Hochwasserschutz Ansbach, Planungsabschnitte PA06 und PA07, rechte Uferseite der Fränkischen Rezat (Altstadt). Projektinformationen: Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach hat für die Stadt Ansbach im Jahr 2010 einen Vorentwurf zum Hochwasserschutz aufgestellt. Für 2 Planungsabschnitte (PA06 und PA07) sollen im Rahmen dieses VOF-Verhandlungsverfahrens die Ingenieurleistungen zu den Hochwasserschutzmaßnahmen an einen geeigneten Dienstleister vergeben werden. Folgende Ingenieurleistungen sind zu erbringen und werden stufenweise abgerufen: — Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI, Leistungsphasen 3-9, — Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-6 sowie — Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9, — Besondere Leistung der Örtlichen Bauüberwachung. Für die Stadt Ansbach sind in den beiden Planungsabschnitten PA06 (= Rezatparkplatz Teil 1 (Fluss-km 54,800 bis 55,070)) und PA07 (= Rezatparkplatz Teil 2 (Fluss-km 55,070 bis 55,530), Altstadt) Hochwasserschutzwände, mobile Hochwasserschutzsysteme und Schöpfwerke etc. geplant. Die Gesamtlänge der Schutzmaßnahme beträgt rund 1,0 km. Bei der Planung des Hochwasserschutzes ist die städtische Planung zur Sanierung des Rezat-Parkplatzes (Vorhabensträger: Stadt Ansbach, Tiefbauamt) zu beachten. Städtebauliche Belange/Denkmalschutz: Belange des Denkmalschutzes, des Stadtbildes und des öffentlichen Raumes sind neben den technischen Anforderungen die maßgeblichen Parameter, die bei der Planung der Maßnahme zu beachten sind. Deshalb legt die Stadt Ansbach aufgrund der vorgenannten denkmalschutzrechtlichen Anforderungen (Esemblebereich, Einzelbaudenkmale) großen Wert auf eine hohe gestalterische Qualität und ein städtebaulich harmonisches Einfügen der ortsfesten Schutzbauwerke und -einrichtungen. Dies sollte sich neben deren Lage und Dimensionierung (sofern dies mit dem Schutzzweck in Einklang zu bringen ist) auch auf die Auswahl der Materialien und Oberflächen beziehen. Eine sorgfältige Gestaltung der Bauwerke und deren Einbindung in das jeweilige Nahumfeld sind dabei besonders in den Abschnitten zwischen der Hochzollernbrücke und dem Hofgarten zu beachten. Belange des Naturschutzes: Die Belange des Naturschutzes, insbesondere der Erhalt und die Stärkung des „Grünen Bandes“ mit seinem Bewuchs (Bäume und Hecken), sind bereits bei der Planung zu berücksichtigen. Kostenumfang: Die Herstellungskosten für die beiden Planungsabschnitte PA06 und PA07 (rechter Talraum der Fränkischen Rezat, Altstadt) belaufen sich auf geschätzte 7 000 000 EUR brutto. Hier sind die Ingenieurkosten, Kosten für Baugrunduntersuchungen, Grunderwerb etc. bereits enthalten. Für den Planungsabschnitt PA06 wurden die Baukosten zu rund 2 200 000 EUR und für den Planungsabschnit PA07 zu rund 3 600 000 EUR (jeweils brutto) ermittelt. Somit ergeben sich reine Baukosten für die hier angesprochenen Abschnitte PA06 und PA07 in Höhe von rund 5 800 000 EUR brutto. Leistungen: Für die Planungsabschnitte PA06 und PA07 sollen zunächst die Leistungen der Leistungsphasen 3 und 4 des § 43 HOAI (= Objektplanung Ingenieurbauwerke), der Leistungsphasen 1 bis 4 des § 51 HOAI (= Tragwerksplanung) sowie der Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 HOAI (= Technische Ausrüstung) mit einem Optionsvertrag (Stufenvertrag) vergeben werden. Nach Zustimmung des Stadtrates von Ansbach werden die weiteren Leistungsphasen optional bis einschl. Leitsungsphase 9 HOAI 2013 zusätzlich beauftragt. Grober Terminplan: bis Ende 02/2016 – Abschluss des VOF-Verfahren/Beauftragung des Dienstleisters, ab Anfang 03/2016 – Beginn Leistungserbringung Entwurfsplanung, bis Ende 12/2016 – Abschluss Entwurfsplanung, bis 02/2017 – Entwurfsprüfung durch RvM, bis 07/2017 – Abschluss Genehmigungsplanung, 12/2017-04/2018 – Planfeststellungsbeschluss.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-10-19) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Menge oder Umfang:
Folgende Ingenieurleistungen sind zu erbringen und werden stufenweise abgerufen:— Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI, Leistungsphasen 3-9,— Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-6 sowie— Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9,— Besondere Leistung der Örtlichen Bauüberwachung.Stufenweise Beauftragung:Zunächst werden die Leistungsphasen 3 und 4 der Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI, die Leistungsphasen 1 bis 4 der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI sowie die Leistungsphasen 1 bis 4 der Technischen Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI beauftragt. Nach Zustimmung des Stadtrates von Ansbach werden die weiteren Leistungsphasen optional bis einschl. Leitsungsphase 9 HOAI 2013 sowie die besondere Leistung der Örtlichen Bauüberwachung zusätzlich beauftragt.Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen, zusätzlichen Leistungen, besonderen Leistungen bzw. Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Folgende Ingenieurleistungen sind zu erbringen und werden stufenweise abgerufen:— Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI, Leistungsphasen 3-9,— Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-6 sowie— Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI, Leistungsphasen 1-9,— Besondere Leistung der Örtlichen Bauüberwachung.Stufenweise Beauftragung:Zunächst werden die Leistungsphasen 3 und 4 der Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI, die Leistungsphasen 1 bis 4 der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI sowie die Leistungsphasen 1 bis 4 der Technischen Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI beauftragt. Nach Zustimmung des Stadtrates von Ansbach werden die weiteren Leistungsphasen optional bis einschl. Leitsungsphase 9 HOAI 2013 sowie die besondere Leistung der Örtlichen Bauüberwachung zusätzlich beauftragt.Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen, zusätzlichen Leistungen, besonderen Leistungen bzw. Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Ansbach
Postanschrift: Dürrnerstraße 2
Postleitzahl: 91522
Postort: Ansbach
Kontakt
E-Mail: poststelle@wwa-an.bayern.de📧
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex und Telefaxe sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail beim Wasserwirtschaftsamt Ansbach, E-Mail-Adresse: poststelle@wwa-an.bayern.de angefordert werden.
Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich schriftlich per E-Mail an das Wasserwirtschaftsamt Ansbach (E-Mail-Adresse: poststelle@wwa-an.bayern.de) zu richten.
Die Bewerbungsunterlagen sind im Format DIN A4, in einem sog. „Schnellhefter“ oder Vergleichbarem ohne feste Bindung einzureichen. Sog. „Leitz-Ordner“, fest gebundene Unterlagen, etc. sind nicht gewünscht.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Der Teilnahmeantrag ist zwingend mittels des beigefügten Rücksendeaufklebers auf dem Umschlag/der Verpackung zu kennzeichnen. Sind für den Versand zusätzliche Versandtaschen o.ä. seitens des Kurierdienstes zu verwenden, so ist der Teilnahmeantrag in einem veschlossenen Umschlag mit dem Rücksendeaufkleber in der Versandtasche zu kennzeichnen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 10 Abs. 3 VOF durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex und Telefaxe sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail beim Wasserwirtschaftsamt Ansbach, E-Mail-Adresse: poststelle@wwa-an.bayern.de angefordert werden.
Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich schriftlich per E-Mail an das Wasserwirtschaftsamt Ansbach (E-Mail-Adresse: poststelle@wwa-an.bayern.de) zu richten.
Die Bewerbungsunterlagen sind im Format DIN A4, in einem sog. „Schnellhefter“ oder Vergleichbarem ohne feste Bindung einzureichen. Sog. „Leitz-Ordner“, fest gebundene Unterlagen, etc. sind nicht gewünscht.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Der Teilnahmeantrag ist zwingend mittels des beigefügten Rücksendeaufklebers auf dem Umschlag/der Verpackung zu kennzeichnen. Sind für den Versand zusätzliche Versandtaschen o.ä. seitens des Kurierdienstes zu verwenden, so ist der Teilnahmeantrag in einem veschlossenen Umschlag mit dem Rücksendeaufkleber in der Versandtasche zu kennzeichnen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 10 Abs. 3 VOF durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Hochwasserschutz Ansbach, Planungsabschnitte PA06 und PA07, rechte Uferseite der Fränkischen Rezat (Altstadt).
Projektinformationen:
Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach hat für die Stadt Ansbach im Jahr 2010 einen Vorentwurf zum Hochwasserschutz aufgestellt.
Für 2 Planungsabschnitte (PA06 und PA07) sollen im Rahmen dieses VOF-Verhandlungsverfahrens die Ingenieurleistungen zu den Hochwasserschutzmaßnahmen an einen geeigneten Dienstleister vergeben werden.
Folgende Ingenieurleistungen sind zu erbringen und werden stufenweise abgerufen:
— Besondere Leistung der Örtlichen Bauüberwachung.
Für die Stadt Ansbach sind in den beiden Planungsabschnitten PA06 (= Rezatparkplatz Teil 1 (Fluss-km 54,800 bis 55,070)) und PA07 (= Rezatparkplatz Teil 2 (Fluss-km 55,070 bis 55,530), Altstadt) Hochwasserschutzwände, mobile Hochwasserschutzsysteme und Schöpfwerke etc. geplant. Die Gesamtlänge der Schutzmaßnahme beträgt rund 1,0 km.
Für die Stadt Ansbach sind in den beiden Planungsabschnitten PA06 (= Rezatparkplatz Teil 1 (Fluss-km 54,800 bis 55,070)) und PA07 (= Rezatparkplatz Teil 2 (Fluss-km 55,070 bis 55,530), Altstadt) Hochwasserschutzwände, mobile Hochwasserschutzsysteme und Schöpfwerke etc. geplant. Die Gesamtlänge der Schutzmaßnahme beträgt rund 1,0 km.
