Die Stadt Winnenden beabsichtigt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Bildungszentrum II, Albertviller Straße, einen Neubau für die Robert-Boehringer-Gemeinschaftsschule Winnenden zu realisieren. Das Architekturbüro Friedrich Poerschke Zwink aus München ist mit den Architektenleistungen beauftragt. Wesentliche Zielsetzung ist ein in Planung, Bau und Betrieb wirtschaftlich optimiertes Schulgebäude, das in der architektonischen und funktionalen Umsetzung des Raumprogrammes und der Wirtschaftlichkeit (Bau, Betrieb, Zweckmäßigkeit und Unterhaltung, Nachhaltigkeit und innovative Gebäudetechnik) den Anforderungen des Auslobers gerecht wird. Auf Grund der problematischen Baugrundverhältnisse ist für den geplanten Neubau keine Unterkellerung vorgesehen. Das Bildungszentrum II der Stadt Winnenden steht im städtebaulichen Kontext zum im Süden gelegenen Sportzentrum „Herbert-Winter-Stadion“ und dem Gelände des ZfP (Krankenhaus für Psychatrie und Neurologie) im Norden. Richtung Osten schließt ein Wohnquartier aus den 50-er Jahren an. Die campusartige Anlage besteht aus: — Lessing-Gymnasium; — Robert-Boehringer-Gemeinschaftsschule; — Albertville-Realschule; — Haselsteinschule; — Stadionsporthalle; — Ehemalige Hausmeisterwohnhaus/Hauswirtschaftsschule. Das Bildungszentrum ist über die im Osten gelegene Albertviller Straße an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden. Eine öffentliche Verkehrs-Erschließung des Wettbewerbsgebietes ist nicht vorgesehen. Es wird davon ausgegangen, dass die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze im Parkierungsbauwerk unmittelbar an der Albertviller Straße nachgewiesen werden können. Der Anschluss des Planungsgebietes an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen ist gesichert. Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Fernwärme, Strom und Telefon sind vorhanden und werden entsprechend der weiteren Planung ergänzt. Gebäudebeschreibung: An der südlichen Grundstücksgrenze gerückt wird ein kompaktes 2-geschossiges Gebäude entwickelt, das den Freibereich von Westen bis zur bestehenden Campus-Sporthalle frei hält. Dort ist der Pausenhof vorgesehen, der sich mit einem Baumfeld zum westlichen Sportfeld abgrenzt. Die Schule und Mensa werden über diesen Pausenhof von Norden erschlossen. Drei Lernhäuser sind im Obergeschoss konzentrisch um einen Hof in Clusterform angeordnet. Mit Freitreppe zur Dachterrasse steht den Lernhäusern ein zweiter Pausenbereich und ein „grünes Klassenzimmer“ zur Verfügung. Im EG befinden sich alle gemeinschaftlich genutzten Zonen: Mensa im Westtrakt, Fachklassen und Schulverwaltung im Südosten, Musik und Aufenhaltsbereiche im Nordosttrakt. Raumbedarf: Der von der Stadt Winnenden geplante Schulneubau beinhaltet: (Teile der Fachunterrichtsbereiche der Gemeinschaftsschule werden in bereits bestehenden Räumlichkeiten des Bildungszentrums abgebildet) ca. 1 488 m² Allg. Unterrichtsbereich (AUB); ca. 390 ²m Fachunterrichtsbereich (FUB); ca. 138 m² Lehrer- und Verwaltungsbereich (LVB); ca. 168 m² Ganztags- und Aufenthaltsbereich (AB); ca. 652 m² Mensa 1. Bauabschnitt; ca. 444 m² Mensa 2. Bauabschnitt; ca. 2 153 m² Restflächen/Haustechnik; ca. 5 433 m² Summe Programmfläche/Nutzfläche. Kenndaten: Umbauter Raum BRI ca. 25 800 m³; Bruttogrundfläche BGF ca. 5 700 m². Netto-Baukosten KG 300 + 400 ca. 8 456 000 Mio EUR. Anteil KG 400 netto ca. 1 776 000 Mio EUR.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-07.
