Klinik Hennigsdorf, Neubau Südbettenflügel – Medizintechnische Gasversorgung

Oberhavel Kliniken GmbH

Medizintechnische Gasversorgungsanlagen für ein Bettenhaus mit 90 Betten.
Es ist vorgesehen, das Gebäude im Dezember 2016 vollständig in Betrieb zu nehmen. Gebäudegrundfläche ca. 2 300 m², Höhe ca. 16 m.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-04-14.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-04-14 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-04-14)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Kliniken
Menge oder Umfang:
KGR 473 Medizintechnische Gasversorgung:— Einbindung in ein vorhandenes Kaltvergasernetz— Umsetzen einer vorhandenen Druckluftzentrale, nach DIN EN ISO 7396-1— Lieferung und Montage von:— ca. 1 500 m Rohrleitung aus Kupfer DN6 bis DN40;— 7 St. Bereichskontrolleinheiten;— 96 St. Entnahmestellen Sauerstoff;— von Absperrorganen.
Mehr anzeigen
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Kliniken 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: Oberhavel Kliniken GmbH
Postanschrift: Robert-Koch-Str. 2-12
Postleitzahl: 16515
Postort: Oranienburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.oberhavel-kliniken.de 🌏
E-Mail: andrea.hagen@oberhavel-kliniken.de 📧
Telefon: +49 33025454720 📞
Fax: +49 33025454643 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-04-14 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 080-140613
ABl. S-Ausgabe: 80
Zusätzliche Informationen
A) Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 101a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. B) Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass: — ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird. — das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein. — das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen. — alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften. Hierfür ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden. Eine Veränderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist grundsätzlich unzulässig. In begründeten Ausnahmefällen kann der Auftraggeber jedoch seine Zustimmung erteilen. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht. C) Die Auftraggeberin wird vor Entscheidung über die Vergabe gem. § 12 Brandenburgisches Vergabegesetz (BgbVergG) bei der zuständigen Informationsstelle abfragen, inwieweit Eintragungen in der Sperrliste vorliegen. Die Auftraggeberin kann für Bieter eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anfordern. Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR ist die Auftraggeberin zur Anforderung dieser Auskunft für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung verpflichtet. Handelt es sich bei dem Bieter um ein ausländisches Unternehmen, muss dieser auf Verlangen der Auftraggeberin einen vergleichbaren gleichwertigen Nachweis vorlegen oder der Auftraggeberin die Stelle benennen, bei der ein solcher Nachweis angefordert werden kann. D) Fragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen sowie zum Verfahren sind ausschließlich mit elektronischer Post (E-Mail) oder per Telefax zu stellen. Mündliche und telefonische Auskünfte werden nicht erteilt; sie wären falls sie dennoch erteilt würden nicht verbindlich. Ebenfalls nicht verbindlich sind Auskünfte anderer Stellen als der oben unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten Auskunft erteilenden Stelle. Fragen und Auskunftsverlangen sind in deutscher Sprache zu formulieren und zu richten an die Auskunft erteilende Stelle. Fragen sind so rechtzeitig zu stellen, dass es dem Auftraggeber noch möglich ist, die verlangten Unterlagen bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe gem. Ziff. IV.3.4) zu übersenden. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung der Fragen trägt der Bewerber. Später eingehende Fragen werden nicht mehr bearbeitet. Die Auftraggeberin wird zur Kommunikation auf die vom Bewerber bei Abforderung der Vergabeunterlagen angegebene E-Mail-Adresse und/oder TelefaxNr. zurückgreifen. Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt der Auftraggeberin ausreichend Gelegenheit, angemessen zu reagieren, zusätzliche Auskünfte allen Bewerbern mitzuteilen und den Bewerbern die Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Bearbeitung der Angebote rechtzeitig zu berücksichtigen. E) Der Auftraggeber fordert gem. § 6 Abs. 2 BbgVergG von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter für den Fall, dass dieser keinen Nachweis nach § 6 Abs. 1 BbgVergG im Vergabeverfahren vorgelegt hat, durch Unterlagen den Nachweis der Entrichtung von Beiträgen an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Daneben ist die Bescheinigung der Sozialkasse, der der Bieter kraft allgemeiner Tarifbindung angehört, über die Bruttolohnsumme und die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Zahl der gewerblich Beschäftigten und die erfolgte Beitragszahlung vorzulegen, sofern sie nicht einer der in § 6 Abs. 1 BbgVergG genannten Eintragungen zugrunde liegt. Die Nachweise dürfen nicht älter als sechs Monate sein, sofern sie nicht Bestandteil eines Nachweises nach § 6 Abs. 1 BbgVergG sind. War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht im Inland ansässig, so genügt eine Eigenerklärung, in diesem Zeitraum nicht gegen Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Sitzstaates verstoßen zu haben. Hat ein Bieter in den letzten sechs Monaten einem Auftraggeber bereits den Nachweis nach § 6 Abs. 1 des BbgVergG oder andere Eignungsnachweise nach den Vergabe- und Vertragsordnungen vorgelegt, so fordert derselbe Auftraggeber von dem Bieter diese Eignungsnachweise nur noch an, wenn begründete Zweifel an der Eignung des Bieters bestehen. Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4JY05R.
