Die Stadt Hanau veräußert ein bebautes Grundstück auf dem Gelände des Klinikums Hanau (nachfolgend: das Projektgrundstück). Das Klinikgebäude I befindet sich an der Leimenstraße 20 in Hanau. Der Erwerber soll sich verpflichten, das Gebäude zu sanieren und für eine Folgenutzung mit Bezug zu Gesundheitsdienstleistungen herzurichten. Das Gebäude steht derzeit überwiegend leer und wird vorübergehend als Lagerfläche genutzt. Belange des Denkmalschutzes sind bei der Sanierung zu beachten. Eigentümer des Projektgrundstücks ist die Stadt Hanau. Die Stadt beabsichtigt, das Projektgrundstück an einen Erwerber zu veräußern, der dort kliniknahe Nutzungen (z. B. Ärztehaus mit Praxen für ambulante Behandlungen oder ähnliches) unterbringen wird. Ziel der beabsichtigten Sanierung und Umnutzung des Gebäudes ist es, im Interesse des Klinikums Hanau, Synergieeffekte aus der künftigen Nutzung des Areals zu erzielen. Haushaltsrechtlich ist die Stadt verpflichtet, aus der Veräußerung des Areals einen optimalen Ertrag zu erzielen. Einzelheiten sind einem Exposé mit näheren Angaben zur Grundstückssituation und zum Klinikum Hanau mit seinen Gesundheitsdienstleistungen zu entnehmen (vgl. unten Ziffer VI.3 Nr. 1) Die Stadt beabsichtigt, das Projektgrundstück mit dem Klinikgebäude I an den im Rahmen des Verhandlungsverfahrens auszuwählenden Investor mit der Maßgabe zu veräußern, das dieser das von ihm im Rahmen des Verhandlungsverfahrens entwickelte Nutzungskonzept verbindlich umsetzt. Dazu sind im Verhandlungsverfahren von den Bietern Nutzungskonzepte vorzulegen, die eine nachhaltige Nutzung des Objekts für Gesundheitsdienstleistungen (z. B. medizinische Praxen, ambulante Versorgung) beinhalten, aus der sich Synergieeffekte für den Betrieb des Klinikums ergeben. Das Nutzungskonzept wird in Verhandlungen mit der Stadt und dem Klinikum fortzuentwickeln sein, einschließlich der städtebaulichen, architektonischen, wirtschaftlichen und vertraglichen Realisierungsbedingungen. Die Stadt erwartet von ihrem künftigen Partner insbesondere, dass er sich vertraglich verpflichtet, das erarbeitete Nutzungskonzept zu den angebotenen wirtschaftlichen und vertraglichen Bedingungen zu realisieren, ggf. unter Hinzuziehung Dritter. Dazu ist die oben genannte Grundstücksfläche zu erwerben und das bestehende Klinikgebäude I zu sanieren. Die erforderlichen Stellplätze sind im Nutzungskonzept nachzuweisen, wobei ergänzend weitere Stellplätze im Klinikverbund auf im Einzelnen zu regelnder Grundlage (z. B. Miet- oder Pachtvertrag) zur Verfügung gestellt werden können. Sämtliche Kosten der Projektrealisierung sollen, soweit zulässig, vom Investor übernommen werden. Die Stadt bzw. das Klinikum werden im Rahmen der Ausschreibung den Bewerbern keine Nutzer benennen. Es ist vielmehr Aufgabe des Investors, sich mit Interessenten für die gewerbliche Nutzung nach Maßgabe der genannten Vorgaben der Stadt in Verbindung zu setzen. Die Grundstücksfläche ist derzeit mit einem Nießbrauchsrecht zu Gunsten des Klinikums Hanau belastet. Der Veräußerungserlös muss mindestens den Wert des Nießbrauchs und die Verfahrenskosten des Auftraggebers decken. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Auftraggeber die Aufhebung des Verhandlungsverfahrens vorbehält, wenn im Laufe der Verhandlungen erkennbar wird, dass die Ablösung des Nießbrauchs und die Verfahrenskosten aus dem gebotenen Veräußerungserlös nicht finanzierbar ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-12-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Kauf und Verkauf von Immobilien
Menge oder Umfang: Mindestens ca. 1,5 Mio EUR.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kauf und Verkauf von Immobilien📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Magistrat der Stadt Hanau
Postanschrift: Am Markt 14-18
Postleitzahl: 63450
Postort: Hanau
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum-hanau.de🌏
E-Mail: thorsten_wies@klinikum-hanau.de📧
Telefon: +49 61812963333📞
1. Ein Exposé mit näheren Angaben zur Grundstückssituation des Projektareals und zum Klinikum Hanau und seinen Gesundheitsdienstleistungen sowie zu den Zielen des Verhandlungsverfahrens kann bei der unter I.1 genannten Kontaktstelle angefordert werden..
Weitere Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen werden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nicht verschickt. Soweit sich aus Ziff. I.1) anderes ergibt, ist die dortige Angabe technisch bedingt.
2. Bewerbergemeinschaften müssen im Teilnahmeantrag ergänzend einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Die Vollmacht muss von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
3. Auf die Möglichkeit, sich gem. § 6 EG Abs. 8 VOB/A zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, wird hingewiesen.
4. Eigenerklärungen müssen rechtsverbindlich unterschrieben sein.
5. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und an die unter I.1) benannte Stelle in einem verschlossenen Briefumschlag bzw. als Paket zu übermitteln. Auf dem Umschlag ist der Vermerk „Teilnahmeantrag Investorenwettbewerb Umnutzung Klinikgebäude I – Bitte nicht öffnen“ anzubringen. Bewerbungen per E-Mail oder Fax sind nicht zulässig.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit den Teilnahmeanträgen vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern.
