Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen zur Technischen Gebäudeausrüstung zur Erweiterung des Bauteils B des Klinikums Kempten, Robert-Weixler-Str. 50 nach dem Leistungsbild des § 53 HOAI Anlagengruppen 4, 5, 6, 7, 8 (Leistungsphasen 3 bis 9, Grundleistungen für Erweiterungsbauten gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Teil 4, Abschnitt 2). Das Klinikum Kempten-Oberallgäu beabsichtigt die Erweiterung eines Bestandsgebäudes (B-Bau). Die Erweiterung mit ca. 1 800 m² BGF, sowie Umbauarbeiten im Bestand mit ca. 600 m² BGF soll als „eigenständige“ Konstruktion ausgeführt werden; dies gilt für sämtliche Gewerke. Der laufende Krankenhausbetrieb (insbesondere OP-Betrieb) im B-Bau ist während der Bauphase zwingend aufrecht zu erhalten. Die Fassadengestaltung sollte grundsätzlich der gestalterischen Sprache des B-Baus folgen. Es ist vorgesehen, den Antrag auf Vorwegfestlegung Anfang Dezember 2015 einzureichen. Für den Kostenrahmen (KG 200 bis 700 gemäß DIN 276) sind ca. 8 500 000 EUR (brutto) vorgesehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-12-30.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-12-17.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-12-17) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Dienstleistungen von Ingenieurbüros
Menge oder Umfang:
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen zur Technischen Gebäudeausrüstung zur Erweiterung des Bauteils B des Klinikums Kempten, Robert-Weixler-Str. 50 nach dem Leistungsbild des § 53 HOAI Anlagengruppen 4, 5, 6, 7, 8 (Leistungsphasen 3 bis 9, Grundleistungen für Erweiterungsbauten gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Teil 4, Abschnitt 2).Das Klinikum Kempten-Oberallgäu beabsichtigt die Erweiterung eines Bestandsgebäudes (B-Bau). Die Erweiterung mit ca. 1 800 m² BGF, sowie Umbauarbeiten im Bestand mit ca. 600 m² BGF soll als „eigenständige“ Konstruktion ausgeführt werden; dies gilt für sämtliche Gewerke. Der laufende Krankenhausbetrieb (insbesondere OP-Betrieb) im B-Bau ist während der Bauphase zwingend aufrecht zu erhalten. Die Fassadengestaltung sollte grundsätzlich der gestalterischen Sprache des B-Baus folgen. Es ist vorgesehen, den Antrag auf Vorwegfestlegung Anfang Dezember 2015 einzureichen. Für den Kostenrahmen (KG 200 bis 700 gemäß DIN 276) sind ca. 8 500 000 EUR (brutto) vorgesehen.
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen zur Technischen Gebäudeausrüstung zur Erweiterung des Bauteils B des Klinikums Kempten, Robert-Weixler-Str. 50 nach dem Leistungsbild des § 53 HOAI Anlagengruppen 4, 5, 6, 7, 8 (Leistungsphasen 3 bis 9, Grundleistungen für Erweiterungsbauten gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Teil 4, Abschnitt 2).Das Klinikum Kempten-Oberallgäu beabsichtigt die Erweiterung eines Bestandsgebäudes (B-Bau). Die Erweiterung mit ca. 1 800 m² BGF, sowie Umbauarbeiten im Bestand mit ca. 600 m² BGF soll als „eigenständige“ Konstruktion ausgeführt werden; dies gilt für sämtliche Gewerke. Der laufende Krankenhausbetrieb (insbesondere OP-Betrieb) im B-Bau ist während der Bauphase zwingend aufrecht zu erhalten. Die Fassadengestaltung sollte grundsätzlich der gestalterischen Sprache des B-Baus folgen. Es ist vorgesehen, den Antrag auf Vorwegfestlegung Anfang Dezember 2015 einzureichen. Für den Kostenrahmen (KG 200 bis 700 gemäß DIN 276) sind ca. 8 500 000 EUR (brutto) vorgesehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Dienstleistungen von Ingenieurbüros📦
Verfahren
Verfahrensart: Beschleunigtes Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Klinikum Kempten – Oberallgäu gGmbH
Postanschrift: Robert-Weixler-Str. 50
Postleitzahl: 87439
Postort: Kempten
