Jahresabschlussprüfer

KfW

(1) Der Auftragnehmer hat den Konzernabschluss der KfW-Bankengruppe nach IAS/IFRS sowie die Einzelabschlüsse der dem Konzern angehörenden Unternehmen nach HGB zu prüfen. Die Prüfung betrifft die Geschäftsjahre 2017 bis 2020.
(2) Zusätzlich fallen als unterjährige Tätigkeiten die Erstellung von Comfort Letter und Consent, sowie die prüferische Durchsicht der Quartalsabschlüsse der Konzernmutter (KfW) an.
(3) Gegenstand des Auftrages ist ferner die prüferische Begleitung von Großprojekten durch den Auftragnehmer.
(a) Modernisierung Hauptbuchhaltungssystem (SAP; IFRS 9)
(b) Anwendung von KWG-Normen durch die Konzernmutter (KfW)
(4) Prüferische Stellungnahme/Beurteilung
Des Weiteren benötigen die Auftraggeber Stellungnahmen zu bilanziellen Fragestellungen, deren Ergebnisse im engen Zusammenhang mit der Prüfung des Einzel- bzw. Konzernabschlusses der KfW und ihrer Tochtergesellschaften stehen.
(5) Programmprüfungen der ordnungsgemäßen Verwendung von Haushaltsmittel des Bundes und anderer öffentlicher Institutionen
Hinweis: Die Auftrageber haben ein sehr großes Interesse an der Unabhängigkeit ihres Abschlussprüfers und erteilen deshalb dem Abschlussprüfer unmittelbar vor und während dessen Prüfungstätigkeit keine Beratungsaufträge.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-02-01. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-30.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-12-30 Auftragsbekanntmachung
2016-12-14 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-12-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Menge oder Umfang:
(1) Der Auftragnehmer hat den Konzernabschluss der KfW-Bankengruppe nach IAS/IFRS sowie die Einzelabschlüsse der dem Konzern angehörenden Unternehmen nach HGB zu prüfen. Die Prüfung betrifft die Geschäftsjahre 2017 bis 2020.(2) Zusätzlich fallen als unterjährige Tätigkeiten die Erstellung von Comfort Letter und Consent, sowie die prüferische Durchsicht der Quartalsabschlüsse der Konzernmutter (KfW) an.(3) Gegenstand des Auftrages ist ferner die prüferische Begleitung von Großprojekten durch den Auftragnehmer.(a) Modernisierung Hauptbuchhaltungssystem (SAP; IFRS 9):Die KfW hat in 2012 begonnen, im Zuge der Modernisierung ihrer Finanzarchitektur mit SAP das bisherige Hauptbuchhaltungssystem ORAG 8 mittelfristig durch SAP ERP Financials zu ersetzen und den SAP Bank Analyzer für die Bilanzierung für Finanzinstrumente, das Meldewesen und das Ertragscontrolling einzuführen sowie ein zentrales Financial Data Warehouse (DIS) zu etablieren. Die KfW hat zu diesem Zweck ein umfassendes Großprojekt (SAPFin) aufgesetzt. Im Rahmen der Erarbeitung und Festlegung der fachlichen Grundlagen wurden und werden Fachkonzepte erarbeitet, in denen sowohl die verschiedenen internen Anforderungen der Fachbereiche als auch die externen Anforderungen (z. B. der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 9) umgesetzt wurden und werden. Die darauf aufbauenden IT-Konzepte bilden die Grundlage für die technische Umsetzung der fachlichen Anforderungen innerhalb der neuen IT- und Prozess-Architektur. Der Betriebsübergang des Projektes ist für den 1.1.2018 für die Konzernbilanzierung nach IFRS 9 vorgesehen, der durch nachfolgend beschriebene Maßnahmen abgesichert wird. Der Wirtschaftsprüfer soll, vorbereitend zu der voraussichtlichen Rolle des Jahresabschlussprüfers in 2018, die Entwicklung des Projekts insoweit begleiten, dass die Sicherstellung des Betriebsübergangs gewährleistet wird. Die hierfür erforderliche Qualitätssicherung soll risikoorientiert und in Abstimmung mit der KfW erfolgen. In diesem Rahmen wird eine Begleitung erwartet, die auf die Sicherstellung der Produktivsetzungsphase von IFRS 9 und die Testierfähigkeit der Konzernabschlüsse ab 1.1.2018 ausgerichtet ist.