Ingenieurleistungen für die Ertüchtigung des Klärwerks Lindau, Objekt- und Fachplanungen nach Teil 3, Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke und Teil 4 Abschnitt 1 Tragwerksplanung und Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, jeweils nach HOAI 2013
Die Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau betreiben im Osten der Stadt in Nähe zur BAB A 96 das Klärwerk Lindau. Das Klärwerk wurde als einstufige Belebungsanlage konzipiert und im Laufe der Jahre schrittweise ausgebaut. In der Mitte der 90-er Jahre wurde die Anlage auf ein zweistufiges Belebungsverfahren umgebaut und erweitert und besteht jetzt aus einer mechanischen Reinigungsstufe (Rechen, Sandfang und Vorklärung), einer nach dem NH4PO-Verfahren arbeitenden biologischen Reinigungsstufe und einem nachgeschalteten Flockungsfilter. Der anfallende Schlamm wird anaerob stabilisiert und entwässert. Das bei der Schlammfaulung entstehende Klärgas wird in einem BHKW elektrisch und thermisch verwertet. Im Klärwerk Lindau werden die Abwässer der Stadt Lindau (B) mit etwa 26 500 Einwohner und von 6 weiteren Gemeinden mit etwa 15 700 Einwohnern gereinigt. Das Klärwerk ist derzeit auf 60 000 Einwohnergleichwerte ausgelegt. Die wasserrechtliche Genehmigung des Klärwerks ist bis 2018 gültig. Die zukünftige Ausbaugröße ist im Rahmen der angefragten Planungsleistungen festzulegen. Das Klärwerk wird über die beiden Pumpstationen Zech und Sigmarszell beschickt. Ein frei zulaufender Abwasserstrom besteht nicht. Für das Klärwerk Lindau besteht derzeit keine dringende wasserrechtliche Notwendigkeit zur Sanierung infolge von Überschreitung von Bescheidswerten. Die Notwendigkeit zu einer nachhaltigen Ertüchtigung besteht vielmehr infolge baulicher Gründe (Alter und baulicher Zustand der Vor- und Nachklärbecken), die zu geringe Kapazität der Nachklärbecken, erwünschter verfahrenstechnischer und energetischer Verbesserungen sowie angestrebte generelle Verbesserungen der Betriebssicherheit. Da voraussichtlich künftig weitergehende Anforderungen an die Abwasserreinigung (4. Reinigungsstufe) sowie an die Klärschlammbehandlung/-verwertung (Trocknung,Phosphorrecycling) gestellt werden, sollte dies auch bei der Konzeption zur Ertüchtigung des Klärwerks Lindau mit berücksichtigt werden. Die angefragten Ingenieurleistungen der Objekt- und der Fachplanungen für die Ertüchtigung des Klärwerks Lindau sollen eine überschaubare Entwicklung für die nächsten 25 Jahre hinsichtlich Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Betriebsergebnisse und Ablaufqualität sicherstellen. Zur internen Entscheidung über die weitere Vorhaltung von bestehenden Vorratsflächen im unmittelbaren Bereich des Klärwerks und zur Abschätzung von möglichen Ausbauvarianten hat die Stadt Lindau im Jahr 2014 bei 3 Ingenieurbüros jeweils eine Studie beauftragt, um im Wege der kommunalen Planungsvorsorge entsprechende Beschlüsse des zuständigen Werkausschusses vorzubereiten. In Kenntnis der Studien fasste der Werkausschuss den Beschluss „die freiberufliche Dienstleistung zur Ertüchtigung und eventuellen Erweiterung des Klärwerks – ergebnisoffen – ohne Festlegung auf eine bau- und verfahrenstechnisch vorher festgelegte Lösung im Wege der vorgeschriebenen Vergabeordnung auszuschreiben und zu vergeben“. Zur notwendigen Information der Bewerber werden Bestands- und Betriebsunterlagen des Klärwerks Lindau als Anlage zum „Bewerbungsbogen mit Teilnahmeantrag“ beigefügt. Die Ertüchtigung des Klärwerks Lindau ist unter laufendem Betrieb vorzunehmen. Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt stufenweise in Abhängigkeit von der Projektfreigabe durch den Werkausschuss und der Sicherstellung der Finanzierung. Die Bewerbung soll sich – dessen ungeachtet – auf die Übernahme aller Planungsleistungen für die vollständige Bauaufgabe beziehen. Es ist beabsichtigt: — die Objektplanung nach Teil 3, Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke nach § 41 Gruppe 2 Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung mit den Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 43 HOAI 2013, — die Fachplanung nach Teil 4, Abschnitt 1 Tragwerksplanung nach § 49 mit den Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 51 HOAI 2013 und, — die Fachplanung nach Teil 4, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen nach Ziff. 1, 2, 3, 4, 5 und 7 gem. § 53 Abs. 2 mit jeweils den Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 55 HOAI 2013 an einen Bewerber oder an eine Bewerbergemeinschaft zu vergeben.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-06.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-04.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Planungsleistungen im Bauwesen
Menge oder Umfang:
1. Objektplanung nach Teil 3, Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke nach § 41 Gruppe 2 Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung mit den Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 43 HOAI 2013 mit örtlicher Bauüberwachung als Besondere Leistung nach Anlage 12, HOAI 2013.2. Fachplanungen nach Teil 4, Abschnitt 1 Tragwerksplanung mit den Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 51 HOAI 2013 und Abschnitt 2 Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen nach § 53 Abs. 2 Ziff. 1, 2, 3, 4, 5 und 7 mit jeweils den Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 55 HOAI 2013.Die genannten Leistungen/Leistungsphasen werden stufenweise (Stufenvertrag) vergeben.Stufe 1 = Objektplanung (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) mit den Leistungsphasen 1 bis 4. Begleitend dazu sollen in der Stufe 1 auch erforderliche weiterführende Objektplanungsleistungen wie Maßnahmen zur maschinen-technischen und baulichen Ertüchtigung von Einzelbauteilen geplant und ausgeführt werden.Stufe 2 = Objektplanung (Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe mit den Leistungsphasen 5 bis 7, Bauoberleitung und Objektbetreuung mit den Leistungsphasen 8 und 9 sowie die örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung nach Anlage 12, HOAI 2013) der restlichen, nachrangig zu ersetzenden Bauteile.Die zu den Stufen 1 und 2 erforderlichen Fachplanungen werden ebenfalls in 2 Stufen zu den entsprechenden Objektplanungsleistungen vergeben.
