Die zu vergebende Leistung umfasst die Prüfung des Jahresabschlusses der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG (nachfolgend VHH genannt) und Ihrer Töchter für das Geschäftsjahr 2015 und optional der Folgegeschäftsjahre (2016-2019) nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 316 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) und des Lageberichtes unter Einbeziehung der Buchführung sowie die Prüfung der Zulieferung für die Konzernabschlüsse der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (nachfolgend HGV genannt)/Freie und Hansestadt Hamburg (nachfolgend FHH genannt). Der Auftrag schließt die erweiterte Prüfung und Berichterstattung nach § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) ein, einschließlich der Prüfung des Risikomanagementsystems gemäß § 91 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG). Für die VHH als Zuwendungsempfänger ist auch zu prüfen, ob die von der FHH und anderen Mittelgeber zur Verfügung gestellten Mittel zweckentsprechend, wirtschaftlich und sparsam verwendet werden. Für die VHH ist des Weiteren zu testieren, dass die Anforderungen VO (EG) Nr. 1370/2007 (getrennte Rechnungslegung) beachtet sind. Prüfung eines Bezügeberichtes, der die Gesamtbezüge des Managements der VHH-Gruppe enthält. Alle Leistungen sind im Umfang der üblichen berufsständischen Grundsätze zu erbringen, Teilnahme an Besprechungen insbesondere Schlussbesprechung, Erstellung des Jahresabschlussberichtes im Umfang der Vorjahre (Papier und digital; PDF).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-03-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-02-20.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-02-20) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Rechnungslegung und -prüfung
Menge oder Umfang:
Der Umfang des zu vergebenden Auftrages umfasst die Leistung gemäß II.1.5) und weitere.500 000750 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Rechnungslegung und -prüfung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG
Postanschrift: Curslacker Neuer Deich 37
Postleitzahl: 21029
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.vhhbus.de🌏
E-Mail: jahresabschlusspruefung2015.vergabestelle@vhhbus.de📧
(1) Aus dem Kreis der Bewerber, die die formellen und materiellen Anforderungen an die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue, § 97 Abs. 4 S. 1 GWB) gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) erfüllen, werden nicht mehr als 5 bis 8 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 20 Abs. 2 SektVO). Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 5 Bewerber grundsätzlich die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der unter Abschnitt III.2.3) Nr. (4) genannten Kriterien der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde. Hierbei sind insgesamt maximal 80 Punkte zu erreichen. Folgende Punkte sind im Einzelnen zu erreichen:
bzgl. Abschnitt III.2.3) Nr. (4.1): Für die Mindestanzahl von 2 Referenzen können insgesamt 20 Punkte erreicht werden. (d. h. pro eingereichter Referenz, welche die Anforderungen erfüllt, jeweils 10 Punkte). Für jede weitere über die Mindestreferenzanzahl (2) hinausgehende und den genannten Anforderungen erfüllende Referenz werden jeweils weitere 5 Punkte vergeben. Maximal erreichbare Punktzahl: 10;
bzgl. Abschnitt III.2.3) Nr. (4.2): Für die Mindestanzahl von 2 Referenzen können insgesamt 20 Punkte erreicht werden. (d. h. pro eingereichter Referenz, welche die Anforderungen erfüllt, jeweils 10 Punkte). Für jede weitere über die Mindestreferenzanzahl (2) hinausgehende und den genannten Anforderungen erfüllende Referenz werden jeweils weitere 5 Punkte vergeben. Maximal erreichbare Punktzahl: 10;
bzgl. Abschnitt III.2.3) Nr. (4.3): Für die Mindestanzahl von einer, den Anforderungen erfüllenden Referenz können insgesamt 10 Punkte erreicht werden. Für jede weitere über die Mindestreferenzanzahl (eins) hinausgehende und den genannten Anforderungen erfüllende Referenz werden jeweils weitere 5 Punkte vergeben. Maximal erreichbare Punktzahl: 10;
(2) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sollen die von der Vergabestelle vorgesehenen Vordrucke verwendet werden, die über die unter I.1) benannte Kontaktstelle zu beziehen sind.
Die Vordrucke und weiteren Anlagen sind dem Teilnahmeantrag entsprechend, gemäß der Nennung und Reihenfolge auf Vordruck 14.0, beizufügen.
(3) Der Teilnahmeantrag ist unter Verwendung des Vordrucks 15.0 als solcher zu kennzeichnen („Vertrages für die Jahresabschlussprüfung der VHH AG & Tochtergesellschaften für das Jahr 2015, optional für die Jahre 2016-2019 “. Nicht öffnen!“) und bis zu der unter Ziffer IV.3.4) genannten Frist bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle/Vergabestelle, für die Einreichung der Teilnahmeanträge in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen.
(4) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter, ungebundener Kopie (in Papierform) ohne Heftung und Klammerung, als auch auf CD-Rom inkl. aller Anlagen (in den üblichen Office-Formaten: z. B. Original PDF, Textdateien in Original PDF, Bilddateien in Original PDF oder JPEG) einzureichen.
