Ingenieurleistungen für die Bestandsprüfung privater Grundstücksentwässerungsanlagen

Abwasserverband Starnberger See

Der Abwasserverband Starnberger See ist ein Zweckverband zur gemeinsamen Abwasserbeseitigung im Trennsystem in den Gemeinden rund um den Starnberger See. Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Starnberg.
Der Abwasserverband hat für seine Verbandsmitglieder die hoheitliche Aufgabe der Abwasserbeseitigung im Trennsystem und der Straßenentwässerung rund um den Starnberger See übernommen. Verbandsmitglieder sind der Landkreis Starnberg, die Stadt Starnberg sowie die Gemeinden Berg, Bernried, Feldafing, Münsing, Pöcking, Seeshaupt und Tutzing. Zur Erfüllung seiner Aufgabe betreibt der Abwasserverband für die Schmutzwasserableitung und -reinigung die zentrale Kläranlage und die Ringkanäle als Sammelkanäle rund um den Starnberger See sowie die Ortsnetze in den Mitgliedskommunen zur Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser inklusive der diesbezüglich erforderlichen Sonderbauwerke. Das Kanalnetz weist eine Länge von ca. 600 km auf, die Einzugsfläche beträgt rund 320 Quadratkilometer bei ca. 60.000 Einwohnern rund um den Starnberger See. Dabei betreut der Abwasserverband Starnberger See rund
— 46,5 km Ringkanäle für Schmutzwasser;
— 367 km Ortskanäle für Schmutzwasser;
— 180 km Ortskanäle für Regenwasser (derzeit bekannt);
— 10 Pumpwerke am Ringkanal und
— 90 Pumpwerke in den Ortskanälen.
Da der Abwasserverband einen erhöhten Fremdwasseranteil zu verzeichnen hat, der gerade bei Starkregenereignissen zu einer hydraulischen Überlastung des Ringkanals führen kann, hat der Verband ein ganzheitliches Konzept für eine effektive Fremdwasserreduzierung im Verbandsgebiet (sog. „Fremdwasserkonzept“) entwickelt. Dabei wurden folgende wesentliche Ursachen für den Eintrag von Fremdwasser festgestellt:
— Undichte Kanäle im öffentlichen Bereich und defekte private Leitungen, über die Grund- und Schichtenwasser in das Rohrnetz gelangt;
— An den Schmutzwasserkanal angeschlossene Regen-, Quell- oder Drainagewasserleitungen (Fehlanschlüsse);
— Regenwasser, das über die Öffnungen der Schachtdeckel, z. B. im Straßenbereich, in die Schmutzwasserkanäle gelangt.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Fremdwasserkonzeptes liegt darin, dass der Abwasserverband Starnberger See als hoheitlicher Entsorgungsträger die Bestandsprüfung der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen der Bürger durchführen darf.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Abwasserverband, Ingenieurleistungen für die Bestandsprüfung privater Grundstücksentwässerungsanlagen in drei Losen zu je 100 Grundstücksentwässerungsanlagen zu vergeben:
— Los 1: Stadt Starnberg, 100 Grundstücksentwässerungsanlagen im Bereich der Wassersportsiedlung;
— Los 2: Gemeinde Berg, 100 Grundstücksentwässerungsanlagen im Ortsteil Höhenrain;
— Los 3: Gemeinde Seeshaupt, 100 Grundstücksentwässerungsanlagen.
