Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau – Objektplanung

Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau

Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen beabsichtigt den Bau von Hochwasserschutzanlagen entlang der Flöha in Olbernhau. Die Abschnitte teilen sich wie folgt auf:
1. Abschnitt: Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke, Fluss-km 42 + 967 bis 43 + 654;
2. Abschnitt: Marktbrücke bis Obermühlenbrücke, Fluss-km 43 + 667 bis 44 + 705;
3. Abschnitt: Obermühlenbrücke bis altes Blechwalzwerk, Fluss-km 44 + 713 bis 45 + 651.
Die Ausschreibung erfolgt in 3 Losen. Zu vergeben sind folgende Planungsleistungen: Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9; Besondere Leistungen zur Lph 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 – Örtliche Bauüberwachung.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-26.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-02-26 Auftragsbekanntmachung
2016-04-18 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2020-08-10 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-08-11 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-08-11 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-08-11 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-08-11 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2020-08-11 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-10-14 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-10-14 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-10-14 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-10-14 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-10-14 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2022-10-14 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-08-02 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-08-02 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-08-02 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-08-03 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-08-03 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-08-03 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-08-24 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-11-29 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-11-29 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2025-02-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-02-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-02-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-02-13 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-02-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2025-02-28 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-01-09 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2026-01-20 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-02-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Menge oder Umfang: Siehe „Angaben zu den Losen“.
Gesamtwert des Auftrags: 4 300 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Postanschrift: Rauenstein 6a
Postleitzahl: 09514
Postort: Pockau-Lengefeld
Kontakt
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-02-26 📅
Einreichungsfrist: 2015-03-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 048-083615
ABl. S-Ausgabe: 48
Zusätzliche Informationen
Bewerber, die sich für die Objektplanung gemäß dieser Bekanntmachung bewerben, dürfen sich nicht für den Auftrag „Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau – Projektmanagement“ (Aktenzeichen FGL-2015-04) bewerben, Grund Interessenskonflikte. Sollte dies dennoch erfolgen, führt dies in beiden Verfahren zum Ausschluss. Bei Anforderung der Formblätter erhält der Bewerber die Unterkriterien für das Zuschlagsverfahren mit übergeben. Die eingereichten Unterlagen sind als „VOF-Bewerbungsunterlagen“ in einem geschlossenen Umschlag mit „Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau – Objektplanung“ zu kennzeichnen. Übersteigt die Anzahl der gleich geeigneten Bieter die festgesetzte Höchstzahl in der Vergabebekanntmachung, so kann eine Auswahl durch Losentscheid getroffen werden. Eine Übergabe der Unterlagen zum Auswahlverfahren per Fax ist nicht zulässig. Es erfolgt keine stufenweise Beauftragung. Der AG beabsichtigt, für jedes Los eigenständige Zuschlagsverfahren durchzuführen. Der einzelne Bieter kann nur an einem Zuschlagsverfahren teilnehmen, sodass ausgeschlossen ist, dass ein Bieter zu mehr als einem Los den Zuschlag erhält. In Abhängigkeit der Rangfolge der Bewerber im Auswahlverfahren entscheidet der AG, welcher Bewerber zu welchem Los eine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhält. Zu VI.4.1): der Antrag nach Punkt VI.4.1) bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit der Bieter den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Zu IV.1.1): Folgende Bewerber wurden bereits ausgewählt: Abschnitt 1 – Ingenieurbüro Melioplan GmbH, Limbacher Straße 357, 09117 Chemnitz; Abschnitt 2 – Ingenieurbüro Schulze & Rank, Kaßbergstraße 41, 09112 Chemnitz; Abschnitt 3 – Ingenieurbüro Lehmann & Partner, Rathausplatz 7, 09235 Burkhardtsdorf, OT Meinersdorf. II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Beginn: IV. Qu. 2015; Abschluss: III. Qu. 2019 (Bauende).
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen beabsichtigt den Bau von Hochwasserschutzanlagen entlang der Flöha in Olbernhau. Die Abschnitte teilen sich wie folgt auf:
1. Abschnitt: Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke, Fluss-km 42 + 967 bis 43 + 654;
2. Abschnitt: Marktbrücke bis Obermühlenbrücke, Fluss-km 43 + 667 bis 44 + 705;
3. Abschnitt: Obermühlenbrücke bis altes Blechwalzwerk, Fluss-km 44 + 713 bis 45 + 651.
Die Ausschreibung erfolgt in 3 Losen. Zu vergeben sind folgende Planungsleistungen: Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9; Besondere Leistungen zur Lph 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 – Örtliche Bauüberwachung.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: 1. Abschnitt: Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke
Kurze Beschreibung:
Der Abschnitt 1 beginnt Unterstrom der Brücke Wiesenstraße bei Fluss-km 42 + 967 und endet unterstrom der Marktbrücke bei Fluss-km 43 + 654. Unterstrom schließen die durch die LTV B FM/Z geplanten „Deichsicherungs- und Hochwasserschutzmaßnahmen an den Deichen A17 bis A22 an der Flöha in Olbernhau und Blumenau“ an. Die Marktbrücke bildet den Übergang zum Abschnitt 2. Bei Fluss-km 42 + 987,3 wird die Flöha von der Brücke Wiesenstraße, bei Fluss-km 43 + 544,5 von der Brücke am Steg und bei Fluss-km 43 + 657 von der Marktbrücke überspannt.
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Zusätzliche Angaben zu den Losen:
4) Abweichungen von der Vertragslaufzeit oder dem Beginn bzw. Ende des
Auftrags:Beginn: IV. Qu. 2015; Ende: II. Qu. 2019 (Bauende).
Auftrags:
Beginn: IV. Qu. 2015; Ende: II. Qu. 2019 (Bauende).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: 2. Abschnitt: Marktbrücke bis Obermühlenbrücke
Kurze Beschreibung:
Der Abschnitt 2 beginnt oberstrom der Marktbrücke bei Fluss-km 43 + 667 und endet unterstrom der Obermühlenbrücke bei Fluss-km 44 + 705. Unterstrom der Marktbrücke schließt der Abschnitt 1 an. Die Obermühlenbrücke bildet den Übergang zum Abschnitt 3. Bei Fluss-km 43 + 996 wird die Flöha von der Kegelbrücke, bei Fluss-km 44 + 138 von der Gymnasiumsbrücke und bei Fluss-km 44 + 270 von der Lindenbrücke überspannt.
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Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: 3. Abschnitt: Obermühlenbrücke bis altes Blechwalzwerk
Kurze Beschreibung:
Der Abschnitt 3 schließt an der Obermühlenbrücke bei Fluss-km 44 + 705 an den Abschnitt 2 an und endet bei Fluss-km 45 + 651 in Höhe der Grünthaler Straße 158/160. Bei Fluss-km 45 + 248 wird die Flöha von der Brücke Unterer Flöhaweg, bei Fluss-km 45 + 290 von der Rohrleitungsbrücke der ehem. Fa. Weserfenster und bei Fluss-km 45 + 317 von der Betriebsbrücke Weserfenster überspannt.
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Referenznummer: FGL-2015-05
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09526 Olbernhau.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sämtliche geforderten Nachweise und Erklärungen sind nach den Formblättern für die Bewerbung zur Teilnahme am VOF-Verhandlungsverfahren der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen getrennt für Bewerber (Generalplaner bzw. alle Beteiligten der Bietergemeinschaft) und Nachauftragnehmer einzureichen. Übergabe per Telefax ist nicht zulässig. Die Formblätter sind per E-Mail bei sk@ib-uk.de unter „VOF-Verfahren Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau – Objektplanung“ anzufordern. Die ausgefüllten und rechtsgültig unterschriebenen Formblätter sind mit dem Teilnahmeantrag und den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Für Generalplaner und alle Beteiligten der Bietergemeinschaften und für Nachauftragnehmer: Angaben gemäß III.1.3), Erklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 4 Abs. (6) und (9) VOF; Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen gemäß § 4 Abs. (2) VOF; Handelsregisterauszug; Verpflichtungserklärung für Nachauftragnehmer; Nachweis Berufshaftpflichtversicherung für Generalplaner und alle Beteiligten der Bietergemeinschaften in Höhe von mind. 3 000 000 EUR für Personenschäden und mind. 3 000 000 EUR für Sachschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gewichtung 20 %; für Generalplaner und alle Beteiligten der Bietergemeinschaft und für alle Nachauftragnehmer: Firmenprofil/Projektteam – 10 % (geforderte Mindeststärke 3 Mitarbeiter), Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre – 10 % (geforderter Mindestumsatz 100 000 EUR/Jahr).
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Fachliche Eignung Gewichtung 80 %; für Generalplaner und alle Beteiligten der Bietergemeinschaft und für alle Nachauftragnehmer:
Fachliche Eignung und persönliche Referenzen vergleichbarer Leistungen des vorgesehenen
Projektleiters, gewertet werden 4 Objekte, die ab 2003 mit der Lph. 5 begonnen wurden und bis einschl. Lph. 8 abgeschlossen sind, für Los 1 gilt: davon 1 oder 2 Objekte zur Instandsetzung von Deichanlagen (fachlicher Lebenslauf) – 20 %.
Stellvertreters, gewertet werden 4 Objekte, die ab 2003 mit der Lph. 5 begonnen wurden und bis einschl. Lph. 8 abgeschlossen sind.
Für Los 1 gilt: davon 1 oder 2 Objekte zur Instandsetzung von Deichanlagen (fachlicher Lebenslauf) – 10 %.
Für Projektleiter und stellv. Projektleiter gilt: Als vergleichbare Leistung gelten für Los 1 Objektplanungen der Instandsetzung von Deichanlagen größer 3 m Höhe und Hochwasserschutzmauern größer 4 m Höhe (Stahlbeton-, Schwergewichts- oder Winkelstützmauern mit Bohrpfahlgründung). Als vergleichbare Leistung gelten für Lose 2 und 3 Objektplanungen an Hochwasserschutzmauern größer 4 m Höhe (Stahlbeton-, Schwergewichts- oder Winkelstützmauern mit Bohrpfahlgründung). Ein Zusatzpunkt wird vergeben, wenn der Projektleiter bzw. stellv. Projektleiter 4 Referenzobjekte gemeinsam mit dem Bewerber erbracht hat. Fachliche Eignung und persönliche Referenzen vergleichbarer Leistungen des vorgesehenen Bauüberwachers, gewertet werden 4 Objekte der örtlichen Bauüberwachung, die ab 2005 erbracht wurden.
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Für Los 1 gilt: davon 1 oder 2 Objekte zur Instandsetzung von Deichanlagen (fachlicher Lebenslauf) – 15 %.
Als vergleichbare Leistung gelten für Los 1 Bauüberwachungen für die Instandsetzung von Deichanlagen größer 3 m Höhe und für Hochwasserschutzmauern größer 4 m Höhe (Stahlbeton-, Schwergewichts- oder Winkelstützmauern mit Bohrpfahlgründung). Als vergleichbare Leistung gelten für Lose 2 und 3 Bauüberwachungen an Hochwasserschutzmauern größer 4 m Höhe (Stahlbeton-, Schwergewichts- oder Winkelstützmauern mit Bohrpfahlgründung). Ein Zusatzpunkt wird vergeben, wenn der Bauüberwacher 4 Referenzobjekte gemeinsam mit dem Bewerber erbracht hat.
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Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers insgesamt – 15 %.
Für Bietergemeinschaften bzw. Generalplaner mit/ohne NAN gilt: Als vergleichbare Leistung gelten für Los 1 Objektplanungen der Instandsetzung von Deichanlagen größer 3 m Höhe und Hochwasserschutzmauern größer 4 m Höhe (Stahlbeton-, Schwergewichts- oder Winkelstützmauern mit Bohrpfahlgründung). Als vergleichbare Leistung gelten für Lose 2 und 3 Objektplanungen an Hochwasserschutzmauern größer 4 m Höhe (Stahlbeton-, Schwergewichts- oder Winkelstützmauern mit Bohrpfahlgründung). Gewertet werden 4 Objekte, die ab 2003 mit der Lph. 5 begonnen wurden und bis einschl. Lph. 8 abgeschlossen sind, für Los 1 gilt: davon 1 oder 2 Objekte zur Instandsetzung von Deichanlagen. Ein Zusatzpunkt wird vergeben, wenn die Leistungen der örtlichen Bauüberwachungen mit eigenem Personal erbracht werden.
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Bereichsübergreifende Erfahrung der LTV bzgl. der Leistungserfüllung des Bewerbers – 10 %.
Gewertet werden die Erfahrungen der LTV mit den einzelnen Bewerbern im Zuge der Abwicklung von abgeschlossenen oder auch noch laufenden Projekten der letzten 3 Jahre. Hierzu gehören sowohl die Einhaltung vorgegebener Planungs- und Bautermine als auch die Gewährleistung der Kostensicherheit sowohl im Zuge der Planung als auch während der Bauausführung. Weiterhin wird die qualitätsgerechte und somit mangelfreie Planung bewertet. Alle Ingenieurbüros, für die bisher keine Erfahrungen vorliegen, erhalten im Ergebnis aller Auswertungen den Durchschnittswert aller bekannten Bewerber;
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Qualitätsmanagements im Unternehmen – 5 %;
Gesamteindruck der Bewerbung – 5 %.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Generalplaner (ein Verantwortlicher mit/ohne Subunternehmen) oder Bietergemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftungserklärung und Erklärung des bevollmächtigtem Vertreters (Die Erklärungen sind von allen Beteiligten rechtsverbindlich zu unterschreiben.).
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Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Qualifikation nach § 19 (2), (3) VOF.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Bewerber wurden ausgewählt
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 6
Objektive Auswahlkriterien: Die Auswahl unter gleich geeigneten Bewerbern erfolgt durch Losentscheid.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-06-02 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Bewertung Angebotsinhalt (10 %)
2. Bewertung Bietergespräch (70 %)
3. Bewertung Honorar (20 %)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Debernitz
Name: Ingenieurbüro Ulrich Karsch, Herr Sebastian Karsch
Postanschrift: Bergstraße 11
Postort: Pirna
Postleitzahl: 01796
Telefon: +49 3501792514 📞
E-Mail: sk@ib-uk.de 📧
Fax: +49 3501792529 📠