1. Objektplanung nach Teil 3, Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke nach § 41 Gruppe 2 Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung mit den Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 43 HOAI 2013 mit örtlicher Bauüberwachung als Besondere Leistung nach Anlage 12, HOAI 2013.2. Fachplanungen nach Teil 4, Abschnitt 1 Tragwerksplanung mit den Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 51 HOAI 2013 und Abschnitt 2 Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen nach § 53 Abs. 2 Ziff. 1, 2, 3, 4, 5 und 7 mit jeweils den Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 55 HOAI 2013.Die genannten Leistungen/Leistungsphasen werden stufenweise (Stufenvertrag) vergeben.Stufe 1 = Objektplanung (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) mit den Leistungsphasen 1 bis 4. Begleitend dazu sollen in der Stufe 1 auch erforderliche weiterführende Objektplanungsleistungen wie Maßnahmen zur maschinen-technischen und baulichen Ertüchtigung von Einzelbauteilen geplant und ausgeführt werden.Stufe 2 = Objektplanung (Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe mit den Leistungsphasen 5 bis 7, Bauoberleitung und Objektbetreuung mit den Leistungsphasen 8 und 9 sowie die örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung nach Anlage 12, HOAI 2013) der restlichen, nachrangig zu ersetzenden Bauteile.Die zu den Stufen 1 und 2 erforderlichen Fachplanungen werden ebenfalls in 2 Stufen zu den entsprechenden Objektplanungsleistungen vergeben.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Planungsleistungen im Bauwesen📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau
Postanschrift: Bregenzer Straße 8
Postleitzahl: 88131
Postort: Lindau (Bodensee)
Kontakt
Internetadresse: http://www.gtl-lindau.de🌏
E-Mail: sara.ferber@lindau.de📧
Telefon: +49 8382918651📞
Fax: +49 8382918391 📠
1. Für die Bewerbung ist zwingend der „Bewerbungsbogen mit Teilnahmeantrag“ der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau zu verwenden und mit den geforderten Angaben, Erklärungen und Unterschriften zu versehen. Der „Bewerbungsbogen mit Teilnahmeantrag“ ist bei den Garten- und Tiefbaubetrieben Lindau (= Kontaktstelle nach I.1)) erhältlich und kann unter der E-Mail-Adresse sara.ferber@lindau.de angefordert werden. Er fasst die erforderlichen Informationen und Nachweise der Auftragsbekanntmachung zusammen. Dieser „Bewerbungsbogen mit Teilnahmeantrag“ ist unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen im verschlossenem Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung bei der Vergabestelle auf dem Postweg (Posteingang) oder direkt einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte „Bewerbungsbogen mit Teilnahmeantrag“ bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Der fristwahrende Briefkasten befindet sich am Verwaltungsgebäude der Stadt Lindau (B) Bregenzer Straße 8 in 88131 Lindau (B).
2. Kleinere Büroeinheiten und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemienschaften hingewiesen.
3. Im Auftragsfall wird mit dem Auftragnehmer ein Dienstleistungsvertrag einschließlich Allgemeiner Vertragsbestimmungen (AVB) auf der Grundlage der entsprechenden Vertragsmuster des Vergabehandbuches Bayern – Stand April 2015, herausgegeben von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern für Bau und Verkehr, abgeschlossen.
1. Für die Bewerbung ist zwingend der „Bewerbungsbogen mit Teilnahmeantrag“ der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau zu verwenden und mit den geforderten Angaben, Erklärungen und Unterschriften zu versehen. Der „Bewerbungsbogen mit Teilnahmeantrag“ ist bei den Garten- und Tiefbaubetrieben Lindau (= Kontaktstelle nach I.1)) erhältlich und kann unter der E-Mail-Adresse sara.ferber@lindau.de angefordert werden. Er fasst die erforderlichen Informationen und Nachweise der Auftragsbekanntmachung zusammen. Dieser „Bewerbungsbogen mit Teilnahmeantrag“ ist unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen im verschlossenem Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung bei der Vergabestelle auf dem Postweg (Posteingang) oder direkt einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte „Bewerbungsbogen mit Teilnahmeantrag“ bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Der fristwahrende Briefkasten befindet sich am Verwaltungsgebäude der Stadt Lindau (B) Bregenzer Straße 8 in 88131 Lindau (B).
2. Kleinere Büroeinheiten und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemienschaften hingewiesen.
3. Im Auftragsfall wird mit dem Auftragnehmer ein Dienstleistungsvertrag einschließlich Allgemeiner Vertragsbestimmungen (AVB) auf der Grundlage der entsprechenden Vertragsmuster des Vergabehandbuches Bayern – Stand April 2015, herausgegeben von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern für Bau und Verkehr, abgeschlossen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau betreiben im Osten der Stadt in Nähe zur BAB A 96 das Klärwerk Lindau. Das Klärwerk wurde als einstufige Belebungsanlage konzipiert und im Laufe der Jahre schrittweise ausgebaut. In der Mitte der 90-er Jahre wurde die Anlage auf ein zweistufiges Belebungsverfahren umgebaut und erweitert und besteht jetzt aus einer mechanischen Reinigungsstufe (Rechen, Sandfang und Vorklärung), einer nach dem NH4PO-Verfahren arbeitenden biologischen Reinigungsstufe und einem nachgeschalteten Flockungsfilter. Der anfallende Schlamm wird anaerob stabilisiert und entwässert. Das bei der Schlammfaulung entstehende Klärgas wird in einem BHKW elektrisch und thermisch verwertet. Im Klärwerk Lindau werden die Abwässer der Stadt Lindau (B) mit etwa 26 500 Einwohner und von 6 weiteren Gemeinden mit etwa 15 700 Einwohnern gereinigt. Das Klärwerk ist derzeit auf 60 000 Einwohnergleichwerte ausgelegt. Die wasserrechtliche Genehmigung des Klärwerks ist bis 2018 gültig. Die zukünftige Ausbaugröße ist im Rahmen der angefragten Planungsleistungen festzulegen.
