„Integrationsmaßnahme (Allein) Erziehende“
Durchführung einer Integrationsmaßnahme für (Allein) Erziehende gem. § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 SGB III.
Die Maßnahme richtet sich an alleinerziehende bzw. erziehende, erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Sinne des SGB II. Bei den Erziehenden muss eine deutliche Verdichtung im Handlungsbedarf der Stabilisierung der familiären Betreuungssituation vorliegen.
Ziel der Maßnahme ist die Vermittlung und dauerhafte berufliche Eingliederung der Teilnehmer in eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Im Rahmen einer ganzheitlichen Betrachtungsweise gliedert sich die Maßnahme in eine einmonatige Orientierungs- und eine fünfmonatige Vermittlungsphase. Der Zuweisungszeitraum beträgt in der Regel sechs Monate. Eine individuell abzustimmende Nachbetreuung kann weitere sechs Monate umfassen
Insbesondere mit Fokus auf die Stabilisierung der individuellen Betreuungssituation und Berücksichtigung der persönlichen sowie sozialen Vermittlungshemmnisse soll die nachhaltige Vermittlung in den allgemeinen Arbeits- bzw. Ausbildungsmarkt ermöglicht und im Rahmen der Nachbetreuung stabilisiert werden.
Die Maßnahme umfasst individuelle Beratung, Gruppenangebote sowie das Angebot der Kinderbetreuung während der Anwesenheitszeiten der Teilnehmer in der Maßnahme. In die inhaltliche Ausgestaltung der Maßnahme sind Aspekte der Kompetenzbilanzierung und des Bewerbungscoachings einzubeziehen, um das Ziel der nachhaltigen Vermittlung der Teilnehmer zu ermöglichen.
In den Räumlichkeiten des Maßnahmestandortes sind entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers vier Büros sowie weitere Räumlichkeiten entsprechend den Ausführung in der Leistungsbeschreibung für die Mitarbeiter des Auftraggebers einzurichten.
Mindestens 25 % der Teilnehmer sind erfolgreich in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln. Mindestens 20 % der Teilnehmer sind nachhaltig in ein mindestens 6 Monate dauerndes, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu vermitteln.
Ausgeschrieben werden 105 Teilnehmerplätze.
Das Jobcenter Köln garantiert eine Abnahmemenge von 80 % der Teilnehmerplätze.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-16.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-13.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2015-03-13
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Auftragsbekanntmachung
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