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: FGL-2015-05
Zusätzliche Informationen
Bewerber, die sich für die Objektplanung gemäß dieser Bekanntmachung bewerben, dürfen sich nicht für den Auftrag „Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau – Projektmanagement“ (Aktenzeichen FGL-2015-04) bewerben, Grund Interessenskonflikte. Sollte dies dennoch erfolgen, führt dies in beiden Verfahren zum Ausschluss. Bei Anforderung der Formblätter erhält der Bewerber die Unterkriterien für das Zuschlagsverfahren mit übergeben. Die eingereichten Unterlagen sind als „VOF-Bewerbungsunterlagen“ in einem geschlossenen Umschlag mit „Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau – Objektplanung“ zu kennzeichnen. Übersteigt die Anzahl der gleich geeigneten Bieter die festgesetzte Höchstzahl in der Vergabebekanntmachung, so kann eine Auswahl durch Losentscheid getroffen werden. Eine Übergabe der Unterlagen zum Auswahlverfahren per Fax ist nicht zulässig. Es erfolgt keine stufenweise Beauftragung. Der AG beabsichtigt, für jedes Los eigenständige Zuschlagsverfahren durchzuführen. Der einzelne Bieter kann nur an einem Zuschlagsverfahren teilnehmen, sodass ausgeschlossen ist, dass ein Bieter zu mehr als einem Los den Zuschlag erhält. In Abhängigkeit der Rangfolge der Bewerber im Auswahlverfahren entscheidet der AG, welcher Bewerber zu welchem Los eine Aufforderung zur Angebotsabgabe erhält.
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Zu VI.4.1): der Antrag nach Punkt VI.4.1) bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit der Bieter den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Zu IV.1.1): Folgende Bewerber wurden bereits ausgewählt:
Abschnitt 1 – Ingenieurbüro Melioplan GmbH, Limbacher Straße 357, 09117 Chemnitz;
Abschnitt 2 – Ingenieurbüro Schulze & Rank, Kaßbergstraße 41, 09112 Chemnitz;
Abschnitt 3 – Ingenieurbüro Lehmann & Partner, Rathausplatz 7, 09235 Burkhardtsdorf, OT Meinersdorf.
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Beginn: IV. Qu. 2015; Abschluss: III. Qu. 2019 (Bauende).

