Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung für die zur Zeit 114 Dienstfahrzeuge und sonstigen Kraftfahrzeuge und Anhänger mit unbegrenzten Deckungssummen für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Für die Kaskoversicherung gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR für Teilkasko- und 300 EUR für Teilkaskoschäden. Dienstreisekaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150 EUR für Teilkasko- und 300 EUR für Vollkaskoschäden. Die Kalkulationsbasis für die pauschale Mitversicherung der Dienstreise-Kaskoversicherung sind ca. 4 000 000 Dienstreisekilometer.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-12.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-28.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-08-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Versicherungen
Menge oder Umfang:
Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung für die derzeit 114 Dienstfahrzeuge und sonstigen Kraftfahrzeuge und Anhänger mit unbegrenzten Deckungssummen für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Für die Kaskoversicherung gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR für Teilkasko- und eine 300 EUR für Vollkaskoschäden.Dienstreise-Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150 EUR bei Teilkasko- und 300 EUR bei Vollkaskoschäden. Kalkulationsbasis für die pauschale Mitversicherung der Dienstreise-Kaskoversicherung sind ca. 4 000 000 Dienstreisekilometer.117 000124 000
Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung für die derzeit 114 Dienstfahrzeuge und sonstigen Kraftfahrzeuge und Anhänger mit unbegrenzten Deckungssummen für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Für die Kaskoversicherung gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR für Teilkasko- und eine 300 EUR für Vollkaskoschäden.Dienstreise-Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150 EUR bei Teilkasko- und 300 EUR bei Vollkaskoschäden. Kalkulationsbasis für die pauschale Mitversicherung der Dienstreise-Kaskoversicherung sind ca. 4 000 000 Dienstreisekilometer.117 000124 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Versicherungen📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskassen in Hessen
Postanschrift: Basler Straße 2
Postleitzahl: 61352
Postort: Bad Homburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/hessen🌏
E-Mail: vergabe.beschaffung@he.aok.de📧
Fax: +49 61528549984349 📠
1. Vertragsablauf ist der 1.1.2017 (0:00 Uhr).
2. Der jeweilige Vertrag verlängert sich anschließend stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Der jeweilige Vertrag endet spätestens am 1.1.2019 (0:00 Uhr), ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Die maximale Laufzeit des Vertrages somit insgesamt 3 Jahre.
Im Falle der Kündigung durch den Versicherer, egal aus welchem Grund, endet der betroffene Vertrag zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, frühestens aber 6 Monate nach Zugang der Kündigung.
3. Die adminstrative Abwicklung des Vertrages erfolgt direkt zwischen der Auftraggeberin und dem Versicherer. Die Beiträge können daher grundsätzlich provisionsfrei bzw. courtagefrei kalkuliert werden. Die Auftraggeberin (Versicherungsnehmerin) ist berechtigt, Dritte mit der administrativen Abwicklung des Vertrages zu beauftragen. Die damit verbundenen Kosten trägt in diesem Fall ausschließend die Auftraggeberin.
4. Sofern sich der Versicherer nach vorheriger Abstimmung mit der Auftraggeberin Dritter bei der adminstrativen Abwicklung dieses Vertrages oder der Schadenregulierung bedient (Nachunternehmer) gehen sämtliche damit verbundenen Kosten zu seinen Lasten.
5. Die Auftragnehmerin behält sich vor, bei Bedarf vor der Zuschlagserteilung eine Urkalkulation nachzufordern. Ein solcher Bedarf ist insbesondere bei Vorliegen eines im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrigen Angebotes im Sinne von § 19 Abs 6 VOL/A-EG gegeben. Mit Hilfe der Urkalkulation muss die Kostenermittlung nachvollziehbar sein.
Nachr. HAD-Ref.: 5386/8;
nachr. V-Nr/AKZ: Kfz-Versicherungen 2016.
2. Der jeweilige Vertrag verlängert sich anschließend stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Der jeweilige Vertrag endet spätestens am 1.1.2019 (0:00 Uhr), ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Die maximale Laufzeit des Vertrages somit insgesamt 3 Jahre.
