Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen beabsichtigt den Bau von Hochwasserschutzanlagen entlang der Flöha in Olbernhau. Die Abschnitte teilen sich wie folgt auf:
1. Abschnitt: Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke, Fluss-km 42 + 967 bis 43 + 654;
2. Abschnitt: Marktbrücke bis Obermühlenbrücke, Fluss-km 43 + 667 bis 44 + 705;
3. Abschnitt: Obermühlenbrücke bis altes Blechwalzwerk, Fluss-km 44 + 713 bis 45 + 651.
Die Ausschreibung erfolgt in 3 Losen. Zu vergeben sind folgende Planungsleistungen: Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9; Besondere Leistungen zur Lph 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 – Örtliche Bauüberwachung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-26.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-10) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau”
Postanschrift: Rauenstein 6A
Postort: Pockau-Lengefeld
Postleitzahl: 09514
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 37367-3100📞
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de📧
Fax: +49 37367-310130 📠
Region: Erzgebirgskreis🏙️
URL: www.talsperren-sachsen.de🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 3 — Obermühlenbrücke bis ehemaliges Blechwalzwerk
5.231.6021.020”
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Titel:
“Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 3 — Obermühlenbrücke bis ehemaliges Blechwalzwerk” Beschreibung
Ort der Leistung: Erzgebirgskreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09526 Olbernhau
Beschreibung der Beschaffung:
“Planungsleistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1...”
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2016-03-09 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg-Nr.102870052
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2016/S 080-142680
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 45-112949/10
Titel:
“Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 3 — Obermühlenbrücke bis ehemaliges Blechwalzwerk”
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-09 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurbüro Lehmann + Partner
Postanschrift: Rathausplatz 7
Postort: Burkhardtsdorf
Postleitzahl: 09235
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Erzgebirgskreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 318797.97 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig”
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: http://www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name:
“Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig”
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: http://www.lds.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 157-383924 (2020-08-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2 - Marktbrücke bis Obermühlenbrücke
5.231.6021.019”
Titel:
“Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2- Marktbrücke bis Obermühlenbrücke” Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Planungsleistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1...”
Mehr anzeigen Dauer
Datum des Beginns: 2016-02-23 📅
Umfang der Beschaffung
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg-Nr. 102833052
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 45-112948/10
Titel:
“Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2 - Marktbrücke bis Obermühlenbrücke”
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-02-23 📅
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurbüro Schulze & Rank
Postanschrift: Kaßbergstraße 41
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09112
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 499868.06 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 157-383929 (2020-08-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 499868.06 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 157-383930 (2020-08-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-11) Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 499868.06 💰
Quelle: OJS 2020/S 157-383933 (2020-08-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-11) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Planungsleistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1...”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 499868.06 💰
Quelle: OJS 2020/S 157-383940 (2020-08-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/ Zschopau”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 499868.06 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 157-383942 (2020-08-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-10-14) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Postort: Marienberg
Postleitzahl: 09496
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2 - Marktbrücke bis Obermühlenbrücke NTV 12
5.231.6021.019”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg-Nr.102869052
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 499868.06 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 202-576239 (2022-10-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2 - Marktbrücke bis Obermühlenbrücke NTV 08
5.231.6021.019”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 499868.06 💰
Quelle: OJS 2022/S 202-576240 (2022-10-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2 - Marktbrücke bis Obermühlenbrücke NTV 06
5.231.6021.019”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 499868.06 💰
Quelle: OJS 2022/S 202-576242 (2022-10-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2 - Marktbrücke bis Obermühlenbrücke NTV 07
5.231.6021.019”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 499868.06 💰
Quelle: OJS 2022/S 202-576243 (2022-10-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2 - Marktbrücke bis Obermühlenbrücke NTV 09
5.231.6021.019”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 499868.06 💰
Quelle: OJS 2022/S 202-576244 (2022-10-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2 - Marktbrücke bis Obermühlenbrücke NTV 11
5.231.6021.019”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 499868.06 💰
Quelle: OJS 2022/S 202-576246 (2022-10-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 - Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke_NTV 12
5.231.6021.018”
Titel:
“Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1- Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke”