(5) Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich an die unter I.1) benannte Kontaktstelle/Vergabestelle per E-Mail zu richten. Fragen und Antworten werden zur Einsicht für alle Bewerber bereitgestellt, sofern diese ihre Kontaktdaten gegenüber der Vergabestelle kommuniziert haben. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 (sechs) Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
(6) Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie der Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(7) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge findet nicht statt.
(8) Die Vergabeunterlagen werden nur denjenigen formell und materiell geeigneten Bewerbern übermittelt werden, die anhand der bekannt gemachten Auswahlkriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe durch die Vergabestelle aufgefordert werden.
(9) Bewerber/Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote nicht zugelassen.
(1) Aus dem Kreis der Bewerber, die die formellen und materiellen Anforderungen an die Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit und Gesetzestreue, § 97 Abs. 4 S. 1 GWB) gemäß den Teilnahmebedingungen unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) erfüllen, werden nicht mehr als 5 bis 8 Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 20 Abs. 2 SektVO). Eine solche Reduzierung des Teilnehmerkreises erfolgt nur, sofern eine ausreichende Anzahl an (formell und materiell) geeigneten Bewerbern vorhanden ist. Sollte die Durchführung des Teilnahmewettbewerbs ergeben, dass mehr als 5 Bewerber grundsätzlich die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, wird die Vergabestelle diejenigen Bewerber zur Abgabe eines Angebots auffordern, die die Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der unter Abschnitt III.2.3) Nr. (4) genannten Kriterien der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde. Hierbei sind insgesamt maximal 80 Punkte zu erreichen. Folgende Punkte sind im Einzelnen zu erreichen:
bzgl. Abschnitt III.2.3) Nr. (4.1): Für die Mindestanzahl von 2 Referenzen können insgesamt 20 Punkte erreicht werden. (d. h. pro eingereichter Referenz, welche die Anforderungen erfüllt, jeweils 10 Punkte). Für jede weitere über die Mindestreferenzanzahl (2) hinausgehende und den genannten Anforderungen erfüllende Referenz werden jeweils weitere 5 Punkte vergeben. Maximal erreichbare Punktzahl: 10;
bzgl. Abschnitt III.2.3) Nr. (4.2): Für die Mindestanzahl von 2 Referenzen können insgesamt 20 Punkte erreicht werden. (d. h. pro eingereichter Referenz, welche die Anforderungen erfüllt, jeweils 10 Punkte). Für jede weitere über die Mindestreferenzanzahl (2) hinausgehende und den genannten Anforderungen erfüllende Referenz werden jeweils weitere 5 Punkte vergeben. Maximal erreichbare Punktzahl: 10;
bzgl. Abschnitt III.2.3) Nr. (4.3): Für die Mindestanzahl von einer, den Anforderungen erfüllenden Referenz können insgesamt 10 Punkte erreicht werden. Für jede weitere über die Mindestreferenzanzahl (eins) hinausgehende und den genannten Anforderungen erfüllende Referenz werden jeweils weitere 5 Punkte vergeben. Maximal erreichbare Punktzahl: 10;
(2) Für die Erstellung des Teilnahmeantrags sollen die von der Vergabestelle vorgesehenen Vordrucke verwendet werden, die über die unter I.1) benannte Kontaktstelle zu beziehen sind.
Die Vordrucke und weiteren Anlagen sind dem Teilnahmeantrag entsprechend, gemäß der Nennung und Reihenfolge auf Vordruck 14.0, beizufügen.
(3) Der Teilnahmeantrag ist unter Verwendung des Vordrucks 15.0 als solcher zu kennzeichnen („Vertrages für die Jahresabschlussprüfung der VHH AG & Tochtergesellschaften für das Jahr 2015, optional für die Jahre 2016-2019 “. Nicht öffnen!“) und bis zu der unter Ziffer IV.3.4) genannten Frist bei der unter I.1) benannten Kontaktstelle/Vergabestelle, für die Einreichung der Teilnahmeanträge in einem fest verschlossenen Umschlag einzureichen.
(4) Der Teilnahmeantrag ist schriftlich im Original und in zweifacher nicht beglaubigter, ungebundener Kopie (in Papierform) ohne Heftung und Klammerung, als auch auf CD-Rom inkl. aller Anlagen (in den üblichen Office-Formaten: z. B. Original PDF, Textdateien in Original PDF, Bilddateien in Original PDF oder JPEG) einzureichen.
(5) Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich an die unter I.1) benannte Kontaktstelle/Vergabestelle per E-Mail zu richten. Fragen und Antworten werden zur Einsicht für alle Bewerber bereitgestellt, sofern diese ihre Kontaktdaten gegenüber der Vergabestelle kommuniziert haben. Die Vergabestelle behält sich vor, Rückfragen, die nicht bis spätestens 6 (sechs) Tage vor Ablauf der Abgabefrist eingegangen sind, nicht zu beantworten.
