Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen beabsichtigt den Bau von Hochwasserschutzmaßnahmen für Pockau an der Schwarzen Pockau. Zu vergeben sind folgende Planungsleistungen: Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9; Besondere Leistung zur LP 8: Örtliche Bauüberwachung, Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI 2013, Leistungsphase 5 und 6, Besondere Leistung: Ingenieurtechnische Kontrolle gemäß Anlage 14, Leistungsphase 8 Im Hochwasserschutzkonzept Nr.: 22 sind an der Schwarzen Pockau in Pockau die örtlichen Maßnahmen M 8 bis M 12 (Mauerneubau, Mauererhöhung), welche von der Mündung in die Flöha bis ca. 2 km flussaufwärts reichen, zur Erreichung des Schutzziels HQ 100 vorgesehen. Die bisherigen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 4 führten zu den nachfolgend angeführten Maßnahmen: — Neubau von Hochwasserschutzmauern ca. 4 m ab Gewässersohle u.a. als Schwergewichtsmauern Vorsatzschale auf Bohrpfählen Winkelstützwände — Erhöhung vorhandener Mauern — Neubau von Hochwasserschutzmauern als Grundstückseinfriedungsmauern mit ca. 1 m Höhe ab GOK mit ca. 50 m Entfernung vom Gewässer — Neubau einer Straßenbrücke – „An der Pockau 5 “ bei ca. Fluss-km 0+380 sowie Neubau von Gehwegen im Umfeld der Brücke — Abriss der Brücken „An der Pockau 10“ und der Brücke „An der Pockau 1“ — Temporärer Rückbau der Fußgängerbrücken „Mühlenweg“ und „Sägewerk“ und späterer Wiedereinbau mit höherer Lage auf neu gestalteten Fundamenten Die Leistungen sind mit geringfügigen Unterbrechungen von der Mündung der Schwarzen Pockau in die Flöha Fluss-km 0+000 und ca. Fluss-km 1+400 beidseitig vorgesehen. Auf Grund ständig wechselnden Querschnitten und Verhältnissen – ca. 85 Querschnitte – im Bereich der Ortslage, sehr dicht am Gewässer stehender Bebauung, sowie einem schmalen Gewässerbett sowie der Berücksichtigung des bauzeitlichen Hochwasserschutzes ist von einem hohen Bearbeitungsaufwand in der Planung und Ausführung sowie der Überwachung auszugehen. Pro Jahresscheibe sind 4 Objekt- und Tragwerksplanungen fertigzustellen und zur Ausschreibung zu bringen. Ab dem 2. Jahr sind jeweils parallel 4 Bauabschnitte in der Ortslage umzusetzen. Es wird davon ausgegangen, dass ein Projektteam mit einer Stärke von 8-9 Mitarbeitern aufgestellt wird.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Menge oder Umfang: 9 500 000
Gesamtwert des Auftrags: 9 500 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau, Herr Debernitz
Postanschrift: Rauenstein 6a
Postleitzahl: 09514
Postort: Pockau-Lengefeld
Kontakt
Internetadresse: http://www.talsperren-sachsen.de🌏
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de📧
Bei Anforderung der Formblätter erhält der
Bewerber die Unterkriterien für das Zuschlagsverfahren
mit übergeben. Die eingereichten Unterlagen sind als
„VOF-Bewerbungsunterlagen“ in einem geschlossenen
Umschlag mit „Hochwasserschutzmaßnahmen für Pockau an der
Schwarzen Pockau“ zu kennzeichnen. Übersteigt die Anzahl
der gleich geeigneten Bieter die festgesetzte Höchstzahl
in der Vergabebekanntmachung, so kann eine Auswahl durch
Losentscheid getroffen werden. Eine Übergabe der
Unterlagen zum Auswahlverfahren per Fax ist nicht
zulässig. Es erfolgt keine stufenweise Beauftragung. Zu
VI.4.1): der Antrag nach Punkt VI.4.1) bei der
Vergabekammer ist unzulässig, soweit der Bieter den
gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder
zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Im Hochwasserschutzkonzept Nr.: 22 sind an der Schwarzen Pockau in Pockau die örtlichen Maßnahmen M 8 bis M 12 (Mauerneubau, Mauererhöhung), welche von der Mündung in die Flöha bis ca. 2 km flussaufwärts reichen, zur Erreichung des Schutzziels HQ 100 vorgesehen. Die bisherigen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 4 führten zu den nachfolgend angeführten Maßnahmen:
Im Hochwasserschutzkonzept Nr.: 22 sind an der Schwarzen Pockau in Pockau die örtlichen Maßnahmen M 8 bis M 12 (Mauerneubau, Mauererhöhung), welche von der Mündung in die Flöha bis ca. 2 km flussaufwärts reichen, zur Erreichung des Schutzziels HQ 100 vorgesehen. Die bisherigen Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 – 4 führten zu den nachfolgend angeführten Maßnahmen:
— Neubau von Hochwasserschutzmauern ca. 4 m ab Gewässersohle u.a. als
Schwergewichtsmauern
Vorsatzschale auf Bohrpfählen
Winkelstützwände
— Erhöhung vorhandener Mauern
— Neubau von Hochwasserschutzmauern als Grundstückseinfriedungsmauern mit ca. 1 m Höhe ab GOK mit ca. 50 m Entfernung vom Gewässer
— Neubau einer Straßenbrücke – „An der Pockau 5 “ bei ca. Fluss-km 0+380 sowie Neubau von Gehwegen im Umfeld der Brücke
— Abriss der Brücken „An der Pockau 10“ und der Brücke „An der Pockau 1“
— Temporärer Rückbau der Fußgängerbrücken „Mühlenweg“ und „Sägewerk“ und späterer Wiedereinbau mit höherer Lage auf neu gestalteten Fundamenten
Die Leistungen sind mit geringfügigen Unterbrechungen von der Mündung der Schwarzen Pockau in die Flöha Fluss-km 0+000 und ca. Fluss-km 1+400 beidseitig vorgesehen.
Auf Grund ständig wechselnden Querschnitten und Verhältnissen – ca. 85 Querschnitte – im Bereich der Ortslage, sehr dicht am Gewässer stehender Bebauung, sowie einem schmalen Gewässerbett sowie der Berücksichtigung des bauzeitlichen Hochwasserschutzes ist von einem hohen Bearbeitungsaufwand in der Planung und Ausführung sowie der Überwachung auszugehen. Pro Jahresscheibe sind 4 Objekt- und Tragwerksplanungen fertigzustellen und zur Ausschreibung zu bringen. Ab dem 2. Jahr sind jeweils parallel 4 Bauabschnitte in der Ortslage umzusetzen. Es wird davon ausgegangen, dass ein Projektteam mit einer Stärke von 8-9 Mitarbeitern aufgestellt wird.
Auf Grund ständig wechselnden Querschnitten und Verhältnissen – ca. 85 Querschnitte – im Bereich der Ortslage, sehr dicht am Gewässer stehender Bebauung, sowie einem schmalen Gewässerbett sowie der Berücksichtigung des bauzeitlichen Hochwasserschutzes ist von einem hohen Bearbeitungsaufwand in der Planung und Ausführung sowie der Überwachung auszugehen. Pro Jahresscheibe sind 4 Objekt- und Tragwerksplanungen fertigzustellen und zur Ausschreibung zu bringen. Ab dem 2. Jahr sind jeweils parallel 4 Bauabschnitte in der Ortslage umzusetzen. Es wird davon ausgegangen, dass ein Projektteam mit einer Stärke von 8-9 Mitarbeitern aufgestellt wird.
Referenznummer: FGL-2015-43
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE – Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE III).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09514 Pockau-Lengefeld.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sämtliche geforderte Nachweise und Erklärungen sind zwingend nach den Formblättern für die
Bewerbung zur Teilnahme am VOF-Verhandlungsverfahren der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen getrennt für Bewerber (Generalplaner bzw. alle Beteiligten der Bietergemeinschaft) und Nachauftragnehmer einzureichen. Die Nichtverwendung oder die Abänderung des „Deckblatts für Referenzobjekte“ führt zur Nichtwertung der Referenz. Übergabe per Telefax ist nicht zulässig.
Bewerbung zur Teilnahme am VOF-Verhandlungsverfahren der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen getrennt für Bewerber (Generalplaner bzw. alle Beteiligten der Bietergemeinschaft) und Nachauftragnehmer einzureichen. Die Nichtverwendung oder die Abänderung des „Deckblatts für Referenzobjekte“ führt zur Nichtwertung der Referenz. Übergabe per Telefax ist nicht zulässig.
Die Formblätter sind per E-Mail bei kontakt@ib-uk.de unter „VOF- Hochwasserschutzmaßnahme für Pockau an der Schwarzen Pockau“ anzufordern. Die ausgefüllten und rechtsgültig unterschriebenen Formblätter sind mit dem Teilnahmeantrag und den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Generalplaner und alle Beteiligten der Bietergemeinschaften und für Nachauftragnehmer: Angaben
Die Formblätter sind per E-Mail bei kontakt@ib-uk.de unter „VOF- Hochwasserschutzmaßnahme für Pockau an der Schwarzen Pockau“ anzufordern. Die ausgefüllten und rechtsgültig unterschriebenen Formblätter sind mit dem Teilnahmeantrag und den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Generalplaner und alle Beteiligten der Bietergemeinschaften und für Nachauftragnehmer: Angaben
gemäß III.1.3, Erklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §4 Abs. (6) und (9) VOF; Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen gemäß §4 Abs. (2) VOF; Handelsregisterauszug; Verpflichtungserklärung für Nachauftragnehmer Nachweis Berufshaftpflichtversicherung für Generalplaner und Beteiligten der Bietergemeinschaften in Höhe von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 3,0 Mio. EUR für Sachschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme
gemäß III.1.3, Erklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §4 Abs. (6) und (9) VOF; Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen gemäß §4 Abs. (2) VOF; Handelsregisterauszug; Verpflichtungserklärung für Nachauftragnehmer Nachweis Berufshaftpflichtversicherung für Generalplaner und Beteiligten der Bietergemeinschaften in Höhe von mind. 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und mind. 3,0 Mio. EUR für Sachschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme
betragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gewichtung 20 %;
Für Generalplaner und alle Beteiligten der Bietergemeinschaft und für Nachauftragnehmer: Firmenprofil / Projektteam – 10 % (geforderte Mindeststärke 8 Mitarbeiter) Umsatz der letzten 3
Fachliche Eignung Gewichtung 80 %; Für Generalplaner und alle Bietergemeinschaft und für alle Nachauftragnehmer: Fachliche Eignung und persönliche Referenzen vergleichbarer Leistungen des vorgesehenen Projektleiters, gewertet werden 4 Objekte die ab 2003 mit der Lph. 5 begonnen wurden und bis einschl. Lph. 8 abgeschlossen sind, davon 2 Objekte Neubau/ Instandsetzung von Hochwasserschutzanlagen in innerstädtischen bzw. urban geprägten Bereichen mit einem Bauumfang von mindestens 2 Mio. EUR (netto).(fachlicher Lebenslauf) – 20 %; Fachliche Eignung und persönliche Referenzen vergleichbarer Leistungen des vorgesehenen Stellvertreters, gewertet werden 4 Objekte die ab 2003 mit der Lph. 5 begonnen wurden und bis einschl. Lph. 8 abgeschlossen sind, davon 2 Objekte Neubau/ Instandsetzung von Hochwasserschutzanlagen in innerstädtischen bzw. urban geprägten Bereichen mit einem Bauumfang von mindestens 2 Mio. EUR (netto).(fachlicher Lebenslauf) – 10 %; Für Projektleiter und stellv. Projektleiter gilt: Als vergleichbare Leistung gelten Objektplanungen der Lph. 5 bis Lph. 8 und/oder der Tragwerksplanung Lph. 5 und Lph. 6 Neubau/ Instandsetzung von Stützmauern (Stahlbeton-, Schwergewichts- oder Winkelstützmauern mit Bohrpfahlgründung oder Micropfahlgründung mit Rückverankerung) größer 4,0 m Höhe. Ein Zusatzpunkt wird vergeben, wenn der Projektleiter bzw. stellv. Projektleiter drei
Fachliche Eignung Gewichtung 80 %; Für Generalplaner und alle Bietergemeinschaft und für alle Nachauftragnehmer: Fachliche Eignung und persönliche Referenzen vergleichbarer Leistungen des vorgesehenen Projektleiters, gewertet werden 4 Objekte die ab 2003 mit der Lph. 5 begonnen wurden und bis einschl. Lph. 8 abgeschlossen sind, davon 2 Objekte Neubau/ Instandsetzung von Hochwasserschutzanlagen in innerstädtischen bzw. urban geprägten Bereichen mit einem Bauumfang von mindestens 2 Mio. EUR (netto).(fachlicher Lebenslauf) – 20 %; Fachliche Eignung und persönliche Referenzen vergleichbarer Leistungen des vorgesehenen Stellvertreters, gewertet werden 4 Objekte die ab 2003 mit der Lph. 5 begonnen wurden und bis einschl. Lph. 8 abgeschlossen sind, davon 2 Objekte Neubau/ Instandsetzung von Hochwasserschutzanlagen in innerstädtischen bzw. urban geprägten Bereichen mit einem Bauumfang von mindestens 2 Mio. EUR (netto).(fachlicher Lebenslauf) – 10 %; Für Projektleiter und stellv. Projektleiter gilt: Als vergleichbare Leistung gelten Objektplanungen der Lph. 5 bis Lph. 8 und/oder der Tragwerksplanung Lph. 5 und Lph. 6 Neubau/ Instandsetzung von Stützmauern (Stahlbeton-, Schwergewichts- oder Winkelstützmauern mit Bohrpfahlgründung oder Micropfahlgründung mit Rückverankerung) größer 4,0 m Höhe. Ein Zusatzpunkt wird vergeben, wenn der Projektleiter bzw. stellv. Projektleiter drei
Referenzobjekte gemeinsam mit dem Bewerber erbracht hat. Fachliche Eignung und persönliche Referenzen vergleichbarer Leistungen des vorgesehenen Bauüberwachers, gewertet werden 4 Objekte der örtlichen Bauüberwachung die ab 2005 erbracht wurden, davon 2 Objekte Neubau/ Instandsetzung von Hochwasserschutzanlagen in innerstädtischen bzw. urban geprägten Bereichen mit einem Bauumfang von mindestens 2 Mio. EUR (netto).(fachlicher Lebenslauf) – 15 %; Als vergleichbare Leistung gelten Bauüberwachungen für die Instandsetzung/ Neubau von Hochwasserschutzmauern (Stahlbeton-, Schwergewichts- oder Winkelstützmauern mit Bohrpfahlgründung oder Micropfahlgründung mit Rückverankerung) größer 4,0 m Höhe. Ein Zusatzpunkt wird vergeben, wenn der Bauüberwacher drei Referenzobjekte gemeinsam mit dem Bewerber erbracht hat. Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers insgesamt – 15 %;
Referenzobjekte gemeinsam mit dem Bewerber erbracht hat. Fachliche Eignung und persönliche Referenzen vergleichbarer Leistungen des vorgesehenen Bauüberwachers, gewertet werden 4 Objekte der örtlichen Bauüberwachung die ab 2005 erbracht wurden, davon 2 Objekte Neubau/ Instandsetzung von Hochwasserschutzanlagen in innerstädtischen bzw. urban geprägten Bereichen mit einem Bauumfang von mindestens 2 Mio. EUR (netto).(fachlicher Lebenslauf) – 15 %; Als vergleichbare Leistung gelten Bauüberwachungen für die Instandsetzung/ Neubau von Hochwasserschutzmauern (Stahlbeton-, Schwergewichts- oder Winkelstützmauern mit Bohrpfahlgründung oder Micropfahlgründung mit Rückverankerung) größer 4,0 m Höhe. Ein Zusatzpunkt wird vergeben, wenn der Bauüberwacher drei Referenzobjekte gemeinsam mit dem Bewerber erbracht hat. Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers insgesamt – 15 %;
Für Bietergemeinschaften bzw. Generalplaner mit / ohne NAN gilt: Als vergleichbare Leistung gelten
Referenzobjekte mit Objektplanung der Lph. 5 bis Lph. 8 und mit Tragwerksplanung Lph. 5 und Lph. 6 Neubau/ Instandsetzung von Stützmauern (Stahlbeton-, Schwergewichts- oder Winkelstützmauern mit Bohrpfahlgründung oder Micropfahlgründung mit Rückverankerung) größer 4,0 m Höhe. Gewertet werden maximal 4 Objekte die ab 2003 mit der Lph. 5 begonnen wurden und bis einschl. Lph. 8 abgeschlossen sind, davon 2 Objekte Neubau/ Instandsetzung von Hochwasserschutzanlagen in innerstädtischen bzw. urban geprägten Bereichen mit einem Bauumfang von mindestens 2 Mio. EUR (netto). Ein Zusatzpunkt wird vergeben, wenn die Leistung der Tragwerkplanung und der Örtlichen
Referenzobjekte mit Objektplanung der Lph. 5 bis Lph. 8 und mit Tragwerksplanung Lph. 5 und Lph. 6 Neubau/ Instandsetzung von Stützmauern (Stahlbeton-, Schwergewichts- oder Winkelstützmauern mit Bohrpfahlgründung oder Micropfahlgründung mit Rückverankerung) größer 4,0 m Höhe. Gewertet werden maximal 4 Objekte die ab 2003 mit der Lph. 5 begonnen wurden und bis einschl. Lph. 8 abgeschlossen sind, davon 2 Objekte Neubau/ Instandsetzung von Hochwasserschutzanlagen in innerstädtischen bzw. urban geprägten Bereichen mit einem Bauumfang von mindestens 2 Mio. EUR (netto). Ein Zusatzpunkt wird vergeben, wenn die Leistung der Tragwerkplanung und der Örtlichen
Bauüberwachung mit eigenem Personal erbracht wird. Bereichsübergreifende Erfahrung der LTV bzgl. der Leistungserfüllung des Bewerbers – 10 %; Gewertet werden die Erfahrungen der LTV mit den einzelnen Bewerbern im Zuge der Abwicklung von abgeschlossenen oder auch noch