Die Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau betreiben im Osten der Stadt in Nähe zur BAB A 96 das Klärwerk Lindau. Das Klärwerk wurde als einstufige Belebungsanlage konzipiert und im Laufe der Jahre schrittweise ausgebaut. In der Mitte der 90-er Jahre wurde die Anlage auf ein zweistufiges Belebungsverfahren umgebaut und erweitert und besteht jetzt aus einer mechanischen Reinigungsstufe (Rechen, Sandfang und Vorklärung), einer nach dem NH4PO-Verfahren arbeitenden biologischen Reinigungsstufe und einem nachgeschalteten Flockungsfilter. Der anfallende Schlamm wird anaerob stabilisiert und entwässert. Das bei der Schlammfaulung entstehende Klärgas wird in einem BHKW elektrisch und thermisch verwertet. Im Klärwerk Lindau werden die Abwässer der Stadt Lindau (B) mit etwa 26 500 Einwohner und von 6 weiteren Gemeinden mit etwa 15 700 Einwohnern gereinigt. Das Klärwerk ist derzeit auf 60 000 Einwohnergleichwerte ausgelegt. Die wasserrechtliche Genehmigung des Klärwerks ist bis 2018 gültig. Die zukünftige Ausbaugröße ist im Rahmen der angefragten Planungsleistungen festzulegen.
Das Klärwerk wird über die beiden Pumpstationen Zech und Sigmarszell beschickt. Ein frei zulaufender Abwasserstrom besteht nicht.
Für das Klärwerk Lindau besteht derzeit keine dringende wasserrechtliche Notwendigkeit zur Sanierung infolge von Überschreitung von Bescheidswerten. Die Notwendigkeit zu einer nachhaltigen Ertüchtigung besteht vielmehr infolge baulicher Gründe (Alter und baulicher Zustand der Vor- und Nachklärbecken), die zu geringe Kapazität der Nachklärbecken, erwünschter verfahrenstechnischer und energetischer Verbesserungen sowie angestrebte generelle Verbesserungen der Betriebssicherheit. Da voraussichtlich künftig weitergehende Anforderungen an die Abwasserreinigung (4. Reinigungsstufe) sowie an die Klärschlammbehandlung/-verwertung (Trocknung,Phosphorrecycling) gestellt werden, sollte dies auch bei der Konzeption zur Ertüchtigung des Klärwerks Lindau mit berücksichtigt werden. Die angefragten Ingenieurleistungen der Objekt- und der Fachplanungen für die Ertüchtigung des Klärwerks Lindau sollen eine überschaubare Entwicklung für die nächsten 25 Jahre hinsichtlich Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Betriebsergebnisse und Ablaufqualität sicherstellen.
Für das Klärwerk Lindau besteht derzeit keine dringende wasserrechtliche Notwendigkeit zur Sanierung infolge von Überschreitung von Bescheidswerten. Die Notwendigkeit zu einer nachhaltigen Ertüchtigung besteht vielmehr infolge baulicher Gründe (Alter und baulicher Zustand der Vor- und Nachklärbecken), die zu geringe Kapazität der Nachklärbecken, erwünschter verfahrenstechnischer und energetischer Verbesserungen sowie angestrebte generelle Verbesserungen der Betriebssicherheit. Da voraussichtlich künftig weitergehende Anforderungen an die Abwasserreinigung (4. Reinigungsstufe) sowie an die Klärschlammbehandlung/-verwertung (Trocknung,Phosphorrecycling) gestellt werden, sollte dies auch bei der Konzeption zur Ertüchtigung des Klärwerks Lindau mit berücksichtigt werden. Die angefragten Ingenieurleistungen der Objekt- und der Fachplanungen für die Ertüchtigung des Klärwerks Lindau sollen eine überschaubare Entwicklung für die nächsten 25 Jahre hinsichtlich Gestaltung, Zweckmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit, Betriebsergebnisse und Ablaufqualität sicherstellen.
Zur internen Entscheidung über die weitere Vorhaltung von bestehenden Vorratsflächen im unmittelbaren Bereich des Klärwerks und zur Abschätzung von möglichen Ausbauvarianten hat die Stadt Lindau im Jahr 2014 bei 3 Ingenieurbüros jeweils eine Studie beauftragt, um im Wege der kommunalen Planungsvorsorge entsprechende Beschlüsse des zuständigen Werkausschusses vorzubereiten. In Kenntnis der Studien fasste der Werkausschuss den Beschluss „die freiberufliche Dienstleistung zur Ertüchtigung und eventuellen Erweiterung des Klärwerks – ergebnisoffen – ohne Festlegung auf eine bau- und verfahrenstechnisch vorher festgelegte Lösung im Wege der vorgeschriebenen Vergabeordnung auszuschreiben und zu vergeben“. Zur notwendigen Information der Bewerber werden Bestands- und Betriebsunterlagen des Klärwerks Lindau als Anlage zum „Bewerbungsbogen mit Teilnahmeantrag“ beigefügt.