Kontakt
Internetadresse: http://www.klinikum-kempten.de🌏
a) Die Bewerbungsunterlagen sind nur im Zusammenhang mit dem vom Auftraggeber vorbereiteten Bewerbungsbogen unterschrieben und im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung auf dem Postwege oder direkt bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Der Bewerbungsbogen ist als Download im Projektdatenraum des VOF-Verfahrens unter folgendem Link erhältlich: https://www.pkmserver.de/kempten_ba7-elt
b) Nicht unterschriebene und nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen (= Teilnahmeanträge) bzw. formlose Unterlagen können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
c) Das Büro Ingenieurbüro Gutmann Elektroplanung GmbH, Schelldorfer Straße 4, 87437 Kempten/Sankt Mang wurde, aufgrund der Notwendigkeit zur Erlangung entsprechender Fördermittel im Dezember 2015 mit den Fachplanerleistungen zur Grundlagenermittlung und Vorplanung (§ 53 HOAI, für Lph 1 und Lph 2) für das vorliegende Bauprojekt beauftragt. Die Ergebnisse zur Grundlagenermittlung und Vorplanung stehen für jeden Bewerber als Download im Projektdatenraum des VOF-Verfahrens unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.pkmserver.de/kempten_ba7-elt
d) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistung anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen und die dem Bewerbungsbogen beigefügte Verpflichtungserklärung (Anlage B) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit der Bewerbung einzureichen.
a) Die Bewerbungsunterlagen sind nur im Zusammenhang mit dem vom Auftraggeber vorbereiteten Bewerbungsbogen unterschrieben und im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung auf dem Postwege oder direkt bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Der Bewerbungsbogen ist als Download im Projektdatenraum des VOF-Verfahrens unter folgendem Link erhältlich: https://www.pkmserver.de/kempten_ba7-elt
b) Nicht unterschriebene und nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen (= Teilnahmeanträge) bzw. formlose Unterlagen können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
c) Das Büro Ingenieurbüro Gutmann Elektroplanung GmbH, Schelldorfer Straße 4, 87437 Kempten/Sankt Mang wurde, aufgrund der Notwendigkeit zur Erlangung entsprechender Fördermittel im Dezember 2015 mit den Fachplanerleistungen zur Grundlagenermittlung und Vorplanung (§ 53 HOAI, für Lph 1 und Lph 2) für das vorliegende Bauprojekt beauftragt. Die Ergebnisse zur Grundlagenermittlung und Vorplanung stehen für jeden Bewerber als Download im Projektdatenraum des VOF-Verfahrens unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.pkmserver.de/kempten_ba7-elt
d) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistung anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen und die dem Bewerbungsbogen beigefügte Verpflichtungserklärung (Anlage B) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit der Bewerbung einzureichen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen zur Technischen Gebäudeausrüstung zur Erweiterung des Bauteils B des Klinikums Kempten, Robert-Weixler-Str. 50 nach dem Leistungsbild des § 53 HOAI Anlagengruppen 4, 5, 6, 7, 8 (Leistungsphasen 3 bis 9, Grundleistungen für Erweiterungsbauten gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Teil 4, Abschnitt 2).
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen zur Technischen Gebäudeausrüstung zur Erweiterung des Bauteils B des Klinikums Kempten, Robert-Weixler-Str. 50 nach dem Leistungsbild des § 53 HOAI Anlagengruppen 4, 5, 6, 7, 8 (Leistungsphasen 3 bis 9, Grundleistungen für Erweiterungsbauten gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Teil 4, Abschnitt 2).
