Instandhaltungsleistungen an Förderanlagen der Berliner Flughäfen (VP1.1)

Flughafen Berlin Brandenburg GmbH

Abschluss einer Rahmenvereinbarung (Instandhaltungsvertrag) für die periodische Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Erbringung sonstiger Leistungen an den Förderanlagen der Berliner Flughäfen, den Aufzugsanlagen, Fahrtreppen, Fahrsteige und Hebebühnen.
Der Auftragnehmer soll durch die Erbringung der vorbenannten Leistungen die maximale Verfügbarkeit, die Funktionalität und die Betriebssicherheit der Anlagen gewährleisten.
Erläuterungen zum Umfang des Auftrages.
Instandhaltung folgender Anlagen/Objekte:
Förderanlagen-BER,
108 x Aufzugsanlagen (Seilzug/Hydraulik), Fabrikat: Schindler,
28 x Fahrtreppen, Fabrikat: Schindler,
17 x Fahrsteige, Fabrikat: Schindler,
6 x Hebebühnen, Fabrikat: MBW,
Förderanlagen- SXF (Alt-Schönefeld),
16 x Aufzugsanlagen (Seilzug/Hydraulik), Fabrikate: Schindler, Tepper, Otis, Osma, Kone,
2 x Fahrtreppen, Fabrikat: Otis.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-11.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-06-11 Auftragsbekanntmachung
2015-06-16 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-06-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Reparatur- und Wartungsdienste
Menge oder Umfang: Vgl. Ziffer II.1.5).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Reparatur- und Wartungsdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Postanschrift: Einkauf/Bauvergabe, Gebäude B 027, 1. OG, Raum 50
Postleitzahl: 12521
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: einkauf@berlin-airport.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-11 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 114-207429
ABl. S-Ausgabe: 114
Zusätzliche Informationen
1. Grundsätzliches: Die Vergabestelle betreibt einen Flughafen und ist daher auf dem Gebiet des Verkehrs tätig. Die Vergabestelle führt als Sektorenauftraggeberin gem. § 98 Nr. 4 GWB ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach der SektVO durch. Die Beschaffung der vorbenannten Leistungen (gemäß Ziffer I.3 erfolgt für die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH(FBB) sowie für die Berliner Flughafen Gesellschaft mbH (BFG) und die Flughafen Energie & Wasser GmbH (FEW). Die vorbenannten Gesellschaften sind Vertragspartner und somit Auftraggeber der zu beschaffenden Leistungen. Die FBB wird als Konzerngesellschaft ihre 100 %-igen Töchter im o. g. Ausschreibungsverfahren vertreten. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb geführt (vgl. Ziff. IV.1.1)). Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen und Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben. Erst Ihre erfolgreiche Bewerbung nach positiver Eignungsprüfung und -bewertung durch den Auftraggeber führt zur Versendung der Vergabeunterlagen. Die in Ziffer II.3) enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt und Anpassung und Aktualisierung. 2. Erläuterungen Verfahrensablauf des Teilnahmewettbewerbs Die Teilnahmeanträge und deren Anlagen sind 3-fach (ein Original und 2 Kopien, die Unterlagen sind entsprechend zu kennzeichnen) in deutscher Sprache bei der in Ziff. I.1) genannten Adresse einzureichen. Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle das Formular Nr. 1a „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von der Bewerbergemeinschaft möglichst genutzt werden soll. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist, auf die Festlegungen in Ziffer III.1.3) wird verwiesen. Für den Teilnahmeantrag von Einzelbewerbern stellt die Vergabestelle ebenfalls ein Formular „Teilnahmeantrag für Einzelbewerber“ (Formular Nr. 1b)auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ bereit, das von Einzelbewerbern möglichst genutzt werden soll. Bei Einzelbewerbern ist der Teilnahmeantrag ebenfalls von dem Vertreter zu unterzeichnen. Die Übermittlung des Teilnahmeantrags und deren Anlagen hat schriftlich unter expliziter Angabe des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1)) auf dem Behältnis/Umschlag, in dem der Teilnahmeantrag und dessen Anlagen eingereicht werden (Vorlage bis zum Schlusstermin der Bewerbung bei der benannten Kontaktstelle – die Übersendung per Telefax oder in elektronischer Form, z. B. mittels E-Mail, ist nicht zulässig). Für die vorbenannte Kennzeichnung soll möglichst der von der Vergabestelle vorbereitete „Kennzettel“ (Formular Nr.6.) verwendet werden, der ebenfalls auf der benannten Internetseite allen Bewerbern zur Verfügung steht. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. Ziff. IV.3.1)) an die E-Mailadresse einkauf@berlin-airport.de zu erfolgen. Die Fragen müssen bis spätestens 10 Tage (bis zum 18.6.2015) vor Schlusstermin der Bewerbung vorliegen. Der letzte Tag der Bewerbungsfrist wird bei der Berechnung der vorstehend aufgeführten 10-Tagesfrist nicht mitgezählt. Die Vergabestelle wird etwaige Informationen (u. a. die Formulare und eine Checkliste der ggf. einzureichenden Formulare – als Arbeitshilfe) und die Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum Teilnahmewettbewerb sowie sonstige Klarstellungen der Vergabestelle, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der folgenden Internetseite veröffentlichen: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ Die Vergabestelle empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen und Klarstellungen sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Für Teilnahmeanträge von Bewerbergemeinschaften wird auf die Festlegungen in Ziff. III.1.3) verwiesen. Der Teilnahmeantrag und die unter Ziffer III.2.1) und Ziffer III.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung benannten Nachweise und Erklärungen zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignungsvoraussetzungen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziffer III.2.3) der vorliegenden Bekanntmachung genannten Eignungsvoraussetzungen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft von demjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, das im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Für Bewerbergemeinschaften wird auf die Notwendigkeit der Vorlage einer Bewerbergemeinschaftserklärung gemäß Ziffer III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung hingewiesen. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.2) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Erklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Erklärungen nicht mit den in diesem Ausschreibungsverfahren geforderten vorliegenden Erklärungen und Nachweise inhaltlich übereinstimmen. Es ist weiter zu beachten, dass sämtliche in der Bekanntmachung (Ziffer III)) angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Der Teilnahmeantrag und die geforderten Erklärungen und Nachweise sollen möglichst geordnet nach der unter Ziffer III.2.1) bis III.2.3) aufgeführten Nummerierung und Reihenfolge eingereicht werden. 3. Wertung der Teilnahmeanträge: Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen formell und inhaltlich prüfen und bewerten. Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 19 Abs. 3 SektVO fehlende Nachweise und Erklärungen nachzufordern. Verzichtet der Auftraggeber auf das Nachfordern von Nachweisen und Erklärungen, können unvollständige Teilnahmeanträge ggf. ausgeschlossen werden. Bei den o. g. geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweisen handelt es sich grundsätzlich nicht um Mindestanforderungen. Zwingende Angaben, d. h. Angaben und Erklärungen, die zwingend bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist vorzulegen sind, sind als „Mindestanforderung“ gekennzeichnet. Die Nichtvorlage, nicht rechtzeitige oder nicht vollständige Vorlage der als „Mindestanforderung“ gekennzeichneten Angaben führt ggf. nach erfolgloser Nachforderung gemäß § 19 Abs. 3 SektVO zum Ausschluss. Inhaltliche Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen führen nicht zwingend zum Ausschluss des Teilnahmeantrages, sondern werden im Rahmen der grundsätzlichen Eignungsfeststellung berücksichtigt und haben einer ggf. erforderlichen Bewertung der Teilnahmeanträge gemäß der nachfolgend dargestellten Grundsätze Abwertungen zur Folge. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Eignung wegen inhaltlicher Defizite der vorgelegten Nachweise und Erklärungen, Teilnahmeanträge nicht zu berücksichtigen. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bewerbers die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. Die Vergabestelle prüft die Eignung der Bewerber/Bewerbergemeinschaften in einem zweistufigen Verfahren. 