Zur internen Entscheidung über die weitere Vorhaltung von bestehenden Vorratsflächen im unmittelbaren Bereich des Klärwerks und zur Abschätzung von möglichen Ausbauvarianten hat die Stadt Lindau im Jahr 2014 bei 3 Ingenieurbüros jeweils eine Studie beauftragt, um im Wege der kommunalen Planungsvorsorge entsprechende Beschlüsse des zuständigen Werkausschusses vorzubereiten. In Kenntnis der Studien fasste der Werkausschuss den Beschluss „die freiberufliche Dienstleistung zur Ertüchtigung und eventuellen Erweiterung des Klärwerks – ergebnisoffen – ohne Festlegung auf eine bau- und verfahrenstechnisch vorher festgelegte Lösung im Wege der vorgeschriebenen Vergabeordnung auszuschreiben und zu vergeben“. Zur notwendigen Information der Bewerber werden Bestands- und Betriebsunterlagen des Klärwerks Lindau als Anlage zum „Bewerbungsbogen mit Teilnahmeantrag“ beigefügt.
Die Ertüchtigung des Klärwerks Lindau ist unter laufendem Betrieb vorzunehmen.
Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt stufenweise in Abhängigkeit von der Projektfreigabe durch den Werkausschuss und der Sicherstellung der Finanzierung.
Die Bewerbung soll sich – dessen ungeachtet – auf die Übernahme aller Planungsleistungen für die vollständige Bauaufgabe beziehen.
Es ist beabsichtigt:
— die Objektplanung nach Teil 3, Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke nach § 41 Gruppe 2 Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung mit den Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 43 HOAI 2013,
— die Fachplanung nach Teil 4, Abschnitt 1 Tragwerksplanung nach § 49 mit den Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 51 HOAI 2013 und,
— die Fachplanung nach Teil 4, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen nach Ziff. 1, 2, 3, 4, 5 und 7 gem. § 53 Abs. 2 mit jeweils den Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 55 HOAI 2013
an einen Bewerber oder an eine Bewerbergemeinschaft zu vergeben.
Menge oder Umfang:
1. Objektplanung nach Teil 3, Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke nach § 41 Gruppe 2 Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung mit den Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 43 HOAI 2013 mit örtlicher Bauüberwachung als Besondere Leistung nach Anlage 12, HOAI 2013.
1. Objektplanung nach Teil 3, Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke nach § 41 Gruppe 2 Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung mit den Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 43 HOAI 2013 mit örtlicher Bauüberwachung als Besondere Leistung nach Anlage 12, HOAI 2013.
2. Fachplanungen nach Teil 4, Abschnitt 1 Tragwerksplanung mit den Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 51 HOAI 2013 und Abschnitt 2 Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen nach § 53 Abs. 2 Ziff. 1, 2, 3, 4, 5 und 7 mit jeweils den Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 55 HOAI 2013.
2. Fachplanungen nach Teil 4, Abschnitt 1 Tragwerksplanung mit den Leistungsphasen 1 bis 6 nach § 51 HOAI 2013 und Abschnitt 2 Technische Ausrüstung für die Anlagengruppen nach § 53 Abs. 2 Ziff. 1, 2, 3, 4, 5 und 7 mit jeweils den Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 55 HOAI 2013.
Die genannten Leistungen/Leistungsphasen werden stufenweise (Stufenvertrag) vergeben.
Stufe 1 = Objektplanung (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) mit den Leistungsphasen 1 bis 4. Begleitend dazu sollen in der Stufe 1 auch erforderliche weiterführende Objektplanungsleistungen wie Maßnahmen zur maschinen-technischen und baulichen Ertüchtigung von Einzelbauteilen geplant und ausgeführt werden.
Stufe 1 = Objektplanung (Entwurfs- und Genehmigungsplanung) mit den Leistungsphasen 1 bis 4. Begleitend dazu sollen in der Stufe 1 auch erforderliche weiterführende Objektplanungsleistungen wie Maßnahmen zur maschinen-technischen und baulichen Ertüchtigung von Einzelbauteilen geplant und ausgeführt werden.
Stufe 2 = Objektplanung (Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe mit den Leistungsphasen 5 bis 7, Bauoberleitung und Objektbetreuung mit den Leistungsphasen 8 und 9 sowie die örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung nach Anlage 12, HOAI 2013) der restlichen, nachrangig zu ersetzenden Bauteile.
Stufe 2 = Objektplanung (Ausführungsplanung, Vorbereiten der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe mit den Leistungsphasen 5 bis 7, Bauoberleitung und Objektbetreuung mit den Leistungsphasen 8 und 9 sowie die örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung nach Anlage 12, HOAI 2013) der restlichen, nachrangig zu ersetzenden Bauteile.
Die zu den Stufen 1 und 2 erforderlichen Fachplanungen werden ebenfalls in 2 Stufen zu den entsprechenden Objektplanungsleistungen vergeben.
Beschreibung der Optionen: Die Planungsleistungen werden stufenweise vergeben – siehe auch II.2.1.).
