Ziel der Ausschreibung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Implementierung sowie zum zugehörigen Betrieb eines Portals und Stammdatensystems inkl. Reporting zur Unterstützung der gaswirtschaftlichen Geschäftsprozesse der GASPOOL Balancing Services GmbH. Beide genannten Komponenten werden im Folgenden als „System“ bezeichnet. Darüber hinaus sollen auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung Leistungen mit Bezug zum System beauftragt werden (z. B. die Anpassung des Systems an veränderte regulatorische Vorgaben). Die Vergabe umfasst die Konzeption des Systems (Customizing einer Standardsoftware) inkl. aller notwendigen Systemkomponenten und die Bereitstellung aller Komponenten außerhalb der IT-Infrastruktur (d. h. exklusive Rechenzentrums-, Server-, Storage- und Datenbank-Leistungen). Die relevanten Infrastrukturkomponenten werden durch den Auftraggeber beigestellt. Zudem sind die Installation des Systems, die Integration in die IT- und Prozesslandschaft des Auftraggebers sowie der Betrieb des Systems über die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung Teil der Vergabe, so dass die Leistungserbringung sowohl Werk- als auch Dienstleistungselemente enthält.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-10-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gaspool Balancing Services GmbH
Postanschrift: Anna-Louisa-Karsch-Straße 2
Postleitzahl: 10178
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.gaspool.de🌏
E-Mail: vg_02-15-1202@gaspool.de📧
Fax: +49 30364289222 📠
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
1. Die Nichteinhaltung der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss. Falls die Zahl der erfolgreichen Bewerber 8 (acht) überschreitet, behält sich der Auftraggeber vor, eine Auswahl unter den Bewerbern zu treffen. Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten Referenzen und den an diese gestellten Anforderungen. Grundlage der Auswahl ist die Anzahl der Referenzen, die die Anforderungen vollständig erfüllen, die Aktualität der Referenzen und die Vergleichbarkeit des durch die Referenzen belegten Auftragsgegenstandes mit den hier ausgeschriebenen Leistungen, die Anzahl der Systempartnerschaften, der durchschnittliche Umsatz des Bewerbers mit entsprechenden Leistungen in den letzten drei Jahren, Offenlegungspflichten gegenüber Behörden und Anzahl der Zertifizierungen.
2. Der Teilnahmeantrag sowie die abzugebenden Erklärungen und Nachweise sind jeweils rechtsverbindlich zu unterschreiben. Der Teilnahmeantrag ist mit sämtlichen zugehörigen Nachweisen und Erklärungen im Original abzugeben. Zusätzlich ist der Teilnahmeantrag einschließlich sämtlicher zugehörigen Erklärungen und Nachweise auf einem elektronischen Datenträger abzugeben sowie mit der EU-Bekanntmachungsnummer und dem Aktenzeichen des Auftraggebers zu kennzeichnen. Der Teilnahmeantrag einschließlich der mit diesem abzugebenden Nachweise und Erklärungen sind entsprechend der Struktur und Nummerierung der vorliegenden Bekanntmachung zu gliedern.
3. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise und Erklärungen nachzufordern, ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Es wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung Nachforderungen zudem nur sehr beschränkt zulässig sind.
4. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich per E-Mail unter Angabe der EU-Bekanntmachungsnummer und dem Aktenzeichen des Auftraggebers an die o. g. Kontaktstelle zu richten. Fragen, die nicht bis spätestens 15.10.2015, 14:00 Uhr bei der genannten Kontaktstelle eingegangen sind, werden grundsätzlich nicht beantwortet. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, später gestellte Fragen ausnahmsweise zu beantworten.
5. Der Teilnahmeantrag ist in allen seinen Bestandteilen schriftlich in deutscher Sprache abzufassen. Das gilt insbesondere auch für die nach Ziffer III.2) abzugebenden Erklärungen und Nachweise. Fremdsprachliche Nachweise und Erklärungen sind mit beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Der Teilnahmeantrag ist in einem geschlossenen Umschlag verpackt abzugeben. Auf dem äußeren Umschlag ist deutlich erkennbar zu vermerken: „Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!“.
6. Der Teilnahmeantrag ist einschließlich der zugehörigen Unterlagen bis spätestens 21.10.2015, 14:00 Uhr, bei der GASPOOL Balancing Services GmbH, Anna-Louisa-Karsch-Str. 2, 10178 Berlin, abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass später eingehende Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt werden dürfen.
7. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung und Übermittlung des Teilnahmeantrags und später des Angebots findet nicht statt.