1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen des Teilnahmeantrages und der abgeforderten Nachweise und Erklärungen (vgl. Ziff. III.2.1), III.2.2), III.2.3)). 2. Stufe: Prüfung auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Zuverlässigkeitsprüfung sowie Einhaltung der Mindestanforderungen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten, das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 30 SektVO bleibt unberührt. 4. Weitere Hinweise zum Teilnahmewettbewerb: Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben müssen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmewettbewerb ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung und Zuverlässigkeit eintreten. Die Versendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die ausgewählten Bewerber / Bewerbergemeinschaften erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes. Die Bewerbungsunterlagen werden nicht zurückgesandt und verbleiben im Besitz des Auftraggebers. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert widergegeben wird. 5. Ablauf des Verhandlungsverfahrens: Der Auftraggeber wird die ausgewählten Bewerber nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes zeitgleich zur Abgabe des Angebots auffordern. Der Auftraggeber wird die fristgerecht eingereichten Angebote zunächst in formeller Hinsicht prüfen. Der Auftraggeber wird die Angebote ausschließen, die die in der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausdrücklich aufgeführten Mindestbedingungen (Mindestanforderungen) nicht erfüllen. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass in den Vergabeunterlagen nur Vorgaben oder Festlegungen, die ausdrücklich auch als verbindliche Anforderung in den Vergabeunterlagen gekennzeichnet sind, als verbindliche Anforderungen im Sinne der Rechtsprechung des EuGH (EuGH-Urteil vom 5.12.2013 – RS.C – 561/2012) gelten. Sofern Bieter etwaige ausdrücklich gekennzeichneten verbindlichen Anforderungen in den Vergabeunterlagen im Rahmen der Wertung des Erstangebotes nicht vollumfänglich erfüllen, können Bieter aus dem weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen und nicht mehr zur Abgabe eines optimierten Angebotes aufgefordert werden. In allen anderen Fällen, in denen die folgenden Erklärungen, Angaben oder Unterlagen nicht, nicht ordnungsgemäß beigefügt sind, behält sich der Auftraggeber den Ausschluss nach pflichtgemäßem Ermessen vor. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber vor, anstelle eines möglichen Ausschlusses unter Beachtung des vergaberechtlichen Grundsatzes der Gleichbehandlung, fehlende Unterlagen nachzufordern oder eine Aufklärung über aufklärungsbedürftige Inhalte der Angebote, ggf. auch mehrfach, zu betreiben. Der Auftraggeber wird mit denjenigen Bietern Verhandlungen aufnehmen, deren Angebote für einen Vertragsschluss hinreichend aussichtsreich erschienen. Dies bedeutet, dass nicht zwingend mit sämtlichen Bietern, die ein wertungsfähiges Angebot abgegeben haben, auch Vertragsverhandlungen durchgeführt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, während des Verhandlungsverfahrens die Anzahl der in der Wertung verbleibenden Bieter auf Grundlage der vorbenannten Zuschlagskriterien schrittweise zu verringern. Der Auftraggeber wird mit einem Bieter einen Rahmenvertrag abschließen. Die wirtschaftlichsten Bieter des Ausschreibungsverfahrens werden nach dem günstigsten Gesamtangebotspreis ermittelt. Die Beauftragung der Leistungen im Wege von Einzelabrufen durch den Auftraggeber erfolgt nach freiem Ermessen des Auftraggebers. Der Auftraggeber behält sich aber vor, in Einzelfällen einen Wettbewerb zwischen den beauftragten Rahmenvertragspartnern zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots durchzuführen. Im Rahmen der Beschaffung u. a. der Leistungen beabsichtigt die Vergabestelle auch, die potentiellen Auftragnehmer mit der Beseitigung von Mängeln und Erstellung von Restleistungen im Wege einer Ersatzvornahme zu beauftragen, sofern die derzeit mit der Erbringung von Bauleistungen beauftragten Unternehmen am BER ihre vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen. Im Rahmen der vorbenannten Tätigkeit sollen die Auftragnehmer u.U. auch die