7. Es ist zulässig, dass Bewerber / Bewerbergemeinschaften erst bei Vertragsschluss eine Projektgesellschaft bilden, sofern durch eine geeignete Sicherungserklärung der Muttergesellschaft (Patronatserklärung) die Haftung des oder der Bewerber(s) / Bieter(s) sichergestellt ist.
8. Ein Mindestkaufpreis für den Erwerb des Projektgrundstücks ist nicht festgesetzt. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn im Laufe der Verhandlungen erkennbar wird, dass aus den gebotenen Erträgen des Grundstücks die Ablösung des Nießbrauchs zu Gunsten des Klinikums und die weiteren Verfahrenskosten nicht finanzierbar sind.
9. Die Ausschreibung erfolgt freiwillig. Aus der Sicht des Auftraggebers betrifft das Projekt keinen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 99 GWB. Der Auftraggeber führt das Verhandlungsverfahren jedoch freiwillig gemäß den Vorschriften der §§ 97 ff. GWB i.V.m. dem 2. Abschnitt der VOB/A durch.
10. Ortsbesichtigungen sind im Teilnahmewettbewerb nicht vorgesehen. Von entsprechenden Anfragen ist abzusehen. Die ausgewählten Bieter werden im Laufe des nachfolgenden Verhandlungsverfahrens Gelegenheit zu einer Begehung des Objekts erhalten.
nachr. HAD-Ref. : 2771/528
nachr. V-Nr/AKZ: KHU 2016/1.
1. Ein Exposé mit näheren Angaben zur Grundstückssituation des Projektareals und zum Klinikum Hanau und seinen Gesundheitsdienstleistungen sowie zu den Zielen des Verhandlungsverfahrens kann bei der unter I.1 genannten Kontaktstelle angefordert werden..
Weitere Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen werden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nicht verschickt. Soweit sich aus Ziff. I.1) anderes ergibt, ist die dortige Angabe technisch bedingt.
2. Bewerbergemeinschaften müssen im Teilnahmeantrag ergänzend einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Die Vollmacht muss von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
3. Auf die Möglichkeit, sich gem. § 6 EG Abs. 8 VOB/A zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, wird hingewiesen.
4. Eigenerklärungen müssen rechtsverbindlich unterschrieben sein.
5. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und an die unter I.1) benannte Stelle in einem verschlossenen Briefumschlag bzw. als Paket zu übermitteln. Auf dem Umschlag ist der Vermerk „Teilnahmeantrag Investorenwettbewerb Umnutzung Klinikgebäude I – Bitte nicht öffnen“ anzubringen. Bewerbungen per E-Mail oder Fax sind nicht zulässig.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit den Teilnahmeanträgen vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern.
7. Es ist zulässig, dass Bewerber / Bewerbergemeinschaften erst bei Vertragsschluss eine Projektgesellschaft bilden, sofern durch eine geeignete Sicherungserklärung der Muttergesellschaft (Patronatserklärung) die Haftung des oder der Bewerber(s) / Bieter(s) sichergestellt ist.
8. Ein Mindestkaufpreis für den Erwerb des Projektgrundstücks ist nicht festgesetzt. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn im Laufe der Verhandlungen erkennbar wird, dass aus den gebotenen Erträgen des Grundstücks die Ablösung des Nießbrauchs zu Gunsten des Klinikums und die weiteren Verfahrenskosten nicht finanzierbar sind.
9. Die Ausschreibung erfolgt freiwillig. Aus der Sicht des Auftraggebers betrifft das Projekt keinen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 99 GWB. Der Auftraggeber führt das Verhandlungsverfahren jedoch freiwillig gemäß den Vorschriften der §§ 97 ff. GWB i.V.m. dem 2. Abschnitt der VOB/A durch.
10. Ortsbesichtigungen sind im Teilnahmewettbewerb nicht vorgesehen. Von entsprechenden Anfragen ist abzusehen. Die ausgewählten Bieter werden im Laufe des nachfolgenden Verhandlungsverfahrens Gelegenheit zu einer Begehung des Objekts erhalten.
nachr. HAD-Ref. : 2771/528
nachr. V-Nr/AKZ: KHU 2016/1.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Stadt Hanau veräußert ein bebautes Grundstück auf dem Gelände des Klinikums Hanau (nachfolgend: das Projektgrundstück). Das Klinikgebäude I befindet sich an der Leimenstraße 20 in Hanau. Der Erwerber soll sich verpflichten, das Gebäude zu sanieren und für eine Folgenutzung mit Bezug zu Gesundheitsdienstleistungen herzurichten.
Die Stadt Hanau veräußert ein bebautes Grundstück auf dem Gelände des Klinikums Hanau (nachfolgend: das Projektgrundstück). Das Klinikgebäude I befindet sich an der Leimenstraße 20 in Hanau. Der Erwerber soll sich verpflichten, das Gebäude zu sanieren und für eine Folgenutzung mit Bezug zu Gesundheitsdienstleistungen herzurichten.
Das Gebäude steht derzeit überwiegend leer und wird vorübergehend als Lagerfläche genutzt. Belange des Denkmalschutzes sind bei der Sanierung zu beachten.