Es wird ein Verhandlungsverfahren mit vorausgehendem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.
1. Die Nichteinhaltung der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Mindestanforderungen führt zum Ausschluss. Falls die Zahl der erfolgreichen Bewerber 8 (acht) überschreitet, behält sich der Auftraggeber vor, eine Auswahl unter den Bewerbern zu treffen. Die Auswahl erfolgt anhand der eingereichten Referenzen und den an diese gestellten Anforderungen. Grundlage der Auswahl ist die Anzahl der Referenzen, die die Anforderungen vollständig erfüllen, die Aktualität der Referenzen und die Vergleichbarkeit des durch die Referenzen belegten Auftragsgegenstandes mit den hier ausgeschriebenen Leistungen, die Anzahl der Systempartnerschaften, der durchschnittliche Umsatz des Bewerbers mit entsprechenden Leistungen in den letzten drei Jahren, Offenlegungspflichten gegenüber Behörden und Anzahl der Zertifizierungen.
2. Der Teilnahmeantrag sowie die abzugebenden Erklärungen und Nachweise sind jeweils rechtsverbindlich zu unterschreiben. Der Teilnahmeantrag ist mit sämtlichen zugehörigen Nachweisen und Erklärungen im Original abzugeben. Zusätzlich ist der Teilnahmeantrag einschließlich sämtlicher zugehörigen Erklärungen und Nachweise auf einem elektronischen Datenträger abzugeben sowie mit der EU-Bekanntmachungsnummer und dem Aktenzeichen des Auftraggebers zu kennzeichnen. Der Teilnahmeantrag einschließlich der mit diesem abzugebenden Nachweise und Erklärungen sind entsprechend der Struktur und Nummerierung der vorliegenden Bekanntmachung zu gliedern.
3. Der Auftraggeber behält sich vor, Nachweise und Erklärungen nachzufordern, ist dazu jedoch nicht verpflichtet. Es wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung Nachforderungen zudem nur sehr beschränkt zulässig sind.
4. Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich per E-Mail unter Angabe der EU-Bekanntmachungsnummer und dem Aktenzeichen des Auftraggebers an die o. g. Kontaktstelle zu richten. Fragen, die nicht bis spätestens 15.10.2015, 14:00 Uhr bei der genannten Kontaktstelle eingegangen sind, werden grundsätzlich nicht beantwortet. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, später gestellte Fragen ausnahmsweise zu beantworten.
5. Der Teilnahmeantrag ist in allen seinen Bestandteilen schriftlich in deutscher Sprache abzufassen. Das gilt insbesondere auch für die nach Ziffer III.2) abzugebenden Erklärungen und Nachweise. Fremdsprachliche Nachweise und Erklärungen sind mit beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Der Teilnahmeantrag ist in einem geschlossenen Umschlag verpackt abzugeben. Auf dem äußeren Umschlag ist deutlich erkennbar zu vermerken: „Teilnahmeantrag. Nicht öffnen!“.
6. Der Teilnahmeantrag ist einschließlich der zugehörigen Unterlagen bis spätestens 21.10.2015, 14:00 Uhr, bei der GASPOOL Balancing Services GmbH, Anna-Louisa-Karsch-Str. 2, 10178 Berlin, abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass später eingehende Teilnahmeanträge nicht berücksichtigt werden dürfen.
7. Eine Erstattung der Kosten/Aufwendungen für die Erstellung und Übermittlung des Teilnahmeantrags und später des Angebots findet nicht statt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 7
Kurze Beschreibung:
Ziel der Ausschreibung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Implementierung sowie zum zugehörigen Betrieb eines Portals und Stammdatensystems inkl. Reporting zur Unterstützung der gaswirtschaftlichen Geschäftsprozesse der GASPOOL Balancing Services GmbH. Beide genannten Komponenten werden im Folgenden als „System“ bezeichnet. Darüber hinaus sollen auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung Leistungen mit Bezug zum System beauftragt werden (z. B. die Anpassung des Systems an veränderte regulatorische Vorgaben).
Ziel der Ausschreibung ist die Vergabe einer Rahmenvereinbarung zur Implementierung sowie zum zugehörigen Betrieb eines Portals und Stammdatensystems inkl. Reporting zur Unterstützung der gaswirtschaftlichen Geschäftsprozesse der GASPOOL Balancing Services GmbH. Beide genannten Komponenten werden im Folgenden als „System“ bezeichnet. Darüber hinaus sollen auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung Leistungen mit Bezug zum System beauftragt werden (z. B. die Anpassung des Systems an veränderte regulatorische Vorgaben).
