Prüfung der Jahresabschlüsse des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) für das Geschäftsjahr 2016 und optional für die Geschäftsjahre 2017-2020 sowie die Prüfung der Jahresabschlüsse für die derzeit 10 Konzerngesellschaften und des Konzerns für den gleichen Zeitraum. Gemäß Hauptsatzung werden der Jahresabschluss und der Lagebericht in entsprechender Anwendung der Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften der Krankenhausbuchführungsverordnung zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres aufgestellt und von einem öffentlich bestellten Abschlussprüfer geprüft. Die Prüfung erfolgt nach den für die Beteiligung der öffentlichen Hand geltenden besonderen Prüfungsvorschriften nach § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes. Detaillierte Informationen zum Vergabeverfahren nebst ausführlicher Aufgabenbeschreibung sind dem Informationsmemorandum zu entnehmen, welches separat bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle abzufordern ist.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2016-01-13.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-09.
Auftragsbekanntmachung (2015-12-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Betriebsprüfung
Menge oder Umfang:
Die Prüfung des UKSH hat folgenden Umfang:Die Prüfung hat im Rahmen der gültigen Rechtsvorschriften zu erfolgen.Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens und des Jahresabschlusses,Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung,Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse,Prüfung des Nachweises über die Verwendung des Landeszuschusses für Forschung und Lehre im Sinne der EU-beihilferechtlichen Bestimmungen,Bestätigung einer rechnungsmäßigen Trennung von Geschäftsvorfällen für Krankenversorgung und Forschung und Lehre,Prüfung der Berechnung der Ausgleichsbeträge gemäß Krankenhausentgeltgesetz undBundespflegesatzverordnung (für die Betriebsstätten Kiel und Lübeck),Prüfung und Bestätigung des Hygieneförderungsprogrammes gem. § 5 Abs. 2 KHEntgG,Bestätigung des erfolgsabhängigen Teiles der Bezüge von Vorstandsmitgliedern,Vorprüfung nach Feinabstimmung in den Monaten Oktober/November des Prüfungsjahres,Hauptprüfung nach Feinabstimmung in den Monaten April/Mai des Folgejahres,Klärung von Einzelfragen.Das UKSH erwartet von dem Auftragnehmer die Vorlage von mindestens 2 anonymisierten Benchmarks insbesondere Finanz-, Leistungs-, Personalstärken- und Bilanzkennzahlen aus bereits geprüften Universitätsklinika oder ähnlich komplexer Krankenhäuser vergleichbarer Größenordnung.Die Prüfung der Konzerngesellschaften hat folgenden Umfang:Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens und des Jahresabschlusses,Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung,Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse,Prüfung der Berechnung der Ausgleichsbeträge gemäß Bundespflegesatzverordnung (nur ZIP gGmbH),Prüfung des Nachweises über die Verwendung des Landeszuschusses für Forschung und Lehre im Sinne der EU-beihilferechtlichen Bestimmungen (nur ZIP gGmbH),Vorprüfung nach Abstimmung, Hauptprüfung nach Feinabstimmung in den Monaten Februar/März des Folgejahres,Klärung von Einzelfragen.Die Prüfung des Konzernabschlusses hat folgenden Umfang:Ordnungsmäßigkeit der Konsolidierung und des Jahresabschlusses,Prüfung des Konzernabschlusses nach Abstimmung nach Prüfung der Einzelabschlüsse,Prüfung nach § 53 HGrG,Klärung von Einzelfragen.Konzerngesellschaften:— Ambulanzzentrum des UKSH gGmbH, Lübeck;— DIALOG Diagnostiklabor GmbH, Kiel;— Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) der ZIP gGmbH, Kiel;— Service Stern Nord GmbH, Lübeck;— UKSH Akademie gGmbH, Kiel;— UKSH-Energy GmbH, Lübeck;— UKSH Gesellschaft für Informationstechnologie mbH (GfIT), Lübeck;— UKSH Gesellschaft für IT Services mbH (ITSG), Lübeck;— Universitäre Kinderwunschzentren GmbH, Lübeck;— Zentrum für Integrative Psychiatrie gGmbH (ZIP gGmbH), Kiel.Detaillierte Informationen zum Vergabeverfahren nebst ausführlicher Aufgabenbeschreibung sind dem Informationsmemorandum zu entnehmen, welches separat bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle abzufordern ist.