Ziel der Ingenieurleistungen ist die Vorbereitung, Begleitung und Auswertung der Untersuchung dieser 300 Grundstücksentwässerungsanlagen. Dabei soll der Auftragnehmer insbesondere die einzelnen Positionen und Massen unter Anwendung der vorhandenen Musterverdingungsunterlagen des Abwasserverbandes zur Erstellung einer EU-weiten Ausschreibung der Untersuchungsleistungen ermitteln, die Untersuchung der Grundstücksentwässerungsanlagen zum einen auf Dichtheit und zum anderen im Hinblick auf die erforderliche Trennung zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser (Fehlanschlüsse) betreuen und den jeweiligen Zustand der Grundstücksentwässerungsanlagen zutreffend feststellen. Das Leistungsbild über die im Einzelnen abgefragten Ingenieurleistungen zur Bestandsprüfung der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen wird dem Bewerber zusammen mit dem vorgesehenen Bewerbungsformular übersandt (vgl. Ziff. III.2.1)). Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Leistungsbild bis zur Aufforderung zur Angebotsabgabe in Teilen noch ändern kann. Das mit dem Bewerbungsformular übersandte Leistungsbild soll daher lediglich für die Bewerbung einen ersten Überblick über die vom Abwasserverband erwarteten Teilleistungen geben und darüber hinaus einem potenziellen Bewerber die Entscheidung ermöglichen, ob die erwarteten Leistungen in Art und Umfang durch sein Büro erbracht werden können.
Die drei Lose sollen parallel abgearbeitet werden. Aus diesem Grund werden die 3 Lose auf die ersten drei Bieter verteilt, die in der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die mitgeteilten Zuschlagskriterien abgegeben haben. Der danach erstrangig platzierte Bieter hat nach Ablauf der Informations- und Wartefrist gemäß § 101a Abs. 1 GWB und nach Aufforderung durch den Abwasserverband binnen einer Frist von 7 Kalendertagen das erste Wahlrecht auf eines der drei Lose, dem zweitrangig platzierten Bieter obliegt das zweite Wahlrecht innerhalb gleicher Frist nach Ausübung des Wahlrechts durch den Erstbieter und Aufforderung durch den Abwasserverband. Übt der zur Wahl berechtigte Bieter sein Wahlrecht nicht innerhalb der vorgesehenen Frist aus, teilt ihm der Abwasserverband ein Los zu. Werden in der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens nur zwei (wertbare) Angebote abgegeben, kann der erstrangig platzierte Bieter zwei Lose binnen vorgenannter Frist nach Ablauf der Informations- und Wartefrist gemäß § 101a Abs. 1 GWB und nach Aufforderung durch den Abwasserverband wählen. Liegt nur ein wertbares Angebot vor, erhält der Bieter den Zuschlag für sämtliche Lose.
Jedes Los besteht aus zwei Abschnitten á 50 Grundstücksentwässerungsanlagen, die jeweils vom Abwasserverband Starnberger See durch Lagepläne vorgegeben werden und in Abstimmung mit dem Abwasserverband nacheinander abgearbeitet werden sollen. Die Lagepläne können zusammen mit dem vorgesehenen Bewerbungsformular (vgl. Ziff. III.2.1)) angefordert werden. Mit der parallelen Abarbeitung der vorgegebenen drei Lose à 100 Grundstücksentwässerungsanlagen durch drei Auftragnehmer möchte der Abwasserverband Starnberger See auch Erfahrungen für zukünftige (Teil-)Projekte im Zusammenhang mit der ingenieurtechnischen Betreuung von Bestandsprüfungen privater Grundstücksentwässerungsanlagen sammeln.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-27.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-11-27 Auftragsbekanntmachung
2016-07-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-11-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Überprüfung von Abwasserkanälen
Menge oder Umfang:
Ingenieurleistungen für die Bestandsprüfung privater Grundstücksentwässerungsanlagen in drei Losen zu je 100 Grundstücksentwässerungsanlagen. Jedes Los besteht aus zwei Abschnitten á 50 Grundstücksentwässerungsanlagen, die jeweils vom Abwasserverband Starnberger See durch Lagepläne vorgegeben werden und in Abstimmung mit dem Abwasserverband nacheinander abgearbeitet werden sollen. Die Lagepläne können zusammen mit dem vorgesehenen Bewerbungsformular (vgl. Ziff. III.2.1)) angefordert werden.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Überprüfung von Abwasserkanälen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Abwasserverband Starnberger See
Postanschrift: Am Schloßhölzl 25
Postleitzahl: 82319
Postort: Starnberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.av-sta-see.de 🌏
E-Mail: grosse@av-sta-see.de 📧
Telefon: +49 815190882825 📞
Fax: +49 815190882884 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-27 📅
Einreichungsfrist: 2016-01-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 233-423755
ABl. S-Ausgabe: 233
Zusätzliche Informationen
Bindefrist des Angebots: 31.7.2016.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Abwasserverband Starnberger See ist ein Zweckverband zur gemeinsamen Abwasserbeseitigung im Trennsystem in den Gemeinden rund um den Starnberger See. Er ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Starnberg.