(b) Anwendung von KWG-Normen durch die Konzernmutter (KfW):Darüber hinaus wird ab dem 1.1.2016 der Umfang der Aufgaben des Abschlussprü-fers um die relevanten Themen aus der KfW-Verordnung (KfWV) ergänzt. Demnach ist die KfW von den Anforderungen des KWG weitgehend nicht mehr ausgenommen, sondern wendet insbesondere die MaRisk ab 2016 an und bereitet sich ab diesem Zeitpunkt auf eine Erfüllung der Anforderungen im externen Meldewesen ab 2020 vor. Die prüferische Begleitung von Großprojekten beinhaltet nicht die Beratung der Auftraggeber hinsichtlich der Umsetzung des betreffenden Projektes – etwa dahingehend, dass der Abschlussprüfer die in Betracht kommenden Handlungsoptionen aufzuzeigen und diese zu analysieren und zu bewerten hätte. Derartige Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume kommen diesem Leistungsteil nicht zu.(4) Prüferische Stellungnahme/Beurteilung:Des Weiteren benötigen die Auftraggeber Stellungnahmen zu bilanziellen Fragestellungen, deren Ergebnisse im engen Zusammenhang mit der Prüfung des Einzel- bzw. Konzernabschlusses der KfW und ihrer Tochtergesellschaften stehen. Dies betrifft insbesondere die bilanzielle Abbildung von neuen Produkten sowie die bilanziellen Anforderungen, die sich aus geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen ergeben.(5) Programmprüfungen der der ordnungsgemäßen Verwendung von Haushaltsmittel des Bundes und anderer öffentlicher InstitutionenPrüfung der Richtigkeit bei der Vergabe von Haushaltsmitteln und ordnungsgemäße Verwendung der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. Betroffen sind diverse Programme unterschiedlicher öffentlicher Mandantargeber (Schwerpunkt: inländische Programmfinanzierung).
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: KfW
Postanschrift: Palmengartenstraße 5-9
Postleitzahl: 60325
Postort: Frankfurt am Main
Kontakt
Internetadresse: http://vergabe.kfw.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@kfw.de 📧
Telefon: +49 6974312365 📞
Fax: +49 6974312944 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-30 📅
Einreichungsfrist: 2016-02-01 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 001-000598
ABl. S-Ausgabe: 1
Zusätzliche Informationen
Für die Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote müssen interessierte Unternehmen zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Vorlagen verwenden. Der Teilnahmeantrag muss zwingend in Papierform mit Originalunterschrift bei der KfW eingereicht werden, anderenfalls wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die KfW stellt die Vergabeunterlagen (einschließlich aller Vorlagen) ausschließlich elektronisch zur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de befindet sich die Vergabeplattform der KfW. Dort sind die Vergabeunterlagen herunterzuladen und weitergehende Informationen zum Verfahren enthalten. Im ersten Schritt müssen sich interessierte Unternehmen als Bewerber/Bieter registrieren. Hierzu muss im Login-Feld der Link – Neuregistrieren bedient und die Anmeldung durchgeführt werden. Mit einer persönlichen Benutzerkennung und einem Passwort können sich die Unternehmen auf der Plattform anmelden, nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden. Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfiehlt die KfW darüber hinaus das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform nach dortiger Registrierung) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der die Unternehmen ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können. Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits sind an den Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144) zu richten.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
(1) Der Auftragnehmer hat den Konzernabschluss der KfW-Bankengruppe nach IAS/IFRS sowie die Einzelabschlüsse der dem Konzern angehörenden Unternehmen nach HGB zu prüfen. Die Prüfung betrifft die Geschäftsjahre 2017 bis 2020.
