Es sind ausschließlich elektronisch übermittelte Angebote zugelassen (§ 16 EG, Absatz 1, Nr. 1, b) i. V. m § 13 EG, Absatz 1, Nr. 1, Satz 1 VOB/A). Angebote in Papierform sind nicht zugelassen. Angebote per E-Mail oder Fax erfüllen nicht die Formanforderungen „elektronisch übermittelt im Sinne des Signaturgesetzes“ und sind daher ebenfalls nicht zugelassen.