Bauüberwachung mit eigenem Personal erbracht wird. Bereichsübergreifende Erfahrung der LTV bzgl. der Leistungserfüllung des Bewerbers – 10 %; Gewertet werden die Erfahrungen der LTV mit den einzelnen Bewerbern im Zuge der Abwicklung von abgeschlossenen oder auch noch
laufenden Projekten der letzten 3 Jahre. Hierzu gehören sowohl die Einhaltung vorgegebener Planungs- und Bautermine als auch die Gewährleistung der Kostensicherheit sowohl im Zuge der Planung als auch während der Bauausführung. Weiterhin wird die qualitätsgerechte und somit mangelfreie Planung bewertet. Alle Ingenieurbüros, für die bisher keine Erfahrungen vorliegen erhalten im Ergebnis aller Auswertungen den Durchschnittswert aller bekannten Bewerber; Qualitätsmanagements im Unternehmen – 5 %; Gesamteindruck der Bewerbung – 5 %;
laufenden Projekten der letzten 3 Jahre. Hierzu gehören sowohl die Einhaltung vorgegebener Planungs- und Bautermine als auch die Gewährleistung der Kostensicherheit sowohl im Zuge der Planung als auch während der Bauausführung. Weiterhin wird die qualitätsgerechte und somit mangelfreie Planung bewertet. Alle Ingenieurbüros, für die bisher keine Erfahrungen vorliegen erhalten im Ergebnis aller Auswertungen den Durchschnittswert aller bekannten Bewerber; Qualitätsmanagements im Unternehmen – 5 %; Gesamteindruck der Bewerbung – 5 %;
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Generalplaner (ein Verantwortlicher mit/
ohne Subunternehmen) oder Bietergemeinschaft mit
gesamtschuldnerischer Haftungserklärung und Erklärung des
bevollmächtigtem Vertreters (die Erklärungen sind von
allen Beteiligten rechtsverbindlich zu unterschreiben);
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Qualifikation nach § 19 (2),(3) VOF.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 4
Objektive Auswahlkriterien: Die Auswahl unter gleich geeigneten Bewerbern erfolgt durch Losentscheid.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-03-31 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Bewertung Angebotsinhalt (10)
2. Bewertung Bietergespräch (70)
3. Bewertung Honorar (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-07-03 📅
Datum des Endes: 2022-11-16 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: FGL-2015-43
Zusätzliche Informationen
Bei Anforderung der Formblätter erhält der
Bewerber die Unterkriterien für das Zuschlagsverfahren
mit übergeben. Die eingereichten Unterlagen sind als
„VOF-Bewerbungsunterlagen“ in einem geschlossenen
Umschlag mit „Hochwasserschutzmaßnahmen für Pockau an der
Schwarzen Pockau“ zu kennzeichnen. Übersteigt die Anzahl
der gleich geeigneten Bieter die festgesetzte Höchstzahl
in der Vergabebekanntmachung, so kann eine Auswahl durch
Losentscheid getroffen werden. Eine Übergabe der
Unterlagen zum Auswahlverfahren per Fax ist nicht
zulässig. Es erfolgt keine stufenweise Beauftragung. Zu
VI.4.1): der Antrag nach Punkt VI.4.1) bei der
Vergabekammer ist unzulässig, soweit der Bieter den
gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im
Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der
Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder
zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den
Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach
Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Erste Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771402📞
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es gilt die
Frist nach § 101a GWB nach Erhalt der Information über
die beabsichtigte Zuschlagserteilung: 10 Tage bei Versand
per Fax oder elektronisch, ansonsten 15 Tage.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 248-452336 (2015-12-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-08-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 817 889,31 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Postanschrift: Rauenstein 6A
Kontakt
Telefon: +49 37367-3100📞
Fax: +49 37367-310130 📠
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: +49 3419771040📞 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postleitzahl: 04107
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Fax: +49 3419771049 📠
Quelle: OJS 2017/S 157-326382 (2017-08-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-05-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 687301.94 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Erzgebirgskreis
🏙️
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-05-28 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-02 📅
Datum des Beginns: 2017-07-31 📅
Datum des Endes: 2028-06-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 105-254878
Verweist auf Bekanntmachung: 2017/S 157-326382
ABl. S-Ausgabe: 105
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau, HWSK 22
Kurze Beschreibung:
— Planungsleistungen: Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß 3 43 HOAI 2013 Leistungsphasen 5 bis 9
— besondere Leistung zur Leistungsphase 8 Örtliche Bauüberwachung;
— Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI Leistungsphasen 5 und 6;
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020 EFRE 3, FV-Reg.-Nr. 103044052
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09509 Pockau-Lengefeld
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Quelle: OJS 2020/S 105-254878 (2020-05-28)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 687301.94 EUR 💰
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE Förderperiode 2014 bis 2020 EFRE 03, FV-Reg.-Nr. 103044052
Auftragsvergabe
Name: Bietergemeinschaft Dr.-Ing. Heinrich Ingenieurgesellschaft mbH / ICL Ingenieur Consult Dr.-Ing. A. Kolbmüller
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2020/S 108-262868 (2020-06-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-06-02) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 687301.94 EUR 💰
Auftragsvergabe
Name: Bietergemienschaft Dr.-Ing Heinrich Ingenieurgesellschaft mbH/ICL Ingenieur Consult Dr.-Ing. A. Kolbmüller GmbH
Bietergemeinschaft Dr.-Ing Heinrich Ingenieurgesellschaft mbH/ICL Ingenieur Consult Dr.-Ing. A. Kolbmüller GmbH
Quelle: OJS 2020/S 108-262876 (2020-06-02)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 5.231.6121-002
Gesamtwert des Auftrags: 687301.94 EUR 💰
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Förderperiode 2014 bis 2020 EFRE 03, FV-Reg.-Nr.103044052
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-12-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 687301.94 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-12-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 687301.94 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 687301.94 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 687301.94 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 687301.94 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 687301.94 EUR 💰
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau, Planungsleistungen_NTV 02
Referenznummer: 4500156889
Kurze Beschreibung:
Art des Vertrags: Dienstleistungen
Produkte/Dienstleistungen: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) (2021/2027)
Kennung der EU-Mittel: Projektnummer: 5.231.6121.005_EF04|Schwarze_Pockau_Pockau_HWS_Wände, FV-Nr. 350/20232
Beschreibung
Interne Kennung: 4500156889
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau, NTV02
Beschreibung der Beschaffung:
Für die Leistungen der Bauausführung sind zusätzliche Vermessungsleistungen und die Absteckung der Hauptachsen erforderlich. Die Nachtragsleistung wird zugeordnet zu § 132 Abs. 2 Nr. 2a und 2b und Abs. 3 GWB.
Verfahren Art des Verfahrens
Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Elektronische Zahlung wird verwendet ✅
Der Vertrag enthält Bedingungen zur Vertragsausführung ✅
Auftragsvergabe
Los-Identifikationsnummer: LOT-0000
Vertragsnummer: NTV02
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-01-31 📅
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau, NTV 02
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 9 999 EUR 💰
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet
Kennung des Angebots: NTV02
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Bietergemeinschaft Dr.-Ing.Heinrich Ingenieurgesellschaft mbH / ICL Ingenieur Consult Dr.-Ing. Kolbmüller GmbH
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Bietergemeinschaft Dr.-Ing. Heinrich Ingenieurgesellschaft mbH / ICL Ingenieur Consult Dr.-Ing. Kolbmüller GmbH
Nationale Registrierungsnummer: DE141132980
Postanschrift: Waisenhausstraße 10
Postleitzahl: 09599
Postort: Freiberg
Region: Mittelsachsen
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: freiberg@heinrich-ingenieure.de📧
Telefon: +493731 7832670📞
Fax: +493731 7832679 📠
URL: https://www.heinrich-ingenieure.de🌏
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde / Zschopau
Nationale Registrierungsnummer: 00005892
Postanschrift: Am Roten Turm 1
Postleitzahl: 09496
Postort: Marienberg
Region: Erzgebirgskreis
🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de📧
Telefon: +4937367 3100📞
Fax: +4937367 310130 📠
URL: https://www.talsperren-sachsen.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Nationale Registrierungsnummer: ID t:03419773800
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt
🏙️
Telefon: +49 3419773800📞
URL: https://www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-29+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Aufgrund der über 10-jährigen Planungsphase seit Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung gibt es Veränderungen in der Örtlichkeit, welche mit der Erstvermessung durch dem Entwurfs- und Genehmigungsplaner für die Ausführungsplanung der Bietergemeinschaft IB Heinrich / ICL nicht mehr abgedeckt wer-den. Diese Erfahrungen wurden bei vorangeschrittenen Baulosen gemacht, die in der EFRE Förderperiode 2014-2020 baulich umgesetzt worden sind. Hierbei handelt es sich u.a. um bauliche Veränderungen an den Grundstücken entlang des Gewässers für die es keine Bestandsunterlagen gibt, da seitens der Grundstückseigentümer keine Vermessung dieser selbst vorgenommen Veränderungen veranlasst worden ist. Ein zweiter wichtiger Punkt für die Veranlassung der zusätzlichen Vermessungsleistungen zur Absteckung der Hauptachse ist, dass im Zuge der Ausführungsplanung die Konstruktionsarten der Hoch-wasserschutzwände geändert werden mussten (z. Bsp. von Winkelstützwand auf Hoch-wasserschutzwand mit Bohrpfahlgründung). Aus diesem Grunde heraus sind die Hauptachsen der Bauteile vermessungstechnisch vor Umsetzung der Ausführungsplanung nochmals zu prüfen und im Rahmen einer bauvorbereitenden Vermessung in der Örtlichkeit sichtbar zu machen und ggf. anzupassen.
Als Vermessungsleistung ist im Vertrag nur die Grundleistung der LPH 2 Absteckungsunterlagen aus dem Leistungsbild Bauvermessung gebunden. Zur Errichtung funktionsfähiger Hochwasserschutzbauwerke sind dem AN Bau durch dem AG präzise Bauwerksachsen vorzugeben. Der Ausführungsplaner hat für diese Leistungen ein spezielles Vermessungs-büro als NUN gebunden. Der Ausführungsplaner muss die Vermessungsdaten planerisch verarbeiten und in das Baufeld übertragen. Eine Beauftragung eines Dritten würden zu In-formationsverlusten, einen noch höheren Koordinierungsaufwand verbunden mit höheren Kosten führen.
Die NA-Leistung wird zugeordnet zu § 132 Abs. 2 Nr. 2a und 2b und Abs. 3 GWB.
Aufgrund der über 10-jährigen Planungsphase seit Erstellung der Entwurfs- und Genehmigungsplanung gibt es Veränderungen in der Örtlichkeit, welche mit der Erstvermessung durch dem Entwurfs- und Genehmigungsplaner für die Ausführungsplanung der Bietergemeinschaft IB Heinrich / ICL nicht mehr abgedeckt wer-den. Diese Erfahrungen wurden bei vorangeschrittenen Baulosen gemacht, die in der EFRE Förderperiode 2014-2020 baulich umgesetzt worden sind. Hierbei handelt es sich u.a. um bauliche Veränderungen an den Grundstücken entlang des Gewässers für die es keine Bestandsunterlagen gibt, da seitens der Grundstückseigentümer keine Vermessung dieser selbst vorgenommen Veränderungen veranlasst worden ist. Ein zweiter wichtiger Punkt für die Veranlassung der zusätzlichen Vermessungsleistungen zur Absteckung der Hauptachse ist, dass im Zuge der Ausführungsplanung die Konstruktionsarten der Hoch-wasserschutzwände geändert werden mussten (z. Bsp. von Winkelstützwand auf Hoch-wasserschutzwand mit Bohrpfahlgründung). Aus diesem Grunde heraus sind die Hauptachsen der Bauteile vermessungstechnisch vor Umsetzung der Ausführungsplanung nochmals zu prüfen und im Rahmen einer bauvorbereitenden Vermessung in der Örtlichkeit sichtbar zu machen und ggf. anzupassen.
Als Vermessungsleistung ist im Vertrag nur die Grundleistung der LPH 2 Absteckungsunterlagen aus dem Leistungsbild Bauvermessung gebunden. Zur Errichtung funktionsfähiger Hochwasserschutzbauwerke sind dem AN Bau durch dem AG präzise Bauwerksachsen vorzugeben. Der Ausführungsplaner hat für diese Leistungen ein spezielles Vermessungs-büro als NUN gebunden. Der Ausführungsplaner muss die Vermessungsdaten planerisch verarbeiten und in das Baufeld übertragen. Eine Beauftragung eines Dritten würden zu In-formationsverlusten, einen noch höheren Koordinierungsaufwand verbunden mit höheren Kosten führen.
Die NA-Leistung wird zugeordnet zu § 132 Abs. 2 Nr. 2a und 2b und Abs. 3 GWB.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Als Vermessungsleistung ist im Vertrag nur die Grundleistung der LPH 2 Absteckunterlagen aus dem Leistungsbild Bauvermessung gebunden. Zur Errichtung funktionsfähiger Hochwasserschutzbauwerke sind dem AN Bau durch dem AG präzise Bauwerksachsen vorzugeben. Der Ausführungsplaner hat für diese Leistungen ein spezielles Vermessungs-büro als NUN gebunden. Der Ausführungsplaner muss die Vermessungsdaten planerisch verarbeiten und in das Baufeld übertragen.
Als Vermessungsleistung ist im Vertrag nur die Grundleistung der LPH 2 Absteckunterlagen aus dem Leistungsbild Bauvermessung gebunden. Zur Errichtung funktionsfähiger Hochwasserschutzbauwerke sind dem AN Bau durch dem AG präzise Bauwerksachsen vorzugeben. Der Ausführungsplaner hat für diese Leistungen ein spezielles Vermessungs-büro als NUN gebunden. Der Ausführungsplaner muss die Vermessungsdaten planerisch verarbeiten und in das Baufeld übertragen.
Quelle: OJS 2025/S 021-065118 (2025-01-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-29) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau, Planungsleistungen_NTV 03
Beschreibung
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau, NTV03
Beschreibung der Beschaffung:
Die zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Vergabe und der Beauftragung des Hauptvertrages nicht vorhersehbar und deshalb nicht Leistungsbestandteil des Hauptvertrages, sind aber zwingend zur Realisierung des Projektes und einer funktions-fähigen Hochwasserschutzanlage erforderlich. Die zusätzlich erforderlich gewordenen Planungsleistungen können nur von dem mit den sonstigen Planungsleistungen beauf-tragten Ingenieurbüro ausgeführt werden und nicht durch einen anderen Auftragneh-mer. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht vertretbar. Auf Grund der erreichten Planungs- und Ausführungstiefe des Projektes verfügt das Ingenieurbüro über umfangreiche Fachkenntnisse, welche sich ein neuer AN verbunden mit Mehrkosten einarbeiten müsste. Auch würde ein Wechsel des AN einen vertragsrechtlichen Eingriff in das Werk des jetzigen AN bedeuten, für welches der AN haftet. Die Nachtragsleistung wird zugeordnet zu § 132 Abs. 2 Nr. 2a und 2b und Abs.3 GWB.
