Infusionszubehör und -management

Universitätsklinikum Schleswig-Holstein

Die der Comparatio Health GmbH angeschlossenen Kliniken führen gemeinsam ein Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung in dem Bereich Infusionszubehör und -management durch. Die Federführung hat das Universitätsklnikum Schleswig-Holstein, welches in seinem Namen und im Namen der weiteren in die Bekanntmachung angegebenen öffentlichen Auftraggeber (Medizinische Hochschule Hannover, Universitätsklinikum Magdeburg, Universitätsklinikum Regensburg, Universitätsmedizin Göttingen, Universitätsmedizin Greifswald) das Verfahren durchführt, damit den Ansprechpartner stellt und den Zuschlag vergeben wird. Neben der Beschaffung der zu liefernden Verbrauchsmaterialien für den Kliniksalltag wird die Möglichkeit der Implementierung eines Vollversorgungskonzepts je beteiligtem Klinikum, welches den Materialeinsatz mit einem dahinterstehenden Gerätemanagmentkonzept optimal und patientensicher verbinden soll, betrachtet und einen wesentlichen Bestandteil der durchgeführten Verhandlungen bilden.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-27. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-23.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-03-23 Auftragsbekanntmachung
2015-04-15 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-03-23)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Geräte und Instrumente für Transfusion und Infusion
Menge oder Umfang: 16 000 00019 000 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Geräte und Instrumente für Transfusion und Infusion 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Postanschrift: Arnold-Heller-Straße 3
Postleitzahl: 24105
Postort: Kiel
Kontakt
Internetadresse: http://www.uksh.de 🌏
E-Mail: inge.stoffers@comparatio.org 📧
Telefon: +49 4315971087 📞
Fax: +49 4315973826 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-23 📅
Einreichungsfrist: 2015-04-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-03-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 062-107877
ABl. S-Ausgabe: 62
Zusätzliche Informationen
1.) Die benötigten Unterlagen für das Verfahren werden Ihnen frei, direkt und vollständig elektronisch über die Bieterplattform von Healy Hudson (https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/login) zur Verfügung gestellt. Eine kostenfreie einmalige Registrierung ist hierfür notwendig. 2.) Sie werden Ihren Teilnahmeantrag und ggf. später im Verfahren Ihr Angebot elektronisch im Rahmen der Bieterplattform abgeben. Hiernach generiert sich ein Mantelbogen. Dieser ist der Vergabestelle fristgerecht in einem verschlossenen Umschlag spätestens bis zum Ende der angegebenen Teilnahmefrist / Angebotsfrist einzureichen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 16 000 000 💰
19 000 000 💰
Häufigkeit der zu vergebenden Aufträge: 24 Monate.
Kurze Beschreibung:
Die der Comparatio Health GmbH angeschlossenen Kliniken führen gemeinsam ein Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung in dem Bereich Infusionszubehör und -management durch. Die Federführung hat das Universitätsklnikum Schleswig-Holstein, welches in seinem Namen und im Namen der weiteren in die Bekanntmachung angegebenen öffentlichen Auftraggeber (Medizinische Hochschule Hannover, Universitätsklinikum Magdeburg, Universitätsklinikum Regensburg, Universitätsmedizin Göttingen, Universitätsmedizin Greifswald) das Verfahren durchführt, damit den Ansprechpartner stellt und den Zuschlag vergeben wird. Neben der Beschaffung der zu liefernden Verbrauchsmaterialien für den Kliniksalltag wird die Möglichkeit der Implementierung eines Vollversorgungskonzepts je beteiligtem Klinikum, welches den Materialeinsatz mit einem dahinterstehenden Gerätemanagmentkonzept optimal und patientensicher verbinden soll, betrachtet und einen wesentlichen Bestandteil der durchgeführten Verhandlungen bilden.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Universal-Infusionssystem
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Infusionspumpensystem Druck
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Transfusionssytem
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Verlängerung
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Spritzenpumpenleitung
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Spritzen für Spritzenpumpe
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Infusionszubehör
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Dreiwegehahn (Arznei- fett- und desinfektionsmittelresistent)
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Hahnenbank (Arznei- fett- und desinfektionsmittelresistent)
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Verschlußstopfen
Es werden Varianten akzeptiert
Beschreibung der Optionen:
Ein Vollversorgungskonzept, welches ein angemessenes Gerätemanagement in Bezug auf die angebotenen Infusionszubehörmaterialien beinhaltet, kann je beteiligtem Klinikum in den Losen, in denen es zwischen dem Verbrauchsmaterial und den eingesetzten Geräten einer technischen Abstimmung bedarf, vergeben werden. Die beteiligten Kliniken sind:
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- Medizinische Hochschule Hannover
- Universitätsklinikum Magdeburg
- Universitätsklinikum Regensburg
- Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
- Universitätsmedizin Göttingen
- Universitätsmedizin Greifswald.