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Erste Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771402 📞
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de 🌏
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die Frist nach § 101a GWB nach Erhalt der Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung: 10 Tage bei Versand per Fax oder elektronisch, ansonsten 15 Tage.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: PF 101364
Postleitzahl: 04013
Quelle: OJS 2015/S 048-083615 (2015-02-26)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-04-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 472 826,20 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Rauenstein 6A
Kontakt
Internetadresse: http://www.talsperren-sachsen.de 🌏
Telefon: +49 37367-3100 📞
Fax: +49 37367-310130 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-04-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-04-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 080-142680
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 048-083615
ABl. S-Ausgabe: 80

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Bewertung Angebotsinhalt (10)
2. Bewertung Bietergespräch (70)
3. Bewertung Honorar (20)

Auftragsvergabe

1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-18 📅
Name: Ingenieurbüro Melioplan GmbH
Postanschrift: Limbacher Straße 357
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09117
Land: Deutschland 🇩🇪

2️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-02-29 📅
Name: Ingenieurbüro Schulze & Rank
Postanschrift: Kaßbergstraße 41
Postleitzahl: 09112

3️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-21 📅
Name: Ingenieurbüro Lehmann + Partner
Postanschrift: Rathausplatz 7
Postort: Burkhardtsdorf
Postleitzahl: 09235
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Erste Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Quelle: OJS 2016/S 080-142680 (2016-04-18)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 5.231.6021.020
Gesamtwert des Auftrags: 318797.97 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Erzgebirgskreis 🏙️

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-08-14 📅
Datum des Beginns: 2016-03-09 📅
Datum des Endes: 2028-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 157-383924
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 080-142680
ABl. S-Ausgabe: 157

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 3 — Obermühlenbrücke bis ehemaliges Blechwalzwerk
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 — Örtliche Bauüberwachung, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 14 HOAI 2013 Ingenieurtechnische Kontrolle.
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Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg-Nr.102870052
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09526 Olbernhau

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-03-09 📅
Land: Erzgebirgskreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 318797.97 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.talsperren-sachsen.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Telefon: +49 3419771040 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de 🌏
Quelle: OJS 2020/S 157-383924 (2020-08-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 5.231.6021.019
Gesamtwert des Auftrags: 499868.06 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-08-11 📅
Datum des Beginns: 2016-02-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 157-383929

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 2- Marktbrücke bis Obermühlenbrücke
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 - Örtliche Bauüberwachung, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 14 HOAI 2013 Ingenieurtechnische Kontrolle.
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Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg-Nr. 102833052

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-02-23 📅
Land: Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 499868.06 EUR 💰

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 157-383929 (2020-08-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 499868.06 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 157-383930
Quelle: OJS 2020/S 157-383930 (2020-08-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 499868.06 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 157-383933
Quelle: OJS 2020/S 157-383933 (2020-08-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 499868.06 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 157-383940

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen: Objektplanung Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 - Örtliche Bauüberwachung, Besondere Leistung zur Leistungsphase 8 gemäß Anlage 14 HOAI 2013 Ingenieurtechnische Kontrolle
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Quelle: OJS 2020/S 157-383940 (2020-08-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-08-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 499868.06 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/ Zschopau

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 157-383942

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
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Quelle: OJS 2020/S 157-383942 (2020-08-11)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-10-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 499868.06 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Postleitzahl: 09496
Postort: Marienberg

Referenz
Daten
Absendedatum: 2022-10-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 202-576239
ABl. S-Ausgabe: 202

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg-Nr.102869052

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2022/S 202-576239 (2022-10-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-10-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 499868.06 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 202-576240
Quelle: OJS 2022/S 202-576240 (2022-10-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-10-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 499868.06 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 202-576242
Quelle: OJS 2022/S 202-576242 (2022-10-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-10-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 499868.06 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 202-576243
Quelle: OJS 2022/S 202-576243 (2022-10-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-10-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 499868.06 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 202-576244
Quelle: OJS 2022/S 202-576244 (2022-10-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-10-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 499868.06 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 202-576246
Quelle: OJS 2022/S 202-576246 (2022-10-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-08-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 5.231.6021.018
Gesamtwert des Auftrags: 419003.05 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-02 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 150-477817
ABl. S-Ausgabe: 150

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1- Brücke Wiesenstraße bis Marktbrücke
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020, FV-Reg-Nr.102833052

Auftragsvergabe
Gesamtwert des Auftrags: 419003.05 EUR 💰
Quelle: OJS 2023/S 150-477817 (2023-08-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-08-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 419003.05 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 150-477829
Quelle: OJS 2023/S 150-477829 (2023-08-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-08-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 419003.05 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 150-479893
Quelle: OJS 2023/S 150-479893 (2023-08-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-08-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 419003.05 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 151-481227
ABl. S-Ausgabe: 151
Quelle: OJS 2023/S 151-481227 (2023-08-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-08-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 419003.05 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 151-482045
Quelle: OJS 2023/S 151-482045 (2023-08-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-08-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 419003.05 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 151-482813
Quelle: OJS 2023/S 151-482813 (2023-08-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-08-24)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 499868.06 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-08-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-08-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 165-520177
ABl. S-Ausgabe: 165
Quelle: OJS 2023/S 165-520177 (2023-08-24)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-11-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 419003.05 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-11-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-12-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 233-732896
ABl. S-Ausgabe: 233
Quelle: OJS 2023/S 233-732896 (2023-11-29)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-11-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 419003.05 EUR 💰

Referenz
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 233-733311
Quelle: OJS 2023/S 233-733311 (2023-11-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1, NTV23
Referenznummer: 4500112947
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Örtliche Bauüberwachung; Besondere Leistungen zur LPH 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen 📦
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) (2014/2020)
Kennung der EU-Mittel: Projektnummer: 5.231.6021.018, FV-Nr. 102833052
Beschreibung
Interne Kennung: NTV23
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau, Abschnitt 1
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftragnehmer ist mit den Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung beauftragt. Es wurden zusätzliche Überwachungsleistungen erforderlich und es somit zu Mehraufwendungen seitens der Örtlichen Bauüberwachung gekommen ist.
Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung 📦
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Anpassung an den Klimawandel
Postleitzahl: 09526
Stadt: Olbernhau
Land: Deutschland 🇩🇪
Ort der Leistung: Erzgebirgskreis 🏙️
Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Umfang der Beschaffung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung 📦