Im Falle der Kündigung durch den Versicherer, egal aus welchem Grund, endet der betroffene Vertrag zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, frühestens aber 6 Monate nach Zugang der Kündigung.
3. Die adminstrative Abwicklung des Vertrages erfolgt direkt zwischen der Auftraggeberin und dem Versicherer. Die Beiträge können daher grundsätzlich provisionsfrei bzw. courtagefrei kalkuliert werden. Die Auftraggeberin (Versicherungsnehmerin) ist berechtigt, Dritte mit der administrativen Abwicklung des Vertrages zu beauftragen. Die damit verbundenen Kosten trägt in diesem Fall ausschließend die Auftraggeberin.
4. Sofern sich der Versicherer nach vorheriger Abstimmung mit der Auftraggeberin Dritter bei der adminstrativen Abwicklung dieses Vertrages oder der Schadenregulierung bedient (Nachunternehmer) gehen sämtliche damit verbundenen Kosten zu seinen Lasten.
5. Die Auftragnehmerin behält sich vor, bei Bedarf vor der Zuschlagserteilung eine Urkalkulation nachzufordern. Ein solcher Bedarf ist insbesondere bei Vorliegen eines im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrigen Angebotes im Sinne von § 19 Abs 6 VOL/A-EG gegeben. Mit Hilfe der Urkalkulation muss die Kostenermittlung nachvollziehbar sein.
Nachr. HAD-Ref.: 5386/8;
nachr. V-Nr/AKZ: Kfz-Versicherungen 2016.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung für die zur Zeit 114 Dienstfahrzeuge und sonstigen Kraftfahrzeuge und Anhänger mit unbegrenzten Deckungssummen für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Für die Kaskoversicherung gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR für Teilkasko- und 300 EUR für Teilkaskoschäden.
Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung für die zur Zeit 114 Dienstfahrzeuge und sonstigen Kraftfahrzeuge und Anhänger mit unbegrenzten Deckungssummen für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Für die Kaskoversicherung gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR für Teilkasko- und 300 EUR für Teilkaskoschäden.
Dienstreisekaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150 EUR für Teilkasko- und 300 EUR für Vollkaskoschäden. Die Kalkulationsbasis für die pauschale Mitversicherung der Dienstreise-Kaskoversicherung sind ca. 4 000 000 Dienstreisekilometer.
Menge oder Umfang:
Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung für die derzeit 114 Dienstfahrzeuge und sonstigen Kraftfahrzeuge und Anhänger mit unbegrenzten Deckungssummen für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Für die Kaskoversicherung gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR für Teilkasko- und eine 300 EUR für Vollkaskoschäden.
Kfz-Haftpflichtversicherung und Kaskoversicherung für die derzeit 114 Dienstfahrzeuge und sonstigen Kraftfahrzeuge und Anhänger mit unbegrenzten Deckungssummen für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Für die Kaskoversicherung gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR für Teilkasko- und eine 300 EUR für Vollkaskoschäden.
Dienstreise-Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung von 150 EUR bei Teilkasko- und 300 EUR bei Vollkaskoschäden. Kalkulationsbasis für die pauschale Mitversicherung der Dienstreise-Kaskoversicherung sind ca. 4 000 000 Dienstreisekilometer.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 117 000 💰
124 000 💰
Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Referenznummer: Kfz-Versicherungen 2016
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Allgemein:
Änderungen der Vertrags- und Vergabeunterlagen sind nicht gestattet. Soweit der Bieter eigene Versicherungsbedingungen dem Angebot beifügt, sind diese ohne Rechtskraft, soweit es sich um Bestimmungen handelt, die für die Auftraggeberin nachteilig sind. Für die Auftraggeberin positive Abweichungen haben keinen Einfluss auf die Wertung der Angebote.