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: 600385

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise werden von den Bewerbern hinsichtlich der Bestätigung ihrer Eignung verlangt:
- Erklärung Insolvenz: Ich/Wir erkläre(n), dass kein Antrag über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über mein/unser Vermögen gemäß § 13 InsO gestellt worden ist.
- Erklärung Liquidation: Ich/Wir erkläre(n), dass unser Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
- Eigenerklärung zur Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben: Ich/Wir erkläre(n), dass ich meiner/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind.
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- Erklärung zu Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen: Ich/Wir bestätige(n), dass meinem/unserem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und dass mit Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewähr von Vorteilen an Mitbewerber getroffen wurden und auch nicht nach Abgabe des Angebots getroffen werden.
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- Unzuverlässigkeit / Verurteilungen: Ich/ Wir bestätige(n), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig auf Grund von in § 6 IV EG VOL/A genannten Straftaten verurteilt ist. Das Verhalten einer Person schlägt dann auf das Unternehmen mit der Konsequenz, dass dessen Zuverlässigkeit nicht zweifelsohne gegeben ist, durch, wenn diese Person berecjhtigt ist, die Geschäfte des Unternehmens selbstverantwortlich zu führen oder wenn dieser Aufsichtspflichten obliegen, deren Verletzung eine Bestrafung nach § 130 OWiG nach sich zieht. In § 6 IV EG VOL/A werden folgende Straftaten benannt: a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafge- setzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kri- minelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäi- schen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden, e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU- Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Be- stechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstel- lung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsver- kehr) oder g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchfüh- rung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
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- Zollrechtliche Verpflichtungen: Ich/Wir bestätige(n), dass ich/wir nicht gegen meine/unsere, aus den unternehmerischen Tätigkeiten entwachsenden, zollrechtlichen Verpflichtungen verstoßen habe(n).
- Antiterrorismus: Bestätigen Sie positiv, die Einhaltung der Antiterrorismusverordnungen der EG / EU (VERORDNUNG (EG) Nr. 2580/2001 DES RATES vom 27. Dezember 2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus / VERORDNUNG (EU) Nr. 753/2011 DES RATES vom 1. August 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan / VERORDNUNG (EG) Nr. 881/2002 DES RATES vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen; jeweils in der aktuellen Fassung).
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- Erklärung des Bieters zur Richtigkeit seiner Angaben: Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe bezüglich der geforderten Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von der weiteren Auftragserteilung zur Folge hat und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann.
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- Erfüllung gemeinschaftsrechtlicher Anforderungen: Ich/Wir erkläre(n), dass alle Produkte, welche in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, den Anforderungen nach Anhang I der EG-Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte und den harmonisierten Normen, wie dem Medizinproduktegesetz, entsprechen.
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- Nachweis der Erfüllung der steuerrechtlichen Abgabeverpflichtungen: Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir eine aktuelle Bescheinigung hochgeladen habe(n), welche bestätigt, dass die steuerrechtlichen Abgabeverpflichtungen des jeweiligen Mitgliedslandes der Europäischen Union, in dem mein Unternehmen ansässig ist, erfüllt sind. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein und die, durch die ausstellende Stelle festgesetzte Gültigkeit nicht überschreiten.