Bei der Planung des Hochwasserschutzes ist die städtische Planung zur Sanierung des Rezat-Parkplatzes (Vorhabensträger: Stadt Ansbach, Tiefbauamt) zu beachten.
Städtebauliche Belange/Denkmalschutz:
Belange des Denkmalschutzes, des Stadtbildes und des öffentlichen Raumes sind neben den technischen Anforderungen die maßgeblichen Parameter, die bei der Planung der Maßnahme zu beachten sind. Deshalb legt die Stadt Ansbach aufgrund der vorgenannten denkmalschutzrechtlichen Anforderungen (Esemblebereich, Einzelbaudenkmale) großen Wert auf eine hohe gestalterische Qualität und ein städtebaulich harmonisches Einfügen der ortsfesten Schutzbauwerke und -einrichtungen. Dies sollte sich neben deren Lage und Dimensionierung (sofern dies mit dem Schutzzweck in Einklang zu bringen ist) auch auf die Auswahl der Materialien und Oberflächen beziehen. Eine sorgfältige Gestaltung der Bauwerke und deren Einbindung in das jeweilige Nahumfeld sind dabei besonders in den Abschnitten zwischen der Hochzollernbrücke und dem Hofgarten zu beachten.
Belange des Denkmalschutzes, des Stadtbildes und des öffentlichen Raumes sind neben den technischen Anforderungen die maßgeblichen Parameter, die bei der Planung der Maßnahme zu beachten sind. Deshalb legt die Stadt Ansbach aufgrund der vorgenannten denkmalschutzrechtlichen Anforderungen (Esemblebereich, Einzelbaudenkmale) großen Wert auf eine hohe gestalterische Qualität und ein städtebaulich harmonisches Einfügen der ortsfesten Schutzbauwerke und -einrichtungen. Dies sollte sich neben deren Lage und Dimensionierung (sofern dies mit dem Schutzzweck in Einklang zu bringen ist) auch auf die Auswahl der Materialien und Oberflächen beziehen. Eine sorgfältige Gestaltung der Bauwerke und deren Einbindung in das jeweilige Nahumfeld sind dabei besonders in den Abschnitten zwischen der Hochzollernbrücke und dem Hofgarten zu beachten.
Belange des Naturschutzes:
Die Belange des Naturschutzes, insbesondere der Erhalt und die Stärkung des „Grünen Bandes“ mit seinem Bewuchs (Bäume und Hecken), sind bereits bei der Planung zu berücksichtigen.
Kostenumfang:
Die Herstellungskosten für die beiden Planungsabschnitte PA06 und PA07 (rechter Talraum der Fränkischen Rezat, Altstadt) belaufen sich auf geschätzte 7 000 000 EUR brutto. Hier sind die Ingenieurkosten, Kosten für Baugrunduntersuchungen, Grunderwerb etc. bereits enthalten. Für den Planungsabschnitt PA06 wurden die Baukosten zu rund 2 200 000 EUR und für den Planungsabschnit PA07 zu rund 3 600 000 EUR (jeweils brutto) ermittelt. Somit ergeben sich reine Baukosten für die hier angesprochenen Abschnitte PA06 und PA07 in Höhe von rund 5 800 000 EUR brutto.
Die Herstellungskosten für die beiden Planungsabschnitte PA06 und PA07 (rechter Talraum der Fränkischen Rezat, Altstadt) belaufen sich auf geschätzte 7 000 000 EUR brutto. Hier sind die Ingenieurkosten, Kosten für Baugrunduntersuchungen, Grunderwerb etc. bereits enthalten. Für den Planungsabschnitt PA06 wurden die Baukosten zu rund 2 200 000 EUR und für den Planungsabschnit PA07 zu rund 3 600 000 EUR (jeweils brutto) ermittelt. Somit ergeben sich reine Baukosten für die hier angesprochenen Abschnitte PA06 und PA07 in Höhe von rund 5 800 000 EUR brutto.
Leistungen:
Für die Planungsabschnitte PA06 und PA07 sollen zunächst die Leistungen der Leistungsphasen 3 und 4 des § 43 HOAI (= Objektplanung Ingenieurbauwerke), der Leistungsphasen 1 bis 4 des § 51 HOAI (= Tragwerksplanung) sowie der Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 HOAI (= Technische Ausrüstung) mit einem Optionsvertrag (Stufenvertrag) vergeben werden.
Für die Planungsabschnitte PA06 und PA07 sollen zunächst die Leistungen der Leistungsphasen 3 und 4 des § 43 HOAI (= Objektplanung Ingenieurbauwerke), der Leistungsphasen 1 bis 4 des § 51 HOAI (= Tragwerksplanung) sowie der Leistungsphasen 1 bis 4 des § 55 HOAI (= Technische Ausrüstung) mit einem Optionsvertrag (Stufenvertrag) vergeben werden.
Nach Zustimmung des Stadtrates von Ansbach werden die weiteren Leistungsphasen optional bis einschl. Leitsungsphase 9 HOAI 2013 zusätzlich beauftragt.
