Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen beabsichtigt den Bau von Hochwasserschutzanlagen am Fließgewässer Würschnitz in Chemnitz-Harthau (M1, linksufrig, Fluss-km 1+330-1+896). Zu vergeben sind folgende Planungsleistungen: Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9; Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI 2013, Leistungsphase 5 und 6; Besondere Leistungen zur Lph. 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 – Örtliche Bauüberwachung. Die Maßnahmen M1 – Würschnitz beinhalten Hochwasserschutzmaßnahmen am linksufrigen Teil der Würschnitz im Bereich Einmündung der Klaffenbacher Str. bis in Höhe Norma Einkaufsmarktmarkt an der Annaberger Str. Fluss-km 1+370,50 bis 1+583,51: In diesem Bereich erfolgt eine Aufweitung des Flusses um bis zu 35 m mit einer Neugestaltung und Erhöhung der Uferböschung. Weiterhin erfolgt die Herstellung eines befahrbaren Wartungsweges mit Wendestelle sowie einer Gewässerzufahrt. Im Übergang von der Böschung zur vorhandenen Ufermauer (M1.05.l) wird von Fluss-km 1+548,75 bis 1+583,51 eine Hochwasserschutzmauer (M1.04.l) als Winkelstützmauer in Stahlbeton mit Strukturschalung flussseitig, Abdeckkappe und Geländer gebaut. Fluss-km 1+606 bis 1+635: In diesem Bereich wird das Brückenbauwerk Bw9 abgebrochen und etwas versetzt die Straßenbrücke Bw8 neu errichtet. Die Planungen zu den Brückenbauwerken sind nicht Teil der ausgeschriebenen Leistungen; Fluss-km 1+635,03 bis 1+677,91: Die vorhandene Mauer, die als Ufermauer dient und die die Straße „Am Harthauer Bahnhof“ stützt, wird abgebrochen. Die Ausführung setzt voraus, dass die Straßenbrücke „Stöcklstraße“ Bw8 abgebrochen wurde. Der Abbruch der Brücke Bw8 ist Leistungsbestandteil der Teilplanung Bw8. Der Abbruch des Widerlagers im Anschluss an die Ufermauer ist Leistungsbestandteil der Teilplanung Maßnahme M1. Es wird eine Hochwasserschutzmauer (M1.07.l) als Winkelstützmauer in Stahlbeton mit Strukturschalung flussseitig errichtet. Fluss-km 1+677,91 bis 1+755,23: Die vorhandene Mauer, die als Ufermauer dient, wird abgebrochen. Es wird eine Hochwasserschutzmauer (M1.08.l) als Winkelstützmauer in Stahlbeton mit Strukturschalung flussseitig, Abdeckkappe und Geländer gebaut. Entlang der neuen Mauer wird ein 1 m breiter, begehbarer Wartungsweg angelegt. Fluss-km 1+755,23 bis 1+781,06: Die vorhandene Mauer, die als Ufermauer dient, wird abgebrochen. Es wird eine Hochwasserschutzmauer (M1.09.l) als Winkelstützmauer in Stahlbeton mit Strukturschalung flussseitig, mit Abdeckkappe und Geländer gebaut. Fluss-km 1+781,06 bis 1+856,56: Die teilweise vorhandene Mauer, die als Ufermauer dient, wird abgebrochen. Es wird eine Hochwasserschutzmauer (M1.10.l) als Winkelstützmauer in Stahlbeton mit Strukturschalung flussseitig, Abdeckkappe und Geländer gebaut. Entlang der neuen Mauer wird ein 1 m breiter, begehbarer Wartungsweg angelegt. Bei Fluss-km 1+807 wird eine Öffnung zur Binnenentwässerung angelegt, die mit einem Spindelschieber verschlossen werden kann. Weiterhin wird in diesem Bereich ein Wartungsweg mit einem Steg (Gitterrost mit Rohrgeländer) errichtet.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-06.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-10-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Menge oder Umfang: 2 000 000