Die Vergabe umfasst die Konzeption des Systems (Customizing einer Standardsoftware) inkl. aller notwendigen Systemkomponenten und die Bereitstellung aller Komponenten außerhalb der IT-Infrastruktur (d. h. exklusive Rechenzentrums-, Server-, Storage- und Datenbank-Leistungen). Die relevanten Infrastrukturkomponenten werden durch den Auftraggeber beigestellt. Zudem sind die Installation des Systems, die Integration in die IT- und Prozesslandschaft des Auftraggebers sowie der Betrieb des Systems über die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung Teil der Vergabe, so dass die Leistungserbringung sowohl Werk- als auch Dienstleistungselemente enthält.
Die Vergabe umfasst die Konzeption des Systems (Customizing einer Standardsoftware) inkl. aller notwendigen Systemkomponenten und die Bereitstellung aller Komponenten außerhalb der IT-Infrastruktur (d. h. exklusive Rechenzentrums-, Server-, Storage- und Datenbank-Leistungen). Die relevanten Infrastrukturkomponenten werden durch den Auftraggeber beigestellt. Zudem sind die Installation des Systems, die Integration in die IT- und Prozesslandschaft des Auftraggebers sowie der Betrieb des Systems über die Vertragslaufzeit der Rahmenvereinbarung Teil der Vergabe, so dass die Leistungserbringung sowohl Werk- als auch Dienstleistungselemente enthält.
Beschreibung der Optionen: Einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers um bis zu weitere 2 Jahre.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: VG_02-15-1202
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Teilnehmer mit der Abgabe des Teilnahmeantrags einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise müssen mit dem Teilnahmeantrag auch für „eignungsrelevante Nachunternehmer“ und „einfache Nachunternehmer“ abgegeben werden. Im Teilnahmeantrag müssen jedoch noch nicht alle einfachen Nachunternehmer angegeben werden, die später zur Leistungserbringung eingesetzt werden. Zudem müssen die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise für „verbundene Unternehmen“ und „Dritte“ abgegeben werden. Ein „Teilnehmer“ ist die rechtliche Einheit, die sich an dem Vergabeverfahren beteiligt und einen Teilnahmeantrag einreicht. Mit „Teilnehmer“ ist stets auch eine Bewerbergemeinschaft gemeint, es sei denn das ist ausdrücklich abweichend geregelt. Ein „eignungsrelevanter Nachunternehmer“ ist jedes rechtlich selbständige Unternehmen, auf das sich der Teilnehmer zum Nachweis seiner Eignung beruft, das für den Auftragnehmer eine eigene, abgeschlossene Leistung erbringt und hinsichtlich der Erbringung dieser Leistungen keine eigene vertragliche Beziehung zum Auftraggeber hat. Ein „einfacher Nachunternehmer“ ist jedes rechtlich selbständige Unternehmen, das für den Auftragnehmer eine eigene, abgeschlossene Leistung erbringt und hinsichtlich der Erbringung dieser Leistungen keine eigene vertragliche Beziehung zum Auftraggeber hat. Ein „verbundenes Unternehmen“ ist ein Unternehmen, das mit dem Teilnehmer im Sinne des § 15 AktG verbunden ist und auf das sich der Teilnehmer zum Nachweis der Eignung beruft. „Dritter“ ist jedes rechtlich selbständige Unternehmen, auf das sich der Teilnehmer zum Nachweis der Eignung beruft. Bei den in dieser Bekanntmachung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Teilnehmer mit der Abgabe des Teilnahmeantrags einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen/Nachweise für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzugeben. Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise müssen mit dem Teilnahmeantrag auch für „eignungsrelevante Nachunternehmer“ und „einfache Nachunternehmer“ abgegeben werden. Im Teilnahmeantrag müssen jedoch noch nicht alle einfachen Nachunternehmer angegeben werden, die später zur Leistungserbringung eingesetzt werden. Zudem müssen die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise für „verbundene Unternehmen“ und „Dritte“ abgegeben werden. Ein „Teilnehmer“ ist die rechtliche Einheit, die sich an dem Vergabeverfahren beteiligt und einen Teilnahmeantrag einreicht. Mit „Teilnehmer“ ist stets auch eine Bewerbergemeinschaft gemeint, es sei denn das ist ausdrücklich abweichend geregelt. Ein „eignungsrelevanter Nachunternehmer“ ist jedes rechtlich selbständige Unternehmen, auf das sich der Teilnehmer zum Nachweis seiner Eignung beruft, das für den Auftragnehmer eine eigene, abgeschlossene Leistung erbringt und hinsichtlich der Erbringung dieser Leistungen keine eigene vertragliche Beziehung zum Auftraggeber hat. Ein „einfacher Nachunternehmer“ ist jedes rechtlich selbständige Unternehmen, das für den Auftragnehmer eine eigene, abgeschlossene Leistung erbringt und hinsichtlich der Erbringung dieser Leistungen keine eigene vertragliche Beziehung zum Auftraggeber hat. Ein „verbundenes Unternehmen“ ist ein Unternehmen, das mit dem Teilnehmer im Sinne des § 15 AktG verbunden ist und auf das sich der Teilnehmer zum Nachweis der Eignung beruft. „Dritter“ ist jedes rechtlich selbständige Unternehmen, auf das sich der Teilnehmer zum Nachweis der Eignung beruft. Bei den in dieser Bekanntmachung verwendeten personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter.