(2) Zusätzlich fallen als unterjährige Tätigkeiten die Erstellung von Comfort Letter und Consent, sowie die prüferische Durchsicht der Quartalsabschlüsse der Konzernmutter (KfW) an.
(3) Gegenstand des Auftrages ist ferner die prüferische Begleitung von Großprojekten durch den Auftragnehmer.
(a) Modernisierung Hauptbuchhaltungssystem (SAP; IFRS 9)
(b) Anwendung von KWG-Normen durch die Konzernmutter (KfW)
(4) Prüferische Stellungnahme/Beurteilung
Des Weiteren benötigen die Auftraggeber Stellungnahmen zu bilanziellen Fragestellungen, deren Ergebnisse im engen Zusammenhang mit der Prüfung des Einzel- bzw. Konzernabschlusses der KfW und ihrer Tochtergesellschaften stehen.
(5) Programmprüfungen der ordnungsgemäßen Verwendung von Haushaltsmittel des Bundes und anderer öffentlicher Institutionen
Hinweis: Die Auftrageber haben ein sehr großes Interesse an der Unabhängigkeit ihres Abschlussprüfers und erteilen deshalb dem Abschlussprüfer unmittelbar vor und während dessen Prüfungstätigkeit keine Beratungsaufträge.
Menge oder Umfang:
(1) Der Auftragnehmer hat den Konzernabschluss der KfW-Bankengruppe nach IAS/IFRS sowie die Einzelabschlüsse der dem Konzern angehörenden Unternehmen nach HGB zu prüfen. Die Prüfung betrifft die Geschäftsjahre 2017 bis 2020.
(2) Zusätzlich fallen als unterjährige Tätigkeiten die Erstellung von Comfort Letter und Consent, sowie die prüferische Durchsicht der Quartalsabschlüsse der Konzernmutter (KfW) an.
(3) Gegenstand des Auftrages ist ferner die prüferische Begleitung von Großprojekten durch den Auftragnehmer.
(a) Modernisierung Hauptbuchhaltungssystem (SAP; IFRS 9):
Die KfW hat in 2012 begonnen, im Zuge der Modernisierung ihrer Finanzarchitektur mit SAP das bisherige Hauptbuchhaltungssystem ORAG 8 mittelfristig durch SAP ERP Financials zu ersetzen und den SAP Bank Analyzer für die Bilanzierung für Finanzinstrumente, das Meldewesen und das Ertragscontrolling einzuführen sowie ein zentrales Financial Data Warehouse (DIS) zu etablieren. Die KfW hat zu diesem Zweck ein umfassendes Großprojekt (SAPFin) aufgesetzt. Im Rahmen der Erarbeitung und Festlegung der fachlichen Grundlagen wurden und werden Fachkonzepte erarbeitet, in denen sowohl die verschiedenen internen Anforderungen der Fachbereiche als auch die externen Anforderungen (z. B. der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 9) umgesetzt wurden und werden. Die darauf aufbauenden IT-Konzepte bilden die Grundlage für die technische Umsetzung der fachlichen Anforderungen innerhalb der neuen IT- und Prozess-Architektur. Der Betriebsübergang des Projektes ist für den 1.1.2018 für die Konzernbilanzierung nach IFRS 9 vorgesehen, der durch nachfolgend beschriebene Maßnahmen abgesichert wird. Der Wirtschaftsprüfer soll, vorbereitend zu der voraussichtlichen Rolle des Jahresabschlussprüfers in 2018, die Entwicklung des Projekts insoweit begleiten, dass die Sicherstellung des Betriebsübergangs gewährleistet wird. Die hierfür erforderliche Qualitätssicherung soll risikoorientiert und in Abstimmung mit der KfW erfolgen. In diesem Rahmen wird eine Begleitung erwartet, die auf die Sicherstellung der Produktivsetzungsphase von IFRS 9 und die Testierfähigkeit der Konzernabschlüsse ab 1.1.2018 ausgerichtet ist.