Die zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Vergabe und der Beauftragung des Hauptvertrages nicht vorhersehbar und deshalb nicht Leistungsbestandteil des Hauptvertrages, sind aber zwingend zur Realisierung des Projektes und einer funktions-fähigen Hochwasserschutzanlage erforderlich. Die zusätzlich erforderlich gewordenen Planungsleistungen können nur von dem mit den sonstigen Planungsleistungen beauf-tragten Ingenieurbüro ausgeführt werden und nicht durch einen anderen Auftragneh-mer. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht vertretbar. Auf Grund der erreichten Planungs- und Ausführungstiefe des Projektes verfügt das Ingenieurbüro über umfangreiche Fachkenntnisse, welche sich ein neuer AN verbunden mit Mehrkosten einarbeiten müsste. Auch würde ein Wechsel des AN einen vertragsrechtlichen Eingriff in das Werk des jetzigen AN bedeuten, für welches der AN haftet. Die Nachtragsleistung wird zugeordnet zu § 132 Abs. 2 Nr. 2a und 2b und Abs.3 GWB.
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: NTV03
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-06-20 📅
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau, NTV 03
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 16168.36 EUR 💰
Kennung des Angebots: NTV03
2️⃣
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Nationale Registrierungsnummer: ID 00005892
Telefon: +49 37367 310 100📞
Fax: +49 37367 310 130 📠
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
1.) Die vorhandenen Baugrunduntersuchungen sind nicht ausreichend für die ausführungsreife Ausführungsplanung und die Anpassung einzelner Bauteile ist. Hier müssen die vorhandenen Baugrunduntersuchungen aus der Entwurfs-und Genehmigungsplanung vertieft werden. Die Ergebnisse der zusätzlichen Baugrunduntersuchungen sind auch eine wesentliche Grundlage für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen, um so von vornherein Nachtragspotential zu vermeiden bzw. erheblich zu vermindern.
.Für die zusätzlichen gewerblichen Baugrunduntersuchungen sind Aufgabenstellungen als Grundlage für die Einholung von Angeboten zu erarbeiten.
2.)Die Entwurfsplanung berücksichtigt eine Rückverankerung der Hochwasserschutz-wand BT 2.40 R RQ2 als vorgespannten Daueranker. Der AG fordert hier in Analogie der 3.)Ausführung in den Baulosen 9.2 und 10 eine Umplanung als nicht vorgespannter Daueranker. Diese Variante führt zu einer wesentlichen Kostenreduzierung bei der späteren Unterhaltung der Hochwasserschutzanlage.
Gegenüber der Entwurfsplanung hat es im Rahmen der bisherigen Planung, Änderungen in der Ausführung von mehreren Bauteilen gegeben, die im Wesentlichen neu als
Bohrpfahlwände umzuplanen waren. Diese Umplanungen waren alle technisch und wirtschaftlich begründet. Technisch: Untergrundbeschaffenheit, geringere bauzeitliche und dauerhafte Grundstücksinnanspruchnahme von Dritten in den Bereichen wo eine Umplanung stattfindet, besteht unter anderen eine sehr nahe Bebauung am Gewässer. So dass bei der ursprünglichen Planung ein sehr hoher Aufwand für den Schutz der Gebäude durch Unterfangung bestanden hätte.
Wirtschaftlich: Die Rückverankerung war bei diesen Losen mittels Verpressanker als vorgespannte Dauerverankerung vorgesehen. Durch den hohen Wartungsaufwand und schwierigeren Herstellungsprozess soll diese Verankerung zu einem nicht vorgespannten Rückverankerungssystem geändert werden. Entsprechende vertragliche und hono-rarseitige Anpassungen wurden zwischen LTV und ARGE vereinbart.
Nach Abstimmungen mit der Planfeststellungsbehörde zeichnen sich durch diese geänderte Planung erhebliche Verzögerungen bei der Genehmigung der Tektur ab, die Aus-irkungen auf die zeitliche Realisierung und Finanzierung der Gesamtmaßnahme haben. Infolgedessen hat der AG die Bietergemeinschaft aufgefordert, die technische Realisierbarkeit der ursprünglichen Entwurfsplanung für einzelne Bereiche (erneut) zu analysieren und entsprechend zu dokumentieren. Konkret soll die Analyse die folgenden Bauteile umfassen:
•BT 2.20 (Los 7.1)
•BT 2.10L und BT 1.50L (Los 7.2)
•BT 2.30 R (Los8.3)
3.)Zusätzliche Planungsleistungen Hochwasserschutztor. Der zusätzliche Einbau eines Hochwasserschutztores im Baulos 7 ist für eine direkte Zugänglichkeit (auch mit Technik) des Gewässers und der Hochwasserschutzanlagen erforderlich. Dies soll im Fall von Extremereignissen (Hochwasser) zu einem schnelle-ren Zugang zum Gewässer führen, wie die aktuellen Ereignisse (Dez. 2023) gezeigt haben. Mit dem Einbau des Hochwasserschutztores können wesentliche Kosteneinsparungen bei den zukünftigen Wartungs-und Unterhaltungsarbeiten erzielt werden, da die nächste Zufahrt zum Gewässer sehr weit entfernt ist und damit längere Wegzeiten einzukalkulieren sind.
1.) Die vorhandenen Baugrunduntersuchungen sind nicht ausreichend für die ausführungsreife Ausführungsplanung und die Anpassung einzelner Bauteile ist. Hier müssen die vorhandenen Baugrunduntersuchungen aus der Entwurfs-und Genehmigungsplanung vertieft werden. Die Ergebnisse der zusätzlichen Baugrunduntersuchungen sind auch eine wesentliche Grundlage für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen, um so von vornherein Nachtragspotential zu vermeiden bzw. erheblich zu vermindern.
.Für die zusätzlichen gewerblichen Baugrunduntersuchungen sind Aufgabenstellungen als Grundlage für die Einholung von Angeboten zu erarbeiten.
2.)Die Entwurfsplanung berücksichtigt eine Rückverankerung der Hochwasserschutz-wand BT 2.40 R RQ2 als vorgespannten Daueranker. Der AG fordert hier in Analogie der 3.)Ausführung in den Baulosen 9.2 und 10 eine Umplanung als nicht vorgespannter Daueranker. Diese Variante führt zu einer wesentlichen Kostenreduzierung bei der späteren Unterhaltung der Hochwasserschutzanlage.
Gegenüber der Entwurfsplanung hat es im Rahmen der bisherigen Planung, Änderungen in der Ausführung von mehreren Bauteilen gegeben, die im Wesentlichen neu als
Bohrpfahlwände umzuplanen waren. Diese Umplanungen waren alle technisch und wirtschaftlich begründet. Technisch: Untergrundbeschaffenheit, geringere bauzeitliche und dauerhafte Grundstücksinnanspruchnahme von Dritten in den Bereichen wo eine Umplanung stattfindet, besteht unter anderen eine sehr nahe Bebauung am Gewässer. So dass bei der ursprünglichen Planung ein sehr hoher Aufwand für den Schutz der Gebäude durch Unterfangung bestanden hätte.
Wirtschaftlich: Die Rückverankerung war bei diesen Losen mittels Verpressanker als vorgespannte Dauerverankerung vorgesehen. Durch den hohen Wartungsaufwand und schwierigeren Herstellungsprozess soll diese Verankerung zu einem nicht vorgespannten Rückverankerungssystem geändert werden. Entsprechende vertragliche und hono-rarseitige Anpassungen wurden zwischen LTV und ARGE vereinbart.
Nach Abstimmungen mit der Planfeststellungsbehörde zeichnen sich durch diese geänderte Planung erhebliche Verzögerungen bei der Genehmigung der Tektur ab, die Aus-irkungen auf die zeitliche Realisierung und Finanzierung der Gesamtmaßnahme haben. Infolgedessen hat der AG die Bietergemeinschaft aufgefordert, die technische Realisierbarkeit der ursprünglichen Entwurfsplanung für einzelne Bereiche (erneut) zu analysieren und entsprechend zu dokumentieren. Konkret soll die Analyse die folgenden Bauteile umfassen:
•BT 2.20 (Los 7.1)
•BT 2.10L und BT 1.50L (Los 7.2)
•BT 2.30 R (Los8.3)
3.)Zusätzliche Planungsleistungen Hochwasserschutztor. Der zusätzliche Einbau eines Hochwasserschutztores im Baulos 7 ist für eine direkte Zugänglichkeit (auch mit Technik) des Gewässers und der Hochwasserschutzanlagen erforderlich. Dies soll im Fall von Extremereignissen (Hochwasser) zu einem schnelle-ren Zugang zum Gewässer führen, wie die aktuellen Ereignisse (Dez. 2023) gezeigt haben. Mit dem Einbau des Hochwasserschutztores können wesentliche Kosteneinsparungen bei den zukünftigen Wartungs-und Unterhaltungsarbeiten erzielt werden, da die nächste Zufahrt zum Gewässer sehr weit entfernt ist und damit längere Wegzeiten einzukalkulieren sind.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Zu 1.): Diese Leistung ist notwendig, da diese nicht im Vertrag gebunden ist. Eine Verdichtung der Baugrunduntersuchungen sind für die weitere Planung zwingend notwendig da die vorhandenen Baugrunduntersuchungen für die Planung und die geplanten Änderungen der Ausführung nicht Aussagekräftig genug sind.
Dem Grund nach wird der Anspruch auf Vergütung dieser zusätzlichen Leistungen zu-gestimmt. Das Baugrundrisiko ist dem Bauherrn zuzuordnen. Durch die Ergebnisse der Verdichtung der Baugrunduntersuchungen, kann eine ausführungsreife Planung / Aus-schreibungsunterlagen erstellt werden, welche von vornherein das Nachtragspotential in der späteren Realisierung der Baumaßnahmen wesentlich reduziert. Bessere Kenntnisse im Baugrund vermindern das Risiko von unvorhergesehenen Leistungen sowie zusätzlichen Baukosten. Die Baugrundverdichtung wurde im Ergebnis der bisher umgesetzten Bauabschnitte und den dort teilweise nicht bekannten bzw. geänderten Baugrundsituationen als erforderlich angesehen.
Zu 2.): Im Bereich des Loses 8.3 BT 2.40R RQ2 ist in der Entwurfsplanung eine Rückverankerung der Mauer mit vorgespannten Dauerankern vorgesehen. Um den damit verbundenen Wartungsaufwand in der späteren Unterhaltung merklich abzusenken, wurde seitens des Auftraggebers festgelegt, analog zu den Losen 9.2 und 10 die Anker als nicht vorgespannter Daueranker zu planen und später umzusetzen.
zu 3.): In der Entwurfsplanung hat es im Rahmen der bisherigen Ausführungsplanung Änderungen in der technischen Ausführung von mehreren Bauteilen gegeben. Ein Großteil der Änderung betrifft die Art der gewählten Hochwasserschutzwand statt Winkelstützwand – neu – Bohrpfahlwand Die Umplanungen haben alle einen technischen und wirtschaftlichen Grund. Diese waren Verringerung der Kosten sowie weniger Grundstücksinanspruchnahme bei den Betroffenen. Die Rückverankerung war bei diesen Losen mittels Verpressanker als vorgespannte Dauerverankerung vorgesehen. Gemäß DIN 1537 wird bei vorgespannten Dauerankern eine permanente Überwachung der Kraft im Zugglied erforderlich. Dies kann wiederum nur erfolgen, wenn der Ankerkopf frei zugänglich ist. Dieser Ankerkopf muss korrosionsgeschützt werden. Diesen zusätzlichen Wartungsaufwand sowie die Kontrolle des Ankerkopfes, das Nachspannen des Ankerkopfes und die Sicherstellung des Korrosionsschutzes verursachen zusätzliche und schwer einschätzbare Betriebs- und Unterhaltungskosten. Vor diesem Hintergrund folgte der Auftraggeber der Empfehlung der ARGE das Rückverankerungssystem dahingehend zu überarbeiten, dass hier mit einem schlaff bewehrten Rückverankerungssystem die Ausführungsplanung der Lose 7.1, 7.2 und 8.3 umgesetzt wird. Damit entfallen die oben dargestellten Betriebs- und Unterhaltungskosten sowie die aufwändigen Herstellungskosten, wie Sicherstellung des Korrosionsschutzes während der Baumaßnahme. sowie im Zuge der baulichen Umsetzung. Die Änderung der Leistung war aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten erforderlich. Durch die in Teilbereichen geänderte Konstruktionsweise von einer Winkelstützwand hin zu einer Bohrpfahlwand soll den Problemen durch örtlich beengte Platzverhältnisse welche durch die Dichte des Bearbeitungsgebietes zur Wohnbebauung entstehen entgegengewirkt werden. Hintergrund hierfür ist ein teilweiser Abstand von der Böschungskante zur Wohnbebauung von unter 1m was erhebliche Einschränkungen für die Anwohner sowie Kosten für die Gebäudesicherung bedeuten würde. Entsprechende vertragliche und honorarseitige Anpassungen wurden in diesem Nachtrag zwischen LTV und ARGE vereinbart. Nach Abstimmung mit der Planfeststellungsbehörde der Landesdirektion Sachsen am 20.09.2023 zeichnete sich durch die Anforderung für die Änderung der Hochwasserschutzwände in Bohrfahlwände einen Planänderungsantrag einzureichen, eine erhebliche Verzögerung ab, diese hätte Auswirkungen auf die zeitliche Realisierung und die Finanzierung der Gesamtmaßnahme. Infolgedessen hat die LTV die ARGE aufgefordert, die technische Realisierbarkeit der ursprünglichen Entwurfsplanung (Arcadis) für einzelne Bereiche (erneut) zu analysieren und die konkreten Vor-/Nachteile, technischen Randbedingungen, wirtschaftlichen Eckpunkte detailliert zu benennen. Konkret soll die Machbarkeitsanalyse die folgenden Bauteile umfassen:
• BT 2.20 (Los 7.1)
• BT 2.10L und BT 1.50L (Los 7.2)
• BT 2.30 R (Los 8.3)
Zu 3.): Seitens des AG wurde festgelegt, im Los 7.2 ein weiteres Hochwasserschutztor einzubauen, welches in der Entwurfsplanung bislang nicht vorgesehen war. Dieses Hochwasserschutztor soll die späteren Wartungs- und Unterhaltungsmaßnahmen im Gewässer und an den Hochwasserschutzanlagen seitens des zukünftigen Betreibers (Flussmeisterei) durch eine erleichterte Zuwegung in das Gewässer vereinfachen und die Unterhaltungskosten minimieren. Ein weiterer Aspekt ist die bessere Zugänglichkeit bei Ereignissen, z.B. Hochwasser, Havarie usw.
Zu 1.): Diese Leistung ist notwendig, da diese nicht im Vertrag gebunden ist. Eine Verdichtung der Baugrunduntersuchungen sind für die weitere Planung zwingend notwendig da die vorhandenen Baugrunduntersuchungen für die Planung und die geplanten Änderungen der Ausführung nicht Aussagekräftig genug sind.
Dem Grund nach wird der Anspruch auf Vergütung dieser zusätzlichen Leistungen zu-gestimmt. Das Baugrundrisiko ist dem Bauherrn zuzuordnen. Durch die Ergebnisse der Verdichtung der Baugrunduntersuchungen, kann eine ausführungsreife Planung / Aus-schreibungsunterlagen erstellt werden, welche von vornherein das Nachtragspotential in der späteren Realisierung der Baumaßnahmen wesentlich reduziert. Bessere Kenntnisse im Baugrund vermindern das Risiko von unvorhergesehenen Leistungen sowie zusätzlichen Baukosten. Die Baugrundverdichtung wurde im Ergebnis der bisher umgesetzten Bauabschnitte und den dort teilweise nicht bekannten bzw. geänderten Baugrundsituationen als erforderlich angesehen.