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 6 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers, das ist Lindau (B), Landkreis Lindau-Bodensee.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Erklärung des Bewerbers, ob oder auf welche Weise wirtschaftliche Verknüpfungen zu anderen Unternehmen bestehen, bzw. ob oder auf welche Art er auf den Wettbewerb bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammenarbeitet (§ 4 Abs. 2 VOF);
— Erklärung des Bewerbers, dass keine Ausschlussgründe nach § 4 Abs. 6 sowie Abs. 9 Buchstaben a-d VOF vorliegen;
— Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der benannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/35/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt sind;
— Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/Planungsleistungen gehören, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Auswärtige Bewerber mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der benannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/35/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist und im Auftragsfalle die Vorgaben des Art. 2 BauKaG erfüllt sind;
— Nachweis der beruflichen Befähigung des Bewerbers und/oder der Führungskräfte des Unternehmens, insbesondere der für die Dienstleistung verantwortlichen Personen durch Nachweis der;
— Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ gemäß dem Baukammergesetz (BauKaG) vom 9. 5. 2007;
— Berechtigung der Erstellung des Standsicherheitsnachweises gemäß Art. 62 Abs. 2 BayBO.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis, dass eine entsprechende Berufshaftpflichtversicherungsdeckung nach III.1.1) vorliegt;
— Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz des Unternehmens (Wichtung 2 %) und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Wichtung 8 %) in den letzten drei Geschäftsjahren. Bewerber von jungen oder neugegründeten Unternehmen können ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignet erscheinende Nachweise erbringen (z. B. durch eine Bankerklärung, bei einer GmbH mit der Höhe des Gesellschaftskapitals oder durch Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.);
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz des Unternehmens (Wichtung 2 %) und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Wichtung 8 %) in den letzten drei Geschäftsjahren. Bewerber von jungen oder neugegründeten Unternehmen können ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignet erscheinende Nachweise erbringen (z. B. durch eine Bankerklärung, bei einer GmbH mit der Höhe des Gesellschaftskapitals oder durch Bürgschaftserklärungen Dritter o. ä.);
— Erklärung des Bewerbers, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen. Eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bei der Erfüllung des Auftrags bedienen will, ist auf Anforderung nachzuweisen;
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
— Erklärung des Bewerbers, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen. Eine Verpflichtungserklärung der Unternehmen, deren sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft bei der Erfüllung des Auftrags bedienen will, ist auf Anforderung nachzuweisen;
— Bei Bewerbergemeinschaften sind die vorgenannten Angaben für jedes Mitglied gesondert zu machen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Vorgesehenes Bearbeitungsteam (Wichtung 30 %):
— Namentliche Auflistung der/des Projektverantwortlichen (Unterkriterium mit Wichtung 10 %) und von 4 maßgebenden Mitarbeitern am Projekt (Unterkriterium mit Wichtung von jeweils 5 %) mit den Nachweisen ihrer beruflichen Qualifikation sowie ein Organigramm dieses vorgesehenen Bearbeitungsteams. Dabei soll auch die Funktion dieser Personen dargestellt werden, die diesen bei der Abwicklung der zu vergebenden Dienstleistung zugewiesen werden soll, wie z. B. Projektleiter, stellvertretender Projektleiter oder Mitarbeiter am Projekt. Der Nachweis der fachlichen Eignung soll durch eine kurze Darstellung des beruflichen Werdegangs, der erworbenen Qualifikation und der Bennennung und Funktion bei Projektreferenzen der letzten 10 Jahre, die mit der zu vergebenden Dienstleistung in Aufgabenstellung, Umfang und ingenieurmäßigen Anspruch vergleichbar sind, erbracht werden. Dazu gehören auch Leistungen, die diese Personen während ihrer Zugehörigkeit bei anderen Unternehmen erbracht haben;
— Namentliche Auflistung der/des Projektverantwortlichen (Unterkriterium mit Wichtung 10 %) und von 4 maßgebenden Mitarbeitern am Projekt (Unterkriterium mit Wichtung von jeweils 5 %) mit den Nachweisen ihrer beruflichen Qualifikation sowie ein Organigramm dieses vorgesehenen Bearbeitungsteams. Dabei soll auch die Funktion dieser Personen dargestellt werden, die diesen bei der Abwicklung der zu vergebenden Dienstleistung zugewiesen werden soll, wie z. B. Projektleiter, stellvertretender Projektleiter oder Mitarbeiter am Projekt. Der Nachweis der fachlichen Eignung soll durch eine kurze Darstellung des beruflichen Werdegangs, der erworbenen Qualifikation und der Bennennung und Funktion bei Projektreferenzen der letzten 10 Jahre, die mit der zu vergebenden Dienstleistung in Aufgabenstellung, Umfang und ingenieurmäßigen Anspruch vergleichbar sind, erbracht werden. Dazu gehören auch Leistungen, die diese Personen während ihrer Zugehörigkeit bei anderen Unternehmen erbracht haben;
— Angaben mit Namen und beruflicher Qualifikation der technischen Leitung;
— Erklärung des Bewerbers über das jährliche Mittel der in den letzten drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl der Führungskräfte des/der Bewerbers/Bewerbergemeinschaft, gegliedert nach Berufsgruppen;
— Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft zur Gewährleistung der Qualität und der nachhaltigen Sicherung der fachlichen Kompetenz der Führungskräfte und Mitarbeiter.