Der Abwasserverband hat für seine Verbandsmitglieder die hoheitliche Aufgabe der Abwasserbeseitigung im Trennsystem und der Straßenentwässerung rund um den Starnberger See übernommen. Verbandsmitglieder sind der Landkreis Starnberg, die Stadt Starnberg sowie die Gemeinden Berg, Bernried, Feldafing, Münsing, Pöcking, Seeshaupt und Tutzing. Zur Erfüllung seiner Aufgabe betreibt der Abwasserverband für die Schmutzwasserableitung und -reinigung die zentrale Kläranlage und die Ringkanäle als Sammelkanäle rund um den Starnberger See sowie die Ortsnetze in den Mitgliedskommunen zur Ableitung von Schmutz- und Niederschlagswasser inklusive der diesbezüglich erforderlichen Sonderbauwerke. Das Kanalnetz weist eine Länge von ca. 600 km auf, die Einzugsfläche beträgt rund 320 Quadratkilometer bei ca. 60.000 Einwohnern rund um den Starnberger See. Dabei betreut der Abwasserverband Starnberger See rund
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— 46,5 km Ringkanäle für Schmutzwasser;
— 367 km Ortskanäle für Schmutzwasser;
— 180 km Ortskanäle für Regenwasser (derzeit bekannt);
— 10 Pumpwerke am Ringkanal und
— 90 Pumpwerke in den Ortskanälen.
Da der Abwasserverband einen erhöhten Fremdwasseranteil zu verzeichnen hat, der gerade bei Starkregenereignissen zu einer hydraulischen Überlastung des Ringkanals führen kann, hat der Verband ein ganzheitliches Konzept für eine effektive Fremdwasserreduzierung im Verbandsgebiet (sog. „Fremdwasserkonzept“) entwickelt. Dabei wurden folgende wesentliche Ursachen für den Eintrag von Fremdwasser festgestellt:
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— Undichte Kanäle im öffentlichen Bereich und defekte private Leitungen, über die Grund- und Schichtenwasser in das Rohrnetz gelangt;
— An den Schmutzwasserkanal angeschlossene Regen-, Quell- oder Drainagewasserleitungen (Fehlanschlüsse);
— Regenwasser, das über die Öffnungen der Schachtdeckel, z. B. im Straßenbereich, in die Schmutzwasserkanäle gelangt.
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil des Fremdwasserkonzeptes liegt darin, dass der Abwasserverband Starnberger See als hoheitlicher Entsorgungsträger die Bestandsprüfung der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen der Bürger durchführen darf.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt der Abwasserverband, Ingenieurleistungen für die Bestandsprüfung privater Grundstücksentwässerungsanlagen in drei Losen zu je 100 Grundstücksentwässerungsanlagen zu vergeben:
— Los 1: Stadt Starnberg, 100 Grundstücksentwässerungsanlagen im Bereich der Wassersportsiedlung;
— Los 2: Gemeinde Berg, 100 Grundstücksentwässerungsanlagen im Ortsteil Höhenrain;
— Los 3: Gemeinde Seeshaupt, 100 Grundstücksentwässerungsanlagen.