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg-Nr.102833052
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 45-112947
Titel:
“Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 - Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke” Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurbüro Melioplan GmbH
Postleitzahl: 09117
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 419003.05 💰
Quelle: OJS 2023/S 150-477817 (2023-08-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 - Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke_NTV 13
5.231.6021.018”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 419003.05 💰
Quelle: OJS 2023/S 150-477829 (2023-08-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-08-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 - Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke_NTV 14
5.231.6021.018”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 419003.05 💰
Quelle: OJS 2023/S 150-479893 (2023-08-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 - Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke_NTV 15
5.231.6021.018”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 419003.05 💰
Quelle: OJS 2023/S 151-481227 (2023-08-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 - Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke_NTV 17
5.231.6021.018”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 419003.05 💰
Quelle: OJS 2023/S 151-482045 (2023-08-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-08-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 - Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke_NTV 16
5.231.6021.018”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 419003.05 💰
Quelle: OJS 2023/S 151-482813 (2023-08-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-08-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2 - Marktbrücke bis Obermühlenbrücke NTV 14
5.231.6021.019”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 499868.06 💰
Quelle: OJS 2023/S 165-520177 (2023-08-24)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 - Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke_NTV 18
5.231.6021.018”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 419003.05 💰
Quelle: OJS 2023/S 233-732896 (2023-11-29)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-11-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1 - Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke_NTV 19
5.231.6021.018”
Auftragsvergabe Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 419003.05 💰
Quelle: OJS 2023/S 233-733311 (2023-11-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1, NTV23
Reference number: 4500112947
Kurze Beschreibung:
“Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Örtliche Bauüberwachung; Besondere Leistungen zur LPH 8 gemäß Anlage...”
Kurze Beschreibung
Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Örtliche Bauüberwachung; Besondere Leistungen zur LPH 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013
Mehr anzeigen
Art des Vertrags: services
Informationen über die Fonds der Europäischen Union: Erdf
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer ist mit den Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung beauftragt. Es wurden zusätzliche Überwachungsleistungen erforderlich und es somit zu...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer ist mit den Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung beauftragt. Es wurden zusätzliche Überwachungsleistungen erforderlich und es somit zu Mehraufwendungen seitens der Örtlichen Bauüberwachung gekommen ist.
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 4500112947
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-12-09 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 8155.88 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Melioplan GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE140852112
E-Mail: ingenieurbuero@melioplan.de📧
Telefon: +49371815270📞
Fax: +493718152743 📠
URL: https://www. melioplan.de 🌏
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Nationale Registrierungsnummer: ID 00005892
Telefon: +49 37367 310 100📞
Fax: +49 37367 310 130 📠
URL: https://www.talsperren-sachsen.de🌏
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Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Nationale Registrierungsnummer: ID t:03419773800
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Telefon: +49 3419773800📞 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Text:
“Mehraufwendungen seitens der Örtlichen Bauüberwachung. Zusätzlicher Aufwand nach der VOB Abnahme. Zusätzliche Leistungen in Verbindung mit dem...”
Text
Mehraufwendungen seitens der Örtlichen Bauüberwachung. Zusätzlicher Aufwand nach der VOB Abnahme. Zusätzliche Leistungen in Verbindung mit dem Weihnachtshochwasser 2023 und zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Beseitigung von Vandalismussschäden.
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Quelle: OJS 2025/S 032-101714 (2025-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1, NTV22
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer ist mit den Leistungen Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HO3 beauftragt. Es wurden zusätzliche Planungsleistungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer ist mit den Leistungen Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HO3 beauftragt. Es wurden zusätzliche Planungsleistungen erforderlich, die zur Realisierung einer funktionsfähigen Hochwasserschutzanlage erforderlich geworden sind, bzw.es zu Mehraufwendungen seitens der Örtlichen Bauüberwachung gekommen ist. Die NA-Leistung wird zugeordnet zu § 132 GWB, Abs. 2, Nr. 2 a und b, Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 1.
Ein Wechsel des AN kann a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen und
b) wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.
Der AN ist bereits seit mehreren Jahren in das Projekt involviert und besitzt deshalb tiefgreifendes Hintergrundwissen. Ein Wechsel des AN würde neue Einarbeitungszeit in Anspruch nehmen, welche zu erheblichen Verzögerungen bei der Überwachung und Prüfung der Restleistungen und Abschlussdokumentationen und somit zu Mehrkosten führen würde.
