Hinzuziehung von Sachverständigen gemäß § 20 Atomgesetz (AtG) im Rahmen der atomrechtlichen Aufsicht über die Stilllegung, den Abbau und den Restbetrieb des Kernkraftwerkes Würgassen
Auftragsgegenstand sind Sachverständigentätigkeiten im Sinne des § 20 AtG bei der Stilllegung, dem Abbau und dem Restbetrieb des Kernkraftwerkes Würgassen (KWW) der E.ON Kernkraft GmbH. Das KWW befindet sich im Osten Nordrhein-Westfalens an der Weser gelegen nahe der Ortschaft Beverungen im Kreis Höxter. Die Anlage wurde ab dem Jahr 1968 errichtet und verfügte über einen Leichtwassermoderierten und -gekühlten Siedewasserreaktor der Baureihe 69 mit direkter Dampfeinspeisung in die Turbine. Die Leistung der Anlage belief sich auf 1900 MWtherm. und 670 MWelekt./brutto. Nach 23 Betriebsjahren erfolgte die endgültige Abschaltung im Jahre 1994 aus wirtschaftlichen Erwägungen der Betreiberin. Ab 1997 wurden vier atomrechtliche Genehmigungen gem. § 7 AtG (KWW R1- R4) für die Stilllegung und den Rückbau der Anlage erteilt. Auf Grundlage der Genehmigungen KWW R1 – R4 ist der Rückbau der nuklearen systemtechnischen Komponenten, der Hilfs- und Nebensysteme im Jahr 2014 abgeschlossen worden. Am Standort verbleiben unter dem Regime der o.g. Genehmigungen die dekontaminierten und freigemessenen ehemaligen Betriebsgebäude im industriellen Leerstand und ein Zwischenlager für sonstige radioaktive Abfälle. Nach Ablieferung dieser Abfälle an ein Bundesendlager soll der Abbau der Systemkomponenten des Zwischenlagers und anschließend dessen Dekontamination und Freimessung erfolgen. Im Anschluss daran strebt die Betreiberin eine Entlassung des Geländes aus dem Regelungsbereich des AtG an. Die Betreiberin überführt die Anlage derzeit in einen Zwischenlagerbetrieb, der voraussichtlich bis zur Annahmebereitschaft eines Bundesendlagers aufrechterhalten wird. Es ist deshalb davon auszugehen, dass nach einer Phase einer reduzierten Leistungsnachfrage an den Sachverständigen während des Lagerbetriebs, diese zu Beginn der Ablieferung an ein Bundesendlager und der anschließenden Rückbauarbeiten, Dekontamination und Freimessung des Lagergebäudes und des Anlagengeländes deutlich steigen wird. Änderungen an den dargestellten Planungen sind im Verlauf der vorgegebenen Vertragslaufzeit möglich und müssen von den Gutachtern entsprechend berücksichtigt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-27.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-06-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Gutachterische Tätigkeit
Menge oder Umfang:
Auftragsgegenstand sind Sachverständigentätigkeiten im Rahmen der staatlichen Aufsicht über die Stilllegung, den Abbau und den Restbetrieb des KWW gemäß § 20 i.V.m. § 21 Absatz 2 des AtG. Dies umfasst die Prüfung, Beurteilung und gutachterliche Stellungnahme sowie die begleitende Kontrolle beim Betrieb der Anlage, bei der Stilllegung und dem Abbau von Systemen und Komponenten, bei der Konditionierung und Lagerung radioaktiver Reststoffe und Abfälle, bei Störfällen und meldepflichtigen Ereignissen, bei der radiologischen Überwachung, bei Bau- und Abbruchvorhaben bezüglich der Einhaltung der Anforderungen aus dem Bauordnungsrecht im Sinne des § 65 Abs. 4 BauO NRW sowie bei der Beratung der Atomaufsicht im Anforderungsfall.Der Vertrag wird für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum vollständigen Abbau des Kernkraftwerkes Würgassen geschlossen. Der vollständige Abbau des KWW kann erst nach Beräumung des UNS-Zwischenlagers erfolgen, das zurzeit über eine Genehmigung zur Einlagerung von Gebinden bis zum 31.12.2033 verfügt. Bei der Befristung wurde davon ausgegangen, dass bis zu diesem Zeitpunkt ein geeignetes Endlager zur Verfügung steht.Insofern wird der Bieter in diesem Verfahren, im Falle der Zuschlagserteilung, einen in Betrieb befindlichen Abbau sachverständig übernehmen und dann weiter bis zum vollständigen Abbau bzw. bis zum Ende der atomrechtlichen Aufsicht des Auftraggebers begleiten. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass der zu beauftragende Sachverständige unmittelbar mit den Arbeiten beginnen und in den laufenden Prozess eingebunden werden kann.Im Rahmen der Genehmigungen KWW R1-R4 werden Vorhaben durch KWW beantragt und durch den Auftraggeber im Aufsichtsverfahren nach § 19 AtG mit einer atomrechtlichen Zustimmung versehen. Die Entscheidung über die Zustimmung setzt in der Regel die Beteiligung des Sachverständigen durch den Auftraggeber voraus. Der Auftraggeber beauftragt als Atomaufsicht den Sachverständigen mit der Prüfung von Unterlagen im Rahmen von Vorhaben des Betreibers und entscheidet unter Hinzuziehung des Sachverständigenvotums über den Antrag des Anlagenbetreibers im Aufsichtsverfahren.5 000 000
Auftragsgegenstand sind Sachverständigentätigkeiten im Rahmen der staatlichen Aufsicht über die Stilllegung, den Abbau und den Restbetrieb des KWW gemäß § 20 i.V.m. § 21 Absatz 2 des AtG. Dies umfasst die Prüfung, Beurteilung und gutachterliche Stellungnahme sowie die begleitende Kontrolle beim Betrieb der Anlage, bei der Stilllegung und dem Abbau von Systemen und Komponenten, bei der Konditionierung und Lagerung radioaktiver Reststoffe und Abfälle, bei Störfällen und meldepflichtigen Ereignissen, bei der radiologischen Überwachung, bei Bau- und Abbruchvorhaben bezüglich der Einhaltung der Anforderungen aus dem Bauordnungsrecht im Sinne des § 65 Abs. 4 BauO NRW sowie bei der Beratung der Atomaufsicht im Anforderungsfall.Der Vertrag wird für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum vollständigen Abbau des Kernkraftwerkes Würgassen geschlossen. Der vollständige Abbau des KWW kann erst nach Beräumung des UNS-Zwischenlagers erfolgen, das zurzeit über eine Genehmigung zur Einlagerung von Gebinden bis zum 31.12.2033 verfügt. Bei der Befristung wurde davon ausgegangen, dass bis zu diesem Zeitpunkt ein geeignetes Endlager zur Verfügung steht.Insofern wird der Bieter in diesem Verfahren, im Falle der Zuschlagserteilung, einen in Betrieb befindlichen Abbau sachverständig übernehmen und dann weiter bis zum vollständigen Abbau bzw. bis zum Ende der atomrechtlichen Aufsicht des Auftraggebers begleiten. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass der zu beauftragende Sachverständige unmittelbar mit den Arbeiten beginnen und in den laufenden Prozess eingebunden werden kann.Im Rahmen der Genehmigungen KWW R1-R4 werden Vorhaben durch KWW beantragt und durch den Auftraggeber im Aufsichtsverfahren nach § 19 AtG mit einer atomrechtlichen Zustimmung versehen. Die Entscheidung über die Zustimmung setzt in der Regel die Beteiligung des Sachverständigen durch den Auftraggeber voraus. Der Auftraggeber beauftragt als Atomaufsicht den Sachverständigen mit der Prüfung von Unterlagen im Rahmen von Vorhaben des Betreibers und entscheidet unter Hinzuziehung des Sachverständigenvotums über den Antrag des Anlagenbetreibers im Aufsichtsverfahren.5 000 000
Gesamtwert des Auftrags: 5 000 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Gutachterische Tätigkeit📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Berger Allee 25
Postleitzahl: 40213
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.wirtschaft.nrw.de🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@mweimh.nrw.de📧
Telefon: +49 211617720📞
Fax: +49 21161772795 📠
I.) 1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOF durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes in einem gestuften Verfahren voraussichtlich in zwei Phasen. Die für die spätere Angebotsabgabe erforderlichen Vergabeunterlagen werden den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zugesandt. Nähere Angaben zu Ablauf und Bedingungen des Verhandlungsverfahrens enthalten die Vergabeunterlagen.
2. Der Teilnahmeantrag muss neben dem Original in einer Kopie vorgelegt werden.
3. Der Umschlag bzw. das Paket ist mit dem Kennzettel zum Teilnahmeantrag (Vordruck VOL 9a EG) zu kennzeichnen. Der Kennzettel zum Teilnahmeantrag steht auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de unter der Rubrik „Vergabeunterlagen“ zum Download zur Verfügung.
4. Die Teilnahmeanträge sind an das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, Zentrale Vergabestelle, Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf zu senden.
5. Zusätzliche Auskünfte über diese Bekanntmachung und zur Bewerbung für dieses Vergabeverfahren sind aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bieter spätestens bis zum 17.7.2015, 23:59 Uhr per Mail an zentrale-vergabestelle@mweimh.nrw.de oder über eine entsprechende Fragestellung unter der Rubrik „Kommunikation“ im Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de anzufordern. Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren direkt von anderen Mitarbeitern des Auftraggebers zu erlangen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs durch den Auftraggeber zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber, die gegen diese Regelungen verstoßen, vom Verfahren auszuschließen. Die Fragen der Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Die Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Bewerber sind verpflichtet, sich ständig selbst über den aktuellen Stand der Fragenbeantwortung auf dem Vergabemarktplatz NRW zu informieren.
6. Vergabeunterlagen.
Die Vergabeunterlagenunterlagen nebst Anlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung oder Weitergabe (auch auszugsweise), ob vor oder nach Vertragsabschluss, ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung (vorherige Zustimmung) der ausschreibenden Stelle nicht statthaft.
7. Ortsbesichtigung.
Den Bietern/Bieterinnen wird Gelegenheit gegeben, im Rahmen einer Ortsbesichtigung die Anlage des Kernkraftwerkes Würgassen in Beverungen in Augenschein zu nehmen. Die näheren Einzelheiten sowie die Kontaktdaten für die vorherige Anmeldung werden in den Vergabeunterlagen mitgeteilt. Fragen/Hinweise aus dem Ortstermin werden mit den Antworten im Nachgang des Termins allen Bietern zur Verfügung gestellt.
II. 1. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere allgemeine Informationen zum Verfahren. Sie können dort unter der Rubrik „Kommunikation“ Nachrichten an die Vergabestelle richten und auch Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die unter III.1.4) aufgeführten Verpflichtungserklärungen sowie die Besonderen
Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Vordruck VOL 8a EG) sind zur Vorabinformation auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW unter der Rubrik „Vergabeunterlagen“ zum Download eingestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6SY4WS.
I.) 1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOF durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes in einem gestuften Verfahren voraussichtlich in zwei Phasen. Die für die spätere Angebotsabgabe erforderlichen Vergabeunterlagen werden den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zugesandt. Nähere Angaben zu Ablauf und Bedingungen des Verhandlungsverfahrens enthalten die Vergabeunterlagen.
2. Der Teilnahmeantrag muss neben dem Original in einer Kopie vorgelegt werden.
3. Der Umschlag bzw. das Paket ist mit dem Kennzettel zum Teilnahmeantrag (Vordruck VOL 9a EG) zu kennzeichnen. Der Kennzettel zum Teilnahmeantrag steht auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de unter der Rubrik „Vergabeunterlagen“ zum Download zur Verfügung.