Gesamtwert des Auftrags: 2 000 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landestalsperrenverwaltungdes Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Postanschrift: Rauenstein 6a
Postleitzahl: 09514
Postort: Pockau-Lengefeld
Kontakt
E-Mail: betrieb.fmz@ltv.sachsen.de📧
Bei Anforderung der Formblätter erhält der Bewerber die Unterkriterien für das Zuschlagsverfahren mit übergeben. Die eingereichten Unterlagen sind als „VOF-Bewerbungsunterlagen“ in einem geschlossenen Umschlag mit „Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau M1“ zu kennzeichnen. Übersteigt die Anzahl der gleich geeigneten Bieter die festgesetzte Höchstzahl in der Vergabebekanntmachung, so kann eine Auswahl durch Losentscheid getroffen werden. Eine Übergabe der Unterlagen zum Auswahlverfahren per Fax ist nicht zulässig. Zu VI.4.1): Der Antrag nach Punkt VI.4.1) bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit der Bieter den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Zu IV.1.1): folgender Bewerber wurde bereits ausgewählt: EBB Ingenieurgesellschaft mbH, Reichsstraße 41, 09112 Chemnitz.
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Beginn: III. Qu./2016; Abschluss: IV. Qu./2019 (Bauende).
Bei Anforderung der Formblätter erhält der Bewerber die Unterkriterien für das Zuschlagsverfahren mit übergeben. Die eingereichten Unterlagen sind als „VOF-Bewerbungsunterlagen“ in einem geschlossenen Umschlag mit „Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau M1“ zu kennzeichnen. Übersteigt die Anzahl der gleich geeigneten Bieter die festgesetzte Höchstzahl in der Vergabebekanntmachung, so kann eine Auswahl durch Losentscheid getroffen werden. Eine Übergabe der Unterlagen zum Auswahlverfahren per Fax ist nicht zulässig. Zu VI.4.1): Der Antrag nach Punkt VI.4.1) bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit der Bieter den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Zu IV.1.1): folgender Bewerber wurde bereits ausgewählt: EBB Ingenieurgesellschaft mbH, Reichsstraße 41, 09112 Chemnitz.
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Beginn: III. Qu./2016; Abschluss: IV. Qu./2019 (Bauende).
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen beabsichtigt den Bau von Hochwasserschutzanlagen am Fließgewässer Würschnitz in Chemnitz-Harthau (M1, linksufrig, Fluss-km 1+330-1+896). Zu vergeben sind folgende Planungsleistungen: Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9; Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI 2013, Leistungsphase 5 und 6; Besondere Leistungen zur Lph. 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 – Örtliche Bauüberwachung. Die Maßnahmen M1 – Würschnitz beinhalten Hochwasserschutzmaßnahmen am linksufrigen Teil der Würschnitz im Bereich Einmündung der Klaffenbacher Str. bis in Höhe Norma Einkaufsmarktmarkt an der Annaberger Str. Fluss-km 1+370,50 bis 1+583,51: In diesem Bereich erfolgt eine Aufweitung des Flusses um bis zu 35 m mit einer Neugestaltung und Erhöhung der Uferböschung. Weiterhin erfolgt die Herstellung eines befahrbaren Wartungsweges mit Wendestelle sowie einer Gewässerzufahrt. Im Übergang von der Böschung zur vorhandenen Ufermauer (M1.05.l) wird von Fluss-km 1+548,75 bis 1+583,51 eine Hochwasserschutzmauer (M1.04.l) als Winkelstützmauer in Stahlbeton mit Strukturschalung flussseitig, Abdeckkappe und Geländer gebaut. Fluss-km 1+606 bis 1+635: In diesem Bereich wird das Brückenbauwerk Bw9 abgebrochen und etwas versetzt die Straßenbrücke Bw8 neu errichtet. Die Planungen zu den Brückenbauwerken sind nicht Teil der ausgeschriebenen Leistungen; Fluss-km 1+635,03 bis 1+677,91: Die vorhandene Mauer, die als Ufermauer dient und die die Straße „Am Harthauer Bahnhof“ stützt, wird abgebrochen. Die Ausführung setzt voraus, dass die Straßenbrücke „Stöcklstraße“ Bw8 abgebrochen wurde. Der Abbruch der Brücke Bw8 ist Leistungsbestandteil der Teilplanung Bw8. Der Abbruch des Widerlagers im Anschluss an die Ufermauer ist Leistungsbestandteil der Teilplanung Maßnahme M1. Es wird eine Hochwasserschutzmauer (M1.07.l) als Winkelstützmauer in Stahlbeton mit Strukturschalung flussseitig errichtet. Fluss-km 1+677,91 bis 1+755,23: Die vorhandene Mauer, die als Ufermauer dient, wird abgebrochen. Es wird eine Hochwasserschutzmauer (M1.08.l) als Winkelstützmauer in Stahlbeton mit Strukturschalung flussseitig, Abdeckkappe und Geländer gebaut. Entlang der neuen Mauer wird ein 1 m breiter, begehbarer Wartungsweg angelegt. Fluss-km 1+755,23 bis 1+781,06: Die vorhandene Mauer, die als Ufermauer dient, wird abgebrochen. Es wird eine Hochwasserschutzmauer (M1.09.l) als Winkelstützmauer in Stahlbeton mit Strukturschalung flussseitig, mit Abdeckkappe und Geländer gebaut. Fluss-km 1+781,06 bis 1+856,56: Die teilweise vorhandene Mauer, die als Ufermauer dient, wird abgebrochen. Es wird eine Hochwasserschutzmauer (M1.10.l) als Winkelstützmauer in Stahlbeton mit Strukturschalung flussseitig, Abdeckkappe und Geländer gebaut. Entlang der neuen Mauer wird ein 1 m breiter, begehbarer Wartungsweg angelegt. Bei Fluss-km 1+807 wird eine Öffnung zur Binnenentwässerung angelegt, die mit einem Spindelschieber verschlossen werden kann. Weiterhin wird in diesem Bereich ein Wartungsweg mit einem Steg (Gitterrost mit Rohrgeländer) errichtet.
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen beabsichtigt den Bau von Hochwasserschutzanlagen am Fließgewässer Würschnitz in Chemnitz-Harthau (M1, linksufrig, Fluss-km 1+330-1+896). Zu vergeben sind folgende Planungsleistungen: Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI 2013, Leistungsphasen 5 bis 9; Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI 2013, Leistungsphase 5 und 6; Besondere Leistungen zur Lph. 8 gemäß Anlage 12.1 HOAI 2013 – Örtliche Bauüberwachung. Die Maßnahmen M1 – Würschnitz beinhalten Hochwasserschutzmaßnahmen am linksufrigen Teil der Würschnitz im Bereich Einmündung der Klaffenbacher Str. bis in Höhe Norma Einkaufsmarktmarkt an der Annaberger Str. Fluss-km 1+370,50 bis 1+583,51: In diesem Bereich erfolgt eine Aufweitung des Flusses um bis zu 35 m mit einer Neugestaltung und Erhöhung der Uferböschung. Weiterhin erfolgt die Herstellung eines befahrbaren Wartungsweges mit Wendestelle sowie einer Gewässerzufahrt. Im Übergang von der Böschung zur vorhandenen Ufermauer (M1.05.l) wird von Fluss-km 1+548,75 bis 1+583,51 eine Hochwasserschutzmauer (M1.04.l) als Winkelstützmauer in Stahlbeton mit Strukturschalung flussseitig, Abdeckkappe und Geländer gebaut. Fluss-km 1+606 bis 1+635: In diesem