Grober Terminplan:
bis Ende 02/2016 – Abschluss des VOF-Verfahren/Beauftragung des Dienstleisters,
ab Anfang 03/2016 – Beginn Leistungserbringung Entwurfsplanung,
bis Ende 12/2016 – Abschluss Entwurfsplanung,
bis 02/2017 – Entwurfsprüfung durch RvM,
bis 07/2017 – Abschluss Genehmigungsplanung,
12/2017-04/2018 – Planfeststellungsbeschluss.
Menge oder Umfang:
Folgende Ingenieurleistungen sind zu erbringen und werden stufenweise abgerufen:
— Besondere Leistung der Örtlichen Bauüberwachung.
Stufenweise Beauftragung:
Zunächst werden die Leistungsphasen 3 und 4 der Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI, die Leistungsphasen 1 bis 4 der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI sowie die Leistungsphasen 1 bis 4 der Technischen Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI beauftragt. Nach Zustimmung des Stadtrates von Ansbach werden die weiteren Leistungsphasen optional bis einschl. Leitsungsphase 9 HOAI 2013 sowie die besondere Leistung der Örtlichen Bauüberwachung zusätzlich beauftragt.
Zunächst werden die Leistungsphasen 3 und 4 der Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI, die Leistungsphasen 1 bis 4 der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI sowie die Leistungsphasen 1 bis 4 der Technischen Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI beauftragt. Nach Zustimmung des Stadtrates von Ansbach werden die weiteren Leistungsphasen optional bis einschl. Leitsungsphase 9 HOAI 2013 sowie die besondere Leistung der Örtlichen Bauüberwachung zusätzlich beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen, zusätzlichen Leistungen, besonderen Leistungen bzw. Gesamtbeauftragung besteht nicht.
— Leistungen der Ingenieurvermessung: Planungsbegleitende Vermessung,
— Erhebung der Einleitungen, Ortskanäle, Sparten, Entwässerungspläne,
— noch näher zu definierende besondere Leistungen der Anlagen 12, 14 und 15 HOAI 2013.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung mit weiteren Leistungsphasen, zusätzlichen Leistungen, besonderen Leistungen bzw. Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Ansbach.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist (gemäß § 4 Abs. 2 VOF),
b) Angaben, ob und auf welche Art der Bewerber auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (gemäß § 4 Abs. 2 VOF),
c) Erklärungen, dass Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF nicht vorliegen.
Die oben geforderten Erklärungen und Angaben sind durch eine rechtsverbindliche Unterschrift mittels des vorgegebenen Bewerbungsbogens zu bestätigen bzw. durch entsprechende Kopien der Unterlagen zu belegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 5 Abs. 4 Buchst. a VOF. Sofern aktuell keine Versicherungsdeckung in den unter Ziffer III.1.1) geforderten Höhen besteht, hat der Bewerber eine Erklärung seines Versicherers vorzulegen, in der seine Versicherungsfähigkeit in den geforderten Höhen bestätigt wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gem. § 5 Abs. 4 Buchst. a VOF. Sofern aktuell keine Versicherungsdeckung in den unter Ziffer III.1.1) geforderten Höhen besteht, hat der Bewerber eine Erklärung seines Versicherers vorzulegen, in der seine Versicherungsfähigkeit in den geforderten Höhen bestätigt wird.
— Angabe des Auftragsanteils sowie des Nachunternehmers (soweit bekannt), für den der Bewerber möglicherweise einen Unterauftrag zu erteilen beabsichtigt.
Weitere Angaben siehe Bewerbungsbedingungen unter Nr. VI.3).
In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen.
In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen.
Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der selbst zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
III.2.3.2) – Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (vgl. § 10 Abs. 2 VOF), wird wie folgt vorgegangen:
A – Fachliche Qualifikation:
1) Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2010 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2010 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Für die maximale Bewertung der Referenzprojekte bzgl. der Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
1) Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten für die ausgeschriebenen Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke gem. §§ 41 ff. HOAI aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2010 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2010 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Für die maximale Bewertung der Referenzprojekte bzgl. der Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Hochwasserschutzmaßnahme im städtischen Bereich,
— Hochwasserschutzmaßnahme mit einer Länge von 1,0 km,
— Hochwasserschutzmaßnahme mit einer Gewässerkulisse von ca. 30-1.000 km
— Hochwasserschutzmaßnahme an einem Mittelgebirgsfluss,
— dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 3-8 der Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) beauftragt,
— das Referenzprojekt befindet sich mindestens in der Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) oder ist abgeschlossen.
Die erfolgreiche Abwicklung/Bearbeitung der Referenzprojekte ist jeweils mittels Referenzbescheinigung des öffentlichen bzw. privaten Auftraggebers zu belegen.
Bei Bietergemeinschaften dürfen in Summe maximal 3 Referenzprojekte für den Leistungsbereich der Objektplanung Ingenieurbauwerke benannt werden. Darüber hinausgehende Referenzen werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Die angegebenen Referenzprojekte für die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke können identisch mit den angegeben Referenzprojekte für die Leistungen der Tragwerkplanung und/oder der Technischen Ausrüstung sein. Sie müssen jedoch nicht identisch sein!
Die angegebenen Referenzprojekte für die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke können identisch mit den angegeben Referenzprojekte für die Leistungen der Tragwerkplanung und/oder der Technischen Ausrüstung sein. Sie müssen jedoch nicht identisch sein!
2) Darstellung von maximal 2 Referenzprojektes für die ausgeschriebenen Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2010 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2010 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Für die maximale Bewertung der Referenzprojekte bzgl. der Leistungen der Tragwerksplanung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
2) Darstellung von maximal 2 Referenzprojektes für die ausgeschriebenen Leistungen der Tragwerksplanung gem. §§ 49 ff. HOAI aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2010 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2010 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Für die maximale Bewertung der Referenzprojekte bzgl. der Leistungen der Tragwerksplanung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Tragwerksplanerische Leistungen bei einer Hochwasserschutzmaßnahme,
— dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-5 der Tragwerkplanung (§ 51 HOAI) beauftragt,
Bei Bietergemeinschaften dürfen in Summe maximal 2 Referenzprojekte für den Leistungsbereich der Tragwerksplanung benannt werden. Darüber hinausgehende Referenzen werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Die angegebenen Referenzprojekte für die Leistungen der Tragwerksplanung können identisch mit den angegeben Referenzprojekte für die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke und/oder der Technischen Ausrüstung sein. Sie müssen jedoch nicht identisch sein!
Die angegebenen Referenzprojekte für die Leistungen der Tragwerksplanung können identisch mit den angegeben Referenzprojekte für die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke und/oder der Technischen Ausrüstung sein. Sie müssen jedoch nicht identisch sein!
3) Darstellung von maximal 2 Referenzprojektes für die ausgeschriebenen Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2010 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2010 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Für die maximale Bewertung der Referenzprojekte bzgl. der Leistungen der Tragwerksplanung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
3) Darstellung von maximal 2 Referenzprojektes für die ausgeschriebenen Leistungen der Technischen Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI aus den letzten 5 Geschäftsjahren (ab 2010 bis zum Zeitpunkt dieser Bekanntmachung). Referenzprojekte die vor 2010 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Für die maximale Bewertung der Referenzprojekte bzgl. der Leistungen der Tragwerksplanung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Leistungen der Technischen Ausrütsung bei einer Hochwasserschutzmaßnahme,
— dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 2-8 der Technischen Ausrüstung (§ 55 HOAI) beauftragt,
— das Referenzprojekt befindet sich mindestens in der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung – Bauüberwachung bzw. Bauoberleitung) oder ist abgeschlossen.
Bei Bietergemeinschaften dürfen in Summe maximal 2 Referenzprojekte für den Leistungsbereich der Technischen Ausrüstung benannt werden. Darüber hinausgehende Referenzen werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Die angegebenen Referenzprojekte für die Leistungen der Technischen Ausrüstung können identisch mit den angegeben Referenzprojekte für die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke und/oder der Tragwerksplanung sein. Sie müssen jedoch nicht identisch sein!
Die angegebenen Referenzprojekte für die Leistungen der Technischen Ausrüstung können identisch mit den angegeben Referenzprojekte für die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke und/oder der Tragwerksplanung sein. Sie müssen jedoch nicht identisch sein!
B – Personelle Besetzung:
Angabe der technischen Leitung. Benennung des vorgesehenen Projektleiters sowie dessen Stellvertreter unter Angabe dessen/deren Referenzen.
Es kann für den Projektleiter bis zu 2 Referenzen sowie für den stellvertretenden Projektleiter eine Referenz angegeben werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht. Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen Stellvertreter Erfahrung bei der Planung und Abwicklung von vergleichbaren Projekten vorherrscht.
Es kann für den Projektleiter bis zu 2 Referenzen sowie für den stellvertretenden Projektleiter eine Referenz angegeben werden. Eine zeitliche Beschränkung der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters besteht nicht. Es sollte dargestellt werden, dass seitens des Projektleiters sowie dessen Stellvertreter Erfahrung bei der Planung und Abwicklung von vergleichbaren Projekten vorherrscht.
Für die maximale Bewertung sollte bzgl. der Referenzprojekte des Projektleiters bzw. dessen Stellvertreter folgende Anforderungen erfüllt sein:
— Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke erbracht,
— Leistungen bei einer Hochwasserschutzmaßnahme erbracht,
— durch den Projektleiter/stellvertretenden Projektleiter wurden die Leistungsphasen 3-8 der Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) in projektleitender Funktion erbacht.
Bei Bietergemeinschaften sind seitens der Gemeinschaft ein Projektleiter sowie ein stellvertretender Projektleiter zu benennen. Die Benennung von jeweils 2 Personen je Bietergemeinschaftspartner ist unerwünscht.
Die Berufszulassung des Projektleiters und dessen Stellvertreters ist durch Vorlage von Studiennachweisen/Ausbildungsnachweisen o. ä. nachzuweisen.
Zusätzliche Abgabeleistungen/Benennungen:
— Benennung der vorgesehenen Mitarbeiter für das Projekt sowie Vorlage von entsprechenden Studiennachweisen/Ausbildungsnachweisen o. ä.,
— Abgabe eines Organigramms des Projektteams (bei Planungsgemeinschaften unter Einbeziehung des ARGEPartners).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung über 1 500 000 EUR für Personenschäden sowie über 1 500 000 EUR für Sachschäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Berufshaftpflichtversicherung über 1 500 000 EUR für Personenschäden sowie über 1 500 000 EUR für Sachschäden bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben, die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben, die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß HOAI (in der zum Vertragsschluss gültige Fassung).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Sie haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind.
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden.
Einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 19 Abs. 2 VOF.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens:Fachliche Qualifikation 70 % (siehe III.2.3.2)) A), hieraus: Referenzprojekte 70 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 10 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 3 Projekten für die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke, 2 Referenzprojekte für die Leistungen der Tragwerksplanung sowie 2 Referenzprojekte für die Leistungen der Technischen Ausrüstung können insgesamt 70 Punkte erzielt werden. [(3 Referenzprojekte + 2 Referenzprojekte + 2 Referenzprojekte) x max. 10 Punkte = max. 70 Punkte]. 1) Bei der Bewertung der drei Referenzprojekte bzgl. der Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke wird jeweils wie folgt vorgegangen: – Handelt es sich bei dem Referenzprojekt um eine Hochwasserschutzmaßnahme im städtischen Bereich? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Handelt es sich bei dem Referenzprojekt um eine Hochwasserschutzmaßnahme mit einer Länge von 1,0 km? Wenn ja, werden 1,5 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Handelt es sich bei dem Referenzprojekt um eine Hochwasserschutzmaßnahme mit einer Gewässerkulisse von ca. 30-1.000 km² Einzugsgebiet? Wenn ja, werden 1,5 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Handelt es sich bei dem Referenzprojekt um eine Hochwasserschutzmaßnahme an einem Mittelgebirgsfluss? Wenn ja, werden 1,5 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Wurden dem Bewerber bei dem Referenzprojekt die Leistungsphasen 3-8 der Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 3-8 beauftragt wurden, werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 3-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 3-8 = 77 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Leistungsphasen (hier: Leistungsphasen 1, 2 und 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 1-5 beauftragt. Hier werden 1,17 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 45 v. H./77 v. H. x 2,0 Punkte. – Befindet sich das Referenzprojekt mindestens in der Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) oder ist abgeschlossen? Wenn ja, werden 1,5 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. 2) Bei der Bewertung der beiden Referenzprojekte bzgl. der Leistungen der Tragwerksplanung wird jeweils wie folgt vorgegangen: – Wurden bei dem Referenzprojekt tragwerksplanerische Leistungen bei einer Hochwasserschutzmaßnahme erbracht? Wenn ja, werden 5,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Wurden dem Bewerber bei dem Referenzprojekt die Leistungsphasen 2-5 der Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-5 beauftragt wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-5) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-5 = 95 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Leistungsphasen (hier: Leistungsphasen 1 und 6) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 4-6 beauftragt. Hier werden 2,21 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 70 v. H./95 v. H. x 3,0 Punkte. – Befindet sich das Referenzprojekt mindestens in der Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) oder ist abgeschlossen? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. 3) Bei der Bewertung der beiden Referenzprojekte bzgl. der Leistungen der Technischen Ausrüstung wird jeweils wie folgt vorgegangen: – Wurden bei dem Referenzprojekt Leistungen der Technischen Ausrüstung bei einer Hochwasserschutzmaßnahme erbracht? Wenn ja, werden 5,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Wurden dem Bewerber bei dem Referenzprojekt die Leistungsphasen 2-8 der Technischen Ausrüstung (§ 55 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 97 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Leistungsphasen (hier: Leistungsphasen 1 und 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 1-5 beauftragt. Hier werden 1,55 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H. / 97 v. H. x 3,0 Punkte. – Befindet sich das Referenzprojekt mindestens in der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung – Bauüberwachung bzw. Bauoberleitung) oder ist abgeschlossen? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Personelle Besetzung 30 % (siehe III.2.3.2) B), hieraus: Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 30 Punkte.Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 10 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter und 1 Projekt für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 30 Punkte erzielt werden [(2 Referenzprojekte + 1 Referenzprojekt) x max. 10 Punkte = max. 40 Punkte]. Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen:— Wurden durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke erbracht? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.— Wurden durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter Leistungen bei einer Hochwasserschutzmaßnahme erbacht? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.— Handelt es sich bei dem Referenzprojekt um eine Hochwasserschutzmaßnahme mit einer Länge von 1,0 km? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Wurden durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter die Leistungsphasen 3-8 der Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) in projektleitender Funktion erbacht? Wenn die Leistungsphasen 3-8 durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter in projektleitender Funktion erbracht wurden, werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachten Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 3-8) werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 3-8 = 77 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, erbrachte Leistungsphasen (hier: Leistungsphasen 1, 2 und 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 1-5 erbracht. Hier werden 1,17 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 45 v. H./77 v. H. x 2,0 Punkte. Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (Bepunktung innerhalb der o.g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim Versand des Bewerbungsformulars beigefügt.
Die Bewerber mit der höchsten Bewertung werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.Gewichtung der Wertungskriterien der 1. Phase des Verfahrens:Fachliche Qualifikation 70 % (siehe III.2.3.2)) A), hieraus: Referenzprojekte 70 Punkte. Je angegebenes Referenzprojekt können maximal 10 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 3 Projekten für die Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke, 2 Referenzprojekte für die Leistungen der Tragwerksplanung sowie 2 Referenzprojekte für die Leistungen der Technischen Ausrüstung können insgesamt 70 Punkte erzielt werden. [(3 Referenzprojekte + 2 Referenzprojekte + 2 Referenzprojekte) x max. 10 Punkte = max. 70 Punkte]. 1) Bei der Bewertung der drei Referenzprojekte bzgl. der Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke wird jeweils wie folgt vorgegangen: – Handelt es sich bei dem Referenzprojekt um eine Hochwasserschutzmaßnahme im städtischen Bereich? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Handelt es sich bei dem Referenzprojekt um eine Hochwasserschutzmaßnahme mit einer Länge von 1,0 km? Wenn ja, werden 1,5 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Handelt es sich bei dem Referenzprojekt um eine Hochwasserschutzmaßnahme mit einer Gewässerkulisse von ca. 30-1.000 km² Einzugsgebiet? Wenn ja, werden 1,5 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Handelt es sich bei dem Referenzprojekt um eine Hochwasserschutzmaßnahme an einem Mittelgebirgsfluss? Wenn ja, werden 1,5 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Wurden dem Bewerber bei dem Referenzprojekt die Leistungsphasen 3-8 der Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 3-8 beauftragt wurden, werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 3-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 3-8 = 77 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Leistungsphasen (hier: Leistungsphasen 1, 2 und 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 1-5 beauftragt. Hier werden 1,17 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 45 v. H./77 v. H. x 2,0 Punkte. – Befindet sich das Referenzprojekt mindestens in der Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) oder ist abgeschlossen? Wenn ja, werden 1,5 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. 2) Bei der Bewertung der beiden Referenzprojekte bzgl. der Leistungen der Tragwerksplanung wird jeweils wie folgt vorgegangen: – Wurden bei dem Referenzprojekt tragwerksplanerische Leistungen bei einer Hochwasserschutzmaßnahme erbracht? Wenn ja, werden 5,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Wurden dem Bewerber bei dem Referenzprojekt die Leistungsphasen 2-5 der Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-5 beauftragt wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-5) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-5 = 95 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Leistungsphasen (hier: Leistungsphasen 1 und 6) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 4-6 beauftragt. Hier werden 2,21 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 70 v. H./95 v. H. x 3,0 Punkte. – Befindet sich das Referenzprojekt mindestens in der Leistungsphase 8 (Bauoberleitung) oder ist abgeschlossen? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. 3) Bei der Bewertung der beiden Referenzprojekte bzgl. der Leistungen der Technischen Ausrüstung wird jeweils wie folgt vorgegangen: – Wurden bei dem Referenzprojekt Leistungen der Technischen Ausrüstung bei einer Hochwasserschutzmaßnahme erbracht? Wenn ja, werden 5,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Wurden dem Bewerber bei dem Referenzprojekt die Leistungsphasen 2-8 der Technischen Ausrüstung (§ 55 HOAI) beauftragt? Wenn die Leistungsphasen 2-8 beauftragt wurden, werden 3,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, beauftragtem Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 2-8) werden die tatsächlich beauftragten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 2-8 = 97 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, beauftragte Leistungsphasen (hier: Leistungsphasen 1 und 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Dem Bewerber wurden die Leistungsphasen 1-5 beauftragt. Hier werden 1,55 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 50 v. H. / 97 v. H. x 3,0 Punkte. – Befindet sich das Referenzprojekt mindestens in der Leistungsphase 8 (Objektüberwachung – Bauüberwachung bzw. Bauoberleitung) oder ist abgeschlossen? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. Personelle Besetzung 30 % (siehe III.2.3.2) B), hieraus: Technische Leitung (Projektleiter+ Stellv. Projektleiter) 30 Punkte.Je angegebenes Referenzprojekt des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters können maximal 10 Punkte erreicht werden. D. h. bei der maximalen Referenzprojektanzahl von 2 Projekten für den Projektleiter und 1 Projekt für den stellvertretenden Projektleiter können insgesamt 30 Punkte erzielt werden [(2 Referenzprojekte + 1 Referenzprojekt) x max. 10 Punkte = max. 40 Punkte]. Bei der Bewertung jedes Referenzprojektes des Projektleiters bzw. stellvertretenden Projektleiters wird wie folgt vorgegangen:— Wurden durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke erbracht? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.— Wurden durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter Leistungen bei einer Hochwasserschutzmaßnahme erbacht? Wenn ja, werden 3,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben.— Handelt es sich bei dem Referenzprojekt um eine Hochwasserschutzmaßnahme mit einer Länge von 1,0 km? Wenn ja, werden 2,0 Punkte vergeben. Wenn nein, werden 0,0 Punkte vergeben. – Wurden durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter die Leistungsphasen 3-8 der Objektplanung Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) in projektleitender Funktion erbacht? Wenn die Leistungsphasen 3-8 durch den Projektleiter bzw. stellvertretenden Projektleiter in projektleitender Funktion erbracht wurden, werden 2,0 Punkte vergeben. Bei geringerem, erbrachten Leistungsumfang (weniger als Leistungsphasen 3-8) werden die tatsächlich erbrachten Leistungsphasen den geforderten Leistungsphasen (LPH 3-8 = 77 v. H. nach HOAI) gegenübergestellt und daraus die Bepunktung ermittelt. Über das geforderte Maß hinausgehende, erbrachte Leistungsphasen (hier: Leistungsphasen 1, 2 und 9) werden bei der Berechnung der Punkte nicht berücksichtigt. Beispiel: Durch den Projektleiter wurden die Leistungsphasen 1-5 erbracht. Hier werden 1,17 Punkte vergeben. Berechnungsmethode: 45 v. H./77 v. H. x 2,0 Punkte. Der zur Wertung herangezogene Beurteilungskatalog (Bepunktung innerhalb der o.g. Kriterien sowie mögliche Abzüge) wird beim Versand des Bewerbungsformulars beigefügt.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Uhl
Referenz Zusätzliche Informationen
Je Bewerber ist nur eine Bewerbung zulässig. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbung gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften.