Verfahren
Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung

Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: 4500112947
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-12-09 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 8155.88 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: NTV23
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Melioplan GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Melioplan GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE140852112
Postleitzahl: 09117
Postort: Chemnitz
Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: ingenieurbuero@melioplan.de 📧
Telefon: +49371815270 📞
Fax: +493718152743 📠
URL: https://www. melioplan.de 🌏

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Name: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Nationale Registrierungsnummer: ID 00005892
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Postleitzahl: 09496
Postort: Marienberg
Region: Erzgebirgskreis 🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de 📧
Telefon: +49 37367 310 100 📞
Fax: +49 37367 310 130 📠
URL: https://www.talsperren-sachsen.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: ID t:03419773800
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt 🏙️
Telefon: +49 3419773800 📞
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-13+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Das Ingenieurbüro Melioplan GmbH ist im Abschnitt 1 des Hochwasserschutzprojektes als Objektplaner für die Ingenieurbauwerke für die Leistungsphasen 5-9, die örtliche Bauüberwachung, sowie für die Ingenieurtechnische Kontrolle beauftragt. Nach der förmlichen Abnahme der Bauleistungen in den VGE 1.1.3, VGE 1.1.4, VGE 1.1.5 und 6 sowie der VGE 1.1.8 war es erforderlich, die Arbeiten an den Restleistungen seitens der AN-Bau zu überwachen, die Erstellung der Bestandsunterlagen zu begleiten und eingereichte Unterlagen zu prüfen sowie Einsprüche bzgl. der Wertung der Nachtragsvereinbarungen und der Schlussrechnungen zu bearbeiten. Dies führt zu einem Mehraufwand der örtlichen Bauüberwachung nach der Abnahme. Nach Fertigstellung der Hochwasserschutzanlage in der VGE 1.1.4 wurden Schäden an der Anlage festgestellt, die durch Vandalismus entstanden sind. Im Rahmen der Beseitigung dieser Schäden müssen zusätzliche Leistungen seitens der ÖBÜ erbracht werden. Im Dezember 2023 kam es nach den VOB-Abnahmen zu Schäden an den Hochwasserschutzanlagen in der VGE 1.1.3 und in der VGE 1.1.8 durch ein Hochwasserereignis. Für die Arbeiten der Schadensbehebung sind ebenfalls Leistungen der ÖBÜ erforderlich geworden.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Mehraufwendungen seitens der Örtlichen Bauüberwachung. Zusätzlicher Aufwand nach der VOB Abnahme. Zusätzliche Leistungen in Verbindung mit dem Weihnachtshochwasser 2023 und zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Beseitigung von Vandalismussschäden.
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Quelle: OJS 2025/S 032-101714 (2025-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1, NTV22
Beschreibung
Interne Kennung: NTV22
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftragnehmer ist mit den Leistungen Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HO3 beauftragt. Es wurden zusätzliche Planungsleistungen erforderlich, die zur Realisierung einer funktionsfähigen Hochwasserschutzanlage erforderlich geworden sind, bzw.es zu Mehraufwendungen seitens der Örtlichen Bauüberwachung gekommen ist. Die NA-Leistung wird zugeordnet zu § 132 GWB, Abs. 2, Nr. 2 a und b, Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 1. Ein Wechsel des AN kann a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen und b) wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Der AN ist bereits seit mehreren Jahren in das Projekt involviert und besitzt deshalb tiefgreifendes Hintergrundwissen. Ein Wechsel des AN würde neue Einarbeitungszeit in Anspruch nehmen, welche zu erheblichen Verzögerungen bei der Überwachung und Prüfung der Restleistungen und Abschlussdokumentationen und somit zu Mehrkosten führen würde. Das Hochwasserereignis 12/2023 sowie die mutwillige Zerstörung von Anlagenteilen war nicht vorhersehbar. Es bestand sofortiger Handlungsbedarf hinsichtlich der Behebung der Schäden.
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Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen 📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung 📦

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-09-13 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 4 977 EUR 💰
Kennung des Angebots: NTV22

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Das Ingenieurbüro Melioplan GmbH ist im Abschnitt 1 des Hochwasserschutzprojektes als Objektplaner für die Ingenieurbauwerke für die Leistungsphasen 5-9, für die örtliche Bauüberwachung sowie für die Ingenieurtechnische Kontrolle beauftragt. Nach der förmlichen Abnahme der Bauleistungen in den VGE 1.1.3, VGE 1.1.4, VGE 1.1.5 und 6 sowie der VGE 1.1.8 war es erforderlich, die Arbeiten an den Restleistungen seitens der AN-Bau zu überwachen, die Erstellung der Bestandsunterlagen zu begleiten und eingereichte Unterlagen.zu prüfen sowie Einsprüche bzgl. der Wertung der Nachtragsvereinbarungen und der Schlussrechnungen zu bearbeiten. Dies führt zu einem Mehraufwand der örtlichen Bauüberwachung nach der Abnahme. Nach Fertigstellung der Hochwasserschutzanlage in der VGE 1.1.4 wurden Schäden an der Anlage festgestellt, die durch Vandalismus entstanden sind. Im Rahmen der Beseitigung dieser Schäden müssen zusätzliche Leistungen seitens der ÖBÜ erbracht werden. Im Dezember 2023 kam es nach den VOB-Abnahmen zu Schäden an den Hochwasserschutzanlagen in der VGE 1.1.3 und in der VGE 1.1.8 durch ein Hochwasserereignis. Für die Arbeiten der Schadensbehebung sind ebenfalls Leistungen der ÖBÜ erforderlich geworden. In Bezug zu den angeführten Problemstellungen wurden nach den VOB-Abnahmen in den benannten VGE durch die LTV zusätzliche besondere Leistungen von der BÜ des AN-Ing abgefordert.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Die bereits mit der Nachtragsvereinbarung 21 beauftragten unvorhergesehenen zusätzlichen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung waren nur bis zum 31.03.2024 terminiert. Zum Zeitpunkt der Beauftragung der mit dem Nachtragsangebot 22 angebotenen Leistungen konnte bereits festgestellt werden, dass die Leistungen der AN-Bau noch nicht abgeschlossen sein werden und fortgesetzt werden müssen. Demzufolge ist es für den erfolgreichen Abschluss der Errichtung der Hochwasserschutzanlagen unbedingt notwendig, den Mehrbedarf der besonderen Leistungen der örtlichen Bauüberwachung ebenfalls bis zur endgültigen Fertigstellung der Restleistungen der AN-Bau und der Auszahlung des Einbehaltes von der Schlusszahlung gegenüber den AN-Bau sowie dem Abschluss der Beseitigung der Schäden des Hochwassers 12/2023 und des Vandalismus zu beauftragen.
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Quelle: OJS 2025/S 032-101800 (2025-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1, NTV20
Beschreibung
Interne Kennung: NTV20
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftragnehmer ist mit den Leistungen Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HO3, der Örtlichen Bauüberwachung und den Besonderen Leistungen der ingenieurtechnischen Kontrolle beauftragt. Es wurden zusätzliche Planungsleistungen erforderlich, die zur Realisierung einer funktionsfähigen Hochwasserschutzanlage erforderlich geworden sind, bzw.es auf Grund eingetretener Bauzeitverlängerung zu einer Honorarfortschreibung der örtlichen Bauüberwachung gekommen ist: 1. VGE 1.1.3 - Änderung Geländeranordnung 2. VGE 1.1.3 - Dammbalkenaufbewahrungsboxen 3. VGE 1.1.3 – Honorarfortschreibung ÖBÜ 4. VGE 1.1.4 Honorarfortschreibung ÖBÜ 5. VGE 1.1.3, 1.1.4, 1.1.5 - Mitwirkung bei der Änderung der Ausführung 6. VGE 1.1.3, 1.1.4 – Erarbeitung weiterführender Ausführungsunterlagen 7. VGE 1.1.3, 1.1.4 –Prüfen Pläne Dritter 8. VGE 1.1.3, 1.1.5, 1.1.6 – Änderung der Ausführungsunterlagen auf Anordnung des AG/ Umplanung 9. VGE 1.1.5, 1.1.6 – Mehraufwand im Rahmen der ÖBÜ nach Abnahme 10. VGE 1.1.8 – Honorarfortschreibung ÖBÜ Die NA-Leistung wird zugeordnet zu § 132 GWB, Abs. 2, Nr. 2 a und b, Nr.3. Ein Wechsel des AN kann a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen und b) wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden. Der AN ist bereits seit mehreren Jahren in das Projekt involviert und besitzt deshalb tiefgreifen-des Hintergrundwissen. Ein Wechsel des AN würde neue Einarbeitungszeit in Anspruch nehmen, welche zu erheblichen Verzögerungen im Planungsprozess und Bauablauf, aufgrund der bereits laufenden Baustellen und somit zu Mehrkosten führen würde.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-12-11 📅
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 34634.25 EUR 💰
Kennung des Angebots: NTV20