Das Hochwasserereignis 12/2023 sowie die mutwillige Zerstörung von Anlagenteilen war nicht vorhersehbar. Es bestand sofortiger Handlungsbedarf hinsichtlich der Behebung der Schäden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-09-13 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4 977 EUR 💰
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Text:
“Die bereits mit der Nachtragsvereinbarung 21 beauftragten unvorhergesehenen zusätzlichen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung waren nur bis zum...”
Text
Die bereits mit der Nachtragsvereinbarung 21 beauftragten unvorhergesehenen zusätzlichen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung waren nur bis zum 31.03.2024 terminiert. Zum Zeitpunkt der Beauftragung der mit dem Nachtragsangebot 22 angebotenen Leistungen konnte bereits festgestellt werden, dass die Leistungen der AN-Bau noch nicht abgeschlossen sein werden und fortgesetzt werden müssen.
Demzufolge ist es für den erfolgreichen Abschluss der Errichtung der Hochwasserschutzanlagen unbedingt notwendig, den Mehrbedarf der besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung ebenfalls bis zur endgültigen Fertigstellung der Restleistungen der AN-Bau und der Auszahlung des Einbehaltes von der Schlusszahlung gegenüber den AN-Bau sowie dem Abschluss der Beseitigung der Schäden des Hochwassers 12/2023 und des Vandalismus zu beauftragen.
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Quelle: OJS 2025/S 032-101800 (2025-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1, NTV20
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer ist mit den Leistungen Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HO3, der Örtlichen Bauüberwachung und den Besonderen Leistungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer ist mit den Leistungen Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HO3, der Örtlichen Bauüberwachung und den Besonderen Leistungen der ingenieurtechnischen Kontrolle beauftragt. Es wurden zusätzliche Planungsleistungen erforderlich, die zur Realisierung einer funktionsfähigen Hochwasserschutzanlage erforderlich geworden sind, bzw.es auf Grund eingetretener Bauzeitverlängerung zu einer Honorarfortschreibung der örtlichen Bauüberwachung gekommen ist:
1. VGE 1.1.3 - Änderung Geländeranordnung
2. VGE 1.1.3 - Dammbalkenaufbewahrungsboxen
3. VGE 1.1.3 – Honorarfortschreibung ÖBÜ
4. VGE 1.1.4 Honorarfortschreibung ÖBÜ
5. VGE 1.1.3, 1.1.4, 1.1.5 - Mitwirkung bei der Änderung der Ausführung
6. VGE 1.1.3, 1.1.4 – Erarbeitung weiterführender Ausführungsunterlagen
7. VGE 1.1.3, 1.1.4 –Prüfen Pläne Dritter
8. VGE 1.1.3, 1.1.5, 1.1.6 – Änderung der Ausführungsunterlagen auf Anordnung des AG/ Umplanung
9. VGE 1.1.5, 1.1.6 – Mehraufwand im Rahmen der ÖBÜ nach Abnahme
10. VGE 1.1.8 – Honorarfortschreibung ÖBÜ
Die NA-Leistung wird zugeordnet zu § 132 GWB, Abs. 2, Nr. 2 a und b, Nr.3.
Ein Wechsel des AN kann
a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen und
b) wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden.
Der AN ist bereits seit mehreren Jahren in das Projekt involviert und besitzt deshalb tiefgreifen-des Hintergrundwissen. Ein Wechsel des AN würde neue Einarbeitungszeit in Anspruch nehmen, welche zu erheblichen Verzögerungen im Planungsprozess und Bauablauf, aufgrund der bereits laufenden Baustellen und somit zu Mehrkosten führen würde.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-12-11 📅
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 34634.25 EUR 💰
1. VGE 1.1.3 - Änderung Geländeranordnung
2. VGE 1.1.3 - Dammbalkenaufbewahrungsboxen
3. VGE 1.1.3 – Honorarfortschreibung ÖBÜ
4. VGE 1.1.4 Honorarfortschreibung ÖBÜ
5. VGE 1.1.3, 1.1.4, 1.1.5 - Mitwirkung bei der Änderung der Ausführung
6. VGE 1.1.3, 1.1.4 – Erarbeitung weiterführender Ausführungsunterlagen
7. VGE 1.1.3, 1.1.4 –Prüfen Pläne Dritter
8. VGE 1.1.3, 1.1.5, 1.1.6 – Änderung der Ausführungsunterlagen auf Anordnung des AG/ Umplanung
9. VGE 1.1.5, 1.1.6 – Mehraufwand im Rahmen der ÖBÜ nach Abnahme
10. VGE 1.1.8 – Honorarfortschreibung ÖBÜ
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Quelle: OJS 2025/S 032-102579 (2025-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-13) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1, NTV21
Kurze Beschreibung:
“Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Örtliche Bauüberwachung; Besondere Leistungen zur LPH 8 gemäß Anlage...”