Das Klinikum Kempten-Oberallgäu beabsichtigt die Erweiterung eines Bestandsgebäudes (B-Bau). Die Erweiterung mit ca. 1 800 m² BGF, sowie Umbauarbeiten im Bestand mit ca. 600 m² BGF soll als „eigenständige“ Konstruktion ausgeführt werden; dies gilt für sämtliche Gewerke. Der laufende Krankenhausbetrieb (insbesondere OP-Betrieb) im B-Bau ist während der Bauphase zwingend aufrecht zu erhalten. Die Fassadengestaltung sollte grundsätzlich der gestalterischen Sprache des B-Baus folgen. Es ist vorgesehen, den Antrag auf Vorwegfestlegung Anfang Dezember 2015 einzureichen. Für den Kostenrahmen (KG 200 bis 700 gemäß DIN 276) sind ca. 8 500 000 EUR (brutto) vorgesehen.
Das Klinikum Kempten-Oberallgäu beabsichtigt die Erweiterung eines Bestandsgebäudes (B-Bau). Die Erweiterung mit ca. 1 800 m² BGF, sowie Umbauarbeiten im Bestand mit ca. 600 m² BGF soll als „eigenständige“ Konstruktion ausgeführt werden; dies gilt für sämtliche Gewerke. Der laufende Krankenhausbetrieb (insbesondere OP-Betrieb) im B-Bau ist während der Bauphase zwingend aufrecht zu erhalten. Die Fassadengestaltung sollte grundsätzlich der gestalterischen Sprache des B-Baus folgen. Es ist vorgesehen, den Antrag auf Vorwegfestlegung Anfang Dezember 2015 einzureichen. Für den Kostenrahmen (KG 200 bis 700 gemäß DIN 276) sind ca. 8 500 000 EUR (brutto) vorgesehen.
Menge oder Umfang:
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen zur Technischen Gebäudeausrüstung zur Erweiterung des Bauteils B des Klinikums Kempten, Robert-Weixler-Str. 50 nach dem Leistungsbild des § 53 HOAI Anlagengruppen 4, 5, 6, 7, 8 (Leistungsphasen 3 bis 9, Grundleistungen für Erweiterungsbauten gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Teil 4, Abschnitt 2).
Gegenstand des Auftrages sind Planungsleistungen zur Technischen Gebäudeausrüstung zur Erweiterung des Bauteils B des Klinikums Kempten, Robert-Weixler-Str. 50 nach dem Leistungsbild des § 53 HOAI Anlagengruppen 4, 5, 6, 7, 8 (Leistungsphasen 3 bis 9, Grundleistungen für Erweiterungsbauten gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, Teil 4, Abschnitt 2).
Das Klinikum Kempten-Oberallgäu beabsichtigt die Erweiterung eines Bestandsgebäudes (B-Bau). Die Erweiterung mit ca. 1 800 m² BGF, sowie Umbauarbeiten im Bestand mit ca. 600 m² BGF soll als „eigenständige“ Konstruktion ausgeführt werden; dies gilt für sämtliche Gewerke. Der laufende Krankenhausbetrieb (insbesondere OP-Betrieb) im B-Bau ist während der Bauphase zwingend aufrecht zu erhalten. Die Fassadengestaltung sollte grundsätzlich der gestalterischen Sprache des B-Baus folgen. Es ist vorgesehen, den Antrag auf Vorwegfestlegung Anfang Dezember 2015 einzureichen. Für den Kostenrahmen (KG 200 bis 700 gemäß DIN 276) sind ca. 8 500 000 EUR (brutto) vorgesehen.
Das Klinikum Kempten-Oberallgäu beabsichtigt die Erweiterung eines Bestandsgebäudes (B-Bau). Die Erweiterung mit ca. 1 800 m² BGF, sowie Umbauarbeiten im Bestand mit ca. 600 m² BGF soll als „eigenständige“ Konstruktion ausgeführt werden; dies gilt für sämtliche Gewerke. Der laufende Krankenhausbetrieb (insbesondere OP-Betrieb) im B-Bau ist während der Bauphase zwingend aufrecht zu erhalten. Die Fassadengestaltung sollte grundsätzlich der gestalterischen Sprache des B-Baus folgen. Es ist vorgesehen, den Antrag auf Vorwegfestlegung Anfang Dezember 2015 einzureichen. Für den Kostenrahmen (KG 200 bis 700 gemäß DIN 276) sind ca. 8 500 000 EUR (brutto) vorgesehen.
