Integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftliche Herstellung und Lieferung von Elektro-Triebzügen einschließlich Instandhaltung und die langfristige Sicherstellung der Verfügbarkeit über voraussichtlich 30 Jahre zum Einsatz im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) in Nordrhein-Westfalen (NRW)
Integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftliche Herstellung und Lieferung von Elektro-Triebzügen teilweise einschließlich Instandhaltung und langfristige Sicherstellung der Verfügbarkeit über voraussichtlich 30 Jahre zum Einsatz für die S-Bahn Rhein-Ruhr. Nach derzeitiger Schätzung werden voraussichtlich mindestens 36 Elektro-Triebzüge (zzgl. Instandhaltungsreserve) voraussichtlich in unterschiedlichen Kapazitätsgrößen (bis zu ca. 300 Sitzplätze je Triebzug) benötigt. 27 Fahrzeuge (zuzüglich Instandhaltungsreserve) sollen voraussichtlich 12/2019 den Betrieb aufnehmen (Los 1). 9 Fahrzeuge (zuzüglich Instandhaltungsreserve) sollen voraussichtlich 12/2021 den Betrieb aufnehmen (Los 2). Die Einstiegshöhe muss optimiert auf Bahnsteige mit einer Höhe von 76 cm über Schienenoberkannte ausgeführt sein. Der Auftraggeber beabsichtigt auf das bewährte NRW-RRX-Modell zurückzugreifen. Dieses zeichnet sich dadurch aus, dass der Auftragnehmer die Fahrzeuge nicht nur herstellt und liefert, sondern sie dauerhaft betriebsbereit zur Verfügung stellt. Die Fahrzeuge werden einem oder mehreren Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zur Durchführung des Betriebs beigestellt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-07.
Auftragsbekanntmachung (2015-07-07) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Schienenfahrzeuge
Menge oder Umfang:
Integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftliche Herstellung und Lieferung von voraussichtlich mindestens 36 Elektro-Triebzügen (zuzüglich Instandhaltungsreserve) teilweise einschließlich Instandhaltung und langfristige Sicherstellung der Verfügbarkeit über voraussichtlich 30 Jahre in 2 Losen.
Integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftliche Herstellung und Lieferung von voraussichtlich mindestens 36 Elektro-Triebzügen (zuzüglich Instandhaltungsreserve) teilweise einschließlich Instandhaltung und langfristige Sicherstellung der Verfügbarkeit über voraussichtlich 30 Jahre in 2 Losen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Schienenfahrzeuge📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Eigenbetrieb Fahrzeuge und Infrastruktur, vertreten durch die Verkehrsverbund Rhein-Ruhr AöR
Postanschrift: Augustastraße 1
Postleitzahl: 45879
Postort: Gelsenkirchen
Kontakt
Internetadresse: http://www.vrr.de🌏
E-Mail: zvs@vrr.de📧
Telefon: +49 2091584363📞
Fax: +49 2091584123363 📠
1. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: Teilnahmeantrag SPNV-Neufahrzeuge, 17.8.2015, 12:00 Uhr – nicht öffnen.
2. Der VRR führt dieses Verfahren federführend durch. Weiterer Auftraggeber ist die Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH, An der Regiobahn 13, 40822 Mettmann.
3. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A, Abschnitt 2 (VOL/A-EG) durchgeführt. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren mit der Veröffentlichung vorläufiger Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber und der Aufforderung der Bieter, auf dieser Grundlage erste indikative Angebote abzugeben. Die Bieter dürfen darin die Verträge und Vertragsanlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitgestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Angebotsqualität dienen. Die daran anschließenden Verhandlungen zwischen den Auftraggebern und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Hieran können sich eine oder mehrere weitere indikative Angebotsphasen mit anschließenden Verhandlungen anschließen. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Auftraggeber die Verträge, die Vertragsanlagen, die Anforderungen an die Angebote sowie die Verfahrensbedingungen und Kriterien ggf. konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben. Die Auftraggeber beabsichtigen, die Verhandlungsphase im 4. Quartal 2015 abzuschließen. Der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot soll im 1. Quartal 2016 erfolgen.
4. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen der Auftraggeber sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die Auftraggeber können dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
5. Die Auftraggeber behalten sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn die Hersteller die volle Übernahme der Verantwortung für die Zulassung und Verfügbarkeit der Fahrzeuge, bezogen auf ihren gesamten Lebenszyklus nicht mittragen. Die Auftraggeber behalten sich ferner vor, das Verfahren aufzuheben, sofern die notwendigen Gremienentscheidungen nicht vorliegen.
Die Auftraggeber haben, basierend auf Ausarbeitungen externer Gutachter, einen Aufhebungswert bestimmt. Die Auftraggeber behalten sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn keines der wertbaren Angebote einen Preis ausweist, der diesen Wert unterschreitet.
Die Aufraggeber behalten sich ferner vor, das Verfahren aufzuheben, wenn im Rahmen der parallel laufenden Ausschreibung zur Beschaffung von Gebrauchtfahrzeugen einschließlich Instandhaltung und langfristiger Sicherstellung der Verfügbarkeit keine wirtschaftlichen Ergebnisse erzielt werden sollten. In diesem Fall beabsichtigen die Auftraggeber im Rahmen einer neuen Ausschreibung eine Gesamtflotte mit variablem Einstieg 80/96 cm auszuschreiben.
6. Derzeit steht das Los 2 noch unter einem Gremienvorbehalt der Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH. Die Auftraggeber behalten sich vor, das Los 2 aufzuheben, sollte kein positiver Beschluss in den zuständigen Gremien gefasst werden.
1. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: Teilnahmeantrag SPNV-Neufahrzeuge, 17.8.2015, 12:00 Uhr – nicht öffnen.
2. Der VRR führt dieses Verfahren federführend durch. Weiterer Auftraggeber ist die Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH, An der Regiobahn 13, 40822 Mettmann.
3. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A, Abschnitt 2 (VOL/A-EG) durchgeführt. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren mit der Veröffentlichung vorläufiger Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber und der Aufforderung der Bieter, auf dieser Grundlage erste indikative Angebote abzugeben. Die Bieter dürfen darin die Verträge und Vertragsanlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitgestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Angebotsqualität dienen. Die daran anschließenden Verhandlungen zwischen den Auftraggebern und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Hieran können sich eine oder mehrere weitere indikative Angebotsphasen mit anschließenden Verhandlungen anschließen. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Auftraggeber die Verträge, die Vertragsanlagen, die Anforderungen an die Angebote sowie die Verfahrensbedingungen und Kriterien ggf. konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben. Die Auftraggeber beabsichtigen, die Verhandlungsphase im 4. Quartal 2015 abzuschließen. Der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot soll im 1. Quartal 2016 erfolgen.
4. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen der Auftraggeber sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die Auftraggeber können dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
5. Die Auftraggeber behalten sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn die Hersteller die volle Übernahme der Verantwortung für die Zulassung und Verfügbarkeit der Fahrzeuge, bezogen auf ihren gesamten Lebenszyklus nicht mittragen. Die Auftraggeber behalten sich ferner vor, das Verfahren aufzuheben, sofern die notwendigen Gremienentscheidungen nicht vorliegen.
Die Auftraggeber haben, basierend auf Ausarbeitungen externer Gutachter, einen Aufhebungswert bestimmt. Die Auftraggeber behalten sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn keines der wertbaren Angebote einen Preis ausweist, der diesen Wert unterschreitet.
Die Aufraggeber behalten sich ferner vor, das Verfahren aufzuheben, wenn im Rahmen der parallel laufenden Ausschreibung zur Beschaffung von Gebrauchtfahrzeugen einschließlich Instandhaltung und langfristiger Sicherstellung der Verfügbarkeit keine wirtschaftlichen Ergebnisse erzielt werden sollten. In diesem Fall beabsichtigen die Auftraggeber im Rahmen einer neuen Ausschreibung eine Gesamtflotte mit variablem Einstieg 80/96 cm auszuschreiben.