Mehr anzeigen

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Medizintechnische Gasversorgungsanlagen für ein Bettenhaus mit 90 Betten.
Es ist vorgesehen, das Gebäude im Dezember 2016 vollständig in Betrieb zu nehmen. Gebäudegrundfläche ca. 2 300 m², Höhe ca. 16 m.
Menge oder Umfang:
KGR 473 Medizintechnische Gasversorgung:
— Einbindung in ein vorhandenes Kaltvergasernetz
— Umsetzen einer vorhandenen Druckluftzentrale, nach DIN EN ISO 7396-1
— Lieferung und Montage von:
— ca. 1 500 m Rohrleitung aus Kupfer DN6 bis DN40;
— 7 St. Bereichskontrolleinheiten;
— 96 St. Entnahmestellen Sauerstoff;
— von Absperrorganen.
Referenznummer: KHH_SÜD_73 06 2015
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Klinik Hennigsdorf, Marwitzer Straße 91, 16761 Hennigsdorf.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Die Eignung ist durch Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder durch Vorlage der Eintragungsurkunde zu den Gewerkezugehörigen Berufs- oder Handelsregister nachzuweisen. Es ist durch den Bieter zu jedem zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen erforderlichen Gewerk ein entsprechender Nachweis vorzulegen. Kann der Bieter die Teilleistungen in seinem eigenen Betrieb nicht erbringen, so kann sich der Bieter der Leistungen von Subunternehmern bedienen. Für diese Leistungen genügt die Vorlage der Nachweise der Subunternehmer.
Mehr anzeigen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Referenzliste über im Umfang u. Ausführung vergleichbare Objekte der letzten 5 Jahre.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Referenzliste über im Umfang u. Ausführung vergleichbare Objekte der letzten 5 Jahre.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Sicherheit für Vertragserfüllung – 5 % der Auftragssumme, sofern die Auftragssumme mindestens 250 000 EUR ohne Umsatzsteuer beträgt Sicherheit für Mängelansprüche – 3 % der Abrechnungssumme, einschl. der Nachträge.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gem. § 16 VOB/B (2012).
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Gesamtschuldnerisch haftend unter Angabe der kaufmännischen u. technischen Federführung.
Sonstige besondere Bedingungen:
— 80 % der Leistung muss ohne Subunternehmer erbracht werden,
— zur Absicherung d. Bauzeitenplanes sind für die Grobmontage täglich mindestens 2 Monteure auf der Baustelle vorzusehen,
Verpflichtung des Bieters nach dem Bbg VergG, insbesondere Sanktionen nach § 9. Der Bieter hat mit seinem Angebot die Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz unterzeichnet einzureichen.

Verfahren
Zahlungsweise für die Unterlagen:
Nur Banküberweisung (Verrechnungsschecks werden nicht akzeptiert):
Empfänger: N.I.L. Ingenieurgesellschaft mbH;
BLZ 100 708 48, Berliner Bank AG;
Kontonummer 0490300 00;
Verwendungszweck: KHH_SÜD_73 06-2015 – Med. Gase;
IBAN: DE71100708480049030000;
BIC-Code: DEUTDEDB110.
Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
Gültigkeitsdauer des Angebots: 45 Tage
Datum der Angebotseröffnung: 2015-06-03 📅
Öffnungsort:
Klinik Hennigsdorf, Marwitzer Straße 91, Haus D, 1. OG, Konferenzraum Linumer Bruch.
Ort des Eröffnungstermins: Klinik Hennigsdorf, Marwitzer Straße 91, Haus D, 1. OG, Konferenzraum Linumer Bruch.
Angaben über befugte Personen und Öffnungsverfahren: Bieter und ihre Bevollmächtigten.
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Preis (80)
2. Technische Leistungsfähigkeit (20)
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: Other
Kontakt
Kontaktperson: Facilitymanagement
Frau Andrea Hagen
Name: N.I.L. Ingenieurgesellschaft mbH
Postanschrift: Lankwitzer Straße 39
Postort: Berlin
Postleitzahl: 12107
Kontaktperson: Frau Martina Markert
Telefon: +49 3062704300 📞
E-Mail: m.markert@nil-berlin.de 📧
Fax: +49 3062704302 📠
URL der Dokumente: http://www.nil-berlin.de 🌏
: http://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Daten
Datum des Beginns: 2015-09-01 📅
Datum des Endes: 2016-12-15 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: KHH_SÜD_73 06 2015
Zusätzliche Informationen
A) Nach § 107 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 107 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 101a Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
B) Eine Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass:
— ihnen bekannt ist, dass § 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verhaltensweisen und Beschlüsse verbietet, und ein Angebot einer unter Verstoß gegen diese Vorschrift gebildeten Bietergemeinschaft zwingend vom Verfahren ausgeschlossen wird.