4. Die Teilnahmeanträge sind an das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, Zentrale Vergabestelle, Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf zu senden.
5. Zusätzliche Auskünfte über diese Bekanntmachung und zur Bewerbung für dieses Vergabeverfahren sind aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bieter spätestens bis zum 17.7.2015, 23:59 Uhr per Mail an zentrale-vergabestelle@mweimh.nrw.de oder über eine entsprechende Fragestellung unter der Rubrik „Kommunikation“ im Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de anzufordern. Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren direkt von anderen Mitarbeitern des Auftraggebers zu erlangen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs durch den Auftraggeber zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber, die gegen diese Regelungen verstoßen, vom Verfahren auszuschließen. Die Fragen der Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Die Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Bewerber sind verpflichtet, sich ständig selbst über den aktuellen Stand der Fragenbeantwortung auf dem Vergabemarktplatz NRW zu informieren.
6. Vergabeunterlagen.
Die Vergabeunterlagenunterlagen nebst Anlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung oder Weitergabe (auch auszugsweise), ob vor oder nach Vertragsabschluss, ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung (vorherige Zustimmung) der ausschreibenden Stelle nicht statthaft.
7. Ortsbesichtigung.
Den Bietern/Bieterinnen wird Gelegenheit gegeben, im Rahmen einer Ortsbesichtigung die Anlage des Kernkraftwerkes Würgassen in Beverungen in Augenschein zu nehmen. Die näheren Einzelheiten sowie die Kontaktdaten für die vorherige Anmeldung werden in den Vergabeunterlagen mitgeteilt. Fragen/Hinweise aus dem Ortstermin werden mit den Antworten im Nachgang des Termins allen Bietern zur Verfügung gestellt.
II. 1. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere allgemeine Informationen zum Verfahren. Sie können dort unter der Rubrik „Kommunikation“ Nachrichten an die Vergabestelle richten und auch Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die unter III.1.4) aufgeführten Verpflichtungserklärungen sowie die Besonderen
Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Vordruck VOL 8a EG) sind zur Vorabinformation auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW unter der Rubrik „Vergabeunterlagen“ zum Download eingestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6SY4WS.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand sind Sachverständigentätigkeiten im Sinne des § 20 AtG bei der Stilllegung, dem Abbau und dem Restbetrieb des Kernkraftwerkes Würgassen (KWW) der E.ON Kernkraft GmbH.
Das KWW befindet sich im Osten Nordrhein-Westfalens an der Weser gelegen nahe der Ortschaft Beverungen im Kreis Höxter. Die Anlage wurde ab dem Jahr 1968 errichtet und verfügte über einen Leichtwassermoderierten und -gekühlten Siedewasserreaktor der Baureihe 69 mit direkter Dampfeinspeisung in die Turbine. Die Leistung der Anlage belief sich auf 1900 MWtherm. und 670 MWelekt./brutto. Nach 23 Betriebsjahren erfolgte die endgültige Abschaltung im Jahre 1994 aus wirtschaftlichen Erwägungen der Betreiberin. Ab 1997 wurden vier atomrechtliche Genehmigungen gem. § 7 AtG (KWW R1- R4) für die Stilllegung und den Rückbau der Anlage erteilt.
Das KWW befindet sich im Osten Nordrhein-Westfalens an der Weser gelegen nahe der Ortschaft Beverungen im Kreis Höxter. Die Anlage wurde ab dem Jahr 1968 errichtet und verfügte über einen Leichtwassermoderierten und -gekühlten Siedewasserreaktor der Baureihe 69 mit direkter Dampfeinspeisung in die Turbine. Die Leistung der Anlage belief sich auf 1900 MWtherm. und 670 MWelekt./brutto. Nach 23 Betriebsjahren erfolgte die endgültige Abschaltung im Jahre 1994 aus wirtschaftlichen Erwägungen der Betreiberin. Ab 1997 wurden vier atomrechtliche Genehmigungen gem. § 7 AtG (KWW R1- R4) für die Stilllegung und den Rückbau der Anlage erteilt.
Auf Grundlage der Genehmigungen KWW R1 – R4 ist der Rückbau der nuklearen systemtechnischen Komponenten, der Hilfs- und Nebensysteme im Jahr 2014 abgeschlossen worden. Am Standort verbleiben unter dem Regime der o.g. Genehmigungen die dekontaminierten und freigemessenen ehemaligen Betriebsgebäude im industriellen Leerstand und ein Zwischenlager für sonstige radioaktive Abfälle. Nach Ablieferung dieser Abfälle an ein Bundesendlager soll der Abbau der Systemkomponenten des Zwischenlagers und anschließend dessen Dekontamination und Freimessung erfolgen. Im Anschluss daran strebt die Betreiberin eine Entlassung des Geländes aus dem Regelungsbereich des AtG an.
Auf Grundlage der Genehmigungen KWW R1 – R4 ist der Rückbau der nuklearen systemtechnischen Komponenten, der Hilfs- und Nebensysteme im Jahr 2014 abgeschlossen worden. Am Standort verbleiben unter dem Regime der o.g. Genehmigungen die dekontaminierten und freigemessenen ehemaligen Betriebsgebäude im industriellen Leerstand und ein Zwischenlager für sonstige radioaktive Abfälle. Nach Ablieferung dieser Abfälle an ein Bundesendlager soll der Abbau der Systemkomponenten des Zwischenlagers und anschließend dessen Dekontamination und Freimessung erfolgen. Im Anschluss daran strebt die Betreiberin eine Entlassung des Geländes aus dem Regelungsbereich des AtG an.
Die Betreiberin überführt die Anlage derzeit in einen Zwischenlagerbetrieb, der voraussichtlich bis zur Annahmebereitschaft eines Bundesendlagers aufrechterhalten wird. Es ist deshalb davon auszugehen, dass nach einer Phase einer reduzierten Leistungsnachfrage an den Sachverständigen während des Lagerbetriebs, diese zu Beginn der Ablieferung an ein Bundesendlager und der anschließenden Rückbauarbeiten, Dekontamination und Freimessung des Lagergebäudes und des Anlagengeländes deutlich steigen wird.
