Interessenbekundungsverfahren Mittelstandskongress Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen

Gegenstand der Bekanntmachung ist ein Interessenbekundungsverfahren mit dem ein Dienstleister/Veranstalter gesucht wird, der einen Mittelstandskongress Nordrhein-Westfalen konzipieren und umsetzen soll. Der Veranstalter soll ein kreatives, individuelles Veranstaltungsformat entwickeln und die wirtschaftliche Verantwortung für den Mittelstandskongress Nordrhein-Westfalen übernehmen. Die Landesregierung beabsichtigt eine Teilnahme des Wirtschaftsministers/der Ministerpräsidentin. Eine Kostenbeteiligung der Landesregierung ist nicht vorgesehen.
Daher ist dieses Interessenbekundungsverfahren nicht auf einen öffentlichen Auftrag gerichtet, so dass die Regelungen über das Vergabeverfahren keine Anwendung finden.
Interessierte Dienstleister/Veranstalter werden aufgefordert, eine Interessenbekundung gemäß dieser Bekanntmachung einzureichen.
Anhand der eingegangenen Interessenbekundungen wird entschieden, mit welchen Unternehmen in Verhandlungen über konkrete Details der Umsetzung eingetreten wird. Ziel ist es, mit einem Dienstleister/Veranstalter einen Vertrag über die (mehrjährige) Durchführung des Mittelstandskongress Nordrhein-Westfalen abzuschließen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-31. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-01.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-06-01 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-06-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen
Menge oder Umfang:
Eckpunkte für den Mittelstandskongress Nordrhein-Westfalen sind:— Zielgruppe: mittelständische Unternehmen;— eintägige, jährliche überregionale Veranstaltung;— erstmals im März 2016;— in Düsseldorf;— rd. 500 Teilnehmer;— gehobenes Format (Kongress mit Plenum, Foren, Workshops);— innovatives Veranstaltungskonzept;— inhaltlich anspruchsvoll mit echtem Mehrwert für KMU;— mit Wiedererkennungswert;— auf NRW zugeschnitten;— IHK NRW e. V. als möglicher Partner;— Landesregierung/Wirtschaftsministerium ggf. als Mitveranstalter;— Teilnahme Wirtschaftsminister/Ministerpräsidentin;— ohne Kostenbeteiligung der Landesregierung.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Veranstaltung von Ausstellungen, Messen und Kongressen 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Berger Allee 25
Postleitzahl: 40213
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.wirtschaft.nrw.de 🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@mweimh.nrw.de 📧
Telefon: +49 211617720 📞
Fax: +49 21161772795 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-01 📅
Einreichungsfrist: 2015-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-05 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 107-194382
ABl. S-Ausgabe: 107
Zusätzliche Informationen
I.) 1. Es handelt sich hier nicht um ein Vergabeverfahren sondern um ein Interessenbekundungsverfahren. 2. Die Bewerbung zum Interessenbekundungs-verfahren „Mittelstandskongress Nordrhein-Westfalen“ muss neben dem Original in 2 Kopien vorgelegt werden. 3. Der Umschlag bzw. das Paket ist mit einem Kennzettel zu kennzeichnen. Der Kennzettel steht auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de unter der Rubrik „Vergabeunterlagen“ zum Download zur Verfügung. 4. Die Interessenbekundungen sind schriftlich bis zum 31.7.2015, 13:00 Uhr an das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, Zentrale Vergabestelle, Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf zu senden. 5. Fragen zu dieser Bekanntmachung und zur Bewerbung für dieses Interessenbekundungsverfahren sind aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bewerber spätestens bis zum 20.7.2015, 23:59 Uhr anzufordern. II. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere allgemeine Informationen zum Verfahren. Sie können dort unter der Rubrik „Kommunikation“ Nachrichten an die Vergabestelle richten und auch Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Bekanntmachungs-ID: CXPNY6SY4PQ.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der Bekanntmachung ist ein Interessenbekundungsverfahren mit dem ein Dienstleister/Veranstalter gesucht wird, der einen Mittelstandskongress Nordrhein-Westfalen konzipieren und umsetzen soll. Der Veranstalter soll ein kreatives, individuelles Veranstaltungsformat entwickeln und die wirtschaftliche Verantwortung für den Mittelstandskongress Nordrhein-Westfalen übernehmen. Die Landesregierung beabsichtigt eine Teilnahme des Wirtschaftsministers/der Ministerpräsidentin. Eine Kostenbeteiligung der Landesregierung ist nicht vorgesehen.
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Daher ist dieses Interessenbekundungsverfahren nicht auf einen öffentlichen Auftrag gerichtet, so dass die Regelungen über das Vergabeverfahren keine Anwendung finden.