Änderungen der Vertrags- und Vergabeunterlagen sind nicht gestattet. Soweit der Bieter eigene Versicherungsbedingungen dem Angebot beifügt, sind diese ohne Rechtskraft, soweit es sich um Bestimmungen handelt, die für die Auftraggeberin nachteilig sind. Für die Auftraggeberin positive Abweichungen haben keinen Einfluss auf die Wertung der Angebote.
Die geforderten Erklärungen/Nachweise können grundsätzlich in Form von Eigenerklärungen (auch durch Kopie) erbracht werden. Formulare werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. Es sind dann diese Formulare oder Kopien dieser zu verwenden. Soweit dies zugelassen ist, können ergänzende und/oder erklärende Informationen auf einem separaten Blatt abgegeben werden.
Die geforderten Erklärungen/Nachweise können grundsätzlich in Form von Eigenerklärungen (auch durch Kopie) erbracht werden. Formulare werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. Es sind dann diese Formulare oder Kopien dieser zu verwenden. Soweit dies zugelassen ist, können ergänzende und/oder erklärende Informationen auf einem separaten Blatt abgegeben werden.
Die geforderten Eignungsangaben sind von den Bietern auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für etwaige Nachunternehmer einzureichen, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer auf Verlangen der Auftraggeberin. Alle Erklärungen dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein. Für den Fall, dass Erklärungen älter als 6 Monate sind, haben die Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass diese Erklärungen den aktuellen Stand wiedergeben. Dann gelten die Erklärungen als hinreichend erbracht.
Die geforderten Eignungsangaben sind von den Bietern auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für etwaige Nachunternehmer einzureichen, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer auf Verlangen der Auftraggeberin. Alle Erklärungen dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein. Für den Fall, dass Erklärungen älter als 6 Monate sind, haben die Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass diese Erklärungen den aktuellen Stand wiedergeben. Dann gelten die Erklärungen als hinreichend erbracht.
Das Angebot muss alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Es gelten insbesondere die Ausschlusskriterien nach § 6 Abs. 4 (a-g) sowie Absatz 6 (a-e) VOL/A-EG. Die nachstehend unter III.2.1)-III.2.3) geforderten Eignungsanforderungen sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für etwaige Nachunternehmer einzureichen.
Das Angebot muss alle geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Es gelten insbesondere die Ausschlusskriterien nach § 6 Abs. 4 (a-g) sowie Absatz 6 (a-e) VOL/A-EG. Die nachstehend unter III.2.1)-III.2.3) geforderten Eignungsanforderungen sind auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für etwaige Nachunternehmer einzureichen.
Alle Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein. Für den Fall, dass Nachweise älter als 6 Monate sind, haben die Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass diese Nachweise den aktuellen Stand wiedergeben. Dann gelten die Nachweise als erbracht.
Alle Nachweise dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein. Für den Fall, dass Nachweise älter als 6 Monate sind, haben die Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass diese Nachweise den aktuellen Stand wiedergeben. Dann gelten die Nachweise als erbracht.
Um die Anforderungen der Auftraggeberin an einen reibungslosen und professionellen Service sicherzustellen, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowohl für den Vergabeprozess als auch für die laufende Betreuung während der Vertragslaufzeit mindestens einen fachlich kompeten persönlichen Ansprechpartner nebst Abwesenheitsvertreter zu benennen.
Um die Anforderungen der Auftraggeberin an einen reibungslosen und professionellen Service sicherzustellen, hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowohl für den Vergabeprozess als auch für die laufende Betreuung während der Vertragslaufzeit mindestens einen fachlich kompeten persönlichen Ansprechpartner nebst Abwesenheitsvertreter zu benennen.
2. Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers:
Die Erbringung der Dienstleistung ist ausschließlich Versicherern vorbehalten. Die Zulassung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder einer vergleichbaren Vorschrift eines EU-Mitgliedsstaates ist durch Eigenerklärung bzw. durch Vorlage einer Kopie der Zulassungsurkunde als Versicherungsunternehmen für die ausgeschriebenen Versicherungen mit der Erlaubnis zum Betrieb der Sparte „Schadenversicherung“ in Deutschland gemäß § 5 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder einem Äquivalent aus einem Staat der EU nachzuweisen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist ausschließlich Versicherern vorbehalten. Die Zulassung nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) oder einer vergleichbaren Vorschrift eines EU-Mitgliedsstaates ist durch Eigenerklärung bzw. durch Vorlage einer Kopie der Zulassungsurkunde als Versicherungsunternehmen für die ausgeschriebenen Versicherungen mit der Erlaubnis zum Betrieb der Sparte „Schadenversicherung“ in Deutschland gemäß § 5 ff. des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) oder einem Äquivalent aus einem Staat der EU nachzuweisen.
Form: Einfache Kopie oder Eigenerklärung hierüber.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Allgemein:
Änderungen der Vertrags- und Vergabeunterlagen sind nicht gestattet. Soweit der Bieter zusätzlich eigene Versicherungsbedingungen dem Angebot beifügt, so sind diese ohne Rechtskraft, soweit es sich um Bestimmungen handelt, die für die Auftragnehmerin nachteilig sind. Für die Auftraggeberin positive Abweichungen haben keinen Einfluss auf die Wertung der Angebote.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Änderungen der Vertrags- und Vergabeunterlagen sind nicht gestattet. Soweit der Bieter zusätzlich eigene Versicherungsbedingungen dem Angebot beifügt, so sind diese ohne Rechtskraft, soweit es sich um Bestimmungen handelt, die für die Auftragnehmerin nachteilig sind. Für die Auftraggeberin positive Abweichungen haben keinen Einfluss auf die Wertung der Angebote.
Die geforderten Erklärungen/Nachweise können grundsätzlich in Form von Eigenerklärungen (auch durch Kopie) erbracht werden. Formulare werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. Es sind dann diese Formulare oder Kopien dieser zu verwenden. Soweit dies zugelassen ist, können ergänzende und/oder erklärende Informationen auf einem separaten Blatt abgeben werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die geforderten Erklärungen/Nachweise können grundsätzlich in Form von Eigenerklärungen (auch durch Kopie) erbracht werden. Formulare werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. Es sind dann diese Formulare oder Kopien dieser zu verwenden. Soweit dies zugelassen ist, können ergänzende und/oder erklärende Informationen auf einem separaten Blatt abgeben werden.
Die geforderten Eignungsangaben sind von den Bietern auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für etwaige Nachunternehmer einzureichen, die Verpflichtserklärung der Nachunternehmer auf Verlangen der Auftraggeberin. Alle Erklärungen dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein. Für den Fall, dass Erklärungen älter als 6 Monate sind, haben die Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass diese Erklärungen den aktuellen Stand wiedergeben. Dann gelten die Erklärungen als hinreichend erbracht.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Die geforderten Eignungsangaben sind von den Bietern auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für etwaige Nachunternehmer einzureichen, die Verpflichtserklärung der Nachunternehmer auf Verlangen der Auftraggeberin. Alle Erklärungen dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein. Für den Fall, dass Erklärungen älter als 6 Monate sind, haben die Bieter/die Bietergemeinschaft zu erklären, dass diese Erklärungen den aktuellen Stand wiedergeben. Dann gelten die Erklärungen als hinreichend erbracht.
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Verlangt wird eine Eigenerklärung des Versicherers über seine Netto-Beitragseinnahmen im Nichtlebens-Versicherungsgeschäft (Non-Life) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre ohne Versicherungssteuer, oder seit Gründung, sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht. Als Mindest-Eignungskriterium für Bieter und Bietergemeinschaften gilt eine Netto-Beitragseinnahme im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre von 100 000 EUR p. a., ohne Versicherungssteuer.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Verlangt wird eine Eigenerklärung des Versicherers über seine Netto-Beitragseinnahmen im Nichtlebens-Versicherungsgeschäft (Non-Life) der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre ohne Versicherungssteuer, oder seit Gründung, sofern das Unternehmen noch keine 3 Jahre besteht. Als Mindest-Eignungskriterium für Bieter und Bietergemeinschaften gilt eine Netto-Beitragseinnahme im Durchschnitt der letzten 3 Geschäftsjahre von 100 000 EUR p. a., ohne Versicherungssteuer.