Im Einzelnen sind folgende Erklärungen und Nachweise seitens des Unternehmens abzugeben (Mindestanforderungen):
1. Kennblatt des Unternehmens mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, der Anschrift, der Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail-Adresse, USt.-ID Nr. und der Bankverbindung;
2. Nachweis über aktuelle Eintragung im Handels- bzw. Berufsregister bzw. dem jeweilig gesetzlich vorgeschriebenen, äquivalenten Register im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat;
3. Erklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ein ausreichender Versicherungsschutz bestehen wird (z. B. Haftpflicht-, Betriebsversicherung); Versicherungshöhe: mindestens 4 000 000 EUR, Abdeckung auch grober Fahrlässigkeit und indirekter Schäden;
3. Erklärung, dass im Falle der Zuschlagserteilung für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung ein ausreichender Versicherungsschutz bestehen wird (z. B. Haftpflicht-, Betriebsversicherung); Versicherungshöhe: mindestens 4 000 000 EUR, Abdeckung auch grober Fahrlässigkeit und indirekter Schäden;
4. Nachweis über Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft;
5. Das Unternehmen hat folgende rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärungen abzugeben. Das Unternehmen muss erklären, dass
— es den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen ist und auch weiterhin nachkommt;
— es den Verpflichtungen zur Zahlung der Beiträge zu den Krankenversicherungen und Berufsgenossenschaften nachgekommen ist und auch weiterhin nachkommt;
— es die per Gesetz bzw. in den jeweiligen Tarifverträgen vereinbarten Mindestlöhne zahlt;
— es bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) in den letzten 2 Jahren nicht zu einer Geldbuße gemäß § 21 AEntG bzw. § 21 SchwarzArbG bzw. § 16 MiArbG bzw. § 19 MiLoG von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist und diesem kein aktueller Verstoß gegen die o. a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen oder bekannt ist;
— es bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) in den letzten 2 Jahren nicht zu einer Geldbuße gemäß § 21 AEntG bzw. § 21 SchwarzArbG bzw. § 16 MiArbG bzw. § 19 MiLoG von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist und diesem kein aktueller Verstoß gegen die o. a. Vorschriften und kein anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen oder bekannt ist;
— es die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllt;
— zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrags über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;
— es die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften einhält sowie die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S .d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält;
— es die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSA-BenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften einhält sowie die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch i. S .d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhält;
— es bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) aus keinem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist/sind: Beteiligung an einer kriminellen Organisation im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 der gemeinsamen Maßnahme 98/773/JI des Rates; Bestechung im Sinne von Artikel 3 des Rechtsaktes des Rates vom 26. Mai 1997 und von Artikel 3 Absatz 1 der gemeinsamen Maßnahme 98/742/JI des Rates; Betrug im Sinne von Artikel 1 des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften; Geldwäsche im Sinne von Artikel 1 der Richtlinie 91/308/EWG des Rates vom 10. Juni 1991 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche.
— es bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) aus keinem der nachfolgenden Gründe rechtskräftig verurteilt worden ist/sind: Beteiligung an einer kriminellen Organisation im Sinne von Artikel 2 Absatz 1 der gemeinsamen Maßnahme 98/773/JI des Rates; Bestechung im Sinne von Artikel 3 des Rechtsaktes des Rates vom 26. Mai 1997 und von Artikel 3 Absatz 1 der gemeinsamen Maßnahme 98/742/JI des Rates; Betrug im Sinne von Artikel 1 des Übereinkommens über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften; Geldwäsche im Sinne von Artikel 1 der Richtlinie 91/308/EWG des Rates vom 10. Juni 1991 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche.