2. Referenzen zum Nachweis der Technischen Leistungsfähigkeit (Wichtung 60 %):
— Insgesamt sind 5 Referenzen mit dem „Bewerbungsbogen mit Teilnahmeantrag“ vorzulegen, die mit der zu vergebenden Dienstleistung in Aufgabenstellung, Umfang und ingenieurmäßigen Anspruch vergleichbar sind;
— 2 Referenzen (Unterkriterium mit Wichtung von jeweils 15 %) müssen zum Nachweis der Grundkompetenz aus dem Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke, Gruppe 2 – Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung mit getrennter anaerober Stabilisierung, Pumpwerke und Hebeanlagen o. ä.(Honorarzone IV) nach § 40 Ziff. 2 HOAI 2009 bzw. nach § 41 Ziff. 2 HOAI 2013 den Neu-, Umbau oder die Ertüchtigung von Bauwerken und Anlagen der Abwasserentsorgung der Honorarzone IV – jeweils unter Aufrechterhaltung des Entsorgungsbetriebes – beinhalten. Bei einer von den beiden Referenzen müssen die Leistungsphasen 2 bis 4 (Entwurfs-und Genehmigungsplanung) nach § 42 HOAI 2009 bzw. § 43 HOAI 2013 zur Ausführung gekommen sein. Bei der anderen Referenz müssen die Leistungsphasen 5 bis 8 (Ausführungsplanung/Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe/Bauoberleitung) nach § 42 HOAI 2009 bzw. § 43 HOAI 2013 und die Örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung nach Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4) HOAI 2013 bzw. gleichwertig nach HOAI 2009 zur Ausführung gekommen sein;
— 2 Referenzen (Unterkriterium mit Wichtung von jeweils 15 %) müssen zum Nachweis der Grundkompetenz aus dem Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke, Gruppe 2 – Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung mit getrennter anaerober Stabilisierung, Pumpwerke und Hebeanlagen o. ä.(Honorarzone IV) nach § 40 Ziff. 2 HOAI 2009 bzw. nach § 41 Ziff. 2 HOAI 2013 den Neu-, Umbau oder die Ertüchtigung von Bauwerken und Anlagen der Abwasserentsorgung der Honorarzone IV – jeweils unter Aufrechterhaltung des Entsorgungsbetriebes – beinhalten. Bei einer von den beiden Referenzen müssen die Leistungsphasen 2 bis 4 (Entwurfs-und Genehmigungsplanung) nach § 42 HOAI 2009 bzw. § 43 HOAI 2013 zur Ausführung gekommen sein. Bei der anderen Referenz müssen die Leistungsphasen 5 bis 8 (Ausführungsplanung/Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe/Bauoberleitung) nach § 42 HOAI 2009 bzw. § 43 HOAI 2013 und die Örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung nach Anlage 12 (zu § 43 Abs. 4) HOAI 2013 bzw. gleichwertig nach HOAI 2009 zur Ausführung gekommen sein;
— Die 3. Referenz (Unterkriterium mit Wichtung von 10 %) soll zum Nachweis der Grundkompetenz aus dem Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1 Tragwerksplanung für Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung nach § 40 Ziff. 2 HOAI 2009 bzw. § 41 Ziff. 2 HOAI 2013 den Neu-, Umbau oder die Ertüchtigung dieser Anlagen mit den Leistungsphasen 2 bis 6 nach § 49 HOAI 2009 bzw. § 51 HOAI 2013 und der ingenieurtechnischen Kontrolle der Ausführung als Besondere Leistung nach Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI 2013 bzw. gleichwertig nach HOAI 2009 beinhalten;
— Die 3. Referenz (Unterkriterium mit Wichtung von 10 %) soll zum Nachweis der Grundkompetenz aus dem Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1 Tragwerksplanung für Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung nach § 40 Ziff. 2 HOAI 2009 bzw. § 41 Ziff. 2 HOAI 2013 den Neu-, Umbau oder die Ertüchtigung dieser Anlagen mit den Leistungsphasen 2 bis 6 nach § 49 HOAI 2009 bzw. § 51 HOAI 2013 und der ingenieurtechnischen Kontrolle der Ausführung als Besondere Leistung nach Anlage 14 zu § 51 Abs. 5 HOAI 2013 bzw. gleichwertig nach HOAI 2009 beinhalten;
— Die 4. Referenz (Unterkriterium mit Wichtung von 10 %) soll zum Nachweis der Grundkompetenz aus dem Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung für Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung nach § 40 Ziff. 2 HOAI 2009 bzw. § 41 Ziff. 2 HOAI 2013 den Neu-, Umbau oder die Ertüchtigung dieser Anlagen für die Anlagengruppen nach Ziff. 4 und 5 (E-MSR-Technik) mit den Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 53 HOAI 2009 bzw. § 55 HOAI 2013 beinhalten;
— Die 4. Referenz (Unterkriterium mit Wichtung von 10 %) soll zum Nachweis der Grundkompetenz aus dem Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung für Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung nach § 40 Ziff. 2 HOAI 2009 bzw. § 41 Ziff. 2 HOAI 2013 den Neu-, Umbau oder die Ertüchtigung dieser Anlagen für die Anlagengruppen nach Ziff. 4 und 5 (E-MSR-Technik) mit den Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 53 HOAI 2009 bzw. § 55 HOAI 2013 beinhalten;
— Die 5. Referenz (Unterkriterium mit Wichtung von 10 %) soll zum Nachweis der Grundkompetenz aus dem Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung für Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung nach § 40 Ziff. 2 HOAI 2009 bzw. § 41 Ziff. 2 HOAI 2013 den Neu-, Umbau oder die Ertüchtigung dieser Anlagen für die Anlagengruppen nach Ziff. 7 (Verfahrenstechnik) mit den Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 53 HOAI 2009 bzw. § 55 HOAI 2013 beinhalten;
— Die 5. Referenz (Unterkriterium mit Wichtung von 10 %) soll zum Nachweis der Grundkompetenz aus dem Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung für Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung nach § 40 Ziff. 2 HOAI 2009 bzw. § 41 Ziff. 2 HOAI 2013 den Neu-, Umbau oder die Ertüchtigung dieser Anlagen für die Anlagengruppen nach Ziff. 7 (Verfahrenstechnik) mit den Leistungsphasen 2 bis 8 nach § 53 HOAI 2009 bzw. § 55 HOAI 2013 beinhalten;
— Für alle Referenzen gilt:
Der Stichtag für die Anerkennung der Referenzen ist der 1.10.2009, d. h. die Übergabe des Bauvorhabens an den Bauherrn bzw. die Inbetriebnahme des Bauwerks durch den Bauherrn ist nach diesem Termin erfolgt (die Bearbeitung durch den Planer bzw. die Durchführung der Bauoberleitung oder der Örtlichen Bauüberwachung kann somit vor diesem Zeitpunkt liegen).
Der Stichtag für die Anerkennung der Referenzen ist der 1.10.2009, d. h. die Übergabe des Bauvorhabens an den Bauherrn bzw. die Inbetriebnahme des Bauwerks durch den Bauherrn ist nach diesem Termin erfolgt (die Bearbeitung durch den Planer bzw. die Durchführung der Bauoberleitung oder der Örtlichen Bauüberwachung kann somit vor diesem Zeitpunkt liegen).