Eigentümer des Projektgrundstücks ist die Stadt Hanau. Die Stadt beabsichtigt, das Projektgrundstück an einen Erwerber zu veräußern, der dort kliniknahe Nutzungen (z. B. Ärztehaus mit Praxen für ambulante Behandlungen oder ähnliches) unterbringen wird. Ziel der beabsichtigten Sanierung und Umnutzung des Gebäudes ist es, im Interesse des Klinikums Hanau, Synergieeffekte aus der künftigen Nutzung des Areals zu erzielen. Haushaltsrechtlich ist die Stadt verpflichtet, aus der Veräußerung des Areals einen optimalen Ertrag zu erzielen. Einzelheiten sind einem Exposé mit näheren Angaben zur Grundstückssituation und zum Klinikum Hanau mit seinen Gesundheitsdienstleistungen zu entnehmen (vgl. unten Ziffer VI.3 Nr. 1)
Eigentümer des Projektgrundstücks ist die Stadt Hanau. Die Stadt beabsichtigt, das Projektgrundstück an einen Erwerber zu veräußern, der dort kliniknahe Nutzungen (z. B. Ärztehaus mit Praxen für ambulante Behandlungen oder ähnliches) unterbringen wird. Ziel der beabsichtigten Sanierung und Umnutzung des Gebäudes ist es, im Interesse des Klinikums Hanau, Synergieeffekte aus der künftigen Nutzung des Areals zu erzielen. Haushaltsrechtlich ist die Stadt verpflichtet, aus der Veräußerung des Areals einen optimalen Ertrag zu erzielen. Einzelheiten sind einem Exposé mit näheren Angaben zur Grundstückssituation und zum Klinikum Hanau mit seinen Gesundheitsdienstleistungen zu entnehmen (vgl. unten Ziffer VI.3 Nr. 1)
Die Stadt beabsichtigt, das Projektgrundstück mit dem Klinikgebäude I an den im Rahmen des Verhandlungsverfahrens auszuwählenden Investor mit der Maßgabe zu veräußern, das dieser das von ihm im Rahmen des Verhandlungsverfahrens entwickelte Nutzungskonzept verbindlich umsetzt. Dazu sind im Verhandlungsverfahren von den Bietern Nutzungskonzepte vorzulegen, die eine nachhaltige Nutzung des Objekts für Gesundheitsdienstleistungen (z. B. medizinische Praxen, ambulante Versorgung) beinhalten, aus der sich Synergieeffekte für den Betrieb des Klinikums ergeben. Das Nutzungskonzept wird in Verhandlungen mit der Stadt und dem Klinikum fortzuentwickeln sein, einschließlich der städtebaulichen, architektonischen, wirtschaftlichen und vertraglichen Realisierungsbedingungen. Die Stadt erwartet von ihrem künftigen Partner insbesondere, dass er sich vertraglich verpflichtet, das erarbeitete Nutzungskonzept zu den angebotenen wirtschaftlichen und vertraglichen Bedingungen zu realisieren, ggf. unter Hinzuziehung Dritter. Dazu ist die oben genannte Grundstücksfläche zu erwerben und das bestehende Klinikgebäude I zu sanieren. Die erforderlichen Stellplätze sind im Nutzungskonzept nachzuweisen, wobei ergänzend weitere Stellplätze im Klinikverbund auf im Einzelnen zu regelnder Grundlage (z. B. Miet- oder Pachtvertrag) zur Verfügung gestellt werden können. Sämtliche Kosten der Projektrealisierung sollen, soweit zulässig, vom Investor übernommen werden.
Die Stadt beabsichtigt, das Projektgrundstück mit dem Klinikgebäude I an den im Rahmen des Verhandlungsverfahrens auszuwählenden Investor mit der Maßgabe zu veräußern, das dieser das von ihm im Rahmen des Verhandlungsverfahrens entwickelte Nutzungskonzept verbindlich umsetzt. Dazu sind im Verhandlungsverfahren von den Bietern Nutzungskonzepte vorzulegen, die eine nachhaltige Nutzung des Objekts für Gesundheitsdienstleistungen (z. B. medizinische Praxen, ambulante Versorgung) beinhalten, aus der sich Synergieeffekte für den Betrieb des Klinikums ergeben. Das Nutzungskonzept wird in Verhandlungen mit der Stadt und dem Klinikum fortzuentwickeln sein, einschließlich der städtebaulichen, architektonischen, wirtschaftlichen und vertraglichen Realisierungsbedingungen. Die Stadt erwartet von ihrem künftigen Partner insbesondere, dass er sich vertraglich verpflichtet, das erarbeitete Nutzungskonzept zu den angebotenen wirtschaftlichen und vertraglichen Bedingungen zu realisieren, ggf. unter Hinzuziehung Dritter. Dazu ist die oben genannte Grundstücksfläche zu erwerben und das bestehende Klinikgebäude I zu sanieren. Die erforderlichen Stellplätze sind im Nutzungskonzept nachzuweisen, wobei ergänzend weitere Stellplätze im Klinikverbund auf im Einzelnen zu regelnder Grundlage (z. B. Miet- oder Pachtvertrag) zur Verfügung gestellt werden können. Sämtliche Kosten der Projektrealisierung sollen, soweit zulässig, vom Investor übernommen werden.
Die Stadt bzw. das Klinikum werden im Rahmen der Ausschreibung den Bewerbern keine Nutzer benennen. Es ist vielmehr Aufgabe des Investors, sich mit Interessenten für die gewerbliche Nutzung nach Maßgabe der genannten Vorgaben der Stadt in Verbindung zu setzen.
Die Stadt bzw. das Klinikum werden im Rahmen der Ausschreibung den Bewerbern keine Nutzer benennen. Es ist vielmehr Aufgabe des Investors, sich mit Interessenten für die gewerbliche Nutzung nach Maßgabe der genannten Vorgaben der Stadt in Verbindung zu setzen.