Bereich wird das Brückenbauwerk Bw9 abgebrochen und etwas versetzt die Straßenbrücke Bw8 neu errichtet. Die Planungen zu den Brückenbauwerken sind nicht Teil der ausgeschriebenen Leistungen; Fluss-km 1+635,03 bis 1+677,91: Die vorhandene Mauer, die als Ufermauer dient und die die Straße „Am Harthauer Bahnhof“ stützt, wird abgebrochen. Die Ausführung setzt voraus, dass die Straßenbrücke „Stöcklstraße“ Bw8 abgebrochen wurde. Der Abbruch der Brücke Bw8 ist Leistungsbestandteil der Teilplanung Bw8. Der Abbruch des Widerlagers im Anschluss an die Ufermauer ist Leistungsbestandteil der Teilplanung Maßnahme M1. Es wird eine Hochwasserschutzmauer (M1.07.l) als Winkelstützmauer in Stahlbeton mit Strukturschalung flussseitig errichtet. Fluss-km 1+677,91 bis 1+755,23: Die vorhandene Mauer, die als Ufermauer dient, wird abgebrochen. Es wird eine Hochwasserschutzmauer (M1.08.l) als Winkelstützmauer in Stahlbeton mit Strukturschalung flussseitig, Abdeckkappe und Geländer gebaut. Entlang der neuen Mauer wird ein 1 m breiter, begehbarer Wartungsweg angelegt. Fluss-km 1+755,23 bis 1+781,06: Die vorhandene Mauer, die als Ufermauer dient, wird abgebrochen. Es wird eine Hochwasserschutzmauer (M1.09.l) als Winkelstützmauer in Stahlbeton mit Strukturschalung flussseitig, mit Abdeckkappe und Geländer gebaut. Fluss-km 1+781,06 bis 1+856,56: Die teilweise vorhandene Mauer, die als Ufermauer dient, wird abgebrochen. Es wird eine Hochwasserschutzmauer (M1.10.l) als Winkelstützmauer in Stahlbeton mit Strukturschalung flussseitig, Abdeckkappe und Geländer gebaut. Entlang der neuen Mauer wird ein 1 m breiter, begehbarer Wartungsweg angelegt. Bei Fluss-km 1+807 wird eine Öffnung zur Binnenentwässerung angelegt, die mit einem Spindelschieber verschlossen werden kann. Weiterhin wird in diesem Bereich ein Wartungsweg mit einem Steg (Gitterrost mit Rohrgeländer) errichtet.
Referenznummer: FGC-2015-50
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 09125 Chemnitz-Harthau.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Sämtliche geforderte Nachweise und Erklärungen sind nach den Formblättern für die Bewerbung zur Teilnahme am VOF-Verhandlungsverfahren der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, getrennt für Bewerber (Generalplaner bzw. alle Beteiligten der Bietergemeinschaft) und Nachauftragnehmer, einzureichen. Übergabe per Telefax ist nicht zulässig. Die Formblätter sind per E-Mail bei kontakt@ib-uk.de unter „VOF-Verfahren Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau, M1“ anzufordern. Die ausgefüllten und rechtsgültig unterschriebenen Formblätter sind mit dem Teilnahmeantrag und den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Für Generalplaner und alle Beteiligten der Bietergemeinschaften und für Nachauftragnehmer: Angaben gemäß III.1.3), Erklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 4 Abs. (6) und (9) VOF; Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen gemäß § 4 Abs. (2) VOF; Handelsregisterauszug; Verpflichtungserklärung für Nachauftragnehmer; Nachweis Berufshaftpflichtversicherung für Generalplaner und alle Beteiligten der Bietergemeinschaften in Höhe von mind. 3 000 000 EUR für Personenschäden und mind. 3 000 000 EUR für Sachschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen.
