Kleinmanipulator

Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion SG 24, Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen

Kauf eines Kleinmanipulators für das Thüringer Landeskriminalamt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-07-15. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-06-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-06-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-06-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Polizeiausrüstung
Menge oder Umfang: 1 Stück.270 000
Gesamtwert des Auftrags: 270 000 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Polizeiausrüstung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion SG 24, Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
Postanschrift: Kranichfelder Straße 1
Postleitzahl: 99097
Postort: Erfurt
Kontakt
E-Mail: sachgebiet24.lpd@polizei.thueringen.de 📧
Telefon: +49 3613412802 📞
Fax: +49 3613412809 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-06-03 📅
Einreichungsfrist: 2015-07-15 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-06-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 108-195462
ABl. S-Ausgabe: 108
Zusätzliche Informationen
Nur Online-Abforderungen der Vergabeunterlagen möglich. Die Vergabeunterlagen stehen für registrierte Nutzer der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.portal.thueringen.de Die Abgabe der Angebotsunterlagen hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: Kauf eines Kleinmanipulators für das Thüringer Landeskriminalamt.
Menge oder Umfang: 1 Stück.
Referenznummer: 24.56-2912-36-2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Erfurt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung: Bietererklärung (Vordruck).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Nachweis einer aktuell gültigen Betrieshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren Versicherungs (Vordruck).
Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B),
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend, mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
— Eigenerklärung des Bieters zu Ergänzende Vertragsbedingungen zur Beachtung der ILO,
Kernarbeitsnormen (§§ 11 und 12 Abs. 2 ThürVgG).
— Eigenerklärung des Bieters zu Ergänzende Vertragsbedingungen §§ 12, 15, 17, 18 ThürVgG.

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-09-14 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 24.56-2912-36-2015
Zusätzliche Informationen
Nur Online-Abforderungen der Vergabeunterlagen möglich. Die Vergabeunterlagen stehen für registrierte Nutzer der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de bzw. www.portal.thueringen.de
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Die Abgabe der Angebotsunterlagen hat ausschließlich schriftlich zu erfolgen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Thüringen Weimarplatz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 36137737276 📞
Fax: +49 36137739354 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügenobliegenheit der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präkusionsregelung gemäß § 107 Abs. 3 S 1 Nr. 1 bis 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden.
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Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei der unter 1.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie ein Nachprüfantrag stellen. Ein Nachprüfantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelfsfrist nach § 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren weist die Informations- und Wartepflicht des Auftraggebers nach § 101a Abs. 1 GWB sowie die für die Bieter geltenen Fristen nach § 101a Ans. 1 S. 3 bis 5 GWB hin.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe Punkt VI.4.1)
Quelle: OJS 2015/S 108-195462 (2015-06-03)