Kurze Beschreibung
Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Örtliche Bauüberwachung; Besondere Leistungen zur LPH 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013, ingenieurtechnische Kontrolle
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Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer ist mit den Leistungen Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HO3 sowie der Örtlichen Bauüberwachung beauftragt. Es wurden...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer ist mit den Leistungen Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HO3 sowie der Örtlichen Bauüberwachung beauftragt. Es wurden zusätzliche Planungsleistungen erforderlich, die zur Realisierung einer funktionsfähigen Hochwasserschutzanlage erforderlich geworden sind, bzw.es zu Mehraufwendungen seitens der örtlichen Bauüberwachung gekommen ist.
Das Nachtragsangebot 21 beinhaltet somit die folgenden Leistungen:
- VGE 1.1.3 – Mehraufwand im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung nach Abnahme
- VGE 1.1.3 – Fortschreibung der Nachlaufzeit
- VGE 1.1.3 – Schadensbeseitigung HW / 2023
- VGE 1.1.4 – Mehraufwand im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung nach Abnahme
VGE 1.1.4 – Fortschreibung der Nachlaufzeit
- VGE 1.1.4 – Schadensbeseitigung HW / 2023
- VGE 1.1.5 u 6 – Mehraufwand im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung nach Abnahme
- VGE 1.1.5 u 6 – Fortschreibung der Nachlaufzeit
- VGE 1.1.8 – Mehraufwand im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung nach Abnahme
VGE 1.1.8 – Fortschreibung der Nachlaufzeit
- VGE 1.1.8 – Schadensbeseitigung HW / 2023
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-08-05 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 18385.5 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Das Nachtragsangebot 21 beinhaltet somit die folgenden Leistungen:
- VGE 1.1.3 – Mehraufwand im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung nach Abnahme
- VGE...”
Text
Das Nachtragsangebot 21 beinhaltet somit die folgenden Leistungen:
- VGE 1.1.3 – Mehraufwand im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung nach Abnahme
- VGE 1.1.3 – Fortschreibung der Nachlaufzeit
- VGE 1.1.3 – Schadensbeseitigung HW / 2023
- VGE 1.1.4 – Mehraufwand im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung nach Abnahme
VGE 1.1.4 – Fortschreibung der Nachlaufzeit
- VGE 1.1.4 – Schadensbeseitigung HW / 2023
- VGE 1.1.5 u 6 – Mehraufwand im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung nach Abnahme
- VGE 1.1.5 u 6 – Fortschreibung der Nachlaufzeit
- VGE 1.1.8 – Mehraufwand im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung nach Abnahme
VGE 1.1.8 – Fortschreibung der Nachlaufzeit
- VGE 1.1.8 – Schadensbeseitigung HW / 2023
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Quelle: OJS 2025/S 032-102867 (2025-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umsetzung HWSK 22, Flöha in Olbernhau, Abschnitt 3, NTV03
Reference number: 45112949
Kurze Beschreibung:
“Planungsleistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1...”
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer ist gemäß Hauptvertrag mit den Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 5 bis 9, der Örtlichen Bauüberwachung und...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer ist gemäß Hauptvertrag mit den Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 5 bis 9, der Örtlichen Bauüberwachung und der Ingenieurtechnischen Kontrolle nach Anlage 14 Leistungsphase 8 HOAI 2013 beauftragt. Die Änderungsleistungen bestehen aus geänderten und zusätzlichen Planungsleistungen.