Ziel der Ingenieurleistungen ist die Vorbereitung, Begleitung und Auswertung der Untersuchung dieser 300 Grundstücksentwässerungsanlagen. Dabei soll der Auftragnehmer insbesondere die einzelnen Positionen und Massen unter Anwendung der vorhandenen Musterverdingungsunterlagen des Abwasserverbandes zur Erstellung einer EU-weiten Ausschreibung der Untersuchungsleistungen ermitteln, die Untersuchung der Grundstücksentwässerungsanlagen zum einen auf Dichtheit und zum anderen im Hinblick auf die erforderliche Trennung zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser (Fehlanschlüsse) betreuen und den jeweiligen Zustand der Grundstücksentwässerungsanlagen zutreffend feststellen. Das Leistungsbild über die im Einzelnen abgefragten Ingenieurleistungen zur Bestandsprüfung der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen wird dem Bewerber zusammen mit dem vorgesehenen Bewerbungsformular übersandt (vgl. Ziff. III.2.1)). Es wird darauf hingewiesen, dass sich das Leistungsbild bis zur Aufforderung zur Angebotsabgabe in Teilen noch ändern kann. Das mit dem Bewerbungsformular übersandte Leistungsbild soll daher lediglich für die Bewerbung einen ersten Überblick über die vom Abwasserverband erwarteten Teilleistungen geben und darüber hinaus einem potenziellen Bewerber die Entscheidung ermöglichen, ob die erwarteten Leistungen in Art und Umfang durch sein Büro erbracht werden können.
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Die drei Lose sollen parallel abgearbeitet werden. Aus diesem Grund werden die 3 Lose auf die ersten drei Bieter verteilt, die in der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die mitgeteilten Zuschlagskriterien abgegeben haben. Der danach erstrangig platzierte Bieter hat nach Ablauf der Informations- und Wartefrist gemäß § 101a Abs. 1 GWB und nach Aufforderung durch den Abwasserverband binnen einer Frist von 7 Kalendertagen das erste Wahlrecht auf eines der drei Lose, dem zweitrangig platzierten Bieter obliegt das zweite Wahlrecht innerhalb gleicher Frist nach Ausübung des Wahlrechts durch den Erstbieter und Aufforderung durch den Abwasserverband. Übt der zur Wahl berechtigte Bieter sein Wahlrecht nicht innerhalb der vorgesehenen Frist aus, teilt ihm der Abwasserverband ein Los zu. Werden in der zweiten Stufe des Verhandlungsverfahrens nur zwei (wertbare) Angebote abgegeben, kann der erstrangig platzierte Bieter zwei Lose binnen vorgenannter Frist nach Ablauf der Informations- und Wartefrist gemäß § 101a Abs. 1 GWB und nach Aufforderung durch den Abwasserverband wählen. Liegt nur ein wertbares Angebot vor, erhält der Bieter den Zuschlag für sämtliche Lose.
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Jedes Los besteht aus zwei Abschnitten á 50 Grundstücksentwässerungsanlagen, die jeweils vom Abwasserverband Starnberger See durch Lagepläne vorgegeben werden und in Abstimmung mit dem Abwasserverband nacheinander abgearbeitet werden sollen. Die Lagepläne können zusammen mit dem vorgesehenen Bewerbungsformular (vgl. Ziff. III.2.1)) angefordert werden. Mit der parallelen Abarbeitung der vorgegebenen drei Lose à 100 Grundstücksentwässerungsanlagen durch drei Auftragnehmer möchte der Abwasserverband Starnberger See auch Erfahrungen für zukünftige (Teil-)Projekte im Zusammenhang mit der ingenieurtechnischen Betreuung von Bestandsprüfungen privater Grundstücksentwässerungsanlagen sammeln.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Ingenieurleistungen für die Bestandsprüfung privater Grundstücksentwässerungsanlagen im Gebiet der Stadt Starnberg
Kurze Beschreibung:
Ingenieurleistungen für die Bestandsprüfung 100 privater Grundstücksentwässerungsanlagen im Gebiet der Stadt Starnberg im Bereich der Wassersportsiedlung.
Menge oder Umfang: Bestandsprüfung 100 privater Grundstücksentwässerungsanlagen bestehend aus zwei Abschnitten à 50 Grundstücksentwässerungsanlagen, die jeweils vom Abwasserverband Starnberger See durch Lagepläne vorgegeben werden und in Abstimmung mit dem Abwasserverband nacheinander abgearbeitet werden sollen.