Die Betreiberin überführt die Anlage derzeit in einen Zwischenlagerbetrieb, der voraussichtlich bis zur Annahmebereitschaft eines Bundesendlagers aufrechterhalten wird. Es ist deshalb davon auszugehen, dass nach einer Phase einer reduzierten Leistungsnachfrage an den Sachverständigen während des Lagerbetriebs, diese zu Beginn der Ablieferung an ein Bundesendlager und der anschließenden Rückbauarbeiten, Dekontamination und Freimessung des Lagergebäudes und des Anlagengeländes deutlich steigen wird.
Änderungen an den dargestellten Planungen sind im Verlauf der vorgegebenen Vertragslaufzeit möglich und müssen von den Gutachtern entsprechend berücksichtigt werden.
Menge oder Umfang:
Auftragsgegenstand sind Sachverständigentätigkeiten im Rahmen der staatlichen Aufsicht über die Stilllegung, den Abbau und den Restbetrieb des KWW gemäß § 20 i.V.m. § 21 Absatz 2 des AtG. Dies umfasst die Prüfung, Beurteilung und gutachterliche Stellungnahme sowie die begleitende Kontrolle beim Betrieb der Anlage, bei der Stilllegung und dem Abbau von Systemen und Komponenten, bei der Konditionierung und Lagerung radioaktiver Reststoffe und Abfälle, bei Störfällen und meldepflichtigen Ereignissen, bei der radiologischen Überwachung, bei Bau- und Abbruchvorhaben bezüglich der Einhaltung der Anforderungen aus dem Bauordnungsrecht im Sinne des § 65 Abs. 4 BauO NRW sowie bei der Beratung der Atomaufsicht im Anforderungsfall.
Auftragsgegenstand sind Sachverständigentätigkeiten im Rahmen der staatlichen Aufsicht über die Stilllegung, den Abbau und den Restbetrieb des KWW gemäß § 20 i.V.m. § 21 Absatz 2 des AtG. Dies umfasst die Prüfung, Beurteilung und gutachterliche Stellungnahme sowie die begleitende Kontrolle beim Betrieb der Anlage, bei der Stilllegung und dem Abbau von Systemen und Komponenten, bei der Konditionierung und Lagerung radioaktiver Reststoffe und Abfälle, bei Störfällen und meldepflichtigen Ereignissen, bei der radiologischen Überwachung, bei Bau- und Abbruchvorhaben bezüglich der Einhaltung der Anforderungen aus dem Bauordnungsrecht im Sinne des § 65 Abs. 4 BauO NRW sowie bei der Beratung der Atomaufsicht im Anforderungsfall.
Der Vertrag wird für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum vollständigen Abbau des Kernkraftwerkes Würgassen geschlossen. Der vollständige Abbau des KWW kann erst nach Beräumung des UNS-Zwischenlagers erfolgen, das zurzeit über eine Genehmigung zur Einlagerung von Gebinden bis zum 31.12.2033 verfügt. Bei der Befristung wurde davon ausgegangen, dass bis zu diesem Zeitpunkt ein geeignetes Endlager zur Verfügung steht.
Der Vertrag wird für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum vollständigen Abbau des Kernkraftwerkes Würgassen geschlossen. Der vollständige Abbau des KWW kann erst nach Beräumung des UNS-Zwischenlagers erfolgen, das zurzeit über eine Genehmigung zur Einlagerung von Gebinden bis zum 31.12.2033 verfügt. Bei der Befristung wurde davon ausgegangen, dass bis zu diesem Zeitpunkt ein geeignetes Endlager zur Verfügung steht.
Insofern wird der Bieter in diesem Verfahren, im Falle der Zuschlagserteilung, einen in Betrieb befindlichen Abbau sachverständig übernehmen und dann weiter bis zum vollständigen Abbau bzw. bis zum Ende der atomrechtlichen Aufsicht des Auftraggebers begleiten. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass der zu beauftragende Sachverständige unmittelbar mit den Arbeiten beginnen und in den laufenden Prozess eingebunden werden kann.
Insofern wird der Bieter in diesem Verfahren, im Falle der Zuschlagserteilung, einen in Betrieb befindlichen Abbau sachverständig übernehmen und dann weiter bis zum vollständigen Abbau bzw. bis zum Ende der atomrechtlichen Aufsicht des Auftraggebers begleiten. Es ist daher von besonderer Bedeutung, dass der zu beauftragende Sachverständige unmittelbar mit den Arbeiten beginnen und in den laufenden Prozess eingebunden werden kann.
Im Rahmen der Genehmigungen KWW R1-R4 werden Vorhaben durch KWW beantragt und durch den Auftraggeber im Aufsichtsverfahren nach § 19 AtG mit einer atomrechtlichen Zustimmung versehen. Die Entscheidung über die Zustimmung setzt in der Regel die Beteiligung des Sachverständigen durch den Auftraggeber voraus. Der Auftraggeber beauftragt als Atomaufsicht den Sachverständigen mit der Prüfung von Unterlagen im Rahmen von Vorhaben des Betreibers und entscheidet unter Hinzuziehung des Sachverständigenvotums über den Antrag des Anlagenbetreibers im Aufsichtsverfahren.
Im Rahmen der Genehmigungen KWW R1-R4 werden Vorhaben durch KWW beantragt und durch den Auftraggeber im Aufsichtsverfahren nach § 19 AtG mit einer atomrechtlichen Zustimmung versehen. Die Entscheidung über die Zustimmung setzt in der Regel die Beteiligung des Sachverständigen durch den Auftraggeber voraus. Der Auftraggeber beauftragt als Atomaufsicht den Sachverständigen mit der Prüfung von Unterlagen im Rahmen von Vorhaben des Betreibers und entscheidet unter Hinzuziehung des Sachverständigenvotums über den Antrag des Anlagenbetreibers im Aufsichtsverfahren.
Referenznummer: I A 4 -22-10- Vergabe-Nr. 31/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
E.ON Kernkraft GmbH-Kernkraftwerk Würgassen, Zum Kernkraftwerk 25, 37688 Beverungen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Teilnahmewettbewerb werden natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmen (Bewerber) oder als Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen als Bewerbergemeinschaften zugelassen. Die mehrfache Teilnahme eines Unternehmens als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig und führt i.d. Regel zum Ausschluss aller so beteiligten Bewerber vom Ausschreibungsverfahren. Der Auftragnehmer bzw. der erfolgreiche Bieter kann sich zur Erbringung von Leistungen Drittunternehmen bedienen. Bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs kann sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Tz. III.2.2) und/oder technische Leistungsfähigkeit (Fachkunde) (Tz. III.2.3) Dritter stützen, ohne dass diese Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind (z. B. von Nachunternehmern oder von konzernverbundenen Unternehmen, die als Referenzinhaber dem Bewerber Referenzen über von ihnen erbrachte Leistungen zur Verfügung stellen etc.).
Zum Teilnahmewettbewerb werden natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmen (Bewerber) oder als Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen als Bewerbergemeinschaften zugelassen. Die mehrfache Teilnahme eines Unternehmens als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig und führt i.d. Regel zum Ausschluss aller so beteiligten Bewerber vom Ausschreibungsverfahren. Der Auftragnehmer bzw. der erfolgreiche Bieter kann sich zur Erbringung von Leistungen Drittunternehmen bedienen. Bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs kann sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Tz. III.2.2) und/oder technische Leistungsfähigkeit (Fachkunde) (Tz. III.2.3) Dritter stützen, ohne dass diese Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind (z. B. von Nachunternehmern oder von konzernverbundenen Unternehmen, die als Referenzinhaber dem Bewerber Referenzen über von ihnen erbrachte Leistungen zur Verfügung stellen etc.).
Die folgenden Nachweise sind einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften werden sie von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert. Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden.
Die folgenden Nachweise sind einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften werden sie von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert. Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden.
Geforderte Nachweise sind:
1. Auszug aus dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbares Dokument (max. 1 Jahr alt). Eine Kopie ist ausreichend.
2. Formlose Eigenerklärung des Bewerbers, dass keines der Ausschlusskriterien gem. § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF vorliegt. Die Eigenerklärung ist im unterschriebenen Original einzureichen.
3. Bewerbergemeinschaften haben möglichst im Rahmen des Teilnahmeverfahrens, spätestens aber mit dem verbindlichen Angebot eine von allen unterschriebene Verpflichtungserklärung einzureichen, wonach sie sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen.
3. Bewerbergemeinschaften haben möglichst im Rahmen des Teilnahmeverfahrens, spätestens aber mit dem verbindlichen Angebot eine von allen unterschriebene Verpflichtungserklärung einzureichen, wonach sie sich zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die folgenden Nachweise sind einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Nachweise zu III.2.2) Nrn. 1 und 3 von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert. Der Nachweis gemäß III.2.2) Nr. 2 ist so darzulegen, dass der Versicherungsschutz den Gesamtauftrag umfasst. Eine Vorlage der
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die folgenden Nachweise sind einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften werden die Nachweise zu III.2.2) Nrn. 1 und 3 von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert. Der Nachweis gemäß III.2.2) Nr. 2 ist so darzulegen, dass der Versicherungsschutz den Gesamtauftrag umfasst. Eine Vorlage der
Nachweise in Kopie ist ausreichend. Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Nachweise in Kopie ist ausreichend. Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim
Auftraggeber eingereicht werden.
Geforderte Nachweise sind:
1. Bankerklärung zum Nachweis der Bonität des Bewerbers (max. 1 Jahr alt). Eine Kopie ist ausreichend.
2. Nachweis einer Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherungsdeckung von mindestens 25 000 000 EUR für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden (begrenzt auf das Einfache pro Jahr). Eine Kopie ist ausreichend.
3. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für dem ausgeschriebenen Auftrag entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Sofern die Angaben zu Nr. 3 nicht vorgelegt werden können, hat der Bewerber die Gründe hierfür zu erläutern und entsprechende aussagekräftige Unterlagen vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die folgenden Nachweise sind einzureichen:
Bei Bewerbergemeinschaften sowie beim Einsatz von Nachunternehmern werden sie von dem Unternehmen gefordert, das die jeweilige Teilleistung erbringt. Sofern eine Teilleistung durch Unterauftragnehmer ausgeführt werden soll, ist diese Teilleistung zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers ist möglichst mit den Teilnahmeunterlagen, spätestens mit dem Angebot, vorzulegen. Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden.
Bei Bewerbergemeinschaften sowie beim Einsatz von Nachunternehmern werden sie von dem Unternehmen gefordert, das die jeweilige Teilleistung erbringt. Sofern eine Teilleistung durch Unterauftragnehmer ausgeführt werden soll, ist diese Teilleistung zu benennen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers ist möglichst mit den Teilnahmeunterlagen, spätestens mit dem Angebot, vorzulegen. Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden.
Geforderte Nachweise, die in Kopie vorgelegt werden können, sind:
1. Stellen Sie Ihr Unternehmen/die Bewerbergemeinschaft bezogen auf folgende Punkte vor:
a) Standorte und Struktur des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft,
b) Leistungsportfolio bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand,
c) Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter, die zur Leistungserbringung eingesetzt werden können,
d) die rechtlichen und/oder wirtschaftlichen Verknüpfungen zu anderen Unternehmen.
2. Eigenerklärung mit einer Erläuterung, dass die fachliche Eignung besteht, ein Gutachten in deutscher Sprache im atomrechtlichen Verwaltungsverfahren zu erstellen.
3. Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft die nachweisen, dass die besondere Fachkunde für die verantwortliche Durchführung des Abbaus einer Anlage, die einer Genehmigung nach § 7 (3) Atomgesetz unterfällt, vorliegt. Die Referenzen müssen eine mindestens 5-jährige praktische Erfahrung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft als Sachverständiger für den Strahlenschutz, den baulichen Brandschutz, den Blitzschutz, die Anlagensicherung, für Lüftungs- und Versorgungsanlagen, für Hebezeuge, für elektrische Anlagen, sowie für die Standsicherheit von Bau- und Abbrucharbeiten beim Abbau kerntechnischer Anlagen, belegen.
3. Referenzen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft die nachweisen, dass die besondere Fachkunde für die verantwortliche Durchführung des Abbaus einer Anlage, die einer Genehmigung nach § 7 (3) Atomgesetz unterfällt, vorliegt. Die Referenzen müssen eine mindestens 5-jährige praktische Erfahrung des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft als Sachverständiger für den Strahlenschutz, den baulichen Brandschutz, den Blitzschutz, die Anlagensicherung, für Lüftungs- und Versorgungsanlagen, für Hebezeuge, für elektrische Anlagen, sowie für die Standsicherheit von Bau- und Abbrucharbeiten beim Abbau kerntechnischer Anlagen, belegen.
4. Referenzen für das zum Einsatz kommende Personal, die gutachtliche Leistungen beim Rückbau einer Anlage, die einer Genehmigung nach § 7 (3) Atomgesetz unterfällt, belegen. Die Referenzen müssen praktische Erfahrungen als Sachverständiger für den Strahlenschutz, den baulichen Brandschutz, den Blitzschutz, die Anlagensicherung, für Lüftungs- und Versorgungsanlagen, für Hebezeuge, für elektrische Anlagen, sowie für die Standsicherheit von Bau- und Abbrucharbeiten beim Abbau kerntechnischer Anlagen, belegen.
4. Referenzen für das zum Einsatz kommende Personal, die gutachtliche Leistungen beim Rückbau einer Anlage, die einer Genehmigung nach § 7 (3) Atomgesetz unterfällt, belegen. Die Referenzen müssen praktische Erfahrungen als Sachverständiger für den Strahlenschutz, den baulichen Brandschutz, den Blitzschutz, die Anlagensicherung, für Lüftungs- und Versorgungsanlagen, für Hebezeuge, für elektrische Anlagen, sowie für die Standsicherheit von Bau- und Abbrucharbeiten beim Abbau kerntechnischer Anlagen, belegen.
5. Nachweise, dass durch das zum Einsatz kommende Personal insgesamt die Kompetenz besteht, als staatlich anerkannter Sachverständiger im Sinne der Bauordnung NRW für die Prüfung der Standsicherheit, des Erd- und Grundbaues sowie des Schall- und Wärmeschutzes testieren zu dürfen.
5. Nachweise, dass durch das zum Einsatz kommende Personal insgesamt die Kompetenz besteht, als staatlich anerkannter Sachverständiger im Sinne der Bauordnung NRW für die Prüfung der Standsicherheit, des Erd- und Grundbaues sowie des Schall- und Wärmeschutzes testieren zu dürfen.
6. Nachweis einer Genehmigung gemäß § 15 StrlSchV für jeden zum Einsatz kommenden Mitarbeiter.
7. Nachweis einer gültigen Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 12b AtG i.V.m. § 2 Nr. 1 AtZüV der Kategorie 1 für jede zum Einsatz kommende Person.
Die unter Nrn. 5-7 genannten Nachweise müssen spätestens zum Zeitpunkt des Zuschlages für das zum Einsatz kommende Personal vorliegen. Sollten die Nachweise zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrages noch nicht vorliegen ist dies zu erläutern und nachzuweisen, wie sie bis zum Abschluss des Verfahrens erbracht werden können. Nachweise aus anderen Mitgliedsstaaten der EU werden grundsätzlich anerkannt. Es ist hierfür im Rahmen des Teilnahmeantrages darzulegen, dass sie mit den o. g. Anforderungen vergleichbar sind.
Die unter Nrn. 5-7 genannten Nachweise müssen spätestens zum Zeitpunkt des Zuschlages für das zum Einsatz kommende Personal vorliegen. Sollten die Nachweise zum Zeitpunkt des Teilnahmeantrages noch nicht vorliegen ist dies zu erläutern und nachzuweisen, wie sie bis zum Abschluss des Verfahrens erbracht werden können. Nachweise aus anderen Mitgliedsstaaten der EU werden grundsätzlich anerkannt. Es ist hierfür im Rahmen des Teilnahmeantrages darzulegen, dass sie mit den o. g. Anforderungen vergleichbar sind.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Siehe Angebotsunterlagen.
Hinweis: Bewerber, die nach erfolgreicher Beteiligung im Teilnahmewettbewerb in der zweiten Stufe des Verfahrens zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erhalten mit dieser Aufforderung die Angebotsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
1.) Keine besondere Rechtsform.
2.) Bei einem Teilnahmeantrag von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern sind alle jeweiligen Mitglieder anzugeben und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Die jeweiligen Verpflichtungserklärungen sind möglichst mit dem Teilnahmeantrag, spätestens mit dem Angebot vorzulegen. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
2.) Bei einem Teilnahmeantrag von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern sind alle jeweiligen Mitglieder anzugeben und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Die jeweiligen Verpflichtungserklärungen sind möglichst mit dem Teilnahmeantrag, spätestens mit dem Angebot vorzulegen. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Sonstige besondere Bedingungen:
Die Bewerber, im Falle der Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie alle Drittunternehmen bzw. Nachunternehmen, die vom Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs oder die vom Bieter bei der Abgabe der Ersten Angebote benannt wurden bzw. werden, haben mit dem Ersten Angebot eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (TVgG-NRW vom 10.1.2012, GV.NRW. S.17) auszufüllen und abzugeben (vgl. insbesondere § 4 des TVgG-NRW und den Vordruck VOL 5f EG). Ferner werden die „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen" (Vordruck VOL 8a EG) Bestandteil des Vertrags.
