Interessenbekundungsverfahren Baumaßnahme Schrägaufzug mit Tal- und Bergstation und touristischer Betrieb der Heini-Klopfer-Skiflugschanze Oberstdorf
Der Auftraggeber führt ein Interessenbekundungsverfahren durch, um privaten Investoren die Möglichkeit zu geben, ihr Interesse am Neubau des Schrägaufzugs der Heini-Klopfer-Skiflugschanze in Oberstdorf einschließlich der Tal- und Bergstation und dem touristischen Betrieb der Skiflugschanze (ohne Sportveranstaltungen) zu bekunden. Dieses Interessenbekundungsverfahren ist kein vergaberechtliches Ausschreibungsverfahren, sondern dessen Vorstufe. Es handelt sich auch nicht um eine Vorabinformation nach RiL 18/2004/EG. Mit diesem Interessenbekundungsverfahren werden weder der Auftraggeber noch der Interessent zur Durchführung des Projekts verpflichtet.
Gegenstand dieses Interessenbekundungsverfahrens ist der Neubau eines vollautomatischen barrierefreien Schrägaufzugs mit einer Kapazität von 50 Personen, der von der Talstation zur Bergstation auf der Höhe des Zugangs zum Schanzenturm führen soll einschließlich des Neubaus der Tal- und Bergstation. Die bislang bestehende Doppelsesselbahn und die vorhandenen Tal- und Bergstationen werden auf Kosten des Interessenten zurückzubauen und fachgerecht zu entsorgen sein. Der zu errichtende Schrägaufzug und der vorhandene Schrägaufzug im Schanzenturm sowie die Aussichtsplattform der Heini-Klopfer-Skisprungschanze werden für 25 Jahre ab Fertigstellung für touristische Zwcke zu unterhalten und zu betreiben sein. Während FIS-Sportveranstaltungen (Skiflug-Weltcup, WM etc.) ist an max. 7-9 Tagen im Jahr die Nutzung des zu errichtenden Schrägaufzugs und der Schanzenanlage unentgeltlich zu gestatten.
Der Interessent wird soll für den Bau des Schrägaufzugs kein Entgelt primär keine Finanzierungsbeteiligung (Entgelt) erhalten, sondern soll sich über Entgelte Dritter aus der touristischen Nutzung des zu errichtenden Schrägaufzugs und des Schanzenturms (Schrägaufzugs im Schanzenturm, Aussichtsplattform, uU Kiosk im Schanzenturm und Gastwirtschaft neben der Talstation) refinanzieren. Der Betreiber erhält hierzu das auf 25 Jahre ab Fertigstellung des Schrägaufzugs befristete ausschließliche Recht zum touristischen Betrieb des Schrägaufzugs und der Skiflugschanze.
Für die Nutzung der bestehenden Schanzenanlage und der Grundstücke des Markts Oberstdorf wird der Betreiber eine Bruttomiete an den Markt Oberstdorf in Höhe von derzeit 242 000 EUR/Jahr zu entrichten haben. Im Falle einer Wirtschaftlichkeitslücke des Interessenten ist der Markt Oberstdorf grundsätzlich bereit, einen Baukostenzuschuss zur Durchführung der Investition zu leisten. Für diesen Baukostenzuschuss kann der Markt Oberstdorf eine staatliche Förderung beantragen, die von folgenden Voraussetzungen abhängt:
— Die Investoren-/Betreiberstellung muss im Einklang mit den einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften (VOB/A bzw. VOL/A) ausgeschrieben werden,
— der Markt Oberstdorf muss sich einen maßgeblichen Einfluss auf die Ausgestaltung und den Betrieb der Einrichtung vorbehalten,
— die zweckentsprechende Verwendung der Zuwendung muss sichergestellt sein,
— die zweckentsprechende Nutzung der geförderten Maßnahme während der 25-jährigen Bindungsfrist muss dinglich gesichert werden,
— der Maßnahmenträger muss das Recht der zuständigen staatlichen und kommunalen Stellen zur Prüfung der Maßnahme anerkennen
— und das geförderte Unternehmen darf kein Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne des Art. 1 Abs. 4 lit. c) iVm Art. 2 Nr. 18 AGVO (VO[EU] 651/2014) sein.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Projektbeschreibung zum Interessenbekundungsverfahren
Ort der Leistung: Heini-Klopfer-Skiflugschanze, Birgsautal, 87561 Oberstdorf.
Beginn der Baumaßnahmen: ca. März 2016.
Abschluss der Baumaßnahmen und Inbetriebnahme: 31.10.2016.
Unterhalt und Betrieb: 25 Jahre ab Abschluss der Baumaßnahme und Inbetriebnahme.
Alle Interessenten werden gebeten, eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Interessenbekundungserklärung einschließlich der Anlage „Eigenerklärung zur Eignung“ bis spätestens zum 30.08.2015, um 12 Uhr, schriftlich an die Sportstätten Oberstdorf, Roßbichlstraße 2-6, 87561 Oberstdorf einzureichen.
Für die Interessenbekundungserklärung ist das Formular zu verwenden, das unter der Adresse
www.markt-oberstdorf.de/aktuell/ausschreibungen abgerufen werden kann.
Eine nähere Beschreibung des Projekts kann bei den Sportstätten Oberstdorf in Form einer „Projektbeschreibung zum Interessenbekundungsverfahren Baumaßnahme Schrägaufzug mit Tal- und Bergstation und touristischer Betrieb der Heini-Klopfer-Skiflugschanze Oberstdorf“ im Internet abgerufen werden unter
www.markt-oberstdorf.de/aktuell/ausschreibungen.
Mit der Interessenbekundungserklärung haben die Interessenten die konkrete Art und Umsetzung der Aufgabenerfüllung darzulegen und ein Finanzierungs- und Betriebskonzept, insbesondere im Hinblick auf die Investitions- und Betriebskosten über die Laufzeit von 25 Jahren (unter Berücksichtigung des zu entrichtenden Mietzinses), sowie die Höhe eines ggf. erforderlichen Baukostenzuschusses darzulegen, zu dem sie bereit und in der Lage wären, die Aufgaben zu erfüllen.
Der Auftraggeber wird das Finanzierungs- und Betriebskonzept mit einer alternativen Eigenerbringung der Leistungen vergleichen. Wird die Aufgabe ebenso gut oder besser durch einen privaten Interessenten erbracht, wird der Markt Oberstdorf ein Verfahren zur Ausschreibung von Bau- und Betrieb der Skiflugschanze nach den einschlägigen vergaberechtlichen Bestimmungen einleiten.
Die näheren Einzelheiten können der der Projektbeschreibung zum Interessenbekundungsverfahren Baumaßnahme Schrägaufzug mit Tal- und Bergstion und touristischer Betrieb der Heini-Klopfer-Skiflugschanze Oberstdorf entnommen werden, die unter
www.markt-oberstdorf.de/aktuell/ausschreibungen abgerufen werden kann.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-08-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-07-07.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
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Dokument |
2015-07-07
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Auftragsbekanntmachung
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