Abbrucharbeiten im Bestand, Entkernen eines Gebäudes inklusive Schadstoffentsorgung und technischen Demontagen: Abbrucharbeiten von Mauerwerkswänden, Dachdeckung, abgehängten Decken, Bodenbelag, Estrich in Teilbereichen, Decken- und Wanddurchbrüche, Balkonbrüstungen, Fenster, Innentüren, Stahltüren etc. Rückbau und Abbruch Installationen gem. Schadstoffkataster, wie z. B. Isoliermaterialien, RW/SW-Leitungen, Bituminöser Abklebung etc., Rückbau sämtlicher technischen Installationen, RLT-Kanäle, Heizungs- und Sanitärrohre, Heizkörper ca. 500 Stck., ca. 400 Objekte, ca. 5 000 lfm Stahlrohr.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-05-26.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-04-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Abbrucharbeiten
Menge oder Umfang: 1600 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Abbrucharbeiten📦
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stiftung Hannoversche Kinderheilanstalt
Postanschrift: Janusz-Korczak-Allee 12
Postleitzahl: 30173
Postort: Hannover
Kontakt
Internetadresse: http://www.hka-hannover.de🌏
E-Mail: bau@hka.de📧
Zur Überprüfung der finanziellen/wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters behält sich der Auftraggeber vor, eine aktuelle Bankauskunft abzufordern (die Bank bei der der Bieter sein Hauptkonto hat). Darüber hinaus können z. B. Schufa- oder Creditreformauskünfte abgefordert werden.
Bieter können Fragen zu den Vergabeunterlagen bis spätestens 13.5.2015 an bau@hka.de stellen. Später eingehende Fragen müssen vom Auftraggeber nicht mehr beantwortet werden. Die Beantwortung der Bieterfragen erfolgt wöchentlich durch Bereitstellung aller gestellten Fragen und deren Antworten also Download. Der Bieter verpflichtet sich wöchentlich die neuen Bieterinformationen per Download abzurufen. Bieter, die diese Informationen nicht wöchentlich abrufen, können keine Ansprüche wegen fehlender Information gegenüber dem AG geltend machen.
Zur Überprüfung der finanziellen/wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters behält sich der Auftraggeber vor, eine aktuelle Bankauskunft abzufordern (die Bank bei der der Bieter sein Hauptkonto hat). Darüber hinaus können z. B. Schufa- oder Creditreformauskünfte abgefordert werden.
Bieter können Fragen zu den Vergabeunterlagen bis spätestens 13.5.2015 an bau@hka.de stellen. Später eingehende Fragen müssen vom Auftraggeber nicht mehr beantwortet werden. Die Beantwortung der Bieterfragen erfolgt wöchentlich durch Bereitstellung aller gestellten Fragen und deren Antworten also Download. Der Bieter verpflichtet sich wöchentlich die neuen Bieterinformationen per Download abzurufen. Bieter, die diese Informationen nicht wöchentlich abrufen, können keine Ansprüche wegen fehlender Information gegenüber dem AG geltend machen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Abbrucharbeiten im Bestand, Entkernen eines Gebäudes inklusive Schadstoffentsorgung und technischen Demontagen:
Abbrucharbeiten von Mauerwerkswänden, Dachdeckung, abgehängten Decken, Bodenbelag, Estrich in Teilbereichen, Decken- und Wanddurchbrüche, Balkonbrüstungen, Fenster, Innentüren, Stahltüren etc.
Rückbau und Abbruch Installationen gem. Schadstoffkataster, wie z. B. Isoliermaterialien, RW/SW-Leitungen, Bituminöser Abklebung etc., Rückbau sämtlicher technischen Installationen, RLT-Kanäle, Heizungs- und Sanitärrohre, Heizkörper ca. 500 Stck., ca. 400 Objekte, ca. 5 000 lfm Stahlrohr.