6. Derzeit steht das Los 2 noch unter einem Gremienvorbehalt der Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH. Die Auftraggeber behalten sich vor, das Los 2 aufzuheben, sollte kein positiver Beschluss in den zuständigen Gremien gefasst werden.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftliche Herstellung und Lieferung von Elektro-Triebzügen teilweise einschließlich Instandhaltung und langfristige Sicherstellung der Verfügbarkeit über voraussichtlich 30 Jahre zum Einsatz für die S-Bahn Rhein-Ruhr. Nach derzeitiger Schätzung werden voraussichtlich mindestens 36 Elektro-Triebzüge (zzgl. Instandhaltungsreserve) voraussichtlich in unterschiedlichen Kapazitätsgrößen (bis zu ca. 300 Sitzplätze je Triebzug) benötigt. 27 Fahrzeuge (zuzüglich Instandhaltungsreserve) sollen voraussichtlich 12/2019 den Betrieb aufnehmen (Los 1). 9 Fahrzeuge (zuzüglich Instandhaltungsreserve) sollen voraussichtlich 12/2021 den Betrieb aufnehmen (Los 2). Die Einstiegshöhe muss optimiert auf Bahnsteige mit einer Höhe von 76 cm über Schienenoberkannte ausgeführt sein. Der Auftraggeber beabsichtigt auf das bewährte NRW-RRX-Modell zurückzugreifen. Dieses zeichnet sich dadurch aus, dass der Auftragnehmer die Fahrzeuge nicht nur herstellt und liefert, sondern sie dauerhaft betriebsbereit zur Verfügung stellt. Die Fahrzeuge werden einem oder mehreren Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zur Durchführung des Betriebs beigestellt.
Integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftliche Herstellung und Lieferung von Elektro-Triebzügen teilweise einschließlich Instandhaltung und langfristige Sicherstellung der Verfügbarkeit über voraussichtlich 30 Jahre zum Einsatz für die S-Bahn Rhein-Ruhr. Nach derzeitiger Schätzung werden voraussichtlich mindestens 36 Elektro-Triebzüge (zzgl. Instandhaltungsreserve) voraussichtlich in unterschiedlichen Kapazitätsgrößen (bis zu ca. 300 Sitzplätze je Triebzug) benötigt. 27 Fahrzeuge (zuzüglich Instandhaltungsreserve) sollen voraussichtlich 12/2019 den Betrieb aufnehmen (Los 1). 9 Fahrzeuge (zuzüglich Instandhaltungsreserve) sollen voraussichtlich 12/2021 den Betrieb aufnehmen (Los 2). Die Einstiegshöhe muss optimiert auf Bahnsteige mit einer Höhe von 76 cm über Schienenoberkannte ausgeführt sein. Der Auftraggeber beabsichtigt auf das bewährte NRW-RRX-Modell zurückzugreifen. Dieses zeichnet sich dadurch aus, dass der Auftragnehmer die Fahrzeuge nicht nur herstellt und liefert, sondern sie dauerhaft betriebsbereit zur Verfügung stellt. Die Fahrzeuge werden einem oder mehreren Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) zur Durchführung des Betriebs beigestellt.
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftliche Herstellung und Lieferung von voraussichtlich mindestens 27 Elektro-Triebzügen (zuzüglich Instandhaltungsreserve) einschließlich Instandhaltung und langfristige Sicherstellung der Verfügbarkeit über voraussichtlich 30 Jahre
Kurze Beschreibung:
Integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftliche Herstellung und Lieferung von voraussichtlich mindestens 27 Elektro-Triebzügen (zuzüglich Instandhaltungsreserve) einschließlich Instandhaltung und langfristige Sicherstellung der Verfügbarkeit über voraussichtlich 30 Jahre zum Einsatz für die S-Bahn Rhein-Ruhr (Betriebsaufnahme voraussichtlich 12/2019).
Integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftliche Herstellung und Lieferung von voraussichtlich mindestens 27 Elektro-Triebzügen (zuzüglich Instandhaltungsreserve) einschließlich Instandhaltung und langfristige Sicherstellung der Verfügbarkeit über voraussichtlich 30 Jahre zum Einsatz für die S-Bahn Rhein-Ruhr (Betriebsaufnahme voraussichtlich 12/2019).
Menge oder Umfang: Voraussichtlich mindestens 27 Elektro-Triebzüge (zuzüglich Instandhaltungsreserve).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftliche Herstellung und Lieferung von voraussichtlich mindestens 9 Elektro-Triebzügen (zuzüglich Instandhaltungsreserve)
Kurze Beschreibung:
Integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftliche Herstellung und Lieferung von voraussichtlich mindestens 9 Elektro-Triebzügen (zuzüglich Instandhaltungsreserve) zum Einsatz für die S-Bahn Rhein-Ruhr (Betriebsaufnahme voraussichtlich 12/2021). Die Auftraggeber erwägen, die Instandhaltung und langfristige Sicherstellung der Verfügbarkeit über voraussichtlich 30 Jahre wie in Los 1 mit zu beauftragen.
Integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftliche Herstellung und Lieferung von voraussichtlich mindestens 9 Elektro-Triebzügen (zuzüglich Instandhaltungsreserve) zum Einsatz für die S-Bahn Rhein-Ruhr (Betriebsaufnahme voraussichtlich 12/2021). Die Auftraggeber erwägen, die Instandhaltung und langfristige Sicherstellung der Verfügbarkeit über voraussichtlich 30 Jahre wie in Los 1 mit zu beauftragen.
Menge oder Umfang: Voraussichtlich mindestens 9 Elektro-Triebzüge (zuzüglich Instandhaltungsreserve).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftliche Herstellung und Lieferung von voraussichtlich mindestens 36 Elektro-Triebzügen (zuzüglich Instandhaltungsreserve) teilweise einschließlich Instandhaltung und langfristige Sicherstellung der Verfügbarkeit über voraussichtlich 30 Jahre zum Einsatz für die S-Bahn Rhein-Ruhr.
Integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftliche Herstellung und Lieferung von voraussichtlich mindestens 36 Elektro-Triebzügen (zuzüglich Instandhaltungsreserve) teilweise einschließlich Instandhaltung und langfristige Sicherstellung der Verfügbarkeit über voraussichtlich 30 Jahre zum Einsatz für die S-Bahn Rhein-Ruhr.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Bewerber sollen zum Nachweis ihrer Eignung möglichst folgende Unterlagen in deutscher Sprache vorlegen:
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftliche Herstellung und Lieferung vergleichbarer Schienenfahrzeuge einschließlich Instandhaltung und langfristige Sicherstellung der Verfügbarkeit).
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftliche Herstellung und Lieferung vergleichbarer Schienenfahrzeuge einschließlich Instandhaltung und langfristige Sicherstellung der Verfügbarkeit).
b) Vorlage von Referenzen über die integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftliche Herstellung und Lieferung vergleichbarer Schienenfahrzeuge einschließlich Instandhaltung und langfristige Sicherstellung der Verfügbarkeit (Anzahl und Art) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Die vorzulegenden Referenzen müssen erkennen lassen, dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistung in Hinblick auf Art und Auftragsvolumen geeignet ist.
b) Vorlage von Referenzen über die integrierte, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftliche Herstellung und Lieferung vergleichbarer Schienenfahrzeuge einschließlich Instandhaltung und langfristige Sicherstellung der Verfügbarkeit (Anzahl und Art) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, einschließlich der Angabe eines Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge. Die vorzulegenden Referenzen müssen erkennen lassen, dass das Unternehmen für die Erbringung der vorliegend zu vergebenden Leistung in Hinblick auf Art und Auftragsvolumen geeignet ist.
c) Vorlage eines allgemeinen konzeptionellen Grundansatzes im Umfang von maximal 10 Seiten zur Projektorganisation sowie zur Herangehensweise bei der Planung, Durchführung und Steuerung von vergleichbaren komplexen Aufgabenstellungen zur integrierten, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftlichen Herstellung und Lieferung von vergleichbaren Schienenfahrzeugen einschließlich Instandhaltung und Sicherstellung der Verfügbarkeit über 30 Jahre. Bewertet werden die Qualität und Praktikabilität des konzeptionellen Grundansatzes.
c) Vorlage eines allgemeinen konzeptionellen Grundansatzes im Umfang von maximal 10 Seiten zur Projektorganisation sowie zur Herangehensweise bei der Planung, Durchführung und Steuerung von vergleichbaren komplexen Aufgabenstellungen zur integrierten, über den Lebenszyklus möglichst wirtschaftlichen Herstellung und Lieferung von vergleichbaren Schienenfahrzeugen einschließlich Instandhaltung und Sicherstellung der Verfügbarkeit über 30 Jahre. Bewertet werden die Qualität und Praktikabilität des konzeptionellen Grundansatzes.
d) Eigenerklärung, dass ein Qualitätsmanagementsystem (z. B. ISO 9000 ff.) besteht.
e) Eigenerklärung, dass der Bewerber in das Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle, jeweils unter Angabe der Registernummer des Bewerbers) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat und seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
e) Eigenerklärung, dass der Bewerber in das Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle, jeweils unter Angabe der Registernummer des Bewerbers) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seine Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat und seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß nachgekommen ist.
f) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, die Angaben zu dem Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 6 Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A-EG enthält; insbesondere auch eine Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
f) Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, die Angaben zu dem Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 6 Abs. 4 und Abs. 6 VOL/A-EG enthält; insbesondere auch eine Eigenerklärung, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt.