Auftragsbekanntmachung (2015-10-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang:
Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung (HLS-Planung) gemäß HOAI, aktuelle Fassung, LPH 2-9, sowie Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung (Elektroplanung) gemäß HOAI, aktuelle Fassung, LPH 2-9, sowie Darüber hinaus sieht der AG ggf. die Beauftragung von Besonderen Leistungen vor.Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor.Das Büro Transsolar Eneregietechnik GmbH Stuttgart hat eine „Machbarkeitsstudie Energiekonzept“ für das Gebäude erstellt – siehe Anlage 1.Diese Machbarkeitsstudie ist Grundlage für die weitere gesamtheitliche Planung des Schulgebäudes.Idee/Umsetzung/evtl. eigene Vorschläge zur Energiekonzeption in einer einfachen skizzenhaften Darstellung sind Teil des anstehenden Verhandlungsverfahren.Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung, Sanitär Anlagegruppen z.B.:1. Starkstromanlagen;2. Fernmelde- Informationstechn. Anlagen;3. Förderanlagen;4. Gebäudeautomation.Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht, für den Leistungsbereich Hochbau: Neubau Robert-Böhringer-Gemeinschaftsschule, Winnenden.Für die Finanzierung des Projektes werden Fördermittelanträge beim Fördermittelgeber eingereicht.Fördermittelanträge basieren auf der Kostenberechnung DIN 276.
Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung (HLS-Planung) gemäß HOAI, aktuelle Fassung, LPH 2-9, sowie Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung (Elektroplanung) gemäß HOAI, aktuelle Fassung, LPH 2-9, sowie Darüber hinaus sieht der AG ggf. die Beauftragung von Besonderen Leistungen vor.Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor.Das Büro Transsolar Eneregietechnik GmbH Stuttgart hat eine „Machbarkeitsstudie Energiekonzept“ für das Gebäude erstellt – siehe Anlage 1.Diese Machbarkeitsstudie ist Grundlage für die weitere gesamtheitliche Planung des Schulgebäudes.Idee/Umsetzung/evtl. eigene Vorschläge zur Energiekonzeption in einer einfachen skizzenhaften Darstellung sind Teil des anstehenden Verhandlungsverfahren.Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung, Sanitär Anlagegruppen z.B.:1. Starkstromanlagen;2. Fernmelde- Informationstechn. Anlagen;3. Förderanlagen;4. Gebäudeautomation.Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht, für den Leistungsbereich Hochbau: Neubau Robert-Böhringer-Gemeinschaftsschule, Winnenden.Für die Finanzierung des Projektes werden Fördermittelanträge beim Fördermittelgeber eingereicht.Fördermittelanträge basieren auf der Kostenberechnung DIN 276.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Große Kreisstadt Winnenden
Postanschrift: Bengelstraße 5
Postleitzahl: 71364
Postort: Winnenden
Kontakt
Internetadresse: http://www.winnenden.de🌏
E-Mail: klaus.haegele@winnenden.de📧
Die Bewerbungen in schriftlicher Form sind in verschlossenen Umschlägen beim Verfahrensbetreuer ARCHITEKTUR 109 einzureichen.
Digital eingereichte Bewerbungen werden nicht gewertet.
Für die Bewerbung wurden Bewerbungsunterlagen (A. Vergabebeschreibung, B. Bewerbungsbogen, C. Bewertungsbogen) erarbeitet, die bei der Kontaktstelle ARCHITEKTUR 109, Hohnerstraße 23, 70469 Stuttgart, info@architektur109.de, in digitaler Form (pdf-Dateien) erhältlich sind. Darüber hinaus werden Planunterlagen des Projektes (pdf-Dateien), die Auslobung des vorangegangenen Wettbewerbs (Auslobung Teil B) sowie die „Machbarkeitsstudie Energiekonzept“ zur Verfügung gestellt, die Grundlage für die weitere gesamtheitliche Planung ist. Idee/Umsetzung/evtl. eigene Vorschläge zur Energiekonzeption in einer einfachen skizzenhaften Darstellung sind Teil des anstehenden Verhandlungsverfahren.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages/Angebotes/der Präsentation wird durch den Auftraggeber nicht erstattet.
Es sind nur Bewerbungen die in Papierform abgegeben werden zugelassen.
Rückfragen zur Bewerbung sind ausschließlich per E-Mail oder Fax an Frau Tresca (info@architektur109.de, Fax +49 711609371) zu richten.
Die Beantwortung erfolgt ausschließlich schriftlich per E-Mail.
Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 30.10.2015 eingehen.
Später eingehende Rückfragen werden nur beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen möglich ist.