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- Nachweis der Erfüllung der sozialversicherungsrechtlichen Abführungsverpflichtungen: Ich/Wir bestätige(n), dass ich/wir einen aktuellen Nachweis über die geleisteten Sozialversicherungsbeiträge des jeweiligen Mitgliedslandes der Europäischen Union, in dem mein Unternehmen ansässig ist, hochgeladen habe(n). Sollte der Nachweis erst vollständig dadurch zu erbringen sein, dass Bescheinigungen mehrerer Einrichtungen eingeholt werden müssen, sind alle Bescheinigungen vorzulegen. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein und die, durch die ausstellende Stelle festgesetzte Gültigkeit nicht überschreiten.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise werden von den Bewerbern hinsichtlich der Bestätigung ihrer Eignung verlangt:
- Produkthaftung: Ich/Wir erkläre(n), dass das Unternehmen im Hinblick auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausreichend in Form einer Betriebshaftpflichtversicherung versichert ist. Die Ansprüche, welche sich entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen aus der Produkthaftung ergeben, sind damit versicherungstechnisch abgesichert. Sofern der Bieter oder Bewerber nicht selbst der Hersteller der angebotenen Produkte ist, hat er sich zu vergewissern, dass dieser die Produkthaftung im Rahmen der in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltslos übernimmt und insoweit auch ausreichend versichert ist. Mindestbedingungen: Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3.000.000 EUR je Schadensfall für Sachschäden in Höhe von 1.000.000 EUR je Schadensfall und zudem für Vermögensschäden in Höhe von 100.000 EUR.
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- Umsatzmeldungen der Bewerber: Geben Sie bitte Ihre Umsätze der letzten drei Jahre an, untergliedert in Komplettumsatz und Umsatz mit Kliniken der Maximalversorgung.
- Umsatzmeldungen der Bewerber im Produktbereich: Bitte geben Sie die erzielten Umsätze der letzte drei Jahre im zu vergebenden Produktbereich an.
Mindeststandards:
- Produkthaftung: Ich/Wir erkläre(n), dass das Unternehmen im Hinblick auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausreichend in Form einer Betriebshaftpflichtversicherung versichert ist. Die Ansprüche, welche sich entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen aus der Produkthaftung ergeben, sind damit versicherungstechnisch abgesichert. Sofern der Bieter oder Bewerber nicht selbst der Hersteller der angebotenen Produkte ist, hat er sich zu vergewissern, dass dieser die Produkthaftung im Rahmen der in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltslos übernimmt und insoweit auch ausreichend versichert ist. Mindestbedingungen: Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 3.000.000 EUR je Schadensfall für Sachschäden in Höhe von 1.000.000 EUR je Schadensfall und zudem für Vermögensschäden in Höhe von 100.000 EUR.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise werden von den Bewerbern hinsichtlich der Bestätigung ihrer Eignung verlangt:
- Referenzen: Bitte benennen Sie als Referenz Kliniken, die einen Status als Maximalversorger inne haben und die bereits im Bereich des Vergabegegenstandes in der Vergangenheit von Ihnen beliefert wurden, sowie die entsprechenden Ansprechpartner. Mindestbedingung: Es muss mindestens jeweils eine Referenz für die letzten drei Jahre angegeben werden.
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- Konsignationslager: Bieten Sie die Lagerhaltung der Artikel in einem kostenlosen Konsignationslager an?
- Ansprechpartner: Bitte geben Sie den für dieses Vergabeverfahren jeweils zuständigen Ansprechpartner Ihres Unternehmens an (Name; Telefonnumer, E-Mail-Adresse).
- Qualitätsmanagement: Bitte laden Sie das ISO 9001 - Zertifikat hoch.
