Menge oder Umfang
Der Auftrag umfasst die Grundleistungen- und teilweise die besonderen Leistungen der angegebenen Leistungsphasen (Lph.) gemäß HOAI für folgende Ingenieurleistungen:— Leistungsbild Ingenieurbauwerke: Lph. 5-8 gem. § 43 HOAI (Grundleistungen und besondere Leistungen, insbesondere örtliche Bauüberwachung und Erstellen von Bestandsplänen),— Leistungsbild Tragwerksplanung: Lph. 5-6 und 8 (nur besondere Leistung) gem. § 51 HOAI,— Leistungsbild Technische Ausrüstung: Lph. 5-8 gem. § 55 HOAI (Grundleistungen und besondere Leistungen, insbesondere Fortschreiben der Ausführungspläne bis zum Bestand) für die im Folgenden beschriebenen Maßnahmen im Rahmen der Erneuerung des WWALLM gemäß Abschnitt II.1.5).Aus bautechnischer Sicht sind für die Erneuerung folgende Maßnahmen umzusetzen:— Neubau Kompaktwasserwerk in Stahlbetonbauweise. Das Bauwerk beinhaltet 10 geschlossene, überstaute Betonfilter je 30 m2 Filterfäche, 2 Wasserbehälterkammern je 900 m3 Volumen, Pumpenkeller, EMSR-Technikräume, Warte etc.. Gebäudeabmessungen: ca. 30 x 30 x 16 m. Weiterhin ist die Herstellung einer Baugrube mit bauzeitlicher Grundwasserabsenkung erforderlich.— Neubau Schlammbehandlung mit 2 Beton-Absetzbecken je ca. 480 m3 Nutz-Volumen und zwei Trockenbeeten aus Beton mit einer Fläche von je 425 m2.— Neubau Außenanlagen inkl. Verkehrsflächen (ca. 4 500 m2) und Entwässerungsanlagen, Außenleitungen sowie Roh- und Reinwasserleitungen DN 600 bis DN 1000— Rückbaumaßnahmen vorhandener, z. T. schadstoffbelasteter Anlagen wie Nebengebäude, Absetzbecken, Trockenbeete, Verkehrsflächen, erdverlegte Leitungen etc.Ermittelte Kosten Bautechnik gemäß Kostenberechnung (netto): rund. 10 400 000 EUR.Aus anlagentechnischer Sicht sind für Erneuerung folgende Maßnahmen umzusetzen:— Einbau von 6 Stück Unterduck-Rieslern je mit Fläche 8,3 m²,— Ausrüstung der 10 Betonfilter mit Rinne, Spülluft-, Spülwasserverteilung, Filterdüsen etc.,— Ausrüstung der beiden Wasserbehälter-Kammern mit Zulauf, Entnahme, Überlauf etc.,— Einbau von 2 neuen und einer vorhandenen Transportpumpe je Q ca. 4 500 m3/h, H ca. 45 m,— Einbau von 2 Spülwasser-Pumpen und 2 Spülluft-Gebläsen,— Ausrüstung der Schlammbehandlungsanlagen,— Verrohrung der gesamten Anlagen in DN 250 bis 1 200,— Lieferung und Montage von Armaturen und Messgeräten,— Provisorien.Ermittelte Kosten Anlagentechnik gemäß Kostenberechnung (netto): rund 5 500 000 EUR.Die auszuführenden Leistungen der EMSR-Technik wurden wie folgt definiert:— Errichtung von Mittelspannungsschaltanlagen (20kV); Unterbringung in 2 typgeprüften Betonstationen,— Verlegung von Mittelspannungskabeln im Erdreich und in den E-Räumen,— Einbau von 2 Trockentransformatoren (20/0,4kV) je 1 600 kVA,— Errichtung der Niederspannungshauptverteilung, Einspeisung 2 x Trafo, 1xNotstromaagregat,— Umsetzen und Einbindung des vorhandenen, in einem Container untergebrachten Notstromaggregats (800 kVA),— Errichtung der unterlagerten Niederspannungsschaltanlagen für Verbraucherabgänge,— Errichtung der Schaltanlagen für die Steuerungs- und Regelungstechnik,— Errichtung einer 230 V USV Anlage,— Errichtung einer Gefahrenmeldeanlage und einer Kameraüberwachung,— Errichtung der elektrotechnischen Haustechnik (Beleuchtung, Lüftung, usw.),— Errichtung der Erdungsanlage für sämtliche Gebäudeteile und elektrotechnischen Anlagen,— Errichtung einer Blitzschutzanlage für die Gebäude,— Verkabelung der Schaltanlagen, der Aggregate und Antriebe (teilweise mit Frequenzumrichter), der Armaturen und Messstellen (Planung der selektiven Absicherung, der Kabel und Kabelwege),— Aufbau und Inbetriebsetzung der für die Anlagen notwendigen Messtechnik,— Planung und Ausführung von Provisorien, insbesondere der Energieversorgung.Ermittelte Kosten gemäß Kostenberechnung (netto): 2 200 000 EUR.Als Planungsbasis dienen die Entwurfsunterlagen. Die Genehmigungsphase läuft derzeit. Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid sind in die Ausführungsplanung einzuarbeiten.Der Neubau sowie die Inbetriebnahme-/Einfahr- und Umschlussmaßnahmen sind so zu planen, dass eine nahezu unterbrechungsfreie Trinkwasserlieferung durch das WWALLM gewährleistet ist. Entsprechende Provisorien und Übergangszustände in Verbindung mit dem Bestands-Wasserwerk sind zu planen.Die Baumaßnahme liegt in der Wasserschutzzone II eines festgesetzten Trinkwasserschutzgebietes. Die entsprechenden Vorschriften sind zu beachten.