Hygieneuntersuchung von Schwimm- oder Badewasser in Hallen- und Freibädern nach DIN 19643
Gegenstand des Auftrags ist die Durchführung der bakteriologischen Badewasseruntersuchungen nach DIN 19643 i. V. m. § 11 Bundesseuchengesetz für folgende Erlebnis-/Hallenbäder und Freibäder:
Erlebnis- und Hallenbäder: Rebstockbad, Titus Thermen, Panoramabad Bornheim, Riedbad Bergen-Enkheim (Kombibad: Hallenbad), Hallenbad Höchst, Textorbad Sachsenhausen und Gartenbad Fechenheim;
Freibäder: Hausen, Stadionbad, Silobad, Nieder-Eschbach, Brentanobad, Eschersheim, Riedbad Bergen-Enkheim (Kombibad: Freibad).
Folgende Untersuchungen/Beprobungen sind jeweils vorzunehmen:
— mikrobiologische Untersuchungen des Badewassers: in den Freibädern während der Öffnungsmonate zweimal monatlich, in den Hallenbädern und Saunen monatlich,
— mikrobiologische Untersuchungen des Duschwassers: einmal im Jahr in Hallen- und Freibädern, sowie zusätzlich nach längeren Standzeiten,
— chemisch-physikalische Untersuchungen des Badewassers: in den Freibädern während der Öffnungsmonate zweimal monatlich, in den Hallenbädern und Saunen monatlich,
— jährliche chemische Untersuchungsparameter (Beckenwasser- und Füllwasser) je Aufbereitungs-Kreislauf in einem Becken.
Darüber hinaus sind in folgenden Bädern Abklatschuntersuchungen vorzunehmen: im Rebstockbad, in den Titus Thermen, im Panoramabad Bornheim, im Riedbad, im Hallenbad Höchst und im Textorbad (optional in bis zu 8 Schulschwimmbädern). Weiterhin behält sich die Auftraggeberin vor, bei zusätzlichem Bedarf, z. B. im Fall besonderer Anordnungen durch das Gesundheitsamt, RP Darmstadt oder Umwelt-Bundesamt (UBA), den Auftragnehmer mit der Durchführung weiterer mikrobiologischer oder chemisch-physikalischer Untersuchungen zu beauftragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-16.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2015-09-16
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Auftragsbekanntmachung
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