Herstellung und/oder Lieferung von rohen Eichenweichenschwellen, rohen Eichenbrückenschwellen und rohen Buchengleisschwellen für das Schwellenwerk der DB Netz AG in Schwandorf inklusive Transportleistungen ohne Entladung
DB Netz AG, Werk Oberbaustoffe Witten, Schwellenwerk Schwandorf
Herstellung und/oder Lieferung von rohen Eichenschwellen für den Weichenbereich, rohen Eichenschwellen für den Brückenbereich und rohen Buchenschwellen für den Gleisbereich, inklusive Transport ohne Entladung per Bahnwagen oder Lkw nach Schwandorf.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-19.
Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-05-19 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2015-05-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rohholz
Menge oder Umfang:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rohholz 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG, Werk Oberbaustoffe Witten, Schwellenwerk Schwandorf
Postanschrift: Schwellenwerkstraße 15
Postleitzahl: 92421
Postort: Schwandorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com 🌏
E-Mail: thomas.matis@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 3029759840 📞
Fax: +49 3029756676 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-19 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 097-176242
ABl. S-Ausgabe: 97
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Fachlosgruppe 1 – rohe Gleisschwellen aus Buchenholz
Kurze Beschreibung: Rohe Gleisschwellen aus Buchenholz, Abmessung: (H x B x L) = 16 x 26 x 260 cm.
Menge oder Umfang:
Bezeichnung des Loses: Fachlosgruppe 2 – rohe Weichenschwellen aus Eichenholz
Kurze Beschreibung:
Bezeichnung des Loses: Fachlosgruppe 3 – rohe Weichenbreitschwellen aus Eichenholz
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Fachlosgruppe 4 – rohe Eichenbrückenschwellen (24 x 26 x 260 cm)
Kurze Beschreibung: Rohe Brückenschwellen aus Eichenholz, Abmessung: (H x B x L) = 24 x 26 x 260 cm.
Menge oder Umfang:
Bezeichnung des Loses: Fachlosgruppe 5 – rohe Eichenbrückenschwellen (30 x 24 x 300 cm)
Kurze Beschreibung: Rohe Brückenschwellen aus Eichenholz, Abmessung: (H x B x L) = 30 x 24 x 300 cm.
Menge oder Umfang:
Bezeichnung des Loses: Fachlosgruppe 6 – rohe Eichenbrückenschwellen (50 x 24 x 300 cm)
Kurze Beschreibung: Rohe Brückenschwellen aus Eichenholz, Abmessung: (H x B x L) = 50 x 24 x 300 cm.
Menge oder Umfang:
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: MA08
AB13
BA10
BA47
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 92421 Schwandorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastrukturmaterial, TEI 4(2), Caroline-Michaelis Str. 5-11, 10115 Berlin
Thomas Matis
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-11-01 📅
Datum des Endes: 2016-05-31 📅
2016-10-31 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2015/S 097-176242 (2015-05-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rohholz
Menge oder Umfang:
20 000 Stück rohe Buchenschwellen, 199 170 Meter rohe Weicheneichenschwellen, 192 Meter rohe Weichenbreitschwellen aus Eichenholz, insgesamt 5 000 Stück Brückenschwellen aus Eichenholz in verschiedenen Abmessungen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rohholz 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: DB Netz AG, Werk Oberbaustoffe Witten, Schwellenwerk Schwandorf
Postanschrift: Schwellenwerkstraße 15
Postleitzahl: 92421
Postort: Schwandorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.deutschebahn.com 🌏
E-Mail: thomas.matis@deutschebahn.com 📧
Telefon: +49 3029759840 📞
Fax: +49 3029756676 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-19 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 097-176242
ABl. S-Ausgabe: 97
Zusätzliche Informationen
Für den Fall, dass der Bewerber wegen fehlender oder unzureichender Sägekapazitäten beabsichtigt, Drittunternehmen/Nachunternehmer (NU) mit der Fertigung und/oder dem Vertrieb von Rohholzschwellen zu beauftragen, Erklärung, dass er mit dem Angebot folgende Erklärungen und Nachweise der/des NU vorlegen wird (NU in diesem Sinne sind auch konzernverbundene Unternehmen):
1) Verpflichtungserklärung(en) der/des NU zur Holzlieferung im Auftrag des Bieters;
2) Chain-of-Custody Zertifizierung der/des NU über die Einhaltung einer nachhaltigen Holzwirtschaft. Die Hinweise unter Ziff. III.2.3) dieser Veröffentlichung gelten entsprechend;
3) Erklärung zur Einhaltung der EU-Holzhandelsverordnung;
4) Die Eigenerklärungen gemäß Ziff. III.2.1) dieser Veröffentlichung (mit Ausnahme der Erklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner);
5) Angabe der Sägekapazität der/des NU in m
6) Angabe/Benennung der zur Verfügung stehenden Holzarten der/des NU.