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(b) Anwendung von KWG-Normen durch die Konzernmutter (KfW):
Darüber hinaus wird ab dem 1.1.2016 der Umfang der Aufgaben des Abschlussprü-fers um die relevanten Themen aus der KfW-Verordnung (KfWV) ergänzt. Demnach ist die KfW von den Anforderungen des KWG weitgehend nicht mehr ausgenommen, sondern wendet insbesondere die MaRisk ab 2016 an und bereitet sich ab diesem Zeitpunkt auf eine Erfüllung der Anforderungen im externen Meldewesen ab 2020 vor. Die prüferische Begleitung von Großprojekten beinhaltet nicht die Beratung der Auftraggeber hinsichtlich der Umsetzung des betreffenden Projektes – etwa dahingehend, dass der Abschlussprüfer die in Betracht kommenden Handlungsoptionen aufzuzeigen und diese zu analysieren und zu bewerten hätte. Derartige Entscheidungs- und Gestaltungsspielräume kommen diesem Leistungsteil nicht zu.
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(4) Prüferische Stellungnahme/Beurteilung:
Des Weiteren benötigen die Auftraggeber Stellungnahmen zu bilanziellen Fragestellungen, deren Ergebnisse im engen Zusammenhang mit der Prüfung des Einzel- bzw. Konzernabschlusses der KfW und ihrer Tochtergesellschaften stehen. Dies betrifft insbesondere die bilanzielle Abbildung von neuen Produkten sowie die bilanziellen Anforderungen, die sich aus geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen ergeben.
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(5) Programmprüfungen der der ordnungsgemäßen Verwendung von Haushaltsmittel des Bundes und anderer öffentlicher Institutionen
Prüfung der Richtigkeit bei der Vergabe von Haushaltsmitteln und ordnungsgemäße Verwendung der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel. Betroffen sind diverse Programme unterschiedlicher öffentlicher Mandantargeber (Schwerpunkt: inländische Programmfinanzierung).
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Dauer: 48 Monate
Referenznummer: KfW_RW-2015-56, VSt. 56-15
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: KfW, Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main, Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Bewerber/der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft erklärt, dass
— er alle gewerbe- und standesrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, die gemäß den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, gelten, soweit dies für die Erbringung der angebotenen Leistung erforderlich ist,
— über sein Vermögen weder das Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,
— er sich nicht in Liquidation befindet,
— er oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellt,
— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,
— er nicht im Vergabeverfahren vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat,
— ihm keine Kenntnis über einen Ausschlussgrund der Unzuverlässigkeit nach §6 EG (4) VOL/A vorliegt,
— er oder eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt hat,
— er bei Abgabe dieses Angebotes keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) begangen hat, insbesondere keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat, wie z.B. eine Absprache über Preise oder über die Herausstellung eines Unternehmens oder einer Bietergemeinschaft als günstigster Bieter,
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— er den folgenden Wortlaut des § 21 (1) des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zur Kenntnis genommen hat:
§21 Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
(1) Von der Teilnahme an einem Wettbewerb um einen Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsauftrag der in § 98 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Auftraggeber sollen Bewerber oder Bewerberinnen für eine angemessene Zeit bis zur nachgewiesenen Wiederherstellung ihrer Zuverlässigkeit ausgeschlossen werden, die wegen eines Verstoßes nach §23 mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden sind. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht.
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und, dass die dort genannten Voraussetzungen für einen Ausschluss nicht vorliegen,
— er auf gesonderte Anforderung der KfW einen aktuellen Auszug (ggf. in Kopie) aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Register seines Heimatlandes vorlegen wird, sofern er eintragungspflichtig ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die nachfolgende Angabe ist von jdem Bewerber einzureichen. Dabei muss die nachfolgende Erklärung im Falle einer Bewerbergemeinschaft nicht zwingend vollständig von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden. Es reicht insoweit aus, wenn die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit für die Bewerbergemeinschaft ingesamt nachgeweisen ist.