Stufe 3: Leistungsphasen 6 und 7 gemäß §53 HOAI (Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe);
Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9 (Bauüberwachung sowie Objektbetreuung und Dokumentation).
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung über die Stufe 1 hinaus besteht nicht.
Dauer: 29 Monate
Referenznummer: Klinikum Kempten - BA 7 - Bettenerweiterung, Technische Gebäudeausrüstung nach § 53 HOAI, Leistungsphasen 3 bis 9, Anlagengruppe 4, 5, 6, 7, 8
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 87439 Kempten.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
a) Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 4 Abs. 6 sowie Abs. 9 lit. a) bis e) VOF.
b) Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen und ob und auf welche Art auf den Auftrag bezogen in relevanter Weise mit Anderen zusammengearbeitet werden soll.
c) Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
c) Ist der inländische Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers zu III.3.2) nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Projektbearbeiter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt.
d) Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“ im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (= Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat oder in dem jeweiligen Bundesland (falls die jeweiligen Bewerber ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben sollten) die Bezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“ gesetzlich nicht geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
d) Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“ im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (= Sitz des Bewerbers) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat oder in dem jeweiligen Bundesland (falls die jeweiligen Bewerber ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben sollten) die Bezeichnung „Ingenieur/Ingenieurin“ gesetzlich nicht geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Erklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz für entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Sinne von § 5 Abs. 4 lit. c) VOF.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
a) Fachlicher Lebenslauf und Abschlusszeugnis (über ein abgeschlossenes Studium bzw. Berufsausbildung) des Projektleiters (= tatsächlicher Leistungserbringer).
b) Fachlicher Lebenslauf und Abschlusszeugnis (über ein abgeschlossenes Studium bzw. Berufsausbildung) des vorgesehenen Stellvertreters des Projektleiters.
c) Referenzliste gemäß dem, den Bewerbungsbogen beigefügten Mustern A1 bis A3: Als Referenzen sind vergleichbare Klinikbauten (Neubau Klinikbau (2 Referenzen); Bettenhaus, ICU-, IMC-, Stroke- und Highcare-Betten (2 Referenzen)) sowie Referenzen für das Bauen bei laufendem Klinikbetrieb (1 Referenz) beizufügen, unter Nennung des Auftraggebers mit Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adressen, Fertigstellungsdatum, Angaben zu den Kosten (KG 400, netto gemäß DIN 276) und Beschreibung. Zu nennen sind nur Referenzobjekte mit einem Projektumfang von mindestens EUR 0,8 Mio. netto (KG 400) bzw. mindestens 500 000 EUR netto (KG 400 für den Bereich Bauen bei laufendem Klinikbetrieb).
c) Referenzliste gemäß dem, den Bewerbungsbogen beigefügten Mustern A1 bis A3: Als Referenzen sind vergleichbare Klinikbauten (Neubau Klinikbau (2 Referenzen); Bettenhaus, ICU-, IMC-, Stroke- und Highcare-Betten (2 Referenzen)) sowie Referenzen für das Bauen bei laufendem Klinikbetrieb (1 Referenz) beizufügen, unter Nennung des Auftraggebers mit Adresse, Ansprechpartner, Telefonnummer, E-Mail-Adressen, Fertigstellungsdatum, Angaben zu den Kosten (KG 400, netto gemäß DIN 276) und Beschreibung. Zu nennen sind nur Referenzobjekte mit einem Projektumfang von mindestens EUR 0,8 Mio. netto (KG 400) bzw. mindestens 500 000 EUR netto (KG 400 für den Bereich Bauen bei laufendem Klinikbetrieb).
d) Angaben zur technischen Büroausstattung des Bewerbers.
e) Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Präsenz während der Planungs- und Bauphase.
f) Erklärung über das jährliche Mittel der Anzahl der Beschäftigten (einschließlich Büroinhaber) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Sinne von § 5 Abs. 5 lit. d) VOF.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 3 000 000 EUR für Personenschäden und mind. 2 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 3 000 000 EUR für Personenschäden und mind. 2 000 000 EUR für sonstige Schäden bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Die Deckungssummen müssen über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben.