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Das Ingenieurbüro Melioplan GmbH ist im Abschnitt 1 des Hochwasserschutzprojektes als Objektplaner für die Ingenieurbauwerke für die Leistungsphasen 5-9, der Örtlichen Bauüberwachung (ÖBÜ) sowie für die Ingenieurtechnische Kontrolle beauftragt. Es wurden im Laufe des Baufortschritts zusätzliche Besondere Leistungen vom AG abgefordert, welche in diesem Nachtrag (Nachtragsangebot 21) beauftragt werden sollen. Des Weiteren kam es zu Bauzeitverlängerungen in der VGE 1.1.3 und 1.1.4, wodurch sich eine Honorarfortschreibung der ÖBÜ ergibt.
Mehr anzeigen
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
1. VGE 1.1.3 - Änderung Geländeranordnung 2. VGE 1.1.3 - Dammbalkenaufbewahrungsboxen 3. VGE 1.1.3 – Honorarfortschreibung ÖBÜ 4. VGE 1.1.4 Honorarfortschreibung ÖBÜ 5. VGE 1.1.3, 1.1.4, 1.1.5 - Mitwirkung bei der Änderung der Ausführung 6. VGE 1.1.3, 1.1.4 – Erarbeitung weiterführender Ausführungsunterlagen 7. VGE 1.1.3, 1.1.4 –Prüfen Pläne Dritter 8. VGE 1.1.3, 1.1.5, 1.1.6 – Änderung der Ausführungsunterlagen auf Anordnung des AG/ Umplanung 9. VGE 1.1.5, 1.1.6 – Mehraufwand im Rahmen der ÖBÜ nach Abnahme 10. VGE 1.1.8 – Honorarfortschreibung ÖBÜ
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Quelle: OJS 2025/S 032-102579 (2025-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-13)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau Abschnitt 1, NTV21
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9, Örtliche Bauüberwachung; Besondere Leistungen zur LPH 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013, ingenieurtechnische Kontrolle
Beschreibung
Interne Kennung: NTV21
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftragnehmer ist mit den Leistungen Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke § 43 HO3 sowie der Örtlichen Bauüberwachung beauftragt. Es wurden zusätzliche Planungsleistungen erforderlich, die zur Realisierung einer funktionsfähigen Hochwasserschutzanlage erforderlich geworden sind, bzw.es zu Mehraufwendungen seitens der örtlichen Bauüberwachung gekommen ist. Das Nachtragsangebot 21 beinhaltet somit die folgenden Leistungen: - VGE 1.1.3 – Mehraufwand im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung nach Abnahme - VGE 1.1.3 – Fortschreibung der Nachlaufzeit - VGE 1.1.3 – Schadensbeseitigung HW / 2023 - VGE 1.1.4 – Mehraufwand im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung nach Abnahme VGE 1.1.4 – Fortschreibung der Nachlaufzeit - VGE 1.1.4 – Schadensbeseitigung HW / 2023 - VGE 1.1.5 u 6 – Mehraufwand im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung nach Abnahme - VGE 1.1.5 u 6 – Fortschreibung der Nachlaufzeit - VGE 1.1.8 – Mehraufwand im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung nach Abnahme VGE 1.1.8 – Fortschreibung der Nachlaufzeit - VGE 1.1.8 – Schadensbeseitigung HW / 2023
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-08-05 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 18385.5 EUR 💰
Kennung des Angebots: NTV21

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Das Ingenieurbüro Melioplan GmbH ist im Abschnitt 1 des Hochwasserschutzprojektes als Objektplaner für die Ingenieurbauwerke für die Leistungsphasen 5-9, der Örtlichen Bauüberwachung (ÖBÜ), sowie für die Ingenieurtechnische Kontrolle beauftragt. Es wurden nach den VOB-Abnahmen der Vergabeeinheiten (VGE) zusätzliche Besondere Leistungen von der LTV abgefordert, welche mit diesem Nachtragsangebot 22 angeboten und mit der Nachtragsvereinbarung 21 beauftragt werden sollen. Nach der förmlichen Abnahme der Bauleistungen in den VGE 1.1.3, VGE 1.1.4, VGE 1.1.5 und 6 sowie der VGE 1.1.8 war es erforderlich, die Arbeiten an den Restleistungen seitens der AN-Bau zu überwachen, die Erstellung der Bestandsunterlagen zu begleiten und eingereichte Unterlagen zu prüfen sowie Einsprüche bzgl. der Wertung der Nachtragsvereinbarungen und der Schlussrechnungen zu bearbeiten. Dies führt zur Verlängerung der Nachlaufzeiten der ÖBÜ. Auf Grund von Vandalismus nach Fertigstellung der Hochwasserschutzanlage in der VGE 1.1.4 mussten im Rahmen der Beseitigung dieser Schäden, Leistungen seitens der ÖBÜ erbracht werden. Im Dezember 2023, also nach den VOB-Abnahmen, kam es durch ein Hochwasserereignis zu Schäden an den Hochwasserschutzanlagen in der VGE 1.1.3 und in der VGE 1.1.8. Für die Schadensbehebung sind auch Leistungen der ÖBÜ erforderlich geworden.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Das Nachtragsangebot 21 beinhaltet somit die folgenden Leistungen: - VGE 1.1.3 – Mehraufwand im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung nach Abnahme - VGE 1.1.3 – Fortschreibung der Nachlaufzeit - VGE 1.1.3 – Schadensbeseitigung HW / 2023 - VGE 1.1.4 – Mehraufwand im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung nach Abnahme VGE 1.1.4 – Fortschreibung der Nachlaufzeit - VGE 1.1.4 – Schadensbeseitigung HW / 2023 - VGE 1.1.5 u 6 – Mehraufwand im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung nach Abnahme - VGE 1.1.5 u 6 – Fortschreibung der Nachlaufzeit - VGE 1.1.8 – Mehraufwand im Rahmen der örtlichen Bauüberwachung nach Abnahme VGE 1.1.8 – Fortschreibung der Nachlaufzeit - VGE 1.1.8 – Schadensbeseitigung HW / 2023
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Quelle: OJS 2025/S 032-102867 (2025-02-13)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Umsetzung HWSK 22, Flöha in Olbernhau, Abschnitt 3, NTV03
Referenznummer: 45112949
Kennung der EU-Mittel: 5.231.6021.020, FV-Reg.-Nr. 102870052
Beschreibung
Interne Kennung: 4500112949
Titel: Umsetzung HWSK Nr. 22, Flöha in Olbernhau, Abschnitt 3
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftragnehmer ist gemäß Hauptvertrag mit den Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 5 bis 9, der Örtlichen Bauüberwachung und der Ingenieurtechnischen Kontrolle nach Anlage 14 Leistungsphase 8 HOAI 2013 beauftragt. Die Änderungsleistungen bestehen aus geänderten und zusätzlichen Planungsleistungen. Die NA-Leistung wird zugeordnet zu §132 GWB, Abs.2; Nr. 3, Nr. 2a und b. Ein Wechsel des AN kann a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen und b) wäre mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten verbunden Der AN ist bereits seit mehreren Jahren in das Projekt involviert und besitzt deshalb tiefgreifendes Hintergrundwissen. Ein Wechsel des AN würde neue Einarbeitungszeit in Anspruch nehmen, welche zu erheblichen Verzögerungen im Planungsprozess und Bauablauf, aufgrund der bereits laufenden Baustellen und somit zu Mehrkosten führen würde, welche aus wirt-schaftlichen Gründen zu vermeiden sind. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass die Verlän-gerung der vereinbarten Bauzeit entsprechend der vorgenannten Ausführungen in dieser Form nicht vorhersehbar gewesen sind. Die Dauer vom Beginn der Genehmigungsplanung über den Planfeststellungsbeschluss und der baulichen Umsetzung machen es erforderlich die neuen Randbedingungen (Baugrundverhältnisse, Sicherung bestehende Gebäudesubstanz) sowie örtlichen Gegebenheiten (Betriebsbrücke Weserfenster zu berücksichtigen. Nur so kann ein technisch und wirtschaftliches Gesamtergebnis für das Ziel des Hochwasserschutzes in der OL Olbernhau sichergestellt werden.
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Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 4500112949
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-12-19 📅
Titel: Umsetzung HWSK Nr. 22, Flöha in Olbernhau, Abschnitt 3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 99720.48 EUR 💰
Kennung des Angebots: NTV03
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Ingenieurbüro Lehmann + Partner
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Ingenieurbüro Lehmann + Partner
Nationale Registrierungsnummer: DE247978606
Postleitzahl: 09235
Postort: Burkhardtsdorf
Region: Erzgebirgskreis 🏙️
E-Mail: info@ib-lehmann.de 📧
Telefon: +49372160050 📞
URL: https://www.ib-lehmann.de 🌏

