Interessenbekundungs- und Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung mehrerer Ortsgemeinden im Landkreis Altenkirchen
Der Landkreis Altenkirchen beabsichtigt, im unten näher beschriebenen Gebiet eine flächendeckende Breitbandversorgung mit mindestens 50 Mbit/s für mindestens 85 % der Haushalte und mindestens 30 Mbit/s für 95 % der Haushalte nach den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013 und der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015 („NGA-Rahmenregelung“) sicherzustellen.
Dazu soll ein Kooperationsvertrag mit einem geeigneten Anbieter abgeschlossen werden. Der Landkreis Altenkirchen ist bereit, dem ausgewählten Anbieter bei Bedarf einen Investitionskostenzuschuss zu gewähren.
Das Ausbaugebiet umfasst Teile von 70 Ortsgemeinden und Städten (ca. 16 900 HH) inklusive Teilen von deren Industrie- und Gewerbegebieten. Die dazu notwendige Infrastruktur umfasst beispielhaft die Vernetzung von bis zu 200 Kabelverzweigern in 70 Ortsgemeinden vom Landkreis Altenkirchen. Eine kartenmäßige Darstellung des Ausbaugebietes und eine Liste der Ortsgemeinden, Ortsteile und Haushaltszahlen sowie weitere kalkulationserhebliche Unterlagen können bei der unter Abschnitt I.1) genannten Stelle angefordert werden. Jedes darin aufgeführte Ausbaugebiet muss erschlossen werden.
Der Landkreis Altenkirchen behält sich im Wege von Optionen vor, einzelne Gewerbegebiete und Ortsteile zusätzlich in die Ausbauplanung einzubeziehen. Die Bewerber haben sich mit ihren Angeboten zu verpflichten, die von dem Landkreis bestimmten Optionsgebiete auszubauen. Ein Anspruch auf Ausübung der Optionen besteht nicht. Die Optionsgebiete sind in der kartenmäßigen Darstellung des Ausbaugebietes ausgewiesen.
Unternehmen, die die notwendige Infrastruktur errichten, betreiben und entsprechende Dienste anbieten wollen (Anbieter), werden gebeten, nach Maßgabe dieser Bekanntmachung ihr Interesse zu bekunden und die aufgeführten Informationen und Nachweise sowie ein Angebot einzureichen.
Die einzureichenden Angebote müssen unter anderem Angaben enthalten über die technische Umsetzung, die zu erreichenden Bandbreiten sowie die Erweiterungsmöglichkeiten der Breitbandlösungen hinsichtlich räumlicher Erweiterung und zukünftiger Erhöhung der Bandbreiten. Der Anbieter muss sich für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren zur Gewährung eines offenen und diskriminierungsfreien Zuganges zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene verpflichten, insbesondere Zugang zu Leerrohren sowie zum Kabelverzweiger, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang sowie vollständig entbündelter Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung. Wahlweise kann statt einem physischen entbündelten Zugang auch ein von der EU-Kommission genehmigter virtueller entbündelter Zugang angeboten werden.
Sollte der Anbieter einen Investitionszuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit benötigen, so ist dieser detailliert anhand einer Kalkulation über einen Zeitraum von 7 Jahren nachzuweisen.
Die Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens bzw. die Entscheidung über den Abschluss eines Kooperationsvertrages werden über das zentrale Online-Portal
www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht. Teilnehmende Unternehmen erklären sich dazu ausdrücklich bereit.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-15.
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2015-12-15
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Auftragsbekanntmachung
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2016-01-18
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Ergänzende Angaben
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