Form: Einfache Kopie oder Eigenerklärung hierüber.
Anzugeben ist der Gesamtumsatz des Unternehmens (Beitragseinnahme aus Nicht-Lebensversicherung) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Relevant ist der Umsatz der Unternehmensgruppe/des Konzerns, sofern der Bieter als Tochterunternehmen zu 100 % in die Unternehmensgruppe/den Konzern eingebunden ist. Der Verbund mit dem Bieter muss aus den Angebotsunterlagen zu erkennen sein.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Anzugeben ist der Gesamtumsatz des Unternehmens (Beitragseinnahme aus Nicht-Lebensversicherung) bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. Relevant ist der Umsatz der Unternehmensgruppe/des Konzerns, sofern der Bieter als Tochterunternehmen zu 100 % in die Unternehmensgruppe/den Konzern eingebunden ist. Der Verbund mit dem Bieter muss aus den Angebotsunterlagen zu erkennen sein.
Verlangt wird ferner eine Erklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft über ausreichende Solvabilität verfügt/verfügen und die von der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde (z. B. für Deutschland die BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) formulierten Anforderungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowohl für ihn als auch für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft stets beachtet hat/haben und zukünftig beachten werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Verlangt wird ferner eine Erklärung, dass der Bieter/die Bietergemeinschaft über ausreichende Solvabilität verfügt/verfügen und die von der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde (z. B. für Deutschland die BaFin – Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) formulierten Anforderungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft sowohl für ihn als auch für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft stets beachtet hat/haben und zukünftig beachten werden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 3 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Allgemein:
Änderungen der Vertrags- und Vergabeunterlagen sind nicht gestattet. Soweit der Bieter zusätzlich eigene Versicherungsbedingungen dem Angebot beifügt, sind diese ohne Rechtskraft, soweit es sich um Bestimmungen handelt, die für die Auftraggeberin nachteilig sind. Für die Auftraggeberin positive Abweichungen haben keinen Einfluss auf die Wertung der Angebote. Die geforderten Erklärungen/Nachweise können grundsätzlich in Form von Eigenerklärungen (auch durch Kopie) erbracht werden. Formulare werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. Es sind dann diese Formulare oder Kopien dieser zu verwenden. Soweit dies zugelassen ist, können ergänzende und/oder erklärende Informationen auf einem separaten Blatt abgegeben werden.
Änderungen der Vertrags- und Vergabeunterlagen sind nicht gestattet. Soweit der Bieter zusätzlich eigene Versicherungsbedingungen dem Angebot beifügt, sind diese ohne Rechtskraft, soweit es sich um Bestimmungen handelt, die für die Auftraggeberin nachteilig sind. Für die Auftraggeberin positive Abweichungen haben keinen Einfluss auf die Wertung der Angebote. Die geforderten Erklärungen/Nachweise können grundsätzlich in Form von Eigenerklärungen (auch durch Kopie) erbracht werden. Formulare werden von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellt. Es sind dann diese Formulare oder Kopien dieser zu verwenden. Soweit dies zugelassen ist, können ergänzende und/oder erklärende Informationen auf einem separaten Blatt abgegeben werden.
Die geforderten Eignungsangaben sind von den Bietern auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für etwaige Nachunternehmer einzureichen, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer auf Verlangen der Auftraggeberin. Alle Erklärungen dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein. Für den Fall, dass Erklärungen älter als 6 Monate sind, haben die Bieter/dieBietergemeinschaft zu erklären, dass diese Erklärungen den aktuellen Stand wiedergeben. Dann gelten diese Erklärungen als hinreichend erbracht.