(6) Die Vergabestelle weist rein vorsorglich ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie der Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 GWB bzgl. der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Ein Antrag auf Nachprüfung ist danach u. a. insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
(7) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung der Teilnahmeanträge findet nicht statt.
(8) Die Vergabeunterlagen werden nur denjenigen formell und materiell geeigneten Bewerbern übermittelt werden, die anhand der bekannt gemachten Auswahlkriterien ausgewählt und zur Angebotsabgabe durch die Vergabestelle aufgefordert werden.
(9) Bewerber/Bieter sowie deren Vertreter/Bevollmächtigte sind bei der Öffnung der Teilnahmeanträge/Angebote nicht zugelassen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Dienstleistungskategorie: 9
Kurze Beschreibung:
Die zu vergebende Leistung umfasst die Prüfung des Jahresabschlusses der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG (nachfolgend VHH genannt) und Ihrer Töchter für das Geschäftsjahr 2015 und optional der Folgegeschäftsjahre (2016-2019) nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 316 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) und des Lageberichtes unter Einbeziehung der Buchführung sowie die Prüfung der Zulieferung für die Konzernabschlüsse der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (nachfolgend HGV genannt)/Freie und Hansestadt Hamburg (nachfolgend FHH genannt). Der Auftrag schließt die erweiterte Prüfung und Berichterstattung nach § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) ein, einschließlich der Prüfung des Risikomanagementsystems gemäß § 91 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG). Für die VHH als Zuwendungsempfänger ist auch zu prüfen, ob die von der FHH und anderen Mittelgeber zur Verfügung gestellten Mittel zweckentsprechend, wirtschaftlich und sparsam verwendet werden. Für die VHH ist des Weiteren zu testieren, dass die Anforderungen VO (EG) Nr. 1370/2007 (getrennte Rechnungslegung) beachtet sind. Prüfung eines Bezügeberichtes, der die Gesamtbezüge des Managements der VHH-Gruppe enthält. Alle Leistungen sind im Umfang der üblichen berufsständischen Grundsätze zu erbringen, Teilnahme an Besprechungen insbesondere Schlussbesprechung, Erstellung des Jahresabschlussberichtes im Umfang der Vorjahre (Papier und digital; PDF).
Die zu vergebende Leistung umfasst die Prüfung des Jahresabschlusses der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG (nachfolgend VHH genannt) und Ihrer Töchter für das Geschäftsjahr 2015 und optional der Folgegeschäftsjahre (2016-2019) nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften gemäß § 316 ff. Handelsgesetzbuch (HGB) und des Lageberichtes unter Einbeziehung der Buchführung sowie die Prüfung der Zulieferung für die Konzernabschlüsse der Hamburger Gesellschaft für Vermögens- und Beteiligungsmanagement mbH (nachfolgend HGV genannt)/Freie und Hansestadt Hamburg (nachfolgend FHH genannt). Der Auftrag schließt die erweiterte Prüfung und Berichterstattung nach § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) ein, einschließlich der Prüfung des Risikomanagementsystems gemäß § 91 Abs. 2 Aktiengesetz (AktG). Für die VHH als Zuwendungsempfänger ist auch zu prüfen, ob die von der FHH und anderen Mittelgeber zur Verfügung gestellten Mittel zweckentsprechend, wirtschaftlich und sparsam verwendet werden. Für die VHH ist des Weiteren zu testieren, dass die Anforderungen VO (EG) Nr. 1370/2007 (getrennte Rechnungslegung) beachtet sind. Prüfung eines Bezügeberichtes, der die Gesamtbezüge des Managements der VHH-Gruppe enthält. Alle Leistungen sind im Umfang der üblichen berufsständischen Grundsätze zu erbringen, Teilnahme an Besprechungen insbesondere Schlussbesprechung, Erstellung des Jahresabschlussberichtes im Umfang der Vorjahre (Papier und digital; PDF).
Menge oder Umfang:
Der Umfang des zu vergebenden Auftrages umfasst die Leistung gemäß II.1.5) und weitere.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 500 000 💰
750 000 💰
Beschreibung der Optionen:
Als Prüfungszeitraum sind grundsätzlich 5 zu prüfende Geschäftsjahre vorgesehen, d. h. die Geschäftsjahre 2015-2019. Die Einzelbeauftragung durch das jeweilige Unternehmen erfolgt allerdings nur für ein Geschäftsjahr und steht in jedem Einzelfall unter dem Zustimmungsvorbehalt der zuständigen Unternehmensgremien.
Als Prüfungszeitraum sind grundsätzlich 5 zu prüfende Geschäftsjahre vorgesehen, d. h. die Geschäftsjahre 2015-2019. Die Einzelbeauftragung durch das jeweilige Unternehmen erfolgt allerdings nur für ein Geschäftsjahr und steht in jedem Einzelfall unter dem Zustimmungsvorbehalt der zuständigen Unternehmensgremien.
