Hochleistungsmassenspektrometer für Proteomics

Universitätsmedizin Greifswald Körperschaft des öffentlichen Rechtes

Benötigt wird ein System zur online-Kopplung an ein nano-HPLC-System zur Aufnahme hochqualitativer MS- bzw. MS/MS-Spektren mit hohem Informationsgehalt, die sowohl zur Quantifizierung als auch signifikanten Identifizierung von Peptiden/Proteinen geeignet sind.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-11. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-05.

Wer? Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-05 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-08-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Massenspektrometer
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Massenspektrometer 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsmedizin Greifswald Körperschaft des öffentlichen Rechtes
Postanschrift: Fleischmannstr. 8
Postleitzahl: 17489
Postort: Greifswald
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum.uni-greifswald.de/ 🌏
E-Mail: laura.gaube@uni-greifswald.de 📧
Telefon: +49 3834865226 📞
Fax: +49 3834865202 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-05 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 152-279879
ABl. S-Ausgabe: 152

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Benötigt wird ein System zur online-Kopplung an ein nano-HPLC-System zur Aufnahme hochqualitativer MS- bzw. MS/MS-Spektren mit hohem Informationsgehalt, die sowohl zur Quantifizierung als auch signifikanten Identifizierung von Peptiden/Proteinen geeignet sind.
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Referenznummer: E-19/2015 Hochleistungsmassenspektrometer

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Auszug aus dem Handelsregister oder vergleichbarem Register des Landes, in dem der Bieter seinen Sitz hat (nicht älter als 3 Monate).
Hinweis: Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern, die für den Zuschlag in Betracht kommen, den Gewerbezentralregisterauszug nach § 150 a Gewerbeordnung vom Bundesamt der Justiz einzuholen. Mit Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter sein Einverständnis hierzu.
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2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6 Abs. 4 EG VOL/A.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialabgaben;
2. Bestätigung, dass keine Eröffnung oder beantragte Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder einer vergleichbaren gesetzlich geregelten Verfahrens über das Vermögen des Unternehmens oder Ablehnung dieses Antrages mangels Masse vorliegt;
3. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;
4. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Vorlage einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen vergleichbarer Art und Größenordnung.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Skonto 3 % 21 Tage.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Keine besondere Rechtsform; BGB-Gesellschaften haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen und sich zur gesamtschuldnerischen Haftung zu verpflichten. Bietergemeinschaften werden nur berücksichtigt, wenn sie
— eine Erklärung über Art u. Umfang der zu übertragenden Leistungsteile beifügen (Ausschlusskriterium),
— wenn sie für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die in der „Angebotserstellung und Nachweise“ unter III.2) genannten Nachweise beifügen,
— wenn sie eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung beifügen, in der die einzelnen Mitglieder benannt sind,
— in der ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benannt ist und
— in der sich die Mitglieder für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Universitätsmedizin Greifswald, Körperschaft des öffentlichen Rechts
Laura Gaube

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: E-19/2015 Hochleistungsmassenspektrometer

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus M-V
Postanschrift: Johannes Stelling-Str.14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 3855885814 📞
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de 🌏
Fax: +49 3855885847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 107 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer.
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 152-279879 (2015-08-05)