Die Bewerber, im Falle der Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie alle Drittunternehmen bzw. Nachunternehmen, die vom Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs oder die vom Bieter bei der Abgabe der Ersten Angebote benannt wurden bzw. werden, haben mit dem Ersten Angebot eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (TVgG-NRW vom 10.1.2012, GV.NRW. S.17) auszufüllen und abzugeben (vgl. insbesondere § 4 des TVgG-NRW und den Vordruck VOL 5f EG). Ferner werden die „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen" (Vordruck VOL 8a EG) Bestandteil des Vertrags.
Die Bieter bzw. im Falle einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied der Bietergemeinschaft haben mit dem Ersten Angebot eine Verpflichtungserklärung nach § 19 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie abzugeben (Vordruck VOL 5i EG). Über vom Bewerber ggf. geltend gemachte Ausnahmetatbestände entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Verordnung Tariftreue – und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – RVO TVgG-NRW) vom 7. Mai 2013. Die o. g. Verpflichtungserklärungen sowie die o. a. „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen" (Vordruck VOL 8a EG) sind zur Vorabinformation auf dem Vergabemarktplatz des Landes Nordrhein-
Die Bieter bzw. im Falle einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied der Bietergemeinschaft haben mit dem Ersten Angebot eine Verpflichtungserklärung nach § 19 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie abzugeben (Vordruck VOL 5i EG). Über vom Bewerber ggf. geltend gemachte Ausnahmetatbestände entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Verordnung Tariftreue – und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – RVO TVgG-NRW) vom 7. Mai 2013. Die o. g. Verpflichtungserklärungen sowie die o. a. „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen" (Vordruck VOL 8a EG) sind zur Vorabinformation auf dem Vergabemarktplatz des Landes Nordrhein-
Westfalen www.evergabe.nrw.de unter der Rubrik „Vergabeunterlagen" zum Download eingestellt.
Gutachten sind auf der Grundlage der „Rahmenrichtlinie über die Gestaltung von Sachverständigen-Gutachten im atomrechtlichen Verwaltungsverfahren“ (Bek. d. BMI v. 15.12.1983 – RS I 6 – 513 820/4“(GMBl.1984 S. 21)) und der „Grundsätze für die Vergabe von Unteraufträgen durch Sachverständige“ (Bek. d. BMI v. 29.10.1981 – RS I 6 – 513 800/5“ (GMBl. S. 517)) zu erstellen.
Gutachten sind auf der Grundlage der „Rahmenrichtlinie über die Gestaltung von Sachverständigen-Gutachten im atomrechtlichen Verwaltungsverfahren“ (Bek. d. BMI v. 15.12.1983 – RS I 6 – 513 820/4“(GMBl.1984 S. 21)) und der „Grundsätze für die Vergabe von Unteraufträgen durch Sachverständige“ (Bek. d. BMI v. 29.10.1981 – RS I 6 – 513 800/5“ (GMBl. S. 517)) zu erstellen.
Teilweise befinden sich die Einsatzorte für die Auftragsdurchführung innerhalb eines Kontrollbereiches nach § 36 StrlSchV.
Für die Durchführung der Tätigkeiten ist daher eine Genehmigung zur Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen gemäß § 15 StrlSchV erforderlich. Für die Leistungserbringung können darüber hinaus nur Personen eingesetzt werden, die über eine Zuverlässigkeitsprüfung der Kategorie gemäß § 12 b AtG i.V.m § 1 ff AtzüV und des Weiteren über einen gültigen Strahlenpass der Kategorie A verfügen.
Für die Durchführung der Tätigkeiten ist daher eine Genehmigung zur Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen gemäß § 15 StrlSchV erforderlich. Für die Leistungserbringung können darüber hinaus nur Personen eingesetzt werden, die über eine Zuverlässigkeitsprüfung der Kategorie gemäß § 12 b AtG i.V.m § 1 ff AtzüV und des Weiteren über einen gültigen Strahlenpass der Kategorie A verfügen.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Unter den Teilnahmeanträgen, die die formalen Anforderungen erfüllen und alle einzureichenden Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten, wählt der Auftraggeber maximal 5 Bewerber aus, die zur Abgabe eines Ersten Angebots aufgefordert werden.
Die Auswahl erfolgt unter den Gesichtspunkten Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde anhand der gemäß Ziff. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung vorgelegten Unterlagen.
Die Bewertung der vorgelegten Unterlagen zu den Ziffern III.2.3) Nr. 3 und Nr. 4 erfolgt dabei in Abhängigkeit von der Häufigkeit (Anzahl), der Vergleichbarkeit (Inhalt) und der Qualität der Referenztätigkeiten mit dem geforderten Anforderungsprofil.
Die Bewertung der vorgelegten Unterlagen zu den Ziffern III.2.3) Nr. 3 und Nr. 4 erfolgt dabei in Abhängigkeit von der Häufigkeit (Anzahl), der Vergleichbarkeit (Inhalt) und der Qualität der Referenztätigkeiten mit dem geforderten Anforderungsprofil.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2033-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: I A 4 -22-10- Vergabe-Nr. 31/2015
Zusätzliche Informationen
I.) 1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOF durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes in einem gestuften Verfahren voraussichtlich in zwei Phasen. Die für die spätere Angebotsabgabe erforderlichen Vergabeunterlagen werden den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zugesandt. Nähere Angaben zu Ablauf und Bedingungen des Verhandlungsverfahrens enthalten die Vergabeunterlagen.
I.) 1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOF durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes in einem gestuften Verfahren voraussichtlich in zwei Phasen. Die für die spätere Angebotsabgabe erforderlichen Vergabeunterlagen werden den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zugesandt. Nähere Angaben zu Ablauf und Bedingungen des Verhandlungsverfahrens enthalten die Vergabeunterlagen.