Zahl der möglichen Verlängerungen: 4
Referenznummer: 02/02-2015 E
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Geschäftsräume der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG in Hamburg-Bergedorf, der Ratzeburg-Möllner Verkehrsbetriebe GmbH in Ratzeburg, ggf. sind Abweichungen möglich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
A. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine Kopie/Scan/Fax) einzureichen; geforderte Unterschriften sind eigenhändig zu leisten.
A. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind sämtliche der nachfolgend unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Teilnahmeantrags müssen die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vordrucke verwendet werden. Die Vordrucke sowie die unter Abschnitt III.2.1) bis III.2.3) geforderten Unterlagen müssen dem Teilnahmeantrag vollständig beigefügt werden. Sämtliche Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie nachfolgend ausdrücklich zugelassen ist, im schriftlichen Original (keine Kopie/Scan/Fax) einzureichen; geforderte Unterschriften sind eigenhändig zu leisten.
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck 1.0) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen, einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und anzugeben, dass die Bildung einer Bewerbergemeinschaft durch die benannten Mitglieder rechtlich, insbesondere kartell-, wettbewerbs- und vergaberechtlich, zulässig ist.
Mehrere Bewerber können sich zu einer Bewerbergemeinschaft zusammenschließen. In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck 1.0) sämtliche Mitglieder der an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen, einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und anzugeben, dass die Bildung einer Bewerbergemeinschaft durch die benannten Mitglieder rechtlich, insbesondere kartell-, wettbewerbs- und vergaberechtlich, zulässig ist.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (17) und unter Abschnitt III.2.2) Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Insbesondere hat die Bewerbergemeinschaft eine erforderliche Bewerbergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck 1.0) vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt/gemeinschaftlich vorgelegt werden. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritten) in seinem Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Vordruck 2.1) und die unter Abschnitt III.2.2) und Abschnitt III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (2) bis (17) aufgeführten Unterlagen nebst einer unterschriebenen Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck 2.2) jeweils auch von den benannten Dritten beizubringen.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft sind sämtliche unter Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (17) und unter Abschnitt III.2.2) Nr. (1) bis (3) aufgeführten Unterlagen jeweils von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft einzureichen. Insbesondere hat die Bewerbergemeinschaft eine erforderliche Bewerbergemeinschaftserklärung (gemäß Vordruck 1.0) vorzulegen. Die unter Abschnitt III.2.3) aufgeführten Unterlagen können für die Bewerbergemeinschaft insgesamt/gemeinschaftlich vorgelegt werden. Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritten) in seinem Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Vordruck 2.1) und die unter Abschnitt III.2.2) und Abschnitt III.2.3) bezeichneten Unterlagen für diese Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auf die Fähigkeiten der Dritten zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde beruft. Außerdem hat der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft die unter Abschnitt III.2.1) Nr. (2) bis (17) aufgeführten Unterlagen nebst einer unterschriebenen Verpflichtungserklärung (gemäß Vordruck 2.2) jeweils auch von den benannten Dritten beizubringen.
Die Bewerber werden gebeten, vor der Einreichung des Teilnahmeantrags die Rechtsprechung des OLG München (Beschl. v. 15.3.2012 – Verg 2/12) zu den Möglichkeiten einer Eignungsleihe – sofern eine solche vorgesehen ist – sorgfältig zu prüfen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10). Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und finanzielle oder technische Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall folgende Vorgaben zu beachten: Auf Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift des Nachunternehmers sowie die von dem Auftraggeber ausdrücklich genannten Eignungsnachweise (unter Bezugnahme auf die im Folgenden unter Abschnitt III.2.2) und die in Abschnitt III.2.3) aufgeführten Nachweise) für sämtliche Nachunternehmer, bezogen auf deren Leistungsanteil, vorzulegen.
Die Bewerber werden gebeten, vor der Einreichung des Teilnahmeantrags die Rechtsprechung des OLG München (Beschl. v. 15.3.2012 – Verg 2/12) zu den Möglichkeiten einer Eignungsleihe – sofern eine solche vorgesehen ist – sorgfältig zu prüfen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen nach der Rechtsprechung nicht nur ein selbständiges, von dem Bewerber rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein konzernverbundenes/-angehöriges Unternehmen zu verstehen ist (vgl. OLG München, Beschluss vom 15.3.2012, Verg 2/12, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.6.2010, VII-Verg 13/10). Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne sich zugleich auf deren wirtschaftliche und finanzielle oder technische Leistungsfähigkeit zu berufen, müssen die Bieter/Bietergemeinschaften in ihrem Angebot die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben. Weiterhin sind in diesem Fall folgende Vorgaben zu beachten: Auf Aufforderung des Auftraggebers sind Name und Anschrift des Nachunternehmers sowie die von dem Auftraggeber ausdrücklich genannten Eignungsnachweise (unter Bezugnahme auf die im Folgenden unter Abschnitt III.2.2) und die in Abschnitt III.2.3) aufgeführten Nachweise) für sämtliche Nachunternehmer, bezogen auf deren Leistungsanteil, vorzulegen.
