Innere Erschließung Neckarbogen

Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH

Tief- und Straßenbauarbeiten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-05.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-11-05 Auftragsbekanntmachung
2015-11-10 Ergänzende Angaben
2016-02-29 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2019-11-07 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2015-11-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Straßenbauarbeiten
Menge oder Umfang:
6.800m² Asphaltdeckschicht, 5.000m² Asphaltbeschichtung, 3.000m² Betonsteinpflaster, 1.200m² Natursteinpflaster, 3.200m² Wassergebundene Decke, 1.900m Entwässerungsrinne, 2.700m Randeinfassung Stahl.2 541 000
Gesamtwert des Auftrags: 2 541 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Straßenbauarbeiten 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH
Postanschrift: Edisonstraße 25
Postleitzahl: 74076
Postort: Heilbronn
Kontakt
Internetadresse: http://www.buga2019.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-05 📅
Einreichungsfrist: 2015-12-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 217-395285
ABl. S-Ausgabe: 217
Zusätzliche Informationen
Gem. § 13 EG Abs. 1Nr. 1 VOB/A ist ausschließlich die digitale Angebotsabgabe mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur bei der in Anhang A Ziffer III. genannten Stelle zugelassen. Bieteranfragen sind ebenfalls ausschließlich digital über die in Anhang A Ziffer I genannte Stelle einzureichen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Tief- und Straßenbauarbeiten.
Menge oder Umfang:
6.800m² Asphaltdeckschicht, 5.000m² Asphaltbeschichtung, 3.000m² Betonsteinpflaster, 1.200m² Natursteinpflaster, 3.200m² Wassergebundene Decke, 1.900m Entwässerungsrinne, 2.700m Randeinfassung Stahl.
Referenznummer: 2015-052-OV
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heilbronn.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Sofernder Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oderVorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem AngebotEigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber:
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— nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter/Bewerber inFragen stellt,
— die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt,
— in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzesoder Wohnsitzes oder der nach Maßgabe der Rechtsvorschriften seines Landes zuständigen Stelle eingetragenist,
— bei der Berufsgenossenschaft bzw. dem für ihn zuständigen Versicherungsträger angemeldet ist,
— eine gültige Betriebs- und/oder Berufshaftpflicht abgeschlossen hat.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Sofernder Bieter im bundesweiten Präqualifikationssystem registriert ist, Angaben des Zertifizierungscodes oderVorlage einer Kopie des gültigen Zertifikates. Ist noch keine Zertifizierung erfolgt, sind mit dem AngebotEigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter/Bewerber:
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— weder die Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens über sein Vermögenbeantragt hat, noch dass ein solches Verfahren eröffnet ist oder mangels Masse abgelehnt wurde,
— sich nicht in Liquidation befindet.,
— seinen Verpflichtungen zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichenSozialversicherung nachgekommen ist,
— in den letzten 2 Jahren nicht gem. §6 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz mit eier Freiheitsstrafe vonmehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2500 EUR belegt worden ist.
Geforderte Nachweise, die entweder mit dem Angebot vorzulegen sind oder im Präqualifikationssystem durchden Bieter/Bewerber hinterlegt sind:
— Verpflichtungserklärung oder eine Deckungszusage eines Versicherungsnehmers, dass diese imAuftragsfall binnen zwei Wochen ab Auftragserteilung mit dem Auftragnehmer eine kombinierte Haftpflicht-und Bauleistungsversicherung in Höhe von 2,5 Mio. Euro pro Schadensfall abschließt, die auch die gesetzlicheHaftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers/Mitversicherten wegen Personen-, undSachschäden durch Umwelteinwirkung auf Boden, Luft oder Wasser (einschl. Gewässer) umfasst,
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— Gesamtumsatz der Geschäftsjahre 2012, 2013 und 2014: Der Gesamtumsatz je Geschäftsjahr mussmindestens 5 000 000 EUR betragen,
— aktuelle und gültige Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes nach § 48 b EStG.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Tabellarische Aufstellung (Angabe von Maßnahme, Auftraggeber, Kosten, Ansprechpartner mit Tel./ Mail-Adresse) über die Ausführung von Leistungen des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung qualitativ und quantitativ vergleichbar sind.
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Die Aufstellung kann auch einzelne Maßnahmen einhalten, die nur mit Teilen der ausgeschriebenen Gesamtmaßnahme vergleichbar sind, sofern insgesamt das volle Aufgabenspektrum vergleichbar abgebildet ist;
— Tabellarische Aufstellung über die Zahl der beim Unternehmen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal;
— Tabellarische Aufstellung über die ihm für die Ausführung der zu vergebenden Leistung zur Verfügung stehende technische Ausrüstung;
— Angaben zum Einsatz von Nachunternehmern nach beil. Formblatt;
— ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft nach beil. Formblatt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Bankbürgschaft eines in der Europäischen Gemeinschaft oder einer in § 17 Abs. 2 VOB/B genannten Staaten zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers mit 5 % der Auftragssumme (brutto) einschl. aller Nachträge für die Vertragserfüllung und 3 % der Abrechnungssumme (brutto) für die Gewährleistung.
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Es bleibt dem Auftragnehmer überlassen, statt dessen Sicherheit durch Einbehalt gem. § 17 Abs. 6 VOB/B zu leisten. Auch kann er die gestellte Bürgschaft durch einen Einbehalt ersetzen und umgekehrt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: ZVBBau in Anlehnung an § 16 VOB/B.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Keine besondere Rechtsform verlangt.
Eine im Auftragsfall zu bildende Arbeitsgemeinschaft hat ein bevollmächtigtes geschäftsführendes Mitglied zu bestellen. Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft haften gesamtschuldnerisch.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-02-26 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2015-12-17 📅
Öffnungsort: Bauverwaltungsamt, Cäcilienstraße 49, 74072 Heilbronn, Zimmer 0.11.
Ort des Eröffnungstermins: Bauverwaltungsamt, Cäcilienstraße 49, 74072 Heilbronn, Zimmer 0.11.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und/oder deren Bevollmächtigten.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
URL der Teilnahme: http://subreport.de/E16558452 🌏
Name: Subreport Verlag Schawe GmbH
Postanschrift: Buchforststraße 1-15
Postort: Köln
Postleitzahl: 51101
Kontaktperson: Bieteranfragen sind ausschließlich unter der unten angegebenen Internetadresse einzureichen
E-Mail: info@subreport.de 📧
URL für weitere Informationen: http://subreport.de/E16558452 🌏
Kontaktperson: Die Vergabeunterlagen können bei Eingabe der unten angegebenen Internetadresse direkt abgerufen werden
Telefon: +49 221985780 📞
Fax: +49 2219857866 📠
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E16558452 🌏
Kontaktperson: Die Vergabeunterlagen müssen bei der u. a. Internet-Adresse direkt elektronisch abgegeben werden
URL der Teilnahme: http://www.subreport.de/E16558452 🌏
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
URL der Dokumente: http://subreport.de/E16558452 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-03-01 📅
Datum des Endes: 2018-10-26 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2015-052-OV
Zusätzliche Informationen
Gem. § 13 EG Abs. 1Nr. 1 VOB/A ist ausschließlich die digitale Angebotsabgabe mit fortgeschrittener oder qualifizierter elektronischer Signatur bei der in Anhang A Ziffer III. genannten Stelle zugelassen.
Bieteranfragen sind ebenfalls ausschließlich digital über die in Anhang A Ziffer I genannte Stelle einzureichen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postanschrift: Karl-Friedrich-Straße 17
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76133
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@rpk.bwl.de 📧
Telefon: +49 7219264049 📞
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg/servlet/PB/menu/1007482.html 🌏
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Informations- und Wartepflicht (§ 101 a GWB – Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach
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den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachungwegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Einleitung des Verfahrens vor der Vergabekammer, Antrag (§ 107 GWB):
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101 a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 217-395285 (2015-11-05)
Ergänzende Angaben (2015-11-10)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 221-401969
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 217-395285
ABl. S-Ausgabe: 221
Quelle: OJS 2015/S 221-401969 (2015-11-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-29)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2 334 122,87 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: vergabestelle@buga2019.de 📧
Telefon: +49 713127140 📞
Fax: +49 7131271410 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-02-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-03-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 046-075309
ABl. S-Ausgabe: 46