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-28+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Das Nachtragsangebot 03 besteht aus den folgenden Teilen: Pos 1 - VGE 1.3.2 - öBÜ - Honorarfortschreibung Pos 2 - VGE 1.3.1 und 1.3.2 – Leistungen zur Sohlstrukturierung Pos 3 - VGE 1.3.2 – Erweiterung BT 3.40L Pos 4 - VGE 1.3.3 – BT 3.71L – Betriebsbrücke Weserfenster Pos 5 - VGE 1.3.2 – BT 3.30L - Gebäudesicherung Pos 6 - VGE 1.3.2 – BT 3.10L – Nachberechnung Anpralllasten Carport Pos 7 - VGE 1.3.1 – H1-Hauptprüfung Pos. 1:Die Honorarfortschreibung für die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung ergaben sich z.B. aus bauzeitverlängernden zusätzlichen Bauleistungen, die sich entweder aufgrund von Auftraggeberanordnungen oder durch längere Bauzeiten, z.B. infolge zu hoher Wasserstände als Ergebnis von Niederschlagsereignissen, an sich ergaben. Pos.2: In den Nebenbestimmungen des VZB sind im Punkt 7 die beim Umsetzen der Maßnahme zu beachtenden Aspekte des Fischschutzes benannt. Unter Punkt 7.2 wird dabei folgendes ausgeführt: Das Vorhaben ist unter entsprechender baubegleitender Überwachung eines Fischereisachverständigen durchzuführen. Pos.3: Mit Beginn der baulichen Umsetzung wurden Baugrundverhältnisse angetroffen, die eine Ausführung in der geplanten Art nicht zuließen. Aus den vorliegenden Baugrundgutachten sowie den Bestandsunterlagen war nicht erkennbar, dass die vorhandene Böschung nicht standsicher ist. Es wurden hierfür geänderte technische Planungen erforderlich. Pos.4: Die Betriebsbrücke Weserfenster stellt im Bestand eine Fließhindernis mit erheblicher Verklausungsgefahr dar. Die auf Basis der 4. Tektur (für einzelne Bauteile z.T. 3. Tektur) planfestge-stellte Lösung sieht daher einen Rückbau vor. Im ursprünglichen Planfeststellungsantrag war der Rückbau der Betriebsbrücke noch mit einem Ersatzneubau an gleicher Stelle verbunden. Aufgrund alternativer Querungsmöglichkeiten hatte die LTV mit der 3. Tektur den Ersatzneubau jedoch aus dem Projekt streichen können. Mit Planfeststellungsbeschluss wurde festgelegt, dass ein reiner Rückbau umzusetzen ist. Damit sind zusätzliche Maßnahmen an den frei werdenden Auflagerbänken und an den Mauerfüßen vorzusehen. Diese sind durch eine Ergänzungs- und Änderungsplanung unter Berücksichtigung der Begleitmaßnahmen umzusetzen. Pos.5:Durch die innerörtliche Lage des Vorhabens mit einer unmittelbaren Bebauung bis an den Gewässerrand, die oft auf die alten Uferwände aufgesetzt wurde, sind Risiken an der vorhandenen Bausubstanz gerade während der Bauausführung trotz vorherigen Erkundungsmaßnahmen nie gänzlich auszuschließen. Dies zeigt sich vor allem darin, dass es in einigen Fällen keine bzw. nur unzureichende Bestandsunterlagen der alten Uferwände gibt und somit deren Geometrie sowie deren konkrete örtliche Ausprägung im Vorfeld nicht abschließend ermittelbar waren bzw. sind. Bei den Aushubarbeiten für die Fundamente am Bauteil 3.30L wurde eine Baugrundsituation vorgefunden, welche aus den vorliegenden Bestandsunterlagen sowie Baugrunduntersuchungen nicht erkennbar war. Diese erforderte eine vorher nicht geplante Gebäudesicherung. Pos.6.Für die Baufreiheit zur Errichtung der Hochwasserschutzwand auf dem Flurstück 364a, war der bauzeitliche Rückbau und anschließenden Wiedererrichtung eines Carports auf dem Flurstück 364a der Fam. Geyer erforderlich. Der Rückbau und die Wiederherstellung sind Bestandteil der Forderungen des Planfeststellungsbeschlusses vom 27.03.2020. Auf Grund des Prüfergebnisses des Prüfstatikers waren ergänzende Angaben zur Aussteifung, Zugbändern, Gründungen und Verbindungsmitteln zu erarbeiten und beim Prüfstatiker vorzulegen. Pos.7:Zur Gewährleistung einer dauerhaften Funktionsfähigkeit der Hochwasserschutzwand müssen diese regelmäßig einer Prüfung hinsichtlich der Standsicherheit, der Verkehrssicherheit und der Dauerhaftigkeit unterzogen werden. Hierbei gilt die DIN 1076 (Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen – Überwachung und Prüfung) als Orientierung. Für die Übernahme in die Bauwerksunterhaltung durch die Flussmeistereien, stellt die nach DIN 1076 vorgesehene erste Hauptprüfung (H1) eine Grundlage dar, die den Bauwerkszustand zum Zeitpunkt vor der VOB-Abnahme dokumentiert.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Pos.1: Leistungen der örtlichen Bauüberwachung ergaben sich z.B. aus bauzeitverlängernden zusätzlichen Bauleistungen, die sich entweder aufgrund von Auftraggeberanordnungen oder durch längere Bauzeiten, z.B. infolge zu hoher Wasserstände als Ergebnis von Niederschlagsereignissen, an sich ergaben. Pos.2: Es musste ein Sachverständiger für Fischerei und Fischschutz vertraglich sowie in die regelmäßige Baubegleitung eingebunden werden. Pos.3: Für die lt. Planfeststellungbeschluss vorgesehene Böschungslösung zwischen dem Bauteil 3.40L und dem Gebäude Lebenshilfe wurde aufgrund unzureichender Baugrundverhältnisse eine geänderte Lösung erforderlich. Bei der Erweiterung des Bauteils 3.40L bis an das Gebäude der Lebenshilfe, handelt es sich um eine Erweiterung des bisherigen Planungsumfangs, der entsprechende Planungsleistungen in den Leistungsphasen 3-6 erforderte. Pos.4: Mit Planfeststellungsbeschluss wurde festgelegt, dass ein reiner Rückbau umzusetzen ist. Damit sind zusätzliche planerische Maßnahmen an den frei werdenden Auflagerbänken und an den Mauerfüßen vorzusehen. Diese sind durch eine Ergänzungs- und Änderungsplanung unter Berücksichtigung der Begleitmaßnahmen umzusetzen. Pos. 5: Bei den Aushubarbeiten für die Fundamente am Bauteil 3.30L wurde eine Baugrundsituation vorgefunden, welche aus den vorliegenden Bestandsunterlagen sowie Baugrunduntersuchungen nicht erkennbar war. Diese erforderte eine vorher nicht geplante Gebäudesicherung. Der AN hat für die Gebäudesicherung Planungsleistungen erbracht. Pos.6: Für die Baufreiheit zur Errichtung der Hochwasserschutzwand auf dem Flurstück 364a, war der bauzeitliche Rückbau und anschließenden Wiedererrichtung eines Carports auf dem Flurstück 364a erforderlich. Auf Grund des Prüfergebnisses des Prüfstatikers waren ergänzende Angaben zur Aussteifung, Zugbändern, Gründungen und Verbindungsmitteln zu erarbeiten und beim Prüfstatiker vorzulegen. Diese Leistungen wurden dem AN-Ing übertragen. Pos.7: Zur Gewährleistung einer dauerhaften Funktionsfähigkeit der Hochwasserschutzwand müssen diese regelmäßig einer Prüfung hinsichtlich der Standsicherheit, der Verkehrssicherheit und der Dauerhaftigkeit unterzogen werden. Die Leistungen der 1. Hauptprüfung nach DIN 1076 sind durch den AN Ing zu erbringen.
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Quelle: OJS 2025/S 043-136600 (2025-02-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Umsetzung HWSK 22, Flöha in Olbernhau, Abschnitt 3, NTV02
Kennung der EU-Mittel: Projektnummer: 5.231.6021.020, FV-Reg.-Nr. 102870052
Beschreibung
Titel: Umsetzung HWSK Nr. 22, Flöha in Olbernhau, Abschnitt 3, NTV02
Beschreibung der Beschaffung:
Das Ingenieurbüro Lehmann + Partner ist gemäß, Hauptvertrag mit den Leistungen Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 5-9, Leistungen der Tragwerksplanung LPH 5-6 und der Örtlichen Bauüberwachung beauftragt. Die zusätzliche Leistung zur Durchführung der Bauwerksprüfungen ist im Ingenieurvertrag zwischen der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb FM/Z und dem Ingenieurbüro Lehmann + Partner nicht enthalten. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Planungsleistungen des Hauptvertrages war der genaue quantitative Prüfungsumfang an Bauwerksprüfung nicht vorherseh- und eindeutig beschreibbar. Da das Projekt im aktuellen EFRE-Förderprogramm EFRE 03 wirksam fertiggestellt werden muss, ist das Ingenieurbüro Lehmann + Partner aus personellen und terminlichen Gründen selbst nicht in der Lage die Leistung zu erbringen und hat hierfür 2 Nachunternehmer angefragt. Alle 2 seitens des Ingenieurbüro Lehmann und Partner angefragten Ingenieurbüros – IB Schulze und Rank und IB EBB - verfügen über fundierte Fach-, und Ortskenntnisse. Sie sind jeweils als Objekt- oder Tragwerksplaner in den 3 Abschnitten der HWSM in Olbernhau tätig. Das IB EBB hat auf Grund seiner speziellen Vorkenntnisse als Tragwerksplaner im Abschnitt 2 sowie im Abschnitt 1 für die zu erbringenden zusätzlichen Leistungen das wirtschaftlichste An-gebot abgegeben. Die angebotene Nachtragsleistung wurde durch die LTV veranlasst. Sie ist bisher nicht Gegenstand der vertraglichen Vereinbarungen und stellt somit eine Zusatzleistung dar. Die NA-Leistung wird zugeordnet zu § 132 GWB, Abs. 2, Nr. 2a und b sowie Abs.3 Nr.1.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2023-04-20 📅
Titel: Umsetzung HWSK Nr.: 22, Flöha in Olbernhau, Abschnitt 3, Angebot für H 1 Prüfung
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 12830.4 EUR 💰
Kennung des Angebots: NTV02
Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Ingenieuerbüro Lehmann + Partner