Die Bieter/Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot insbesondere die im Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (17) genannten Nachweise auch für die benannten Nachunternehmer abzugeben. Schließlich sind auf Verlangen der Vergabestelle bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Nachunternehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Nachunternehmer zugreifen kann.
Die Bieter/Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot insbesondere die im Abschnitt III.2.1) Nr. (1) bis (17) genannten Nachweise auch für die benannten Nachunternehmer abzugeben. Schließlich sind auf Verlangen der Vergabestelle bis zur Vergabeentscheidung Erklärungen der benannten Nachunternehmer einzureichen, aus denen hervorgeht, dass der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung auf sämtliche für die Auftragsdurchführung erforderlichen Mittel der benannten Nachunternehmer zugreifen kann.
Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung von Unterlagen. Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie zugelassen ist, im Original einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Nachforderung/Nachreichung oder Aufklärung von Unterlagen. Unterlagen sind, soweit nicht die Einreichung in Kopie zugelassen ist, im Original einzureichen.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzusteigen. Hiervon ist insbesondere das Recht umfasst, von den Bewerbern/Bietern solche Nachweise zu verlangen, mit denen die Richtigkeit der zum Nachweis der Eignung vorgelegten Unterlagen belegt wird.
Die Vergabestelle behält sich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens erneut in die Eignungsprüfung einzusteigen. Hiervon ist insbesondere das Recht umfasst, von den Bewerbern/Bietern solche Nachweise zu verlangen, mit denen die Richtigkeit der zum Nachweis der Eignung vorgelegten Unterlagen belegt wird.
B. Die geforderten Eignungsunterlagen (bzgl. Ziffer III.2.1)) im Einzelnen:
(1) Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaften einreichen (gemäß Vordruck 1.0). In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung sämtliche Mitglieder, an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen, einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht vorzulegen.
(1) Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaften einreichen (gemäß Vordruck 1.0). In diesem Fall hat die Bewerbergemeinschaft mit Einreichung des Teilnahmeantrags mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung sämtliche Mitglieder, an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen namentlich mit Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse zu benennen, einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht vorzulegen.
(2) Zum Nachweis seiner eignungsrelevanten Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten kann sich der der Bewerber anderer Unternehmen (Bietergemeinschaft/Nachunternehmer) bedienen. In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritten) in seinem Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Vordruck 2.1). Außerdem hat der Bewerber eine unterschriebene Verpflichtungserklärung von den benannten Dritten beizubringen (gemäß Vordruck 2.2).
(2) Zum Nachweis seiner eignungsrelevanten Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde der Fähigkeiten kann sich der der Bewerber anderer Unternehmen (Bietergemeinschaft/Nachunternehmer) bedienen. In diesem Fall hat der Bewerber diese anderen Unternehmen (Dritten) in seinem Teilnahmeantrag mit Name und Anschrift zu benennen (gemäß Vordruck 2.1). Außerdem hat der Bewerber eine unterschriebene Verpflichtungserklärung von den benannten Dritten beizubringen (gemäß Vordruck 2.2).
(3) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens (gem. Vordruck 3.0), dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 SektVO wegen Unzuverlässigkeit einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 21 Abs.2 SektVO zuzurechnen ist, wegen des Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist:
(3) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens (gem. Vordruck 3.0), dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 SektVO wegen Unzuverlässigkeit einer Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach § 21 Abs.2 SektVO zuzurechnen ist, wegen des Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften rechtskräftig verurteilt worden ist:
— §§ 129, 129 a oder 129b des Strafgesetzbuches,
— § 333 oder § 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10.9.1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21.7.2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10.9.1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.3.2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21.6.2002 (BGBl. I S. 2144, 2162),
— § 333 oder § 334 des Strafgesetzbuches, auch in Verbindung mit Artikel 2 § 1 des EU-Bestechungsgesetzes vom 10.9.1998 (BGBl. 1998 II S. 2340), das zuletzt durch Artikel 6 Absatz 1 des Gesetzes vom 21.7.2004 (BGBl. I S. 1763) geändert worden ist, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung Internationaler Bestechung vom 10.9.1998 (BGBl. 1998 II S. 2327; 1999 II S. 87), § 1 Absatz 2 Nummer 10 des NATO-Truppen-Schutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.3.2008 (BGBl. I S. 490), § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21.6.2002 (BGBl. I S. 2144, 2162),
— § 299 des Strafgesetzbuches,
— Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung,
— § 108e des Strafgesetzbuches,
— § 264 des Strafgesetzbuches,
— § 261 des Strafgesetzbuches.
Einem Verstoß gegen diese Vorschriften stehen Verstöße gegen vergleichbare Straftatbestände anderer Staaten gleich.
(4) Unterschriebene Eigenerklärung des Unternehmens,
a) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO (gem. Vordruck 4.1);
a) dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 1 SektVO (gem. Vordruck 4.1);
b) dass es sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet; vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 2 SektVO (gem. Vordruck 4.2);
c) dass es die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 3 SektVO (gem. Vordruck 4.3);
d) dass es keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 4 SektVO (gem. Vordruck 4.4);
e) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, die nach § 21 Abs. 2 SektVO für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO (gem. Vordruck 4.5); ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO.
e) dass keine schwere Verfehlung nachweislich vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Unternehmens oder einer Person, die nach § 21 Abs. 2 SektVO für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 21 Abs. 4 Nr. 5 SektVO (gem. Vordruck 4.5); ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelten Person vorliegt, § 21 Abs. 2 SektVO.
(5) Eigenerklärung zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gem. Mindestlohngesetz (MiLoG), § 3 Hamburgisches Vergabegesetz und § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein (gem. Vordruck 5.0).
(6) Unterschriebene Eigenerklärung über die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen lt. §11 BDSG. Zusätzlich hat der Bieter die Umsetzung der Maßnahmen lt. § 9 BDSG hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und die Pflicht, das Datengeheimnisses lt. § 5 BDSG einzuhalten. (gem. Vordruck 6.0).
(6) Unterschriebene Eigenerklärung über die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Bestimmungen lt. §11 BDSG. Zusätzlich hat der Bieter die Umsetzung der Maßnahmen lt. § 9 BDSG hinsichtlich der konkreten Auftragsdurchführung zu dokumentieren und die Pflicht, das Datengeheimnisses lt. § 5 BDSG einzuhalten. (gem. Vordruck 6.0).
(7) Eigenerklärung zum Hamburger Corporate Governance Kodex zur Bestätigung der Unabhängigkeit. (gem. Vordruck 7.0).
(8) Unterschriebene Eigenerklärung über die Einhaltung der der Wirtschaftsprüferordnung. (gem. Vordruck 8.0).
(9) Unterschriebene Eigenerklärung zur Übersendung des aktuellen Tranzparenzberichtes nach § 55c der der Wirtschaftsprüferordnung. (gem. Vordruck 8.1).
(10) Unterschriebene Eigenausschlusserklärung über die Anwendung von Technologien nach Scientology (gem. Vordruck 9.0).
(11) Aktuelle Bescheinigung der örtlich zuständigen Krankenkasse, der die Mehrheit der Mitarbeiter angehört (nicht älter als 6 Monate, eine Kopie ist ausreichend, maßgebend ist der Schlusstermin der vorliegenden Bekanntmachung gemäß Abschnitt IV.3.4) dieser Bekanntmachung) Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
(11) Aktuelle Bescheinigung der örtlich zuständigen Krankenkasse, der die Mehrheit der Mitarbeiter angehört (nicht älter als 6 Monate, eine Kopie ist ausreichend, maßgebend ist der Schlusstermin der vorliegenden Bekanntmachung gemäß Abschnitt IV.3.4) dieser Bekanntmachung) Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
(12) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate, eine Kopie ist ausreichend, maßgebend ist der Schlusstermin der vorliegenden Bekanntmachung gemäß Abschnitt IV.3.4) dieser Bekanntmachung) Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
(12) Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als 6 Monate, eine Kopie ist ausreichend, maßgebend ist der Schlusstermin der vorliegenden Bekanntmachung gemäß Abschnitt IV.3.4) dieser Bekanntmachung) Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
(13) Aktueller Auszug aus dem Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes (nicht älter als 6 Monate, eine Kopie ist ausreichend, maßgebend ist der Schlusstermin der vorliegenden Bekanntmachung gemäß Abschnitt IV.3.4) dieser Bekanntmachung). Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
(13) Aktueller Auszug aus dem Berufsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes (nicht älter als 6 Monate, eine Kopie ist ausreichend, maßgebend ist der Schlusstermin der vorliegenden Bekanntmachung gemäß Abschnitt IV.3.4) dieser Bekanntmachung). Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
(14) Aktueller Auszug aus dem Gewerbe- oder Bundeszentralregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes (nicht älter als 6 Monate, eine Kopie ist ausreichend, maßgebend ist der Schlusstermin der vorliegenden Bekanntmachung gemäß Abschnitt IV.3.4) dieser Bekanntmachung). Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
(14) Aktueller Auszug aus dem Gewerbe- oder Bundeszentralregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes (nicht älter als 6 Monate, eine Kopie ist ausreichend, maßgebend ist der Schlusstermin der vorliegenden Bekanntmachung gemäß Abschnitt IV.3.4) dieser Bekanntmachung). Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
(15) Aktueller Nachweis über die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer bzw. die Anerkennung als Wirtschaftsprüfergesellschaft nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes (nicht älter als 6 Monate, eine Kopie ist ausreichend, maßgebend ist der Schlusstermin der vorliegenden Bekanntmachung gemäß Abschnitt IV.3.4) dieser Bekanntmachung). Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
(15) Aktueller Nachweis über die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer bzw. die Anerkennung als Wirtschaftsprüfergesellschaft nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes (nicht älter als 6 Monate, eine Kopie ist ausreichend, maßgebend ist der Schlusstermin der vorliegenden Bekanntmachung gemäß Abschnitt IV.3.4) dieser Bekanntmachung). Ausländische Bewerber haben gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Diese sind zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
(16) Darstellung des Unternehmens (Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens) sowie – falls zutreffend – ausführliche Darstellung der Konzernverbundenheit/-angehörigkeit mit anderen Unternehmen.
(17) Benennung einer betriebseigenen Niederlassung im Raum Hamburg oder unmittelbarer Umgebung zu Hamburg, welche für den, in der Bekanntmachung genannten Zeitraum des Auftragsgegenstandes als Kontaktstelle zur Verfügung steht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
(1) Unterschriebene Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie die Bilanzsumme, jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (gemäß Vordruck 10.0).
(2) Vorlage einer aktuellen Betriebshaftungspolice mit Nachweis der Höhe der Versicherungssumme (mind. 5 000 000 EUR) in Form einer beglaubigten Kopie oder falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe nicht besteht, Vorlage einer schriftlichen Eignungserklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf die Anforderung des Auftraggebers abzuschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
(2) Vorlage einer aktuellen Betriebshaftungspolice mit Nachweis der Höhe der Versicherungssumme (mind. 5 000 000 EUR) in Form einer beglaubigten Kopie oder falls eine Versicherung mit dieser Deckungshöhe nicht besteht, Vorlage einer schriftlichen Eignungserklärung des Bewerbers, dass er im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung auf die Anforderung des Auftraggebers abzuschließen.
(3) Vorlage einer gültigen Handel & Handwerk-Versicherung mit einer Deckungshöhe von 2 500 000 EUR in Form einer beglaubigten Kopie. Ausländische Bewerber haben Ihre Unterlagen zwingend ins Deutsche zu übersetzen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), jeweils gegliedert nach Berufsgruppen (I.) Wirtschaftsprüfer, (II.) Rechtsanwälte, (III.) Steuerberater (gemäß Vordruck 11.0).
(1) Benennung der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), jeweils gegliedert nach Berufsgruppen (I.) Wirtschaftsprüfer, (II.) Rechtsanwälte, (III.) Steuerberater (gemäß Vordruck 11.0).
(2) Vorlage einer gültigen Zertifizierungsurkunde (Kopie ist ausreichend) zur Qualitätssicherung nach ISO 9000 ff oder gleichwertig.
(3) Erläuterung und Benennung von Maßnahmen des Bewerbers zur Qualitätssicherung bei der Ausführung von Leistungen. Entsprechende Zertifizierungen und Nachweise werden dieser Anlage beigefügt. (gem. Vordruck 12.0).
(4) Beifügung von Referenzen in Form der jeweils unten aufgeführten Leistungen:
(4.1) Angabe von mindestens zwei Referenzen über die Prüfung von öffentlichen Unternehmen (§53 HGrG) unter Angabe von (I.) Name des geprüften Unternehmens, (II.) Anschrift des geprüften Unternehmens, (III.) Ansprechpartner, (IV.) Art des Unternehmens, (V.) Zeitraum der Prüfleistung sowie der folgenden Angaben zu dem geprüften Unternehmen unter (VI.) Bilanzsumme, (VII.) Gesamtumsatz und (VIII.) Anzahl der Mitarbeiter nach Kopfzahl. (gem. Vordruck 13.1)
(4.1) Angabe von mindestens zwei Referenzen über die Prüfung von öffentlichen Unternehmen (§53 HGrG) unter Angabe von (I.) Name des geprüften Unternehmens, (II.) Anschrift des geprüften Unternehmens, (III.) Ansprechpartner, (IV.) Art des Unternehmens, (V.) Zeitraum der Prüfleistung sowie der folgenden Angaben zu dem geprüften Unternehmen unter (VI.) Bilanzsumme, (VII.) Gesamtumsatz und (VIII.) Anzahl der Mitarbeiter nach Kopfzahl. (gem. Vordruck 13.1)
(4.2) Angabe von mindestens 2 nicht vor dem Jahr 2005 geleisteten Referenzen über die Prüfung von Verkehrsunternehmen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) unter Angabe von (I.) Name des geprüften Unternehmens, (II.) Anschrift des geprüften Unternehmens, (III.) Ansprechpartner, (IV.) Art des Unternehmens, (V.) Zeitraum der Prüfleistung sowie der folgenden Angaben zu dem geprüften Unternehmen unter (VI.) Bilanzsumme, (VII.) Gesamtumsatz und (VIII.) Anzahl der Mitarbeiter nach Kopfzahl. (gem. Vordruck 13.2).