Sämtliche geforderte Nachweise und Erklärungen sind nach den Formblättern für die Bewerbung zur Teilnahme am VOF-Verhandlungsverfahren der Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, getrennt für Bewerber (Generalplaner bzw. alle Beteiligten der Bietergemeinschaft) und Nachauftragnehmer, einzureichen. Übergabe per Telefax ist nicht zulässig. Die Formblätter sind per E-Mail bei kontakt@ib-uk.de unter „VOF-Verfahren Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau, M1“ anzufordern. Die ausgefüllten und rechtsgültig unterschriebenen Formblätter sind mit dem Teilnahmeantrag und den Bewerbungsunterlagen einzureichen. Für Generalplaner und alle Beteiligten der Bietergemeinschaften und für Nachauftragnehmer: Angaben gemäß III.1.3), Erklärung zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß § 4 Abs. (6) und (9) VOF; Erklärung über wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen gemäß § 4 Abs. (2) VOF; Handelsregisterauszug; Verpflichtungserklärung für Nachauftragnehmer; Nachweis Berufshaftpflichtversicherung für Generalplaner und alle Beteiligten der Bietergemeinschaften in Höhe von mind. 3 000 000 EUR für Personenschäden und mind. 3 000 000 EUR für Sachschäden. Die Maximierung der Ersatzleistung muss hierbei mindestens das Zweifache der Versicherungssumme betragen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gewichtung 20 %; für Generalplaner und alle Beteiligten der Bietergemeinschaft und für alle Nachauftragnehmer: Firmenprofil/Projektteam – 10 % (geforderte Mindeststärke 5 Mitarbeiter) Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre – 10 % (geforderter Mindestumsatz 200 000 EUR/Jahr).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gewichtung 20 %; für Generalplaner und alle Beteiligten der Bietergemeinschaft und für alle Nachauftragnehmer: Firmenprofil/Projektteam – 10 % (geforderte Mindeststärke 5 Mitarbeiter) Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre – 10 % (geforderter Mindestumsatz 200 000 EUR/Jahr).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Fachliche Eignung Gewichtung 80 %; Fachliche Eignung und persönliche Referenzen vergleichbarer Leistungen des vorgesehenen Projektleiters, gewertet werden maximal 4 Objekte die ab 2003 mit der Lph. 5 begonnen wurden und bis einschl. Lph. 8 abgeschlossen sind, davon 2 Objekte Neubau/Instandsetzung von Hochwasserschutzanlagen in innerstädtischen bzw. urban geprägten Bereichen mit einem Bauumfang von mindestens 2 000 000 EUR (netto), (fachlicher Lebenslauf) – 20 %; Fachliche Eignung und persönliche Referenzen vergleichbarer Leistungen des vorgesehenen Stellvertreters, gewertet werden maximal 4 Objekte, die ab 2003 mit der Lph. 5 begonnen wurden und bis einschl. Lph. 8 abgeschlossen sind, davon 2 Objekte Neubau/Instandsetzung von Hochwasserschutzanlagen in innerstädtischen bzw. urban geprägten Bereichen mit einem Bauumfang von mindestens 2 000 000 EUR (netto), (fachlicher Lebenslauf) – 10 %; Für Projektleiter und stellv. Projektleiter gilt: Als vergleichbare Leistung gelten Objektplanungen der Lph. 5 bis Lph. 8 und/oder der Tragwerksplanung Lph. 5 und Lph. 6 Neubau/Instandsetzung von Stützmauern