vertragsgerechte Erbringung der von den vorbenannten Unternehmen erbrachten Leistungen überprüfen, etwaige vorgefundene Mängel gerichtsfest dokumentieren sowie dem Bauherrn bei der Ermittlung der wirtschaftlichsten Art der Mängelbeseitigung beraten. Aus diesem Grund müssen nach Auffassung der Vergabestelle, Bieter, die mit der Erbringung der vorbenannten Leistungen beauftragt sind, im Rahmen der Prüfung der Zuverlässigkeit möglicherweise wegen mangelnder Eignung ausgeschlossen werden, da ein Bewerber/Bieter die erforderliche Neutralität für die Erbringung der vorbenannten ausgeschriebenen Leistungen fehlt, sofern er die Leistungen bei eigenen Mängeln erbringen muss. Die vorbenannte Zuverlässigkeitsprüfung wird die Vergabestelle bei den eingegangenen Teilnahmeanträgen prüfen und ggf. aber spätestens im Rahmen des Abrufs von Einzelaufträgen aus den Rahmenverträgen ebenfalls zu prüfen haben. Bewerbungen oder Angebote von Bewerbern oder Bietern, die aus den vorbenannten Gründen die Zuverlässigkeit / Eignung fehlt, sind nach obergerichtlicher Rechtsprechung wegen des Verstoßes gegen den Grundsatz der Auswahl eines zuverlässigen Bewerbers/Bieters (vgl. § 97 Abs. 4 GWB) zwingend von der Wertung auszuschließen (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.1.2007 – VergW 7/06, IBR 2007, S. 156). Nachdem die Vergabestelle beabsichtigt, mit einem Bietern einen Rahmenvertrag abzuschließen, ist aus dem Gesichtspunkt des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nach Auffassung der Vergabestelle es durchaus zulässig, im Rahmen des Abrufs der Einzelaufträge aus dem jeweiligen Rahmenvertrag die vorbenannte Zuverlässigkeits-/Eignungsprüfung durchzuführen und in diesem Fall bei Einzelaufträgen Bieter nicht zu berücksichtigen, die die mangelhaften Bauleistungen erstellt haben, welche im Wege der Ersatzvornahme beseitigt werden sollen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 1
Kurze Beschreibung:
Abschluss einer Rahmenvereinbarung (Instandhaltungsvertrag) für die periodische Wartung, Inspektion, Instandsetzung und Erbringung sonstiger Leistungen an den Förderanlagen der Berliner Flughäfen, den Aufzugsanlagen, Fahrtreppen, Fahrsteige und Hebebühnen.
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Der Auftragnehmer soll durch die Erbringung der vorbenannten Leistungen die maximale Verfügbarkeit, die Funktionalität und die Betriebssicherheit der Anlagen gewährleisten.
Erläuterungen zum Umfang des Auftrages.
Instandhaltung folgender Anlagen/Objekte:
Förderanlagen-BER,
108 x Aufzugsanlagen (Seilzug/Hydraulik), Fabrikat: Schindler,
28 x Fahrtreppen, Fabrikat: Schindler,
17 x Fahrsteige, Fabrikat: Schindler,
6 x Hebebühnen, Fabrikat: MBW,
Förderanlagen- SXF (Alt-Schönefeld),
16 x Aufzugsanlagen (Seilzug/Hydraulik), Fabrikate: Schindler, Tepper, Otis, Osma, Kone,
2 x Fahrtreppen, Fabrikat: Otis.
Beschreibung der Optionen:
Option 1: Verlängerungsoption für die Laufzeit des Vertrages um 2 x 1 Jahr nach Ablauf der Grundlaufzeit von 3 Jahren.
Option 2: Ändern sich während der vertraglich vereinbarten Laufzeit gesetzliche oder sonstige Vorschriften oder werden neue Vorschriften eingeführt, die für die Errichtung, den Betrieb oder die Instandhaltung der beauftragten baulichen und technischen Anlagen gelten und wirkt sich dies auf den Leistungsumfang des Vertrages aus, ist der AN auf Verlangen des AG verpflichtet, seine Leistung entsprechend anzupassen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist (§§ 1 Nr. 3, Nr. 4 S. 1 Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B)).
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Darüber hinaus hat der AN nicht vereinbarte oder geänderte Leistungen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen oder zum ordnungsgemäßen Betrieb und Instandhaltung der jeweiligen technischen Anlagen oder baulichen Anlagen erforderlich werden bzw. sind, auf Verlangen des AG mit auszuführen, außer wenn sein Betrieb auf derartige Leistungen nicht eingerichtet ist.
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Die Vergütung für die vorstehend aufgeführten geänderte oder zusätzliche Leistungen erfolgt auf der Grundlage der Preisermittlungsgrundlagen des Hauptvertrages (Urkalkulation) gemäß den einschlägigen Regelungen der VOB/B §§ 2 Nr. 5 ff.