Für Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die unter a), b) und c) genannten Unterlagen nicht von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, sondern gemeinsam eingereicht werden, so dass sie insgesamt vorliegen. Die unter d), e) und f) genannten Nachweise sollen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einreichen. Mit dem Teilnahmeantrag ist die Vollmacht und eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung vorzulegen. Im Hinblick auf eine etwaige spätere Angebotsabgabe ist bereits bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft zwingend zu berücksichtigen, dass der Entschluss zur Mitgliedschaft in der Bewerbergemeinschaft (später ggf. Bietergemeinschaft) für jedes der beteiligten Unternehmen eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung sein muss. Sofern einer Bewerbergemeinschaft ausschließlich mehrere Unternehmen derselben Branche (gleichartige Unternehmen) angehören, ist ein derartiger Zusammenschluss nur zulässig, sofern – objektiv – ein jedes der beteiligten Unternehmen für sich aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht leistungsfähig ist und erst der Zusammenschluss zu einer Bewerbergemeinschaft (später Bietergemeinschaft) sie in die Lage versetzt, sich an diesem Vergabeverfahren zu beteiligen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Bewerbergemeinschaft nicht ausschließlich, sondern teilweise aus gleichartigen Unternehmen besteht. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Auftraggeber gemäß § 7 Abs. 9 EG VOL/A nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
Für Bewerbergemeinschaften reicht es aus, wenn die unter a), b) und c) genannten Unterlagen nicht von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft, sondern gemeinsam eingereicht werden, so dass sie insgesamt vorliegen. Die unter d), e) und f) genannten Nachweise sollen alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft einreichen. Mit dem Teilnahmeantrag ist die Vollmacht und eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung vorzulegen. Im Hinblick auf eine etwaige spätere Angebotsabgabe ist bereits bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft zwingend zu berücksichtigen, dass der Entschluss zur Mitgliedschaft in der Bewerbergemeinschaft (später ggf. Bietergemeinschaft) für jedes der beteiligten Unternehmen eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung sein muss. Sofern einer Bewerbergemeinschaft ausschließlich mehrere Unternehmen derselben Branche (gleichartige Unternehmen) angehören, ist ein derartiger Zusammenschluss nur zulässig, sofern – objektiv – ein jedes der beteiligten Unternehmen für sich aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse nicht leistungsfähig ist und erst der Zusammenschluss zu einer Bewerbergemeinschaft (später Bietergemeinschaft) sie in die Lage versetzt, sich an diesem Vergabeverfahren zu beteiligen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Bewerbergemeinschaft nicht ausschließlich, sondern teilweise aus gleichartigen Unternehmen besteht. Bewerber, die sich zum Nachweis ihrer Eignung auf andere Unternehmen stützen, müssen dem Auftraggeber gemäß § 7 Abs. 9 EG VOL/A nachweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem sie beispielsweise entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorlegen.
Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Die Auftraggeber werden anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Enthält der Teilnahmeantrag eines solchen Bewerbers selbst oder in Bewerbergemeinschaft von vorne herein keine entsprechenden Nachweise zur Widerlegung der Vermutung wird der Bewerber ohne weitere Prüfung vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls.
Bei Bewerbern, die allein und gleichzeitig als Teil einer Bewerbergemeinschaft am Teilnahmewettbewerb teilnehmen, wird von der Rechtsprechung eine Vermutung dafür angenommen, dass ein Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung vorliegt. Dies gilt auch für den Fall, dass ein Bewerber sich gleichzeitig an mehreren Bewerbergemeinschaften beteiligt. Wenn der Bewerber an mehreren Teilnahmeanträgen beteiligt ist, selbst oder in Bewerbergemeinschaft, dann muss er den Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und eine vergaberechtlich unzulässige Wettbewerbsbeschränkung durch Vorlage geeigneter und nachvollziehbarer Nachweise widerlegen. Die Auftraggeber werden anhand der vom Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft vorgelegten Nachweise prüfen, ob der Geheimwettbewerb tatsächlich nicht gestört ist. Gelingt dem Bewerber selbst oder in Bewerbergemeinschaft die Widerlegung der Vermutung durch Vorlage der Nachweise nicht, wird der Bewerber vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Enthält der Teilnahmeantrag eines solchen Bewerbers selbst oder in Bewerbergemeinschaft von vorne herein keine entsprechenden Nachweise zur Widerlegung der Vermutung wird der Bewerber ohne weitere Prüfung vom Teilnahmewettbewerb ausgeschlossen. Als Nachweise genügen beispielsweise Eigenerklärungen zu Chinese Walls.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Siehe III.2.1).