Die Rückfragenbeantwortung erfolgt in anonymisierter Form an alle Bewerber, die dem Auftraggeber ihre Kontaktdaten, insbesondere ihre E-Mail-Adresse mitgeteilt haben.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger ( §2 (4) VOF) werden auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Die Bewerbungen in schriftlicher Form sind in verschlossenen Umschlägen beim Verfahrensbetreuer ARCHITEKTUR 109 einzureichen.
Digital eingereichte Bewerbungen werden nicht gewertet.
Für die Bewerbung wurden Bewerbungsunterlagen (A. Vergabebeschreibung, B. Bewerbungsbogen, C. Bewertungsbogen) erarbeitet, die bei der Kontaktstelle ARCHITEKTUR 109, Hohnerstraße 23, 70469 Stuttgart, info@architektur109.de, in digitaler Form (pdf-Dateien) erhältlich sind. Darüber hinaus werden Planunterlagen des Projektes (pdf-Dateien), die Auslobung des vorangegangenen Wettbewerbs (Auslobung Teil B) sowie die „Machbarkeitsstudie Energiekonzept“ zur Verfügung gestellt, die Grundlage für die weitere gesamtheitliche Planung ist. Idee/Umsetzung/evtl. eigene Vorschläge zur Energiekonzeption in einer einfachen skizzenhaften Darstellung sind Teil des anstehenden Verhandlungsverfahren.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages/Angebotes/der Präsentation wird durch den Auftraggeber nicht erstattet.
Es sind nur Bewerbungen die in Papierform abgegeben werden zugelassen.
Rückfragen zur Bewerbung sind ausschließlich per E-Mail oder Fax an Frau Tresca (info@architektur109.de, Fax +49 711609371) zu richten.
Die Beantwortung erfolgt ausschließlich schriftlich per E-Mail.
Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 30.10.2015 eingehen.
Später eingehende Rückfragen werden nur beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen möglich ist.
Die Rückfragenbeantwortung erfolgt in anonymisierter Form an alle Bewerber, die dem Auftraggeber ihre Kontaktdaten, insbesondere ihre E-Mail-Adresse mitgeteilt haben.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger ( §2 (4) VOF) werden auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Winnenden beabsichtigt in unmittelbarer Nachbarschaft zum Bildungszentrum II, Albertviller Straße, einen Neubau für die Robert-Boehringer-Gemeinschaftsschule Winnenden zu realisieren.
Das Architekturbüro Friedrich Poerschke Zwink aus München ist mit den Architektenleistungen beauftragt.
Wesentliche Zielsetzung ist ein in Planung, Bau und Betrieb wirtschaftlich optimiertes Schulgebäude, das in der architektonischen und funktionalen Umsetzung des Raumprogrammes und der Wirtschaftlichkeit (Bau, Betrieb, Zweckmäßigkeit und Unterhaltung, Nachhaltigkeit und innovative Gebäudetechnik) den Anforderungen des Auslobers gerecht wird.
Wesentliche Zielsetzung ist ein in Planung, Bau und Betrieb wirtschaftlich optimiertes Schulgebäude, das in der architektonischen und funktionalen Umsetzung des Raumprogrammes und der Wirtschaftlichkeit (Bau, Betrieb, Zweckmäßigkeit und Unterhaltung, Nachhaltigkeit und innovative Gebäudetechnik) den Anforderungen des Auslobers gerecht wird.
Auf Grund der problematischen Baugrundverhältnisse ist für den geplanten Neubau keine Unterkellerung vorgesehen.
Das Bildungszentrum II der Stadt Winnenden steht im städtebaulichen Kontext zum im Süden gelegenen Sportzentrum „Herbert-Winter-Stadion“ und dem Gelände des ZfP (Krankenhaus für Psychatrie und Neurologie) im Norden. Richtung Osten schließt ein Wohnquartier aus den 50-er Jahren an.
Das Bildungszentrum II der Stadt Winnenden steht im städtebaulichen Kontext zum im Süden gelegenen Sportzentrum „Herbert-Winter-Stadion“ und dem Gelände des ZfP (Krankenhaus für Psychatrie und Neurologie) im Norden. Richtung Osten schließt ein Wohnquartier aus den 50-er Jahren an.
Die campusartige Anlage besteht aus:
— Lessing-Gymnasium;
— Robert-Boehringer-Gemeinschaftsschule;
— Albertville-Realschule;
— Haselsteinschule;
— Stadionsporthalle;
— Ehemalige Hausmeisterwohnhaus/Hauswirtschaftsschule.
