Kälteerzeugungsanlage – Energetische Sanierung Bau 10 der Stadtwerke Karlsruhe GmbH
Stadtwerke Karlsruhe GmbH, Abt. V-FE
Die Niederlassung (Bau 10) der Stadtwerke Karlsruhe, Baujahr 1977, in der Daxlander Straße 72, wird derzeitig saniert. Das Gebäude wird bislang als Bürogebäude genutzt und wird in Zukunft als Bürogebäude genutzt.
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-11-05.
Wer? Wie?- • Durch die jeweilige Funktion definierte Ventile › Temperaturregler
- • Klimaanlagen › Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen
- • Kühl- und Tiefkühlvorrichtungen › Kühlvorrichtungen
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2015-11-05 | Auftragsbekanntmachung |
Auftragsbekanntmachung (2015-11-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Klimaanlagen
Menge oder Umfang:
Gesamtwert des Auftrags: 1 200 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Klimaanlagen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Karlsruhe GmbH, Abt. V-FE
Postanschrift: Daxlander Straße 72
Postleitzahl: 76185
Postort: Karlsruhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtwerke-karlsruhe.de 🌏
E-Mail: jonas.gramlich@stadtwerke-karlsruhe.de 📧
Telefon: +49 7215991923 📞
Fax: +49 7215991919 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-05 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 217-396591
ABl. S-Ausgabe: 217
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Hslk
Kurze Beschreibung: Siehe Abschnitt II.1.5).
Menge oder Umfang: Siehe Abschnitt II.1.5).
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Siehe Abschnitt II.1.5).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Emsr
Menge oder Umfang:
Referenznummer: 2015-1990
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Einzelheiten sind Gegenstand der späteren Vertragsunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sonstige besondere Bedingungen:
Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Jonas Gramlich
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-03-21 📅
Datum des Endes: 2016-10-10 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Telefon: +49 7219264049 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2015/S 217-396591 (2015-11-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Klimaanlagen
Menge oder Umfang:
Gegenstand dieses Auftrags ist die Neuerrichtung der Kältezentrale.Kompressionskälte ca. 1100 kW; Absorptionskälte ca. 400 kW; Freikühlfunktion über Wärmetauscher ca. 300 kW; hybrider Rückkühler 2300 kW; Anschluss an Fernwärme; ca. 1000 m Rohrleitung zzgl. Armaturen und Formstücken; 6 Pumpen für Kühl- und Kaltwasser; Einbindung von 2 Pendelspeichern (ca. 9 und ca. 7 m3); Installation eines Glykolrückführsystems; Installation einer Wasseraufbereitung, Umkehrosmose Anlage; Montage einer Lüftungstechnik inkl. Kanalnetz ca. 150 m2; Anschluss an Schnittstelle Kältenetz des zu versorgenden Gebäudes. Aufbau von Kaltwasser und Kühlwasserverteilern; Inbetriebnahme; Probebetrieb über 4 Wochen.1 200 000
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Klimaanlagen 📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Versorgungsunternehmen
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadtwerke Karlsruhe GmbH, Abt. V-FE
Postanschrift: Daxlander Straße 72
Postleitzahl: 76185
Postort: Karlsruhe
Kontakt
Internetadresse: http://www.stadtwerke-karlsruhe.de 🌏
E-Mail: jonas.gramlich@stadtwerke-karlsruhe.de 📧
Telefon: +49 7215991923 📞
Fax: +49 7215991919 📠
Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-11-05 📅
Einreichungsfrist: 2015-11-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-11-10 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 217-396591
ABl. S-Ausgabe: 217
Zusätzliche Informationen
Die Bewerbungen werden AUSSCHLIESSLICH über die Vergabeplattform subreport ELVIS, http://
www.subreport.de, angenommen.
DIE ELVIS ID-NR. lautet: E18331394. Die Registrierung ist kostenfrei.