Geeignete Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Eine Bestätigung der Versicherung zur Erhöhung auf die oben genannten Deckungssummen im Auftragsfall wird als geeigneter Nachweis akzeptiert. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einen geeigneten Nachweis für das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Deckungssummen vorlegen.
Geeignete Nachweise sind der Bewerbung beizufügen. Eine Bestätigung der Versicherung zur Erhöhung auf die oben genannten Deckungssummen im Auftragsfall wird als geeigneter Nachweis akzeptiert. Bei Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einen geeigneten Nachweis für das Vorliegen einer Berufshaftpflichtversicherung mit den oben genannten Deckungssummen vorlegen.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen (HOAI) in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung (derzeit vom 16.7.2013, in Kraft getreten am 17.7.2013) für Bieter mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, soweit die auftragsgegenständlichen Leistungen vom Inland aus erbracht werden.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln
Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieurleistungen (HOAI) in der bei Vertragsabschluss geltenden Fassung (derzeit vom 16.7.2013, in Kraft getreten am 17.7.2013) für Bieter mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, soweit die auftragsgegenständlichen Leistungen vom Inland aus erbracht werden.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder und der bevollmächtigte Vertreter aufgeführt sind. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft haftet als Gesamtschuldner. Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber und Mitglied einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung der betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder und der bevollmächtigte Vertreter aufgeführt sind. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft haftet als Gesamtschuldner. Mehrfachbewerbungen als Einzelbewerber und Mitglied einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung der betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:
Gesetz über die Bayerische Ingenieurkammer-Bau (Baukammerngesetz) vom 9. Mai 2007 und das Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und „Ingenieurin“ (Ingenieurgesetz-IngG) vom 8. April 2013 oder vergleichbare Rechtsvorschriften in anderen deutschen Bundesländern bzw. vergleichbare Rechtsvorschriften in Mitgliedsstaaten der EU unter Berücksichtigung der Richtlinie 2005/36/EG.
Die Ausführung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Gesetz über die Bayerische Ingenieurkammer-Bau (Baukammerngesetz) vom 9. Mai 2007 und das Gesetz zum Schutze der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ und „Ingenieurin“ (Ingenieurgesetz-IngG) vom 8. April 2013 oder vergleichbare Rechtsvorschriften in anderen deutschen Bundesländern bzw. vergleichbare Rechtsvorschriften in Mitgliedsstaaten der EU unter Berücksichtigung der Richtlinie 2005/36/EG.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Begründung des beschleunigten Verfahrens:
Im Rahmen der Herstellung der Einhäusigkeit des Klinikums Kempten war eine Erweiterung des B-Baus ursprünglich nicht geplant. Die Aufsichtsbehörde BayStMUG hat dem Auftraggeber nun kurzfristig und in unvorhersehbarer Weise aufgegeben, Planungen für die Erweiterung vorzulegen, die allerdings bis spätestens zum Anfang Dezember 2015 fertiggestellt sein müssen, um die entsprechenden Fördermittel zu erlangen. Die Bau- und Ausstattungsplanung soll bis Sommer 2016 fertiggestellt sein.
Im Rahmen der Herstellung der Einhäusigkeit des Klinikums Kempten war eine Erweiterung des B-Baus ursprünglich nicht geplant. Die Aufsichtsbehörde BayStMUG hat dem Auftraggeber nun kurzfristig und in unvorhersehbarer Weise aufgegeben, Planungen für die Erweiterung vorzulegen, die allerdings bis spätestens zum Anfang Dezember 2015 fertiggestellt sein müssen, um die entsprechenden Fördermittel zu erlangen. Die Bau- und Ausstattungsplanung soll bis Sommer 2016 fertiggestellt sein.
Objektive Auswahlkriterien:
Die eingehenden Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien geprüft und bewertet: Die mögliche Punktzahl der unter III.2.2) (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) genannten Angaben und Nachweise bilden 10 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte. Unter III.2.3) werden Angaben und Nachweise für die fachliche Eignung (Referenzprojekte) und die Büroorganisation (Mitarbeiterzahl, Qualifikation der Leistungserbringer, technische Ausstattung, Maßnahmen zur Gewährleistung der Planungsqualität) abgefragt.Die Prüfungspunkte zur fachlichen Eignung bilden 60 %, die Prüfungspunkte zur Büroorganisation 25 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte. Mit 5 % werden die Maßnahmen zur Gewährleistung der Präsenz während der Planungs- und Bauphase als sonstige Eignungskriterien gewertet.