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Gemäß § 79 Abs.4 SächsWG sind öffentliche Hochwasserschutzanlagen regelmäßig auf ihre Standsicherheit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und die Ergebnisse entsprechend zu dokumentieren. Zur Gewährleistung einer dauerhaften Funktionsfähigkeit der Hochwasserschutzmauern müssen diese regelmäßig einer Prüfung hinsichtlich der Standsicherheit, der Verkehrssicherheit und der Dauerhaftigkeit unterzogen werden. Damit wird eine einheitliche Überwachung des Ausbau- und Unterhaltungszustandes, einschließlich der Einschätzung der Stand- und Funktionssicherheit und Dauerhaftigkeit, der durch die LTV betriebenen Hochwasserschutzanlagen unterstützt und gewährleistet. Hierbei ist die von der LTV erstellte Dienstanweisung 02-02-2017 zur Überwachung von Hochwasserschutzanlagen an Fließgewässern zu berücksichtigen. Zur Erbringung der Leistungen wurde das Ingenieurbüro Lehmann + Partner aufgefordert, die Leistungen als zusätzliche Leistung zum Ingenieurvertrag anzubieten.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Angefordert wird die Bauwerksprüfung nach DIN 1076 unter Berücksichtigung der „Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 (RI-EBW-Prüf)“ und die Verwendung und Dokumentation der Prüfung mittels des Programms SIB-Bauwerke (aktuelle Version). Die Bereitstellung des dazu erforderlichen Bauwerkbuches in digitaler Form (cab-Datei) wird durch den Auftraggeber veranlasst. Durchzuführen ist die 1. Hauptprüfung nach DIN 1076 vor VOB Abnahme. Dabei handelt es sich um die Vorbereitung der H 1 Prüfung und Skizzen, Durchführung der Hauptprüfung, Auswertung der H 1 Prüfung.
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Quelle: OJS 2025/S 043-138278 (2025-02-28)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-09)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau, Abschnitt 1; NTV 24
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer ist mit Planungsleistungen Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 5-9 und den Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung beauftragt. Es wurden zusätzliche Planungsleistungen erforderlich. Es sind Bauwerksbücher zu erstellen.
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Beschreibung
Interne Kennung: 4500112947
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftragnehmer ist mit den Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke LPH 5-9 und der Örtlichen Bauüberwachung beauftragt. Die Leistungen für die Erstellung der Bauwerksbücher sind zusätzliche Leistungen. Auf Grund seiner mehrjährigen Planungstätigkeit im Projekt, verfügt der Auftragnehmer über ein sehr hohes Projektwissen welches ihm in die Lage versetzt die zusätzlichen Leistungen die Leistungen qualitativ in sehr guter Qualität und wirtschaftlich zu erstellen.
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Auftragsvergabe
Vertragsnummer: NTV24
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-12-15 📅
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau, Erstellung Bauwerksbücher
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 14 280 EUR 💰
Kennung des Angebots: NTV24