Die Ausgabe der Vergabeunterlagen erfolgt AUSSCHLIESSLICH elektronisch über die Vergabeplattform
subreport.
Es werden KEINE Vergabeunterlagen in Papierform ausgegeben.
Die Angebote sind in der Regel elektronisch einzureichen.
Bei der elektronischen Übermittlung, sowohl der Teilnahmeanträge als auch der Angebote, ist mindestens die
fortgeschrittene Signatur zu verwenden.
A. Formale Vorgaben an die Bewerbung.
1. Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.2) zu gliedern und hat die nachgefragten
Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich
dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere
Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
2. Unter „Aktuell“ in Ziffer III.2) wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht
älter als 12 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf. Außer Punkt III.2.1),
— HR-Auszug, dort 6 Monate.
3. Die Verpflichtung zur Vorlage von Bescheinigungen Dritter (Drittbescheinigungen) entfällt, wenn und sofern
ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Dies hat der
Bewerber nachzuweisen und zu erläutern.
4. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen
vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung
erwartet. In diesem Zusammenhang wird mit Blick auf Ziffer III.2.3) der Bekanntmachung darauf hingewiesen,
dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und
Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so
muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
5. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf
die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen:
a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß
Ziffer III.2.1.), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die
betreffenden Nachweise der Ziffern III.2.1) bis III.2.3) der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag
einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Nachunternehmer hat in diesem Fall nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen
Mittel zur Verfügung gestellt werden.
b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden und voraussichtlicher
Leistungsanteil kleiner 25 %) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die
Nachweise gemäß Ziffern III.2.1) bis III.2.3) für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es
muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die
sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und
den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während
des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und
für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen.
6. Die Vergabestelle behält sich vor, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen)
nachzufordern. Dies gilt insbesondere auch für fehlende Referenznachweise, unvollständige
Referenznachweise (z. B. wegen fehlender Einzelangaben) oder solche Referenznachweise, die formal
nicht wirksam bzw. nicht eindeutig sind. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines
Bewerbers, eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojektes zu fordern,
z. B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch der Bewerber auf eine
Nachforderung, eine persönliche Vorstellung oder eine Besichtigung besteht nicht.
7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein – nach Bewerberauswahl und Abgabe der
Angebote bei begründetem Anlass bei einzelnen Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk
assessments“ durchzuführen. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bieter seinen Sitz in
einem CSR-Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden. Sollte bei einem solchen
Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen,
ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.
8. Der Auftraggeber ist berechtigt, eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus mit beworbenen Losen
vergleichbaren Projekten zu berücksichtigen. Sollten nachweislich negative Erfahrungen vorliegen, kann der
Auftraggeber den Bewerber zu einem persönlichen Aufklärungsgespräch einladen. Kann der Bewerber in dem
Aufklärungsgespräch seine Eignung trotz der schlechten eigenen Erfahrungen des Auftraggebers
nicht nachweisen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Bewerber vom weiteren Verfahren als ungeeignet
auszuschließen.
9. Die Vergabestelle zahlt bei einer (auch teilweisen) Einstellung des Verfahrens gleich aus welchem Grund
keinen finanziellen Ersatz für etwaige Aufwendungen etc. (Schadensersatz). Die Teilnahme am gesamten
Verfahren erfolgt für die Vergabestelle kostenfrei.
10. Fragen sind ausschließlich per E-Mail bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die
Kontaktstelle zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle wird sich
bemühen, zeitnah zu antworten
B. Ermittlung der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Die Vergabestelle prüft die Teilnahmeanträge in einem dreistufigen Verfahren:
1. Stufe: Prüfung auf Vorliegen der abgeforderten Nachweise und Erklärungen;
2. Stufe: Vorliegen von vergaberechtlichen Ausschlussgründen („Mindestbedingungen“);
3. Stufe: Prüfung der wirtschaftlichen, finanziellen sowie der technischen Leistungsfähigkeit gemessen an der
ausgeschriebenen Leistung.