Die eingehenden Bewerbungen werden nach folgenden Kriterien geprüft und bewertet: Die mögliche Punktzahl der unter III.2.2) (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) genannten Angaben und Nachweise bilden 10 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte. Unter III.2.3) werden Angaben und Nachweise für die fachliche Eignung (Referenzprojekte) und die Büroorganisation (Mitarbeiterzahl, Qualifikation der Leistungserbringer, technische Ausstattung, Maßnahmen zur Gewährleistung der Planungsqualität) abgefragt.Die Prüfungspunkte zur fachlichen Eignung bilden 60 %, die Prüfungspunkte zur Büroorganisation 25 % der im Rahmen der Eignungsprüfung erzielbaren Punkte. Mit 5 % werden die Maßnahmen zur Gewährleistung der Präsenz während der Planungs- und Bauphase als sonstige Eignungskriterien gewertet.
Referenz Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: Klinikum Kempten - BA 7 - Bettenerweiterung, Technische Gebäudeausrüstung nach § 53 HOAI, Leistungsphasen 3 bis 9, Anlagengruppe 4, 5, 6, 7, 8
Zusätzliche Informationen
a) Die Bewerbungsunterlagen sind nur im Zusammenhang mit dem vom Auftraggeber vorbereiteten Bewerbungsbogen unterschrieben und im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung auf dem Postwege oder direkt bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Der Bewerbungsbogen ist als Download im Projektdatenraum des VOF-Verfahrens unter folgendem Link erhältlich: https://www.pkmserver.de/kempten_ba7-elt
a) Die Bewerbungsunterlagen sind nur im Zusammenhang mit dem vom Auftraggeber vorbereiteten Bewerbungsbogen unterschrieben und im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung auf dem Postwege oder direkt bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Der Bewerbungsbogen ist als Download im Projektdatenraum des VOF-Verfahrens unter folgendem Link erhältlich: https://www.pkmserver.de/kempten_ba7-elt
b) Nicht unterschriebene und nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen (= Teilnahmeanträge) bzw. formlose Unterlagen können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
b) Nicht unterschriebene und nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen (= Teilnahmeanträge) bzw. formlose Unterlagen können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die eingereichten Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
c) Das Büro Ingenieurbüro Gutmann Elektroplanung GmbH, Schelldorfer Straße 4, 87437 Kempten/Sankt Mang wurde, aufgrund der Notwendigkeit zur Erlangung entsprechender Fördermittel im Dezember 2015 mit den Fachplanerleistungen zur Grundlagenermittlung und Vorplanung (§ 53 HOAI, für Lph 1 und Lph 2) für das vorliegende Bauprojekt beauftragt. Die Ergebnisse zur Grundlagenermittlung und Vorplanung stehen für jeden Bewerber als Download im Projektdatenraum des VOF-Verfahrens unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.pkmserver.de/kempten_ba7-elt
c) Das Büro Ingenieurbüro Gutmann Elektroplanung GmbH, Schelldorfer Straße 4, 87437 Kempten/Sankt Mang wurde, aufgrund der Notwendigkeit zur Erlangung entsprechender Fördermittel im Dezember 2015 mit den Fachplanerleistungen zur Grundlagenermittlung und Vorplanung (§ 53 HOAI, für Lph 1 und Lph 2) für das vorliegende Bauprojekt beauftragt. Die Ergebnisse zur Grundlagenermittlung und Vorplanung stehen für jeden Bewerber als Download im Projektdatenraum des VOF-Verfahrens unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.pkmserver.de/kempten_ba7-elt
d) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistung anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen und die dem Bewerbungsbogen beigefügte Verpflichtungserklärung (Anlage B) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit der Bewerbung einzureichen.
d) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistung anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen und die dem Bewerbungsbogen beigefügte Verpflichtungserklärung (Anlage B) vollständig ausgefüllt und unterzeichnet mit der Bewerbung einzureichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@regob.bayern.de📧
Telefon: +49 8921762411📞
Internetadresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 101 b) Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe, wie im vorliegenden Fall, im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt (§ 101 b Abs. 2 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße im Sinne von § 101 b) Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe, wie im vorliegenden Fall, im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt (§ 101 b Abs. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (siehe IV.3.4) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer Südbayern einzureichen (§ 107 Abs. 3 GWB).