Das Bildungszentrum ist über die im Osten gelegene Albertviller Straße an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden. Eine öffentliche Verkehrs-Erschließung des Wettbewerbsgebietes ist nicht vorgesehen. Es wird davon ausgegangen, dass die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze im Parkierungsbauwerk unmittelbar an der Albertviller Straße nachgewiesen werden können.
Das Bildungszentrum ist über die im Osten gelegene Albertviller Straße an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden. Eine öffentliche Verkehrs-Erschließung des Wettbewerbsgebietes ist nicht vorgesehen. Es wird davon ausgegangen, dass die bauordnungsrechtlich notwendigen Stellplätze im Parkierungsbauwerk unmittelbar an der Albertviller Straße nachgewiesen werden können.
Der Anschluss des Planungsgebietes an die öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen ist gesichert. Anschlüsse für Wasser, Abwasser, Fernwärme, Strom und Telefon sind vorhanden und werden entsprechend der weiteren Planung ergänzt.
Gebäudebeschreibung:
An der südlichen Grundstücksgrenze gerückt wird ein kompaktes 2-geschossiges Gebäude entwickelt, das den Freibereich von Westen bis zur bestehenden Campus-Sporthalle frei hält. Dort ist der Pausenhof vorgesehen, der sich mit einem Baumfeld zum westlichen Sportfeld abgrenzt. Die Schule und Mensa werden über diesen Pausenhof von Norden erschlossen. Drei Lernhäuser sind im Obergeschoss konzentrisch um einen Hof in Clusterform angeordnet. Mit Freitreppe zur Dachterrasse steht den Lernhäusern ein zweiter Pausenbereich und ein „grünes Klassenzimmer“ zur Verfügung. Im EG befinden sich alle gemeinschaftlich genutzten Zonen:
An der südlichen Grundstücksgrenze gerückt wird ein kompaktes 2-geschossiges Gebäude entwickelt, das den Freibereich von Westen bis zur bestehenden Campus-Sporthalle frei hält. Dort ist der Pausenhof vorgesehen, der sich mit einem Baumfeld zum westlichen Sportfeld abgrenzt. Die Schule und Mensa werden über diesen Pausenhof von Norden erschlossen. Drei Lernhäuser sind im Obergeschoss konzentrisch um einen Hof in Clusterform angeordnet. Mit Freitreppe zur Dachterrasse steht den Lernhäusern ein zweiter Pausenbereich und ein „grünes Klassenzimmer“ zur Verfügung. Im EG befinden sich alle gemeinschaftlich genutzten Zonen:
Mensa im Westtrakt, Fachklassen und Schulverwaltung im Südosten, Musik und Aufenhaltsbereiche im Nordosttrakt.
Raumbedarf:
Der von der Stadt Winnenden geplante Schulneubau beinhaltet: (Teile der Fachunterrichtsbereiche der Gemeinschaftsschule werden in bereits bestehenden Räumlichkeiten des Bildungszentrums abgebildet)
ca. 1 488 m² Allg. Unterrichtsbereich (AUB);
ca. 390 ²m Fachunterrichtsbereich (FUB);
ca. 138 m² Lehrer- und Verwaltungsbereich (LVB);
ca. 168 m² Ganztags- und Aufenthaltsbereich (AB);
ca. 652 m² Mensa 1. Bauabschnitt;
ca. 444 m² Mensa 2. Bauabschnitt;
ca. 2 153 m² Restflächen/Haustechnik;
ca. 5 433 m² Summe Programmfläche/Nutzfläche.
Kenndaten:
Umbauter Raum BRI ca. 25 800 m³;
Bruttogrundfläche BGF ca. 5 700 m².
Netto-Baukosten KG 300 + 400 ca. 8 456 000 Mio EUR.
Anteil KG 400 netto ca. 1 776 000 Mio EUR.
Menge oder Umfang:
Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung (HLS-Planung) gemäß HOAI, aktuelle Fassung, LPH 2-9, sowie Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung (Elektroplanung) gemäß HOAI, aktuelle Fassung, LPH 2-9, sowie Darüber hinaus sieht der AG ggf. die Beauftragung von Besonderen Leistungen vor.
Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung (HLS-Planung) gemäß HOAI, aktuelle Fassung, LPH 2-9, sowie Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung (Elektroplanung) gemäß HOAI, aktuelle Fassung, LPH 2-9, sowie Darüber hinaus sieht der AG ggf. die Beauftragung von Besonderen Leistungen vor.