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Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß § 7 EG Abs. 9 VOL/A auf andere Unternehmen (bspw. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen), sind die nachfolgenden Erklärungen auch von dem Unternehmen einzureichen, auf dessen Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit beruft.
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Mit den Teilnahmeunterlagen stellt der Auftraggeber Formulare zur Abgabe der nachfolgenden Erklärungen zur Verfügung.
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber/der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft mit Abgabe des Teilnahmeantrags folgende Erklärung abzugeben:
— Angabe des Nettojahresumsatzes des Bewerbers bzw. des Vertreters der Bewerbergemeinschaft für vergleichbare Leistungen im Bereich der Konzern- und Jahresabschlussprüfungen für Banken nach IFRS oder HGB („Wirtschaftsprüfung“) in jedem der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (i. d. R. 2012-2014).
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Mindeststandards:
Der Nettojahresumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft für vergleichbare Leistungen im Bereich der Wirtschaftsprüfung muss in jedem der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (i. d. R. von 2012 bis 2014) jeweils mindestens 30 000 000 EUR betragen haben, anderenfalls wird der Teilnahmeantrag aus dem Verfahren ausgeschlossen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Die nachfolgende Angabe ist von jdem Bewerber einzureichen. Dabei muss die nachfolgende Erklärung im Falle einer Bewerbergemeinschaft nicht zwingend vollständig von jedem Mitgleid der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden. Es reicht insoweit aus, wenn die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit für die Bewerbergemeinschaft ingesamt nachgeweisen ist.
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Beruft sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit gemäß § 7 EG Abs. 9 VOL/A auf andere Unternehmen (bspw. Nachunternehmer, verbundene Unternehmen), sind die nachfolgenden Erklärungen auch von dem Unternehmen einzureichen, auf dessen Eignung sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit beruft.
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Mit den Teilnahmeunterlagen stellt der Auftraggeber Formulare zur Abgabe der nachfolgenden Erklärungen zur Verfügung.
Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber/der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft mit Abgabe des Teilnahmeantrags folgende Erklärung abzugeben:
— Kurzdarstellung des Unternehmens
a) Leistungsspektrum und Schwerpunkte der Geschäftstätigkeit (insbesondere Beschreibung der Aktivitäten im Bereich Wirtschaftsprüfung) des Bewerbers bzw. des bevollmächtigen Vertreters einer Bewerbergemeinschaft
b) Beschreibung der Unternehmensorganisation (z. B. Standorte, (Konzern-)Struktur, hierarchischer Aufbau) des Bewerbers bzw. des bevollmächtigen Vertreters einer Bewerbergemeinschaft
— Mitarbeiterzahlen
Angabe der Anzahl der jahresdurchschnittlich im Bereich Wirtschaftsprüfung beschäftigten festangestellten Arbeitnehmer des Bewerbers/des Vertreters der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2012 bis 2014), zusätzlich aufgegliedert in folgende Senioritätsstufen (Doppelzählung ist erlaubt).
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— Für die Ausführung des Auftrags vorgesehenes Kernteam
Für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistung wird ein Kernteam aufgestellt, das für die gesamte Vertragslaufzeit der KfW zur Verfügung steht. Der Ansprechpartner für die KfW muss Mitglied des Kernteams sein. Bei dem Präsentationstermin muss der Ansprechpartner sowie sein Vertreter anwesend sein und die Qualität des Angebots belegen. Das Kernteam besteht aus folgenden Personen (einschließlich der Ressourcen von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder Nachunternehmen): 5 Wirtschaftsprüfer und 10 Prüfungsassistenten. Zum Nachweis der beruflichen Befähigung der für die Leistungen vorgesehenen Personen müssen Lebensläufe der Mitglieder des Kernteams beigefügt werden. Hierzu ist zwingend das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Formular zu verwenden und vollständig auszufüllen. Soweit Personen namentlich nicht benannt werden dürfen, ist dies zu begründen.