Rückbau und Abbruch Installationen gem. Schadstoffkataster, wie z. B. Isoliermaterialien, RW/SW-Leitungen, Bituminöser Abklebung etc., Rückbau sämtlicher technischen Installationen, RLT-Kanäle, Heizungs- und Sanitärrohre, Heizkörper ca. 500 Stck., ca. 400 Objekte, ca. 5 000 lfm Stahlrohr.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 1 💰
600 000 💰
Referenznummer: KKB 1.BA BHB A
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Mit dem Angebot abzugebende Unterlagen:
— Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufsregister, gem. VOB/A EG § 6 Abs. 3 Nr. 2 d);
— Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen, gem. VOB § 6 Abs. 3 Nr. 2 g);
— Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung, gem. VOB § 6 Abs. 3 Nr. 2 h);
— Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei Berufsgenossenschaft, gem. VOB § 6 Abs. 3 Nr. 2 i);
— Erklärung zu § 4 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1 NTVergG.
Weiterhin vorzulegende Unterlagen, falls Angebot in die engere Auswahl kommt:
— Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer, gem. VOB § 6 Abs. 3 Nr. 2 d);
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, des Finanzamtes, sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48 d EStG, gem. VOB § 6 Abs. 3 Nr. 2 h);
— Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen, gem. VOB §6 Abs. 3 Nr. 2 i);
— Nachweise von vorgesehenen Nachunternehmern: Angaben gem. VOB § 6 Abs. 3 Nr. 2 d), g), h) und i) und Betriebshaftpflichtversicherung und Erklärung zu § 4 Abs. 1 oder § 5 Abs. 1 NTVergG.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutschen Sprache vorlegen.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutschen Sprache vorlegen.
Bietergemeinschaften haben das Formblatt 234 VHB Bund (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) mit dem Angebot vorzulegen. Von Bietergemeinschaften sind die o. g. Erklärungen und Nachweise entsprechend der obigen Vorgaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Bietergemeinschaften haben das Formblatt 234 VHB Bund (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) mit dem Angebot vorzulegen. Von Bietergemeinschaften sind die o. g. Erklärungen und Nachweise entsprechend der obigen Vorgaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Mit dem Angebot abzugebende Unterlagen:
— Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, gem. VOB § 6 Abs. 3 Nr. 2 a),
— Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation, gem. VOB § 6 Abs. 3 Nr. 2 e) und f).
Weiterhin vorzulegende Unterlagen, falls Angebot in die engere Auswahl kommt:
— Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen, gem. VOB § 6 Abs. 3 Nr. 2a);
— Vorlage einer aktuellen Bankauskunft, von der Bank, bei der der Bieter sein Hauptkonto hat;
— Nachweis von vorgesehenen Nachunternehmern: Angaben gem. VOB § 6 Abs. 3 Nr. 2 a), e) und f).
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutschen Sprache vorlegen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutschen Sprache vorlegen.
Von Bietergemeinschaften sind die o. g. Erklärungen und Nachweise entsprechend der obigen Vorgaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mindeststandards:
Weiterhin vorzulegende Unterlagen, falls Angebot in die engere Auswahl kommt:
— Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme vom 5 000 000 EUR für Personenschäden und Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden, jeweils 2-fach maximiert pro Jahr.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot abzugebende Unterlagen:
— Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, gem. VOB § 6 Abs. 3 Nr. 2b);
— Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen, gem. VOB § 6 Abs. 3 Nr. 2 c);
— Benennung von Teilleistungen welche von Nachunternehmern erbracht werden sollen (Formblatt 235 EG).
Weiterhin vorzulegende Unterlagen, falls Angebot in die engere Auswahl kommt:
— Angabe der Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal, gem. VOB § 6 Abs. 3Nr. 2 c).
— 3 Referenznachweise aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit den Mindestangaben gem. VHB Bund 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutschen Sprache vorlegen.
Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes unter Beifügung einer amtlich beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer oder Dolmetscherangefertigten Übersetzung in die deutschen Sprache vorlegen.
Von Bietergemeinschaften sind die o. g. Erklärungen und Nachweise entsprechend der obigen Vorgaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR netto beträgt. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge. Der Auftraggeber hat die Gewährleistungsbürgschaft für Mängelansprüche nach Ablauf von 5 Jahren zurückzugeben. Soweit jedoch zu diesem Zeitpunkt seine geltend gemachten Ansprüche noch nicht erfüllt sind, darf er einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten.
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v. H. der Auftragssumme zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR netto beträgt. Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v. H. der Auftragssumme einschließlich erteilter Nachträge. Der Auftraggeber hat die Gewährleistungsbürgschaft für Mängelansprüche nach Ablauf von 5 Jahren zurückzugeben. Soweit jedoch zu diesem Zeitpunkt seine geltend gemachten Ansprüche noch nicht erfüllt sind, darf er einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Schlusszahlungsfrist 60 Tage ab Zugang der Schlussrechnung (§ 16 Abs. 3 VOB/B).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Datum der Angebotseröffnung: 2015-05-26 📅
Öffnungsort:
Kinderkrankenhaus auf der Bult, Janusz-Korczak-Allee 12, 30173 Hannover, Baubüro U 004.
Ort des Eröffnungstermins: Kinderkrankenhaus auf der Bult, Janusz-Korczak-Allee 12, 30173 Hannover, Baubüro U 004.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter.
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Herrn Marc Tovote
URL der Dokumente: http://www.hka-hannover.de/umbau/🌏
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2015-08-01 📅
Datum des Endes: 2015-11-16 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-02-18 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: KKB 1.BA BHB A
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2015/S 34-057250
Zusätzliche Informationen
Zur Überprüfung der finanziellen/wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters behält sich der Auftraggeber vor, eine aktuelle Bankauskunft abzufordern (die Bank bei der der Bieter sein Hauptkonto hat). Darüber hinaus können z. B. Schufa- oder Creditreformauskünfte abgefordert werden.
Zur Überprüfung der finanziellen/wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters behält sich der Auftraggeber vor, eine aktuelle Bankauskunft abzufordern (die Bank bei der der Bieter sein Hauptkonto hat). Darüber hinaus können z. B. Schufa- oder Creditreformauskünfte abgefordert werden.
Bieter können Fragen zu den Vergabeunterlagen bis spätestens 13.5.2015 an bau@hka.de stellen. Später eingehende Fragen müssen vom Auftraggeber nicht mehr beantwortet werden. Die Beantwortung der Bieterfragen erfolgt wöchentlich durch Bereitstellung aller gestellten Fragen und deren Antworten also Download. Der Bieter verpflichtet sich wöchentlich die neuen Bieterinformationen per Download abzurufen. Bieter, die diese Informationen nicht wöchentlich abrufen, können keine Ansprüche wegen fehlender Information gegenüber dem AG geltend machen.
Bieter können Fragen zu den Vergabeunterlagen bis spätestens 13.5.2015 an bau@hka.de stellen. Später eingehende Fragen müssen vom Auftraggeber nicht mehr beantwortet werden. Die Beantwortung der Bieterfragen erfolgt wöchentlich durch Bereitstellung aller gestellten Fragen und deren Antworten also Download. Der Bieter verpflichtet sich wöchentlich die neuen Bieterinformationen per Download abzurufen. Bieter, die diese Informationen nicht wöchentlich abrufen, können keine Ansprüche wegen fehlender Information gegenüber dem AG geltend machen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Lüneburg
Postanschrift: Auf der Hude 2
Postort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 4131152943📞
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Aufraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Aufraggebers einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 077-135464 (2015-04-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-09-18) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-08-03 📅
Name: SEA Herrmann GmbH
Postanschrift: Tondorfstraße 26
Postort: Sassenberg
Postleitzahl: 48336
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 10
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Aufraggeberseiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Aufraggeberseiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.