Der Auftragnehmer ist daher bei einer vorbenannten Anordnung des Auftraggebers zu einer genauen Ableitung der geltend gemachten Preisanpassung/Zusatzvergütung verpflichtet. Der Auftragnehmer hat daher in Bezug auf die im Nachhinein angeordneten geänderten oder zusätzlichen Leistungen aus den Preisermittlungsgrundlagen (Urkalkulation) seine hierdurch geltend gemachten zusätzlichen oder geminderten Vergütungsansprüche durch Fortschreibung der betroffenen variablen Kosten (Personal-, Material- und Maschinenkosten) und der Fixkosten (allgemeine Geschäftskosten, Baustellengemeinkosten, Wagnis und Gewinn) darzulegen.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Dauer: 36 Monate
Referenznummer: EB-2015-0178

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1.) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein);
2.) Schriftliche Erklärungen folgenden Inhalts und Wortlautes:
a) Ich/wir erklären, dass eine Person deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nicht rechtskräftig wegen Verstoßes gegen eine der in § 21 Abs. 1 Nr. 1-7 SektVO genannten Bestimmungen verurteilt worden ist;
b) Ich/wir erklären, dass über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder das Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet;
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c) Ich/wir erklären, dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern ordnungsgemäß nachkommen.
d) Ich/wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters/ Mitglieds eines Bewerber-/Bietergemeinschaft gemäß den §§ 21 Abs. 1 und Abs.3 i.V.m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüber-schreitende entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz-AEntG) nicht vorliegen.
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e) Ich/wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters/ Mitglieds eines Bewerber-/Bietergemeinschaft gemäß den §§ 19 Abs. 1 und Abs.3 i.V.m. § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetzes – MiLoG) nicht vorliegen.
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f) Ich/wir erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss des Bewerbers/Bieters/ Mitglieds eines Bewerber-/Bietergemeinschaft gemäß dem § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung nicht vorliegen.
g) Ich/wir erklären, dass die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft oder einer vergleichbaren Einrichtung bei ausländischen Bewerbern, sofern im jeweiligen Ausland eine derartige gesetzliche Verpflichtung hierfür besteht, vorliegt.
3.) Bewerbergemeinschaften haben in der Bewerbergemeinschaftserklärung (vgl. Ziff. III.1.3), Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“) oder als Anlage zur Bewerbergemeinschaftserklärung eine schriftliche Erklärung folgenden Inhalts vorzulegen:
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Sämtliche Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft haben/hat zu erklären, dass die Bildung der Bewerbergemeinschaft keinen Verstoß gegen §1 GWB darstellt.
Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. dem Vertreter der Bewerbergemeinschaft zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
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Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen nachzufordern.
Die vorstehenden Nachweise sind von jedem Bewerber und den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu führen.
Soweit der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen bzw. technischen Leistungsfähigkeit im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs auf Ressourcen von Dritten/Nachunternehmern bzw. von konzernverbundenen Unternehmen zurückgreifen will, sind die vorgenannten Erklärungen und Nachweise zu Ziffer 1 und 2 ebenfalls in Bezug auf die Dritten/Nachunternehmer bzw. die konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen.
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Außerdem ist eine unterschriebene Erklärung des Dritten/Nachunternehmers bzw. der konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen, wonach dieser/ diese bereit ist/ sind, Leistungen für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft in diesem Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung).
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Für die „Eigenerklärungen“ nach Ziffer III.2.1), Pkt. 2 (Formular 2) und 3 (vgl. Formular Nr. 1a) sowie für die Verpflichtungserklärung (Formular 4) stellt der Auftraggeber die v. g. Formulare auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
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Die Vergabestelle behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft
1.) Vorlage einer schriftlichen Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung/Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt des Fristendes für den Teilnahmeantrag möglichst nicht älter als 6 Monate sein).
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2.) Erklärung über den Gesamtumsatz in Euro (netto) des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2011, 2012, 2013 abgeschlossen wurden.
3.) Als „Mindestanforderung“ für die Zulassung zum Teilnahmewettbewerb gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) von 600 000 EUR des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011, 2012, 2013).
Die vorstehend genannten Nachweise sind sowohl von den Bewerbern als auch allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft zu führen. Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung zum Gesamtumsatz unterschrieben einzureichen (vgl. Formular Nr. 3- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz). Die Umsätze aller Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft werden von der Vergabestelle addiert. Sofern der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen u.a. auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, werden die Umsätze aller Unternehmen ebenfalls durch die Vergabestelle addiert, sofern die u. g. Verpflichtungserklärung der vorstehend benannten vorgelegt wird. Auch in diesem Fall hat jedes Unternehmen die Eigenerklärung zum Gesamtumsatz (Formular Nr. 3) unterschrieben einzureichen.
