Interessenbekundungs- und Auswahlverfahren zur Breitbandversorgung mehrerer Ortsgemeinden im Landkreis Altenkirchen

Landkreis Altenkirchen

Der Landkreis Altenkirchen beabsichtigt, im unten näher beschriebenen Gebiet eine flächendeckende Breitbandversorgung mit mindestens 50 Mbit/s für mindestens 85 % der Haushalte und mindestens 30 Mbit/s für 95 % der Haushalte nach den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013 und der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015 („NGA-Rahmenregelung“) sicherzustellen.
Dazu soll ein Kooperationsvertrag mit einem geeigneten Anbieter abgeschlossen werden. Der Landkreis Altenkirchen ist bereit, dem ausgewählten Anbieter bei Bedarf einen Investitionskostenzuschuss zu gewähren.
Das Ausbaugebiet umfasst Teile von 70 Ortsgemeinden und Städten (ca. 16 900 HH) inklusive Teilen von deren Industrie- und Gewerbegebieten. Die dazu notwendige Infrastruktur umfasst beispielhaft die Vernetzung von bis zu 200 Kabelverzweigern in 70 Ortsgemeinden vom Landkreis Altenkirchen. Eine kartenmäßige Darstellung des Ausbaugebietes und eine Liste der Ortsgemeinden, Ortsteile und Haushaltszahlen sowie weitere kalkulationserhebliche Unterlagen können bei der unter Abschnitt I.1) genannten Stelle angefordert werden. Jedes darin aufgeführte Ausbaugebiet muss erschlossen werden.
Der Landkreis Altenkirchen behält sich im Wege von Optionen vor, einzelne Gewerbegebiete und Ortsteile zusätzlich in die Ausbauplanung einzubeziehen. Die Bewerber haben sich mit ihren Angeboten zu verpflichten, die von dem Landkreis bestimmten Optionsgebiete auszubauen. Ein Anspruch auf Ausübung der Optionen besteht nicht. Die Optionsgebiete sind in der kartenmäßigen Darstellung des Ausbaugebietes ausgewiesen.
Unternehmen, die die notwendige Infrastruktur errichten, betreiben und entsprechende Dienste anbieten wollen (Anbieter), werden gebeten, nach Maßgabe dieser Bekanntmachung ihr Interesse zu bekunden und die aufgeführten Informationen und Nachweise sowie ein Angebot einzureichen.
Die einzureichenden Angebote müssen unter anderem Angaben enthalten über die technische Umsetzung, die zu erreichenden Bandbreiten sowie die Erweiterungsmöglichkeiten der Breitbandlösungen hinsichtlich räumlicher Erweiterung und zukünftiger Erhöhung der Bandbreiten. Der Anbieter muss sich für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren zur Gewährung eines offenen und diskriminierungsfreien Zuganges zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene verpflichten, insbesondere Zugang zu Leerrohren sowie zum Kabelverzweiger, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang sowie vollständig entbündelter Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung. Wahlweise kann statt einem physischen entbündelten Zugang auch ein von der EU-Kommission genehmigter virtueller entbündelter Zugang angeboten werden.
Sollte der Anbieter einen Investitionszuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit benötigen, so ist dieser detailliert anhand einer Kalkulation über einen Zeitraum von 7 Jahren nachzuweisen.