— Bei öffentlichen Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB ist eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung der erbrachten Dienstleistung erforderlich. Bei privaten Auftraggebern ist eine Bestätigung der Leistung (Referenzschreiben) durch den Auftraggeber oder eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen.
— Bei öffentlichen Auftraggebern im Sinne von § 98 GWB ist eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung der erbrachten Dienstleistung erforderlich. Bei privaten Auftraggebern ist eine Bestätigung der Leistung (Referenzschreiben) durch den Auftraggeber oder eine Eigenerklärung des Bewerbers vorzulegen.
— Bei den Referenzprojekten werden im Einzelnen folgende Angaben gefordert:
Objektbezeichnung durch den Auftraggeber, Kurzbeschreibung des Referenzobjektes, Name des öffentlichen oder privaten Auftraggebers mit Nennung eines Ansprechpartners und dessen fernmündliche Erreichbarkeit, Planungs- und Bauzeit, erbrachte Leistungsphasen nach HOAI, Anrechenbare Kosten (netto) nach Planungsleistungen (z. B. Objektplanung, Fachplanung-Tragwerksplanung, Fachplanung-Technische Ausrüstung), vereinbarte Honorarzone, erbrachte Besondere Leistungen.
Objektbezeichnung durch den Auftraggeber, Kurzbeschreibung des Referenzobjektes, Name des öffentlichen oder privaten Auftraggebers mit Nennung eines Ansprechpartners und dessen fernmündliche Erreichbarkeit, Planungs- und Bauzeit, erbrachte Leistungsphasen nach HOAI, Anrechenbare Kosten (netto) nach Planungsleistungen (z. B. Objektplanung, Fachplanung-Tragwerksplanung, Fachplanung-Technische Ausrüstung), vereinbarte Honorarzone, erbrachte Besondere Leistungen.
Es wird erwartet, dass zur Darlegung der Vorgehensweise und der Methodik des Planungsprozesses bzw. der Abwicklung der gesamten Dienstleistung zusätzlich bis zu 3 DIN A 4 Blätter mit weiteren für die Vergabestelle interessanten Projektangaben wie z. B. besondere Aufgabenstellung, Darstellung besonderer Lösungsansätze und -methodik, Vorgehensweise bei der Erbringung der Planungsaufgabe, der Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, der Bauoberleitung, der Örtlichen Bauüberwachung bzw. der Ingenieurtechnischen Kontrolle der Ausführung und die erzielte Qualität des Referenzprojektes, beigefügt werden.
Es wird erwartet, dass zur Darlegung der Vorgehensweise und der Methodik des Planungsprozesses bzw. der Abwicklung der gesamten Dienstleistung zusätzlich bis zu 3 DIN A 4 Blätter mit weiteren für die Vergabestelle interessanten Projektangaben wie z. B. besondere Aufgabenstellung, Darstellung besonderer Lösungsansätze und -methodik, Vorgehensweise bei der Erbringung der Planungsaufgabe, der Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe, der Bauoberleitung, der Örtlichen Bauüberwachung bzw. der Ingenieurtechnischen Kontrolle der Ausführung und die erzielte Qualität des Referenzprojektes, beigefügt werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Bewerber muss eine Berufshaftpflichtversicheung nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 2 Mio. EUR und für Sachschäden mindestens 2 Mio. EUR beträgt. Die Berufshaftpflichtversicherung muss bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen Versicherungsunternehmens abgeschlossen sein und die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und die Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Der Bewerber muss eine Berufshaftpflichtversicheung nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens 2 Mio. EUR und für Sachschäden mindestens 2 Mio. EUR beträgt. Die Berufshaftpflichtversicherung muss bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen Versicherungsunternehmens abgeschlossen sein und die Deckung für das Objekt muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und die Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (also ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Der Nachweis ist zu führen:
1. In der Bewerberphase durch Eigenerklärung oder Bescheinigung des Versicherungsunternehmens;
2. In der Verhandlungsphase bis zur Vergabe der Leistung durch Vorlage einer gültigen Versicherungsbestätigung.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Mit dem Auftragnehmer wird ein Dienstleistungsvertrag einschließlich Allgemeiner Vertragsbedingungen (AVB) auf der Grundlage der entsprechenden Vertragsmuster des VHF-Bayern – Stand April 2015, herausgegeben von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern für Bau und Verkehr, abgeschlossen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Mit dem Auftragnehmer wird ein Dienstleistungsvertrag einschließlich Allgemeiner Vertragsbedingungen (AVB) auf der Grundlage der entsprechenden Vertragsmuster des VHF-Bayern – Stand April 2015, herausgegeben von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern für Bau und Verkehr, abgeschlossen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Sie haben mit ihrem „Bewerbungsbogen mit Teilnahmeantrag“ eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt und für diese Ansprechpartner bis zur Beendigung des Vergabeverfahrens ist.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch. Sie haben mit ihrem „Bewerbungsbogen mit Teilnahmeantrag“ eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt und für diese Ansprechpartner bis zur Beendigung des Vergabeverfahrens ist.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Sonstige besondere Bedingungen:
Vertragsgrundlage werden das Vertragsmuster sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) des Auftraggebers (siehe auch III.1.2) und VI.3)). Honorare und Vergütungen ermitteln sich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
Örtliche Präsenz:
Bei den Leistungsphasen 1 bis 7 bei Teil 3 Objektplanung und Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, bzw. den Leistungsphasen 1 bis 6 bei Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1 Tragwerksplanung reicht die regelmäßige Anwesenheit des Projektleiters bei den jeweiligen Besprechungen aus. Bei den Leistungsphasen 8 bei Teil 3 Objektplanung und Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung und der Örtlichen Bauüberwachung wird eine angemessene (im Bedarfsfall tägliche) Präsenz des Auftragnehmers an der Baustelle erwartet.