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Das Kernteam muss aus mindestens 5 Wirtschaftsprüfern und mindestens 10 Prüfungsassistenten bestehen. Die KfW wird anhand der Angaben in den Kurzlebensläufen überprüfen, ob die angebotenen Personen die Mindestanforderungen an die nachgefragten Senioritätsstufen erfüllen. Bewerbern bzw. Bewerbergemeinschaften fehlt die erforderliche Eignung, wenn sie Personen anbieten, die die aufgestellten Mindestanforderungen nicht erfüllen (Ausschluss). Die Mindestanforderungen an die einzelnen Berufsgruppen/Senioritätsstufen sind in den Vorlagen für die Kurzlebensläufe der Mitglieder des Kernteams (Anlage 5 zum Teilnahmeantrag) entsprechend gekennzeichnet. Die Angaben in den Kurzlebensläufen werden nach Maßgabe Wertungsmatrix (Anlage 2 zu den Bewerbungsbedingungen) bewertet.
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— Vergleichbare Leistungen
Der Bewerber/der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft erklärt mit Abgabe des Teilnahmeantrages, dass er seine im Folgenden genannten Leistungen, die nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils selbst ausgeführt hat. Der Abschluss dieser Leistungen darf nicht vor dem Jahr 2012 liegen. Der Beginn der Leistungserbringung darf nicht in der Zukunft liegen. Mit dem Teilnahmeantrag sind mindestens drei wertungsfähige vergleichbare Leistungen vorzulegen, anderenfalls wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Vergleichbare Leistungen, die nicht wertungsfähig sind bzw. die Mindestanforderungen nicht erfüllen, gelten als nicht vorgelegt und werden bei der Frage, ob die geforderte Mindestzahl von vergleichbaren Leistungen erreicht wurde, nicht mitgerechnet. Für die Frage der Eignung werden alle eingereichten und wertungsfähigen vergleichbaren Leistungen berücksichtigt. Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn deren Mitglieder zusammen drei vergleichbare Leistungen angeben. Bei der Wertung der Teilnahmeanträge zur Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, werden maximal fünf vergleichbare Leistungen berücksichtigt.
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Um der KfW die Überprüfung der Vergleichbarkeit der angegebenen Leistungen mit den zu vergebenden Leistungen zu ermöglichen, sind die von der KfW vorgegeben Tabellen jeweils vollständig auszufüllen. Wenn der Referenzauftraggeber bspw. wegen einer bestehenden Vertraulichkeitsvereinbarung nicht genannt werden darf, muss auf gesonderte Aufforderung der KfW eine anwaltliche Versicherung oder eine Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers oder eines Notars mit dem Inhalt nachgereicht werden, dass die zur betroffenen vergleichbaren Leistung erfolgten Angaben tatsächlich zutreffend sind. Die KfW bewertet die vergleichbaren Leistungen nach dem Grad ihrer Übereinstimmung mit den zu vergebenden Leistungen anhand der vorgegebenen Abfragen und der in Anlage 2 zu den Bewerbungsbedingungen (Wertungsmatrix) angegebenen Punktebewertung. Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft oder Unternehmen, auf deren Ressourcen der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung verweist, erklären durch Ankreuzen, welchen Spezifika die vergleichbare Leistung entspricht, insbesondere, welche der in der Tabelle aufgeführten Teilleistungen sie jeweils bei der Durchführung der angegebenen vergleichbaren Leistung erbracht haben.
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Mindeststandards:
— Mindestanforderungen an das Kernteam;
Das Kernteam muss aus mindestens 5 Wirtschaftsprüfern und mindestens 10 Prüfungsassistenten bestehen. Die Wirtschaftsprüfer und Prüfungsassistenten müssen langjährige Erfahrung in der Prüfung von Konzern- und Jahresabschlüssen national und international tätiger Kreditinstitute (mind. 5 Jahre für Wirtschaftsprüfer und mind. 3 Jahre für Prüfungsassistenten) und ein abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung BWL, VWL, Mathematik, Wirtschaftsinformatik oder eine vergleichbare Ausbildung vorweisen können. Die Wirtschaftsprüfer müssen darüber hinaus ein Wirtschaftsprüfer Examen und mindestens 2 Jahre Erfahrung in einer Leitungsfunktion haben. Wirtschaftsprüfer und Pürfungsassistenten müssen zusätzlich hinreichende Englischkenntnisse mitbringen.