Die Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens bzw. die Entscheidung über den Abschluss eines Kooperationsvertrages werden über das zentrale Online-Portal www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht. Teilnehmende Unternehmen erklären sich dazu ausdrücklich bereit.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-19. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-15.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-12-15 Auftragsbekanntmachung
2016-01-18 Ergänzende Angaben
Auftragsbekanntmachung (2015-12-15)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kommunikationsinfrastruktur
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kommunikationsinfrastruktur 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Landkreis Altenkirchen
Postanschrift: Parkstr. 1
Postleitzahl: 57610
Postort: Altenkirchen
Kontakt
Internetadresse: http://www.kreis-altenkirchen.de 🌏
E-Mail: tim.kraft@kreis-ak.de 📧
Telefon: +49 2681812082 📞
Fax: +49 2681812000 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-15 📅
Einreichungsfrist: 2016-02-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-18 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 245-445536
ABl. S-Ausgabe: 245
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren folgt den von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.6.2006 (ABl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten primärrechtlichen Grundsätzen, die auch für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen gelten. Das Interessenbekundungs- und Auswahlverfahren erfolgt nach den Maßgaben der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015 („NGA-Rahmenregelung“) und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013 und in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren i. S. des § 3 EG Abs. 3 VOL/A als „zweistufiges Verfahren“. In einer ersten Stufe werden die Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, welche die erforderliche Eignung für eine leistungsfähige Breitbandversorgung bieten und die ein grundsätzlich wirtschaftliches erstes Angebot eingereicht haben. Es ist beabsichtigt, maximal drei geeignete Bewerber zur Verhandlung einzuladen. Die Auswahl der im zweiten Schritt zur Verhandlung einzuladenden Wirtschaftsteilnehmer wird nach Maßgabe und durch vergleichende Bewertung der nach Abschnitt III.2) und nach diesem Abschnitt vorgelegten Unterlagen und Nachweise, insbesondere der fachlichen Qualifikationen sowie der Referenzen und der Wirtschaftlichkeit der eingereichten ersten Angebote getroffen. Die zweite Stufe des Verfahrens umfasst die Verhandlungs- und Wertungsphase. Den Zuschlag erhält das mit Hilfe der angebenden Wertungskriterien ermittelte wirtschaftlichste Angebot. Falls kein wirtschaftliches Angebot eingeht, behält sich der Landkreis Altenkirchen vor, das Verfahren einzustellen. Der Anbieter soll mit dem Teilnahmeantrag ein Angebot zur Herstellung einer Breitbandversorgung einreichen, das eine detaillierte Kalkulation des geforderten Zuschusses über einen Zeitraum von 7 Jahren als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs beinhaltet. Der Investitionskostenzuschuss ist je Ortsgemeinde anzugeben. Der Investitionszuschuss für die angebenen Optionsgebiete ist jeweils separat anzugeben. Darüber hinaus sind anzugeben: — die für Netzaufbau und -betrieb kalkulierten Kosten, einschließlich der Kosten der Finanzierung, — vorhandenes und erwartetes Kundenpotenzial und das daraus abzuleitende Umsatzpotenzial, — erwartete Einnahmen aus der Vermarktung von Vorleistungsprodukten, — nach Zuschlag und Umsetzung angebotene Dienste sowie Erstproduktangebote. Die Bindefrist für das Angebot muss bis zum 1.8.2016 betragen (Mindestbedingungen). Mit dem Angebot hat der Anbieter einen Vertragsentwurf vorzulegen, welcher die in der NGA-Rahmenregelung genannten Verpflichtungen insbesondere zu den Punkten offener Netzzugang, Dokumentationspflichten und Regelung zur Vermeidung übermäßiger Wettbewerbsvorteile enthält. Der Anbieter verpflichtet sich Daten zu liefern, die für die Monitoring- und Meldeverpflichtungen des Auftraggebers notwendig sind. Diese beinhaltet die Anforderungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015, der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 und den damit verbundenen Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (AN Best-Gk), den Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes („BNBest-Gk“) und den GIS-Nebenbestimmungen. Die förderrechtlichen Bestimmungen dazu können bei der unter Abschnitt I.1) genannten Stelle angefordert werden (Mindestbedingungen). Mit der Abgabe der Teilnahmeunterlagen erklärt sich der Wirtschaftsteilnehmer bereit, dass das Ergebnis des Verhandlungsverfahrens (Vergabeentscheidung) auf der Bundesplattform www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht wird. Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen. Der Landkreis behält sich vor, im Rahmen des Interessenbekundungs- und Auswahlverfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur Errichtung einer flächendeckenden Breitbandversorgung, zu fordern. Die Interessenbekundungen sind in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache, unterschrieben und als „Interessenbekundung Breitbandversorgung Landkreis Altenkirchen – nur persönlich öffnen“ gekennzeichnet bei der unter Abschnitt I.1) genannten Stelle einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Teilnahmeanträge/Interessenbekundungen in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind schriftlich oder in elektronischer Form (E-Mail) an die unter Abschnitt I.1) genannte Stelle zu richten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Landkreis Altenkirchen beabsichtigt, im unten näher beschriebenen Gebiet eine flächendeckende Breitbandversorgung mit mindestens 50 Mbit/s für mindestens 85 % der Haushalte und mindestens 30 Mbit/s für 95 % der Haushalte nach den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013 und der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015 („NGA-Rahmenregelung“) sicherzustellen.
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Dazu soll ein Kooperationsvertrag mit einem geeigneten Anbieter abgeschlossen werden. Der Landkreis Altenkirchen ist bereit, dem ausgewählten Anbieter bei Bedarf einen Investitionskostenzuschuss zu gewähren.
Das Ausbaugebiet umfasst Teile von 70 Ortsgemeinden und Städten (ca. 16 900 HH) inklusive Teilen von deren Industrie- und Gewerbegebieten. Die dazu notwendige Infrastruktur umfasst beispielhaft die Vernetzung von bis zu 200 Kabelverzweigern in 70 Ortsgemeinden vom Landkreis Altenkirchen. Eine kartenmäßige Darstellung des Ausbaugebietes und eine Liste der Ortsgemeinden, Ortsteile und Haushaltszahlen sowie weitere kalkulationserhebliche Unterlagen können bei der unter Abschnitt I.1) genannten Stelle angefordert werden. Jedes darin aufgeführte Ausbaugebiet muss erschlossen werden.
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Der Landkreis Altenkirchen behält sich im Wege von Optionen vor, einzelne Gewerbegebiete und Ortsteile zusätzlich in die Ausbauplanung einzubeziehen. Die Bewerber haben sich mit ihren Angeboten zu verpflichten, die von dem Landkreis bestimmten Optionsgebiete auszubauen. Ein Anspruch auf Ausübung der Optionen besteht nicht. Die Optionsgebiete sind in der kartenmäßigen Darstellung des Ausbaugebietes ausgewiesen.
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Unternehmen, die die notwendige Infrastruktur errichten, betreiben und entsprechende Dienste anbieten wollen (Anbieter), werden gebeten, nach Maßgabe dieser Bekanntmachung ihr Interesse zu bekunden und die aufgeführten Informationen und Nachweise sowie ein Angebot einzureichen.
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Die einzureichenden Angebote müssen unter anderem Angaben enthalten über die technische Umsetzung, die zu erreichenden Bandbreiten sowie die Erweiterungsmöglichkeiten der Breitbandlösungen hinsichtlich räumlicher Erweiterung und zukünftiger Erhöhung der Bandbreiten. Der Anbieter muss sich für einen Zeitraum von mindestens 7 Jahren zur Gewährung eines offenen und diskriminierungsfreien Zuganges zu den errichteten Infrastrukturen auf Vorleistungsebene verpflichten, insbesondere Zugang zu Leerrohren sowie zum Kabelverzweiger, Zugang zur unbeschalteten Glasfaser, Bitstromzugang sowie vollständig entbündelter Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung. Wahlweise kann statt einem physischen entbündelten Zugang auch ein von der EU-Kommission genehmigter virtueller entbündelter Zugang angeboten werden.
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Sollte der Anbieter einen Investitionszuschuss zur Erreichung der Wirtschaftlichkeit benötigen, so ist dieser detailliert anhand einer Kalkulation über einen Zeitraum von 7 Jahren nachzuweisen.
Die Ergebnisse des Interessenbekundungsverfahrens bzw. die Entscheidung über den Abschluss eines Kooperationsvertrages werden über das zentrale Online-Portal www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht. Teilnehmende Unternehmen erklären sich dazu ausdrücklich bereit.
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Referenznummer: 20151224-001
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Altenkirchen.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Vorlage einer aussagekräftigen Unternehmensdarstellung,
2. Vorlage eines aktuellen Handelsregisterauszuges,
3. Vorlage einer aktuellen Gewerbeanmeldung,
4. Nachweis einer Registrierung als Netzbetreiber bei der Bundesnetzagentur und eine im Wege der Eigenerklärung erklärte Zusicherung, dass alle Gesetze und Vorschriften, welche sich auf die Bereiche Planung, Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsanlagen beziehen, eingehalten werden.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
5. Bestätigung in Form einer Eigenerklärung, wonach:
a) über das Vermögen des Bewerbers ein Insolvenzverfahren oder vergleichbares gesetzliches Verfahren nicht eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder der Antrag nicht mangels Masse abgelehnt worden ist und
b) der Bewerber seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
6. Darstellung der Finanzkraft und der Bonität des Bewerbers, insbesondere die Jahresabschlüsse der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Bewerbers (2012-2014) oder andere geeignete Nachweise, die für die Einschätzung der finanziellen Situation des Bewerbers relevant sein können, z. B. Bankauskunft/Bankerklärung,
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
7. Nachweis fundierter Erfahrungen im Bau und Betrieb von glasfaserbasierten Telekommunikationsnetzen sowie Erbringung von Endkundendiensten. Insbesondere ist die Versorgung von mindestens 15 000 Endkunden mit vergleichbaren Leistungen nachzuweisen,
8. Erklärung über Verpflichtung zur Herstellung eines offenen Zugangs auf Vorleistungsebene und Angaben zur geplanten Art und Weise der Erfüllung dieser Verpflichtung (Technische Herstellung der Anbieter und Nutzerneutralität, einschließlich der Angabe von Vorleistungspreisen). Dabei ist zu beachten, dass mit der geförderten Maßnahme eine vollständige Entbündelung des Zuganges und alle Arten von Netzzugang (Leerrohr-,Glasfaser-, Bitstream-Zugang) möglich sein müssen. Alternativ zum physischen entbündelten Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung kann auch ein von der EU Kommission genehmigter virtueller entbündelter Zugang ermöglicht werden.