Zu 2.): Im Bereich des Loses 8.3 BT 2.40R RQ2 ist in der Entwurfsplanung eine Rückverankerung der Mauer mit vorgespannten Dauerankern vorgesehen. Um den damit verbundenen Wartungsaufwand in der späteren Unterhaltung merklich abzusenken, wurde seitens des Auftraggebers festgelegt, analog zu den Losen 9.2 und 10 die Anker als nicht vorgespannter Daueranker zu planen und später umzusetzen.
zu 3.): In der Entwurfsplanung hat es im Rahmen der bisherigen Ausführungsplanung Änderungen in der technischen Ausführung von mehreren Bauteilen gegeben. Ein Großteil der Änderung betrifft die Art der gewählten Hochwasserschutzwand statt Winkelstützwand – neu – Bohrpfahlwand Die Umplanungen haben alle einen technischen und wirtschaftlichen Grund. Diese waren Verringerung der Kosten sowie weniger Grundstücksinanspruchnahme bei den Betroffenen. Die Rückverankerung war bei diesen Losen mittels Verpressanker als vorgespannte Dauerverankerung vorgesehen. Gemäß DIN 1537 wird bei vorgespannten Dauerankern eine permanente Überwachung der Kraft im Zugglied erforderlich. Dies kann wiederum nur erfolgen, wenn der Ankerkopf frei zugänglich ist. Dieser Ankerkopf muss korrosionsgeschützt werden. Diesen zusätzlichen Wartungsaufwand sowie die Kontrolle des Ankerkopfes, das Nachspannen des Ankerkopfes und die Sicherstellung des Korrosionsschutzes verursachen zusätzliche und schwer einschätzbare Betriebs- und Unterhaltungskosten. Vor diesem Hintergrund folgte der Auftraggeber der Empfehlung der ARGE das Rückverankerungssystem dahingehend zu überarbeiten, dass hier mit einem schlaff bewehrten Rückverankerungssystem die Ausführungsplanung der Lose 7.1, 7.2 und 8.3 umgesetzt wird. Damit entfallen die oben dargestellten Betriebs- und Unterhaltungskosten sowie die aufwändigen Herstellungskosten, wie Sicherstellung des Korrosionsschutzes während der Baumaßnahme. sowie im Zuge der baulichen Umsetzung. Die Änderung der Leistung war aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten erforderlich. Durch die in Teilbereichen geänderte Konstruktionsweise von einer Winkelstützwand hin zu einer Bohrpfahlwand soll den Problemen durch örtlich beengte Platzverhältnisse welche durch die Dichte des Bearbeitungsgebietes zur Wohnbebauung entstehen entgegengewirkt werden. Hintergrund hierfür ist ein teilweiser Abstand von der Böschungskante zur Wohnbebauung von unter 1m was erhebliche Einschränkungen für die Anwohner sowie Kosten für die Gebäudesicherung bedeuten würde. Entsprechende vertragliche und honorarseitige Anpassungen wurden in diesem Nachtrag zwischen LTV und ARGE vereinbart. Nach Abstimmung mit der Planfeststellungsbehörde der Landesdirektion Sachsen am 20.09.2023 zeichnete sich durch die Anforderung für die Änderung der Hochwasserschutzwände in Bohrfahlwände einen Planänderungsantrag einzureichen, eine erhebliche Verzögerung ab, diese hätte Auswirkungen auf die zeitliche Realisierung und die Finanzierung der Gesamtmaßnahme. Infolgedessen hat die LTV die ARGE aufgefordert, die technische Realisierbarkeit der ursprünglichen Entwurfsplanung (Arcadis) für einzelne Bereiche (erneut) zu analysieren und die konkreten Vor-/Nachteile, technischen Randbedingungen, wirtschaftlichen Eckpunkte detailliert zu benennen. Konkret soll die Machbarkeitsanalyse die folgenden Bauteile umfassen:
• BT 2.20 (Los 7.1)
• BT 2.10L und BT 1.50L (Los 7.2)
• BT 2.30 R (Los 8.3)
Zu 3.): Seitens des AG wurde festgelegt, im Los 7.2 ein weiteres Hochwasserschutztor einzubauen, welches in der Entwurfsplanung bislang nicht vorgesehen war. Dieses Hochwasserschutztor soll die späteren Wartungs- und Unterhaltungsmaßnahmen im Gewässer und an den Hochwasserschutzanlagen seitens des zukünftigen Betreibers (Flussmeisterei) durch eine erleichterte Zuwegung in das Gewässer vereinfachen und die Unterhaltungskosten minimieren. Ein weiterer Aspekt ist die bessere Zugänglichkeit bei Ereignissen, z.B. Hochwasser, Havarie usw.
Quelle: OJS 2025/S 021-065184 (2025-01-29)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau, Planungsleistungen_NTV 04
Beschreibung
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau, NTV04
Beschreibung der Beschaffung:
Die NA-Leistung wird zugeordnet zu § 132 Abs. 2 Nr. 2a und 2b GWB.
Die hier gegenständlichen zusätzlichen Leistungen zur Erlangung der Eigentümerein-verständniserklärungen waren zum Zeitpunkt der Vergabe und der Beauftragung des Hauptvertrages in den Lph 5ff nicht vorhersehbar und deshalb nicht Leistungsbestand-teil des Hauptvertrages, sind aber zwingend zur Realisierung des Projektes und einer funktionsfähigen Hochwasserschutzanlage erforderlich. Die zusätzlich erforderlich ge-wordenen Planungsleistungen als Planänderungen der Lph 4 können aufgrund des der-zeitigen Projektfortschritts nur von dem mit den Planungsleistungen der Lph 5ff beauf-tragten Ingenieurbüro ausgeführt werden. Ein Wechsel des AN würde außerdem einen vertragsrechtlichen Eingriff in das Werk des beauftragten AN bedeuten, und ist deshalb aus gewährleistungstechnischen Gründen ebenfalls nicht vertretbar.
Die NA-Leistung wird zugeordnet zu § 132 Abs. 2 Nr. 2a und 2b GWB.
Die hier gegenständlichen zusätzlichen Leistungen zur Erlangung der Eigentümerein-verständniserklärungen waren zum Zeitpunkt der Vergabe und der Beauftragung des Hauptvertrages in den Lph 5ff nicht vorhersehbar und deshalb nicht Leistungsbestand-teil des Hauptvertrages, sind aber zwingend zur Realisierung des Projektes und einer funktionsfähigen Hochwasserschutzanlage erforderlich. Die zusätzlich erforderlich ge-wordenen Planungsleistungen als Planänderungen der Lph 4 können aufgrund des der-zeitigen Projektfortschritts nur von dem mit den Planungsleistungen der Lph 5ff beauf-tragten Ingenieurbüro ausgeführt werden. Ein Wechsel des AN würde außerdem einen vertragsrechtlichen Eingriff in das Werk des beauftragten AN bedeuten, und ist deshalb aus gewährleistungstechnischen Gründen ebenfalls nicht vertretbar.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: NTV04
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau, NTV 04
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 16 463 EUR 💰
Kennung des Angebots: NTV04 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Bietergemeinschaft Dr.-Ing. Heinrich Ingenieurgesellschaft mbH / ICL Ingenieur Consult Dr.-Ing. Kolbmüller GmbH
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-01-31+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Im Rahmen einer Beratung am 27.09.2023 hat die LTV dem AN mitgeteilt, dass nach Abstimmung mit der Planfeststellungsbehörde Planänderungsanträge für alle Bauteile mit gegenüber der Planfeststellung geänderten Ausführungen einzureichen sind.
Hinweis: Zu den Planänderungen die Hochwasserschutzmaßnahmen betreffend liegt eine separate Unterlage vor, in welcher die Veranlassung dokumentiert ist.
Einhergehend mit den Planänderungen sind Änderungen hinsichtlich der Grundstück-sinanspruchnahme der von den Hochwasserschutzmaßnahmen betroffenen Grundstü-cke verbunden. Von jedem betroffenen Grundstückseigentümer muss eine Eiverständ-niserklärung (EVE) eingeholt werden, in denen die Grundstückseigentümer ihre Zu-stimmung zur bauzeitlichen und/oder dauerhaften Inanspruchnahme der Grundstücke erteilen. Somit muss der AN die betroffenen Grundstückseigentümer kontaktieren und in Vor-Ort-Terminen über die Änderungen informieren, örtliche Details abstimmen und liegenschaftliche Angelegenheiten zur bauzeitlichen und dauerhaften Nutzung des jeweiligen Grundstückes erläutern, sodass am Ende eine EVE abgeschlossen werden kann.
Im Rahmen einer Beratung am 27.09.2023 hat die LTV dem AN mitgeteilt, dass nach Abstimmung mit der Planfeststellungsbehörde Planänderungsanträge für alle Bauteile mit gegenüber der Planfeststellung geänderten Ausführungen einzureichen sind.
Hinweis: Zu den Planänderungen die Hochwasserschutzmaßnahmen betreffend liegt eine separate Unterlage vor, in welcher die Veranlassung dokumentiert ist.
Einhergehend mit den Planänderungen sind Änderungen hinsichtlich der Grundstück-sinanspruchnahme der von den Hochwasserschutzmaßnahmen betroffenen Grundstü-cke verbunden. Von jedem betroffenen Grundstückseigentümer muss eine Eiverständ-niserklärung (EVE) eingeholt werden, in denen die Grundstückseigentümer ihre Zu-stimmung zur bauzeitlichen und/oder dauerhaften Inanspruchnahme der Grundstücke erteilen. Somit muss der AN die betroffenen Grundstückseigentümer kontaktieren und in Vor-Ort-Terminen über die Änderungen informieren, örtliche Details abstimmen und liegenschaftliche Angelegenheiten zur bauzeitlichen und dauerhaften Nutzung des jeweiligen Grundstückes erläutern, sodass am Ende eine EVE abgeschlossen werden kann.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Die Bietergemeinschaft wurde durch die Landestalsperrenverwaltung Sachsen als Auftraggeber aufgefordert, Vor-Ort-Termine mit Betroffenen Eigentümern vorzubereiten und durchzuführen. Gemäß HOAI, Anlage 12 handelt es sich beim „Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen“ um eine besondere Leistung in der Lph 4 der Objektplanung Ingenieurbauwerke, welche vom Honorar für die Grundleistungen nicht umfasst und damit auch bislang nicht beauftragt ist. Der AN ist mit den Grundleis-tungen der LPH 5 bis 9 des LB Ingenieurbauwerke beauftragt und ist nicht Verfasser der Genehmigungsplanung aus der Lph 4, die dem vorliegenden Planfeststellungsbe-schluss zu Grunde liegt.
In Vorbereitung für die Vor-Ort-Termine mit Betroffenen Eigentümern müssen Pläne, die die Betroffenheit des jeweiligen Grundstückes und den Verlauf sowie Höhe der Hochwasserschutzwand im Grundstück zeigen, erstellt werden. Des Weiteren muss bei dem Vor-Ort Termin eine kurze Vorstellung der Gesamtmaßnahme sowie die geplanten Bautätigkeiten bei dem jeweiligen Betroffenen erläutert werden.
Die Bietergemeinschaft wurde durch die Landestalsperrenverwaltung Sachsen als Auftraggeber aufgefordert, Vor-Ort-Termine mit Betroffenen Eigentümern vorzubereiten und durchzuführen. Gemäß HOAI, Anlage 12 handelt es sich beim „Mitwirken bei der Beschaffung der Zustimmung von Betroffenen“ um eine besondere Leistung in der Lph 4 der Objektplanung Ingenieurbauwerke, welche vom Honorar für die Grundleistungen nicht umfasst und damit auch bislang nicht beauftragt ist. Der AN ist mit den Grundleis-tungen der LPH 5 bis 9 des LB Ingenieurbauwerke beauftragt und ist nicht Verfasser der Genehmigungsplanung aus der Lph 4, die dem vorliegenden Planfeststellungsbe-schluss zu Grunde liegt.
In Vorbereitung für die Vor-Ort-Termine mit Betroffenen Eigentümern müssen Pläne, die die Betroffenheit des jeweiligen Grundstückes und den Verlauf sowie Höhe der Hochwasserschutzwand im Grundstück zeigen, erstellt werden. Des Weiteren muss bei dem Vor-Ort Termin eine kurze Vorstellung der Gesamtmaßnahme sowie die geplanten Bautätigkeiten bei dem jeweiligen Betroffenen erläutert werden.
Quelle: OJS 2025/S 023-072029 (2025-01-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-01-31) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau, Planungsleistungen_NTV 05
Beschreibung
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau, NTV05
Beschreibung der Beschaffung:
Durch den Auftraggeber wurde die Übergabe von 4 weiteren Ausführungsplanungen in Papierform gefordert. Dies bedeutet das die 4 Mehrfertigungen der Ausführungsplanung dem AN zu vergüten sind. Die NA-Leistung wird zugeordnet zu § 132 Abs. 2 Nr. 2a und 2b, Abs.3 GWB.
Durch den Auftraggeber wurde die Übergabe von 4 weiteren Ausführungsplanungen in Papierform gefordert. Dies bedeutet das die 4 Mehrfertigungen der Ausführungsplanung dem AN zu vergüten sind. Die NA-Leistung wird zugeordnet zu § 132 Abs. 2 Nr. 2a und 2b, Abs.3 GWB.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: NTV05
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau, NTV 05
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1990.78 EUR 💰
Kennung des Angebots: NTV05
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Auf Grund der Projektgröße, der Beteiligung der Stadtverwaltung und dem personellen Wechsel in der Örtlichen Bauüberwachung (neuer AN ÖBÜ), mussten Mehrfertigungen der Ausführungsplanung über die vertragliche vereinbarte Anzahl hinaus angefertigt werden.
Auf Grund der Projektgröße, der Beteiligung der Stadtverwaltung und dem personellen Wechsel in der Örtlichen Bauüberwachung (neuer AN ÖBÜ), mussten Mehrfertigungen der Ausführungsplanung über die vertragliche vereinbarte Anzahl hinaus angefertigt werden.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Der Honorarumfang des Ingenieurvertrages beinhaltet die Übergabe von 3 Ausführungsplanungen in Papierform an den AG.
Durch den Auftraggeber wurde die Übergabe von 4 weiteren Ausführungsplanungen in Papierform gefordert. Dies bedeutet das die 4 Mehrfertigungen der Ausführungsplanung dem AN zu vergüten sind.
Der Honorarumfang des Ingenieurvertrages beinhaltet die Übergabe von 3 Ausführungsplanungen in Papierform an den AG.
Durch den Auftraggeber wurde die Übergabe von 4 weiteren Ausführungsplanungen in Papierform gefordert. Dies bedeutet das die 4 Mehrfertigungen der Ausführungsplanung dem AN zu vergüten sind.
Quelle: OJS 2025/S 023-073711 (2025-01-31)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau, Planungsleistungen_NTV 06
Beschreibung
Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau, NTV06
Beschreibung der Beschaffung:
Im Ergebnis der Umplanung hat sich für die Realisierung eine geänderte Bauwerksausführung in Form von Bohrpfahlwänden mit Vorsatzschalen und Rückverankerung ergeben. Diese Bauwerksausführung erfordert einen wesentlich erhöhten Aufwand in der ingenieurtechnischen Kontrolle der Bauteile (kompliziertere Stahlbewehrung der Bauteile, Beachtung anderer Betonverarbeitungstechnologien, andere bautechnologische Abäufe), zur Herstellung qualitätsgerechter, funktionsfähiger Hochwasserschutzanlagen.
Die geänderte Bauwerksausführung, von Winkelstütz- bzw. Schwergewichtswänden zu Bohrpfahlwänden mit Vorsatzschalen und Rückverankerung, ist mit einem erhöhten Aufwand in der Überwachung, in der ingenieurtechnischen Kontrolle und in der Beweh-rungsabnahme verbunden. Der bestätigte Bauablaufplan für die Lose 9.2/10 sieht u.a. vor, dass jeden Tag fünf bis sechs Bohrpfähle hergestellt werden. Der Überwachungs- und Kontrollumfang beinhaltet die Überwachung der Bohrtiefen, die Bewehrungskontrollen und der Einbau der Bewehrungskörbe sowie deren Rückverankerung. Die Überwachung hat arbeitstäglich und parallel zur Bauausführung zu erfolgen. Nach der Fertigstellung der Bohrpfähle erfolgen die Bewehrungsarbeiten an den Vorsatzschalen. Die Bewehrungsführung ist bei den Vorsatzschalen filigraner und umfangreicher als bei Schwergewichtswänden Der Überwachungs- und Bewehrungsumfang ist bei Winkel-stütz- bzw. Schwergewichtswänden wesentlich geringer. Aus diesen Gründen ist eine Anpassung der Honorarvergütung für die ingenieurtechnische Kontrolle gerechtfertigt.