Die NA-Leistung wird zugeordnet zu §132 GWB, Abs.2; Nr. 3, Nr. 2a und b.
Ein Wechsel des AN kann
a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen und
b) wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden
Der AN ist bereits seit mehreren Jahren in das Projekt involviert und besitzt deshalb tiefgreifendes Hintergrundwissen. Ein Wechsel des AN würde neue Einarbeitungszeit in Anspruch nehmen, welche zu erheblichen Verzögerungen im Planungsprozess und Bauablauf, aufgrund der bereits laufenden Baustellen und somit zu Mehrkosten führen würde, welche aus wirt-schaftlichen Gründen zu vermeiden sind. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Verlän-gerung der vereinbarten Bauzeit entsprechend der vorgenannten Ausführungen in dieser Form nicht vorhersehbar gewesen sind. Die Dauer vom Beginn der Genehmigungsplanung über den Planfeststellungsbeschluss und der baulichen Umsetzung machen es erforderlich die neuen Randbedingungen (Baugrundverhältnisse, Sicherung bestehende Gebäudesubstanz) sowie örtlichen Gegebenheiten (Betriebsbrücke Weserfenster zu berücksichtigen. Nur so kann ein technisch und wirtschaftliches Gesamtergebnis für das Ziel des Hochwasserschutzes in der OL Olbernhau sichergestellt werden.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 4500112949
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-12-19 📅
Titel: Umsetzung HWSK Nr. 22, Flöha in Olbernhau, Abschnitt 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 99720.48 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Nationale Registrierungsnummer: DE247978606
E-Mail: info@ib-lehmann.de📧
Telefon: +49372160050📞
URL: https://www.ib-lehmann.de🌏
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Pos.1: Leistungen der örtlichen Bauüberwachung ergaben sich z.B. aus bauzeitverlängernden zusätzlichen Bauleistungen, die sich entweder aufgrund von...”
Text
Pos.1: Leistungen der örtlichen Bauüberwachung ergaben sich z.B. aus bauzeitverlängernden zusätzlichen Bauleistungen, die sich entweder aufgrund von Auftraggeberanordnungen oder durch längere Bauzeiten, z.B. infolge zu hoher Wasserstände als Ergebnis von Niederschlagsereignissen, an sich ergaben.
Pos.2: Es musste ein Sachverständiger für Fischerei und Fischschutz vertraglich sowie in die regelmäßige Baubegleitung eingebunden werden.
Pos.3: Für die lt. Planfeststellungbeschluss vorgesehene Böschungslösung zwischen dem Bauteil 3.40L und dem Gebäude Lebenshilfe wurde aufgrund unzureichender Baugrundverhältnisse eine geänderte Lösung erforderlich. Bei der Erweiterung des Bauteils 3.40L bis an das Gebäude der Lebenshilfe, handelt es sich um eine Erweiterung des bisherigen Planungsumfangs, der entsprechende Planungsleistungen in den Leistungsphasen 3-6 erforderte.
Pos.4: Mit Planfeststellungsbeschluss wurde festgelegt, dass ein reiner Rückbau umzusetzen ist. Damit sind zusätzliche planerische Maßnahmen an den frei werdenden Auflagerbänken und an den Mauerfüßen vorzusehen. Diese sind durch eine Ergänzungs- und Änderungsplanung unter Berücksichtigung der Begleitmaßnahmen umzusetzen.
Pos. 5: Bei den Aushubarbeiten für die Fundamente am Bauteil 3.30L wurde eine Baugrundsituation vorgefunden, welche aus den vorliegenden Bestandsunterlagen sowie Baugrunduntersuchungen nicht erkennbar war. Diese erforderte eine vorher nicht geplante Gebäudesicherung. Der AN hat für die Gebäudesicherung Planungsleistungen erbracht.
Pos.6: Für die Baufreiheit zur Errichtung der Hochwasserschutzwand auf dem Flurstück 364a, war der bauzeitliche Rückbau und anschließenden Wiedererrichtung eines Carports auf dem Flurstück 364a erforderlich. Auf Grund des Prüfergebnisses des Prüfstatikers waren ergänzende Angaben zur Aussteifung, Zugbändern, Gründungen und Verbindungsmitteln zu erarbeiten und beim Prüfstatiker vorzulegen. Diese Leistungen wurden dem AN-Ing übertragen.