Die geforderten Eignungsangaben sind von den Bietern auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft und für etwaige Nachunternehmer einzureichen, die Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer auf Verlangen der Auftraggeberin. Alle Erklärungen dürfen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein. Für den Fall, dass Erklärungen älter als 6 Monate sind, haben die Bieter/dieBietergemeinschaft zu erklären, dass diese Erklärungen den aktuellen Stand wiedergeben. Dann gelten diese Erklärungen als hinreichend erbracht.
Der Bieter/die Bietergemeinschaft muss in Deutschland eine zum Geschäftsbetrieb zugelassene Niederlassung oder Betriebsstätte unterhalten (Eigenerkärung).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Die Bietergemeinschaft hat bereits mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Erklärung abzugeben, aus der sich Folgendes ergeben muss:
— Name der Bietergemeinschaft;
— genaue Bezeichnung der Mitglieder des Konsortiums/der Bietergemeinschaft inkl. einer kurzen Darstellung, welches Mitglied welche Leistungen ausführt (prozentuale Quote des Anteils, Führung oder Beteiligung);
— Angabe der Bevollmächtigten der Bietergemeinschaft (Führender Versicherer).
Für die Erklärung wird von der Auftraggeberin ein Formblatt (Anlage 5) zur Verfügung gestellt. Es ist genau dieses Muster zu verwenden. Die Erklärung zur Bietergemeinschaft (Ziffer 2.2 des Angebotsschreibens) ist vollständig unterzeichnet bei der Angebotsabgabe vorzulegen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Für die Erklärung wird von der Auftraggeberin ein Formblatt (Anlage 5) zur Verfügung gestellt. Es ist genau dieses Muster zu verwenden. Die Erklärung zur Bietergemeinschaft (Ziffer 2.2 des Angebotsschreibens) ist vollständig unterzeichnet bei der Angebotsabgabe vorzulegen.
Bietergemeinschaften im Sinne von Konsortien sind zugelassen. Entsprechend den Marktgepflogenheiten bei Versicherer-Konsortien im Sinne der EU-Freistellungsverordnung haftet jeder beteiligte Versicherer nicht gesamtschuldnerisch, sondern ausschließlich mit seinem im Verteilungsplan angegebenen prozentualen Anteil.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften im Sinne von Konsortien sind zugelassen. Entsprechend den Marktgepflogenheiten bei Versicherer-Konsortien im Sinne der EU-Freistellungsverordnung haftet jeder beteiligte Versicherer nicht gesamtschuldnerisch, sondern ausschließlich mit seinem im Verteilungsplan angegebenen prozentualen Anteil.
Für diesen Fall sind bereits im Angebot die Mitglieder des Konsortiums sowie dasjenige Unternehmen, das der führende Versicherer ist, anzugeben (Konsortialführer).
Ebenfalls ist der führende Versicherer zu bevollmächtigen, namens und in Vollmacht der Bietergemeinschaft aufzutreten.
Die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung sind von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft/des Konsortiums zu erfüllen und mit dem Angebot vorzulegen. Ausnahme bildet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Netto-Beitragseinnahme). Hier reicht es aus, wenn die Bietergemeinschaft/das Konsortium die Mindestanforderung gemeinschaftlich erfüllt.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung sind von jedem einzelnen Mitglied der Bietergemeinschaft/des Konsortiums zu erfüllen und mit dem Angebot vorzulegen. Ausnahme bildet die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Netto-Beitragseinnahme). Hier reicht es aus, wenn die Bietergemeinschaft/das Konsortium die Mindestanforderung gemeinschaftlich erfüllt.
Insgesamt müssen die prozentualen Anteile aller Mitglieder einer Bietergemeinschaft eine Summe von 100 % ergeben.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Frau Irmgard Wimmer
Name: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Gernsheimer Straße 43
Postort: Groß-Gerau
Postleitzahl: 64521
URL für weitere Informationen: http://aok.de/hessen🌏
Kontaktperson: Frau Irmgard Steiner
URL der Dokumente: http://www.aok.de/hessen🌏
URL der Teilnahme: http://www.aok.de/hessen🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-01-01 📅
Datum des Endes: 2017-01-01 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Kfz-Versicherungen 2016
Zusätzliche Informationen
1. Vertragsablauf ist der 1.1.2017 (0:00 Uhr).
2. Der jeweilige Vertrag verlängert sich anschließend stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Der jeweilige Vertrag endet spätestens am 1.1.2019 (0:00 Uhr), ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Die maximale Laufzeit des Vertrages somit insgesamt 3 Jahre.