Mindeststandards:
- Referenzen: Bitte benennen Sie als Referenz Kliniken, die einen Status als Maximalversorger inne haben und die bereits im Bereich des Vergabegegenstandes in der Vergangenheit von Ihnen beliefert wurden, sowie die entsprechenden Ansprechpartner. Mindestbedingung: Es muss mindestens jeweils eine Referenz für die letzten drei Jahre angegeben werden.
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Bitte laden Sie das ISO 9001 - Zertifikat hoch.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Es werden keine Kautionen oder Sicherheiten im Hinblick auf die Auftragsausführung verlangt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten für die beteiligten Kliniken einheitlich folgende Zahlungsbedingungen:
- 21 Tage: 3 Prozent Skonto
- 30 Tage: netto.
Maßgeblich für den Fristbeginn ist das Datum des Rechnungszugangs.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Es wird keine Rechtsform für eine Bietergemeinschaft, an welche ggf. der Auftrag vergeben wird, gefordert.
Sonstige besondere Bedingungen:
- Anbindung an die GSG mbH zwecks der elektronischen Bestellabwicklung: Die Bestellabwicklung für die mit dieser Ausschreibung beschafften Lieferungen ist ausschließlich über die GSG Plattform vorzunehmen. Hierzu verpflichtet sich der Auftragnehmer, innerhalb von drei Monaten nach Erteilung des Zuschlages auf eigene Kosten eine Konnektierung zu dieser Plattform vorzunehmen, sofern diese noch nicht besteht. Hierzu ist ein gesonderter Vertrag mit der GSG mbH zu schließen, dessen Inhalt dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertrag entspricht. Wenn und soweit der Vertrag nicht zustande kommt, stellt das jeweilige Mitgliedshaus dem Auftragnehmer als Ausgleich für den zusätzlichen Aufwand bei der Bestellabwicklung einen Betrag von netto 3,00 Euro je Bestellung, höchstens jedoch 7.500 Euro je Kalenderjahr, in Rechnung.
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- Eingabe von Informationen zur Vertragsausführung innerhalb des Lieferantenportals der Comparatio: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bruttoumsätze sowie die Verbrauchszahlen, sofern diese im konkreten Einzelfall nachgefragt werden sollten, quartalsweise im Rahmen des dafür vorgesehenen Lieferantenportals der Comparatio zur Verfügung gestellt. Diese müssen spätestens einen Monat nach Ablauf des vorangegangenen Quartals in der definierten Form vorliegen.
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- Vornahme der Klassifizierung der Vertragsprodukte: Als Warengruppenklassifikationssystem ist grundsätzlich eCl@ss im aktuellen Majorrelease vom Auftragnehmer anzuwenden, wobei 6 Monate nach Majorreleasewechsel die aktuellen Produkte mit ihren Warengruppen als auch den entsprechenden Merkmalen an die Katalogdienstleister und die Comparatio zu liefern sind.
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- Bereitstellung von Katalogstammdaten: Die Katalogstammdaten (z.B. Lieferantenartikelnummer, Artikelkurztext, Basismengeneinheit, Bestellmengeneinheit) sind von dem Auftragnehmer über das GSG Katalogtemplate, beziehungsweise über GS1-XML CIN 2.3 bereitzustellen.
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- Angabe von Preisstammdaten: Als Preisstammdatenaustauschformat zwischen dem Auftragnehmer und der Comparatio Health GmbH ist zwingend das Preistemplate der Comparatio oder der GS1-XML CIN 2.3 basierte Katalog zu nutzen.
- Barcodes auf den Verpackungen: Auf den Verpackungen aufgedruckte Barcodes (1D oder 20) müssen in Abmessung, Kontrast und Druckqualität der internationalen Norm ISO/IEC 15416 in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen und mindestens mit der Qualitätsstufe B (3) „gut" oder höher lesbar sein.
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- Vereinbarung zur Lieferung der Vertragsprodukte: Die Lieferung der Produkte erfolgt vom Auftragnehmer auf Grundlage der Incoterms® 2010, DDP. Bei einer Neufassung der Incoterms® durch die ICC gilt die entsprechende aktualisierte Version; sollte eine aktualisierte Version nicht zur Verfügung stehen, werden die Lieferbedingungen von den Vertragsparteien neu vereinbart. Die Zurverfügungstellung erfolgt hiernach am Bestimmungsort ohne Berechnung von Nebenkosten jedweder Art (z.B. Transportversicherung, Verpackung, Frachtkosten). Der Bestimmungsort ist die jeweilige Zentrale Warenannahme des bestellenden Klinikums, es sei denn im Ausnahmefall wurde zwischen der bestellenden Klinik und dem Auftragnehmer etwas anderes vereinbart. Die Pflicht des Auftragnehmers beinhaltet auch das Abladen der Ware.
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- Informations- und Dokumentationspflichten: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Produktveränderungen und die damit verbundenen Informationen unverzüglich den beteiligten Kliniken mitzuteilen, soweit sie für die Anwender relevant sind. Hierfür kann er das Lieferantenportal der Comparatio nutzen. Daneben sichert der Auftragnehmer auch zu, dass er die nötigen Produktschulungen und Serviceleistungen durch geschultes Fachpersonal durchführen lässt, sowie auf Anforderung durch den Auftraggeber eine notwendige Beratung der Nutzer und der Einkaufsabteilungen vornehmen wird.
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- Comparatio Bonus: Die Comparatio Health GmbH unterstützt die öffentlichen Auftraggeber und das federführende Klinikum bei der DUrchführung des Vergabeverfahrens maßgeblich. Darüber hinaus verwaltet die Comparatio Health GmbH den mit Zuschlag geschlossenen Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und den beteiligten Kliniken. Für die Leistungen und die Verwaltung der Rahmenvereinbarung erhält die Comparatio einen Bonus von dem Auftragnehmer in Höhe von 1 % des gesamten fakturierten Netto-Jahresumsatzes der beteiligten Kliniken beziehungsweise des anteiligen fakturierten Nettoumsatzes bei nur einem Teil des Jahres der Comparatio zugehörigen Partnerkliniken, der im Rahmen des Auftrags erzielt wurde. Die Abrechnung der Boni erfolgt durch den Auftragnehmer quartalsweise spätestens bis zum 30. Kalendertag des jeweiligen Folgemonats und ist am 10. Kalendertag des jeweils übernächsten Monats zur Zahlung auf das Konto der Comparatio Health GmbH fällig.
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- Vereinbarung einer Vertragsstrafe: Im Falle einer durch den Auftragnehmer zu vertretenden Unterschreitung der Liefermenge für die jeweilige Lieferperiode können die beteiligten Kliniken eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % der hiervon betroffenen Nettoabrechnungssumme der Bestellmenge erheben. Gleiches gilt bei Überschreitung der Lieferfrist, sofern die Bestellmenge die geplanten Mengen aus dem Lieferplan nicht überschreiten. Die Höhe aller Vertragsstrafen ist auf 5 % der Gesamtnettoabrechnungssumme des Auftragnehmers gegenüber den beteiligten Kliniken begrenzt. Weitere vertragliche oder gesetzliche Schadenersatzansprüche der beteiligten Kliniken bleiben unberührt, auch in den Fällen, für die Vertragsstrafen vereinbart worden sind. Die Vertragsstrafen werden auf vertragliche oder gesetzliche Schadensersatzansprüche angerechnet.