Pos.7: Zur Gewährleistung einer dauerhaften Funktionsfähigkeit der Hochwasserschutzwand müssen diese regelmäßig einer Prüfung hinsichtlich der Standsicherheit, der Verkehrssicherheit und der Dauerhaftigkeit unterzogen werden. Die Leistungen der 1. Hauptprüfung nach DIN 1076 sind durch den AN Ing zu erbringen.
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Quelle: OJS 2025/S 043-136600 (2025-02-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Umsetzung HWSK 22, Flöha in Olbernhau, Abschnitt 3, NTV02
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Ingenieurbüro Lehmann + Partner ist gemäß, Hauptvertrag mit den Leistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 5-9, Leistungen der Tragwerksplanung LPH...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Ingenieurbüro Lehmann + Partner ist gemäß, Hauptvertrag mit den Leistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 5-9, Leistungen der Tragwerksplanung LPH 5-6 und der Örtlichen Bauüberwachung beauftragt. Die zusätzliche Leistung zur Durchführung der Bauwerksprüfungen ist im Ingenieurvertrag zwischen der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb FM/Z und dem Ingenieurbüro Lehmann + Partner nicht enthalten. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Planungsleistungen des Hauptvertrages war der genaue quantitative Prüfungsumfang an Bauwerksprüfung nicht vorherseh- und eindeutig beschreibbar. Da das Projekt im aktuellen EFRE-Förderprogramm EFRE 03 wirksam fertiggestellt werden muss, ist das Ingenieurbüro Lehmann + Partner aus personellen und terminlichen Gründen selbst nicht in der Lage die Leistung zu erbringen und hat hierfür 2 Nachunternehmer angefragt.
Alle 2 seitens des Ingenieurbüro Lehmann und Partner angefragten Ingenieurbüros – IB Schulze und Rank und IB EBB - verfügen über fundierte Fach-, und Ortskenntnisse. Sie sind jeweils als Objekt- oder Tragwerksplaner in den 3 Abschnitten der HWSM in Olbernhau tätig.
Das IB EBB hat auf Grund seiner speziellen Vorkenntnisse als Tragwerksplaner im Abschnitt 2 sowie im Abschnitt 1 für die zu erbringenden zusätzlichen Leistungen das wirtschaftlichste An-gebot abgegeben.
Die angebotene Nachtragsleistung wurde durch die LTV veranlasst. Sie ist bisher nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen und stellt somit eine Zusatzleistung dar.
Die NA-Leistung wird zugeordnet zu § 132 GWB, Abs. 2, Nr. 2a und b sowie Abs.3 Nr.1.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-04-20 📅
Titel: Umsetzung HWSK Nr.: 22, Flöha in Olbernhau, Abschnitt 3, Angebot für H 1 Prüfung
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 12830.4 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Angefordert wird die Bauwerksprüfung nach DIN 1076 unter Berücksichtigung der „Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und...”
Text
Angefordert wird die Bauwerksprüfung nach DIN 1076 unter Berücksichtigung der „Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 (RI-EBW-Prüf)“ und die Verwendung und Dokumentation der Prüfung mittels des Programms SIB-Bauwerke (aktuelle Version). Die Bereitstellung des dazu erforderlichen Bauwerkbuches in digitaler Form (cab-Datei) wird durch den Auftraggeber veranlasst.
Durchzuführen ist die 1. Hauptprüfung nach DIN 1076 vor VOB Abnahme.
Dabei handelt es sich um die Vorbereitung der H 1 Prüfung und Skizzen, Durchführung der Hauptprüfung, Auswertung der H 1 Prüfung.
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Quelle: OJS 2025/S 043-138278 (2025-02-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau, Abschnitt 1; NTV 24
Kurze Beschreibung:
“Der Auftragnehmer ist mit Planungsleistungen Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 5-9 und den Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung...”
Kurze Beschreibung
Der Auftragnehmer ist mit Planungsleistungen Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 5-9 und den Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung
beauftragt. Es wurden zusätzliche Planungsleistungen erforderlich. Es sind Bauwerksbücher zu erstellen.