2. Der jeweilige Vertrag verlängert sich anschließend stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Der jeweilige Vertrag endet spätestens am 1.1.2019 (0:00 Uhr), ohne dass es einer besonderen Kündigung bedarf. Die maximale Laufzeit des Vertrages somit insgesamt 3 Jahre.
Im Falle der Kündigung durch den Versicherer, egal aus welchem Grund, endet der betroffene Vertrag zum Ende der laufenden Versicherungsperiode, frühestens aber 6 Monate nach Zugang der Kündigung.
3. Die adminstrative Abwicklung des Vertrages erfolgt direkt zwischen der Auftraggeberin und dem Versicherer. Die Beiträge können daher grundsätzlich provisionsfrei bzw. courtagefrei kalkuliert werden. Die Auftraggeberin (Versicherungsnehmerin) ist berechtigt, Dritte mit der administrativen Abwicklung des Vertrages zu beauftragen. Die damit verbundenen Kosten trägt in diesem Fall ausschließend die Auftraggeberin.
3. Die adminstrative Abwicklung des Vertrages erfolgt direkt zwischen der Auftraggeberin und dem Versicherer. Die Beiträge können daher grundsätzlich provisionsfrei bzw. courtagefrei kalkuliert werden. Die Auftraggeberin (Versicherungsnehmerin) ist berechtigt, Dritte mit der administrativen Abwicklung des Vertrages zu beauftragen. Die damit verbundenen Kosten trägt in diesem Fall ausschließend die Auftraggeberin.
4. Sofern sich der Versicherer nach vorheriger Abstimmung mit der Auftraggeberin Dritter bei der adminstrativen Abwicklung dieses Vertrages oder der Schadenregulierung bedient (Nachunternehmer) gehen sämtliche damit verbundenen Kosten zu seinen Lasten.
4. Sofern sich der Versicherer nach vorheriger Abstimmung mit der Auftraggeberin Dritter bei der adminstrativen Abwicklung dieses Vertrages oder der Schadenregulierung bedient (Nachunternehmer) gehen sämtliche damit verbundenen Kosten zu seinen Lasten.
5. Die Auftragnehmerin behält sich vor, bei Bedarf vor der Zuschlagserteilung eine Urkalkulation nachzufordern. Ein solcher Bedarf ist insbesondere bei Vorliegen eines im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrigen Angebotes im Sinne von § 19 Abs 6 VOL/A-EG gegeben. Mit Hilfe der Urkalkulation muss die Kostenermittlung nachvollziehbar sein.
5. Die Auftragnehmerin behält sich vor, bei Bedarf vor der Zuschlagserteilung eine Urkalkulation nachzufordern. Ein solcher Bedarf ist insbesondere bei Vorliegen eines im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrigen Angebotes im Sinne von § 19 Abs 6 VOL/A-EG gegeben. Mit Hilfe der Urkalkulation muss die Kostenermittlung nachvollziehbar sein.
Nachr. HAD-Ref.: 5386/8;
nachr. V-Nr/AKZ: Kfz-Versicherungen 2016.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 6151126603📞
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 169-308565 (2015-08-28)
Ergänzende Angaben (2015-09-11) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-11-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 347 040 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: ja:
vom 2.9.2015.
Auftragsbekanntmachung:
Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 179-325249 vom 2.9.2015.
Nachr. HAD-Ref.: 5386/12.
Nachr. V-Nr/AKZ: Kfz-Versicherungen 2016.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-10-26 📅
Name: Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG
Postanschrift: Südwestkorso 1
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12161
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Fax: +49 6151125816 / 6151126834 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren: Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Postort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Quelle: OJS 2015/S 226-411867 (2015-11-18)