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vor.
Das Büro Transsolar Eneregietechnik GmbH Stuttgart hat eine „Machbarkeitsstudie Energiekonzept“ für das Gebäude erstellt – siehe Anlage 1.
Diese Machbarkeitsstudie ist Grundlage für die weitere gesamtheitliche Planung des Schulgebäudes.
Idee/Umsetzung/evtl. eigene Vorschläge zur Energiekonzeption in einer einfachen skizzenhaften Darstellung sind Teil des anstehenden Verhandlungsverfahren.
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht, für den Leistungsbereich Hochbau: Neubau Robert-Böhringer-Gemeinschaftsschule, Winnenden.
Für die Finanzierung des Projektes werden Fördermittelanträge beim Fördermittelgeber eingereicht.
Fördermittelanträge basieren auf der Kostenberechnung DIN 276.
Beschreibung der Optionen:
Im Bedarfsfall Beauftragung weiterer Leistungen (Grundleistungen) nach HOAI sowie im Bedarfsfall Beauftragung ausgewählter Besonderer Leistungen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Winnenden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Nachweis Berufszulassung § 4(3) VOF
Zugelassen sind nur Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich berechtigt sind, die Berufsbezeichnung HLSE-Ingenieur/in zu tragen, oder in der Bundesrepublik Deutschland als HLSE-Ingenieur/in tätig zu sein.
Zugelassen sind nur Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich berechtigt sind, die Berufsbezeichnung HLSE-Ingenieur/in zu tragen, oder in der Bundesrepublik Deutschland als HLSE-Ingenieur/in tätig zu sein.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als HLS-Planer, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach 2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als HLS-Planer, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach 2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabe entsprechen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Arbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabe entsprechen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Arbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen oder Mehrfachteilnahmen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten.
Die Teilnahmeberechtigung ist vom Bewerber eigenverantwortlich zu prüfen und in deutscher Sprache nachzuweisen.
Bei Bewerbergemeinschaften: Nachweis für jedes Mitglied.
B. Für die Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass keine Ausschlußgründe § 4(6/9) VOF bestehen.
C. Auskunft zur wirtschaftlichen Verknüpfung mit Unternehmen § 2(3) VOF.
D. Auskunft zu Zusammenarbeit mit Anderen § 4 VOF.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§5 VOF) des Bewerbers wird über folgende Nachweise erbracht:
a. Gesamtumsatz des Bewerbers der letzten 3 Geschäftsjahre.
Bewerbergemeinschaften Umsätze für jedes Mitglied angeben. Umsätze werden in der Wertung addiert.
b. Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter incl. Büroinhaber für entsprechende Dienstleistungen Techn. Ausrüstung, Elektroplanung in den letzten drei Jahren bis zum Zeitpunkt der Bekanntmachung.
Bewerbergemeinschaften Anzahl für jedes Mitglied angeben. Anzahl der Mitarbeiter werden in der Wertung addiert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit (§5 VOF) des Bewerbers wird über folgende Nachweise erbracht:
c. Benennung der Projektverantwortlichen mit Nachweis der beruflichen Qualifikation sowie Darstellung des beruflichen Werdegangs.
d. Abbildung realisierte/s öffentliche/s Projekt/e beliebige Nutzung z. B. ein vom Büro als HLSE-Planer/in betreutes Projekt, mit beliebiger Nutzung, für einen öffentlichen Auftraggeber. Mindestens erbrachte Leistungen: nach dem Leistungsbild Techn. Ausrüstung HOAI: Leistungsphase 2-8 Projekt-Fertigstellung zwischen 01/2010 bis zur VOF-Bekanntmachung.
d. Abbildung realisierte/s öffentliche/s Projekt/e beliebige Nutzung z. B. ein vom Büro als HLSE-Planer/in betreutes Projekt, mit beliebiger Nutzung, für einen öffentlichen Auftraggeber. Mindestens erbrachte Leistungen: nach dem Leistungsbild Techn. Ausrüstung HOAI: Leistungsphase 2-8 Projekt-Fertigstellung zwischen 01/2010 bis zur VOF-Bekanntmachung.
e. Abbildung realisierte/s Projekt/e vergleichbarer Schwierigkeitsgrad z. B. ein vom Büro als HLSE-Planer/in betreutes Projekt, das mit der Planungsaufgabe im Schwierigkeitsgrad vergleichbar ist (Neubau oder Generalsanierung) und dessen Netto-Baukosten KG 400 mind. 1 000 000 betragen.
e. Abbildung realisierte/s Projekt/e vergleichbarer Schwierigkeitsgrad z. B. ein vom Büro als HLSE-Planer/in betreutes Projekt, das mit der Planungsaufgabe im Schwierigkeitsgrad vergleichbar ist (Neubau oder Generalsanierung) und dessen Netto-Baukosten KG 400 mind. 1 000 000 betragen.