Die Prüfung des UKSH hat folgenden Umfang:Die Prüfung hat im Rahmen der gültigen Rechtsvorschriften zu erfolgen.Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens und des Jahresabschlusses,Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung,Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse,Prüfung des Nachweises über die Verwendung des Landeszuschusses für Forschung und Lehre im Sinne der EU-beihilferechtlichen Bestimmungen,Bestätigung einer rechnungsmäßigen Trennung von Geschäftsvorfällen für Krankenversorgung und Forschung und Lehre,Prüfung der Berechnung der Ausgleichsbeträge gemäß Krankenhausentgeltgesetz undBundespflegesatzverordnung (für die Betriebsstätten Kiel und Lübeck),Prüfung und Bestätigung des Hygieneförderungsprogrammes gem. § 5 Abs. 2 KHEntgG,Bestätigung des erfolgsabhängigen Teiles der Bezüge von Vorstandsmitgliedern,Vorprüfung nach Feinabstimmung in den Monaten Oktober/November des Prüfungsjahres,Hauptprüfung nach Feinabstimmung in den Monaten April/Mai des Folgejahres,Klärung von Einzelfragen.Das UKSH erwartet von dem Auftragnehmer die Vorlage von mindestens 2 anonymisierten Benchmarks insbesondere Finanz-, Leistungs-, Personalstärken- und Bilanzkennzahlen aus bereits geprüften Universitätsklinika oder ähnlich komplexer Krankenhäuser vergleichbarer Größenordnung.Die Prüfung der Konzerngesellschaften hat folgenden Umfang:Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens und des Jahresabschlusses,Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung,Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse,Prüfung der Berechnung der Ausgleichsbeträge gemäß Bundespflegesatzverordnung (nur ZIP gGmbH),Prüfung des Nachweises über die Verwendung des Landeszuschusses für Forschung und Lehre im Sinne der EU-beihilferechtlichen Bestimmungen (nur ZIP gGmbH),Vorprüfung nach Abstimmung, Hauptprüfung nach Feinabstimmung in den Monaten Februar/März des Folgejahres,Klärung von Einzelfragen.Die Prüfung des Konzernabschlusses hat folgenden Umfang:Ordnungsmäßigkeit der Konsolidierung und des Jahresabschlusses,Prüfung des Konzernabschlusses nach Abstimmung nach Prüfung der Einzelabschlüsse,Prüfung nach § 53 HGrG,Klärung von Einzelfragen.Konzerngesellschaften:— Ambulanzzentrum des UKSH gGmbH, Lübeck;— DIALOG Diagnostiklabor GmbH, Kiel;— Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) der ZIP gGmbH, Kiel;— Service Stern Nord GmbH, Lübeck;— UKSH Akademie gGmbH, Kiel;— UKSH-Energy GmbH, Lübeck;— UKSH Gesellschaft für Informationstechnologie mbH (GfIT), Lübeck;— UKSH Gesellschaft für IT Services mbH (ITSG), Lübeck;— Universitäre Kinderwunschzentren GmbH, Lübeck;— Zentrum für Integrative Psychiatrie gGmbH (ZIP gGmbH), Kiel.Detaillierte Informationen zum Vergabeverfahren nebst ausführlicher Aufgabenbeschreibung sind dem Informationsmemorandum zu entnehmen, welches separat bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle abzufordern ist.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Betriebsprüfung📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH)
Postanschrift: Ratzeburger Allee 160
Postleitzahl: 23538
Postort: Lübeck
Kontakt
Internetadresse: http://www.uksh.de🌏
E-Mail: buenyamin.saatci@uksh.de📧
Telefon: +49 4515002617📞
Fax: +49 4515003282 📠
Prüfung der Jahresabschlüsse des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) für das Geschäftsjahr 2016 und optional für die Geschäftsjahre 2017-2020 sowie die Prüfung der Jahresabschlüsse für die derzeit 10 Konzerngesellschaften und des Konzerns für den gleichen Zeitraum. Gemäß Hauptsatzung werden der Jahresabschluss und der Lagebericht in entsprechender Anwendung der Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften der Krankenhausbuchführungsverordnung zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres aufgestellt und von einem öffentlich bestellten Abschlussprüfer geprüft. Die Prüfung erfolgt nach den für die Beteiligung der öffentlichen Hand geltenden besonderen Prüfungsvorschriften nach § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes. Detaillierte Informationen zum Vergabeverfahren nebst ausführlicher Aufgabenbeschreibung sind dem Informationsmemorandum zu entnehmen, welches separat bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle abzufordern ist.