Sollte die Prüfung ergeben, dass mehr als 3 Bewerber die geforderten Anforderungen erfüllen, erfolgt eine
Teilnehmer-Abschichtung auf Grundlage der angegebenen Referenzen.
C. Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe.
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur
Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen
der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:
1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich – unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien -
wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach
Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen
(sog. Abschichtung). Die Vergabestelle behält sich vor, nur mit dem gemäß Zuschlagskriterien wirtschaftlich
günstigsten Bieter die technisch und kommerziellen Verhandlungen durchzuführen.
2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.
3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt vorhandener öffentlich-rechtlicher Genehmigungen.
4. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich
vertretbaren Ausführung der Leistungen, ggf. unter Betrachtung des Gesamtprojektes.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Niederlassung (Bau 10) der Stadtwerke Karlsruhe, Baujahr 1977, in der Daxlander Straße 72, wird derzeitig saniert. Das Gebäude wird bislang als Bürogebäude genutzt und wird in Zukunft als Bürogebäude genutzt.
Auf dem Bestandsgebäude neu errichtet wird ein neuer Dachaufbau in Stahlbauweise mit hohen Anforderungen an die Gestaltung. Darin befindet sich in Zukunft die Vorstandsebene für Tagungen mit Speisesaal. Während der Sanierung findet kein Bürobetrieb statt, lediglich der Küchenbereich im BG bleibt während des Sanierungszeitraums in Betrieb.
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Abbruch erfolgt durch ein weiteres Gewerk.
Beschreibung des Auftrags:
Im Zuge eines Feldtests „ Absorptionskälte über trockene Rückkühlung“ wird ein Nachfolgeprojekt der Stadtwerke Karlsruhe zur Kälteerzeugung über Absorptionskälte realisiert. Es sollen neuartige Absorptionskälteerzeuger in Kombination mit hybrider Rückkühlung eingesetzt werden. Durch Betreiben der Anlage an dem Grenzbereich der physikalischen Möglichkeiten kann die innovative Lösung dieses Projektes ermöglicht werden. Durch komplexe Verschaltungstechnik mit anspruchsvoller Mess- und Regelungstechnik soll das anspruchsvolle Niveau der Anlagentechnik weiterhin gehalten werden. Die Leistungen beziehen sich auf Heizung, Lüftung, Sanitär, Kältetechnik sowie Elektro- / Mess-, Steuer-, Regel – Technik. Durch eine variable Gestaltung der Kaltwassertemperatur kann die Kaskadierung der Anlagen trotz differenter Kaltwassertemperaturen in den Kältekreisen realisiert werden.
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Die Kälteerzeuger sind eine Kompressionskältemaschine mit magnetisch gelagertem Turboverdichter, welche eine Nennleistung von ca. 1100 kW besitzt, und eine Absorptionskältemaschine mit der Nennleistung von 400 kW, welche in das bestehende Fernwärmenetz Karlsruhe integriert wird. Die Rückkühlung der Kältemaschinen wird von einem hybriden Rückkühlwerk mit der Leistung von 2300 kW erbracht. Die Montage der Anlage erfolgt auf zwei Gebäudeebenen.
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Um eine energetisch optimale Lösung zu erreichen, besteht ein hoher Anspruch an die Anlagentechnik, Verarbeitung und Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Die Mess-, Steuer- und Regelungstechnik muss integral in die in einem anderen Projektumfang der Anlage des Hauptprojektes Bau 10 angepasst werden.
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Zu erbringende Leistung:
Gegenstand dieses Auftrags ist die Neuerrichtung der Kältezentrale.