(4.2) Angabe von mindestens 2 nicht vor dem Jahr 2005 geleisteten Referenzen über die Prüfung von Verkehrsunternehmen im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) unter Angabe von (I.) Name des geprüften Unternehmens, (II.) Anschrift des geprüften Unternehmens, (III.) Ansprechpartner, (IV.) Art des Unternehmens, (V.) Zeitraum der Prüfleistung sowie der folgenden Angaben zu dem geprüften Unternehmen unter (VI.) Bilanzsumme, (VII.) Gesamtumsatz und (VIII.) Anzahl der Mitarbeiter nach Kopfzahl. (gem. Vordruck 13.2).
(4.3) Angabe von mindestens einer Referenz über die Prüfung von Trennungsrechnungen nach Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 unter Angabe von (I.) Name des geprüften Unternehmens, (II.) Anschrift des geprüften Unternehmens, (III.) Ansprechpartner, (IV.) Art des Unternehmens, (V.) Zeitraum der Prüfleistung sowie der folgenden Angaben zu dem geprüften Unternehmen unter (VI.) Bilanzsumme, (VII.) Gesamtumsatz und (VIII.) Anzahl der Mitarbeiter nach Kopfzahl. (gem. Vordruck 13.3).
(4.3) Angabe von mindestens einer Referenz über die Prüfung von Trennungsrechnungen nach Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 unter Angabe von (I.) Name des geprüften Unternehmens, (II.) Anschrift des geprüften Unternehmens, (III.) Ansprechpartner, (IV.) Art des Unternehmens, (V.) Zeitraum der Prüfleistung sowie der folgenden Angaben zu dem geprüften Unternehmen unter (VI.) Bilanzsumme, (VII.) Gesamtumsatz und (VIII.) Anzahl der Mitarbeiter nach Kopfzahl. (gem. Vordruck 13.3).
(4.4) Referenzangabe/n über Zuwendungen der öffentlichen Hand oder Dritter unter Angabe von (I.) Name des geprüften Unternehmens, (II.) Anschrift des geprüften Unternehmens, (III.) Ansprechpartner, (IV.) Art des Unternehmens, (V.) Zeitraum der Prüfleistung sowie der folgenden Angaben zu dem geprüften Unternehmen unter (VI.) Bilanzsumme, (VII.) Gesamtumsatz und (VIII.) Anzahl der Mitarbeiter nach Kopfzahl. (gem. Vordruck 13.4).
(4.4) Referenzangabe/n über Zuwendungen der öffentlichen Hand oder Dritter unter Angabe von (I.) Name des geprüften Unternehmens, (II.) Anschrift des geprüften Unternehmens, (III.) Ansprechpartner, (IV.) Art des Unternehmens, (V.) Zeitraum der Prüfleistung sowie der folgenden Angaben zu dem geprüften Unternehmen unter (VI.) Bilanzsumme, (VII.) Gesamtumsatz und (VIII.) Anzahl der Mitarbeiter nach Kopfzahl. (gem. Vordruck 13.4).
(4.5) Angabe von Referenzen/Darstellung der Expertise des vorgesehenen Prüfungsteams unter Benennung der beruflichen Qualifikation und Branchenerfahrung. Entsprechende Nachweise werden dieser Anlage beigefügt.
(gem. Vordruck 13.5).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfergesellschaften in der aktuell geltenden Fassung.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Eine bestimmte Rechtsform ist nicht erforderlich. Eine zwingende Voraussetzung für die Auftragserteilung an eine Bietergemeinschaft ist jedoch die Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Wirtschaftsprüfer bzw. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gemäß Wirtschaftsprüferordnung und §§ 319, 319a, 319b HGB. Gemäß Punkt 7.2.3 des Hamburg Corporate Governance Kodex ist eine externe Rotation des Jahresabschlussprüfer nach 5 Jahren gefordert.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Herrn Rainer Strickert
Internetadresse: www.vhhbus.de🌏
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Hamburg, Finanzbehörde – Organisation und zentrale Dienste – Grundsatzangelegenheiten
Postanschrift: Große Bleichen 27
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: dieter.carmesien@fb.hamburg.de📧
Telefon: +49 40428231448📞
Fax: +49 40428232020 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf die Fristen des § 101a GWB hin. Die Vergabestelle wird gemäß § 101a GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 101a Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information per Telefax oder E-Mail erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 101a Abs. 1 Satz 3 und 4 GWB). Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 101a Abs. 1 Satz 5 GWB.
Quelle: OJS 2015/S 039-067608 (2015-02-20)
Ergänzende Angaben (2015-03-04) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Geschäftsräume der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein GmbH in Hamburg-Bergedorf, der Ratzeburg-Möllner Verkehrsbetriebe GmbH in Ratzeburg, ggf. sind Abweichungen möglich.