Die Grundstücksfläche ist derzeit mit einem Nießbrauchsrecht zu Gunsten des Klinikums Hanau belastet. Der Veräußerungserlös muss mindestens den Wert des Nießbrauchs und die Verfahrenskosten des Auftraggebers decken. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Auftraggeber die Aufhebung des Verhandlungsverfahrens vorbehält, wenn im Laufe der Verhandlungen erkennbar wird, dass die Ablösung des Nießbrauchs und die Verfahrenskosten aus dem gebotenen Veräußerungserlös nicht finanzierbar ist.
Die Grundstücksfläche ist derzeit mit einem Nießbrauchsrecht zu Gunsten des Klinikums Hanau belastet. Der Veräußerungserlös muss mindestens den Wert des Nießbrauchs und die Verfahrenskosten des Auftraggebers decken. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Auftraggeber die Aufhebung des Verhandlungsverfahrens vorbehält, wenn im Laufe der Verhandlungen erkennbar wird, dass die Ablösung des Nießbrauchs und die Verfahrenskosten aus dem gebotenen Veräußerungserlös nicht finanzierbar ist.
Referenznummer: KHU 2016/1
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leimenstr. 20, 63450 Hanau.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 3 VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Kopie eines Auszugs aus dem Handels- bzw. Berufsregister; der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein, gerechnet vom Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziff. IV.3.4 dieser Bekanntmachung). Ausländische Bewerber legen einen gleichwertigen Nachweis vor.
1. Kopie eines Auszugs aus dem Handels- bzw. Berufsregister; der Auszug darf nicht älter als 3 Monate sein, gerechnet vom Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge (Ziff. IV.3.4 dieser Bekanntmachung). Ausländische Bewerber legen einen gleichwertigen Nachweis vor.
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 Nr. 1 VOB/A, zum Nichtvorliegen der Umstände nach § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 lit. e bis g VOB/A sowie zum Vorliegen der Umstände nach § 6 EG Abs. 3 Nr. 2 lit. h und lit. i VOB/A.
3. Darstellung des Unternehmens, Angaben zur Gesellschafterstruktur und zur Konzernangehörigkeit sowie zu gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen und Beteiligungen.
4. Eigenerklärung, dass die Verpflichtungen nach dem hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014 (GVBl 2014, 354) bekannt sind und beachtet werden, insbesondere die gemäß § 7 HTVG geforderten Erklärungen auf Verlangen des Auftraggebers vor Beendigung des Vergabeverfahrens abgegeben werden.
4. Eigenerklärung, dass die Verpflichtungen nach dem hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014 (GVBl 2014, 354) bekannt sind und beachtet werden, insbesondere die gemäß § 7 HTVG geforderten Erklärungen auf Verlangen des Auftraggebers vor Beendigung des Vergabeverfahrens abgegeben werden.
Die vorstehend geforderten Erklärungen und Unterlagen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 3 VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren inkl. Kopien der Jahresabschlüsse der Bewerber (soweit solche nach den gesetzlichen Bestimmungen für den Bewerber / das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft aufzustellen sind).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren inkl. Kopien der Jahresabschlüsse der Bewerber (soweit solche nach den gesetzlichen Bestimmungen für den Bewerber / das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft aufzustellen sind).
2. Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens mit vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, d. h. insbesondere mit der Sanierung und Umnutzung gewerblicher Immobilien und Investorenprojekten mit Schwerpunkt im Gesundheitssektor.
3. Aussagekräftige Bankauskunft (Bestätigung ausreichender Liquidität und Bonität für ein Gewerbeprojekt der ausgeschriebenen Größenordnung).
Die vorstehend nach Nr. 1 und Nr. 2 geforderten Erklärungen sind für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert vorzulegen, die Bankauskunft nach Nr. 3 für die Bewerbergemeinschaft als solche.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6 EG Abs. 3 VOB/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Mindestens 1 Referenz über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Es muss erkennbar sein, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erarbeitung des im Exposé geforderten gewerblichen Nutzungskonzepts für eine nachhaltige Nutzung des Objekts für Gesundheitsdienstleistungen in der Lage ist.
1. Mindestens 1 Referenz über Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind. Es muss erkennbar sein, dass der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zur Erarbeitung des im Exposé geforderten gewerblichen Nutzungskonzepts für eine nachhaltige Nutzung des Objekts für Gesundheitsdienstleistungen in der Lage ist.
a. Als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die
(i.) die konzeptionelle Entwicklung und die bauliche Realisierung und Vermarktung umfassen, und
(ii.) Objekte für Gesundheitsdienstleistungen betreffen, wobei die Nutzung im Bereich des Gesundheitssektors überwiegend, aber nicht ausschließlich sein muss, und
(iii.) Erfahrung mit der Sanierung und Umnutzung gewerblicher BestandsiImmobilien nachweisen.
b. Jede Referenz muss den (i.) Ausführungsort, (ii.) den konkreten Auftragsgegenstand mit Darstellung der vom Bewerber / der Bewerbergemeinschaft erbrachten Leistungen sowie (iii.) Namen und Telefonnummer eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, (iv.) das Investitionsvolumen, (v.) die Grundstücksfläche und (vi.) die realisierte Bruttogeschossfläche sowie (vii.) Erläuterungen zum Nutzungskonzept des Referenzobjekts enthalten. Zusätzlich (viii.) sind Angaben zum Umbau im denkmalgeschützten Bestand zu machen. Jeder Referenz sind aussagefähige Unterlagen zur Beurteilung der innerstädtischen gewerblichen Nutzung im Gesundheitssektor vorzulegen. Planunterlagen, Ansichten, Skizzen, Fotos oder vergleichbare illustrierende Unterlagen sind für jede Referenz zusätzlich beizufügen.
