Die Messe Berlin GmbH, im Folgenden gleichbedeutend auch Messe Berlin und Auftraggeber genannt, schreibt die IFA opening gala 2016ff aus. Der Teilnahmeantrag ist schriftlich, in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Auf elektronischem Weg übermittelte Teilnahmeanträge, wie z. B. mittels Telefax und E-Mail sind nicht zugelassen. Alle geforderten Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen und in einem Anlageverzeichnis aufzuführen. Vorab oder in anderem Zusammenhang der Messe Berlin GmbH übermittelte Dokumente sind nicht zur Wertung des Teilnahmeantrages zugelassen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-07-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Event-Organisation
Menge oder Umfang:
Konzeption, Organisation, Durchführung und Korrdination der Veranstaltung sowie aller Gewerke Vor-Ort (inkl. Nachbereitung) der IFA opening gala (Agentur- und Fremdleistungen).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Event-Organisation📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Messe Berlin GmbH
Postanschrift: Messedamm 22
Postleitzahl: 14055
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.messe-berlin.de🌏
E-Mail: eu-ausschreibung@messe-berlin.de📧
Fax: +49 3030382468 📠
Interessenten können unter der E-Mail-Adresse eu-ausschreibung@messe-berlin.de oder per Fax an +49 3030382468 das Passwort für den Download der Teilnahmeunterlagen bei der Ausschreibungsstelle abfordern.
Die Unterlagen zur Teilnahme stehen ausschließlich elektronisch zum Download auf der Internetseite der Messe Berlin GmbH zur Verfügung.
Die Teilnahmeanträge sind bis zum 10.8.2015, 12.00 Uhr bei der Messe Berlin GmbH – Annahmestelle für Ausschreibungen – Service Center Halle 7, 6. OG, Raum 6.12, Messedamm 22, 14055 Berlin einzureichen.
Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und deutlich als solche zu kennzeichnen und mit dem Aktenzeichen PU1/5515 und dem entsprechenden Versandaufkleber aus den Teilnahmeunterlagen zu versehen.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen und schriftlich einzureichen. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmenaträge, wie z. B. mittels elefax und E-Mail sind nicht zugelassen. Bei Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich von allen Mitgliedern die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen vorzulegen. Für die technische Leistungsfähigkeit sind die Nachweise für die Leistungsbereiche zu führen, die vom jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht werden sollen.
Für den Fall, dass der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt ist, sind auf Verlangen der Messe Berlin GmbH auch für die Nachunternehmer die zur Eignungsprüfung erforderlichen Nachweise zu erbringen. Ferner hat der Bewerber im Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen,indem er entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorlegt. Für die Verpflichtungserklärungen ist das Formular „Nachunternehmerverpflichtungserklärung“ (Anlage 3) zu verwenden; dieses ist mit den entsprechenden Angaben/Eintragungen zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Interessenten können unter der E-Mail-Adresse eu-ausschreibung@messe-berlin.de oder per Fax an +49 3030382468 das Passwort für den Download der Teilnahmeunterlagen bei der Ausschreibungsstelle abfordern.
Die Unterlagen zur Teilnahme stehen ausschließlich elektronisch zum Download auf der Internetseite der Messe Berlin GmbH zur Verfügung.
Die Teilnahmeanträge sind bis zum 10.8.2015, 12.00 Uhr bei der Messe Berlin GmbH – Annahmestelle für Ausschreibungen – Service Center Halle 7, 6. OG, Raum 6.12, Messedamm 22, 14055 Berlin einzureichen.
Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und deutlich als solche zu kennzeichnen und mit dem Aktenzeichen PU1/5515 und dem entsprechenden Versandaufkleber aus den Teilnahmeunterlagen zu versehen.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen und schriftlich einzureichen. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmenaträge, wie z. B. mittels elefax und E-Mail sind nicht zugelassen. Bei Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich von allen Mitgliedern die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen vorzulegen. Für die technische Leistungsfähigkeit sind die Nachweise für die Leistungsbereiche zu führen, die vom jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht werden sollen.
Für den Fall, dass der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt ist, sind auf Verlangen der Messe Berlin GmbH auch für die Nachunternehmer die zur Eignungsprüfung erforderlichen Nachweise zu erbringen. Ferner hat der Bewerber im Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen,indem er entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorlegt. Für die Verpflichtungserklärungen ist das Formular „Nachunternehmerverpflichtungserklärung“ (Anlage 3) zu verwenden; dieses ist mit den entsprechenden Angaben/Eintragungen zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Messe Berlin GmbH, im Folgenden gleichbedeutend auch Messe Berlin und Auftraggeber genannt, schreibt die IFA opening gala 2016ff aus.
