Der Deichverband beabsichtigt die Vergabe von Planungsleistungen im Rahmen der Erhöhung des Landesschutzdeiches in Bremen-Werderland. Der Generalplan Küstenschutz vom März 2007 sieht für den o. a. Abschnitt des Weserdeiches stellenweise neue Bestickhöhen vor. Diese liegen zwischen NN+7,50 m und NN+7,70 m inkl. „Klimazuschlag“ von 0,25 m. Das entspricht einer erforderlichen Deicherhöhung um ca. 0,25 m bis zu 0,45 m.
Der Rahmenentwurf liegt bereits vor. Als zweiter Planungsschritt ist die Erstellung des Bauentwurfs und der Genehmigungsplanung vorgesehen (Leistungsphasen 3 und 4 der Objektplanung sowie Leistungsphasen 3 und 4 der Tragwerksplanung).
Optional, d. h. ausdrücklich ohne Anspruch auf Beauftragung, kommen auch die Leistungsphasen 5 bis 9 der Objektplanung sowie 5 und 6 der Tragwerksplanung und die örtliche Bauüberwachung zur Ausführung.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-20.
Auftragsbekanntmachung (2015-03-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen für Dämme
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen für Dämme📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bremischer Deichverband am rechten Weserufer
Postanschrift: Am Lehester Deich 149
Postleitzahl: 28357
Postort: Bremen
Kontakt
Internetadresse: http://www.dvr-bremen.de🌏
E-Mail: info@deichverband.de📧
Telefon: +49 421207650📞
Fax: +49 4212076515 📠
“a) Bewerber richten ihren Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag an die unter I.1) genannte Adresse. Anderweitige Übersendung (per E-Mail,...”
a) Bewerber richten ihren Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag an die unter I.1) genannte Adresse. Anderweitige Übersendung (per E-Mail, Telefax, etc.) ist ausgeschlossen. Maßgeblich zur Fristwahrung ist der Eingang beim Auftraggeber, nicht der Poststempel. Verspätet eingegangene Anträge bleiben unberücksichtigt
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Quelle: OJS 2015/S 059-103928 (2015-03-20)