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— Mindestanforderungen an die Referenzleistungen:
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft muss mit dem Teilnahmeantrag mindestens 3 und maximal 5 nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit der hier zu vergebenden Leistung vergleichbare Leistungen mit allen geforderten Angaben nennen, sonst wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Eine Leistung ist mit der hier zu vergebenden Leistung nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar, wenn folgende Anforderungen kumulativ erfüllt sind:
a) Der Leistungsbeginn darf nicht in der Zukunft liegen.
b) Der Abschluss der Leistungserbringung darf nicht vor 2012 liegen.
c) Die Leistung muss in deutscher Sprache erbracht worden sein.
d) Die Leistung muss mindestens in Teilbereichen bereits abgeschlossen sein.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Der Bewerber bzw. der Vertreter der Bewerbergemeinschaft wird im Falle der Beauftragung spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens pauschal 10 000 000 EUR pro Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden sowie jeweils 10 000 000 EUR pro Versicherungsfall für Vermögensschäden jeweils pro Kalenderjahr zweifach maximiert abschließen und der KfW nachweisen. Die Versicherung ist für den Gesamtzeitraum der Vertragserfüllung vorzuhalten.
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Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bewerber-/Bietergemeinschaft muss gesamtschuldnerisch haften und einen bevollmächtigten Vertreter benennen.
Sonstige besondere Bedingungen:
Zusätzliche Bedingungen zur Auftragsausführung (Besondere Ausführungsbedingungen) sind Vertragsbedingungen, zu deren Einhaltung sich die Bewerber nicht nur vertraglich bei der späteren Auftragsausführung, sondern verbindlich bereits im Vergabeverfahren verpflichten (vgl. § 97 (4) S. 2 GWB).
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Der Bewerber bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bewerbergemeinschaft erklärt mit Abgabe des Teilnahmeantrages, dass
— er bei der Ausführung des Auftrages nur zuverlässige Personen einsetzen wird, die er nach Vorgaben, die in den internen Anforderungsprofilen aufgeführt sind, überprüft hat;
— er bei der Ausführung des Auftrages nur Personen einsetzen wird, die der deutschen Sprache in Schrift und Wort mächtig sind; zusätzlich werden Sprachkenntnisse in Englisch erwartet;
— er bei der Ausführung des Auftrages die für ihn geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen einhält und sicherstellt, dass von ihm eingesetzte Nachunternehmen ebenfalls die für sie geltenden gesetzlichen Mindestlohnregelungen einhalten;
— er seine Mitarbeiter/innen in Bezug auf die Ausführung des Auftrages gesetzeskonform zum Datenschutz unterweist und dies dokumentiert. Darüber hinaus gewährleistet er, dass die von ihm zur Ausführung des Auftrages eingesetzten Personen die für sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes einhalten;
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— er in seinem Einflussbereich bei der Ausführung des Auftrages und soweit die nachfolgenden internationalen Verträge in dem jeweiligen Staat in nationales Recht umgesetzt wurden;
a) die international anerkannten Menschenrechte gemäß der Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Konvention Nr. 005 des Europarats),
b) die Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation der Vereinten Nationen (ILO) zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (ILO-Übereinkommen Nr. 138 und Nr. 182),
c) die Übereinkommen der ILO zum Verbot der Zwangsarbeit (ILO-Übereinkommen Nr. 29 und Nr. 105),
d) die Übereinkommen der ILO zum Schutz der Vereinigungsfreiheit (ILO-Übereinkommen Nr. 87 und Nr. 98) und
e) die Übereinkommen der ILO zur Gleichheit des Entgelts und zum Verbot der Diskriminierung (ILO-Übereinkommen Nr. 100 und 111)
einhält,
— er zur Gewährleistung der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers akzeptiert;
o dass der Abschlussprüfer der KfW oder eines anderen Unternehmens des KfW-Konzerns in dem Zeitraum zwischen der Erteilung des Zuschlages für den Auftrag über die Prüfung des Jahresabschlusses bis zum Ende von dessen Ausführung von der Vergabe von Einzelaufträgen ausgeschlossen ist;
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o dass die einem Rahmenvereinbarungspartner erteilten Einzelaufträge gekündigt werden können, wenn der Rahmenvereinbarungspartner oder ein Mitglied der Arbeitsgemeinschaft den Zuschlag für den Auftrag über die Prüfung des Jahresabschlusses erhält; sowie;
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o dass er keine Unteraufträge zur Ausführung des Auftrages an den Abschlussprüfer der KfW oder eines anderen Unternehmens des KfW-Konzerns vergeben darf.