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Soweit der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Anforderungen auf Angaben/Daten von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie nach Ziffer III.2.2) auch für den Dritten/Nachunternehmer/das konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Außerdem ist eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens vorzulegen, wonach dieser/s bereit ist, Leistungen, finanzielle Mittel und/oder Ressourcen für diesen Auftrag zu erbringen bzw. bereitzustellen (durch eine „Verpflichtungserklärung“ Formular Nr.4).
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Ausländische Bewerber haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Vorlage weiterer Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Für die Verpflichtungserklärung und die Eigenerklärung zum Gesamtumsatz stellt der Auftraggeber die v. g. Formulare auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Angaben zu ausgeführten Referenzobjekten, die hinsichtlich Art und Umfang der Leistungen mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, und die Projekte betreffen, deren Leistungen ab dem 1.1.2010 erbracht worden sind und die nachfolgend benannten Leistungen zum Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sind bzw. kurz vor dem Abschluss stehen, d. h. die Leistungen müssen spätestens 2 Monate nach dem Ende der Bewerbungsfrist abgeschlossen sein. Ein ggf. bestehender Instandhaltungsvertrag kann eine längere Laufzeit haben.
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Durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft sind folgende nach ihrer Art und ihrem Umfang vergleichbare Leistungen nachzuweisen. Für die geforderten Referenzangaben gemäß Ziffer III.2.3) stellt der Auftraggeber ein Formular Nr.5 „Tabelle Referenzen“ auf der folgenden Internetseite zur Verfügung, das von den Bewerbern genutzt werden soll: https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/
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Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die unter Ziffer III.2.3) aufgeführten Referenzen als Mindestanforderung folgende Leistungsarten/Leistungsumfänge erfüllen:
2 Referenzen aus dem unter Punkt 1. genannten Zeitraum;
Leistungsart: Instandhaltungsleistungen an Aufzugsanlagen, Fahrtreppen und Fahrsteigen;
Leistungsumfang:
Instandhaltungen pro Kalenderjahr an:
≥ 25 x Aufzugsanlagen (innerhalb eines Auftrages);
≥6 x Fahrtreppen (innerhalb eines Auftrages);
≥3 x Fahrsteige (innerhalb eines Auftrages).
Der Nachweis der Erbringung der vorbenannten geforderten vergleichbaren Leistungen zum Leistungsumfang kann auch durch die Vorlage von mehreren Referenzen erbracht werden, d.h. es muss nicht in einer Referenz der Nachweis für ≥ 34 x Aufzugsanlagen (innerhalb eines Auftrages), ≥7x Fahrtreppen (innerhalb eines Auftrages) und ≥3x Fahrsteige (innerhalb eines Auftrages) erfolgen. Das heißt, es kann in einer Referenz der Nachweis für jeweils eine Leistungsart, erbracht werden. Das bedeutet, 1 Referenz für ≥ 25 x Aufzugsanlagen (innerhalb eines Auftrages), 1 Referenz für
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≥6x Fahrtreppen (innerhalb eines Auftrages) und 1 Referenz für ≥3x Fahrsteige (innerhalb eines Auftrages).
Die Darstellung aller Referenzen soll möglichst in Tabellenform (vgl. „Tabelle Referenzen“, Formular Nr. 5, auf https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/) und muss folgende Angaben beinhalten:
— Name des Referenzgebers (z. B. Bewerber, Mitglied der Bewerbergemeinschaft/Nachunternehmer etc.);
— Name und Adresse des Auftraggebers sowie Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer;
— Bezeichnung des Referenzobjektes;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Angaben zu den erbrachten Leistungen wie folgt:
— für die Referenzen nach Ziffer III.2.3) zur Leistungsart und zum konkreten Leistungsumfang;
Es werden grundsätzlich nur Referenzen der Bewerber bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft berücksichtigt. Die vorbenannten zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit vorzulegenden Referenzen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft vom denjenigen Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, der im Auftragsfall innerhalb der Bewerbergemeinschaft die vergleichbaren Leistungen ausführen wird. Sofern der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zur Erfüllung der Referenzen gem. Ziffer III.2.3), auf Angaben von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen verweisen will, sind die Nachweise/ Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie Ziffer III.2.3), Punkt 1 auch für den Dritten/ Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorzulegen. Referenzen von Dritten/Nachunternehmern/konzernverbundenen Unternehmen werden nur dann berücksichtigt, wenn eine Erklärung des Dritten/ Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmens vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen, auf die sich die nachgewiesenen Referenzen beziehen, für dieses Projekt zu erbringen (Verpflichtungserklärung, Formular Nr.4).