Kompressionskälte ca. 1100 kW; Absorptionskälte ca. 400 kW; Freikühlfunktion über Wärmetauscher ca. 300 kW; hybrider Rückkühler 2300 kW; Anschluss an Fernwärme; ca. 1000 m Rohrleitung zzgl. Armaturen und Formstücken; 6 Pumpen für Kühl- und Kaltwasser; Einbindung von 2 Pendelspeichern (ca. 9 und ca. 7 m
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Hintergrund für den Auftrag:
In dem Projekt Gartencarré haben die Stadtwerke Karlsruhe in Zusammenarbeit mit der TU-Berlin und weiteren Beteiligen erstmals einen Feldtest mit drei neuartigen Absorptionskältemaschinen durchgeführt. Der Hintergrund, welcher die Stadtwerke Karlsruhe zu dem Einsatz von Absorptionskältemaschinen bewegte, ist die Nutzung und Auslastung des betriebenen Fernwärmenetzes der Stadtwerke Karlsruhe. Durch die ganzjährige Auskopplung von Abwärme der Mineralölraffinerie Oberrhein besteht ein großes Interesse, diese Wärme auch außerhalb der Heizperiode zu nutzen, da diese sonst unter wesentlichem Kostenaufwand über Rückkühlwerke abgeführt werden muss. Der Feldtest dieser Absorptionskältemaschinen soll neben der technischen Erprobung auch ein Funktionstest der neuartigen Apparate sein. Die Absorptionskältemaschinen sind kompakter, leichter und weisen eine höhere Effizienz der Anlage auf, in Hinsicht auf die physikalischen Grenztemperaturen, gegenüber über den vergleichbaren Produkten auf dem Markt. Die Rückkühlung der Kälteerzeugung wurde über trockene Rückkühlung realisiert um somit eine Aufstellung im urbanen Bereich zu ermöglichen. Das Projekt Kältezentrale Hauptverwaltung der Stadtwerke Karlsruhe stellt ein Nachfolgeprojekt des ersten Feldtests der Absorptionskältemaschinen im kommerziellen Projektgeschäft dar, und soll der Stadtwerke Karlsruhe als Referenz für Contracting Projekte dienen. Hierbei soll erstmals eine Absorptionskältemaschine einer größeren Leistungsklasse (500 kW) in Kombination mit einer hybriden Rückkühlung, für eventuelle Industriekunden, verbaut werden. Durch die spezifischen Eigenschaften der Absorptionskältemaschine sowie die hohe Effizienz der Absorptionskälteanlage kann durch komplexe Verschaltung und Regelungstechnik ein innovatives Konzept zur Kaskadierung von Kältemaschinen erreicht werden. Durch diese Konzeption kann die Laufzeit und somit die Nutzung der Absorptionskälte erweitert werden und somit elektrische Energie, welche zur herkömmlichen Kälteerzeugung genutzt wird, eingespart werden. Der Kern, worauf diese Konzeption möglich ist, bildet hierbei die Kombination Absorptionskälte mit hybrider Rückkühlanlage, welche eine sehr exakte Abstimmung der Anlageteile aufeinander erfordert. Der Einsatz der hybriden Rückkühlung verbindet die Vorteile der trockenen und nassen Rückkühlung (Kühltürme) miteinander. Von einer nassen Rückkühlung wird in diesem Projekt, aufgrund der hygienischen Aspekte (Legionellen), die damit verbunden sind, abgesehen. Aus dem Projekt Gartencarré konnte die Erkenntnis gewonnen werden, dass der Einsatz einer trockenen Rückkühlung in Verbindung einer Absorptionskältemaschine bei Grenztemperaturen problematisch werden kann. Bei extremen Außentemperaturen über 32 °C können die geforderten Rückkühltemperaturen für die Absorptionskälte nicht mehr gehalten werden. Daraus resultiert ein Einbruch der Kälteleistung und verquert somit den Einsatz von Absorptionskältemaschinen in Spitzenlasten. Durch den Einsatz einer hybriden Rückkühlung können die Vorteile beider Systeme genutzt werden, hohe Leistungsdichte ohne hygienische Bedenken. Aufgrund der optischen Gestaltung, soll hierbei nur ein großes Gerät auf der Dachfläche des Baus 9 installiert werden. In Zusammenarbeit mit der Industrie konnte somit eine Konzeption der Anlage erstellt werden, um die genannte Betriebsweise der Anlage zu erreichen.