Mindestanforderung an die Referenzen: mind. LP 2-8 nach HOAI.
Projekt-Fertigstellung zwischen 01/2010 bis zur VOF-Bekanntmachung.
Ist ein Teilnahmeantrag unvollständig, weil die geforderten Angaben, Erklärungen bzw. Nachweise fehlen, steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob er die fehlenden Angaben bzw. Erklärungen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nachfordert oder ob der betreffende Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft eine entsprechend der Bewertungsmatrix reduzierte Punktzahl erhält.
Ist ein Teilnahmeantrag unvollständig, weil die geforderten Angaben, Erklärungen bzw. Nachweise fehlen, steht es im Ermessen des Auftraggebers, ob er die fehlenden Angaben bzw. Erklärungen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes nachfordert oder ob der betreffende Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft eine entsprechend der Bewertungsmatrix reduzierte Punktzahl erhält.
Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften kurzfristig die Vorlage geeigneter Nachweise zu den o. g. Eigenerklärungen zu fordern.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mind. 2 000 000 und sonstige Schäden von mind. 2 000 000 je Versicherungsfall für die Dauer des Auftrags in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsnehmers.
Nachweis Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mind. 2 000 000 und sonstige Schäden von mind. 2 000 000 je Versicherungsfall für die Dauer des Auftrags in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsnehmers.
Für den Zeitraum der Bewerbungsphase ist eine Eigenerklärung ausreichend, die die geforderte Deckungssumme im Auftragsfall zusichert. Im Falle der Beauftragung ist die Haftungspolice nachzureichen.
Bei Bietergemeinschaften: Nachweis für jedes Mitglied.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Grundlage bilden die Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI) aktuelle Fassung, sowie die Bestimmungen über den Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Zugelassen sind Natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts und ständige Arbeitsgemeinschaften (GbR), Partnerschaften (PartGG) sowie juristische Personen (z.B. GmbH).
Bieter- oder Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich zugelassen.
Im Teilnahmeantrag sind alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft anzugeben, eines davon ist als bevollmächtigter Vertreter zu benennen.
Doppelbewerbungen sind ausgeschlossen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Siehe auch III.2) Teilnahmebedingungen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Der Auftraggeber verwendet zum Vertragsabschluss die Kommunalen Vertragsmuster-HKVM.
Für die Finanzierung des Projektes werden Fördermittelanträge beim Fördermittelgeber eingereicht.
Fördermittelanträge basieren auf der Kostenberechnung DIN 276.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Nachweis Berufszulassung § 4 (3) VOF
Zugelassen sind nur Bewerber, die nach den Gesetzen der Länder am Tage der Bekanntmachung im Zulassungsbereich berechtigt sind, die Berufsbezeichnung HLSE-Ingenieur/in zu tragen, oder in der
Bundesrepublik Deutschland als HLSE-Ingenieur/in tätig zu sein.
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als HLS-Planer, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach 2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als HLS-Planer, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach 2005/36/EG Berufsanerkennungsrichtlinie gewährleistet ist.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabe entsprechen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Arbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsmäßigen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der Aufgabe entsprechen. Juristische Personen haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Leistung verantwortlich ist. Der bevollmächtigte Vertreter und der Verfasser der Arbeit müssen die Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mehrfachbewerbungen oder Mehrfachteilnahmen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Arbeitsgemeinschaft führen zum Ausschluss aller Beteiligten.
Die Teilnahmeberechtigung ist vom Bewerber eigenverantwortlich zu prüfen und in deutscher Sprache nachzuweisen.
Bei Bewerbergemeinschaften: Nachweis für jedes Mitglied.