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-02-26 📅
Name: Wolff & Müller Tief- und Straßenbau GmbH & Co. KG
Postanschrift: Am Bahnhof 45-47
Postort: Waldenburg
Postleitzahl: 74638
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@wolff-mueller.de 📧
Internetadresse: www.wolff-mueller.de 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Internetadresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg/servlet/PB/menu/1007482/index.html 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 101 b GWB (Unwirksamkeit).
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101 a verstoßen hat, oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2016/S 046-075309 (2016-02-29)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2019-11-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2232380.36 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Ort der Leistung
NUTS-Region: Heilbronn, Stadtkreis 🏙️

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2019-11-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2019-11-12 📅
Datum des Beginns: 2016-04-01 📅
Datum des Endes: 2020-02-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2019/S 218-534202
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 046-075309
ABl. S-Ausgabe: 218

Objekt
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Heilbronn

Auftragsvergabe
Name: Wolff & Müller Tief- und Straßenbau GmbH & Co.KG
Land: Hohenlohekreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 2232380.36 EUR 💰

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Postanschrift: Durlacher Allee 100
Postleitzahl: 76137
Internetadresse: https://www.service-bw.de/organisationseinheit/-/sbw-oe/Vergabekammer+BadenWuerttemberg+im+Regierungspraesidium+Karlsruhe-6002445-organisationseinheit-0 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 135 GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1) gegen § 134 verstoßen hat oder
2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn:
1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
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Antrag §160 GWB:
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Stadt Heilbronn – Rechtsamt —
Postanschrift: Moltkestr. 35
Postort: Heilbronn
Postleitzahl: 74172
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 7131561241 📞
E-Mail: vergabemanagement@heilbronn.de 📧
Fax: +49 713156161241 📠
Internetadresse: https://www.heilbronn.de 🌏
Quelle: OJS 2019/S 218-534202 (2019-11-07)