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- Vereinbarung im Fall von Korruptionsfällen: Die beteiligten Kliniken sind zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn Personen oder diesen nahestehende Personen (insbesondere solche im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB) für die Vergabe dieses Auftrags oder die Vermittlung, Weitergabe und/oder Erteilung von entgeltlichen Aufträgen, die in irgendeinem Zusammenhang mit dem abzuschließenden Vertrag stehen, Geschenke oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar anbieten, versprechen oder gewähren (insbesondere §§ 333, 334, 263 StGB). Dem stehen Handlungen von Personen gleich, die von diesem beauftragt oder mit ihrem Wissen und Willen für diese tätig sind. Die Comparatio ist von den Partnerkliniken ermächtigt, die außerordentliche Kündigung zugleich im Namen der Partnerkliniken auszusprechen. Im Falle einer Kündigung hat der Auftragnehmer den beteiligten Kliniken jeglichen Schaden zu ersetzen, der den beteiligten Kliniken unmittelbar oder mittelbar durch den Verstoß gegen die vorstehende Bestimmung entsteht. Sofern die beteiligten Kliniken keinen höheren Schaden nachweisen, ist eine Pauschale in Höhe von 10 % des bis zur Kündigung erzielten Nettoauftragsvolumens, mindestens jedoch 25.000 EUR an die beteiligten Kliniken zu zahlen. Im Kündigungsfall kann der Auftragnehmer eine Vergütung nur für bereits erbrachte und nicht zurückgewährte Leistungen verlangen. Der Auftragnehmer stellt die beteiligten Kliniken von allen Ansprüchen Dritter frei, die durch das vertragswidrige Verhalten mittelbar oder unmittelbar benachteiligt worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn sich der Auftragnehmer hinsichtlich des Auftrags an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des GWB beteiligt, insbesondere eine Vereinbarung mit Dritten über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über zu fordernde Preise, über die Entrichtung einer Ausfallentschädigung (Gewinnbeteiligung oder sonstige Abgaben) sowie über die Festlegung von Preisen getroffen hat (insbesondere § 298 StGB).
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- Anwendbares Recht: Der zustandekommende Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) in dessen Anwendungsbereich.

Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 9
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-05-11 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Medizinische Hochschule Hannover (MHH)
Postanschrift: Carl-Neuberg-Str. 1
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30625
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Magdeburg
Postanschrift: Leipziger Straße 44
Postort: Magdeburg
Postleitzahl: 39120
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Regensburg
Postanschrift: Franz-Josef-Strauß-Allee 11
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93053
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsmedizin Göttingen
Postanschrift: Robert-Koch-Str. 40
Postort: Göttingen
Postleitzahl: 37075
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsmedizin Greifswald
Postanschrift: Fleischmannstraße 8
Postort: Greifswald
Postleitzahl: 17475
Kontakt
Kontaktperson: UKSH – Dezernat Wirtschaft und Versorgung
Inge Stoffers
URL der Teilnahme: http://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter 🌏
Name: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Postanschrift: Maria-Goeppert Str. 7a
Postort: Lübeck
Postleitzahl: 23562
Kontaktperson: Stabsstelle Justiziariat L014 – Submissionsstelle
URL der Dokumente: http://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 600385

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de 📧
Telefon: +49 4319884640 📞
Internetadresse: http://www.schleswig-holstein.de/MWAVT/DE/Wirtschaft/OeffentlichesAuftragswesen/OeffentlichesAuftragswesen_node.html 🌏
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter seiner gesetzlich definierten Rügeobliegenheit laut § 107 III GWB nicht unverzüglich ab Kenntnisnahme der Tatsache, welche seiner Meinung nach einen Vergaberechtsverstoß darstellt, nachkommt. Nach § 107 III Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem wird eindeutig auf die Fristen des § 101 a I GWB hingewiesen, welcher den Auftraggeber verpflichtet nach Versand der Vorabinformation innerhalb eines bestimmten, beschriebenen Zeitkorridors die Zuschlagserteilung zu unterlassen.
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Quelle: OJS 2015/S 062-107877 (2015-03-23)
Ergänzende Angaben (2015-04-15)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-15 📅
Einreichungsfrist: 2015-05-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-17 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 075-131386
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 62-107877
ABl. S-Ausgabe: 75
Quelle: OJS 2015/S 075-131386 (2015-04-15)