Der fehlende Berufsnachweis führt zwingend zum Ausschluss.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (30 %):Durschnittlicher Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (15 %) Durschschnittliche Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter der letzten 3 Jahre (15 %)
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Große Kreisstadt Winnenden, Stadtbauamt
Klaus Hägele
Name: Architektur 109, Mark Arnold + Arne Fentzloff, Freie Architekten BDA
Postanschrift: Hohnerstraße 23
Postort: Stuttgart
Postleitzahl: 70469
Kontaktperson: Architektur 109, Mark Arnold + Arne Fentzloff, Freie Architekten BDA
Frau Tresca
Telefon: +49 711609341📞
E-Mail: info@architektur109.de📧
Fax: +49 711609371 📠
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-04-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-20 📅
Zusätzliche Informationen
Die Bewerbungen in schriftlicher Form sind in verschlossenen Umschlägen beim Verfahrensbetreuer ARCHITEKTUR 109 einzureichen.
Digital eingereichte Bewerbungen werden nicht gewertet.
Für die Bewerbung wurden Bewerbungsunterlagen (A. Vergabebeschreibung, B. Bewerbungsbogen, C. Bewertungsbogen) erarbeitet, die bei der Kontaktstelle ARCHITEKTUR 109, Hohnerstraße 23, 70469 Stuttgart, info@architektur109.de, in digitaler Form (pdf-Dateien) erhältlich sind. Darüber hinaus werden Planunterlagen des Projektes (pdf-Dateien), die Auslobung des vorangegangenen Wettbewerbs (Auslobung Teil B) sowie die „Machbarkeitsstudie Energiekonzept“ zur Verfügung gestellt, die Grundlage für die weitere gesamtheitliche Planung ist. Idee/Umsetzung/evtl. eigene Vorschläge zur Energiekonzeption in einer einfachen skizzenhaften Darstellung sind Teil des anstehenden Verhandlungsverfahren.
Für die Bewerbung wurden Bewerbungsunterlagen (A. Vergabebeschreibung, B. Bewerbungsbogen, C. Bewertungsbogen) erarbeitet, die bei der Kontaktstelle ARCHITEKTUR 109, Hohnerstraße 23, 70469 Stuttgart, info@architektur109.de, in digitaler Form (pdf-Dateien) erhältlich sind. Darüber hinaus werden Planunterlagen des Projektes (pdf-Dateien), die Auslobung des vorangegangenen Wettbewerbs (Auslobung Teil B) sowie die „Machbarkeitsstudie Energiekonzept“ zur Verfügung gestellt, die Grundlage für die weitere gesamtheitliche Planung ist. Idee/Umsetzung/evtl. eigene Vorschläge zur Energiekonzeption in einer einfachen skizzenhaften Darstellung sind Teil des anstehenden Verhandlungsverfahren.
Der Aufwand für die Erstellung des Teilnahmeantrages/Angebotes/der Präsentation wird durch den Auftraggeber nicht erstattet.
Es sind nur Bewerbungen die in Papierform abgegeben werden zugelassen.
Rückfragen zur Bewerbung sind ausschließlich per E-Mail oder Fax an Frau Tresca (info@architektur109.de, Fax +49 711609371) zu richten.
Die Beantwortung erfolgt ausschließlich schriftlich per E-Mail.
Eine rechtzeitige Beantwortung der Rückfragen vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen kann nur erfolgen, wenn die Rückfragen bis spätestens 30.10.2015 eingehen.
Später eingehende Rückfragen werden nur beantwortet, sofern dies aus Sicht des Auftraggebers noch rechtzeitig vor Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen möglich ist.
Die Rückfragenbeantwortung erfolgt in anonymisierter Form an alle Bewerber, die dem Auftraggeber ihre Kontaktdaten, insbesondere ihre E-Mail-Adresse mitgeteilt haben.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger ( §2 (4) VOF) werden auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de📧
Telefon: +49 7219264049📞
Internetadresse: http://www.rp-karlsruhe.de🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer BW gestellt werden, so lange der Auftraggeber noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erstellt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagerteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen auf elektronischen Wege 10 Kalendertage vergangen sind. Dies gilt nicht für Bewerber, die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen wurden. Bei diesen reicht es aus, dass sie über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert wurden, bevor der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erstellt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagerteilung informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Informationen auf elektronischen Wege 10 Kalendertage vergangen sind. Dies gilt nicht für Bewerber, die nicht zum Verhandlungsverfahren zugelassen wurden. Bei diesen reicht es aus, dass sie über die Ablehnung ihrer Bewerbung informiert wurden, bevor der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung informiert hat.
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen die Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen die Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gerügt hat.
Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§107 Abs. 3 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Ziff. VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 197-357440 (2015-10-07)