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Ingenieurleistungen für die Bestandsprüfung privater Grundstücksentwässerungsanlagen im Gebiet der Gemeinde Berg
Kurze Beschreibung:
Ingenieurleistungen für die Bestandsprüfung 100 privater Grundstücksentwässerungsanlagen im Gebiet der Gemeinde Berg im Ortsteil Höhenrain.
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Ingenieurleistungen für die Bestandsprüfung privater Grundstücksentwässerungsanlagen im Gebiet der Gemeinde Seeshaupt
Kurze Beschreibung:
Ingenieurleistungen für die Bestandsprüfung 100 privater Grundstücksentwässerungsanlagen im Gebiet der Gemeinde Seeshaupt.
Referenznummer: 829-12
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 82319 Starnberg, 82335 Berg und 82402 Seeshaupt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Teilnahmeantrag sind alle nachfolgend genannten Erklärungen und Nachweise einzureichen. Eine Bewerbung um die Teilnahme am Verhandlungsverfahren (Teilnahmeantrag) ist mittels des vom Auftraggeber vorgesehenen Bewerbungsformulars nebst den dazugehörigen Anlagen möglich. Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb können bei unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstellen angefordert werden.
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Der Teilnahmeantrag ist bei der Vergabestelle schriftlich und mit rechtsverbindlicher Unterschrift an den entsprechend gekennzeichneten Stellen einzureichen. Dabei ist der Teilnahmeantrag in einem verschlossenen Umschlag mit dem dafür in dem Bewerbungsformular vorgesehenen Adressetikett zu versehen und einzureichen.
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Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gemäß § 6 Abs. 4 Satz 1 und Abs. 6 VOL/A-EG vorliegen sowie
(2) Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate, Kopie ausreichend) oder gleichwertig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die zu vergebenden oder vergleichbare Leistungen, jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren (2012, 2013 und 2014),
(2) Angabe des jährlichen Mittels der fachspezifischen Mitarbeiter, die sich im Schwerpunkt mit den zu vergebenden oder vergleichbaren Leistungen beschäftigt haben, jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren (2012, 2013 und 2014),
(3) Angabe über die beabsichtige Vergabe von Unteraufträgen gemäß § 7 Abs. 9 VOL/A-EG.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Nachweise und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
(1) Angaben gemäß § 7 Abs. 3 lit. c) VOL/A-EG zu den für die technische Leitung vorgesehenen Personen (Projektleiter sowie stellvertretender Projektleiter) einschließlich Nachweis deren fachlicher Qualifikationen durch Vorlage der Berufszulassung; zudem sind folgende Angaben erforderlich, nämlich
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(a) jeweils branchenspezifische Berufserfahrung im Zusammenhang mit den zu vergebenden oder vergleichbaren Leistungen in Jahren,
(b) jeweils Zusatzqualifikationen nach folgenden Zertifikaten (oder gleichwertig):
— Privater Sachverständiger in der Wasserwirtschaft (Kontrolle von Grundstücksentwässerungsanlagen und Grundstücksanschlüssen nach Art. 58 Abs. 1 Satz 5 des Bayerischen Wassergesetzes) oder gleichwertig;
— Zertifizierter Kanalsanierungsberater oder gleichwertig;
— Zertifizierter Berater Grundstücksentwässerung oder gleichwertig;
— Kanalinspektion nach DIN EN 13508-2 (Kl-Kurs) oder gleichwertig;
— Sachkunde Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 und DIN 1986-30 oder gleichwertig.
