drückermechanik mit Aufdruck der Bildwortmarke des Deutschen Bundestages;
Material: Metall (abriebfeste Chromteile);
Mine: blau- oder schwarzschreibende Metall-Großraummine, auswechselbar, mit sauberem Schriftbild und gleichmäßigem Tintenfluss; Schreibleistung nach DIN 12757-2, dokumentengeeignet nach ISO
12575, Tinte M-Pyrol frei, Austrocknungsschutz nach ISO 554 oder vergleichbar;
Gehäuse: in drei unterschiedlichen Farben überzogen oder lackiert (silbern, weiß, schwarz); die drei Varianten dürfen sich aber nur in der äußeren Farbe, ansonsten aber nicht unterscheiden; Spitze, Clip und Druckknopf bei allen Farbvarianten in silber;
Format: Länge ca. 130-145 mm, Durchmesser Gehäuse ca. 8-10 mm; schlanke Form, ohne optische Unterbrechung am Schaft;
Aufdruck: Bildwortmarke des Deutschen Bundestages rechts vom Clip im 120° Winkel (ggf. abweichender Aufdruck bei Teilauflagen)
- in schwarz: bei den Gehäusefarben silber und weiß,
- in silber (HKS 99 K): bei der Gehäusefarbe schwarz.
Der Aufdruck muss abriebfest sein
Mengengerüst: Es ist möglich, dass die drei verschiedenen Farbvarianten innerhalb der jeweiligen Gesamtlieferung in drei unterschiedlichen Mengen zu liefern sind.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-18. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-01.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-01 Auftragsbekanntmachung
2015-07-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-04-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kugelschreiber
Menge oder Umfang:
Pro Jahr Vertragslaufzeit wird eine Mindestabnahme von 80 000 Kugelschreibern garantiert.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kugelschreiber 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag – Verwaltung
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundestag.de 🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de 📧
Telefon: +49 3022733234 📞
Fax: +49 3022730374 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-01 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 067-118488
ABl. S-Ausgabe: 67
Zusätzliche Informationen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite des Angebotsschreibens, führt zum Ausschluss des Angebots. - Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 8.5.2015 bei der AG eingegangen sind. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Leistung sind die Herstellung und Lieferung von Kugelschreibern im Corporate Design des Deutschen Bundestages in folgender Qualität:
Objekt: Druckkugelschreiber mit gleichmäßiger Drückermechanik mit Aufdruck der Bildwortmarke des Deutschen Bundestages;
Material: Metall (abriebfeste Chromteile);
Mine: blau- oder schwarzschreibende Metall-Großraummine, auswechselbar, mit sauberem Schriftbild und gleichmäßigem Tintenfluss; Schreibleistung nach DIN 12757-2, dokumentengeeignet nach ISO
12575, Tinte M-Pyrol frei, Austrocknungsschutz nach ISO 554 oder vergleichbar;
Gehäuse: in drei unterschiedlichen Farben überzogen oder lackiert (silbern, weiß, schwarz); die drei Varianten dürfen sich aber nur in der äußeren Farbe, ansonsten aber nicht unterscheiden; Spitze, Clip und Druckknopf bei allen Farbvarianten in silber;
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Format: Länge ca. 130-145 mm, Durchmesser Gehäuse ca. 8-10 mm; schlanke Form, ohne optische Unterbrechung am Schaft;
Aufdruck: Bildwortmarke des Deutschen Bundestages rechts vom Clip im 120° Winkel (ggf. abweichender Aufdruck bei Teilauflagen)
- in schwarz: bei den Gehäusefarben silber und weiß,
- in silber (HKS 99 K): bei der Gehäusefarbe schwarz.
Der Aufdruck muss abriebfest sein
Mengengerüst: Es ist möglich, dass die drei verschiedenen Farbvarianten innerhalb der jeweiligen Gesamtlieferung in drei unterschiedlichen Mengen zu liefern sind.
Beschreibung der Optionen:
Die AG hat das Recht, bis zwei Monate vor Vertragsablauf einmal eine Verlängerungsoption für weitere zwei Jahre in Anspruch zu nehmen.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 22 Monate
Referenznummer: ZT6-1133-2015-045-14-IO2
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus
dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht (Punkt 3.1.1 des
Angebotsvordrucks).