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9. Erklärung, dass die unter 8. aufgeführten Vorleistungsprodukte bei der Inbetriebnahme des geförderten Netzes zur Verfügung stehen.
Mindeststandards:
10. Angaben über die eingesetzte Breitbandtechnologie und kartenmäßige Darstellung der damit zur Verfügung gestellten Bandbreiten. Die Breitbandtechnologie muss gewährleisten, dass eine Skalierbarkeit nach oben gegeben ist und dass die Anwender eine stabile Bandbreitenverfügbarkeit auch dann haben, wenn die Zahl der Nutzer steigt. Innerhalb des angegebenen Gebietes muss eine flächendeckende Versorgung sichergestellt sein. Eine Abweichung ist dann möglich, wenn die physikalische Grundstruktur (z. B. bei VDSLNetzen die Verfügbarkeit von Kabelverzweigern oder die Entfernung von KVz und Hausanschluss) eine Verfügbarkeit in dieser Höhe nicht zulässt. Für diesen Fall soll der Anbieter dies darstellen und die Gründe aufzeigen (Mindestbedingungen).
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11. Vorlage eines Konzeptes in Bezug auf die sukzessive Entwicklung der Breitbandversorgung sowie eine detaillierte Darstellung der nach Ausbau erreichten Bandbreiten in dem beschriebenen Gebiet. Der Ausbau muss bis Ende 2018 abgeschlossen sein (Mindestbedingungen).
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12. Angaben zur Zuverlässigkeit und Hochwertigkeit (bspw. Langlebigkeit, Upgrade-Fähigkeit, Zahl der Anschlüsse, ggfs. Möglichkeit zur Entbündelung) der technischen Lösung (NGA-Netzfähigkeit) (Mindestbedingungen).

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2016-02-19 📅
Öffnungsort: Landkreis Altenkirchen, Parkstr. 1, 57610 Altenkirchen.
Ort des Eröffnungstermins: Landkreis Altenkirchen, Parkstr. 1, 57610 Altenkirchen.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren:
Vertreter von Anbietern, die bis zur unter IV.3.4) genannten Frist einen Teilnahmeantrag und ein Angebot abgegeben haben, können auf Wunsch bei der Öffnung der Angebote anwesend sein.
Für weitere Informationen setzen Sie sich bitte mit der unter Ziffer I.1) genannten Stelle in Verbindung.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Höhe des Zuschusses. (Maßgeblich für die Wertung ist die Kalkulation der Wirtschaftlichkeitslücke über einen Zeitraum von 7 Jahren) (65)
2. Höhe des Endabnehmerpreis inkl. Bereitstellungskosten für ein 50 Mbit/s Produkt (20)
3. Erreichbare Versorgung über die geforderten Mindestquoten (50 Mbit/s 85 % und 30 Mbit/s 95 %) hinaus (10)
4. Dauer der Umsetzung (5)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Demografie, Regional- und Kreisentwicklung
Tim Kraft

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-07-01 📅
Datum des Endes: 2023-06-30 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 20151224-001
Zusätzliche Informationen
Das Verfahren folgt den von der EU-Kommission in der Mitteilung vom 23.6.2006 (ABl. EU 2006/C 179/02) aufgestellten primärrechtlichen Grundsätzen, die auch für die Vergabe von Dienstleistungskonzessionen gelten.
Das Interessenbekundungs- und Auswahlverfahren erfolgt nach den Maßgaben der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015 („NGA-Rahmenregelung“) und den Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau (Breitbandleitlinien) vom 26.01.2013 und in Anlehnung an ein Verhandlungsverfahren i. S. des § 3 EG Abs. 3 VOL/A als „zweistufiges Verfahren“.