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Für den Nachweis der Referenzen nach Ziffer III.2.3) Punkt 1., sowie für die Verpflichtungserklärung stellt der Auftraggeber Formulare auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
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2. Personelle Ausstattung und Leistungsfähigkeit.
Teilnahmeanträge können nur berücksichtigt werden, wenn die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2011, 2012, 2013) folgende Mindestanforderung erfüllt:
≥ 15 Mitarbeiter, davon ≥ 10 gewerbliche und ≥ 5 angestellte Mitarbeiter.
Die personelle Ausstattung gemäß Punkt 2 muss sich grundsätzlich auf den Bewerber oder im Falle des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft auf die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beziehen. Sofern auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen zurückgegriffen werden soll, sind die Nachweise/Erklärungen nach Ziffer III.2.1) sowie Ziffer III.2.3), Punkt 2. auch für den Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Die personelle Leistungsfähigkeit von Dritten/ Nachunternehmers/konzernverbundene Unternehmen kann nur dann berücksichtigt werden, wenn eine Erklärung des Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen vorliegt, wonach dieser bereit ist, Leistungen und/oder Ressourcen für dieses Projekt zu erbringen bzw. bereitzustellen (Verpflichtungserklärung, Formular Nr. 4).
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Für den Nachweis der zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit geforderten Angaben nach Ziffer III.2.3) Punkt 2., sowie für die Verpflichtungserklärung stellt der Auftraggeber Formulare auf seiner Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, die von den Bewerbern/ Bewerbergemeinschaften möglichst genutzt werden sollen.
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Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: — Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: — Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
— Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den „Teilnahmeantrag“ als Bewerbergemeinschaft einreichen.
— Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Diese Erklärung ist durch alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu unterzeichnen.
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— Für den Teilnahmeantrag von Bewerbergemeinschaften stellt die Vergabestelle das Formular „Teilnahmeantrag inklusive Bewerbergemeinschaftserklärung“ auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung, das von den Bewerbergemeinschaften genutzt werden soll.
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— Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen
— Für Einzelbewerber stellt die Vergabestelle das Formular „Teilnahmeantrag Einzelbewerber“ auf ihrer Internetseite https://secure.berlin-airport.de/evergabe-extern/ zur Verfügung.
— Im Übrigen wird auf die Festlegungen in Ziffer VI.3) verwiesen.
Sonstige besondere Bedingungen:
a) Das einzusetzende Personal im Sicherheitsbereich muss bei Leistungsbeginn gemäß § 7 LuftSiG sicherheitsüberprüft sein.
b) Die Vertragsgestaltung erfolgt auf der Basis von Pauschalpreisen gemäß Leistungsverzeichnis/Leistungsbeschreibung.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 3
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (70)
2. Konzept der Leistungserbringung (30)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Flughafen Energie- und Wasser GmbH
Postanschrift: Flughafen Berlin Schönefeld
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berliner Flughafen Gesellschaft mbH (BFG)
Kontakt
Kontaktperson: Frau Zaulig
Internetadresse: www.berlin-airport.de 🌏
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Brandenburg
Postanschrift: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661617 📞
Internetadresse: http://www.mwe.brandenburg.de/sixcms/detail.php/bb1.c.188562.de 🌏
Fax: +49 3318661652 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
„§ 101a GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b GWB Unwirksamkeit:
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabe-verfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2. § 101a Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt“.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung der Nachprüfungsinstanzen jedenfalls eine mehr als 14 Tage nach Kenntnis eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes erhobene Rüge nicht mehr unverzüglich gem. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB ist.
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Gemäß Richtlinie 2004/17/EG, Anlage XII C Nr. 9 wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens zu beachten sind.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Telefon: +49 2289499400 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/merkblaetter/Vergaberecht/MerkblVergabeW3DnavidW2659.php 🌏
Quelle: OJS 2015/S 114-207429 (2015-06-11)
Ergänzende Angaben (2015-06-16)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 116-210534
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 114-207429
ABl. S-Ausgabe: 116
Quelle: OJS 2015/S 116-210534 (2015-06-16)