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Ein weiteres Merkmal ist die kompakte und deutliche leichtere Ausführung der Absorptionsanlage, die eine Installation in der vorhandenen Bausubstanz ermöglicht. Der Einsatz einer größeren oder schwereren Maschine ist ohne zusätzliche Kostenaufwendungen durch ein Ertüchtigen der Bausubstanz bzw. ein Verlagern der Kältezentrale nicht möglich.
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Ohne diese feine Abstimmung der Komponenten aufeinander kann die geplante und angedachte Funktionsweise der Anlage nicht garantiert werden. Durch Veränderungen der Rückkühlparameter oder der Betriebseigenschaften der Kältemaschine wird das innovative Management der gesamten Kälteanlage in Frage gestellt und unbrauchbar für den kommerziellen Betrieb.
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Bezeichnung des Loses: Hslk
Kurze Beschreibung: Siehe Abschnitt II.1.5).
Menge oder Umfang: Siehe Abschnitt II.1.5).
Zusätzliche Angaben zu den Losen: Siehe Abschnitt II.1.5).
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Emsr
Menge oder Umfang:
Gegenstand dieses Auftrags ist die Neuerrichtung der Kältezentrale.
Kompressionskälte ca. 1100 kW; Absorptionskälte ca. 400 kW; Freikühlfunktion über Wärmetauscher ca. 300 kW; hybrider Rückkühler 2300 kW; Anschluss an Fernwärme; ca. 1000 m Rohrleitung zzgl. Armaturen und Formstücken; 6 Pumpen für Kühl- und Kaltwasser; Einbindung von 2 Pendelspeichern (ca. 9 und ca. 7 m
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Siehe nähere Erläuterungen unter VI.3).
Mit dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber in beschriebener Form in deutscher Sprache der Nachweis der Einhaltung folgender Bedingungen beizubringen:
1. Anschreiben mit Darstellung des Unternehmens und dessen Struktur
Mindestbedingung.
2. Aktueller Eintrag aus dem Berufs- oder Handelsregister des Herkunftslandes bzw. Vorlage einer
entsprechenden Bescheinigung.
3. Auszug aus dem Gewerbezentralregister
4. Aktueller Nachweis des Finanzamtes über die Zahlung von Steuern oder gleichwertige Bescheinigungen des
Ursprungs- oder Herkunftslandes.
5. Aktueller Nachweis des Sozialversicherungsträgers über die Zahlung von Krankenkassenbeiträgen,
Unfallversicherungsbeiträgen und Rentenversicherungsbeiträgen oder gleichwertige Bescheinigungen des
6. Gesonderte eigenhändig unterzeichnete Eigenerklärung, dass keine Verurteilung wegen einer der in § 21
Abs. 1 SektVO genannten Straftatbestände erfolgt ist und keine in § 21 Abs. 4 SektVO genannte Umstände
vorliegen.
7. Der Bieter erklärt weiter, dass er seine Leistungen in Übereinstimmung mit den UN Global Compact
Prinzipien erbringen wird und verpflichtet sich ständig zu überwachen, dass seine Leistungsbringung und die
seiner Zulieferer/Subunternehmer nachhaltig unter Einhaltung und Beachtung dieser Prinzipien erfolgt. Der
Bieter erklärt, dass keine Abweichungen vom UN Global Compact für ihn oder einem seiner von ihm für die
Leistungserbringung in Betracht gezogener Zulieferer/Subunternehmer gültig sind.
8. Jeder Bewerber und jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft hat die Unterlagen nach III.2.1) der
Bekanntmachung vorzulegen.
Siehe nähere Erläuterungen unter VI.3).