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (siehe IV.3.4) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer Südbayern einzureichen (§ 107 Abs. 3 GWB).
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2015/S 247-449883 (2015-12-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-03) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
A) Die Bewerbungsunterlagen sind nur im Zusammenhang mit dem vom Auftraggeber vorbereiteten
Bewerbungsbogen unterschrieben und im verschlossenen Umschlag mit entsprechender Kennzeichnung auf
dem Postwege oder direkt bei der unter I.1) genannten Stelle einzureichen. Der Bewerbungsbogen ist als
Download im Projektdatenraum des VOF-Verfahrens unter folgendem Link erhältlich:
https://www.pkmserver.de/kempten_ba7-elt
b) Nicht unterschriebene und nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen (= Teilnahmeanträge)
bzw. formlose Unterlagen können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die eingereichten
Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
c) Das Büro Ingenieurbüro Gutmann Elektroplanung GmbH, Schelldorfer Straße 4, 87437 Kempten/ Sankt Mang wurde, aufgrund
der Notwendigkeit zur Erlangung entsprechender Fördermittel im Dezember 2015 mit den Fachplanerleistungen
zur Grundlagenermittlung und Vorplanung (§ 53 HOAI, für Lph 1 und Lph 2) für das
vorliegende Bauprojekt beauftragt. Die Ergebnisse zur Grundlagenermittlung und Vorplanung stehen für jeden
Bewerber als Download im Projektdatenraum des VOF-Verfahrens unter folgendem Link zur Verfügung: https://https://www.pkmserver.de/kempten_ba7-elt
d) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistung anderer Unternehmen bedienen, hat er
diese zu benennen und die dem Bewerbungsbogen beigefügte Verpflichtungserklärung (Anlage B) vollständig
ausgefüllt und unterzeichnet mit der Bewerbung einzureichen.
b) Nicht unterschriebene und nicht fristgerecht eingereichte Bewerbungsunterlagen (= Teilnahmeanträge)
bzw. formlose Unterlagen können im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Die eingereichten
Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben.
c) Das Büro Ingenieurbüro Gutmann Elektroplanung GmbH, Schelldorfer Straße 4, 87437 Kempten/ Sankt Mang wurde, aufgrund
der Notwendigkeit zur Erlangung entsprechender Fördermittel im Dezember 2015 mit den Fachplanerleistungen
zur Grundlagenermittlung und Vorplanung (§ 53 HOAI, für Lph 1 und Lph 2) für das
vorliegende Bauprojekt beauftragt. Die Ergebnisse zur Grundlagenermittlung und Vorplanung stehen für jeden
Bewerber als Download im Projektdatenraum des VOF-Verfahrens unter folgendem Link zur Verfügung: https://https://www.pkmserver.de/kempten_ba7-elt
d) Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistung anderer Unternehmen bedienen, hat er
diese zu benennen und die dem Bewerbungsbogen beigefügte Verpflichtungserklärung (Anlage B) vollständig
ausgefüllt und unterzeichnet mit der Bewerbung einzureichen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-01-20 📅
Name: IBG Elektroplanung GmbH
Postanschrift: Schelldorfer Str. 4
Postort: Kempten-St. Mang
Postleitzahl: 87437
Land: Deutschland 🇩🇪 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Telefon: +49 892176-2411📞
Fax: +49 892176-2847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße im Sinne von § 101 b) Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später
als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe, wie im
vorliegenden Fall, im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit
des Vertrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im
EU-Amtsblatt
(§ 101 b Abs. 2 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch
innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund dieser
Vergabebekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (siehe IV.3.4))
gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang
der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer Südbayern