b. Jede Referenz muss den (i.) Ausführungsort, (ii.) den konkreten Auftragsgegenstand mit Darstellung der vom Bewerber / der Bewerbergemeinschaft erbrachten Leistungen sowie (iii.) Namen und Telefonnummer eines Ansprechpartners beim Auftraggeber, (iv.) das Investitionsvolumen, (v.) die Grundstücksfläche und (vi.) die realisierte Bruttogeschossfläche sowie (vii.) Erläuterungen zum Nutzungskonzept des Referenzobjekts enthalten. Zusätzlich (viii.) sind Angaben zum Umbau im denkmalgeschützten Bestand zu machen. Jeder Referenz sind aussagefähige Unterlagen zur Beurteilung der innerstädtischen gewerblichen Nutzung im Gesundheitssektor vorzulegen. Planunterlagen, Ansichten, Skizzen, Fotos oder vergleichbare illustrierende Unterlagen sind für jede Referenz zusätzlich beizufügen.
c. Als Referenzen können sowohl im Betrieb oder im Baustadium befindliche Projekte genannt werden. Mindestens eine Referenz muss innerhalb der letzten 5 Jahre vollständig realisiert und bezugsfertig übergeben sein.
2. Angaben über das zur Verfügung stehende Personal unter Angabe von Namen und Qualifikation (Ausbildung, beruflicher Werdegang und Referenzen), gegliedert nach Gesamtleitung, Architektur, Betrieb und Vermarktung.
Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn die vorstehend unter 1. bis 2. benannten Angaben und Referenzen von der Gemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Referenz nach Nr. 3 muss auch vorgelegt werden, wenn sich ein Architektur- und Planungsbüro allein oder als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt.
Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn die vorstehend unter 1. bis 2. benannten Angaben und Referenzen von der Gemeinschaft insgesamt vorgelegt werden. Die Referenz nach Nr. 3 muss auch vorgelegt werden, wenn sich ein Architektur- und Planungsbüro allein oder als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bewirbt.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Art und Umfang der Sicherheiten sind abhängig von den einzelnen Lösungsvorschlägen und werden im Rahmen der Verhandlungen konkretisiert.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Die Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen sind abhängig von den einzelnen Lösungsvorschlägen und werden im Rahmen der Verhandlungen konkretisiert.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gesamtschuldnerische Haftung von GbR und Gesellschaftern. Das Recht, gem. § 6 EG Abs. 6 VOB/A die Annahme einer bestimmten Rechtsform zu verlangen, wird vorbehalten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gesamtschuldnerische Haftung von GbR und Gesellschaftern. Das Recht, gem. § 6 EG Abs. 6 VOB/A die Annahme einer bestimmten Rechtsform zu verlangen, wird vorbehalten.
Sonstige besondere Bedingungen:
Es gelten die besonderen Bedingungen gemäß dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014 (GVBl 2014, 354), insbesondere die Vorgaben zu Tariftreuepflicht, Mindestentgelt, Nachunternehmen/Verleihunternehmen und Nachweisen und Kontrollen (§ 4, 6, 8, 9 HVTG) sowie § 7 HTVG, wonach die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach Maßgabe des HTVG abzugeben haben.
Es gelten die besonderen Bedingungen gemäß dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19.12.2014 (GVBl 2014, 354), insbesondere die Vorgaben zu Tariftreuepflicht, Mindestentgelt, Nachunternehmen/Verleihunternehmen und Nachweisen und Kontrollen (§ 4, 6, 8, 9 HVTG) sowie § 7 HTVG, wonach die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach Maßgabe des HTVG abzugeben haben.
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
1. Anzahl der vergleichbaren Referenzen, wobei der Bewerber mit den meisten Referenzen 5 Punkte erhält, die übrigen Bewerber proportional weniger Punkte entsprechend der Anzahl vergleichbarer Referenzen. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 1 gewichtet, so dass maximal 5 Punkte erreichbar sind.
1. Anzahl der vergleichbaren Referenzen, wobei der Bewerber mit den meisten Referenzen 5 Punkte erhält, die übrigen Bewerber proportional weniger Punkte entsprechend der Anzahl vergleichbarer Referenzen. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 1 gewichtet, so dass maximal 5 Punkte erreichbar sind.
2. Maß der Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenzen, wobei jede Referenz für sich gewertet und dann für alle Referenzen der Durchschnitt gebildet wird. Eine sehr gut vergleichbare Referenz erhält 5 Punkte, etc., ein ungenügende Referenz 0 Punkte. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 3 gewichtet, so dass maximal 15 Punkte erreicht werden können.
2. Maß der Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenzen, wobei jede Referenz für sich gewertet und dann für alle Referenzen der Durchschnitt gebildet wird. Eine sehr gut vergleichbare Referenz erhält 5 Punkte, etc., ein ungenügende Referenz 0 Punkte. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 3 gewichtet, so dass maximal 15 Punkte erreicht werden können.
3. Qualität der Nutzungskonzepte für eine nachhaltige Nutzung des Objekts für Gesundheitsdienstleistungen der vergleichbaren Referenzen, wobei jede Referenz für sich gewertet und dann für alle Referenzen der Durchschnitt gebildet wird. Als sehr gut bewertete Referenzen erhalten 5 Punkte, etc., als ungenügend bewertete Referenzen 0 Punkte. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 3 gewichtet, so dass maximal 15 Punkte erreichbar sind.