Die vorgenannten Erklärungen und Nachweise der/des NU sind mit dem Angebot vorzulegen. Die Verpflichtungserklärung muss mindestens folgende Angaben enthalten: dem Bieter verbindlich zugesicherte Holzmenge (in m
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Darüber hinaus hat der Bewerber zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit seiner Erklärungen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrags wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
Beantragt eine Bewerbergemeinschaft die Teilnahme am Wettbewerb, so sind alle geforderten Erklärungen und Nachweise – mit Ausnahme der in Ziff. III.2.3) dieser Veröffentlichung geforderten Angaben/ Referenzen – von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die Erklärungen über eine beabsichtigte Zusammenarbeit mit NU sowie die Erklärung, dass mit dem Angebot die 6 genannten Nachweise und Erklärungen des/der Drittunternehmen/Nachunternehmer vorgelegt werden, können gemeinschaftlich abgegeben werden.
Alle unter Ziff. III.1.4), III.2.1) bis III.2.3) und VI.3) geforderten Erklärungen und Nachweise mit Ausnahme der Erklärungen/Nachweise des NU, sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der Teilnahmeantrag muss per Post in einem verschlossenen Umschlag und von außen mit der Aufschrift „Teilnahmeantrag EU-Vergabe, Vergabe-Nr. 15TEI15692“ gekennzeichnet übersendet werden. Teilnahmeanträge in elektronischer Form, z. B. per Fax oder E-Mail, werden nicht zugelassen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Herstellung und/oder Lieferung von rohen Eichenschwellen für den Weichenbereich, rohen Eichenschwellen für den Brückenbereich und rohen Buchenschwellen für den Gleisbereich, inklusive Transport ohne Entladung per Bahnwagen oder Lkw nach Schwandorf.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Fachlosgruppe 1 – rohe Gleisschwellen aus Buchenholz
Kurze Beschreibung: Rohe Gleisschwellen aus Buchenholz, Abmessung: (H x B x L) = 16 x 26 x 260 cm.
Menge oder Umfang:
20.000 Stück, aufgeteilt in 4 identische Teilmengenlose à 5 000 Stück (Losnummern 1.1-1.4).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Fachlosgruppe 2 – rohe Weichenschwellen aus Eichenholz
Kurze Beschreibung:
Rohe Weichenschwellen aus Eichenholz, Abmessung: (H x B x L) = 16 x 26 x 220 bis 4,70 cm.
Menge oder Umfang:
Gesamtbedarf: 199 170 Meter von L = 2,20 m bis L = 4,70 m aufgeteilt in 20 identische Teilmengenlose à 9 959 Meter von L = 2,20 m bis L = 4,70 m. (Losnummern 2.1-2.20).
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Fachlosgruppe 3 – rohe Weichenbreitschwellen aus Eichenholz
Kurze Beschreibung:
Rohe Weichenbreitschwellen aus Eichenholz, Abmessung (H x B x L) 16 x 26 x 480 cm.
Menge oder Umfang: 192 Meter ( = 1 Los).
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Fachlosgruppe 4 – rohe Eichenbrückenschwellen (24 x 26 x 260 cm)
Kurze Beschreibung: Rohe Brückenschwellen aus Eichenholz, Abmessung: (H x B x L) = 24 x 26 x 260 cm.
Menge oder Umfang:
Gesamtbedarf: 3 000 Stück aufgeteilt in 6 identische Teilmengenlose à 500 Stück. (Losnummern 4.1-4.6).
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Fachlosgruppe 5 – rohe Eichenbrückenschwellen (30 x 24 x 300 cm)
Kurze Beschreibung: Rohe Brückenschwellen aus Eichenholz, Abmessung: (H x B x L) = 30 x 24 x 300 cm.
Menge oder Umfang:
1 000 Stück, aufgeteilt in 4 identische Teilmengenlose à 250 Stück (Losnummern 5.1-5.4).
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Fachlosgruppe 6 – rohe Eichenbrückenschwellen (50 x 24 x 300 cm)
Kurze Beschreibung: Rohe Brückenschwellen aus Eichenholz, Abmessung: (H x B x L) = 50 x 24 x 300 cm.
Menge oder Umfang:
1 000 Stück, aufgeteilt in 4 identische Teilmengenlose à 250 Stück (Losnummern 6.1-6.4).
Referenznummer: 15TEI15692
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: MA08
AB13
BA10
BA47
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 92421 Schwandorf.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Erklärungen gemäß Bietereigenerklärung:
— Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein
Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
— Erklärung, dass für das Unternehmen im Gewerbezentralregister keine Eintragungen bestehen und kein Verfahren anhängig ist, welches zu einer Eintragung führt. Sollte eine Eintragung bestehen, so ist diese anzugeben.
— Erklärung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist.
— Erklärung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist.
— Erklärung zur kartellrechtlichen Compliance und Korruptionsprävention:
a. Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe und darüber hinaus auch in den vergangenen 10 Jahren – keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässigewettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i. S. v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-,Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen).
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b. Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionspräventionbekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt.
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— Erklärung, dass das Unternehmen keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt (§ 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO). Wurde eine schwere Verfehlung begangen, so ist diese anzugeben.
— Erklärung, dass keine Kenntnis besteht, dass eine Person, deren Verhalten gemäß § 21 Abs. 2 SektVO dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen eines der in § 21 Abs. 1 SektVO genannten Tatbestände verurteilt ist.
— Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner:
Bei Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Bietereigenerklärung von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben. Wird keine der 3 nachfolgenden Möglichkeiten ausgewählt, wird der Bewerber bereits deswegen vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
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a. Erklärung, dass das Unternehmen den DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner unter http://www.deutschebahn.com/file/2920500/data/geschaeftspartner.pdf zur Kenntnis genommen hat und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer-und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d. h. der
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Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten.
Oder:
b. die BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct des Bundesverbandes Materialwirtschaft, Einkauf und Logistike. V. unter http://www.bme.de/fileadmin/pdf/ Pressemeldungen/2008_11_10_BME_VerhaltensrichtlinieCoC.pdf zur Kenntnis genommen hat und sich hiermit verpflichtet, die darin aufgeführten Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer-und/oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d. h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten.
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Hinweis: Aus der BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct und deren Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Deutsche Bahn Konzern begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert.
Der Deutsche Bahn Konzern verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen die BME-Verhaltensrichtlinie Code of Conduct durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.
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c. einen eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbare Regelungen) hat, der mit dem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für das Unternehmen festlegt und sich hiermit verpflichtet, diese Prinzipien zusätzlich zu den jeweiligen Verpflichtungen aus etwaigen Liefer-und/ oder Leistungsverträgen mit einem Unternehmen des Deutsche Bahn Konzerns (d. h. der Deutschen Bahn AG oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens) jeweils einzuhalten, und versichern hiermit, dass die geltende Fassung dieser Eigenerklärung für eine mögliche Überprüfung der Vergleichbarkeit der Prinzipien beigefügt ist.
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Uns ist bewusst, dass das Unternehmen möglicherweise vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden kann bzw. diesbezüglich geschlossene Verträge gekündigt werden können, wenn sich im Rahmen dieser Überprüfung herausstellt, dass keine Vergleichbarkeit der Prinzipien vorliegt.
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Hinweis: Aus dem eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) des Unternehmens und dessen Einhaltung können und werden keinerlei Pflichten für den Deutsche Bahn Konzern begründet und werden von diesem auch nicht akzeptiert. Der Deutsche Bahn Konzern verzichtet dadurch auch nicht auf irgendwelche Rechte aus etwaigen Liefer- und/oder Leistungsverträgen. Bei Verstößen gegen den eigenen Verhaltenskodex (oder vergleichbaren Regelungen) durch das Unternehmen behält sich der Deutsche Bahn Konzern das Recht zur Kündigung von Verträgen vor.
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— Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit
— das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz – AEntG),
— das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG),
— sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder
— allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden.
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— Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus dem Vorpunkt dieser Eigenerklärung auf die von diesem beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird. Vertreter von Unternehmen, die außerhalb der Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland ihren Geschäftssitz haben, geben die oben genannten Erklärungen nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, ab.
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Bei Bietergemeinschaften ist eine gesonderte Eigenerklärung von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitgliedabzugeben. Eine wissentliche falsche Erklärung im Vergabeverfahren kann
— den Ausschluss vom Vergabeverfahren und von weiteren Vergabeverfahren des Konzerns Deutsche Bahn zur Folge haben;— nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigen.
Hinweis: Vordruck zu den vorgenannten Erklärungen abrufbar bei: thomas.matis@deutschebahn.com
Des Weiteren hat der Bewerber folgende Erklärungen abzugeben:
— Erklärung, dass für den Zeitraum der letzten fünf Jahre gegen das Unternehmen keine rechtskräftig festgestellten schweren Verfehlungen im Sinne von SektVO § 21 Absatz 1 und 2 bestanden haben.
— Erklärung, dass das Unternehmen nicht durch die DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist. Darüber hinaus hat der Bewerber zu erklären, dass ihm bekannt ist, dass die eventuelle Unrichtigkeit dieser Erklärung zum Ausschluss vom Vergabeverfahren sowie zur fristlosen Kündigung eines etwa erteilten Auftrages wegen Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht aus wichtigem Grund führen kann.
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— Angaben zum innerhalb der EU erzielten Umsatz (in Euro) des Unternehmens aus Leistungen, die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar sind, aufgeteilt nach folgenden Gebieten:
1) Herstellung und/oder Lieferung von rohen Gleisschwellen aus Holz,
2) Herstellung und/oder Lieferung von rohen Weichenschwellen aus Holz
3) Herstellung und/oder Lieferung von rohen Brückenschwellen aus Holz,
jeweils für die Jahre 2013 und 2014 und unter Nennung der jeweiligen Auftraggeber sowie eines Ansprechpartners des Auftraggebers.
— Erklärung, dass die Vorgaben der EU-Holzhandelsverordnung Verordnung (EU) Nr. 995/2010 eingehalten werden.
— Nachweis des Bewerbers (des Unternehmens) über die Einhaltung einer nachhaltigen Holzwirtschaft. Akzeptiert werden die in Deutschland verbreiteten Zertifikate von FSC und von PEFC. Der Bewerber selbst muss zertifiziert sein (Chain of Custody). Andere Zertifikate bzw. andere Nachweise können berücksichtigt werden, wenn der Bewerber bei Abgabe des Teilnahmeantrages glaubhaft nachweist, dass diese mit den für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC übereinstimmen.
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— Angabe der eigenen Gesamtsägekapazität sowie monatlichen Sägekapazität in m
— Mit dem Teilnahmeantrag sind von jedem Bewerber für das Los/die Lose, für das/die eine Bewerbung erfolgen soll, zwingend folgende Angaben zu machen:
Die nachfolgend genannten Mindestanforderungen gelten für eine Bewerbung in den jeweiligen Fachlosgruppen. Die Anforderungen müssen bei der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllt sein, die Bewerbergemeinschaft wird diesbezüglich als Ganzes beurteilt:
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1) für Fachlosgruppe 1: Benennung von Referenzen für die vergangenen 2 Jahre (mit Nennung eines Ansprechpartners), mindestens eine Lieferung von 500 m
2) für Fachlosgrupppe 2: Benennung von Referenzen für die vergangenen 2 Jahre (mit Nennung eines Ansprechpartners), mindestens eine Lieferung von 350 m
3) für Fachlosgruppe 3: Benennung von Referenzen für die vergangenen 10 Jahre (mit Nennung eines Ansprechpartners), mindestens eine Lieferung von Weichenbreitschwellen aus Holz an Auftraggeber innerhalb der EU,
4) für die Fachlosgrupppen 4-6: Benennung von Referenzen für die vergangenen 2 Jahre (mit Nennung eines Ansprechpartners), mindestens eine Lieferung von 50 m
Geforderte Kautionen und Garantien: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Teilnahmeantrag sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Deutsche Bahn AG, Beschaffung Infrastrukturmaterial, TEI 4(2), Caroline-Michaelis Str. 5-11, 10115 Berlin
Thomas Matis
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-11-01 📅
Datum des Endes: 2016-05-31 📅
2016-10-31 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verrwiesen.
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