Der Teilnahmeantrag ist schriftlich, in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Auf elektronischem Weg übermittelte Teilnahmeanträge, wie z. B. mittels Telefax und E-Mail sind nicht zugelassen. Alle geforderten Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen und in einem Anlageverzeichnis aufzuführen. Vorab oder in anderem Zusammenhang der Messe Berlin GmbH übermittelte Dokumente sind nicht zur Wertung des Teilnahmeantrages zugelassen.
Der Teilnahmeantrag ist schriftlich, in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Auf elektronischem Weg übermittelte Teilnahmeanträge, wie z. B. mittels Telefax und E-Mail sind nicht zugelassen. Alle geforderten Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen und in einem Anlageverzeichnis aufzuführen. Vorab oder in anderem Zusammenhang der Messe Berlin GmbH übermittelte Dokumente sind nicht zur Wertung des Teilnahmeantrages zugelassen.
Beschreibung der Optionen:
Der Vertrag kann zweimalig um jeweils eine Veranstaltung verlängert werden und endet spätestens nach der IFA 2019.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Referenznummer: PU1/5515
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens durch Vorlage eines Registerauszuges (nicht älter als 6 Monate); bei Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zusätzlich auch für die GmbH (Komplementär).
1. Nachweis über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens durch Vorlage eines Registerauszuges (nicht älter als 6 Monate); bei Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co. KG zusätzlich auch für die GmbH (Komplementär).
2. Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters,
— dass über das Vermögen des Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
— dass keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellt, wie z. B.
— rechtskräftige Verurteilung innerhalb der letzten 2 Jahre von Mitarbeitern mit Leitungsaufgaben wegen Betrugs (§ 263 StGB), Subventionsbetrugs (§ 267 StGB), Untreue (§ 266 StGB), Diebstahls (§ 242 StGB),Unterschlagung (§ 246 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), wettbewerbsbeschränkender Absprachen (298 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB) Baugefährdung (§ 319 StGB),Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB) und wegen unerlaubter Umgangs mit Gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),
— dass in den letzten zwei Jahren keine Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2 500 EUR wegen Verstößen gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und auch keine Bußgelder von wenigstens 2 500 EUR wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz verhängt worden sind,—dass keine rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 6 Abs. 4 VOL/A-EG genannten Straftaten verurteilt worden ist. Ein Verhalten einer Person ist dem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß §130 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtkräftig verurteilten Person vorliegt,
— dass in den letzten zwei Jahren keine Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen oder eine Geldbuße von mehr als 2 500 EUR wegen Verstößen gegen das Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetz oder das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und auch keine Bußgelder von wenigstens 2 500 EUR wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmerentsendegesetz verhängt worden sind,—dass keine rechtskräftige Verurteilung einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 6 Abs. 4 VOL/A-EG genannten Straftaten verurteilt worden ist. Ein Verhalten einer Person ist dem Unternehmen zuzurechnen, wenn sie für dieses Unternehmen bei der Führung der Geschäfte selbst verantwortlich gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden gemäß §130 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) einer Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden, rechtkräftig verurteilten Person vorliegt,
— dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die Beiträge zur Gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden,
— dass das Unternehmen sich darüber bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit den Ausschluss aus der Lieferantenliste der Messe Berlin und die Meldung an das Korruptionsregister Berlin zur Folge haben kann.
— dass das Unternehmen sich darüber bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit den Ausschluss aus der Lieferantenliste der Messe Berlin und die Meldung an das Korruptionsregister Berlin zur Folge haben kann.
3. Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt, z. B. durch Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger. Für den Fall, dass die Beschäftigten bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert sind, reicht es aus, wenn durch die Unbedenklichkeitsbescheinigungen mindestens 80 % der Beschäftigten erfasst sind.
3. Vorlage einer Bescheinigung der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaates, dass das Unternehmen seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt, z. B. durch Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Sozialversicherungsträger. Für den Fall, dass die Beschäftigten bei unterschiedlichen Krankenkassen versichert sind, reicht es aus, wenn durch die Unbedenklichkeitsbescheinigungen mindestens 80 % der Beschäftigten erfasst sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Für den Fall, dass der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen der Messe Berlin GmbH eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechungen vorzulegen. Ferner sind Angaben zur wirtschaftlichen Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr und der Personalentwicklung in den 3 vergangenen und im laufenden Geschäftsjahr zu machen. Hierzu ist die Anlage 5 (BietSA) der Vergabeunterlagen zu verwenden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Für den Fall, dass der Bieter in die engere Wahl kommt, sind auf Verlangen der Messe Berlin GmbH eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechungen vorzulegen. Ferner sind Angaben zur wirtschaftlichen Entwicklung im laufenden Geschäftsjahr und der Personalentwicklung in den 3 vergangenen und im laufenden Geschäftsjahr zu machen. Hierzu ist die Anlage 5 (BietSA) der Vergabeunterlagen zu verwenden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzen:
Es ist die Anlage 7 (Nachweis der Leistungsfähigkeit als Eventagentur) auszufüllen.