3. Qualität der Nutzungskonzepte für eine nachhaltige Nutzung des Objekts für Gesundheitsdienstleistungen der vergleichbaren Referenzen, wobei jede Referenz für sich gewertet und dann für alle Referenzen der Durchschnitt gebildet wird. Als sehr gut bewertete Referenzen erhalten 5 Punkte, etc., als ungenügend bewertete Referenzen 0 Punkte. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 3 gewichtet, so dass maximal 15 Punkte erreichbar sind.
4. Anzahl der vergleichbaren Referenzen, die Erfahrungen mit dem Umbau des Referenzobjekts im denkmalgeschützten Bestand nachweisen, wobei der Bewerber mit den meisten Referenzen 5 Punkte erhält, die übrigen proportional entsprechend der Anzahl der vergleichbaren Referenzen. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 1 gewichtet, so dass maximal 5 Punkte erreichbar sind.
4. Anzahl der vergleichbaren Referenzen, die Erfahrungen mit dem Umbau des Referenzobjekts im denkmalgeschützten Bestand nachweisen, wobei der Bewerber mit den meisten Referenzen 5 Punkte erhält, die übrigen proportional entsprechend der Anzahl der vergleichbaren Referenzen. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 1 gewichtet, so dass maximal 5 Punkte erreichbar sind.
5. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft mit dem höchsten Gesamtumsatz erhält 5 Punkte, die übrigen Bewerber proportional weniger Punkte entsprechend der Höhe ihres Gesamtumsatzes. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 1 gewichtet, so dass maximal 5 Punkte erreichbar sind.
5. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft mit dem höchsten Gesamtumsatz erhält 5 Punkte, die übrigen Bewerber proportional weniger Punkte entsprechend der Höhe ihres Gesamtumsatzes. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 1 gewichtet, so dass maximal 5 Punkte erreichbar sind.
6. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft mit dem höchsten Umsatz vergleichbarer Leistungen erhält 5 Punkte, die übrigen Bewerber proportional weniger Punkte entsprechend der Höhe ihres Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 1 gewichtet, so dass maximal 5 Punkte erreichbar sind.
6. Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft mit dem höchsten Umsatz vergleichbarer Leistungen erhält 5 Punkte, die übrigen Bewerber proportional weniger Punkte entsprechend der Höhe ihres Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen. Die erreichte Punktzahl wird mit dem Faktor 1 gewichtet, so dass maximal 5 Punkte erreichbar sind.
Ausgewählt werden die Bewerber/Bewerbergemeinschaft mit der höchsten Gesamtpunktzahl.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-03-01 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Thorsten Wies
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-10-01 📅
Datum des Endes: 2018-05-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: KHU 2016/1
Zusätzliche Informationen
1. Ein Exposé mit näheren Angaben zur Grundstückssituation des Projektareals und zum Klinikum Hanau und seinen Gesundheitsdienstleistungen sowie zu den Zielen des Verhandlungsverfahrens kann bei der unter I.1 genannten Kontaktstelle angefordert werden..
1. Ein Exposé mit näheren Angaben zur Grundstückssituation des Projektareals und zum Klinikum Hanau und seinen Gesundheitsdienstleistungen sowie zu den Zielen des Verhandlungsverfahrens kann bei der unter I.1 genannten Kontaktstelle angefordert werden..
Weitere Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen werden im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nicht verschickt. Soweit sich aus Ziff. I.1) anderes ergibt, ist die dortige Angabe technisch bedingt.
2. Bewerbergemeinschaften müssen im Teilnahmeantrag ergänzend einen bevollmächtigten Vertreter benennen. Die Vollmacht muss von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
3. Auf die Möglichkeit, sich gem. § 6 EG Abs. 8 VOB/A zur Erfüllung des Auftrags der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, wird hingewiesen.
4. Eigenerklärungen müssen rechtsverbindlich unterschrieben sein.
5. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und an die unter I.1) benannte Stelle in einem verschlossenen Briefumschlag bzw. als Paket zu übermitteln. Auf dem Umschlag ist der Vermerk „Teilnahmeantrag Investorenwettbewerb Umnutzung Klinikgebäude I – Bitte nicht öffnen“ anzubringen. Bewerbungen per E-Mail oder Fax sind nicht zulässig.
5. Die Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache zu verfassen und an die unter I.1) benannte Stelle in einem verschlossenen Briefumschlag bzw. als Paket zu übermitteln. Auf dem Umschlag ist der Vermerk „Teilnahmeantrag Investorenwettbewerb Umnutzung Klinikgebäude I – Bitte nicht öffnen“ anzubringen. Bewerbungen per E-Mail oder Fax sind nicht zulässig.
6. Der Auftraggeber behält sich vor, die Bewerber aufzufordern, die mit den Teilnahmeanträgen vorgelegten Erklärungen und Unterlagen zu vervollständigen oder zu erläutern.
7. Es ist zulässig, dass Bewerber / Bewerbergemeinschaften erst bei Vertragsschluss eine Projektgesellschaft bilden, sofern durch eine geeignete Sicherungserklärung der Muttergesellschaft (Patronatserklärung) die Haftung des oder der Bewerber(s) / Bieter(s) sichergestellt ist.
7. Es ist zulässig, dass Bewerber / Bewerbergemeinschaften erst bei Vertragsschluss eine Projektgesellschaft bilden, sofern durch eine geeignete Sicherungserklärung der Muttergesellschaft (Patronatserklärung) die Haftung des oder der Bewerber(s) / Bieter(s) sichergestellt ist.