Zum Nachweis der vorstehend in den Ziffern 1. bis 5. aufgeführten Anforderungen reicht jeweils die schriftliche und im Original (kein Faksimile) rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung aus, wenn nicht jeweils besondere Erklärungen und Nachweise gefordert sind. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise unter Wahrung der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung innerhalb einer angemessenen Frist bei dem Teilnehmer nachzufordern. Es wird darauf hingewiesen, dass Nachforderungen vergaberechtlich nach der Rechtsprechung nur sehr eingeschränkt zulässig und möglich sind.
Zum Nachweis der vorstehend in den Ziffern 1. bis 5. aufgeführten Anforderungen reicht jeweils die schriftliche und im Original (kein Faksimile) rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung aus, wenn nicht jeweils besondere Erklärungen und Nachweise gefordert sind. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise unter Wahrung der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung innerhalb einer angemessenen Frist bei dem Teilnehmer nachzufordern. Es wird darauf hingewiesen, dass Nachforderungen vergaberechtlich nach der Rechtsprechung nur sehr eingeschränkt zulässig und möglich sind.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die maßgeblichen Mindestanforderungen ergeben sich aus dem vorstehenden Text.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Teilnehmer mit der Abgabe des Teilnahmeantrags einzureichen. Soweit sich ein Teilnehmer zum Nachweis der Eignung auf einen eignungsrelevanten Nachunternehmer, auf ein verbundenes Unternehmen oder auf einen Dritten beruft, ist die Erklärung/der Nachweis für den eignungsrelevanten Nachunternehmer, für das verbundene Unternehmen, den Dritten abzugeben. Zudem ist eine schriftliche und im Original (kein Faksimile) rechtsverbindlich unterschriebene Zusage (Verpflichtungserklärung im Sinne von § 20 Absatz 3 Satz 3 SektVO; ein Formular für die Verpflichtungserklärung kann bei der oben genannten Kontaktstelle abgefordert werden) des eignungsrelevanten Nachunternehmers, des verbundenen Unternehmens, des Dritten abzugeben, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllen und muss bei Einsatz von eignungsrelevanten Nachunternehmern/verbundenen Unternehmen / Dritten durch den Teilnehmer und die eignungsrelevanten Nachunternehmer/die verbundenen Unternehmen/die Dritten insgesamt erfüllt werden, es sei denn, das ist ausdrücklich abweichend geregelt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Teilnehmer mit der Abgabe des Teilnahmeantrags einzureichen. Soweit sich ein Teilnehmer zum Nachweis der Eignung auf einen eignungsrelevanten Nachunternehmer, auf ein verbundenes Unternehmen oder auf einen Dritten beruft, ist die Erklärung/der Nachweis für den eignungsrelevanten Nachunternehmer, für das verbundene Unternehmen, den Dritten abzugeben. Zudem ist eine schriftliche und im Original (kein Faksimile) rechtsverbindlich unterschriebene Zusage (Verpflichtungserklärung im Sinne von § 20 Absatz 3 Satz 3 SektVO; ein Formular für die Verpflichtungserklärung kann bei der oben genannten Kontaktstelle abgefordert werden) des eignungsrelevanten Nachunternehmers, des verbundenen Unternehmens, des Dritten abzugeben, dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllen und muss bei Einsatz von eignungsrelevanten Nachunternehmern/verbundenen Unternehmen / Dritten durch den Teilnehmer und die eignungsrelevanten Nachunternehmer/die verbundenen Unternehmen/die Dritten insgesamt erfüllt werden, es sei denn, das ist ausdrücklich abweichend geregelt.
Der Bewerber muss folgende Nachweise abgeben bzw. Angaben machen:
1. Vorlage des Geschäftsberichtes für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr; Angabe des Gesamtumsatzes im Unternehmen des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren; Angabe des Umsatzes bezüglich von Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind in den letzten 3 Geschäftsjahren; es ist jeweils der Netto-Betrag anzugeben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Vorlage des Geschäftsberichtes für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr; Angabe des Gesamtumsatzes im Unternehmen des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren; Angabe des Umsatzes bezüglich von Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind in den letzten 3 Geschäftsjahren; es ist jeweils der Netto-Betrag anzugeben.
2. Angabe der Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen des Bewerbers insgesamt; Angabe der Anzahl der Mitarbeiter im Unternehmen des Bewerbers bezüglich der Sparte der Leistungen, die Gegenstand der Vergabe sind.
