Interkommunale Ausschreibung der Telekommunikationsdienstleistungen im Festnetz

Hannoversche Informationstechnologien AöR

Vergabe der Festnetzdienstleistungen für die Region Hannover und 16 weitere Kommunen im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit.
Hierzu zählen folgende Leistungsanforderungen:
— ISDN-Primärmultiplexanschlüsse (S2M),
— ISDN-Anlagenanschlüsse,
— ISDN-Mehrgeräteanschlüsse
— analoge Hauptanschlüsse,
— DSL-Anschlüsse,
—Sprach- und Datenflatrates,
—für einzelne Lose Managed VPN-Lösungen.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-20.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-10-20 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-10-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentliche Fernsprechdienste
Quantity or scope:
“Detailinformationen zu den jeweiligen Anschlussmengen und Gesprächsvolumen werden individuell je Los inden Ausschreibungsunterlagen bereitgestellt.”
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentliche Fernsprechdienste 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Andere
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hannoversche Informationstechnologien AöR
Postanschrift: Hildesheimer Straße 20
Postleitzahl: 30169
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.hannit.de 🌏
E-Mail: ausschreibung@hannit.de 📧
Telefon: +49 51161621415 📞
Fax: +49 51161611081 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-10-20 📅
Einreichungsfrist: 2015-12-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-10-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 206-374084
ABl. S-Ausgabe: 206
Zusätzliche Informationen

“Die Wertung der Angebote erfolgt nach den Vorgaben der erweiterten Richtwertmethode gemäß UfAB V Vers.2.0. Es wird eine Schwankungsbandbreite von 10 %...”    Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2015/S 206-374084 (2015-10-20)