Interessierte Dienstleister/Veranstalter werden aufgefordert, eine Interessenbekundung gemäß dieser Bekanntmachung einzureichen.
Anhand der eingegangenen Interessenbekundungen wird entschieden, mit welchen Unternehmen in Verhandlungen über konkrete Details der Umsetzung eingetreten wird. Ziel ist es, mit einem Dienstleister/Veranstalter einen Vertrag über die (mehrjährige) Durchführung des Mittelstandskongress Nordrhein-Westfalen abzuschließen.
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Menge oder Umfang:
Eckpunkte für den Mittelstandskongress Nordrhein-Westfalen sind:
— Zielgruppe: mittelständische Unternehmen;
— eintägige, jährliche überregionale Veranstaltung;
— erstmals im März 2016;
— in Düsseldorf;
— rd. 500 Teilnehmer;
— gehobenes Format (Kongress mit Plenum, Foren, Workshops);
— innovatives Veranstaltungskonzept;
— inhaltlich anspruchsvoll mit echtem Mehrwert für KMU;
— mit Wiedererkennungswert;
— auf NRW zugeschnitten;
— IHK NRW e. V. als möglicher Partner;
— Landesregierung/Wirtschaftsministerium ggf. als Mitveranstalter;
— Teilnahme Wirtschaftsminister/Ministerpräsidentin;
— ohne Kostenbeteiligung der Landesregierung.
Referenznummer: I A 4 -21-10- Vergabe-Nr. 43/2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes-Nordrhein-Westfalen (MWEIMH NRW), Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf, Der Mittelstandskongress soll in Düsseldorf stattfinden.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Es wird keine bestimmte Rechtsform von den Interessenten verlangt. Zusammenschlüsse können unabhängig von ihrer Rechtsform eine Bewerbung abgeben, sofern jeder Beteiligte die unter III.1.4) aufgeführten Bedingungen erfüllt. Bewerber, die einen Zusammenschluss gebildet haben, können ein gemeinsames Angebot abgeben. Die Mitglieder des Zusammenschlusses müssen einen einzelnen Vertreter ernennen, der in ihrem Namen gegenüber dem Wirtschaftsministerium haftet.
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Sonstige besondere Bedingungen:
1. Ausschlusskriterien:
Zweck dieser Kriterien ist es, zu ermitteln, ob ein Dienstleistungserbringer in die engere Auswahl kommen kann. Bewerber, deren Leistungsfähigkeit als nicht ausreichend eingestuft wird, werden nicht zur eigentlichen Auswahlphase zugelassen.
Bewerber haben nachzuweisen, dass:
a) sie sich nicht in Konkurs, in Liquidation oder im (gerichtlichen) Vergleich befinden und gegen sie kein diesbezügliches Verfahren läuft, sie ihre gewerbliche Tätigkeit nicht eingestellt haben und sich nicht aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befinden;
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b) sie nicht durch ein rechtskräftiges Urteil aus Gründen bestraft worden sind, die ihre berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellen;
c) sie nicht durch einen vom öffentlichen Auftraggeber erbrachten Nachweis eines schwerwiegenden beruflichen Fehlverhaltens für schuldig befunden wurden;
d) sie ihre Verpflichtungen zur Zahlung der Sozialbeiträge oder zur Zahlung der Steuern nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, oder nach den Rechtsvorschriften des Landes des öffentlichen Auftraggebers oder des Landes der Auftragsausführung erfüllt haben;
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e) sie nicht rechtskräftig wegen Betrugs, Bestechung, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung oder einer anderen gegen die finanziellen Interessen gerichteten ungesetzlichen Handlung verurteilt worden sind;
f) gegen sie keine verwaltungsrechtliche Sanktion läuft, weil sie zu verlangten Auskünften in Verwaltungs- oder Beschaffungsverfahren falsche Erklärungen abgegeben oder die verlangten Auskünfte nicht erteilt haben oder weil bei ihnen im Zusammenhang mit Aufträgen eine schwere Vertragsverletzung wegen Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen festgestellt wurde;
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g) sie sich nicht in einem Interessenkonflikt mit einem öffentlichen oder privaten Auftraggeber befinden;
Für die Ausschlusskriterien a bis g: Der öffentliche Auftraggeber akzeptiert als ausreichenden Nachweis eine vom Vertreter des Bieters unterzeichnete und datierte schriftliche Erklärung, aus der hervorgeht, dass sich der Bieter in keiner dieser Situationen befindet.
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Wenn ein Zusammenschluss aus Dienstleistungserbringern eine Bewerbung einreicht, müssen alle Mitglieder eines solchen Zusammenschlusses die entsprechende Eigenerklärung zu den unter dieser Ziffer aufgeführten Kriterien einzeln einreichen.