(c) jeweils maximal 3 Referenzen über in den letzten 5 Jahren (2010, 2011, 2012, 2013 und 2014) abgeschlossene Maßnahmen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Dem Abschluss einer Maßnahme steht es gleich, wenn die Auswertung der Bestandsprüfung im Jahre 2015 abgeschlossen wurde. Den Referenzen sind Anlagen mit aussagekräftigen Informationen (Grafiken, Grundrisse, Ansichten, Fotos, wesentliche Gebäudekenndaten) in Papierform auf jeweils maximal 3 DIN A4 Seiten beizufügen. Es können auch solche Referenzprojekte angegeben werden, bei deren Bearbeitung sowohl der Projektleiter als auch der stellvertretende Projektleiter gemeinsam tätig waren. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als 3 Referenzen an der entsprechenden Stelle im Bewerbungsformular angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
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— Untersuchung unter Anwendung abbiegefähiger Kamerasysteme in einem verzweigten System der Grundstücksentwässerungsanlage (mindestens 2 Verzweigungen);
— Dichtheitsprüfung mit Wasser oder Luft in einem verzweigten System der Grundstücksentwässerungsanlage (mindestens 2 Verzweigungen);
— Anwendung technische Leitungsverlaufsmessung für die Grundstücksentwässerungsanlagen in Lage und Höhe (xyz-Koordinaten);
— Bestandsprüfung im bewohnten Zustand von Wohnhäusern oder im laufenden Betrieb bei gewerblich bzw. betrieblich genutzten Gebäuden;
— mit mindestens 20 Grundstücksentwässerungsanlagen im Projekt bzw. je Referenz.
(2) Angabe von maximal 3 Referenzen des Büros nach Maßgabe von § 7 Abs. 3 lit. a) VOL/A-EG über in den letzten über in den letzten 5 Jahren (2010, 2011, 2012, 2013 und 2014) abgeschlossene Maßnahmen, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind. Dem Abschluss einer Maßnahme steht es gleich, wenn die Auswertung der Dichtheitsprüfung im Jahre 2015 abgeschlossen wurde. Den Referenzen sind wiederum Anlagen mit aussagekräftigen Informationen (Grafiken, Grundrisse, Ansichten, Fotos, wesentliche Gebäudekenndaten) in Papierform auf jeweils maximal 3 DIN A4 Seiten beizufügen. Es können auch die Referenzprojekte angegeben werden, die als personenbezogene Referenzen beim Projektleiter und/oder stellvertretenden Projektleiter benannt wurden, sofern diese im Büro des Bewerbers erbracht wurden. Sofern vom Bewerber im Rahmen der Bewerbung mehr als 3 Referenzen angegeben werden, werden zugunsten des Bewerbers die Referenzen gewertet, die den Anforderungen an die ausgeschriebenen Leistungen optimalerweise entsprechen. Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet:
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Nachweis gemäß § 7 Abs. 2 lit. b) VOL/A-EG über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer für Personenschäden und für Sach- und Vermögensschäden mit den Deckungssummen je Schadensfall:
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— Personenschäden: 2 000 000 EUR;
— Sach- und Vermögensschäden: 1 000 000 EUR.
Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssummen nicht ausreicht, ist eine Bestätigung des Haftpflichtversicherers, dass im Falle einer Beauftragung die Deckungssummen auf die vorgegebenen Beträge erhöht werden können, sowie eine Verpflichtungserklärung des Bewerbers, dass im Falle der Beauftragung von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, beizufügen.
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Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist, z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä. abgeschlossen sein.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer ARGE, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften sind zugelassen und haben sich bereits als solche zu bewerben.
Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften haben mit ihrer Bewerbung eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung (Bewerbergemeinschaftserklärung) unter Verwendung des beim Auftraggeber für die Abgabe einer Bewerbung anzufordernden Bewerbungsbogens abzugeben,
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(1) in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
(2) in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
(3) dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
(4) dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Wird diese Bewerbergemeinschaftserklärung nicht mit der Bewerbung eingereicht, wird die Bewerbung der Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften Ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristischen Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein.
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Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 6
Höchstzahl der Bewerber: 10
Objektive Auswahlkriterien:
Die entsprechende Anzahl an Bewerbern, die zur Angebotsabgabe und zur Teilnahme an Verhandlungsgesprächen aufgefordert wird, wird in Rangfolge absteigend ausgehend von der insgesamt höchsten Punktzahl ermittelt. Dabei ergibt sich die Gewichtung aus der Bewertungsmatrix, die dem bei der Vergabestelle anzufordernden Bewerbungsformular beigefügt ist.