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Auswahlkriterien:
Nach Vorgaben der Teilnahmeunterlagen, hier insbesondere der Wertungsmatrix: Es werden die Unternehmensreferenzen und Lebensläufe des für die Leistungserbringung vorgesehenen Kernteams bewertet.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2016-03-04 📅
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2016-08-31 📅
Öffnungsort: entfällt
Ort des Eröffnungstermins: entfällt
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Thorsten Hillmann
Name: KfW
Telefon: +49 6974310 📞
URL der Dokumente: http://vergabe.kfw.de 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: KfW_RW-2015-56, VSt. 56-15
Zusätzliche Informationen
Für die Abgabe der Teilnahmeanträge und Angebote müssen interessierte Unternehmen zwingend die vom Auftraggeber vorbereiteten Vorlagen verwenden. Der Teilnahmeantrag muss zwingend in Papierform mit Originalunterschrift bei der KfW eingereicht werden, anderenfalls wird der Teilnahmeantrag vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
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Die KfW stellt die Vergabeunterlagen (einschließlich aller Vorlagen) ausschließlich elektronisch zur Verfügung. Unter http://vergabe.kfw.de befindet sich die Vergabeplattform der KfW. Dort
sind die Vergabeunterlagen herunterzuladen und weitergehende Informationen zum Verfahren enthalten. Im ersten Schritt müssen sich interessierte Unternehmen als Bewerber/Bieter registrieren.
Hierzu muss im Login-Feld der Link – Neuregistrieren bedient und die Anmeldung durchgeführt werden. Mit einer persönlichen Benutzerkennung und einem Passwort können sich die Unternehmen auf der Plattform anmelden, nach Verfahren recherchieren und die Vergabeunterlagen als Dateien oder als ZIP-Archiv downloaden.
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Um mit der KfW effizient und gesichert kommunizieren zu können, empfiehlt die KfW darüber hinaus das AI Bietercockpit (Download über Vergabeplattform nach dortiger Registrierung) zu nutzen. Es handelt sich dabei um eine Java-Applikation, mit der die Unternehmen ihre Ausschreibung verwalten, Fragen an die KfW versenden und Nachrichten empfangen können. Fragen zur Handhabung des AI Bietercockpits sind an den Plattformbetreiber, die Administration Intelligence AG (Hotline +49 9318806144) zu richten.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Bund
Postanschrift: Villemomblerstraße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499400 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die folgenden Fristen müssen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs beachtet werden: Die KfW weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 107 Abs. 3 S.1 Nr. 1-4 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber bzw. Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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§ 107 Abs. 3 GWB: „Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“.
Quelle: OJS 2016/S 001-000598 (2015-12-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-12-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt
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Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
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Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-12-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-12-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 243-444632
Verweist auf Bekanntmachung: 2016/S 001-000598
ABl. S-Ausgabe: 243

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (50)
2. Qualität (50)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-08-02 📅
Name: Ernst & Young GmbH
Postanschrift: Mergenthalerallee 3-5
Postort: Eschborn
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
URL der Dokumente: vergabe.kfw.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
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Fax: +49 2289499-400 📠
Quelle: OJS 2016/S 243-444632 (2016-12-14)