Mehr anzeigen
— das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied
der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein.
berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen anzunehmen.
— alle Mitglieder im Auftragsfalle als Gesamtschuldner haften.
Hierfür ist das Formblatt Bietergemeinschaftserklärung zu verwenden. Eine Veränderung der Zusammensetzung von Bietergemeinschaften ist grundsätzlich unzulässig. In begründeten Ausnahmefällen kann der Auftraggeber jedoch seine Zustimmung erteilen. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht.
Mehr anzeigen
C) Die Auftraggeberin wird vor Entscheidung über die Vergabe gem. § 12 Brandenburgisches Vergabegesetz (BgbVergG) bei der zuständigen Informationsstelle abfragen, inwieweit Eintragungen in der Sperrliste vorliegen. Die Auftraggeberin kann für Bieter eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a Gewerbeordnung (GewO) anfordern. Bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR ist die Auftraggeberin zur Anforderung dieser Auskunft für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung verpflichtet. Handelt es sich bei dem Bieter um ein ausländisches Unternehmen, muss dieser auf Verlangen der Auftraggeberin einen vergleichbaren gleichwertigen Nachweis vorlegen oder der Auftraggeberin die Stelle benennen, bei der ein solcher Nachweis angefordert werden kann.
Mehr anzeigen
D) Fragen zum Inhalt der Vergabeunterlagen sowie zum Verfahren sind ausschließlich mit elektronischer Post (E-Mail) oder per Telefax zu stellen. Mündliche und telefonische Auskünfte werden nicht erteilt; sie wären falls sie dennoch erteilt würden nicht verbindlich. Ebenfalls nicht verbindlich sind Auskünfte anderer Stellen als der oben unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung genannten Auskunft erteilenden Stelle. Fragen und Auskunftsverlangen sind in deutscher Sprache zu formulieren und zu richten an die Auskunft erteilende Stelle. Fragen sind so rechtzeitig zu stellen, dass es dem Auftraggeber noch möglich ist, die verlangten Unterlagen bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist für die Angebotsabgabe gem. Ziff. IV.3.4) zu übersenden. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung der Fragen trägt der Bewerber. Später eingehende Fragen werden nicht mehr bearbeitet. Die Auftraggeberin wird zur Kommunikation auf die vom Bewerber bei Abforderung der Vergabeunterlagen angegebene E-Mail-Adresse und/oder TelefaxNr. zurückgreifen. Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt der Auftraggeberin ausreichend Gelegenheit, angemessen zu reagieren, zusätzliche Auskünfte allen Bewerbern mitzuteilen und den Bewerbern die Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Bearbeitung der Angebote rechtzeitig zu berücksichtigen.
Mehr anzeigen
E) Der Auftraggeber fordert gem. § 6 Abs. 2 BbgVergG von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter für den Fall, dass dieser keinen Nachweis nach § 6 Abs. 1 BbgVergG im Vergabeverfahren vorgelegt hat, durch Unterlagen den Nachweis der Entrichtung von Beiträgen an den zuständigen Sozialversicherungsträger. Daneben ist die Bescheinigung der Sozialkasse, der der Bieter kraft allgemeiner Tarifbindung angehört, über die Bruttolohnsumme und die geleisteten Arbeitsstunden sowie die Zahl der gewerblich Beschäftigten und die erfolgte Beitragszahlung vorzulegen, sofern sie nicht einer der in § 6 Abs. 1 BbgVergG genannten Eintragungen zugrunde liegt.
Mehr anzeigen
Die Nachweise dürfen nicht älter als sechs Monate sein, sofern sie nicht Bestandteil eines Nachweises nach § 6 Abs. 1 BbgVergG sind. War der Bieter in den vergangenen sechs Monaten nicht im Inland ansässig, so genügt eine Eigenerklärung, in diesem Zeitraum nicht gegen Verpflichtungen über die Entrichtung der Beiträge zur sozialen Sicherheit nach den Rechtsvorschriften des betreffenden Sitzstaates verstoßen zu haben. Hat ein Bieter in den letzten sechs Monaten einem Auftraggeber bereits den Nachweis nach § 6 Abs. 1 des BbgVergG oder andere Eignungsnachweise nach den Vergabe- und Vertragsordnungen vorgelegt, so fordert derselbe Auftraggeber von dem Bieter diese Eignungsnachweise nur noch an, wenn begründete Zweifel an der Eignung des Bieters bestehen.
Mehr anzeigen
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4JY05R.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer der Landes Brandenburg
Postanschrift: Heinrich-Mann-Alleee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3318661719 📞
Fax: +49 3318661652 📠
Quelle: OJS 2015/S 080-140613 (2015-04-14)