- Erklärung über die Anmeldung in einer Berufsgenossenschaft (Punkt 3.1.2 des
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz:
Die Auftraggeberin wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der
den Zuschlag erhalten soll, zur Bestätigung der Erklärung einen Auszug aus dem
Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
- Tariftreueerklärung
- Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die
Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister,
sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
- Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks wird durch Unterschrift des Angebots mit abgegeben. Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit seiner Unterschrift auch für den/die Unterauftragnehmer.
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- Bei Insolvenz einen von allen Gläubigern angenommenen Insolvenzplan und die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplanes als eigene Anlage mit der Bezeichnung „INS“ (Punkt 2 des Angebotsvordrucks).
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Erklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen vorzulegen (Punkt 3.8 des Angebotsvordrucks). Alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haben dem Angebot zudem die hier genannten Nachweise beizufügen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
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- Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt ist, sind die in Punkt 4 des Angebotsvordrucks aufgeführten Angaben vorzunehmen. Zudem ist Punkt 9 der Bewerbungsbedingungen zu beachten.
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 500.000 Euro für Personen- und Sachschäden je Versicherungsfall). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen.
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Mindeststandards: Siehe jeweils links.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
- Als Muster muss ein Kugelschreiber entsprechend der Leistungsbeschreibung mit Preisangaben mit dem Aufdruck „Deutscher Bundestag“ in silber (HKS 99 K) mit dem Schrifttyp - soweit vorhanden - Melior Com oder ansonsten Georgia in Schriftgröße 8 und Gehäusefarbe schwarz vorgelegt werden.
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- Angabe von mindestens drei aussagekräftigen Referenzen über vergleichbare Leistungen zur Herstellung und Lieferung von Kugelschreibern mit Aufdruck in den letzten zwei Jahren. Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss. Die Auftraggeberin behält sich vor, zusätzlich zu den eingereichten Referenzen gegebenenfalls eigene Erfahrungen aus Vertragsbeziehungen mit dem Bieter in die Eignungsprüfung einzubeziehen (Punkt 3.6 des Angebotsvordrucks).
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- Sofern Bietergemeinschaften gebildet werden sollen, sind die oben aufgeführten Angaben und Formalitäten von jedem Mitglied zu erbringen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
- Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt ist, sind Art und Umfang der durch die Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen anzugeben und die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Ferner ist eine Erklärung des Unterauftragnehmers beizufügen, in welcher er angibt, im Falle des Zuschlags auf Ihr Angebot, Teilleistungen im Rahmen dieser Vertragsabwicklung zu erbringen. Auch sind die Nachweise für den Teilbereich der Leistung, für den der Unterauftragnehmer benannt wurde, vom Unterauftragnehmer vorzulegen, sofern dies zum Nachweis der Eignung notwendig ist.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Leistungsbeschreibung mit Preisangaben, Zusätzliche Vertragsbedingungen der Verwaltung des Deutschen Bundestages, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt;
- das der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung entgegenzunehmen und
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-07-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-09-01 📅
Datum des Endes: 2017-08-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: ZT6-1133-2015-045-14-IO2
Zusätzliche Informationen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters dürfen dem Angebot nicht beigefügt werden. Die Beifügung der AGB, auch zum Beispiel auf der Rückseite des Angebotsschreibens, führt zum Ausschluss des Angebots.
- Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 8.5.2015 bei der AG eingegangen sind. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 067-118488 (2015-04-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-07-29)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-07-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 147-270812
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 67-118488
ABl. S-Ausgabe: 147

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität (10)
2. Benutzerfreundlichkeit (10)
3. Ästhetik (10)
4. Preis (70)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-07-28 📅
Name: trendidee GmbH Berlin
Postanschrift: Tacitusstraße 10a
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12109
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 13

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 107 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 107 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
§ 107 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Absatz 1 Nummer 2 GWB.
§ 101 a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2015/S 147-270812 (2015-07-29)
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