Das Versandrisiko für den rechtzeitigen Eingang liegt beim Bewerber. Es gilt keine Poststempel-Abgabe.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex und Telefaxe sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie E-Mails, Fernschreiben, Telegramme, Telebrief, Telex und Telefaxe sind nicht zugelassen. Zusätzliche bzw. ergänzende Bewerbungsunterlagen auf Datenträgern werden nicht berücksichtigt.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail beim Wasserwirtschaftsamt Ansbach, E-Mail-Adresse: poststelle@wwa-an.bayern.de angefordert werden.
Sämtliche unter Abschnitt III genannten Angaben und Nachweise sind zwingend mittels der anzufordernden Formblätter („Bewerbungsbogen“) zu erbringen. Formlose Anträge können nicht gewertet werden und werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Der Bewerbungsbogen kann per E-Mail beim Wasserwirtschaftsamt Ansbach, E-Mail-Adresse: poststelle@wwa-an.bayern.de angefordert werden.
Fragen zum Vergabeverfahren sind ausschließlich schriftlich per E-Mail an das Wasserwirtschaftsamt Ansbach (E-Mail-Adresse: poststelle@wwa-an.bayern.de) zu richten.
Die Bewerbungsunterlagen sind im Format DIN A4, in einem sog. „Schnellhefter“ oder Vergleichbarem ohne feste Bindung einzureichen. Sog. „Leitz-Ordner“, fest gebundene Unterlagen, etc. sind nicht gewünscht.
Kleinere Büroorganisationen und Berufsanfänger werden insbesondere auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften hingewiesen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Bewerber der Bietergemeinschaft separat auszufüllen.
Der Teilnahmeantrag ist zwingend mittels des beigefügten Rücksendeaufklebers auf dem Umschlag/der Verpackung zu kennzeichnen. Sind für den Versand zusätzliche Versandtaschen o.ä. seitens des Kurierdienstes zu verwenden, so ist der Teilnahmeantrag in einem veschlossenen Umschlag mit dem Rücksendeaufkleber in der Versandtasche zu kennzeichnen.
Der Teilnahmeantrag ist zwingend mittels des beigefügten Rücksendeaufklebers auf dem Umschlag/der Verpackung zu kennzeichnen. Sind für den Versand zusätzliche Versandtaschen o.ä. seitens des Kurierdienstes zu verwenden, so ist der Teilnahmeantrag in einem veschlossenen Umschlag mit dem Rücksendeaufkleber in der Versandtasche zu kennzeichnen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 5 Abs. 3 VOF nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 10 Abs. 3 VOF durch Los zu treffen.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 10 Abs. 3 VOF durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers/Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Nordbayern der Regierung Mittelfranken
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Telefon: +49 981511277📞
Internetadresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de🌏
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Einlegung eines Nachprüfungsantrages ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (vgl. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Wasserwirtschaftsamt Ansbach
Postanschrift: Dürrnerstraße 2
Quelle: OJS 2015/S 205-372406 (2015-10-19)
Ergänzende Angaben (2015-10-28) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft gemäß § 107 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) hingewiesen. Der Bewerber/Bieter ist verpflichtet, eventuelle Mängel im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen etc. unverzüglich jedoch spätestens 6 Werktage nach Feststellung des Mangels im Vergabeverfahren oder an den Vergabeunterlagen zu rügen.
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Personelle Besetzung (30)
2. Fachtechnische Lösungsansätze (20)
3. Strukturelle Herangehensweise an das Projekt (20)
4. Präsentation (10)
5. Honorarangebot (20)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-04-12 📅
Name: Dr. Blasy – Dr. Overland Beratende Ingenieure GmbH & Co. KG
Postanschrift: Moosstraße 3
Postort: Eching am Ammersee
Postleitzahl: 82279
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 13
Quelle: OJS 2016/S 076-134721 (2016-04-14)