Die Gesamtvergütung der „ingenieurtechnischen Kontrolle“ steigt damit von 8,0 % auf 10,5 % des 100 %-igen Grundhonorars nach § 52 HOAI 2013 und auf Grundlage der anrechenbaren Kosten nach § 50 Abs. 3 HOAI 2013.Die zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Vergabe und der Beauftragung des Hauptvertrages nicht vorhersehbar und deshalb nicht Leistungsbestandteil des Hauptvertrages, sind aber zwingend zur Realisierung des Projektes und einer funktions-fähigen Hochwasserschutzanlage erforderlich. Die zusätzlich erforderlich gewordenen Planungsleistungen können nur von dem mit den sonstigen Planungsleistungen beauf-tragten Ingenieurbüro ausgeführt werden und nicht durch einen anderen Auftragneh-mer. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht vertretbar. Auf Grund der erreichten Planungs- und Ausführungstiefe des Projektes verfügt das Ingenieurbüro über umfangreiche Fachkenntnisse, welche sich ein neuer AN verbunden mit Mehrkosten einarbeiten müsste. Auch würde ein Wechsel des AN einen vertragsrechtlichen Eingriff in das Werk des jetzigen AN bedeuten, für welches der AN haftet.
Im Ergebnis der Umplanung hat sich für die Realisierung eine geänderte Bauwerksausführung in Form von Bohrpfahlwänden mit Vorsatzschalen und Rückverankerung ergeben. Diese Bauwerksausführung erfordert einen wesentlich erhöhten Aufwand in der ingenieurtechnischen Kontrolle der Bauteile (kompliziertere Stahlbewehrung der Bauteile, Beachtung anderer Betonverarbeitungstechnologien, andere bautechnologische Abäufe), zur Herstellung qualitätsgerechter, funktionsfähiger Hochwasserschutzanlagen.
Die geänderte Bauwerksausführung, von Winkelstütz- bzw. Schwergewichtswänden zu Bohrpfahlwänden mit Vorsatzschalen und Rückverankerung, ist mit einem erhöhten Aufwand in der Überwachung, in der ingenieurtechnischen Kontrolle und in der Beweh-rungsabnahme verbunden. Der bestätigte Bauablaufplan für die Lose 9.2/10 sieht u.a. vor, dass jeden Tag fünf bis sechs Bohrpfähle hergestellt werden. Der Überwachungs- und Kontrollumfang beinhaltet die Überwachung der Bohrtiefen, die Bewehrungskontrollen und der Einbau der Bewehrungskörbe sowie deren Rückverankerung. Die Überwachung hat arbeitstäglich und parallel zur Bauausführung zu erfolgen. Nach der Fertigstellung der Bohrpfähle erfolgen die Bewehrungsarbeiten an den Vorsatzschalen. Die Bewehrungsführung ist bei den Vorsatzschalen filigraner und umfangreicher als bei Schwergewichtswänden Der Überwachungs- und Bewehrungsumfang ist bei Winkel-stütz- bzw. Schwergewichtswänden wesentlich geringer. Aus diesen Gründen ist eine Anpassung der Honorarvergütung für die ingenieurtechnische Kontrolle gerechtfertigt.
Die Gesamtvergütung der „ingenieurtechnischen Kontrolle“ steigt damit von 8,0 % auf 10,5 % des 100 %-igen Grundhonorars nach § 52 HOAI 2013 und auf Grundlage der anrechenbaren Kosten nach § 50 Abs. 3 HOAI 2013.Die zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Vergabe und der Beauftragung des Hauptvertrages nicht vorhersehbar und deshalb nicht Leistungsbestandteil des Hauptvertrages, sind aber zwingend zur Realisierung des Projektes und einer funktions-fähigen Hochwasserschutzanlage erforderlich. Die zusätzlich erforderlich gewordenen Planungsleistungen können nur von dem mit den sonstigen Planungsleistungen beauf-tragten Ingenieurbüro ausgeführt werden und nicht durch einen anderen Auftragneh-mer. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht vertretbar. Auf Grund der erreichten Planungs- und Ausführungstiefe des Projektes verfügt das Ingenieurbüro über umfangreiche Fachkenntnisse, welche sich ein neuer AN verbunden mit Mehrkosten einarbeiten müsste. Auch würde ein Wechsel des AN einen vertragsrechtlichen Eingriff in das Werk des jetzigen AN bedeuten, für welches der AN haftet.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: NTV06
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau, NTV 06
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 15389.26 EUR 💰
Kennung des Angebots: NTV06
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-02-03+01:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Grundlage für die Aufgabenstellung des damalig durchgeführten VOF-Verfahrens war die Entwurfs- und Genehmigungsplanung des Entwurfsplaners und der daraufhin erteilte Planfeststellungsbeschluss vom 22. Oktober 2021 GZ.: C46-0522/193/41.
Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung die dem Auftragnehmer als Grundlage für die Ausführungsplanung zur Verfügung gestellt worden ist, sah überwiegend vor die Realisierung der Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Form von Winkelstützwänden und Schwergewichtswänden umzusetzen.
Auf Grundlage dieser geplanten Konstruktionsarten wurde vom AN damalig im Zuge des VOF-Verfahrens ein Honorar für die besonderen Leistungen der Ingenieurtechnischen Kontrolle angeboten und vertraglich vereinbart.
Äußere Einflüsse, wie z.B. Baugrund führten zu einer wesentlichen Umplanung von Teilen der noch zu realisierenden Hochwasserschutzmaßnahmen.
Im Ergebnis der Umplanung hat sich für die Realisierung eine geänderte Bauwerksausführung in Form von Bohrpfahlwänden mit Vorsatzschalen und Rückverankerung ergeben. Diese Bauwerksausführung erfordert einen wesentlich erhöhten Aufwand in der ingenieurtechnischen Kontrolle der Bauteile (kompliziertere Stahlbewehrung der Bauteile, Beachtung anderer Betonverarbeitungstechnologien, andere bautechnologische Abläufe), zur Herstellung qualitätsgerechter, funktionsfähiger Hochwasserschutzanlagen.
Grundlage für die Aufgabenstellung des damalig durchgeführten VOF-Verfahrens war die Entwurfs- und Genehmigungsplanung des Entwurfsplaners und der daraufhin erteilte Planfeststellungsbeschluss vom 22. Oktober 2021 GZ.: C46-0522/193/41.
Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung die dem Auftragnehmer als Grundlage für die Ausführungsplanung zur Verfügung gestellt worden ist, sah überwiegend vor die Realisierung der Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Form von Winkelstützwänden und Schwergewichtswänden umzusetzen.
Auf Grundlage dieser geplanten Konstruktionsarten wurde vom AN damalig im Zuge des VOF-Verfahrens ein Honorar für die besonderen Leistungen der Ingenieurtechnischen Kontrolle angeboten und vertraglich vereinbart.
Äußere Einflüsse, wie z.B. Baugrund führten zu einer wesentlichen Umplanung von Teilen der noch zu realisierenden Hochwasserschutzmaßnahmen.
Im Ergebnis der Umplanung hat sich für die Realisierung eine geänderte Bauwerksausführung in Form von Bohrpfahlwänden mit Vorsatzschalen und Rückverankerung ergeben. Diese Bauwerksausführung erfordert einen wesentlich erhöhten Aufwand in der ingenieurtechnischen Kontrolle der Bauteile (kompliziertere Stahlbewehrung der Bauteile, Beachtung anderer Betonverarbeitungstechnologien, andere bautechnologische Abläufe), zur Herstellung qualitätsgerechter, funktionsfähiger Hochwasserschutzanlagen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Die geänderte Bauwerksausführung, von Winkelstütz- bzw. Schwergewichtswänden zu Bohrpfahlwänden mit Vorsatzschalen und Rückverankerung, ist mit einem erhöhten Aufwand in der Überwachung, in der ingenieurtechnischen Kontrolle und in der Bewehrungsabnahme verbunden. Der bestätigte Bauablaufplan für die Lose 9.2/10 sieht u.a. vor, dass jeden Tag fünf bis sechs Bohrpfähle hergestellt werden. Der Überwachungs- und Kontrollumfang beinhaltet die Überwachung der Bohrtiefen, die Bewehrungskontrollen und der Einbau der Bewehrungskörbe sowie deren Rückverankerung. Die Überwachung hat arbeitstäglich und parallel zur Bauausführung zu erfolgen. Nach der Fertigstellung der Bohrpfähle erfolgen die Bewehrungsarbeiten an den Vorsatzschalen. Die Bewehrungsführung ist bei den Vorsatzschalen filigraner und umfangreicher als bei Schwergewichtswänden Der Überwachungs- und Bewehrungsumfang ist bei Winkel-stütz- bzw. Schwergewichtswänden wesentlich geringer. Aus diesen Gründen ist eine Anpassung der Honorarvergütung für die ingenieurtechnische Kontrolle gerechtfertigt.
Die geänderte Bauwerksausführung, von Winkelstütz- bzw. Schwergewichtswänden zu Bohrpfahlwänden mit Vorsatzschalen und Rückverankerung, ist mit einem erhöhten Aufwand in der Überwachung, in der ingenieurtechnischen Kontrolle und in der Bewehrungsabnahme verbunden. Der bestätigte Bauablaufplan für die Lose 9.2/10 sieht u.a. vor, dass jeden Tag fünf bis sechs Bohrpfähle hergestellt werden. Der Überwachungs- und Kontrollumfang beinhaltet die Überwachung der Bohrtiefen, die Bewehrungskontrollen und der Einbau der Bewehrungskörbe sowie deren Rückverankerung. Die Überwachung hat arbeitstäglich und parallel zur Bauausführung zu erfolgen. Nach der Fertigstellung der Bohrpfähle erfolgen die Bewehrungsarbeiten an den Vorsatzschalen. Die Bewehrungsführung ist bei den Vorsatzschalen filigraner und umfangreicher als bei Schwergewichtswänden Der Überwachungs- und Bewehrungsumfang ist bei Winkel-stütz- bzw. Schwergewichtswänden wesentlich geringer. Aus diesen Gründen ist eine Anpassung der Honorarvergütung für die ingenieurtechnische Kontrolle gerechtfertigt.
Quelle: OJS 2025/S 024-076247 (2025-02-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau, Planungsleistungen_NTV 07
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Die Planungsgrundlage für die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) basiert auf der vom Auftraggeber bereitgestellten Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Die vertraglich vereinbarten Leistungen beginnen ab der Ausführungsplanung. Da die bauzeitliche Verkehrsführung in den ursprünglichen Planfeststellungsunterlagen nicht berücksichtigt wurde, sind zusätzliche Leistungen gemäß den HOAI-Leistungsphasen 3 bis 8 für die Objektplanung der Verkehrsanlagen erforderlich. In den Planfeststellungsunterlagen wird nicht auf eine notwendige Verkehrsführung während der Bauzeit der Olbernhauer Straße eingegangen. Es wird lediglich darauf verwiesen, dass die Ausführungsunterlagen mit dem LaSuV abzustimmen sind. Bei einem Vor-Ort-Termin mit dem LaSuV wurde gemeinsam festgelegt, dass eine bauzeitliche Behelfsstraße eingerichtet wird, um eine ansonsten unumgängliche Vollsperrung der Olbernhauer Straße zu vermeiden. Eine Vollsperrung wäre weder vom LaSuV noch von der Stadt Pockau-Lengefeld genehmigt worden.
Der bestehende Hauptvertrag aus dem Jahr 2017 deckt bereits die Leistungsphasen 5 bis 9 für Ingenieurbauwerke sowie die Phasen 3 bis 6 für die Tragwerksplanung ab. Jedoch umfasst dieser Vertrag nicht die spezifische Objektplanung für die bauzeitliche Verkehrsführung. Um die notwendigen Umleitungen und Behelfsstraßen zu planen und umzusetzen, sind die zusätzlichen Planungsleistungen gemäß den HOAI Leistungsphasen 3 bis 8 Leistungsbild Verkehrsanlagen zwingend erforderlich.
Die NA-Leistung wird zugeordnet zu § 132 Abs. 2 Nr. 2a und 2b und Abs.3 GWB.
Die zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Vergabe und der Beauftragung des Hauptvertrages im Jahr 2017 nicht Leistungsbestandteil des Hauptvertrages, sind aber zwingend zur Realisierung des Projektes und einer funktionsfähigen Hochwasser-schutzanlage erforderlich. Die zusätzlich erforderlich gewordenen Planungsleistungen können nur von dem mit den sonstigen Planungsleistungen beauftragten Ingenieurbüro ausgeführt werden und nicht durch einen anderen Auftragnehmer. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht vertretbar. Auf Grund der erreichten Planungs- und Ausführungstiefe des Projektes verfügt das In-genieurbüro über umfangreiche Fachkenntnisse, welche sich ein neuer AN verbunden mit Mehrkosten einarbeiten müsste. Auch würde ein Wechsel des AN einen vertrags-rechtlichen Eingriff in das Werk des jetzigen AN bedeuten, für welches der AN haftet.
Die Planungsgrundlage für die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) basiert auf der vom Auftraggeber bereitgestellten Entwurfs- und Genehmigungsplanung. Die vertraglich vereinbarten Leistungen beginnen ab der Ausführungsplanung. Da die bauzeitliche Verkehrsführung in den ursprünglichen Planfeststellungsunterlagen nicht berücksichtigt wurde, sind zusätzliche Leistungen gemäß den HOAI-Leistungsphasen 3 bis 8 für die Objektplanung der Verkehrsanlagen erforderlich. In den Planfeststellungsunterlagen wird nicht auf eine notwendige Verkehrsführung während der Bauzeit der Olbernhauer Straße eingegangen. Es wird lediglich darauf verwiesen, dass die Ausführungsunterlagen mit dem LaSuV abzustimmen sind. Bei einem Vor-Ort-Termin mit dem LaSuV wurde gemeinsam festgelegt, dass eine bauzeitliche Behelfsstraße eingerichtet wird, um eine ansonsten unumgängliche Vollsperrung der Olbernhauer Straße zu vermeiden. Eine Vollsperrung wäre weder vom LaSuV noch von der Stadt Pockau-Lengefeld genehmigt worden.
Der bestehende Hauptvertrag aus dem Jahr 2017 deckt bereits die Leistungsphasen 5 bis 9 für Ingenieurbauwerke sowie die Phasen 3 bis 6 für die Tragwerksplanung ab. Jedoch umfasst dieser Vertrag nicht die spezifische Objektplanung für die bauzeitliche Verkehrsführung. Um die notwendigen Umleitungen und Behelfsstraßen zu planen und umzusetzen, sind die zusätzlichen Planungsleistungen gemäß den HOAI Leistungsphasen 3 bis 8 Leistungsbild Verkehrsanlagen zwingend erforderlich.
Die NA-Leistung wird zugeordnet zu § 132 Abs. 2 Nr. 2a und 2b und Abs.3 GWB.
Die zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Vergabe und der Beauftragung des Hauptvertrages im Jahr 2017 nicht Leistungsbestandteil des Hauptvertrages, sind aber zwingend zur Realisierung des Projektes und einer funktionsfähigen Hochwasser-schutzanlage erforderlich. Die zusätzlich erforderlich gewordenen Planungsleistungen können nur von dem mit den sonstigen Planungsleistungen beauftragten Ingenieurbüro ausgeführt werden und nicht durch einen anderen Auftragnehmer. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht vertretbar. Auf Grund der erreichten Planungs- und Ausführungstiefe des Projektes verfügt das In-genieurbüro über umfangreiche Fachkenntnisse, welche sich ein neuer AN verbunden mit Mehrkosten einarbeiten müsste. Auch würde ein Wechsel des AN einen vertrags-rechtlichen Eingriff in das Werk des jetzigen AN bedeuten, für welches der AN haftet.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: NTV07
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-09-12 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 27124.66 EUR 💰
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Im Rahmen der Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau werden die Baulose 7.2 und 8.2 nacheinander zur Realisierung ausgeschrieben. Ein zentraler Bestandteil dieser Maßnahmen ist die Errichtung einer Hochwasserschutz-wand entlang der Olbernhauer Straße. Hierbei handelt es sich um eine Staatsstraße S 224 mit mittleren bis hohen Verkehrsaufkommen. Aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse zwischen der geplanten Hochwasserschutzwand und der bestehenden Olbernhauer Straße ist eine Umverlegung der Straße zwingend erforderlich. Der begrenz-te Platz zwischen der Hochwasserschutzwand und der Straße lässt nicht ausreichend Raum für die Durchführung der Bauarbeiten und gleichzeitig für die Aufrechterhaltung des Straßen-, und Fußgängerverkehrs.
Die Umverlegung der Olbernhauer Straße und die Errichtung der Behelfsstraße sind notwendig, um die beengten Verhältnisse zu überwinden und die Bauarbeiten ohne we-sentliche Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses durchführen zu können. Ohne diese Maßnahmen könnten erhebliche Verkehrsprobleme und Verzögerungen auftreten, die sowohl die Hochwasserschutzmaßnahmen als auch den täglichen Verkehr erheblich beeinträchtigen würden – hierbei spielt auch die Gewährleistung der Rettungswege eine entscheidende Rolle. Daher ist die Beauftragung der beschriebenen Planungsleistungen unvermeidlich, um eine effiziente und reibungslose Durchführung der Bauarbeiten sicherzustellen.
