Instandhaltung der Uhrenanlage und optischen Abstimmzeichen sowie Erneuerung einer Uhrenanlage in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages

Deutscher Bundestag – Verwaltung

Die Leistungsinhalte sind die Wartung, Instandsetzung und Störungsbeseitigung sowie Erweiterung- und Ergänzungsleistungen der Uhrenanlagen und optischen Abstimmanzeigen in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages.
Die Einrichtung einer 24 h-Rufbereitschaft innerhalb und außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeiten der Auftraggeberin ist ebenfalls Leistungsbestandteil.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-05. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-03 Auftragsbekanntmachung
2015-11-24 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-08-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur und Wartung von Uhren
Menge oder Umfang: Siehe Leistungsbeschreibung.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur und Wartung von Uhren 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Deutscher Bundestag – Verwaltung
Postanschrift: Platz der Republik 1
Postleitzahl: 11011
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bundestag.de 🌏
E-Mail: vergabereferat@bundestag.de 📧
Telefon: +49 3022733234 📞
Fax: +49 3022730374 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-03 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 152-280629
ABl. S-Ausgabe: 152
Zusätzliche Informationen
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 28.9.2015 gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle. Dem Bieter wird die Möglichkeit einer Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe gegeben, damit die in der Ausschreibung beschriebenen Leistungen entsprechend genau kalkuliert werden können. Näheres hierzu kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Leistungsinhalte sind die Wartung, Instandsetzung und Störungsbeseitigung sowie Erweiterung- und Ergänzungsleistungen der Uhrenanlagen und optischen Abstimmanzeigen in den Liegenschaften des Deutschen Bundestages.
Die Einrichtung einer 24 h-Rufbereitschaft innerhalb und außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeiten der Auftraggeberin ist ebenfalls Leistungsbestandteil.
Beschreibung der Optionen:
Automatische Vertragsverlängerung 2 x 1 Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht von ihrem einseitigen Kündigungsrecht 6 Monate vor Vertragsende Gebrauch macht.
Referenznummer: Geschäftszeichen/Vergabenummer: ZT6-1133-2015-224-15-ZT360
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht. (Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern).
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— Sofern eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/in der Handwerksrolle oder Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht, von jedem Mitglied eingereicht werden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung über den Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er die angebotenen Leistungen betrifft (Der Umsatz muss jährlich mindestens 150 000 EUR betragen haben).
— Bei Insolvenz einen von allen Gläubigern angenommenen Insolvenzplan und die gerichtliche Bestätigung des Insolvenzplanes als eigene Anlage mit der Bezeichnung „INS“.
— Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 2 000 000 EUR für Personen- und 1 000 000 für Sachschäden)
— Die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird durch Unterschrift des Angebots mit abgegeben.
— Sofern Bietergemeinschaften gebildet werden sollen, sind die oben aufgeführten Angaben und Formalitäten von jedem Mitglied zu erbringen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
— Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wird die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen durch die Angebotsabgabe auch für den Unterauftragnehmer abgegeben.
Mindeststandards: Siehe links.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Angabe von mindestens drei aussagekräftigen Referenzen über vergleichbare Leistungen (vergleichbar hinsichtlich der Wartung und Errichtung von Uhrenanlagen mit einer Mindestanzahl von 35 Uhren und einer Zentrale pro Anlage) in den letzten 3 Jahren. Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft. Leistungen, welche für Unternehmen erbracht wurden, die mit dem Bieter konzernmäßig oder sonst wirtschaftlich verbunden sind, können nicht als Referenzauftrag akzeptiert werden, da es sich um Aufträge für wirtschaftlich unabhängige Dritte handeln muss. Die Auftraggeberin behält sich vor, zusätzlich zu den eingereichten Referenzen gegebenenfalls eigene Erfahrungen aus Vertragsbeziehungen mit dem Bieter in die Eignungsprüfung einzubeziehen.
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— Eigenerklärung über die Anzahl der beim Bieter in den letzten 3 Jahren beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen. (Der Bieter muss jährlich mindestens 3 Mitarbeiter beschäftigen, die entweder Fernmeldetechniker oder Elektrofacharbeiter sind).
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— Vorlage eines Schulungszertifikates oder eines sonstigen Nachweises, dass der Bieter ein autorisierter Vertriebspartner der Firma Bürk Mobatime GmbH ist.
— Vorlage von mindestens einem Qualifikationsnachweis als Elektrofacharbeiter. Der Bieter muss den Inhaber dieses Nachweises als Mitarbeiter beschäftigen.
— Sofern der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt ist, sind Art und Umfang der durch Unterauftragnehmer auszuführenden Leistung anzugeben und die vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Ferner ist eine Erklärung des vorgesehenen Unterauftragnehmers beizufügen, in welcher er angibt, im Falle des Zuschlags auf Ihr Angebot, Teilleistungen im Rahmen dieser Vertragsabwicklung zu erbringen. Auch sind die Nachweise für den Teilbereich der Leistung, für den der Unterauftragnehmer benannt wurde, vom Unterauftragnehmer vorzulegen, sofern dies zum Nachweis der Eignung notwendig ist.
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— Sofern Bietergemeinschaften gebildet werden sollen, sind die oben aufgeführten Angaben und Formalitäten von jedem Mitglied zu erbringen. Dabei können die Mindestanforderungen gemeinsam erfüllt werden.
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Zusätzliche Vertragsbedingungen der Verwaltung des Deutschen Bundestages, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die VOB/B sowie die VOB/C in der bei Angebotsabgabe gültigen Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist;
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist;
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt;
— dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, Zahlungen mit befreiender Wirkung entgegenzunehmen und
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-01-29 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Referat ZT 6 – Vergaben

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-02-01 📅
Datum des Endes: 2018-01-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Geschäftszeichen/Vergabenummer: ZT6-1133-2015-224-15-ZT360
Zusätzliche Informationen
Bieterfragen werden grundsätzlich nur beantwortet, wenn sie bis zum 28.9.2015 gestellt werden. Die Beantwortung später eingehender Bieterfragen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Vergabestelle.
Dem Bieter wird die Möglichkeit einer Ortsbesichtigung vor Angebotsabgabe gegeben, damit die in der Ausschreibung beschriebenen Leistungen entsprechend genau kalkuliert werden können. Näheres hierzu kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
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1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2015/S 152-280629 (2015-08-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-24)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-27 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 230-418521
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 152-280629
ABl. S-Ausgabe: 230

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-11-12 📅
Name: Kretschmer Informationselektronik GmbH
Postanschrift: Rhinstraße 7/9
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12307
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 107 Absatz 1 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 107 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht.
Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 107 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
§ 107 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 101 a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Quelle: OJS 2015/S 230-418521 (2015-11-24)