Prüfung der Jahresabschlüsse des Universitätsklinikums Schleswig-Holstein (UKSH) für das Geschäftsjahr 2016 und optional für die Geschäftsjahre 2017-2020 sowie die Prüfung der Jahresabschlüsse für die derzeit 10 Konzerngesellschaften und des Konzerns für den gleichen Zeitraum. Gemäß Hauptsatzung werden der Jahresabschluss und der Lagebericht in entsprechender Anwendung der Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften unter Berücksichtigung der ergänzenden Vorschriften der Krankenhausbuchführungsverordnung zum Schluss eines jeden Geschäftsjahres aufgestellt und von einem öffentlich bestellten Abschlussprüfer geprüft. Die Prüfung erfolgt nach den für die Beteiligung der öffentlichen Hand geltenden besonderen Prüfungsvorschriften nach § 53 des Haushaltsgrundsätzegesetzes. Detaillierte Informationen zum Vergabeverfahren nebst ausführlicher Aufgabenbeschreibung sind dem Informationsmemorandum zu entnehmen, welches separat bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle abzufordern ist.
Menge oder Umfang:
Die Prüfung des UKSH hat folgenden Umfang:
Die Prüfung hat im Rahmen der gültigen Rechtsvorschriften zu erfolgen.
Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens und des Jahresabschlusses,
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung,
Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse,
Prüfung des Nachweises über die Verwendung des Landeszuschusses für Forschung und Lehre im Sinne der EU-beihilferechtlichen Bestimmungen,
Bestätigung einer rechnungsmäßigen Trennung von Geschäftsvorfällen für Krankenversorgung und Forschung und Lehre,
Prüfung der Berechnung der Ausgleichsbeträge gemäß Krankenhausentgeltgesetz und
Bundespflegesatzverordnung (für die Betriebsstätten Kiel und Lübeck),
Prüfung und Bestätigung des Hygieneförderungsprogrammes gem. § 5 Abs. 2 KHEntgG,
Bestätigung des erfolgsabhängigen Teiles der Bezüge von Vorstandsmitgliedern,
Vorprüfung nach Feinabstimmung in den Monaten Oktober/November des Prüfungsjahres,
Hauptprüfung nach Feinabstimmung in den Monaten April/Mai des Folgejahres,
Klärung von Einzelfragen.
Das UKSH erwartet von dem Auftragnehmer die Vorlage von mindestens 2 anonymisierten Benchmarks insbesondere Finanz-, Leistungs-, Personalstärken- und Bilanzkennzahlen aus bereits geprüften Universitätsklinika oder ähnlich komplexer Krankenhäuser vergleichbarer Größenordnung.
Das UKSH erwartet von dem Auftragnehmer die Vorlage von mindestens 2 anonymisierten Benchmarks insbesondere Finanz-, Leistungs-, Personalstärken- und Bilanzkennzahlen aus bereits geprüften Universitätsklinika oder ähnlich komplexer Krankenhäuser vergleichbarer Größenordnung.
Die Prüfung der Konzerngesellschaften hat folgenden Umfang:
Prüfung der Berechnung der Ausgleichsbeträge gemäß Bundespflegesatzverordnung (nur ZIP gGmbH),
Prüfung des Nachweises über die Verwendung des Landeszuschusses für Forschung und Lehre im Sinne der EU-beihilferechtlichen Bestimmungen (nur ZIP gGmbH),
Vorprüfung nach Abstimmung, Hauptprüfung nach Feinabstimmung in den Monaten Februar/März des Folgejahres,
Die Prüfung des Konzernabschlusses hat folgenden Umfang:
Ordnungsmäßigkeit der Konsolidierung und des Jahresabschlusses,
Prüfung des Konzernabschlusses nach Abstimmung nach Prüfung der Einzelabschlüsse,
Prüfung nach § 53 HGrG,
Konzerngesellschaften:
— Ambulanzzentrum des UKSH gGmbH, Lübeck;
— DIALOG Diagnostiklabor GmbH, Kiel;
— Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) der ZIP gGmbH, Kiel;
— Service Stern Nord GmbH, Lübeck;
— UKSH Akademie gGmbH, Kiel;
— UKSH-Energy GmbH, Lübeck;
— UKSH Gesellschaft für Informationstechnologie mbH (GfIT), Lübeck;
— UKSH Gesellschaft für IT Services mbH (ITSG), Lübeck;
— Universitäre Kinderwunschzentren GmbH, Lübeck;
— Zentrum für Integrative Psychiatrie gGmbH (ZIP gGmbH), Kiel.