Bei den Leistungsphasen 1 bis 7 bei Teil 3 Objektplanung und Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung, bzw. den Leistungsphasen 1 bis 6 bei Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 1 Tragwerksplanung reicht die regelmäßige Anwesenheit des Projektleiters bei den jeweiligen Besprechungen aus. Bei den Leistungsphasen 8 bei Teil 3 Objektplanung und Teil 4 Fachplanung, Abschnitt 2 Technische Ausrüstung und der Örtlichen Bauüberwachung wird eine angemessene (im Bedarfsfall tägliche) Präsenz des Auftragnehmers an der Baustelle erwartet.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: BauKaG vom 9. 5. 2007, zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2009.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Der Auftraggeber (= Vergabestelle) führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Er bewertet die Bewerbungen anhand einer differenzierten Bewertung der unter Ziff. III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Eignungskriterien. Die Bewertung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs schließt ab mit der Bildung einer Rangfolge. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Bei ausreichend eingegangenen und qualifizierten Bewerbungen werden mindestens drei bis höchstens fünf Bewerber eingeladen, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Für den Fall, dass mehrere einzuladende Bewerber gleichermaßen die Anforderungen erfüllen (Punktegleichstand) wird die Auswahl unter diesen durch das Los getroffen (§ 10 Abs. 3 VOF). Hinweise zum Bewerbungsverfahren mit Angabe der Wichtungszahlen für die einzelnen Eignungskriterien sind im „Bewerbungsbogen mit Teilnahmeantrag“ angegeben.
Der Auftraggeber (= Vergabestelle) führt ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durch. Er bewertet die Bewerbungen anhand einer differenzierten Bewertung der unter Ziff. III.2.2) und III.2.3) aufgeführten Eignungskriterien. Die Bewertung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs schließt ab mit der Bildung einer Rangfolge. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Bei ausreichend eingegangenen und qualifizierten Bewerbungen werden mindestens drei bis höchstens fünf Bewerber eingeladen, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Für den Fall, dass mehrere einzuladende Bewerber gleichermaßen die Anforderungen erfüllen (Punktegleichstand) wird die Auswahl unter diesen durch das Los getroffen (§ 10 Abs. 3 VOF). Hinweise zum Bewerbungsverfahren mit Angabe der Wichtungszahlen für die einzelnen Eignungskriterien sind im „Bewerbungsbogen mit Teilnahmeantrag“ angegeben.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Frau Sara Ferber, Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2021-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
1. Für die Bewerbung ist zwingend der „Bewerbungsbogen mit Teilnahmeantrag“ der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau zu verwenden und mit den geforderten Angaben, Erklärungen und Unterschriften zu versehen. Der „Bewerbungsbogen mit Teilnahmeantrag“ ist bei den Garten- und Tiefbaubetrieben Lindau (= Kontaktstelle nach I.1)) erhältlich und kann unter der E-Mail-Adresse sara.ferber@lindau.de angefordert werden. Er fasst die erforderlichen Informationen und Nachweise der Auftragsbekanntmachung zusammen. Dieser „Bewerbungsbogen mit Teilnahmeantrag“ ist unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen im verschlossenem Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung bei der Vergabestelle auf dem Postweg (Posteingang) oder direkt einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte „Bewerbungsbogen mit Teilnahmeantrag“ bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Der fristwahrende Briefkasten befindet sich am Verwaltungsgebäude der Stadt Lindau (B) Bregenzer Straße 8 in 88131 Lindau (B).
1. Für die Bewerbung ist zwingend der „Bewerbungsbogen mit Teilnahmeantrag“ der Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau zu verwenden und mit den geforderten Angaben, Erklärungen und Unterschriften zu versehen. Der „Bewerbungsbogen mit Teilnahmeantrag“ ist bei den Garten- und Tiefbaubetrieben Lindau (= Kontaktstelle nach I.1)) erhältlich und kann unter der E-Mail-Adresse sara.ferber@lindau.de angefordert werden. Er fasst die erforderlichen Informationen und Nachweise der Auftragsbekanntmachung zusammen. Dieser „Bewerbungsbogen mit Teilnahmeantrag“ ist unterschrieben zusammen mit den Bewerbungsunterlagen im verschlossenem Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung bei der Vergabestelle auf dem Postweg (Posteingang) oder direkt einzureichen. Nicht unterschriebene sowie nicht fristgerecht eingereichte „Bewerbungsbogen mit Teilnahmeantrag“ bzw. formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Der fristwahrende Briefkasten befindet sich am Verwaltungsgebäude der Stadt Lindau (B) Bregenzer Straße 8 in 88131 Lindau (B).
2. Kleinere Büroeinheiten und Berufsanfänger werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemienschaften hingewiesen.
3. Im Auftragsfall wird mit dem Auftragnehmer ein Dienstleistungsvertrag einschließlich Allgemeiner Vertragsbestimmungen (AVB) auf der Grundlage der entsprechenden Vertragsmuster des Vergabehandbuches Bayern – Stand April 2015, herausgegeben von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern für Bau und Verkehr, abgeschlossen.
3. Im Auftragsfall wird mit dem Auftragnehmer ein Dienstleistungsvertrag einschließlich Allgemeiner Vertragsbestimmungen (AVB) auf der Grundlage der entsprechenden Vertragsmuster des Vergabehandbuches Bayern – Stand April 2015, herausgegeben von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern für Bau und Verkehr, abgeschlossen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: poststelle@reg-ob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921760📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.de🌏
Fax: +49 8921762914 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Nach Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Garten- und Tiefbaubetriebe Lindau
Postanschrift: Bregenzer Straße 8
Postort: Lindau (Bodensee)
Postleitzahl: 88131
Telefon: +49 8382918651📞
Internetadresse: http://www.gtl-lindau.de🌏
Fax: +49 8382918391 📠
Quelle: OJS 2015/S 174-316805 (2015-09-04)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-03-10) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge