Jahresabschlussprüfungen der Einrichtungen des LWL-PsychiatrieVerbundes und der LWL-Maßregelvollzugseinrichtungen Westfalen
Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) ist Träger des LWL-PsychiatrieVerbundes Westfalen. Mit dem LWL-PsychiatrieVerbund Westfalen bietet der LWL für psychisch kranke und psychisch oder geistig behinderte Menschen vielfältige Leistungen zur Behandlung, Rehabilitation, Eingliederung und Pflege an. Mit rund 6 600 Betten und Plätzen bietet der LWL-PsychiatrieVerbund Westfalen als Gesundheitsdienstleister einen wesentlichen Grundpfeiler der psychiatrischen Versorgung der 8 500 000 Einwohnerinnen und Einwohner in Westfalen-Lippe.
Geographisch beieinanderliegende Kliniken, Rehabilitationszentren/-institute, Wohnverbünde und Pflegezentren sind als Kompetenzzentren für seelische Gesundheit in insgesamt 7 regionalen Netzen zusammengeschlossen.
Die rd. 10 000 Beschäftigten des Gesundheitsdienstleisters sorgen jährlich für rd. 200 000 Menschen mit psychischen Erkrankungen oder auch geistigen Behinderungen. Sie erwirtschafteten im Jahr 2013 einen Gesamtumsatz von rd. 616 000 000 EUR.
Neben den Einrichtungsangeboten des LWL-Psychiatrieverbundes Westfalen unterhält der LWL Maßregelvollzugskliniken. Der LWL ist als großer kommunaler Träger von forensischen Kliniken für die praktische Durchführung des Maßregelvollzugs verantwortlich.
Die rd. 1 200 Beschäftigten der LWL-Maßregelvollzugskliniken Westfalen haben im Jahr 2014 einen Umsatz von rd. 100 000 000 EUR erwirtschaftet.
Die LWL-Kliniken, LWL-Wohnverbünde und LWL-Pflegezenten werden nach der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) für das Land Nordrhein-Westfalen – bzw. nach dem Krankenhausgestaltungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KHGG NRW) in Verbindung mit der Gemeindekrankenhausbetriebsverordnung NRW (GemKHBVO NRW) –, der Gemeindeordnung NRW (GO NRW), der Landschaftsverbandsordnung und den Betriebssatzungen für die Kliniken des LWL-PsychiatrieVerbundes der LWL-Pflegezenten und LWL-Wohnverbünde als organisatorisch und wirtschaftlich eigenständige Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit – wie Eigenbetriebe – geführt.
Für die LWL-Einrichtungen des Maßregelvollzugs gilt darüber hinaus das Maßregelvollzugsgesetz NRW in der jeweils gültigen Fassung mit den dazu erlassenen Durchführungsverordnungen.
Lose 1 und 2:
Auftragsgegenstand ist die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und der Lageberichte der Einrichtungen des LWL-PsychiatrieVerbunds und der LWL-Maßregelvollzugseinrichtungen Westfalen für das Geschäftsjahr vom 1.1.2016 bis 31.12.2016 unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften des Handelsrechtes, des Kommunalrechtes Nordrhein-Westfalen und der sonstigen spezialgesetzlichen Normen, die für kommunale, psychiatrische Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Wohnverbünden gelten. Insbesondere sind hier die Vorschriften des § 53 HGrG und des IDW-Prüfungsstandards („Fragenkatalog zur Prüfung nach § 53 HGrG“, IDW PS 720 Stand 4/2007) einzubeziehen.
Los 3:
Auftragsgegenstand ist die gebündelte Prüfung der eingesetzten EDV-Systeme als integraler Bestandteil der Jahresabschlussprüfungen für die Einrichtungen des LWL-PsychiatrieVerbundes sowie der Maßregelvollzugseinrichtungen Westfalen.
Die für die die Bilanz bzw. GuV notwendigen Daten werden in IT-Systemen konfiguriert und vorgehalten.
Sowohl die IT-Verarbeitung als auch die funktionalen Anwendungsmöglichkeiten von Programmen werden beim LWL zentral durch die LWL.IT Service Abteilung übernommen. Dabei handelt es sich bei der LWL.IT Service Abteilung (LWL.IT) des LWL nicht um einen rechtlich selbständigen IT-Dienstleister, sondern sie erbringt als rechtlich unselbständige LWL-Abteilung unter-schiedliche IT-Dienstleistungen, die die LWL-Geschäftsprozesse und die Aufgabenerfüllung durch die LWL-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen.
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung hat somit als ergänzende (Unter)-Prüfung gebündelt für alle Einrichtungen des LWL-Psychiatrieverbundes Westfalen und der LWL-Maßregelvollzugseinrichtungen die Beurteilung der IT-Systeme und Prozesse, die Einfluss auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens (äußere Ordnungsmäßigkeit sowie die Ordnungsmäßigkeit des Verfahrens, IKS etc.) haben können, zu erfolgen. Prüfungsgrundlagen sind hierbei die einschlägigen IDW-Prüfungsstandards – wie bspw. u. a. IDW-PS 330 und 261, IDW RS FAIT 1 sowie in Analogie IDW PS 951 (auch wenn wie o. g. keine rechtliche Selbständigkeit der LWL.IT Service Abteilung besteht).
Über die Prüfung der LWL.IT Service Abteilung ist entsprechend der IDW Prüfungsstandards zu berichten und den Sondervermögen und dem Auftraggeber bzw. den die Einrichtungen des LWL-Psychiatrieverbunds und der LWL-Maßregelvollzugseinrichtungen Westfalen prüfenden Wirtschaftsprüfern als Grundlage ihrer durchzuführenden Jahresabschlussprüfungen zur Verfügung zu stellen (bis Ende Februar eines jeden Jahres).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-19.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?
Wie?
Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-10-19
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Auftragsbekanntmachung
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2016-08-31
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Bekanntmachung über vergebene Aufträge
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