Detaillierte Informationen zum Vergabeverfahren nebst ausführlicher Aufgabenbeschreibung sind dem Informationsmemorandum zu entnehmen, welches separat bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle abzufordern ist.
Beschreibung der Optionen:
Mit dem abzuschließenden Vertrag wird die Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2016 beauftragt. Im Vertrag sollen zudem Optionsrechte für das UKSH vereinbart werden, den Auftragnehmer mit den jeweiligen Abschlussprüfungen für die Geschäftsjahre 2017-2020 zu mandatieren; bezüglich der Abschlussprüfung für die vorgenannten Geschäftsjahre wird der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung der jeweiligen Optionserklärung durch das UKSH geschlossen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abgabe der Optionserklärung besteht dabei nicht. Über die Ausübung der Optionsrechte entscheidet das UKSH spätestens im Dezember des vorausgehenden Jahres.
Mit dem abzuschließenden Vertrag wird die Abschlussprüfung für das Geschäftsjahr 2016 beauftragt. Im Vertrag sollen zudem Optionsrechte für das UKSH vereinbart werden, den Auftragnehmer mit den jeweiligen Abschlussprüfungen für die Geschäftsjahre 2017-2020 zu mandatieren; bezüglich der Abschlussprüfung für die vorgenannten Geschäftsjahre wird der Vertrag unter der aufschiebenden Bedingung der jeweiligen Optionserklärung durch das UKSH geschlossen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abgabe der Optionserklärung besteht dabei nicht. Über die Ausübung der Optionsrechte entscheidet das UKSH spätestens im Dezember des vorausgehenden Jahres.
Vorläufiger Zeitplan für die Nutzung von Optionen: 12 Monate Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kiel und Lübeck.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hinweis:
Die nach III.2.1) bis III.2.3) vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) unmittelbar der Vergabestelle (Kontaktstelle gemäß I.1) vorzulegen (Telefax genügt insoweit nicht), sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen genannt sind. Bei „möglichst“ vorzulegenden Angaben/Unterlagen ist die Vorlage mit der Bewerbung zu empfehlen, die Vergabestelle kann die Auswahl nach IV.1.2) ohne Nachforderung vornehmen. Soweit unter III.2.1) bis III.2.3) lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Vergabestelle das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein.
Die nach III.2.1) bis III.2.3) vorzulegenden Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag (Bewerbung) bis zum Ende der Teilnahmeantragsfrist in schriftlicher Form (per Post oder direkt) unmittelbar der Vergabestelle (Kontaktstelle gemäß I.1) vorzulegen (Telefax genügt insoweit nicht), sofern sie nicht als erst auf Anforderung vorzulegen genannt sind. Bei „möglichst“ vorzulegenden Angaben/Unterlagen ist die Vorlage mit der Bewerbung zu empfehlen, die Vergabestelle kann die Auswahl nach IV.1.2) ohne Nachforderung vornehmen. Soweit unter III.2.1) bis III.2.3) lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich die Vergabestelle das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln (auch nach dem Teilnahmewettbewerb) entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein.
Bei Bewerbergemeinschaften oder sonstigen gemeinschaftlichen Bewerbungen sind die geforderten Unterlagen für alle beteiligten Unternehmen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, je einzeln vorzulegen. Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist nachvollziehbar anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so sind zusätzlich für diesen entsprechende Eignungsnachweise/Eigenerklärungen wie nach dieser Bekanntmachung für den Bewerber selbst erforderlich. Ferner ist auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht.
Bei Bewerbergemeinschaften oder sonstigen gemeinschaftlichen Bewerbungen sind die geforderten Unterlagen für alle beteiligten Unternehmen, deren vorgesehener Leistungsbereich von der jeweiligen Anforderung betroffen ist, je einzeln vorzulegen. Die Aufteilung der Leistungsbereiche ist nachvollziehbar anzugeben. Will ein Bewerber (auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft) sich auf die Leistungsfähigkeit Dritter berufen (z. B. Nachunternehmer, Gesellschafter), so sind zusätzlich für diesen entsprechende Eignungsnachweise/Eigenerklärungen wie nach dieser Bekanntmachung für den Bewerber selbst erforderlich. Ferner ist auf Anforderung, spätestens vor Zuschlagserteilung, der Nachweis zu führen, dass dem Bewerber die Leistungsfähigkeit des Dritten zur Verfügung steht.
Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Vergabestelle Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
Sollten die geforderten Erklärungen oder Nachweise unvollständig oder unzureichend sein, droht der Ausschluss aus dem Verfahren; der Bewerber kann nicht darauf vertrauen, dass die Vergabestelle Gelegenheit zur Ergänzung oder Vervollständigung gibt, das Recht hierzu behält sie sich jedoch vor.
Vorzulegen sind:
PL 1: Selbstdarstellung des Bewerbers anhand aussagekräftiger Historie inkl. Unternehmensprofil;
PL2: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 4 Abs. 6a)-g) und § 4 Abs. 9a)-e) VOF;
PL 3: Nachweis der beruflichen Qualifikation „bestellter Wirtschaftsprüfer“ gem. Wirtschaftsprüferordnung.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
WL1: Erklärung zu Gesamtumsätzen der letzten 3 Jahre;
WL2: Erklärung zu Umsätzen aufgeschlüsselt nach Leistungsschwerpunkten 1. Wirtschaftsprüfung von Krankenhäusern, 2. Wirtschaftsprüfung von Universitätsklinika der letzten 3 Jahre.
Mindeststandards:
Zu WL1: Durchschnittlich mindestens 2 000 000 EUR Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
TL1: Vorlage von Referenzen über in den vergangenen 3 Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen der hier für Universitätskliniken beschriebenen Komplexität.
Mindeststandards:
Zu TL1: Es sind mindestens 2 Referenzen vorzulegen, die eine Vergleichbarkeit hinsichtlich Leistungsbild und Komplexität aufweisen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: VOL/B und AGB des UKSH.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Bietergemeinschaften unterliegen der gesamtschuldnerischen Haftung.
Sonstige besondere Bedingungen:
Beachtung der Tariftreuepflicht bzw. Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Schleswig-Holstein (TTG SH), Einräumung der Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers und der zuständigen Behörden gemäß § 11 und § 15 TTG SH.
Beachtung der Tariftreuepflicht bzw. Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Schleswig-Holstein (TTG SH), Einräumung der Prüfungsrechte zu Gunsten des Auftraggebers und der zuständigen Behörden gemäß § 11 und § 15 TTG SH.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Der Prüfungsleiter/die Prüfungsleiterin muss gemäß Wirtschaftsprüferordnung ein „bestellter Wirtschaftsprüfer“ sein.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Unter den als grundsätzlich geeignet bewerteten Bewerbern erfolgt die Auswahl nach dem Maß der fachlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen/Nachweise. Die Einzelheiten der für die Auswahl herangezogenen Kriterien sind in einer Übersicht aufgeführt, die dem bei der Kontaktstelle abzufordernden Informationsmemorandum beigefügt ist.
Unter den als grundsätzlich geeignet bewerteten Bewerbern erfolgt die Auswahl nach dem Maß der fachlichen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit auf der Grundlage der eingereichten Erklärungen/Nachweise. Die Einzelheiten der für die Auswahl herangezogenen Kriterien sind in einer Übersicht aufgeführt, die dem bei der Kontaktstelle abzufordernden Informationsmemorandum beigefügt ist.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Dezernat Wirtschaft und Versorgung
Bünyamin Saatci
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-10-01 📅
Datum des Endes: 2017-09-30 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Telefon: +49 4319884640📞
Fax: +49 4319884702 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 102 ff. GWB). Gemäß § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach wirksamer Zuschlagserteilung ist der Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig, ausgenommen Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 GWB wegen Verletzung der Pflicht zur Vorabinformation gem. § 101a GWB oder unzulässiger unmittelbarer Vergabe. Eine solche Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Der vorstehende Satz gilt nicht für einen Antrag auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrags nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach wirksamer Zuschlagserteilung ist der Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig, ausgenommen Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 GWB wegen Verletzung der Pflicht zur Vorabinformation gem. § 101a GWB oder unzulässiger unmittelbarer Vergabe. Eine solche Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.