Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung, Leistungsphasen 1-9 und besondere Leistungen, Anlagengruppen 1-3 für den/die Neubau/Umbau/Sanierung des Freizeitzentrums Frankenhof

Stadt Erlangen, Amt für Gebäudemanagement

Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen, Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen, gemäß § 55 HOAI, Leistungsphasen 1-9 und besondere Leistungen. Die Leistungsphasen werden jeweils stufenweise beauftragt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-22. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-18 Auftragsbekanntmachung
2015-12-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-08-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
Menge oder Umfang: Siehe Nr. II.1.5.380 000
Gesamtwert des Auftrags: 380 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Erlangen, Amt für Gebäudemanagement
Postanschrift: Schuhstraße 40
Postleitzahl: 91052
Postort: Erlangen
Kontakt
Internetadresse: http://www.erlangen.de 🌏
E-Mail: gerhard.klischat@stadt.erlangen.de 📧
Telefon: +49 9131862522 📞
Fax: +49 9131862991 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-18 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 162-297040
ABl. S-Ausgabe: 162
Zusätzliche Informationen
— Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen kann bei PMA Projektmanagement Aumann schriftlich per E-Mail (siehe Anhang A) angefordert werden. — Der Teilnahmeantrag ist auf dem Postweg oder direkt im verschlossenen Umschlag mit dem, dem Bewerbungsbogen beiliegenden, Aufkleber einzureichen. — Die Bewerbungsunterlagen bleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. Kosten, die dem Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs entstehen, werden nicht erstattet. Anfragen sind ausdrücklich schriftlich an die unter Anhang A genannte Kontaktstelle zu richten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Ingenieurleistungen Technische Ausrüstung Anlagengruppe 1 Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen, Anlagengruppe 2 Wärmeversorgungsanlagen, Anlagengruppe 3 Lufttechnische Anlagen, gemäß § 55 HOAI, Leistungsphasen 1-9 und besondere Leistungen. Die Leistungsphasen werden jeweils stufenweise beauftragt.
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Die Stadt Erlangen beabsichtigt den Neubau bzw. Umbau und Generalsanierung des Gebäudekomplexes Freizeitzentrum Frankenhof (derzeit ca. 6700 m
Im „neuen“ Frankenhof sind die Einrichtungen Jugendkunstschule, städtische Sing- und Musikschule, Deutsch–Französisches Institut, KiTa Netz für Kinder e.V. Erlangen-Kindergruppe Frankenhof) sowie ein Beherbergungsbetrieb, ein Verpflegungsbetrieb und Räume für verschiedenste Akteure bürgerschaftlichen Engagements mit allen zusätzlich notwendigen Infrastrukturflächen (Technik, Verkehr, Konstruktion etc.) unterzubringen.
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Der Gebäudekomplex „Frankenhof“ ist in die Denkmalliste des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege als Baudenkmal eingetragen.
Der Gebäudekomplex „Freizeitzentrum Frankenhof“ stammt aus den 60'er Jahren. Die technischen Anlagen wurden in der näheren Vergangenheit nur kleinen Reparaturen bzw. Sanierungen unterzogen. Der Zustand der gesamten technischen Anlage ist dem Alter entsprechend schlecht und entspricht nicht mehr dem Stand der Technik und geltenden Gesetzen bzw. Normen. Ein großes Defizit ist im Bereich des Brandschutzes erkennbar. An vielen Armaturen und Leitungen sind Korrosionen und teilweise Leckagen ersichtlich. Die sanitären Einrichtungsgegenstände sind abgenutzt. Durch die genannten Punkte ist ein nachhaltiger Betrieb der technischen Anlagen nicht mehr möglich. Es ist von einer Demontage und kompletten Erneuerung aller technischen Anlagen auszugehen.
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Die Küchentechnik ist aufgrund der gewünschten Neuausrichtung der Gebäudenutzung und des damit verbundenen gastronomischen Konzeptes anzupassen bzw. neu zu konzipieren.
Menge oder Umfang: Siehe Nr. II.1.5.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Südliche Stadtmauerstraße 35, 91054 Erlangen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Alle nachfolgenden Auskünfte sind auf den Formblättern des „Bewerbungsbogens“ zu erteilen, die per EMail
unter aumann@pma-m.de angefordert werden können. Es werden nur Bewerbungen mit vollständig
ausgefüllten und unterschriebenen Formblättern in die Wertung mit einbezogen.
— Bürobezeichnung und Anschrift des Bewerbers
— Darstellung der wirtschaftlichen Verknüpfung mit anderen Unternehmen, hinsichtlich Trennung von Planung und Bauausführung
— Kontaktperson mit Telefon- und Faxnummer, E-Mail und Homepage
— Rechtsform des Bewerbers
— Jahr der Bürogründung
— Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehmens
— Nachweis zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur der Versorgungstechnik
— verbindliche Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß VOF § 4 Abs. 6 a) bis g) und Abs. 9 a) bis e).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Prüfung der Eignung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben und Unterlagen vorzulegen:
— Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 3.000.000 EUR für Personenschäden und 3.000.000 EUR für Sonstige Schäden im Auftragsfall oder entsprechende Eigenerklärung (siehe III.1.1)
— Angaben zum Gesamtumsatz und dem Umsatz für entsprechende Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre
Die mögliche Gesamtpunktzahl für die Angaben und Nachweise zum Umsatz für entsprechende Dienstleistungen bildet 10 % der im Rahmen der Eignungsprüfung insgesamt erzielbaren Punkte.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die mögliche Gesamtpunktzahl für die im nachstehenden Absatz genannten Angaben und Nachweise bildet 90 % der im Rahmen der Eignungsprüfung insgesamt erzielbaren Punkte. Zur Prüfung der Eignung sind mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben und Unterlagen vorzulegen:
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— Erklärung (jährliches Mittel) über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und Führungskräfte der letzten drei Geschäftsjahre (10 %)
— Angaben zur Qualifikation und Erfahrung des Projektleiters anhand von Nachweisen und Referenzen für den Neubau/Umbau/Sanierung einer Kultur-, Versammlungs- und Bildungseinrichtung (oder vergleichbare Einrichtung), öffentlicher Auftraggeber oder privater Auftraggeber, der mit öffentlichen Geldern bezuschusst wird; Angaben zur Qualifikation und Erfahrung des Projektteams anhand von Nachweisen und Referenzen für den Neubau/Umbau/Sanierung einer Kultur-, Versammlungs- und Bildungseinrichtung (oder vergleichbare Einrichtung) (35 %)
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— Benennung von Leistungen, für die ein Nachunternehmereinsatz beabsichtigt ist
— 3 Referenzen über die abgeschlossene Ausführung vergleichbarer Leistungen:
Neubau/Umbau/Sanierung einer Kultur-, Versammlungs- und Bildungseinrichtung (oder vergleichbare Einrichtung), Erfüllung der Leistungsphasen mindestens 2-8, in vergleichbarer Größenordnung ca. 3.000 m
Bei Bietergemeinschaften sind die Angaben zu Nr. III.2.1 bis einschließlich Nr. III.2.3 auf die Bietergemeinschaft bezogen anzugeben, die Anteile des jeweiligen Mitglieds sind dabei darzustellen. Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist ein eigener Bewerbungsbogen zu erstellen, es dürfen in Summe max. 3 Referenzobjekte benannt werden. Im Falle der
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Leistungserbringung durch einen Nachunternehmer ist zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit, ebenfalls ein eigener Bewerbungsbogen durch den Nachunternehmer zu erstellen. Der Nachunternehmer muss eine unterzeichnete und verbindliche Verpflichtungserklärung zu den benannten Leistungen abgeben.
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Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung über 3.000.000 EUR für Personenschäden und über 3.000.000 EUR für Sonstige Schäden
bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung muß über die Vertragslaufzeit
uneingeschränkt erhalten bleiben. Der aktuelle schriftliche Nachweis der geforderten Versicherungssummen
bzw. die Absichtserklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz seines
Versicherungsnehmers entsprechend dem Bekanntmachungstext angepasst wird, oder eine entsprechende Eigenerklärung, ist als Anlage beizufügen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure in der gültigen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bewerbungen von Bietergemeinschaften sind zugelassen in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts-
GBR- nach §§ 705 ff BGB. Die Bewerbergemeinschaft hat mit den Bewerbungsunterlagen eine von allen
Mitgliedern unterzeichnete verbindliche Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall nach §§ 705 ff BGB;
— die Benennung eines für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreters, der die Mitglieder der
Arbeitsgemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften;
— die Leistungsabgrenzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ist darzustellen.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur
Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Natürliche Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur
Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. (Bau KaG).
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl erfolgt anhand einer vergleichenden Bewertung der eingereichten Angaben und Unterlagen inBezug auf die daraus hervorgehende Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Klischat
Internetadresse: www.erlangen.de 🌏
Name: PMA Projektmanagement Aumann
Postanschrift: Münchener Straße 55
Postort: Sauerlach
Postleitzahl: 82054
Kontaktperson: Herrn Peter Aumann
Telefon: +49 81046496778 📞
E-Mail: aumann@pma-m.de 📧
Fax: +49 81046496779 📠
URL für weitere Informationen: http://www.pma-m.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.pma-m.de 🌏
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-12-01 📅
Datum des Endes: 2019-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
— Für den Teilnahmeantrag ist ein Bewerbungsbogen zu verwenden. Der Bewerbungsbogen kann bei PMA Projektmanagement Aumann schriftlich per E-Mail (siehe Anhang A) angefordert werden.
— Der Teilnahmeantrag ist auf dem Postweg oder direkt im verschlossenen Umschlag mit dem, dem Bewerbungsbogen beiliegenden, Aufkleber einzureichen.
— Die Bewerbungsunterlagen bleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. Kosten, die dem Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs entstehen, werden nicht erstattet. Anfragen sind ausdrücklich schriftlich an die unter Anhang A genannte Kontaktstelle zu richten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Postfach 606
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Telefon: +49 981531277 📞
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 101b und 107 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:§ 107 Abs. 3, Antrag.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr.2.§101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 101b Unwirksamkeit. (1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
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1. gegen § 101a verstoßen hat oder,
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 162-297040 (2015-08-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-22)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 249-455854
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 162-297040
ABl. S-Ausgabe: 249

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Organisation der Auftragsabwicklung (10)
2. Verfügbarkeit während der Auftragsabwicklung (10)
3. Beispielhafte Projektanalyse (30)
4. Arbeitsmethodik während der Auftragsabwicklung (30)
5. Gesamteindruck (10)
6. Honorar (10)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-17 📅
Name: iwb Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Wendentorwall 16
Postort: Braunschweig
Postleitzahl: 38100
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 101b und 107 Abs. 3 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:§ 107 Abs. 3, Antrag. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
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2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2015/S 249-455854 (2015-12-22)