2. Der Teilnahmeantrag muss neben dem Original in einer Kopie vorgelegt werden.
3. Der Umschlag bzw. das Paket ist mit dem Kennzettel zum Teilnahmeantrag (Vordruck VOL 9a EG) zu kennzeichnen. Der Kennzettel zum Teilnahmeantrag steht auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de unter der Rubrik „Vergabeunterlagen“ zum Download zur Verfügung.
3. Der Umschlag bzw. das Paket ist mit dem Kennzettel zum Teilnahmeantrag (Vordruck VOL 9a EG) zu kennzeichnen. Der Kennzettel zum Teilnahmeantrag steht auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de unter der Rubrik „Vergabeunterlagen“ zum Download zur Verfügung.
4. Die Teilnahmeanträge sind an das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, Zentrale Vergabestelle, Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf zu senden.
5. Zusätzliche Auskünfte über diese Bekanntmachung und zur Bewerbung für dieses Vergabeverfahren sind aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bieter spätestens bis zum 17.7.2015, 23:59 Uhr per Mail an zentrale-vergabestelle@mweimh.nrw.de oder über eine entsprechende Fragestellung unter der Rubrik „Kommunikation“ im Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de anzufordern. Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren direkt von anderen Mitarbeitern des Auftraggebers zu erlangen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs durch den Auftraggeber zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber, die gegen diese Regelungen verstoßen, vom Verfahren auszuschließen. Die Fragen der Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Die Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Bewerber sind verpflichtet, sich ständig selbst über den aktuellen Stand der Fragenbeantwortung auf dem Vergabemarktplatz NRW zu informieren.
5. Zusätzliche Auskünfte über diese Bekanntmachung und zur Bewerbung für dieses Vergabeverfahren sind aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bieter spätestens bis zum 17.7.2015, 23:59 Uhr per Mail an zentrale-vergabestelle@mweimh.nrw.de oder über eine entsprechende Fragestellung unter der Rubrik „Kommunikation“ im Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de anzufordern. Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren direkt von anderen Mitarbeitern des Auftraggebers zu erlangen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs durch den Auftraggeber zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber, die gegen diese Regelungen verstoßen, vom Verfahren auszuschließen. Die Fragen der Bewerber werden gesammelt, sortiert und in angemessener Frist beantwortet. Die Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Bewerber sind verpflichtet, sich ständig selbst über den aktuellen Stand der Fragenbeantwortung auf dem Vergabemarktplatz NRW zu informieren.
6. Vergabeunterlagen.
Die Vergabeunterlagenunterlagen nebst Anlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung oder Weitergabe (auch auszugsweise), ob vor oder nach Vertragsabschluss, ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung (vorherige Zustimmung) der ausschreibenden Stelle nicht statthaft.
Die Vergabeunterlagenunterlagen nebst Anlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes verwendet werden. Jede Veröffentlichung oder Weitergabe (auch auszugsweise), ob vor oder nach Vertragsabschluss, ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung (vorherige Zustimmung) der ausschreibenden Stelle nicht statthaft.
7. Ortsbesichtigung.
Den Bietern/Bieterinnen wird Gelegenheit gegeben, im Rahmen einer Ortsbesichtigung die Anlage des Kernkraftwerkes Würgassen in Beverungen in Augenschein zu nehmen. Die näheren Einzelheiten sowie die Kontaktdaten für die vorherige Anmeldung werden in den Vergabeunterlagen mitgeteilt. Fragen/Hinweise aus dem Ortstermin werden mit den Antworten im Nachgang des Termins allen Bietern zur Verfügung gestellt.
Den Bietern/Bieterinnen wird Gelegenheit gegeben, im Rahmen einer Ortsbesichtigung die Anlage des Kernkraftwerkes Würgassen in Beverungen in Augenschein zu nehmen. Die näheren Einzelheiten sowie die Kontaktdaten für die vorherige Anmeldung werden in den Vergabeunterlagen mitgeteilt. Fragen/Hinweise aus dem Ortstermin werden mit den Antworten im Nachgang des Termins allen Bietern zur Verfügung gestellt.
II. 1. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere allgemeine Informationen zum Verfahren. Sie können dort unter der Rubrik „Kommunikation“ Nachrichten an die Vergabestelle richten und auch Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die unter III.1.4) aufgeführten Verpflichtungserklärungen sowie die Besonderen
II. 1. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere allgemeine Informationen zum Verfahren. Sie können dort unter der Rubrik „Kommunikation“ Nachrichten an die Vergabestelle richten und auch Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die unter III.1.4) aufgeführten Verpflichtungserklärungen sowie die Besonderen
Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen (Vordruck VOL 8a EG) sind zur Vorabinformation auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW unter der Rubrik „Vergabeunterlagen“ zum Download eingestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6SY4WS.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: angelika.nauels@brd.nrw.de📧
Telefon: +49 2114753131📞
Internetadresse: www.brd.nrw.de🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWEIMH NRW zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWEIMH NRW geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).Teilt das MWEIMH NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWEIMH NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWEIMH NRW.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWEIMH NRW zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWEIMH NRW geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).Teilt das MWEIMH NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWEIMH NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWEIMH NRW.
Quelle: OJS 2015/S 122-223572 (2015-06-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 857 450 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der endgültige Auftragswert bezieht sich auf die ersten beiden Jahre der Vertragslaufzeit. Der geschätzte Auftragswert auf die Gesamtlaufzeit des Vertrages.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Qualität des Angebotes (unterteilt zu 60 % nach Konzept zur Auftragsdurchführung und 40 % Personaleinsatzkonzept) (60)
2. Bewertungspreis (Kalkulation möglicher Anforderungen an den Auftragnehmer) (40)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-18 📅
Name: ESN Sicherheit und Zertifizierung GmbH
Postanschrift: Lise-Meitner-Straße 25-29
Postort: Schwentinental
Postleitzahl: 24223
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: solisch@esn.de📧
Internetadresse: www.esn-sz.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2