Kernbereichs- und Citymanagement im Fördergebiet Aktiver Kernbereich „Innenstadt Hofgeismar“

Der Magistrat der Stadt Hofgeismar

Das in Nordhessen gelegene Mittelzentrum Hofgeismar liegt ca. 21 Kilometer von Kassel entfernt und zählt rund 16 000 Einwohner.
Im Jahr 2014 ist die Stadt Hofgeismar im Vorfeld des Hessentags 2015 in das Förderprogramm „Aktive Kernbereiche in Hessen“ aufgenommen worden. Mit diesem Förderprogramm soll ein nachhaltiger Stadtentwicklungsprozess angestoßen werden. Dabei wird insbesondere auf die Kooperation der Gebietsakteure des öffentlichen, privaten und auch zivilgesellschaftlichen Bereichs und auf die Bündelung vorhandener Ressourcen Wert gelegt. (Weitere Informationen zum Programm unter www.aktive-kernbereiche-hessen.de).
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (Fertigstellung März 2015) für Hofgeismar sieht vor, die Altstadt als zentralen, traditionellen Versorgungsbereich zu stärken sowie das Zentrum städtebaulich aufzuwerten. Als erste öffentlich-investive Maßnahme wird derzeit die Fußgängerzone im Bereich der Mühlenstraße bis zum Töpfermarkt neu gestaltet.
Das Fördergebiet erstreckt sich über 36 ha und umfasst im Wesentlichen die historische Altstadt, welche von Stadtmauern abgegrenzt wird. Des Weiteren zählt der westliche Abschnitt der Bahnhofstraße und angrenzende Bebauung sowie der Grüngürtel um die Stadtmauer dazu. Mit dieser Eingrenzung sind der zentrale Versorgungsbereich, die kulturellen Schwerpunkte und die öffentliche Freiflächenversorgung der Altstadt im Fördergebiet eingeschlossen.
Für die Umsetzung und Betreuung des Programms „Aktive Kernbereiche in Hessen“, vergibt die Stadt Hofgeismar ein Kernbereichs- und Citymanagement für die Dauer der Programmlaufzeit.
Art und Umfang des Auftragsgegenstandes
Steuerung und Koordination der Gesamtmaßnahme „Aktive Kernbereiche“ Innenstadt Hofgeismar. Koordination aller Planungen und Maßnahmen; Koordination und Bündelung weiterer Aktivitäten zur Kernbereichsentwicklung durch private Dritte oder andere öffentliche Stellen.
Berücksichtigung und Fortführung der seit Programmaufnahme erzielten Ergebnisse.
Beratung der Stadt in allen die Innenentwicklung betreffenden Fragen (städtebauliche Fragestellungen, Strategien, anzuwendendes städtebauliches Instrumentarium etc.).
Beratung und Unterstützung der Stadt in allen programmspezifischen Finanzierungs- und Förderungsangelegenheiten, insbesondere:
— Fördermittelbeantragung, Vorbereitung von Mittelabrufen, Rechnungsprüfung, Abrechnung der Maßnahmen gegenüber Bewilligungsbehörde, Erstellung von Verwendungsnachweisen,
— Akquisition von öffentlichen, zivilgesellschaftlichen und privaten Mitteln,
— Entwurf und Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersichten i. S.
§ 149 BauGB sowie die dazu ergangenen weiteren Rechts- und Verwaltungsvorschriften:
— Aufstellung der notwendigen Wirtschafts-, Zeit- und Maßnahmenpläne,
— Abstimmung mit dem Fördermittelgeber, der WI Bank und dem Zentrum Aktive Kernbereiche in Hessen.
Moderation und Vermittlung zwischen den unterschiedlichen Interessen der Kernbereichsentwicklung mit dem Ziel einer integrierten Innenstadtentwicklung; Ausübung der Funktion als Schnittstellenmanager und Informationsdrehscheibe zwischen Kommune, der lokalen Partnerschaft und den Bürgern; Anlaufstelle als Ansprechpartner und Sprachrohr für alle Prozessbeteiligte.
Sicherstellung einer kontinuierlichen Bürger- und Akteursbeteiligung Durchführung zielgerichteter Beteiligungsformate. Fortführung des bereits angestoßenen Beteiligungsprozesses. Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Bürgerarbeitsgruppen sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in enger Abstimmung mit der Stadt Hofgeismar. Aufbau eines Vor-Ort-Büros. Etablierung fester Sprechzeiten für alle Akteure des Kernbereichs.
Durchführung von Citymanagement-Aktivitäten: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Profilierung des Standortes Innenstadt. Aktivierung der Händlerschaft sowie Aufbau tragfähiger Kommunikationsstrukturen. Initiierung von Aktionen zur Steigerung der Aufenthaltsqualtität.
Aufbau eines Leerstandsmanagements mit dem Ziel der Wiederbelebung leer stehender Wohn- und Geschäftsflächen. Vermittlung und Moderation zwischen Eigentümern und potenziellen Investoren.
Vorbereitung, Durchführung, Moderation und Dokumentation der Sitzungen der Lokalen Partnerschaft und verwaltungsinterner Arbeitsgremien.
Fortlaufende Beratung der Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstiger Nutzungsberechtigter der von der städtebaulichen Maßnahme betroffenen Grundstücke, insbesondere mit dem Ziel, diese zur Mitwirkung anzuregen.
Erarbeitung von Stellungnahmen für die städtischen Gremien und bedarfsweise Teilnahme an den entsprechenden Sitzungen kommunaler Gremien.
Vertragswesen: Vorbereitung und Abschluss von Planungsaufträgen und Kontrolle der Leistungserbringung. Vorbereitung und Abschluss von Modernisierungs- und Ordnungsmaßnahmenvereinbarungen mit Privaten.
Treuhänderisches Projektmanagement zur Vorbereitung, Durchführung und Koordination der notwendigen Baumaßnahmen (z. B. Änderung und Errichtung von Gemeinbedarf- und Folgeeinrichtungen) und Ordnungsmaßnahmen (u. a. Bodenordnung, Umzug von Bewohnern und Betrieben, Freilegung von Grundstücken, Erschließungsmaßnahmen), insbesondere treuhänderische Mitwirkung bei der Vergabe von Bau- und Ingenieurleistungen gem. VOF, VOL, VOB i. V. m. HOAI.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-29.

Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-29 Auftragsbekanntmachung
2015-10-21 Ergänzende Angaben