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Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Dipl.-Ing. Margot Große
Name: Arnecke Sibeth Siebold Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB
Postanschrift: Oberanger 34-36
Postort: München
Postleitzahl: 80331
Kontaktperson: Herrn Andreas Pannier
Telefon: +49 8938808212 📞
E-Mail: apannier@arneckesibeth.com 📧
Fax: +49 8938808101 📠
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-04-01 📅
Datum des Endes: 2017-12-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 829-12

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Telefon: +49 8921762411 📞
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller (a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (7 Tage) gerügt hat oder (b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 233-423755 (2015-11-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-07-25)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Abwasserverband hat Ingenieurleistungen für die Bestandsprüfung privater Grundstücksentwässerungsanlagen in 3 Losen zu je 100 Grundstücksentwässerungsanlagen beauftragt: — Los 1: Stadt Starnberg, 100 Grundstücksentwässerungsanlagen im Bereich der Wassersportsiedlung; — Los 2: Gemeinde Berg, 100 Grundstücksentwässerungsanlagen im Ortsteil Höhenrain; — Los 3: Gemeinde Seeshaupt, 100 Grundstücksentwässerungsanlagen.
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Gesamtwert des Auftrags: 161075.20 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Überprüfung von Abwasserkanälen 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Starnberg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: grosse@av-sta-see.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-07-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-07-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 144-260198
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 233-423755
ABl. S-Ausgabe: 144
Zusätzliche Informationen
Bindefrist des Angebots: 31.07.2016.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Abwasserverband hat Ingenieurleistungen für die Bestandsprüfung privater Grundstücksentwässerungsanlagen in 3 Losen zu je 100 Grundstücksentwässerungsanlagen beauftragt:
Bezeichnung des Loses: Ingenieurleistungen für die Bestandsprüfung privater Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Berg
Kurze Beschreibung:
Ingenieurleistungen für die Bestandsprüfung 100 privater Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Berg im Ortsteil Höhenrain.
Bezeichnung des Loses: Ingenieurleistungen für die Bestandsprüfung privater Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Seeshaupt
Kurze Beschreibung:
Ingenieurleistungen für die Bestandsprüfung 100 privater Grundstücksentwässerungsanlagen in der Gemeinde Seeshaupt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
82319 Starnberg.
82335 Berg.
82402 Seeshaupt.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einschätzung und Analyse der ausgeschriebenen Ingenieurleistungen im Hinblick auf Besonderheiten und Schwierigkeiten
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Einschätzung und Analyse der ausgeschriebenen Ingenieurleistungen im Hinblick auf Herangehensweise und Organisation
Darstellung der Qualitätssicherung im Rahmen der Bestandsprüfung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Einbeziehung und Information der Grundstückseigentümer
Darstellung der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Sicherstellung einer termintreuen Planung und Durchführung der Bestandsprüfung
Darstellung der Kostensteuerung und -verfolgung
Darstellung der Erreichbarkeit und Anwesenheit in den einzelnen Phasen der Bestandsprüfung
Kostenkriterium: Pauschalhonorar Phase 1 gemäß Leistungsbild
Gewichtung der Kosten: 4 %
Kostenkriterium: Pauschalhonorar Phase 2 gemäß Leistungsbild
Pauschalhonorar Phase 3 gemäß Leistungsbild
Pauschalhonorar Phase 4 gemäß Leistungsbild
Nebenkosten
Stundensatz Projektleiter
Gewichtung der Kosten: 5 %
Kostenkriterium: Stundensatz Fachlicher Mitarbeiter
Gewichtung der Kosten: 3 %
Kostenkriterium: Stundensatz Sonstiger Mitarbeiter
Gewichtung der Kosten: 2 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-04-12 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Abwasserzweckverband (Körperschaft des öffentlichen Rechts)

Ergänzende Informationen
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de 📧
Quelle: OJS 2016/S 144-260198 (2016-07-25)