8. Ein Mindestkaufpreis für den Erwerb des Projektgrundstücks ist nicht festgesetzt. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn im Laufe der Verhandlungen erkennbar wird, dass aus den gebotenen Erträgen des Grundstücks die Ablösung des Nießbrauchs zu Gunsten des Klinikums und die weiteren Verfahrenskosten nicht finanzierbar sind.
8. Ein Mindestkaufpreis für den Erwerb des Projektgrundstücks ist nicht festgesetzt. Der Auftraggeber behält sich jedoch vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, wenn im Laufe der Verhandlungen erkennbar wird, dass aus den gebotenen Erträgen des Grundstücks die Ablösung des Nießbrauchs zu Gunsten des Klinikums und die weiteren Verfahrenskosten nicht finanzierbar sind.
9. Die Ausschreibung erfolgt freiwillig. Aus der Sicht des Auftraggebers betrifft das Projekt keinen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 99 GWB. Der Auftraggeber führt das Verhandlungsverfahren jedoch freiwillig gemäß den Vorschriften der §§ 97 ff. GWB i.V.m. dem 2. Abschnitt der VOB/A durch.
9. Die Ausschreibung erfolgt freiwillig. Aus der Sicht des Auftraggebers betrifft das Projekt keinen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 99 GWB. Der Auftraggeber führt das Verhandlungsverfahren jedoch freiwillig gemäß den Vorschriften der §§ 97 ff. GWB i.V.m. dem 2. Abschnitt der VOB/A durch.
10. Ortsbesichtigungen sind im Teilnahmewettbewerb nicht vorgesehen. Von entsprechenden Anfragen ist abzusehen. Die ausgewählten Bieter werden im Laufe des nachfolgenden Verhandlungsverfahrens Gelegenheit zu einer Begehung des Objekts erhalten.
nachr. HAD-Ref. : 2771/528
nachr. V-Nr/AKZ: KHU 2016/1.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 249-453546 (2015-12-21)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2017-07-03) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Siehe Ziff. II.2.4).
Gesamtwert des Auftrags: 1 500 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Erschließung von Nichtwohngrundstücken📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Main-Kinzig-Kreis
🏙️
Das Gebäude steht derzeit überwiegend leer und wird vorübergehend als Lagerfläche benutzt. Belange des Denkmalschutzes sind bei der Sanierung zu beachten.
Eigentümer des Projektgrundstücks ist die Stadt Hanau. Die Stadt beabsichtigt, das Projektgrundstück an einen Erwerber zu veräußern, der dort kliniknahe Nutzungen (z. B. Ärztehaus mit Praxen für ambulante Behandlungen und ähnliches) unterbringen wird. Ziel der baulichen Sanierung und Umnutzung des Gebäudes ist es, im Interesse des Klinikums Hanau, Synergieeffekte aus der künftigen Nutzung des Areals zu erzielen. Haushaltsrechtlich ist die Stadt verpflichtet, aus der Veräußerung des Areals einen optimalen Ertrag zu erzielen. Einzelheiten sind in einem Exposé mit näheren Angaben zur Grundstückssituation und zum Klinikum Hanau mit seinen Gesundheitsdienstleistungen zu entnehmen.
Eigentümer des Projektgrundstücks ist die Stadt Hanau. Die Stadt beabsichtigt, das Projektgrundstück an einen Erwerber zu veräußern, der dort kliniknahe Nutzungen (z. B. Ärztehaus mit Praxen für ambulante Behandlungen und ähnliches) unterbringen wird. Ziel der baulichen Sanierung und Umnutzung des Gebäudes ist es, im Interesse des Klinikums Hanau, Synergieeffekte aus der künftigen Nutzung des Areals zu erzielen. Haushaltsrechtlich ist die Stadt verpflichtet, aus der Veräußerung des Areals einen optimalen Ertrag zu erzielen. Einzelheiten sind in einem Exposé mit näheren Angaben zur Grundstückssituation und zum Klinikum Hanau mit seinen Gesundheitsdienstleistungen zu entnehmen.
Die Stadt beabsichtigt, das Projektgrundstück mit dem Klinikgebäude I an den im Rahmen des Verhandlungsverfahrens auszuwählenden Inverstor mit der Maßgabe zu veräußern, das dieser das von ihm im Rahmen des Verhandlungsverfahrens entwickelte Nutzungskonzept verbindlich umsetzt. Dazu sind im Verhandlungsverfahren von den Bietern Nutzungskonzepte vorzulegen, die eine nachhaltige Nutzung des Objekts für Gesundheitsdienstleistungen (z. B. medizinische Praxen, ambulante Versorgung) beinhalten, aus der sich Synergieeffekte für den Betrieb des Klinikums ergeben. Das Nutzungskonzept wird in Verhandlungen mit der Stadt und dem Klinikum fortzuentwickeln sein, einschließlich der städtebaulichen, architektonischen, wirtschaftlichen und vertraglichen Realisierungsbedingungen. Die Stadt erwartet von ihrem künftigen Partner insbesondere, dass er sich vertraglich verpflichtet, das erarbeitete Nutzungskonzept zu den angebotenen wirtschaftlichen und vertraglichen Bedingungen zu realisieren, ggf. unter Hinzuziehung Dritter. Dazu ist die oben genannte Grundstücksfläche zu erwerben und das bestehende Klinikgebäude I zu sanieren. Die erforderlichen Stellplätze sind im Nutzungskonzept nachzuweisen, wobei ergänzend weitere Stellplätze im Klinikverbund auf im Einzelnen zu regelnder Grundlage (z. B. Miet- oder Pachtvertrag) zur Verfügung gestellt werden können. Sämtliche Kosten der Projektrealisierung sollen, soweit zulässig, vom Investor übernommen werden.