größer 3,5 m Höhe. Ein Zusatzpunkt wird vergeben, wenn der Projektleiter bzw. stellv. Projektleiter 3 Referenzobjekte gemeinsam mit dem Bewerber erbracht hat. Fachliche Eignung und persönliche Referenzen vergleichbarer Leistungen des vorgesehenen Bauüberwachers, gewertet werden maximal 4 Objekte, die ab 2005 erbracht und abgeschlossen wurden, davon 2 Objekte Neubau/Instandsetzung von Hochwasserschutzanlagen in innerstädtischen bzw. urban geprägten Bereichen mit einem Bauumfang von mindestens 2 000 000 EUR (netto), (fachlicher Lebenslauf) – 15 %; Ein Zusatzpunkt wird vergeben, wenn der Bauüberwacher 4 Referenzobjekte gemeinsam mit dem Bewerber erbracht hat. Für Bauüberwacher gilt: Als vergleichbare Leistung gelten Bauüberwachungen von Stützmauern größer 3,5 m Höhe. Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers insgesamt – 15 %; Für Bietergemeinschaften bzw. Generalplaner mit/ohne NAN gilt: Gewertet werden maximal 4 Objekte, die ab 2003 mit der Lph. 5 begonnen wurden und bis einschl. Lph. 8 abgeschlossen sind, davon 2 Objekte Neubau/Instandsetzung von Hochwasserschutzanlagen in innerstädtischen bzw. urban geprägten Bereichen mit einem Bauumfang von mindestens 2 000 000 EUR (netto). Als vergleichbare Leistung gelten Referenzobjekte mit Objektplanung der Lph. 5 bis Lph. 8 und mit Tragwerksplanung Lph. 5 und Lph. 6 Neubau/Instandsetzung von Stützmauern größer 3,5 m Höhe. Ein Zusatzpunkt wird vergeben, wenn die Leistung der Tragwerkplanung und der Örtlichen Bauüberwachung mit eigenem Personal erbracht wird. Bereichsübergreifende Erfahrung der LTV bzgl. der Leistungserfüllung des Bewerbers – 10 %; Gewertet werden die Erfahrungen der LTV mit den einzelnen Bewerbern im Zuge der Abwicklung von abgeschlossenen oder auch noch laufenden Projekten der letzten 3 Jahre. Hierzu gehören die Einhaltung vorgegebener Planungs- und Bautermine als auch die Gewährleistung der Kostensicherheit sowohl im Zuge der Planung als auch während der Bauausführung. Weiterhin wird die qualitätsgerechte und somit mangelfreie Planung bewertet. Alle Ingenieurbüros, für die bisher keine Erfahrungen vorliegen, erhalten im Ergebnis aller Auswertungen den Durchschnittswert aller bekannten Bewerber; Qualitätsmanagements im Unternehmen – 5 %; Gesamteindruck der Bewerbung – 5 %.
Fachliche Eignung Gewichtung 80 %; Fachliche Eignung und persönliche Referenzen vergleichbarer Leistungen des vorgesehenen Projektleiters, gewertet werden maximal 4 Objekte die ab 2003 mit der Lph. 5 begonnen wurden und bis einschl. Lph. 8 abgeschlossen sind, davon 2 Objekte Neubau/Instandsetzung von Hochwasserschutzanlagen in innerstädtischen bzw. urban geprägten Bereichen mit einem Bauumfang von mindestens 2 000 000 EUR (netto), (fachlicher Lebenslauf) – 20 %; Fachliche Eignung und persönliche Referenzen vergleichbarer Leistungen des vorgesehenen Stellvertreters, gewertet werden maximal 4 Objekte, die ab 2003 mit der Lph. 5 begonnen wurden und bis einschl. Lph. 8 abgeschlossen sind, davon 2 Objekte Neubau/Instandsetzung von Hochwasserschutzanlagen in innerstädtischen bzw. urban geprägten Bereichen mit einem Bauumfang von mindestens 2 000 000 EUR (netto), (fachlicher Lebenslauf) – 10 %; Für Projektleiter und stellv. Projektleiter gilt: Als vergleichbare Leistung gelten Objektplanungen der Lph. 5 bis Lph. 8 und/oder der Tragwerksplanung Lph. 5 und Lph. 6 Neubau/Instandsetzung von Stützmauern größer 3,5 m Höhe. Ein Zusatzpunkt wird vergeben, wenn der Projektleiter bzw. stellv. Projektleiter 3 Referenzobjekte gemeinsam mit dem Bewerber erbracht hat. Fachliche Eignung und persönliche Referenzen vergleichbarer Leistungen des vorgesehenen Bauüberwachers, gewertet werden maximal 4 Objekte, die ab 2005 erbracht und abgeschlossen wurden, davon 2 Objekte Neubau/Instandsetzung von Hochwasserschutzanlagen in innerstädtischen bzw. urban geprägten Bereichen mit einem Bauumfang von mindestens 2 000 000 EUR (netto), (fachlicher Lebenslauf) – 15 %; Ein Zusatzpunkt wird vergeben, wenn der Bauüberwacher 4 Referenzobjekte gemeinsam mit dem Bewerber erbracht hat. Für Bauüberwacher gilt: Als vergleichbare Leistung gelten Bauüberwachungen von Stützmauern größer 3,5 m Höhe. Referenzen vergleichbarer Leistungen des Bewerbers insgesamt – 15 %; Für Bietergemeinschaften bzw. Generalplaner mit/ohne NAN gilt: Gewertet werden maximal 4 Objekte, die ab 2003 mit der Lph. 5 begonnen wurden und bis einschl. Lph. 8 abgeschlossen sind, davon 2 Objekte Neubau/Instandsetzung von Hochwasserschutzanlagen in innerstädtischen bzw. urban geprägten Bereichen mit einem Bauumfang von mindestens 2 000 000 EUR (netto). Als vergleichbare Leistung gelten Referenzobjekte mit Objektplanung der Lph. 5 bis Lph. 8 und mit Tragwerksplanung Lph. 5 und Lph. 6 Neubau/Instandsetzung von Stützmauern größer 3,5 m Höhe. Ein Zusatzpunkt wird vergeben, wenn die Leistung der Tragwerkplanung und der Örtlichen Bauüberwachung mit eigenem Personal erbracht wird. Bereichsübergreifende Erfahrung der LTV bzgl. der Leistungserfüllung des Bewerbers – 10 %; Gewertet werden die Erfahrungen der LTV mit den einzelnen Bewerbern im Zuge der Abwicklung von abgeschlossenen oder auch noch laufenden Projekten der letzten 3 Jahre. Hierzu gehören die Einhaltung vorgegebener Planungs- und Bautermine als auch die Gewährleistung der Kostensicherheit sowohl im Zuge der Planung als auch während der Bauausführung. Weiterhin wird die qualitätsgerechte und somit mangelfreie Planung bewertet. Alle Ingenieurbüros, für die bisher keine Erfahrungen vorliegen, erhalten im Ergebnis aller Auswertungen den Durchschnittswert aller bekannten Bewerber; Qualitätsmanagements im Unternehmen – 5 %; Gesamteindruck der Bewerbung – 5 %.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Generalplaner (ein Verantwortlicher mit/ohne Subunternehmen) oder Bietergemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftungserklärung und Erklärung des bevollmächtigtem Vertreters (die Erklärungen sind von allen Beteiligten rechtsverbindlich zu unterschreiben).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Generalplaner (ein Verantwortlicher mit/ohne Subunternehmen) oder Bietergemeinschaft mit gesamtschuldnerischer Haftungserklärung und Erklärung des bevollmächtigtem Vertreters (die Erklärungen sind von allen Beteiligten rechtsverbindlich zu unterschreiben).