2. Auswahlkriterien:
Zweck dieser Kriterien ist es, eine Grundlage für die Auswahlentscheidung zu erhalten. Anhand der mit der Interessenbekundung eingereichten Unterlagen wird entschieden, mit welchem Unternehmen in weitere Gespräche eingetreten wird. Maßgeblich für die Auswahlentscheidung sind Größe und Struktur des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft, Qualität der Referenzprojekte sowie Qualität der inhaltlichen Konzeption zur Umsetzung des Mittelstandskongress Nordrhein-Westfalen und Schlüssigkeit der finanziellen Konzeption sein.
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Veranstalter/Dienstleister, die eine Interessenbekundung abgeben, sollen daher Angaben zum eigenen Unternehmen sowie zu Partnern und Verbünden machen. Darüber hinaus sollen sie erste Vorstellungen zur Konzeption und Umsetzung des Mittelstandskongress Nordrhein-Westfalen skizzieren und insbesondere Aussagen zu möglichen Sponsoren treffen. Eine erste grobe Kostenkalkulation sowie Aussagen zur Finanzierung werden des Weiteren Grundlage der Auswahl sein.
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Derzeit ist geplant, mit bis zu drei Bewerbern in engere Gespräche einzutreten. Je nach Verlauf dieser Gespräche wird dieser Kreis erweitert. In jedem Fall erhalten alle Unternehmen, die an diesem Interessenbekundungsverfahren teilgenommen haben, eine Information zum Ausgang des Verfahrens.
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Damit ermittelt werden kann, ob der Wirtschaftsbeteiligte über die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufsfachliche Leistungsfähigkeit zur Erbringung der Dienstleistung verfügt, müssen die Bewerber für folgende Aspekte schriftliche Nachweise zusammen mit ihrer Bewerbung einreichen:
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a) Kopie der Eintragung des Bewerbers in das maßgebliche Berufs- oder Handelsregister oder einer gleichwertigen Eintragung gemäß den Bestimmungen des Landes, in dem er ansässig ist;
b) Aufstellung des Gesamtumsatzes und des Umsatzes, der in dem letzten Geschäftsjahr mit einschlägigen Dienstleistungen, die Gegenstand des vorliegenden Aufrufs zur Interessenbekundung sind, erwirtschaftet wurde.
c) Liste der wichtigsten vergleichbaren Dienstleistungen, die im Zeitraum der vergangenen 6 Jahre ausgeführt wurden, mit Angaben der Auftragswerte und der beteiligten öffentlichen oder privaten Empfänger;
d) Angaben zu den Qualifikationen der Mitarbeiter und Führungskräfte, zusammen mit Angaben zu ihren Sprachkenntnissen;
Reicht ein Zusammenschluss aus Dienstleistungserbringern eine Bewerbung ein, werden die Informationen bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und berufsfachlichen Leistungsfähigkeit in ihrer Gesamtheit für diesen Zusammenschluss gewertet, und zwar hinsichtlich der Rolle, die für jedes Mitglied des Zusammenschlusses vorgeschlagen wird.
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Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Frau Schmidt, Herrn Fischer
Internetadresse: www.wirtschaft.nrw.de 🌏
URL der Dokumente: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: I A 4 -21-10- Vergabe-Nr. 43/2015
Zusätzliche Informationen
I.)
1. Es handelt sich hier nicht um ein Vergabeverfahren sondern um ein Interessenbekundungsverfahren.
2. Die Bewerbung zum Interessenbekundungs-verfahren „Mittelstandskongress Nordrhein-Westfalen“ muss neben dem Original in 2 Kopien vorgelegt werden.
3. Der Umschlag bzw. das Paket ist mit einem Kennzettel zu kennzeichnen. Der Kennzettel steht auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de unter der Rubrik „Vergabeunterlagen“ zum Download zur Verfügung.
4. Die Interessenbekundungen sind schriftlich bis zum 31.7.2015, 13:00 Uhr an das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, Zentrale Vergabestelle, Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf zu senden.
Mehr anzeigen
5. Fragen zu dieser Bekanntmachung und zur Bewerbung für dieses Interessenbekundungsverfahren sind aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bewerber spätestens bis zum 20.7.2015, 23:59 Uhr anzufordern.
II.
Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere allgemeine Informationen zum Verfahren. Sie können dort unter der Rubrik „Kommunikation“ Nachrichten an die Vergabestelle richten und auch Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6SY4PQ.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Da es sich um ein Interessenbekundungsverfahren handelt, für das die Regelungen über die öffentliche Auftragsvergabe keine Geltung haben, gelten die für Vergabeverfahren anwendbaren Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen hier nicht.
Quelle: OJS 2015/S 107-194382 (2015-06-01)