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In einer ersten Stufe werden die Wirtschaftsteilnehmer ermittelt, welche die erforderliche Eignung für eine leistungsfähige Breitbandversorgung bieten und die ein grundsätzlich wirtschaftliches erstes Angebot eingereicht haben. Es ist beabsichtigt, maximal drei geeignete Bewerber zur Verhandlung einzuladen. Die Auswahl der im zweiten Schritt zur Verhandlung einzuladenden Wirtschaftsteilnehmer wird nach Maßgabe und durch vergleichende Bewertung der nach Abschnitt III.2) und nach diesem Abschnitt vorgelegten Unterlagen und Nachweise, insbesondere der fachlichen Qualifikationen sowie der Referenzen und der Wirtschaftlichkeit der eingereichten ersten Angebote getroffen. Die zweite Stufe des Verfahrens umfasst die Verhandlungs- und Wertungsphase. Den Zuschlag erhält das mit Hilfe der angebenden Wertungskriterien ermittelte wirtschaftlichste Angebot. Falls kein wirtschaftliches Angebot eingeht, behält sich der Landkreis Altenkirchen vor, das Verfahren einzustellen.
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Der Anbieter soll mit dem Teilnahmeantrag ein Angebot zur Herstellung einer Breitbandversorgung einreichen, das eine detaillierte Kalkulation des geforderten Zuschusses über einen Zeitraum von 7 Jahren als Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert aller Kosten des Netzaufbaus und -betriebs beinhaltet. Der Investitionskostenzuschuss ist je Ortsgemeinde anzugeben. Der Investitionszuschuss für die angebenen Optionsgebiete ist jeweils separat anzugeben. Darüber hinaus sind anzugeben:
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— die für Netzaufbau und -betrieb kalkulierten Kosten, einschließlich der Kosten der Finanzierung,
— vorhandenes und erwartetes Kundenpotenzial und das daraus abzuleitende Umsatzpotenzial,
— erwartete Einnahmen aus der Vermarktung von Vorleistungsprodukten,
— nach Zuschlag und Umsetzung angebotene Dienste sowie Erstproduktangebote.
Die Bindefrist für das Angebot muss bis zum 1.8.2016 betragen (Mindestbedingungen).
Mit dem Angebot hat der Anbieter einen Vertragsentwurf vorzulegen, welcher die in der NGA-Rahmenregelung genannten Verpflichtungen insbesondere zu den Punkten offener Netzzugang, Dokumentationspflichten und Regelung zur Vermeidung übermäßiger Wettbewerbsvorteile enthält. Der Anbieter verpflichtet sich Daten zu liefern, die für die Monitoring- und Meldeverpflichtungen des Auftraggebers notwendig sind. Diese beinhaltet die Anforderungen der Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung vom 15.6.2015, der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 22.10.2015 und den damit verbundenen Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (AN Best-Gk), den Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes („BNBest-Gk“) und den GIS-Nebenbestimmungen. Die förderrechtlichen Bestimmungen dazu können bei der unter Abschnitt I.1) genannten Stelle angefordert werden (Mindestbedingungen).
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Mit der Abgabe der Teilnahmeunterlagen erklärt sich der Wirtschaftsteilnehmer bereit, dass das Ergebnis des Verhandlungsverfahrens (Vergabeentscheidung) auf der Bundesplattform www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht wird.
Ausländische Bewerber haben statt der etwa geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften des Herkunftslandes vorzulegen.
Der Landkreis behält sich vor, im Rahmen des Interessenbekundungs- und Auswahlverfahrens weitere Unterlagen, Nachweise und Erklärungen, insbesondere zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit zur Errichtung einer flächendeckenden Breitbandversorgung, zu fordern.
Mehr anzeigen
Die Interessenbekundungen sind in einem verschlossenen Umschlag in deutscher Sprache, unterschrieben und als „Interessenbekundung Breitbandversorgung Landkreis Altenkirchen – nur persönlich öffnen“ gekennzeichnet bei der unter Abschnitt I.1) genannten Stelle einzureichen. Für die Wahrung der Frist kommt es auf den Eingang beim Auftraggeber an. Teilnahmeanträge/Interessenbekundungen in elektronischer Form (z. B. Telegramm, Telebrief, Telex, Telefax, E-Mail oder ähnliches) werden nicht berücksichtigt. Etwaige Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind schriftlich oder in elektronischer Form (E-Mail) an die unter Abschnitt I.1) genannte Stelle zu richten.
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Quelle: OJS 2015/S 245-445536 (2015-12-15)
Ergänzende Angaben (2016-01-18)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-18 📅
Einreichungsfrist: 2016-03-18 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-21 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 014-020288
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 245-445536
ABl. S-Ausgabe: 14
Quelle: OJS 2016/S 014-020288 (2016-01-18)