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Qualifikation nach § 19 (2), (3) VOF.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Bewerber wurden ausgewählt ✅
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien: Die Auswahl unter gleich geeigneten Bewerbern erfolgt durch Losentscheid.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-01-30 📅
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Bewertung
Angebotsinhalt (10 %)
2. Bewertung
Bietergespräch (70 %)
3. Bewertung
Honorar (20 %)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: FGC-2015-50
Zusätzliche Informationen
Bei Anforderung der Formblätter erhält der Bewerber die Unterkriterien für das Zuschlagsverfahren mit übergeben. Die eingereichten Unterlagen sind als „VOF-Bewerbungsunterlagen“ in einem geschlossenen Umschlag mit „Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau M1“ zu kennzeichnen. Übersteigt die Anzahl der gleich geeigneten Bieter die festgesetzte Höchstzahl in der Vergabebekanntmachung, so kann eine Auswahl durch Losentscheid getroffen werden. Eine Übergabe der Unterlagen zum Auswahlverfahren per Fax ist nicht zulässig. Zu VI.4.1): Der Antrag nach Punkt VI.4.1) bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit der Bieter den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Zu IV.1.1): folgender Bewerber wurde bereits ausgewählt: EBB Ingenieurgesellschaft mbH, Reichsstraße 41, 09112 Chemnitz.
Bei Anforderung der Formblätter erhält der Bewerber die Unterkriterien für das Zuschlagsverfahren mit übergeben. Die eingereichten Unterlagen sind als „VOF-Bewerbungsunterlagen“ in einem geschlossenen Umschlag mit „Hochwasserschutzmaßnahmen an der Würschnitz in Chemnitz-Harthau M1“ zu kennzeichnen. Übersteigt die Anzahl der gleich geeigneten Bieter die festgesetzte Höchstzahl in der Vergabebekanntmachung, so kann eine Auswahl durch Losentscheid getroffen werden. Eine Übergabe der Unterlagen zum Auswahlverfahren per Fax ist nicht zulässig. Zu VI.4.1): Der Antrag nach Punkt VI.4.1) bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit der Bieter den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Zu IV.1.1): folgender Bewerber wurde bereits ausgewählt: EBB Ingenieurgesellschaft mbH, Reichsstraße 41, 09112 Chemnitz.
II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung:
Beginn: III. Qu./2016; Abschluss: IV. Qu./2019 (Bauende).
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Erste Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der
Landesdirektion Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419771402📞
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Fax: +49 3419771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Es gilt die Frist nach § 101a GWB nach Erhalt der Information über die beabsichtigte Zuschlagserteilung: 10 Tage bei Versand per Fax oder elektronisch, ansonsten 15 Tage.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: PF 101364
Postleitzahl: 04013
Quelle: OJS 2015/S 202-366709 (2015-10-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-10-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 226 974,41 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Freiberger Mulde/Zschopau
Postanschrift: Rauenstein 6A
Kontakt
Internetadresse: http://www.talsperren-sachsen.de🌏
Telefon: +49 37367-3100📞
Fax: +49 37367-310130 📠
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-09-27 📅
Name: EBB Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Reichsstraße 41
Postort: Chemnitz
Postleitzahl: 09112
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Erste Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Quelle: OJS 2016/S 209-379935 (2016-10-24)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 190734.80 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Chemnitz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-06-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-05 📅
Datum des Beginns: 2016-09-27 📅
Datum des Endes: 2025-04-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 108-262883
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 209-379935
ABl. S-Ausgabe: 108
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: HWSK 27, Los 3 am Fließgewässer Würschnitz, M1 in Chemnitz Harthau, Am Bahnhof
Kurze Beschreibung:
Planungsleistungen
Objektplanung für Ingenieurbauwerke gemäß § 43 HOAI Leistungsphasen 5 bis 9
Tragwerksplanung gemäß § 49 HOAI Leistungsphasen 5 und 6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Telefon: +49 3419771040📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 3419771049 📠
Internetadresse: http://www.lds.sachsen.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 108-262883 (2020-06-03)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 190734.80 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2020-06-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 190734.80 EUR 💰
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 190734.80 EUR 💰
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verfahren vor der Vergabekammer (§160 GWB), Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2021/S 203-531362 (2021-10-14)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2021-10-14) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 190734.80 EUR 💰