Jeder Bewerber muss erklären und nachweisen, dass seine finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zur Durchführung der ausgeschriebenen
Leistung gegeben ist. Dazu müssen die folgenden aufgelisteten Nachweise und Bestätigungen den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden.
Mindestbedingung.
1. Aktuelle Auskunft der jeweiligen Hausbanken mit Bestätigung über die wirtschaftlichen Verhältnisse (z. B. Dauer der Geschäftsbeziehung), zur
Kreditwürdigkeit (z. B. erkennbare Überschuldung) und zur Zahlungsfähigkeit (z.B. Angabe von Krediten).
2. Nachweis über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit mind. 2 000 000 EUR Deckungssumme für Sachschäden und mind. 1.000 000 EUR für Umweltschäden. Mindestbedingung.
3. Eigenerklärung jeweils zum Umsatz und Lieferungen und Leistungen, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, pro Jahr einzeln
ausgewiesen.
4. Eigenerklärung zum Umsatz im Bereich Lieferung und Montage von Kälteerzeugungsanlagen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
pro Jahr einzeln ausgewiesen.
Los 1: HSLK
Folgende Angaben müssen vom Bewerber bzw. Nachunternehmern (bezogen auf den Teil der Leistung, der ggf. an Nachunternehmer weitervergeben werden soll) gemacht werden:
a. Benennung von 3 mit der Bauaufgabe vergleichbaren Referenzobjekte aus dem Bereich Anlagenbau in Bereich technische Gebäudeausrüstung, insb. Lieferung und Montage von Kälteerzeugungsanlagen und Umgang mit Sorptionskälte in Gebäuden von Verwaltung, Universitäten, Banken etc., mit einem Personaleinsatz von mind. 15 Beschäftigten / Tag. Referenzen aus dem Zeitraum zwischen 2011 bis 2015.
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Mindestbedingung.
b. Mindestens 2 der Referenzobjekte müssen mit einem Auftragsvolumen von mind. 1.500.000,- EUR benannt werden.
Sämtliche Referenzen müssen auf DIN A4, zzgl. Foto, je Referenz, die folgenden Angaben enthalten:
— Bezeichnung des Projektes und Objektbeschreibung mit Angaben, aus der die Vergleichbarkeit mit der vorliegenden Aufgabenstellung hervorgeht (Anlagenbau in Bereich technische Gebäudeausrüstung, insb. Lieferung und Montage von Kälteerzeugungsanlagen und Umgang mit Sorptionskälte in Gebäuden von Verwaltung.
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— Gesamtbaukosten
— Leistungsumfang
— Leistungszeitraum
— Auftraggeber mit Ansprechpartner und dessen Adresse und/oder Telefonnummer
— Projektleiter beim Bewerber
c. Eigenerklärung über den Personalstand der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte im Bereich Lieferung und Montage von Kälteerzeugungsanlagen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, pro Jahr einzeln ausgewiesen.
d. Eigenerklärung zum Nachweis entsprechender Arbeitskapazitäten, um die fristgerechte Fertigstellung der Anlage garantieren zu können, mind. 20 gewerbliche Mitarbeiter mit entsprechender Facharbeiterausbildung für Lieferung und Montage von Kälteerzeugungsanlagen für den Zeitraum der Bauarbeiten.
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e. Eigenerklärung Namentliche Benennung des vorgesehenen Montagepersonals mit Dauer Betriebszugehörigkeit, Qualifikation Mindestbedingung.
f. Befähigungsnachweise des vorgesehenen Montagepersonals durch Prüfzeugnisse für Anerkennung von Schweißverfahren (WPAR), schweißtechnische Voraussetzung zur Fertigung von Druckgeräten gemäß Druckgeräterichtlinie 97/23/EG, Sachkunde nach § 5 Abs. 2 der ChemKlimaschutzV, Fachbetrieb nach § 19 I WHG Mindestbedingung.