3. Der Bewerber muss im Wege einer schriftlichen, rechtsverbindlich unterschriebenen Eigenerklärung versichern, dass er die vergaberechtlichen Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllt. Der Auftraggeber behält sich für den Fall, dass der Bewerber bzw. später der Bieter für die Erteilung des Zuschlags in Betracht kommt vor, vor der Erteilung des Zuschlags von ihm die Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft seiner Hausbank/en zu fordern. Diese muss belastbare Aussagen enthalten zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft darf zum Zeitpunkt der Abgabe nicht älter als 6 Monate sein).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
3. Der Bewerber muss im Wege einer schriftlichen, rechtsverbindlich unterschriebenen Eigenerklärung versichern, dass er die vergaberechtlichen Anforderungen an die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllt. Der Auftraggeber behält sich für den Fall, dass der Bewerber bzw. später der Bieter für die Erteilung des Zuschlags in Betracht kommt vor, vor der Erteilung des Zuschlags von ihm die Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft seiner Hausbank/en zu fordern. Diese muss belastbare Aussagen enthalten zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft darf zum Zeitpunkt der Abgabe nicht älter als 6 Monate sein).
4. Der Bewerber muss erklären, die zu vergebenden Leistungen im Falle einer Zuschlagserteilung in Generalunternehmerschaft zu erbringen. Der Bewerber hat Art und Umfang aller Leistungen anzugeben, die er an Subunternehmen vergeben will.
Zum Nachweis der vorstehend genannten Anforderungen (im Sinne der Ziffer 1. bis 4.) reicht jeweils die schriftliche und im Original (kein Faksimile) rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung aus, wenn nicht jeweils besondere Erklärungen und Nachweise gefordert sind. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise unter Wahrung der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung innerhalb einer angemessenen Frist bei dem Teilnehmer nachzufordern. Es wird darauf hingewiesen, dass Nachforderungen vergaberechtlich nach der Rechtsprechung nur sehr eingeschränkt zulässig und möglich sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Zum Nachweis der vorstehend genannten Anforderungen (im Sinne der Ziffer 1. bis 4.) reicht jeweils die schriftliche und im Original (kein Faksimile) rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung aus, wenn nicht jeweils besondere Erklärungen und Nachweise gefordert sind. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende und/oder unvollständige Erklärungen und Nachweise unter Wahrung der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung innerhalb einer angemessenen Frist bei dem Teilnehmer nachzufordern. Es wird darauf hingewiesen, dass Nachforderungen vergaberechtlich nach der Rechtsprechung nur sehr eingeschränkt zulässig und möglich sind.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die maßgeblichen Mindestanforderungen ergeben sich aus dem vorstehenden Text.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Teilnehmer mit der Abgabe des Teilnahmeantrags einzureichen. Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Teilnehmer mit der Abgabe des Teilnahmeantrags einzureichen. Soweit sich ein Teilnehmer zum Nachweis der Eignung auf einen eignungsrelevanten Nachunternehmer, auf ein verbundenes Unternehmen oder auf einen Dritten beruft, sind die nachfolgend geforderten Erklärungen/Nachweise für den eignungsrelevanten Nachunternehmer, für das verbundene Unternehmen, den Dritten abzugeben. Zudem ist eine schriftliche und im Original (kein Faksimile) rechtsverbindlich unterschriebene Zusage des eignungsrelevanten Nachunternehmers, des verbundenen Unternehmens, des Dritten abzugeben, dass dem Teilnehmer die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden (Verpflichtungserklärung im Sinne von § 20 Absatz 3 Satz 3 SektVO; ein Formular für die Verpflichtungserklärung kann bei der oben genannten Kontaktstelle abgefordert werden). Die Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit muss die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllen und muss bei Einsatz von eignungsrelevanten Nachunternehmern/verbundenen Unternehmen/Dritten durch den Teilnehmer und die eignungsrelevanten Nachunternehmer/die verbundenen Unternehmen/die Dritten insgesamt erfüllt werden, es sei denn, das ist ausdrücklich abweichend geregelt.
Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Teilnehmer mit der Abgabe des Teilnahmeantrags einzureichen. Die nachfolgend geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Teilnehmer mit der Abgabe des Teilnahmeantrags einzureichen. Soweit sich ein Teilnehmer zum Nachweis der Eignung auf einen eignungsrelevanten Nachunternehmer, auf ein verbundenes Unternehmen oder auf einen Dritten beruft, sind die nachfolgend geforderten Erklärungen/Nachweise für den eignungsrelevanten Nachunternehmer, für das verbundene Unternehmen, den Dritten abzugeben. Zudem ist eine schriftliche und im Original (kein Faksimile) rechtsverbindlich unterschriebene Zusage des eignungsrelevanten Nachunternehmers, des verbundenen Unternehmens, des Dritten abzugeben, dass dem Teilnehmer die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden (Verpflichtungserklärung im Sinne von § 20 Absatz 3 Satz 3 SektVO; ein Formular für die Verpflichtungserklärung kann bei der oben genannten Kontaktstelle abgefordert werden). Die Anforderungen an die technische Leistungsfähigkeit muss die Bewerbergemeinschaft insgesamt erfüllen und muss bei Einsatz von eignungsrelevanten Nachunternehmern/verbundenen Unternehmen/Dritten durch den Teilnehmer und die eignungsrelevanten Nachunternehmer/die verbundenen Unternehmen/die Dritten insgesamt erfüllt werden, es sei denn, das ist ausdrücklich abweichend geregelt.
1. a. Übersicht zum Geschäftsprofil und zur Unternehmensstrategie des Bewerbers; b. Benennung der aktuellen Kundenbasis des Bewerbers als Übersicht (Aus welchen Branchen setzen sich die Kunden zusammen? Welche Unternehmen bilden den Kundenstamm?);
2. Benennung von Referenzkunden des Bewerbers mit ähnlicher Größe wie GASPOOL (jeweils mit Ansprechpartner-Name, Position; Kontaktdaten);
3. Aufstellung des Unternehmens des Bewerbers in Deutschland;
4. Auflistung/Darstellung von Referenzprojekten (Anzahl) des Bewerbers zu entsprechenden Leistungen in Bezug auf die hier zu vergebenden Leistungen (insbesondere Portale, CRM, Stammdatenverwaltung, Energiesektor-spezifische Informationssysteme, Schnittstellenmanagement, Reporting) und in Bezug der Branche bzw. Erfahrungen mit regulatorischen Vorgaben der Energiebranche;
4. Auflistung/Darstellung von Referenzprojekten (Anzahl) des Bewerbers zu entsprechenden Leistungen in Bezug auf die hier zu vergebenden Leistungen (insbesondere Portale, CRM, Stammdatenverwaltung, Energiesektor-spezifische Informationssysteme, Schnittstellenmanagement, Reporting) und in Bezug der Branche bzw. Erfahrungen mit regulatorischen Vorgaben der Energiebranche;
5. Nachweis von relevanten Systempartnerschaften (Anzahl) (insbesondere Datenbanken, SAP, Microsoft etc.) des Bewerbers;
6. Nachweis von relevanten Zertifizierungen des Bewerbers pro Themengebiet (Anzahl) (z. B. ISO 9001 ff., ISO 20000, BSI, ITIL, COBIT, Entwicklungs-, Qualitäts- und Projektmanagement-Methoden etc.) und damit verbundene Ausgestaltung von Geschäftsprozessen.
6. Nachweis von relevanten Zertifizierungen des Bewerbers pro Themengebiet (Anzahl) (z. B. ISO 9001 ff., ISO 20000, BSI, ITIL, COBIT, Entwicklungs-, Qualitäts- und Projektmanagement-Methoden etc.) und damit verbundene Ausgestaltung von Geschäftsprozessen.
Mindestanforderung: Der Bewerber muss insgesamt mindestens drei Referenzen über die Erbringung von Leistungen abgeben, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Die im Rahmen der Referenzprojekte für andere Auftraggeber erbrachten Leistungen müssen nach Inhalt, Art, Umfang und Schwierigkeit mit den hier zu vergebenden Leistungen (wie unter II.1.5) beschrieben) vergleichbar sein. Der Bewerber muss erklären, dass die in den Referenzen benannten Leistungen jeweils von ihm als verantwortliches Unternehmen (Generalunternehmer) erbracht wurden. Die Referenzen müssen entweder Leistungen aufgrund von noch laufenden Verträgen betreffen (davon muss bereits mindestens ein Drittel der Leistungen erbracht sein) oder Leistungen aufgrund von Verträgen, die nicht bereits vor dem 1.1.2013 beendet wurden. Zulässig sind auch Referenzen, die Leistungen für die GASPOOL Balancing Services GmbH betreffen.
Mindestanforderung: Der Bewerber muss insgesamt mindestens drei Referenzen über die Erbringung von Leistungen abgeben, die mit den hier zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Die im Rahmen der Referenzprojekte für andere Auftraggeber erbrachten Leistungen müssen nach Inhalt, Art, Umfang und Schwierigkeit mit den hier zu vergebenden Leistungen (wie unter II.1.5) beschrieben) vergleichbar sein. Der Bewerber muss erklären, dass die in den Referenzen benannten Leistungen jeweils von ihm als verantwortliches Unternehmen (Generalunternehmer) erbracht wurden. Die Referenzen müssen entweder Leistungen aufgrund von noch laufenden Verträgen betreffen (davon muss bereits mindestens ein Drittel der Leistungen erbracht sein) oder Leistungen aufgrund von Verträgen, die nicht bereits vor dem 1.1.2013 beendet wurden. Zulässig sind auch Referenzen, die Leistungen für die GASPOOL Balancing Services GmbH betreffen.
Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder zusammen mindestens 3 Referenzen angeben.
Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Referenzen gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Zum Nachweis der vorstehend in Ziffer 1. bis 6. genannten Anforderungen reicht jeweils die schriftliche und im Original (kein Faksimile) rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung aus, wenn nicht jeweils besondere Erklärungen und Nachweise gefordert sind. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende und / oder unvollständige Erklärungen und Nachweise unter Wahrung der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung innerhalb einer angemessenen Frist bei dem Teilnehmer/der Teilnehmergemeinschaft nachzufordern. Es wird darauf hingewiesen, dass Nachforderungen vergaberechtlich nach der jüngsten Rechtsprechung nur sehr eingeschränkt zulässig und möglich sind.
Der Auftraggeber behält sich vor, die in den Referenzen gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Zum Nachweis der vorstehend in Ziffer 1. bis 6. genannten Anforderungen reicht jeweils die schriftliche und im Original (kein Faksimile) rechtsverbindlich unterschriebene Eigenerklärung aus, wenn nicht jeweils besondere Erklärungen und Nachweise gefordert sind. Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende und / oder unvollständige Erklärungen und Nachweise unter Wahrung der Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung innerhalb einer angemessenen Frist bei dem Teilnehmer/der Teilnehmergemeinschaft nachzufordern. Es wird darauf hingewiesen, dass Nachforderungen vergaberechtlich nach der jüngsten Rechtsprechung nur sehr eingeschränkt zulässig und möglich sind.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Die maßgeblichen Mindestanforderungen ergeben sich aus dem vorstehenden Text.
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Der Teilnahmeantrag ist von künftigen Bietergemeinschaften als Bewerbergemeinschaft einzureichen. Für den Fall, dass es sich bei der Bewerber- bzw. später Bietergemeinschaft um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts handelt, müssen deren Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in dem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft angegeben wird, das die Bewerber- bzw. spätere Bietergemeinschaft in dem vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Diese Erklärung ist durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Ein Formular für die Bewerbergemeinschaftserklärung kann bei der oben genannten Kontaktstelle abgefordert werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Teilnahmeantrag ist von künftigen Bietergemeinschaften als Bewerbergemeinschaft einzureichen. Für den Fall, dass es sich bei der Bewerber- bzw. später Bietergemeinschaft um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts handelt, müssen deren Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in dem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft angegeben wird, das die Bewerber- bzw. spätere Bietergemeinschaft in dem vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Diese Erklärung ist durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Ein Formular für die Bewerbergemeinschaftserklärung kann bei der oben genannten Kontaktstelle abgefordert werden.
Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen der Ziffer III.2.1) erfüllen müssen sowie ggf. die Anforderungen der Ziffern III.2.2) und III.2.3) nach den dort genannten Vorgaben.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die Anforderungen der Ziffer III.2.1) erfüllen müssen sowie ggf. die Anforderungen der Ziffern III.2.2) und III.2.3) nach den dort genannten Vorgaben.
Eine Einbeziehung von Subunternehmen in die Leistungserbringung ist zulässig. Es wird darauf hingewiesen, dass für Subunternehmen ggf. die Anforderungen der Ziffern III.2.1) bis III.2.3) nach den dort genannten Vorgaben zu erfüllen sind.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Monaten: 48
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Banu Sankaran
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3090138316📞
Fax: +49 3090137613 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag kann gestellt werden, wenn die Voraussetzungen des § 107 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn die in § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB genannten Fristen nicht eingehalten werden. Das ist dann der Fall, wenn:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Ein Nachprüfungsantrag kann gestellt werden, wenn die Voraussetzungen des § 107 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn die in § 107 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB genannten Fristen nicht eingehalten werden. Das ist dann der Fall, wenn:
— ein erkannter Vergabeverstoß nicht unverzüglich gegenüber dem Auftraggeber gerügt wird,
— in der Bekanntgabe erkennbare Vergabeverstöße nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Vergabeverstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind nicht spätestens bis zum Ablauf der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 197-358282 (2015-10-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-03-08) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Fax: +49 30364289-222 📠