Die Stadt beabsichtigt, das Projektgrundstück mit dem Klinikgebäude I an den im Rahmen des Verhandlungsverfahrens auszuwählenden Inverstor mit der Maßgabe zu veräußern, das dieser das von ihm im Rahmen des Verhandlungsverfahrens entwickelte Nutzungskonzept verbindlich umsetzt. Dazu sind im Verhandlungsverfahren von den Bietern Nutzungskonzepte vorzulegen, die eine nachhaltige Nutzung des Objekts für Gesundheitsdienstleistungen (z. B. medizinische Praxen, ambulante Versorgung) beinhalten, aus der sich Synergieeffekte für den Betrieb des Klinikums ergeben. Das Nutzungskonzept wird in Verhandlungen mit der Stadt und dem Klinikum fortzuentwickeln sein, einschließlich der städtebaulichen, architektonischen, wirtschaftlichen und vertraglichen Realisierungsbedingungen. Die Stadt erwartet von ihrem künftigen Partner insbesondere, dass er sich vertraglich verpflichtet, das erarbeitete Nutzungskonzept zu den angebotenen wirtschaftlichen und vertraglichen Bedingungen zu realisieren, ggf. unter Hinzuziehung Dritter. Dazu ist die oben genannte Grundstücksfläche zu erwerben und das bestehende Klinikgebäude I zu sanieren. Die erforderlichen Stellplätze sind im Nutzungskonzept nachzuweisen, wobei ergänzend weitere Stellplätze im Klinikverbund auf im Einzelnen zu regelnder Grundlage (z. B. Miet- oder Pachtvertrag) zur Verfügung gestellt werden können. Sämtliche Kosten der Projektrealisierung sollen, soweit zulässig, vom Investor übernommen werden.
Die Grundstücksfläche ist derzeit mit einem Nießbrauchsrecht zu Gunsten des Klinikums Hanau belastet. Der Veräußerungserlös muss mindestens den Wert des Nießbrauchs und die Verfahrenskosten des Auftraggebers decken. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Auftraggeber die Aufhebung des Verhandlungsverfahrens vorbehält, wenn im Laufe der Verhandlungen erkennbar wird, dass die Ablösung des Nießbrauchs und die Verfahrenskosten aus dem gebotenen Veräußerungserlös nicht finanzierbar sind.
Die Grundstücksfläche ist derzeit mit einem Nießbrauchsrecht zu Gunsten des Klinikums Hanau belastet. Der Veräußerungserlös muss mindestens den Wert des Nießbrauchs und die Verfahrenskosten des Auftraggebers decken. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Auftraggeber die Aufhebung des Verhandlungsverfahrens vorbehält, wenn im Laufe der Verhandlungen erkennbar wird, dass die Ablösung des Nießbrauchs und die Verfahrenskosten aus dem gebotenen Veräußerungserlös nicht finanzierbar sind.
Zusätzliche Informationen: Siehe Ziff. VI.3).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: D-63450 Hanau.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2017-06-29 📅
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Klinikum Hanau GmbH
Internetadresse: www.klinikum-hanau.de🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Die Ausschreibung erfolgt freiwillig. Aus der Sicht des Auftraggebers betrifft das Projekt keinen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 99 GWB a. F. bzw. § 103 GWB n. F. Der Auftraggeber führt das Verhandlungsverfahren jedoch freiwillig gemäß den Vorschriften der §§ 97 ff. GWB i. V. m. dem 2. Abschnitt der VOB/A durch.
Die Ausschreibung erfolgt freiwillig. Aus der Sicht des Auftraggebers betrifft das Projekt keinen öffentlichen Auftrag im Sinne des § 99 GWB a. F. bzw. § 103 GWB n. F. Der Auftraggeber führt das Verhandlungsverfahren jedoch freiwillig gemäß den Vorschriften der §§ 97 ff. GWB i. V. m. dem 2. Abschnitt der VOB/A durch.
Die Wertangaben in Ziff. II.1.7 und V.2.4 wiederholen den geschätzten Gesamtumfang in Ziff. II.2.1 der EU-Bekanntmachung im ABl. 2015/S 249-453546. Der Wert des vergebenen Auftrags wird nicht veröffentlicht, da er dem Geheimschutz gemäß § 14 EU Abs. 8 VOB/A unterliegt.
Die Wertangaben in Ziff. II.1.7 und V.2.4 wiederholen den geschätzten Gesamtumfang in Ziff. II.2.1 der EU-Bekanntmachung im ABl. 2015/S 249-453546. Der Wert des vergebenen Auftrags wird nicht veröffentlicht, da er dem Geheimschutz gemäß § 14 EU Abs. 8 VOB/A unterliegt.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
E-Mail: vergabekammer@rpda.hessen.de📧
Fax: +49 6151125816 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 107 ff. GWB a.F. bzw. §§ 160 ff. GWB n.F. ist nicht statthaft, da die Auftragsvergabe keinen öffentlichen Auftrag betrifft (vgl. Ziff.VI.3)). Zudem gilt:
Gemäß § 107 Abs. 3 GWB a.F. / 160 Abs. 3 GWB n.F. ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Gemäß § 101 b GWB a.F. / § 135 GWB n.F. ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 101 a GWB a.F. / § 134 GWB n.F. verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im EU-Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Land: Deutschland 🇩🇪 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Quelle: OJS 2017/S 129-263018 (2017-07-03)