1. Referenzen;
2. Personalgestelltung;
3. Darstellung Projekt- und Qualitätsmanagement.
— Personal:
Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, (siehe Anlage 5 Formular BietSA) Der Bewerber hat in seinen Angaben zur Leistungsfähigkeit Hinweise zu liefern, dass er mit dem vorhandenen Personal eine termingerechte Ausführung der Leistungen mit entsprechend qualifiziertem Personal erbringen kann. Bitte fügen Sie Ihrem Teilnahmeantrag ein Organigramm mit dem einzusetzenden Personal inkl. namentlicher Nennung bei.
Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, (siehe Anlage 5 Formular BietSA) Der Bewerber hat in seinen Angaben zur Leistungsfähigkeit Hinweise zu liefern, dass er mit dem vorhandenen Personal eine termingerechte Ausführung der Leistungen mit entsprechend qualifiziertem Personal erbringen kann. Bitte fügen Sie Ihrem Teilnahmeantrag ein Organigramm mit dem einzusetzenden Personal inkl. namentlicher Nennung bei.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Nachweis einer Versicherungsbestätigung im Zuschlagsfall.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 17
Objektive Auswahlkriterien: Siehe Teilnahmeantragsformular, Absatz 2.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-08-28 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-05-01 📅
Datum des Endes: 2017-09-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: PU1/5515
Zusätzliche Informationen
Interessenten können unter der E-Mail-Adresse eu-ausschreibung@messe-berlin.de oder per Fax an +49 3030382468 das Passwort für den Download der Teilnahmeunterlagen bei der Ausschreibungsstelle abfordern.
Die Unterlagen zur Teilnahme stehen ausschließlich elektronisch zum Download auf der Internetseite der Messe Berlin GmbH zur Verfügung.
Die Teilnahmeanträge sind bis zum 10.8.2015, 12.00 Uhr bei der Messe Berlin GmbH – Annahmestelle für Ausschreibungen – Service Center Halle 7, 6. OG, Raum 6.12, Messedamm 22, 14055 Berlin einzureichen.
Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag einzureichen und deutlich als solche zu kennzeichnen und mit dem Aktenzeichen PU1/5515 und dem entsprechenden Versandaufkleber aus den Teilnahmeunterlagen zu versehen.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen und schriftlich einzureichen. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmenaträge, wie z. B. mittels elefax und E-Mail sind nicht zugelassen. Bei Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich von allen Mitgliedern die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen vorzulegen. Für die technische Leistungsfähigkeit sind die Nachweise für die Leistungsbereiche zu führen, die vom jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht werden sollen.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen und schriftlich einzureichen. Auf elektronischem Wege übermittelte Teilnahmenaträge, wie z. B. mittels elefax und E-Mail sind nicht zugelassen. Bei Bewerbergemeinschaften sind grundsätzlich von allen Mitgliedern die geforderten Erklärungen und Bescheinigungen vorzulegen. Für die technische Leistungsfähigkeit sind die Nachweise für die Leistungsbereiche zu führen, die vom jeweiligen Mitglied der Bewerbergemeinschaft erbracht werden sollen.
Für den Fall, dass der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt ist, sind auf Verlangen der Messe Berlin GmbH auch für die Nachunternehmer die zur Eignungsprüfung erforderlichen Nachweise zu erbringen. Ferner hat der Bewerber im Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen,indem er entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorlegt. Für die Verpflichtungserklärungen ist das Formular „Nachunternehmerverpflichtungserklärung“ (Anlage 3) zu verwenden; dieses ist mit den entsprechenden Angaben/Eintragungen zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Für den Fall, dass der Einsatz von Nachunternehmern beabsichtigt ist, sind auf Verlangen der Messe Berlin GmbH auch für die Nachunternehmer die zur Eignungsprüfung erforderlichen Nachweise zu erbringen. Ferner hat der Bewerber im Teilnahmeantrag nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen,indem er entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag vorlegt. Für die Verpflichtungserklärungen ist das Formular „Nachunternehmerverpflichtungserklärung“ (Anlage 3) zu verwenden; dieses ist mit den entsprechenden Angaben/Eintragungen zu versehen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de📧
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen.Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen.Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 134-248059 (2015-07-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (450)
2. Bestbewertete Konzeption, Organisation, Durchführung (inkl. Nachbereitung) der IFA opening gala, Koordination der Veranstaltung sowie aller Gewerke vor Ort (550)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-16 📅
Name: Ma*Ma Production GmbH
Postanschrift: Berliner Straße 10
Postort: Schönefeld
Postleitzahl: 12529
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung
eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für
Nachprüfungsverfahren einzureichen.Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt
worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter
über den beabsichtigten Zuschlaginformiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information
per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist auch vor wirksamer
Zuschlagerteilung unzulässig, soweit:
DE Standardformular 02 – Auftragsbekanntmachung 12 / 16
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt
und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen