Investorenwettbewerb und Umnutzung Klinikgebäude I
Die Stadt Hanau veräußert ein bebautes Grundstück auf dem Gelände des Klinikums Hanau (nachfolgend: das Projektgrundstück). Das Klinikgebäude I befindet sich an der Leimenstraße 20 in Hanau. Der Erwerber soll sich verpflichten, das Gebäude zu sanieren und für eine Folgenutzung mit Bezug zu Gesundheitsdienstleistungen herzurichten.
Das Gebäude steht derzeit überwiegend leer und wird vorübergehend als Lagerfläche genutzt. Belange des Denkmalschutzes sind bei der Sanierung zu beachten.
Eigentümer des Projektgrundstücks ist die Stadt Hanau. Die Stadt beabsichtigt, das Projektgrundstück an einen Erwerber zu veräußern, der dort kliniknahe Nutzungen (z. B. Ärztehaus mit Praxen für ambulante Behandlungen oder ähnliches) unterbringen wird. Ziel der beabsichtigten Sanierung und Umnutzung des Gebäudes ist es, im Interesse des Klinikums Hanau, Synergieeffekte aus der künftigen Nutzung des Areals zu erzielen. Haushaltsrechtlich ist die Stadt verpflichtet, aus der Veräußerung des Areals einen optimalen Ertrag zu erzielen. Einzelheiten sind einem Exposé mit näheren Angaben zur Grundstückssituation und zum Klinikum Hanau mit seinen Gesundheitsdienstleistungen zu entnehmen (vgl. unten Ziffer VI.3 Nr. 1)
Die Stadt beabsichtigt, das Projektgrundstück mit dem Klinikgebäude I an den im Rahmen des Verhandlungsverfahrens auszuwählenden Investor mit der Maßgabe zu veräußern, das dieser das von ihm im Rahmen des Verhandlungsverfahrens entwickelte Nutzungskonzept verbindlich umsetzt. Dazu sind im Verhandlungsverfahren von den Bietern Nutzungskonzepte vorzulegen, die eine nachhaltige Nutzung des Objekts für Gesundheitsdienstleistungen (z. B. medizinische Praxen, ambulante Versorgung) beinhalten, aus der sich Synergieeffekte für den Betrieb des Klinikums ergeben. Das Nutzungskonzept wird in Verhandlungen mit der Stadt und dem Klinikum fortzuentwickeln sein, einschließlich der städtebaulichen, architektonischen, wirtschaftlichen und vertraglichen Realisierungsbedingungen. Die Stadt erwartet von ihrem künftigen Partner insbesondere, dass er sich vertraglich verpflichtet, das erarbeitete Nutzungskonzept zu den angebotenen wirtschaftlichen und vertraglichen Bedingungen zu realisieren, ggf. unter Hinzuziehung Dritter. Dazu ist die oben genannte Grundstücksfläche zu erwerben und das bestehende Klinikgebäude I zu sanieren. Die erforderlichen Stellplätze sind im Nutzungskonzept nachzuweisen, wobei ergänzend weitere Stellplätze im Klinikverbund auf im Einzelnen zu regelnder Grundlage (z. B. Miet- oder Pachtvertrag) zur Verfügung gestellt werden können. Sämtliche Kosten der Projektrealisierung sollen, soweit zulässig, vom Investor übernommen werden.
Die Stadt bzw. das Klinikum werden im Rahmen der Ausschreibung den Bewerbern keine Nutzer benennen. Es ist vielmehr Aufgabe des Investors, sich mit Interessenten für die gewerbliche Nutzung nach Maßgabe der genannten Vorgaben der Stadt in Verbindung zu setzen.
Die Grundstücksfläche ist derzeit mit einem Nießbrauchsrecht zu Gunsten des Klinikums Hanau belastet. Der Veräußerungserlös muss mindestens den Wert des Nießbrauchs und die Verfahrenskosten des Auftraggebers decken. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Auftraggeber die Aufhebung des Verhandlungsverfahrens vorbehält, wenn im Laufe der Verhandlungen erkennbar wird, dass die Ablösung des Nießbrauchs und die Verfahrenskosten aus dem gebotenen Veräußerungserlös nicht finanzierbar ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-12-21
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Auftragsbekanntmachung
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2017-07-03
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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