Mehr anzeigen Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Auftragnehmer ist mit den Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 5-9 und der Örtlichen Bauüberwachung beauftragt.
Die...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Auftragnehmer ist mit den Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 5-9 und der Örtlichen Bauüberwachung beauftragt.
Die Leistungen für die Erstellung der Bauwerksbücher sind zusätzliche Leistungen. Auf Grund seiner mehrjährigen Planungstätigkeit im Projekt, verfügt der Auftragnehmer über ein sehr hohes Projektwissen welches ihm in die Lage versetzt die zusätzlichen Leistungen die Leistungen qualitativ in sehr guter Qualität und wirtschaftlich zu erstellen.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: NTV24
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-12-15 📅
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau, Erstellung Bauwerksbücher
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 14 280 EUR 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB),
Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. (2)...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB),
Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag
ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag
oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem
Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt
unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem
Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Die Landestalsperrenverwaltung ist zuständig für die Kontrolle und Unterhaltung der errichteten Hochwasserschutzanlagen. Eine wesentliche Grundlage bildet...”
Text
Die Landestalsperrenverwaltung ist zuständig für die Kontrolle und Unterhaltung der errichteten Hochwasserschutzanlagen. Eine wesentliche Grundlage bildet dabei die Bestandsdokumentation, hier die Bauwerksbücher. Es ist somit erforderlich, dass die Bauwerksbücher zusammengefasst und neu angelegt werden.
Dies betrifft die BWB der
- VGE 1.1.1 und 1.1.8
- VGE 1.1.8 und 1.1.2
- VGE 1.1.2 und 1.1.4
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Quelle: OJS 2026/S 007-017898 (2026-01-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau, Abschnitt 1, NTV25
Kurze Beschreibung:
“Der Auftragnehmer ist mit den Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung
beauftragt. Es wurden zusätzliche Überwachungsleistungen erforderlich und es somit zu...”
Kurze Beschreibung
Der Auftragnehmer ist mit den Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung
beauftragt. Es wurden zusätzliche Überwachungsleistungen erforderlich und es somit zu
Mehraufwendungen seitens der Örtlichen Bauüberwachung gekommen ist.
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Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung📦 Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Das Ingenieurbüro Melioplan GmbH ist im Abschnitt 1 des Hochwasserschutzprojektes als Objektplaner für die Ingenieurbauwerke für die Leistungsphasen 5-9...”
Beschreibung der Beschaffung
Das Ingenieurbüro Melioplan GmbH ist im Abschnitt 1 des Hochwasserschutzprojektes als Objektplaner für die Ingenieurbauwerke für die Leistungsphasen 5-9 beauftragt, sowie für die Ingenieurtechnische Kontrolle.
Nach der förmlichen Abnahme der Bauleistungen in den VGE 1.1.3, VGE 1.1.4, VGE 1.1.5 und 6
sowie der VGE 1.1.8 war es erforderlich, die Arbeiten an den Restleistungen seitens der AN-Bau
zu überwachen, die Erstellung der Bestandsunterlagen zu begleiten und eingereichte Unterlagen
zu prüfen sowie Einsprüche bzgl. der Wertung der Nachtragsvereinbarungen und der Schlussrechnungen zu bearbeiten. Dies führt zu einem Mehraufwand der örtlichen Bauüberwachung nach der
Abnahme. Des Weiteren waren Leistungen, zum Beispiel im Zuge der Einweisung der Wasserwehr, zur Prüfung eines Vorhabens zur Bepflanzung des Schutzstreifens durch die Stadt Olbernhau, Zuarbeiten für hydraulische Berechnungen und die Gefahrenkarten zu erbringen.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: NTV25
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-01-05 📅
Titel: Hochwasserschutzmaßnahme an der Flöha in Olbernhau, Abschnitt 1, Zusätzlicher Aufwand der Örtlichen Bauüberwachung
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 14823.38 EUR 💰
Änderungen Neuer Wert
Text:
“Im Rahmen der Örtlichen Bauüberwachung mussten Zusätzliche Leistungen erbracht werden.”
Quelle: OJS 2026/S 014-043615 (2026-01-20)