Im Rahmen der Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau werden die Baulose 7.2 und 8.2 nacheinander zur Realisierung ausgeschrieben. Ein zentraler Bestandteil dieser Maßnahmen ist die Errichtung einer Hochwasserschutz-wand entlang der Olbernhauer Straße. Hierbei handelt es sich um eine Staatsstraße S 224 mit mittleren bis hohen Verkehrsaufkommen. Aufgrund der beengten räumlichen Verhältnisse zwischen der geplanten Hochwasserschutzwand und der bestehenden Olbernhauer Straße ist eine Umverlegung der Straße zwingend erforderlich. Der begrenz-te Platz zwischen der Hochwasserschutzwand und der Straße lässt nicht ausreichend Raum für die Durchführung der Bauarbeiten und gleichzeitig für die Aufrechterhaltung des Straßen-, und Fußgängerverkehrs.
Die Umverlegung der Olbernhauer Straße und die Errichtung der Behelfsstraße sind notwendig, um die beengten Verhältnisse zu überwinden und die Bauarbeiten ohne we-sentliche Beeinträchtigungen des Verkehrsflusses durchführen zu können. Ohne diese Maßnahmen könnten erhebliche Verkehrsprobleme und Verzögerungen auftreten, die sowohl die Hochwasserschutzmaßnahmen als auch den täglichen Verkehr erheblich beeinträchtigen würden – hierbei spielt auch die Gewährleistung der Rettungswege eine entscheidende Rolle. Daher ist die Beauftragung der beschriebenen Planungsleistungen unvermeidlich, um eine effiziente und reibungslose Durchführung der Bauarbeiten sicherzustellen.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Die Behelfsstraße muss umfassend geplant werden, um die verkehrliche Nutzung und Sicherheit zu gewährleisten. Daher sind folgende Planungsleistungen erforderlich: die Planung und Gestaltung der Behelfsstraße, einschließlich aller notwendigen Markierungen, Beschilderungen und Ausstattungen, sowie die Integration einer dreiseitigen Licht-signalanlage (LSA) zur Verkehrseinbindung der Baustellenzufahrt. Die Planungsarbeiten beginnen mit der Entwurfsphase und umfassen die Grundleistungen der Leistungspha-sen 3 bis 8 gemäß HOAI Anlage 14. Zusätzlich sind besondere Leistungen erforderlich, wie die Erstellung von Absteckunterlagen zur Bauvermessung gemäß HOAI Anlage 1 Punkt 1.4.7 und die Entwicklung eines Verkehrskonzepts, das mit allen relevanten Trägern öffentlicher Belange und betroffenen Dritten abgestimmt wird.
Die Behelfsstraße muss umfassend geplant werden, um die verkehrliche Nutzung und Sicherheit zu gewährleisten. Daher sind folgende Planungsleistungen erforderlich: die Planung und Gestaltung der Behelfsstraße, einschließlich aller notwendigen Markierungen, Beschilderungen und Ausstattungen, sowie die Integration einer dreiseitigen Licht-signalanlage (LSA) zur Verkehrseinbindung der Baustellenzufahrt. Die Planungsarbeiten beginnen mit der Entwurfsphase und umfassen die Grundleistungen der Leistungspha-sen 3 bis 8 gemäß HOAI Anlage 14. Zusätzlich sind besondere Leistungen erforderlich, wie die Erstellung von Absteckunterlagen zur Bauvermessung gemäß HOAI Anlage 1 Punkt 1.4.7 und die Entwicklung eines Verkehrskonzepts, das mit allen relevanten Trägern öffentlicher Belange und betroffenen Dritten abgestimmt wird.
Quelle: OJS 2025/S 024-076526 (2025-02-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-02-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau, Planungsleistungen_NTV 08
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
Die Planungsgrundlage für die ARGE basiert auf der vom Auftraggeber bereitgestellten Entwurfs- und Genehmigungsplanung, die eine Wandneigung von 10 : 1 vorsah. Da die Anpassung der Wandwerksneigung durch den Auftraggeber zusätzlich gefordert wurde, fallen diese Anpassungen nicht unter den beauftragten Leistungsumfang des Grundvertrages. Deshalb sind die entstehenden Mehraufwendungen dem Grunde nach zu vergüten.
Des Weiteren war das Herauslösen des Leistungsverzeichnisses für die Baustraße als eigenständiges LV aus der Ausschreibung für die Lose 7.2 und 8.3 notwendig, um Verzögerungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Diese zusätzliche Leistung war nicht durch den Grundvertrag abgedeckt und stellt eine zusätzliche Leistung dar. Es handelt sich um die Wiederholung von Grundleistungen der LPH 6 die auch dem Grunde nach zu vergüten sind.
Die NA-Leistung wird zugeordnet zu § 132 Abs. 2 Nr. 2a und 2b und Abs.3 GWB.
Die zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Vergabe und der Beauftragung des Hauptvertrages nicht vorhersehbar und deshalb nicht Leistungsbestandteil des Hauptvertrages, sind aber zwingend zur Realisierung des Projektes und einer funktionsfähigen Hochwasser-schutzanlage erforderlich. Die zusätzlich erforderlich gewordenen Planungsleistungen können nur von dem mit den sonstigen Planungsleistungen beauftragten Ingenieurbüro ausgeführt wer-den und nicht durch einen anderen Auftragnehmer. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht vertretbar. Auf Grund der erreichten Planungs- und Ausführungstiefe des Projektes verfügt das Ingenieurbüro über umfangreiche Fachkennt-nisse, welche sich ein neuer AN verbunden mit Mehrkosten einarbeiten müsste. Auch würde ein Wechsel des AN einen vertragsrechtlichen Eingriff in das Werk des jetzigen AN bedeuten, für welches der AN haftet.
Die Planungsgrundlage für die ARGE basiert auf der vom Auftraggeber bereitgestellten Entwurfs- und Genehmigungsplanung, die eine Wandneigung von 10 : 1 vorsah. Da die Anpassung der Wandwerksneigung durch den Auftraggeber zusätzlich gefordert wurde, fallen diese Anpassungen nicht unter den beauftragten Leistungsumfang des Grundvertrages. Deshalb sind die entstehenden Mehraufwendungen dem Grunde nach zu vergüten.
Des Weiteren war das Herauslösen des Leistungsverzeichnisses für die Baustraße als eigenständiges LV aus der Ausschreibung für die Lose 7.2 und 8.3 notwendig, um Verzögerungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Diese zusätzliche Leistung war nicht durch den Grundvertrag abgedeckt und stellt eine zusätzliche Leistung dar. Es handelt sich um die Wiederholung von Grundleistungen der LPH 6 die auch dem Grunde nach zu vergüten sind.
Die NA-Leistung wird zugeordnet zu § 132 Abs. 2 Nr. 2a und 2b und Abs.3 GWB.
Die zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Vergabe und der Beauftragung des Hauptvertrages nicht vorhersehbar und deshalb nicht Leistungsbestandteil des Hauptvertrages, sind aber zwingend zur Realisierung des Projektes und einer funktionsfähigen Hochwasser-schutzanlage erforderlich. Die zusätzlich erforderlich gewordenen Planungsleistungen können nur von dem mit den sonstigen Planungsleistungen beauftragten Ingenieurbüro ausgeführt wer-den und nicht durch einen anderen Auftragnehmer. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht vertretbar. Auf Grund der erreichten Planungs- und Ausführungstiefe des Projektes verfügt das Ingenieurbüro über umfangreiche Fachkennt-nisse, welche sich ein neuer AN verbunden mit Mehrkosten einarbeiten müsste. Auch würde ein Wechsel des AN einen vertragsrechtlichen Eingriff in das Werk des jetzigen AN bedeuten, für welches der AN haftet.
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: NTV08
Datum des Vertragsabschlusses: 2024-12-17 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 14619.25 EUR 💰
Kennung des Angebots: NTV08
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
1.)Seit 2018 erfolgt in Pockau an der Schwarzen Pockau die bauliche Umsetzung der HWS-Maßnahmen.
Die vorgesehene technische Lösung sieht in vielen Abschnitten einen wasserseitigen Anlauf der Hochwasserschutzwand, d. h. eine Wandneigung von 10 : 1, mit Natursteinoptik (Einlage von Schalungsmatrizen) vor.
Die bisher und insbesondere in 2023 und 2024 gewonnen baupraktischen Erfahrungen belegen, dass die Lösung mit einer Wandneigung aus verschiedenen, nachstehend aufgeführten Gründen nicht immer problemlos umgesetzt werden kann.
Durch die Wandneigung ist besondere Sorgfalt und Erfahrung bei der Betonage erforderlich, um eine gleichmäßige Entlüftung der Schalung beim Betoniervorgang gewährleisten zu können, um die gewünschte Sichtbetonoberfläche zu erhalten und die Bildung von Lunkern zu verhindern. Dabei spielen Betonagegeschwindigkeit, Betonkonsistenz und Rüttelintensität eine Rolle. Die Ausführung mit Schalungsmatrize erfordert dabei nochmal eine besondere Sorgfalt.
In den bereits umgesetzten Baulosen bedurfte es immer einer gewissen Anlaufzeit (Probefläche inklusive), bis sich die beauftragten Baufirmen das erforderliche Hand-ling erarbeitet hatten.
Die vorbeschriebenen Sachverhalte, die bei der Herstellung von geneigten Wandflächen mit Strukturmatrize berücksichtigt werden müssen, sind Fachfirmen hinlänglich bekannt. Die damit verbundenen Mehraufwendungen finden in der Kalkulation der Angebotspreise entsprechend Berücksichtigung.
Es wurde deshalb entschieden, die Uferwände in den Losen 5, 7.1, 7.2, 8.2 und 8.3 senkrecht auszuführen. Diese Entscheidung wird möglich, da durch die Straßenbrücke der Flöhatalstraße eine örtliche/optische Trennung von den bereits ausgeführten Abschnitten gegeben ist. Die Entscheidung wurde der ARGE im Rahmen der Planungsbesprechung am 22.02.2024 mitgeteilt.
2.) Ursprünglich war geplant, eine Baustraße in den Gewässern der Bauabschnitte 8.3 und 7.2 zu errichten. Aufgrund der Fischschonzeit, die jährlich vom 1. Oktober bis 30. April dauert, wäre ein Baubeginn ohne den rechtzeitigen Einbau der Baustraße jedoch frühestens ab dem 1. Mai 2025 möglich gewesen. Diese Verzögerung hätte den gesamten Ablauf der Hochwasserschutzmaßnahme beeinträchtigt, da die folgenden Arbeiten erst nach Abschluss der Lose 7.2 und 8.3 beginnen könnten. Die Verzögerung in der Ausschreibung wurde unter anderem durch eine erforderliche Umplanung der Wandneigung sowie durch Verzögerungen im gesamten Planungsprozess verursacht.
Um einem möglichen Baustillstand und den damit verbundenen Mehrkosten entgegenzuwirken, entschied sich die Landestalsperrenverwaltung (LTV) am 30. April 2024, einen Teil der Baustraße als vorgezogene Maßnahme auszuschreiben. Der Hinter-grund dieser Entscheidung lag in der drohenden Verzögerung des Bauablaufs, die aufgrund der bevorstehenden Fischschonzeit zu einem temporären Baustopp geführt hätte.
1.)Seit 2018 erfolgt in Pockau an der Schwarzen Pockau die bauliche Umsetzung der HWS-Maßnahmen.
Die vorgesehene technische Lösung sieht in vielen Abschnitten einen wasserseitigen Anlauf der Hochwasserschutzwand, d. h. eine Wandneigung von 10 : 1, mit Natursteinoptik (Einlage von Schalungsmatrizen) vor.
Die bisher und insbesondere in 2023 und 2024 gewonnen baupraktischen Erfahrungen belegen, dass die Lösung mit einer Wandneigung aus verschiedenen, nachstehend aufgeführten Gründen nicht immer problemlos umgesetzt werden kann.
Durch die Wandneigung ist besondere Sorgfalt und Erfahrung bei der Betonage erforderlich, um eine gleichmäßige Entlüftung der Schalung beim Betoniervorgang gewährleisten zu können, um die gewünschte Sichtbetonoberfläche zu erhalten und die Bildung von Lunkern zu verhindern. Dabei spielen Betonagegeschwindigkeit, Betonkonsistenz und Rüttelintensität eine Rolle. Die Ausführung mit Schalungsmatrize erfordert dabei nochmal eine besondere Sorgfalt.
In den bereits umgesetzten Baulosen bedurfte es immer einer gewissen Anlaufzeit (Probefläche inklusive), bis sich die beauftragten Baufirmen das erforderliche Hand-ling erarbeitet hatten.
Die vorbeschriebenen Sachverhalte, die bei der Herstellung von geneigten Wandflächen mit Strukturmatrize berücksichtigt werden müssen, sind Fachfirmen hinlänglich bekannt. Die damit verbundenen Mehraufwendungen finden in der Kalkulation der Angebotspreise entsprechend Berücksichtigung.
Es wurde deshalb entschieden, die Uferwände in den Losen 5, 7.1, 7.2, 8.2 und 8.3 senkrecht auszuführen. Diese Entscheidung wird möglich, da durch die Straßenbrücke der Flöhatalstraße eine örtliche/optische Trennung von den bereits ausgeführten Abschnitten gegeben ist. Die Entscheidung wurde der ARGE im Rahmen der Planungsbesprechung am 22.02.2024 mitgeteilt.
2.) Ursprünglich war geplant, eine Baustraße in den Gewässern der Bauabschnitte 8.3 und 7.2 zu errichten. Aufgrund der Fischschonzeit, die jährlich vom 1. Oktober bis 30. April dauert, wäre ein Baubeginn ohne den rechtzeitigen Einbau der Baustraße jedoch frühestens ab dem 1. Mai 2025 möglich gewesen. Diese Verzögerung hätte den gesamten Ablauf der Hochwasserschutzmaßnahme beeinträchtigt, da die folgenden Arbeiten erst nach Abschluss der Lose 7.2 und 8.3 beginnen könnten. Die Verzögerung in der Ausschreibung wurde unter anderem durch eine erforderliche Umplanung der Wandneigung sowie durch Verzögerungen im gesamten Planungsprozess verursacht.
Um einem möglichen Baustillstand und den damit verbundenen Mehrkosten entgegenzuwirken, entschied sich die Landestalsperrenverwaltung (LTV) am 30. April 2024, einen Teil der Baustraße als vorgezogene Maßnahme auszuschreiben. Der Hinter-grund dieser Entscheidung lag in der drohenden Verzögerung des Bauablaufs, die aufgrund der bevorstehenden Fischschonzeit zu einem temporären Baustopp geführt hätte.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Die Planungsgrundlage für die ARGE basiert auf der vom Auftraggeber bereitgestellten Entwurfs- und Genehmigungsplanung, die eine Wandneigung von 10 : 1 vorsah. Da die Anpassung der Wandwerksneigung durch den Auftraggeber zusätzlich gefordert wurde, fallen diese Anpassungen nicht unter den beauftragten Leistungsumfang des Grundvertrages. Deshalb sind die entstehenden Mehraufwendungen dem Grunde nach zu vergüten.
Des Weiteren war das Herauslösen des Leistungsverzeichnisses für die Baustraße als eigenständiges LV aus der Ausschreibung für die Lose 7.2 und 8.3 notwendig, um Verzögerungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Diese zusätzliche Leistung war nicht durch den Grundvertrag abgedeckt und stellt eine zusätzliche Leistung dar. Es handelt sich um die Wiederholung von Grundleistungen der LPH 6 die auch dem Grunde nach zu vergüten sind.
Die Planungsgrundlage für die ARGE basiert auf der vom Auftraggeber bereitgestellten Entwurfs- und Genehmigungsplanung, die eine Wandneigung von 10 : 1 vorsah. Da die Anpassung der Wandwerksneigung durch den Auftraggeber zusätzlich gefordert wurde, fallen diese Anpassungen nicht unter den beauftragten Leistungsumfang des Grundvertrages. Deshalb sind die entstehenden Mehraufwendungen dem Grunde nach zu vergüten.
Des Weiteren war das Herauslösen des Leistungsverzeichnisses für die Baustraße als eigenständiges LV aus der Ausschreibung für die Lose 7.2 und 8.3 notwendig, um Verzögerungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Diese zusätzliche Leistung war nicht durch den Grundvertrag abgedeckt und stellt eine zusätzliche Leistung dar. Es handelt sich um die Wiederholung von Grundleistungen der LPH 6 die auch dem Grunde nach zu vergüten sind.
Quelle: OJS 2025/S 024-076618 (2025-02-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau, NTV 09
Kurze Beschreibung:
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): 5753.98 EUR 💰
Kennung der EU-Mittel: 350/20232
Beschreibung
Interne Kennung: NTV 09
Beschreibung der Beschaffung:
Der Auftragnehmer ist gemäß Hauptvertrag mit den Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 5 - 9 nach HOAI 2013, des Leistungsbildes Tragwerksplanung Leistungsphasen 5 und 6 und Besonderen Leistungen der ingenieurtechnischen Kontrolle beauftragt. Bei den Nachtragsleistungen handelt es sich um Besondere Leistungen.
Die NA-Leistung wird zugeordnet zu §132 GWB, Abs.2;, Nr. 2a,b.; Nr. 3 , Abs 3 Nr. 1
Die Nichtvorhersehbarkeit des Vorfindens von Bestandsbauwerksteilen-/ Gründungen ist damit begründet, dass vorhandene Bestandsunterlagen bzw. die die nicht vom Ausführungsplaner erstellte Entwurfs- und Genehmigungsplanung andere Bestände als in der Örtlichkeit vorgefunden zum Inhalt hatten.
Die zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Vergabe und der Beauftragung des Hauptvertrages nicht vorhersehbar und deshalb nicht Leistungsbestandteil des Hauptvertrages, sind aber zwingend zur Realisierung des Projektes und einer funktionsfähigen Hochwasserschutzanlage erforderlich. Die zusätzlich erforderlich gewordenen Planungsleistungen können nur von dem mit den sonstigen Planungsleistungen beauftragten Ingenieurbüro ausgeführt wer-den und nicht durch einen anderen Auftragnehmer. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht vertretbar. Auf Grund der erreichten Planungs- und Ausführungstiefe des Projektes verfügt das Ingenieurbüro über umfangreiche Fachkennt-nisse, welche sich ein neuer AN verbunden mit Mehrkosten einarbeiten müsste. Auch würde ein Wechsel des AN einen vertragsrechtlichen Eingriff in das Werk des jetzigen AN bedeuten, für welches der AN haftet.
Der Auftragnehmer ist gemäß Hauptvertrag mit den Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 5 - 9 nach HOAI 2013, des Leistungsbildes Tragwerksplanung Leistungsphasen 5 und 6 und Besonderen Leistungen der ingenieurtechnischen Kontrolle beauftragt. Bei den Nachtragsleistungen handelt es sich um Besondere Leistungen.
Die NA-Leistung wird zugeordnet zu §132 GWB, Abs.2;, Nr. 2a,b.; Nr. 3 , Abs 3 Nr. 1
Die Nichtvorhersehbarkeit des Vorfindens von Bestandsbauwerksteilen-/ Gründungen ist damit begründet, dass vorhandene Bestandsunterlagen bzw. die die nicht vom Ausführungsplaner erstellte Entwurfs- und Genehmigungsplanung andere Bestände als in der Örtlichkeit vorgefunden zum Inhalt hatten.
Die zusätzlichen Leistungen waren zum Zeitpunkt der Vergabe und der Beauftragung des Hauptvertrages nicht vorhersehbar und deshalb nicht Leistungsbestandteil des Hauptvertrages, sind aber zwingend zur Realisierung des Projektes und einer funktionsfähigen Hochwasserschutzanlage erforderlich. Die zusätzlich erforderlich gewordenen Planungsleistungen können nur von dem mit den sonstigen Planungsleistungen beauftragten Ingenieurbüro ausgeführt wer-den und nicht durch einen anderen Auftragnehmer. Ein Wechsel des Auftragnehmers wäre aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht vertretbar. Auf Grund der erreichten Planungs- und Ausführungstiefe des Projektes verfügt das Ingenieurbüro über umfangreiche Fachkennt-nisse, welche sich ein neuer AN verbunden mit Mehrkosten einarbeiten müsste. Auch würde ein Wechsel des AN einen vertragsrechtlichen Eingriff in das Werk des jetzigen AN bedeuten, für welches der AN haftet.
Stadt: 09509 Pockau-Lengefeld
Auftragsvergabe
Vertragsnummer: 4500156889
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-08-08 📅
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 5753.98 EUR 💰
Kennung des Angebots: NTV 09 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Bietergemeinschaft Dr.-Ing. Heinrich Ingenieurgesellschaft mbH / ICL Ingenieur Consult Dr.-Ing.Kolbmüller GmbH
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postanschrift: Rauenstein 6A
Postleitzahl: 09514
Postort: Pockau-Lengefeld
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-11+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Es ist eine Überarbeitung der Ausführungsplanung für die BT 5.50L – 5.30L notwendig. Der Anlass hierfür ist, dass die vorgesehene Mauerwerkserhöhung nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden kann, da der in der Örtlichkeit vorgefundene Bestand von der Entwurfs- und Genehmigungsplanung abweicht.
Bei den Gründungsarbeiten zur Trennwand Ölmühlenzulauf musste festgestellt werden, dass die vorhandene Gründung der Bestandswand (BT 5.50 L) nicht der Ausführungsplanung aus dem Jahr 2002 (Neubau Hochwasserschutzwand nach Hochwasser 2002) ent-sprach. Diese Bauwerksgründung war ca. 0,40 bis 0,60 m höher eingebracht als in der damaligen Ausführungsplanung aus dem Jahr 2002 vorgesehen.
Um mit der Gründung der Trennwand Ölmühlenzulauf die Gründung der Bestandswand nicht zu unterfahren und die Gefahr eines Grundbruches zu riskieren, musste die Ausfüh-rungsplanung für die Trennwand Ölmühlenzulauf hinsichtlich der Gründung und der Wandhöhe (Sicherstellung der Überströmung) überarbeitet werden.
Gemäß Nebenbestimmung NB 5.16 des Planfeststellungsbeschlusses vom 22.10.2021 sind in der Ausführungsplanung Abstimmungen mit der Fischereibehörde, der Stadt Pockau – Lengefeld zum Schutz der Fische u.a. vor Eindringen in das Entnahmebauwerk Ölmühlenzulauf zu treffen. Hierfür wurde eine diesbezügliche Entscheidungsvorlage erarbeitet, welche Bestandteil des Nachtragsangebotes ist.
Im Zuge der Beantragung der Ausnahmegenehmigung bei der Landesdirektion Sachsen zum Bauen während der Fischschonzeit der Leitfischart Bachforelle im und am Gewässer Schwarze Pockau in Pockau im Zeitraum vom 01.10.2024 bis 30.04.2025 wurde seitens der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Freiberger Mulde / Zschopau die Erstellung eines Lageplanes mit der Darstellung der einzubauenden Baustraßen bei der Bietergemeinschaft Dr.- Ing Heinrich/ ICL abgefordert.
Es ist eine Überarbeitung der Ausführungsplanung für die BT 5.50L – 5.30L notwendig. Der Anlass hierfür ist, dass die vorgesehene Mauerwerkserhöhung nicht wie ursprünglich geplant durchgeführt werden kann, da der in der Örtlichkeit vorgefundene Bestand von der Entwurfs- und Genehmigungsplanung abweicht.
Bei den Gründungsarbeiten zur Trennwand Ölmühlenzulauf musste festgestellt werden, dass die vorhandene Gründung der Bestandswand (BT 5.50 L) nicht der Ausführungsplanung aus dem Jahr 2002 (Neubau Hochwasserschutzwand nach Hochwasser 2002) ent-sprach. Diese Bauwerksgründung war ca. 0,40 bis 0,60 m höher eingebracht als in der damaligen Ausführungsplanung aus dem Jahr 2002 vorgesehen.
Um mit der Gründung der Trennwand Ölmühlenzulauf die Gründung der Bestandswand nicht zu unterfahren und die Gefahr eines Grundbruches zu riskieren, musste die Ausfüh-rungsplanung für die Trennwand Ölmühlenzulauf hinsichtlich der Gründung und der Wandhöhe (Sicherstellung der Überströmung) überarbeitet werden.
Gemäß Nebenbestimmung NB 5.16 des Planfeststellungsbeschlusses vom 22.10.2021 sind in der Ausführungsplanung Abstimmungen mit der Fischereibehörde, der Stadt Pockau – Lengefeld zum Schutz der Fische u.a. vor Eindringen in das Entnahmebauwerk Ölmühlenzulauf zu treffen. Hierfür wurde eine diesbezügliche Entscheidungsvorlage erarbeitet, welche Bestandteil des Nachtragsangebotes ist.
Im Zuge der Beantragung der Ausnahmegenehmigung bei der Landesdirektion Sachsen zum Bauen während der Fischschonzeit der Leitfischart Bachforelle im und am Gewässer Schwarze Pockau in Pockau im Zeitraum vom 01.10.2024 bis 30.04.2025 wurde seitens der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen Betrieb Freiberger Mulde / Zschopau die Erstellung eines Lageplanes mit der Darstellung der einzubauenden Baustraßen bei der Bietergemeinschaft Dr.- Ing Heinrich/ ICL abgefordert.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
- Überarbeitung der Ausführungsplanung BT 5.50L-5.30L
- Überarbeitung der Ausführungsplanung Trennwand Ölmühle
- Erstellung einer Entscheidungsvorlage für Abstimmungen mit der Fischereibehörde
- Erstellung eines Lageplanes für die Ausnahmegenehmigung zum Bauen in der Fischschonzeit bei der Landesdirektion Sachsen
- Überarbeitung der Ausführungsplanung BT 5.50L-5.30L
- Überarbeitung der Ausführungsplanung Trennwand Ölmühle
- Erstellung einer Entscheidungsvorlage für Abstimmungen mit der Fischereibehörde
- Erstellung eines Lageplanes für die Ausnahmegenehmigung zum Bauen in der Fischschonzeit bei der Landesdirektion Sachsen
Quelle: OJS 2025/S 132-459011 (2025-07-11)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau, NTV 10
Kurze Beschreibung:
Kennung der EU-Mittel: FV-Nr. 350/20232
Beschreibung
Interne Kennung: NTV 10
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau, 10 NTV
Beschreibung der Beschaffung:
Die ARGE ist gemäß Hauptvertrag mit den Planungsleistungen der Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 5 bis 9, Tragwerksplanung Leistungsphasen 5-6, der Ingenieurvermessung und Besonderen Leistungen der ingenieur-technischen Kontrolle nach HOAI beauftragt.
BT 3.30R
Das Bauteil war in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung von Arcadis als „Erhöhung und Sanierung Wehrwange“ mit ca. 3 Meter Länge enthalten.
Planungsänderungen:
- Anstelle der ursprünglich vorgesehenen Sanierung der bestehenden Wehrwange wird das Hochwasserschutzbauwerk nun hinter dem Wehrkörper geführt. Die neue Hochwasserschutzkonstruktion mit Vorsatzschale wird auf Bohrpfählen gegründet. Das Bauteil erhält somit eine neue Bauwerkskonstruktion.
- Die Wehrwange wird im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit und den Erhalt der Bauwerksstruktur saniert, jedoch nicht funktional oder baulich in die Hochwasserschutzwand integriert. Änderungen am Wehrkörper und an der Wehrwange selbst sind daher nicht erforderlich.
- Zur Sicherstellung des Betriebes und der Wartung des Wehres ist ein Dammbalkenverschluss in der Hochwasserschutzmauer (BT3.30-2) vorgesehen.
Diese Änderungen erforderten eine vollständige Neuplanung ab der Vorplanung gemäß HOAI für die Objektplanung und Tragwerksplanung im Ingenieurbau. Das Bauteil ist Teil des 1. Planänderungsantrages.
BT 3.50R
Das Bauteil war in der ursprünglichen Planung als „Neubau Vorsatzschale auf Bohr-pfählen“ mit ca. 27 Meter Länge vorgesehen.
Planungsänderungen:
- Die ursprüngliche Ausführung umfasste eine beidseitige Natursteinverblendung der Vorsatzschale sowie eine rückverankerte Bohrpfahlgründung.
- Aufgrund einer überarbeiteten Bauwerksachse entfällt die Notwendigkeit der Rückverankerung.
- Im Rahmen der einheitlichen Gestaltung der HWS-Mauer mittels Strukturmatrize entfällt auch die Natursteinverblendung. Daraus ergibt sich eine Änderung im Querschnitt des Bauteils.
Auch hier war eine Neuplanung ab der Vorplanung erforderlich. Die überarbeitete Bauwerks- und Gründungskonstruktion sowie die gestalterische Anpassung sind Be-standteil des 1. Planänderungsantrages.
BT A3L
Das Bauteil war ursprünglich als „Mühlgraben Braun“ aufgeführt. Detaillierte Planungen lagen jedoch nicht vor.
Planungsänderungen:
- Es erfolgte eine Umplanung zur Errichtung einer durchgehenden Hochwasserschutzmauer am Mühlgraben, um den Hochwasserschutz sicherzustellen.
- Vorgesehene Maßnahmen:
o Pfahlgegründete, senkrechte HWS-Mauer
o Spindelschieber zum Verschluss des Mühlgrabens im Hochwasserfall inkl. Bediensteg
o Anordnung eines vorgelagerten Grobrechens
o Ersatz des bestehenden Schützes durch einen Neubau
Auch diese Änderungen erforderten eine neue Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung gemäß HOAI. Das Bauteil ist Bestandteil des 1. Planänderungsantrages.
Verkehrsanlage Straße (Los 6, 7.1, 8.2)
Die ursprüngliche Planung enthielt lediglich einen Lageplan im Zusammenhang mit dem Brückenbauwerk (Los 6). Später wurde die Verkehrsanlage auf Los 6 (15%), 7.1 (42,5%) und 8.2 (42,5%) aufgeteilt. Die Leistungen zu Los 6 wurden bereits im Altvertrag berücksichtigt.
Planungsänderungen:
o Aufgrund der Eingriffe durch die Hochwasserschutzmaßnahmen ist eine Umplanung der Straße „An der Pockau“ erforderlich. Diese beinhaltet eine neue Trassierung, Führung und Höhenlage.
o Es handelt sich um einen vollständigen Straßenneubau. Eine detaillierte Planung (insbesondere Decken- und Höhenpläne) wurde seitens Arcadis bislang nicht geliefert.
Die Neuplanung erfordert anteilige Entwurfs- und Genehmigungsplanung gemäß HOAI. Teilleistungen gemäß Bewertung nach Siemon:
LP 3: a) anteilig mit 15 %, c), e), f), g), j), k), m), o) mit gesamt 19,1 %
LP 4: a), b), d) mit gesamt 7 %
BT 2.10.R
Das Bauteil war ursprünglich als „Erhöhung Winkelstützwand mit Strukturschalung“ mit ca. 14 Meter Länge vorgesehen.
Planungsänderungen:
o Aufgrund städtebaulicher und gestalterischer Vorgaben wurde eine einheit-liche Gestaltung im Bereich angrenzender Bauteile angestrebt.
o Das Bauteil wurde daher als Bohrpfahlwand mit Vorsatzschale, Strukturschalung und Rückverankerung neu konzipiert.
Auch hier war eine neue Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung nach HOAI erforderlich. Die Änderungen sind Bestandteil des 1. Planänderungsantrages
Verkehrsanlage Straße
Wie dargestellt, war die Verkehrsanlage lediglich im Zusammenhang mit Los 6 geplant. Die Planung wurde nachträglich aufgeteilt.
Planungsänderungen:
o Aufgrund der baulichen Eingriffe in die angrenzende Straße „Olbernhauer Straße“ ist eine vollständige Umplanung erforderlich.
o Auch hier liegt bislang keine detaillierte Planung seitens Arcadis vor (z. B. Höhen- und Deckenpläne).
Erforderlich ist daher die anteilige Entwurfs- und Genehmigungsplanung gemäß HOAI. Teilleistungen gemäß Siemon:
LP 3: a) anteilig mit 15 %, c), e), f), g), j), k), m), o) mit gesamt 19,1 %
LP 4: a), b), d) mit gesamt 7 %
UVP-Vorprüfung
Leistungen im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung sind als Beratungsleistungen in der HOAI-Anlage 1 geregelt und zählen nicht zu den Grundleistungen.
Ergänzung zu Nachtrag 6
Im Nachtrag 6 wurde die Honorarbewertung der Besonderen Leistungen in der Tragwerksplanung von 8,0 % auf 10,5 % für Objekte ab Los 9.2/10 angepasst. Das Objekt „IBW bauzeitliche Verkehrsführung“ (B16, Objekt 22) wurde dabei nicht berücksichtigt. Diese Honoraranpassung wird nun nachgeholt.
Die ARGE ist gemäß Hauptvertrag mit den Planungsleistungen der Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 5 bis 9, Tragwerksplanung Leistungsphasen 5-6, der Ingenieurvermessung und Besonderen Leistungen der ingenieur-technischen Kontrolle nach HOAI beauftragt.
BT 3.30R
Das Bauteil war in der Entwurfs- und Genehmigungsplanung von Arcadis als „Erhöhung und Sanierung Wehrwange“ mit ca. 3 Meter Länge enthalten.
Planungsänderungen:
- Anstelle der ursprünglich vorgesehenen Sanierung der bestehenden Wehrwange wird das Hochwasserschutzbauwerk nun hinter dem Wehrkörper geführt. Die neue Hochwasserschutzkonstruktion mit Vorsatzschale wird auf Bohrpfählen gegründet. Das Bauteil erhält somit eine neue Bauwerkskonstruktion.
- Die Wehrwange wird im Hinblick auf die Dauerhaftigkeit und den Erhalt der Bauwerksstruktur saniert, jedoch nicht funktional oder baulich in die Hochwasserschutzwand integriert. Änderungen am Wehrkörper und an der Wehrwange selbst sind daher nicht erforderlich.
- Zur Sicherstellung des Betriebes und der Wartung des Wehres ist ein Dammbalkenverschluss in der Hochwasserschutzmauer (BT3.30-2) vorgesehen.
Diese Änderungen erforderten eine vollständige Neuplanung ab der Vorplanung gemäß HOAI für die Objektplanung und Tragwerksplanung im Ingenieurbau. Das Bauteil ist Teil des 1. Planänderungsantrages.
BT 3.50R
Das Bauteil war in der ursprünglichen Planung als „Neubau Vorsatzschale auf Bohr-pfählen“ mit ca. 27 Meter Länge vorgesehen.
Planungsänderungen:
- Die ursprüngliche Ausführung umfasste eine beidseitige Natursteinverblendung der Vorsatzschale sowie eine rückverankerte Bohrpfahlgründung.
- Aufgrund einer überarbeiteten Bauwerksachse entfällt die Notwendigkeit der Rückverankerung.
- Im Rahmen der einheitlichen Gestaltung der HWS-Mauer mittels Strukturmatrize entfällt auch die Natursteinverblendung. Daraus ergibt sich eine Änderung im Querschnitt des Bauteils.
Auch hier war eine Neuplanung ab der Vorplanung erforderlich. Die überarbeitete Bauwerks- und Gründungskonstruktion sowie die gestalterische Anpassung sind Be-standteil des 1. Planänderungsantrages.
BT A3L
Das Bauteil war ursprünglich als „Mühlgraben Braun“ aufgeführt. Detaillierte Planungen lagen jedoch nicht vor.
Planungsänderungen:
- Es erfolgte eine Umplanung zur Errichtung einer durchgehenden Hochwasserschutzmauer am Mühlgraben, um den Hochwasserschutz sicherzustellen.
- Vorgesehene Maßnahmen:
o Pfahlgegründete, senkrechte HWS-Mauer
o Spindelschieber zum Verschluss des Mühlgrabens im Hochwasserfall inkl. Bediensteg
o Anordnung eines vorgelagerten Grobrechens
o Ersatz des bestehenden Schützes durch einen Neubau
Auch diese Änderungen erforderten eine neue Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung gemäß HOAI. Das Bauteil ist Bestandteil des 1. Planänderungsantrages.
Verkehrsanlage Straße (Los 6, 7.1, 8.2)
Die ursprüngliche Planung enthielt lediglich einen Lageplan im Zusammenhang mit dem Brückenbauwerk (Los 6). Später wurde die Verkehrsanlage auf Los 6 (15%), 7.1 (42,5%) und 8.2 (42,5%) aufgeteilt. Die Leistungen zu Los 6 wurden bereits im Altvertrag berücksichtigt.
Planungsänderungen:
o Aufgrund der Eingriffe durch die Hochwasserschutzmaßnahmen ist eine Umplanung der Straße „An der Pockau“ erforderlich. Diese beinhaltet eine neue Trassierung, Führung und Höhenlage.
o Es handelt sich um einen vollständigen Straßenneubau. Eine detaillierte Planung (insbesondere Decken- und Höhenpläne) wurde seitens Arcadis bislang nicht geliefert.
Die Neuplanung erfordert anteilige Entwurfs- und Genehmigungsplanung gemäß HOAI. Teilleistungen gemäß Bewertung nach Siemon:
LP 3: a) anteilig mit 15 %, c), e), f), g), j), k), m), o) mit gesamt 19,1 %
LP 4: a), b), d) mit gesamt 7 %
BT 2.10.R
Das Bauteil war ursprünglich als „Erhöhung Winkelstützwand mit Strukturschalung“ mit ca. 14 Meter Länge vorgesehen.
Planungsänderungen:
o Aufgrund städtebaulicher und gestalterischer Vorgaben wurde eine einheit-liche Gestaltung im Bereich angrenzender Bauteile angestrebt.
o Das Bauteil wurde daher als Bohrpfahlwand mit Vorsatzschale, Strukturschalung und Rückverankerung neu konzipiert.
Auch hier war eine neue Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung nach HOAI erforderlich. Die Änderungen sind Bestandteil des 1. Planänderungsantrages
Verkehrsanlage Straße
Wie dargestellt, war die Verkehrsanlage lediglich im Zusammenhang mit Los 6 geplant. Die Planung wurde nachträglich aufgeteilt.
Planungsänderungen:
o Aufgrund der baulichen Eingriffe in die angrenzende Straße „Olbernhauer Straße“ ist eine vollständige Umplanung erforderlich.
o Auch hier liegt bislang keine detaillierte Planung seitens Arcadis vor (z. B. Höhen- und Deckenpläne).
Erforderlich ist daher die anteilige Entwurfs- und Genehmigungsplanung gemäß HOAI. Teilleistungen gemäß Siemon:
LP 3: a) anteilig mit 15 %, c), e), f), g), j), k), m), o) mit gesamt 19,1 %
LP 4: a), b), d) mit gesamt 7 %
UVP-Vorprüfung
Leistungen im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsprüfung sind als Beratungsleistungen in der HOAI-Anlage 1 geregelt und zählen nicht zu den Grundleistungen.
Ergänzung zu Nachtrag 6
Im Nachtrag 6 wurde die Honorarbewertung der Besonderen Leistungen in der Tragwerksplanung von 8,0 % auf 10,5 % für Objekte ab Los 9.2/10 angepasst. Das Objekt „IBW bauzeitliche Verkehrsführung“ (B16, Objekt 22) wurde dabei nicht berücksichtigt. Diese Honoraranpassung wird nun nachgeholt.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2025-06-16 📅
Titel: Hochwasserschutzmaßnahmen an der Schwarzen Pockau in Pockau, Planungsänderungen in den Losen 5, 7.1, 7.2, 8.2 und 8.3
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 43131.82 EUR 💰
Kennung des Angebots: NTV10 Informationen über Ausschreibungen
Name der anbietenden Partei: Bietergemeinschaft Dr.-Ing. Heinrich mbH / ICL Ingenieur Consult Dr.-Ing. Kolbmüller GmbH
Ergänzende Informationen Bekanntmachungsangaben
Bevorzugtes Datum der Veröffentlichung: 2025-07-21+02:00 📅
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
Die ARGE Dr.-Ing. Heinrich Ingenieurgesellschaft mbH / ICL Ingenieur Consult GmbH ist gemäß Hauptvertrag mit den Planungsleistungen der Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 5 bis 9, Tragwerksplanung Leistungsphasen 5 und 6, der Ingenieurvermessung und Besonderen Leistungen der ingenieurtechnischen Kontrolle beauftragt. Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist durch ein anderes Ingenieurbüro erbracht worden. Der Planfeststellungsbeschluss mit dem AZ.: C 46-0522/193/41 vom 22. Oktober 2021 wurde auf Grundlage dieser Entwurfs- und Genehmigungsplanung erteilt. Aus diesen Unterlagen ist seitens der ARGE die Ausführungsplanung zu erstellen. Im Zuge der Planung sind für einige Bauteile neue Planungsrandbedingungen und dadurch neue Aufgabenstellungen aufgetreten, die eine teilweise Überarbeitung der Planung ab Leistungsphase 2 erforderlich gemacht haben. .
Aufgrund der über zehnjährigen Projektlaufzeit haben sich die Randbedingungen während der Ausführungsplanung jedoch erheblich verändert. Insbesondere die Grün-dungskonstruktionen mussten neu konzipiert werden, da die ursprünglich geplanten Lösungen den aktuellen Anforderungen nicht mehr entsprachen.
Im Rahmen der Änderungen des 1. Planänderungsantrages ist es erforderlich geworden eine Umweltverträglichkeitsstudie zu erstellen. da dies zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht erkennbar war, ist die ARGE damals nicht mit diesen Leistungen beauftragt worden. Im Nachtrag 06 wurde die Honorarbewertung der besonderen Leistungen in der Tragwerksplanung bewertungsseitig angepasst. Das Objekt Ingenieurbauwerk bauzeitliche Verkehrsführung wurde dabei versehentlich nicht mit berücksichtigt. Diese Honoraranpassung wird in der 10 NTV nun mit nachgeholt.
Die ARGE Dr.-Ing. Heinrich Ingenieurgesellschaft mbH / ICL Ingenieur Consult GmbH ist gemäß Hauptvertrag mit den Planungsleistungen der Leistungsbilder Objektplanung Ingenieurbauwerke Leistungsphasen 5 bis 9, Tragwerksplanung Leistungsphasen 5 und 6, der Ingenieurvermessung und Besonderen Leistungen der ingenieurtechnischen Kontrolle beauftragt. Die Entwurfs- und Genehmigungsplanung ist durch ein anderes Ingenieurbüro erbracht worden. Der Planfeststellungsbeschluss mit dem AZ.: C 46-0522/193/41 vom 22. Oktober 2021 wurde auf Grundlage dieser Entwurfs- und Genehmigungsplanung erteilt. Aus diesen Unterlagen ist seitens der ARGE die Ausführungsplanung zu erstellen. Im Zuge der Planung sind für einige Bauteile neue Planungsrandbedingungen und dadurch neue Aufgabenstellungen aufgetreten, die eine teilweise Überarbeitung der Planung ab Leistungsphase 2 erforderlich gemacht haben. .
Aufgrund der über zehnjährigen Projektlaufzeit haben sich die Randbedingungen während der Ausführungsplanung jedoch erheblich verändert. Insbesondere die Grün-dungskonstruktionen mussten neu konzipiert werden, da die ursprünglich geplanten Lösungen den aktuellen Anforderungen nicht mehr entsprachen.
Im Rahmen der Änderungen des 1. Planänderungsantrages ist es erforderlich geworden eine Umweltverträglichkeitsstudie zu erstellen. da dies zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht erkennbar war, ist die ARGE damals nicht mit diesen Leistungen beauftragt worden. Im Nachtrag 06 wurde die Honorarbewertung der besonderen Leistungen in der Tragwerksplanung bewertungsseitig angepasst. Das Objekt Ingenieurbauwerk bauzeitliche Verkehrsführung wurde dabei versehentlich nicht mit berücksichtigt. Diese Honoraranpassung wird in der 10 NTV nun mit nachgeholt.
Hauptgrund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Neuer Wert
Text:
Die Änderungen bestehen im Einzelnen:
- Los 5, BT 3.30 R: Verlagerung des Hochwasserschutzbauwerks hinter den Wehrkörper mit Gründung auf Bohrpfählen anstelle der ursprünglich geplanten Sanierung der
Wehrwange.
- Los 5, BT 3.50 R: Entfall der rückverankerten Bohrpfahlgründung zugunsten einer Vorsatzschalengründung auf Bohrpfählen.
- Los 7.1, BT A3L: Neubau der Hochwasserschutzmauer am Mühlgraben auf Pfahlgründung mit senkrechtem Mauerverlauf, statt der mangelhaft dokumentierten „Mühlgraben
Braun“-Planung.
- Los 8.2, BT 2.10 R: Umstellung auf eine Bohrpfahlwand mit Vorsatzschale und Rückverankerung statt der ursprünglichen Winkelstützwand.
Neben diesen Änderungen an den Gründungskonstruktionen mussten auch fehlende Planungsunterlagen vollständig neu erstellt werden. Dies betrifft:
- Los 7.2, BT A3L („Mühlgraben Braun“): In der Arcadis-Entwurfsplanung lagen keine detaillierten Unterlagen vor, sodass eine vollständige Vor‑, Entwurfs‑ und Ge-
nehmigungsplanung ab LP 2 notwendig wurde.
- Verkehrsanlagen „An der Pockau“ (Los 7.1) und „Olbernhauer Straße“ (Los 8.2): Ursprünglich existierte nur ein Lageplan, es fehlten Decken‑ und Höhenpläne so-wie eine
präzise Trassierung. Deshalb sind anteilig neu durchzuführen: LP 3 Entwurfsplanung (19,1 % der Grundleistungen) und LP 4 Genehmigungsplanung (7 % der
Grundleistungen).
- Erstellen einer Umweltverträglichkeitsstudie
- Honorarfortschreibung ingenieurtechnische Kontrolle für das Objekt IBW bauzeitliche Verkehrsführung B 16 Objekt 22
Im Rahmen der Änderungen des 1. Planänderungsantrages ist es erforderlich geworden eine Umweltverträglichkeitsstudie zu erstellen. da dies zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht erkennbar war, ist die ARGE damals nicht mit diesen Leistungen beauftragt worden. Im Nachtrag 06 wurde die Honorarbewertung der besonderen Leistungen in der Tragwerksplanung bewertungsseitig angepasst. Das Objekt Ingenieurbauwerk bauzeitliche Verkehrsführung wurde dabei versehentlich nicht mit berücksichtigt. Diese Honoraranpassung wird in der 10 NTV nun mit nachgeholt.
- Los 5, BT 3.30 R: Verlagerung des Hochwasserschutzbauwerks hinter den Wehrkörper mit Gründung auf Bohrpfählen anstelle der ursprünglich geplanten Sanierung der
Wehrwange.
- Los 5, BT 3.50 R: Entfall der rückverankerten Bohrpfahlgründung zugunsten einer Vorsatzschalengründung auf Bohrpfählen.
- Los 7.1, BT A3L: Neubau der Hochwasserschutzmauer am Mühlgraben auf Pfahlgründung mit senkrechtem Mauerverlauf, statt der mangelhaft dokumentierten „Mühlgraben
Braun“-Planung.
- Los 8.2, BT 2.10 R: Umstellung auf eine Bohrpfahlwand mit Vorsatzschale und Rückverankerung statt der ursprünglichen Winkelstützwand.
Neben diesen Änderungen an den Gründungskonstruktionen mussten auch fehlende Planungsunterlagen vollständig neu erstellt werden. Dies betrifft:
- Los 7.2, BT A3L („Mühlgraben Braun“): In der Arcadis-Entwurfsplanung lagen keine detaillierten Unterlagen vor, sodass eine vollständige Vor‑, Entwurfs‑ und Ge-
nehmigungsplanung ab LP 2 notwendig wurde.
- Verkehrsanlagen „An der Pockau“ (Los 7.1) und „Olbernhauer Straße“ (Los 8.2): Ursprünglich existierte nur ein Lageplan, es fehlten Decken‑ und Höhenpläne so-wie eine
präzise Trassierung. Deshalb sind anteilig neu durchzuführen: LP 3 Entwurfsplanung (19,1 % der Grundleistungen) und LP 4 Genehmigungsplanung (7 % der
Grundleistungen).
- Erstellen einer Umweltverträglichkeitsstudie
- Honorarfortschreibung ingenieurtechnische Kontrolle für das Objekt IBW bauzeitliche Verkehrsführung B 16 Objekt 22
Im Rahmen der Änderungen des 1. Planänderungsantrages ist es erforderlich geworden eine Umweltverträglichkeitsstudie zu erstellen. da dies zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses noch nicht erkennbar war, ist die ARGE damals nicht mit diesen Leistungen beauftragt worden. Im Nachtrag 06 wurde die Honorarbewertung der besonderen Leistungen in der Tragwerksplanung bewertungsseitig angepasst. Das Objekt Ingenieurbauwerk bauzeitliche Verkehrsführung wurde dabei versehentlich nicht mit berücksichtigt. Diese Honoraranpassung wird in der 10 NTV nun mit nachgeholt.