Öffentlicher Auftraggeber
Name und Adressen
Postanschrift: Rauenstein 6A
Postleitzahl: 09514
Postort: Pockau-Lengefeld

Ergänzende Informationen
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-09+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Auf Grund baulicher Belange war es bei 3 Bauteilen erforderlich diese in jeweils 2 Teilbauteile auf-zuteilen und diese unterschiedlichen Vergabeeinheiten zuzuordnen. Bauteile bestimmen sich durch eine gleiche Konstruktion und Gründung. Mit einem Wechsel der Konstruktion oder der Gründungsart wird das jeweilige Bauteil beendet und ein neues Bauteil wird gebildet. Im Normalfall wurden jeweils komplette Bauteile zu einer Vergabeeinheit zugeordnet. Im Abschnitt 1 gab es in 3 Baubereichen das Erfordernis das durchlaufende Bauteil aufzuteilen und die jeweiligen Teilbauteile einer anderen Vergabeeinheit zuzuordnen. Dies hatte zur Folge, dass die gesamte Do-kumentation durch den jeweiligen AN-Bau jeweils für alle komplett erstellten Bauteile als auch für dieses Teilbauteil erstellt wurde. Dies betrifft auch die Bauwerksbücher (BWB). Somit bestehen nun für 3 Bauwerksbücher jeweils 2 Bauwerksteilbücher. Bauwerksbücher können im Erstellungsprogramm nach Anlage des elektronischen Bauwerksbuches im Umfang nicht mehr geändert werden. Der im Rahmen der Erstellung des BWB angelegte Umfang (z.B. die Längserstreckung) ist festgeschrieben und kann nur erweitert also im Laufe der Zeit fortgeschrieben werden. Spätere Bauwerksprüfungen können somit eingetragen werden. Weitere Bauwerksteile oder Abschnitte können aber nicht hinzugefügt werden. Dies lässt das Erstellungsprogramm nicht zu. Da das Bauwerksbuch ein elementarer Bestandteil der Dokumentation des Zustandes eines Bauteiles ist, ist es den Flussmeistereien, die für die Unterhaltung der Bauwerke in und an den Ge-wässern zuständig sind, nicht zuzumuten, mit Bauwerksbüchern zu arbeiten, die mitten im Bauwerk wechseln. Später gerät auch der Grund und der exakte Ort des Übergangs von einem BWB zum nächsten BWB in der Örtlichkeit in Vergessenheit. Auf Grund dessen wurde sich im Betriebsteil Bau der LTV zusammen mit der zuständigen Flussmeisterei entschieden, diese BWB zusammenzufassen. Das bedeutet, dass diese BWB neu angelegt und erstellt werden müssen. Alle bereits erfolgten Eintragungen müssen in das jeweilige BWB neu eingetragen werden. Für die Umsetzung der Leistungen wurde das im bzw. für den Abschnitt 1 gebundene Planungsbüro Melioplan ausgewählt und um die Vorlage eines Nachtragsangebotes gebeten.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Die Landestalsperrenverwaltung ist zuständig für die Kontrolle und Unterhaltung der errichteten Hochwasserschutzanlagen. Eine wesentliche Grundlage bildet dabei die Bestandsdokumentation, hier die Bauwerksbücher. Es ist somit erforderlich, dass die Bauwerksbücher zusammengefasst und neu angelegt werden. Dies betrifft die BWB der - VGE 1.1.1 und 1.1.8 - VGE 1.1.8 und 1.1.2 - VGE 1.1.2 und 1.1.4
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Quelle: OJS 2026/S 007-017898 (2026-01-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2026-01-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Flöha in Olbernhau, Abschnitt 1, NTV25
Kurze Beschreibung:
Der Auftragnehmer ist mit den Leistungen der Örtlichen Bauüberwachung beauftragt. Es wurden zusätzliche Überwachungsleistungen erforderlich und es somit zu Mehraufwendungen seitens der Örtlichen Bauüberwachung gekommen ist.
Produkte/Dienstleistungen: Baustellenüberwachung 📦
Beschreibung
Interne Kennung: NTV25
Titel: Hochwasserschutzmaßnahme an der Flöha in Olbernhau, Abschnitt 1
Beschreibung der Beschaffung:
Das Ingenieurbüro Melioplan GmbH ist im Abschnitt 1 des Hochwasserschutzprojektes als Objektplaner für die Ingenieurbauwerke für die Leistungsphasen 5-9 beauftragt, sowie für die Ingenieurtechnische Kontrolle. Nach der förmlichen Abnahme der Bauleistungen in den VGE 1.1.3, VGE 1.1.4, VGE 1.1.5 und 6 sowie der VGE 1.1.8 war es erforderlich, die Arbeiten an den Restleistungen seitens der AN-Bau zu überwachen, die Erstellung der Bestandsunterlagen zu begleiten und eingereichte Unterlagen zu prüfen sowie Einsprüche bzgl. der Wertung der Nachtragsvereinbarungen und der Schlussrechnungen zu bearbeiten. Dies führt zu einem Mehraufwand der örtlichen Bauüberwachung nach der Abnahme. Des Weiteren waren Leistungen, zum Beispiel im Zuge der Einweisung der Wasserwehr, zur Prüfung eines Vorhabens zur Bepflanzung des Schutzstreifens durch die Stadt Olbernhau, Zuarbeiten für hydraulische Berechnungen und die Gefahrenkarten zu erbringen.
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Auftragsvergabe
Vertragsnummer: NTV25
Datum des Vertragsabschlusses: 2026-01-05 📅
Titel: Hochwasserschutzmaßnahme an der Flöha in Olbernhau, Abschnitt 1, Zusätzlicher Aufwand der Örtlichen Bauüberwachung
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 14823.38 EUR 💰
Kennung des Angebots: NTV25

Ergänzende Informationen
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2026-01-20+01:00 📅

Änderungen
Andere zusätzliche Informationen
Das Ingenieurbüro Melioplan GmbH ist im Abschnitt 1 des Hochwasserschutzprojektes als Objektplaner für die Ingenieurbauwerke für die Leistungsphasen 5-9 beauftragt, sowie für die Ingenieurtechnische Kontrolle. Nach der förmlichen Abnahme der Bauleistungen in den VGE 1.1.3, VGE 1.1.4, VGE 1.1.5 und 6 sowie der VGE 1.1.8 war es erforderlich, die Arbeiten an den Restleistungen seitens der AN-Bau zu überwachen, die Erstellung der Bestandsunterlagen zu begleiten und eingereichte Unterlagen zu prüfen sowie Einsprüche bzgl. der Wertung der Nachtragsvereinbarungen und der Schlussrechnungen zu bearbeiten. Dies führt zu einem Mehraufwand der örtlichen Bauüberwachung nach der Abnahme. Des Weiteren waren Leistungen, zum Beispiel im Zuge der Einweisung der Wasserwehr, zur Prüfung eines Vorhabens zur Bepflanzung des Schutzstreifens durch die Stadt Olbernhau, Zuarbeiten für hydraulische Berechnungen und die Gefahrenkarten zu erbringen.
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Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Im Rahmen der Örtlichen Bauüberwachung mussten Zusätzliche Leistungen erbracht werden.
Quelle: OJS 2026/S 014-043615 (2026-01-20)