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g. Eigenerklärung über die vorhandene Maschinenausstattung zu Lieferung und Montage von Kälteerzeugungsanlagen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, pro Jahr einzeln ausgewiesen.
h. Eigenerklärung zum Nachweis entsprechender Maschinenausstattung zu Lieferung und Montage von Kälteerzeugungsanlagen, um die fristgerechte Fertigstellung der Anlage garantieren zu können, für den Zeitraum der Bauarbeiten.
Mindestbedingung
i. Eigenerklärung über fachliche und technische Kompetenzen in der Unterstützung der Montage durch ein technisches und kaufmännisches Büro von mind. 5 Mitarbeiter.
Los 2: EMSR
a. Benennung von 3 mit der Bauaufgabe vergleichbaren Referenzobjekte aus dem Bereich der Gebäudeautomation in Gebäuden von Verwaltung, Universitäten, Banken etc., mit einem Personaleinsatz von mind. 15 Beschäftigten / Tag. Referenzen aus dem Zeitraum zwischen 2011 bis 2015.
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b. Mindestens 2 der Referenzobjekte müssen mit einem Auftragsvolumen von mind. 200.000,- EUR benannt werden.
— Bezeichnung des Projektes und Objektbeschreibung mit Angaben, aus der die Vergleichbarkeit mit der vorliegenden Aufgabenstellung hervorgeht (Gebäudeautomation)
c. Eigenerklärung über den Personalstand der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, pro Jahr einzeln ausgewiesen.
d. Eigenerklärung zum Nachweis entsprechender Arbeitskapazitäten, um die fristgerechte Fertigstellung der Anlage garantieren zu können.
f. Eigenerklärung über fachliche und technische Kompetenzen in der Unterstützung der Montage durch ein technisches und kaufmännisches Büro von mind. 5 Mitarbeiter.
Geforderte Kautionen und Garantien:
1. Haftpflichtversicherung
2. Mängelansprüchebürgschaft, Vorauszahlungsbürgschaften und eine Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe
von 5 % der Auftragssumme (Bruttowert) zu stellen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Sofern von den Bewerbern erklärt wird, dass mit der Bildung der Bietergemeinschaft kein Tatbestand i. S. v. §
1 GWB erfüllt wird (Eigenerklärung), sind Bietergemeinschaften zugelassen. Ein Zusammenschluss ist bis zur
Abgabe der Bewerbung, oder unter der Voraussetzung dass es sich um bereits präqualifizierte Bieter handelt,
im gesamten Vergabeverfahren möglich.
Die Bewerbung ist von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. Es ist ein
federführendes Mitglied zu benennen. Dessen Vollmacht ist vorzulegen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung
muss enthalten, dass sich die Bewerbergemeinschaft gesamtschuldnerisch haftend konstituiert.
Mindestbedingung für Bietergemeinschaften:
— Eigenerklärung im Sinne von § 1 GWB;
— Eigenerklärung, welches Mitglied die Gemeinschaft mit uneingeschränkter Wirkung nach außen vertritt;
— Eigenerklärung, welche Teillieferungen von den einzelnen Mitgliedern erbracht werden;
— Eigenerklärung, dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften.
Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem
Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und
Mindestlohngesetz – LTMG). Die „Verpflichtungserklärung für öffentliche Aufträge, die vom Arbeitnehmer-
Entsendegesetz erfasst werden“ und die „Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt“ sind mit dem Angebot
abzugeben.
Verfahren
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Jonas Gramlich
Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2016-03-21 📅
Datum des Endes: 2016-10-10 📅
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76247
Telefon: +49 7219264049 📞
Fax: +49 7219263985 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist nur
zulässig, wenn
— der Antragsteller den von ihm erkannten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren
gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem
Auftraggeber gerügt hat,
— der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind,
spätestens bis zum Ablauf der in den Vergabeunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem
— nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind,
— der Zuschlag noch nicht erteilt worden ist; der Zuschlag kann ab dem in der Information nach § 101a Abs. 1 GWB genannten frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses erteilt werden.
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