Technische und berufliche Fähigkeiten: Siehe III.2.1).
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Vergabeunterlagen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Bietergemeinschaften dürfen sich nur bis zum Ablauf der Teilnahmefrist bilden.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es wird darauf hingewiesen, dass Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, bei Angebotsabgabe die gemäß § 4, § 18 und § 19 TVgG NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben haben. Energieeffizienzaspekte werden gemäß § 17 TVgG NRW i. V. m. § 4 RVO TVgG NRW in der Wertung berücksichtigt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, bei Angebotsabgabe die gemäß § 4, § 18 und § 19 TVgG NRW erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben haben. Energieeffizienzaspekte werden gemäß § 17 TVgG NRW i. V. m. § 4 RVO TVgG NRW in der Wertung berücksichtigt.
Verfahren
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 5
Objektive Auswahlkriterien: Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Regionbahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH
Postanschrift: An der Regiobahn 13
Postort: Mettmann
Postleitzahl: 40822
Kontakt
Kontaktperson: Frau Ute Geelhaar
Internetadresse: www.vrr.de🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2019-12-09 📅
Datum des Endes: 2051-12-31 📅
Zusätzliche Informationen
1. Die Teilnahmeanträge sind in einem verschlossenen Umschlag bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Sie sind wie folgt zu kennzeichnen: Teilnahmeantrag SPNV-Neufahrzeuge, 17.8.2015, 12:00 Uhr – nicht öffnen.
2. Der VRR führt dieses Verfahren federführend durch. Weiterer Auftraggeber ist die Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH, An der Regiobahn 13, 40822 Mettmann.
3. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A, Abschnitt 2 (VOL/A-EG) durchgeführt. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren mit der Veröffentlichung vorläufiger Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber und der Aufforderung der Bieter, auf dieser Grundlage erste indikative Angebote abzugeben. Die Bieter dürfen darin die Verträge und Vertragsanlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitgestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Angebotsqualität dienen. Die daran anschließenden Verhandlungen zwischen den Auftraggebern und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Hieran können sich eine oder mehrere weitere indikative Angebotsphasen mit anschließenden Verhandlungen anschließen. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Auftraggeber die Verträge, die Vertragsanlagen, die Anforderungen an die Angebote sowie die Verfahrensbedingungen und Kriterien ggf. konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben. Die Auftraggeber beabsichtigen, die Verhandlungsphase im 4. Quartal 2015 abzuschließen. Der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot soll im 1. Quartal 2016 erfolgen.
3. Das Vergabeverfahren wird als europaweites Verhandlungsverfahren nach Maßgabe der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil A, Abschnitt 2 (VOL/A-EG) durchgeführt. Nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs beginnt das eigentliche Verhandlungsverfahren mit der Veröffentlichung vorläufiger Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber und der Aufforderung der Bieter, auf dieser Grundlage erste indikative Angebote abzugeben. Die Bieter dürfen darin die Verträge und Vertragsanlagen durch die Abgabe von Optimierungsvorschlägen mitgestalten. Diese Mitgestaltung soll in erster Linie einer Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Angebotsqualität dienen. Die daran anschließenden Verhandlungen zwischen den Auftraggebern und den Bietern werden auf Basis der vorläufigen Vergabeunterlagen, der indikativen Angebote sowie der eingegangenen Optimierungsvorschläge geführt. Hieran können sich eine oder mehrere weitere indikative Angebotsphasen mit anschließenden Verhandlungen anschließen. Nach Abschluss der Verhandlungen werden die Auftraggeber die Verträge, die Vertragsanlagen, die Anforderungen an die Angebote sowie die Verfahrensbedingungen und Kriterien ggf. konkretisieren und die Bieter auffordern, auf Basis dieser Unterlagen rechtsverbindliche Angebote abzugeben. Die Auftraggeber beabsichtigen, die Verhandlungsphase im 4. Quartal 2015 abzuschließen. Der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot soll im 1. Quartal 2016 erfolgen.
4. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen der Auftraggeber sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die Auftraggeber können dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
4. Beabsichtigt ein Bieter bereits bei Angebotsabgabe, für wesentliche Hauptleistungen Drittunternehmen (z. B. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen oder sonstige Dritte) vorzusehen, so ist das Drittunternehmen im Angebot zu benennen und Art und Umfang der für den Dritten vorgesehenen Leistungen zu bezeichnen. Auf Verlangen der Auftraggeber sind für die Drittunternehmen die in der Vergabebekanntmachung geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben einzureichen. Die Auftraggeber können dieses Verlangen auf bestimmte Nachweise, Erklärungen und Angaben sowie auf einzelne Drittunternehmen beschränken.
5. Die Auftraggeber behalten sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn die Hersteller die volle Übernahme der Verantwortung für die Zulassung und Verfügbarkeit der Fahrzeuge, bezogen auf ihren gesamten Lebenszyklus nicht mittragen. Die Auftraggeber behalten sich ferner vor, das Verfahren aufzuheben, sofern die notwendigen Gremienentscheidungen nicht vorliegen.
5. Die Auftraggeber behalten sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn die Hersteller die volle Übernahme der Verantwortung für die Zulassung und Verfügbarkeit der Fahrzeuge, bezogen auf ihren gesamten Lebenszyklus nicht mittragen. Die Auftraggeber behalten sich ferner vor, das Verfahren aufzuheben, sofern die notwendigen Gremienentscheidungen nicht vorliegen.
Die Auftraggeber haben, basierend auf Ausarbeitungen externer Gutachter, einen Aufhebungswert bestimmt. Die Auftraggeber behalten sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn keines der wertbaren Angebote einen Preis ausweist, der diesen Wert unterschreitet.
Die Auftraggeber haben, basierend auf Ausarbeitungen externer Gutachter, einen Aufhebungswert bestimmt. Die Auftraggeber behalten sich vor, das Verfahren aufzuheben, wenn keines der wertbaren Angebote einen Preis ausweist, der diesen Wert unterschreitet.
Die Aufraggeber behalten sich ferner vor, das Verfahren aufzuheben, wenn im Rahmen der parallel laufenden Ausschreibung zur Beschaffung von Gebrauchtfahrzeugen einschließlich Instandhaltung und langfristiger Sicherstellung der Verfügbarkeit keine wirtschaftlichen Ergebnisse erzielt werden sollten. In diesem Fall beabsichtigen die Auftraggeber im Rahmen einer neuen Ausschreibung eine Gesamtflotte mit variablem Einstieg 80/96 cm auszuschreiben.
Die Aufraggeber behalten sich ferner vor, das Verfahren aufzuheben, wenn im Rahmen der parallel laufenden Ausschreibung zur Beschaffung von Gebrauchtfahrzeugen einschließlich Instandhaltung und langfristiger Sicherstellung der Verfügbarkeit keine wirtschaftlichen Ergebnisse erzielt werden sollten. In diesem Fall beabsichtigen die Auftraggeber im Rahmen einer neuen Ausschreibung eine Gesamtflotte mit variablem Einstieg 80/96 cm auszuschreiben.
6. Derzeit steht das Los 2 noch unter einem Gremienvorbehalt der Regiobahn Fahrbetriebsgesellschaft mbH. Die Auftraggeber behalten sich vor, das Los 2 aufzuheben, sollte kein positiver Beschluss in den zuständigen Gremien gefasst werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster
Postanschrift: Albrecht-Thaer-Straße 9
Postort: Münster
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Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 107 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind, ohne dass die gesetzlichen Anforderungen dadurch verschärft werden, in der Regel innerhalb von 3 Tagen, jedoch aber unverzüglich nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.3.4) beim Auftraggeber zu rügen.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 102 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 107 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind, ohne dass die gesetzlichen Anforderungen dadurch verschärft werden, in der Regel innerhalb von 3 Tagen, jedoch aber unverzüglich nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer IV.3.4) beim Auftraggeber zu rügen.
Quelle: OJS 2015/S 132-243416 (2015-07-07)
Ergänzende Angaben (2015-12-17) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben