Nordrhein-Westfalen konnte mit Hilfe des bisherigen Clustermanagements sein Profil als dynamischer und vielfältiger Standort der Kultur- und Kreativwirtschaft im nationalen Vergleich stärken. Die besondere Anschlussfähigkeit kultur- und kreativwirtschaftlicher Leistungen in Nordrhein-Westfalen muss aber noch stärker ins Bewusstsein gerückt werden. Eine allgemeine Steigerung der Wertschätzung für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Wertschöpfung kreativer Leistungen ist weiter zu forcieren. Mit Blick auf die Erkenntnisse, die das Wirtschaftsministerium NRW im Rahmen seiner Evaluation der Arbeit des Clustermanagements der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie aus dem Kreativ-Report NRW gewonnen hat, braucht es dazu weiterhin eine Klammer die bündelt, um das vorhandene Potenzial bestmöglich ausschöpfen zu können. Es bedarf auch weiterhin – insbesondere mit Blick auf die Leitmarktstrategie der Landesregierung – eines „Inputs von außen“ hinsichtlich Wirtschaftslage, Standortfaktoren etc. von einem aufgrund seiner Nähe zur Branche gut aufgestellten Dienstleister. Hierzu soll das bisherige Clustermanagement der Kultur- und Kreativwirtschaft in ein „Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft.NRW“ überführt werden. Zur Wahrnehmung der Aufgaben des „Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft.NRW“ soll der Auftragnehmer eine Geschäftsstelle in NRW betreiben und hier die Aufgaben des bisherigen Clustermanagements fortführen, weiterentwickeln und umsetzen. Gefragt sind neue Ideen, mit deren Hilfe die Bedeutung der Kreativwirtschaft des Landes national und international weiter gesteigert werden kann. Betreut werden sollen alle 11 Teilbranchen der Kreativwirtschaft (Musikwirtschaft, Buchmarkt, Kunstmarkt, Filmwirtschaft, Rundfunkwirtschaft, Markt für darstellende Künste, Designwirtschaft, Architekturmarkt, Pressemarkt, Werbemarkt, Software-/Gamesindustrie), wobei der Schwerpunkt der Arbeit auf 5 Teilbranchen liegen muss (Musikwirtschaft, Designwirtschaft, Software-/Gamesinstrie, Kunstmarkt und Architekturmarkt). Der Schwerpunkt kann in Absprache mit dem Auftraggeber geringfügig geändert werden, wenn akuter Handlungsbedarf besteht. Zur Durchführung der Aktivitäten ist eine Geschäftsstelle in Nordrhein-Westfalen zwingend erforderlich. Eine Verteilung auf mehrere Standorte in Nordrhein-Westfalen ist möglich. Es ist eine Projektleiterin/ein Projektleiter zu benennen. Innovations- und Kompetenznetzwerke sind Formen der Zusammenarbeit in der Konzeption, die zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit von Unternehmen in NRW beitragen können. Sie wirken als Treiber und Initiatoren, um Zukunftsthemen zu identifizieren, das Arbeiten in Wertschöpfungsketten zu organisieren, Synergieeffekte durch gemeinsame Nutzung von Ressourcen zu optimieren, Cross-Innovationen anzustoßen und Marktpotenziale zu erschließen. Zudem unterstützen sie die regionale, nationale und internationale Vernetzung von Unternehmen und Verwaltungen und unterstützen regionale Netzwerke. Sie gehören damit zur Förderkulisse des Operationellen Programm NRW 2014-2020 für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (OP EFRE NRW). Daher ist die Aufgabe des Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft.NRW an den programmspezifischen Auswahlkriterien des OP EFRE NRW auszurichten: 1.) Beitrag zur Leitmarktstrategie; 2.) Vernetzung mit Unternehmen und Einrichtungen entlang der Wertschöpfungskette; 3.) Wissens- und Technologietransfer; 4.) Beteiligung der Unternehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-11-09.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-10-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2015-10-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
Menge oder Umfang:
Die Aufgaben des „Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft.NRW“ erfassen unter Berücksichtigung der Auswahlkriterien des OP EFRE NRW folgendes:1.) Beitrag zur Leitmarktstrategie, z. B.;1.1) Erarbeitung von Vorschlägen zur Bearbeitung aktueller Themen der Kultur- und Kreativwirtschaft und deren Umsetzung in eine Publikation;1.2) Entwicklung von Strategien zur stärkeren Nutzung bestehender Finanzprodukte;1.3) Fortführen der Pressearbeit von CREATIVE.NRW;2.) Vernetzung mit Unternehmen und Einrichtungen entlang der Wertschöpfungskette, z. B.;2.1) Unterstützung der Zusammenarbeit der Kultur- und Kreativwirtschaft mit anderen Branchen der NRW-Wirtschaft zur Entwicklung marktnaher, innovativer Vorhaben;2.2) Fortführung der Homepage und der Online-Services von CREATIVE.NRW;2.3) Kooperation mit Wirtschaftsförderungseinrichtungen und Kommunen zur Unterstützung von Unternehmen der Branche bei ihrer Suche nach kreativen Räumen, Kooperation mit anderen Akteuren wie der Architektenkammer, Bundesinitiative Kultur- und Kreativwirtschaft, Industrie- und Handelskammern, Verbänden;3.) Wissens- und Technologietransfer, z. B.;3.1) Beobachtung der Marktentwicklungen in der Branche;3.2) Beteiligung an (ca. 5) kreativwirtschaftlichen Veranstaltungsformaten (Erarbeitung von Themenvorschlägen, Organisation, Planung, Durchführung und Nachbereitung);3.3) Ermittlung des Qualifizierungsbedarfes in der Kultur- und Kreativwirtschaft;4.) Beteiligung der Unternehmen, z. B.;4.1) Maßnahmen zur Beteiligung von Unternehmen an Messe (maximal 2/Jahr);4.2) Entwicklung von Strukturen, die geeignet sind, die Kultur- und Kreativwirtschaft mit ihren relevanten Unternehmen und einschlägigen Hochschulen einzubinden.Die Vertragslaufzeit beginnt voraussichtlich am 1.4.2016 und endet am 31.3.2019.Der Vertrag verlängert sich um 3 Jahre bis zum 31.03.2022, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird.Darüber hinaus hat der Auftragnehmer die Internetplattform und die Online-Services für mindestens 6 Monate, aber bis zu maximal 1 Jahr nach Vertragsende (31.3.2019 bzw. 31.3.2022) weiter zu betreiben.Die Aufgaben des „Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft.NRW“ unterliegen dynamischen Prozessen. Es ist deshalb möglich, dass sich die oben beschriebenen Aufgaben und Anforderungen an den Auftragnehmer ändern. Die Aufgaben im Einzelnen können deshalb während der Vertragslaufzeit angepasst und in einem verhältnismäßigen Rahmen geändert werden.Möglich ist auch die Aufstockung des Vertrags um neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, soweit sie dem Grundentwurf der Aufgabenbeschreibung dieses Vergabeverfahrens entsprechen.Für die Durchführung des Auftrags während der Vertragslaufzeit bis zum 31.3.2019 stehen Haushaltsmittel in Höhe von 1 800 000 EUR brutto zur Verfügung.Der geschätzte Wert ohne MwSt. bezieht sich auch die gesamte Vertragslaufzeit inkl. der Verlängerungsoption um die o. a. 3 Jahre.2 500 0003 000 000
Die Aufgaben des „Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft.NRW“ erfassen unter Berücksichtigung der Auswahlkriterien des OP EFRE NRW folgendes:1.) Beitrag zur Leitmarktstrategie, z. B.;1.1) Erarbeitung von Vorschlägen zur Bearbeitung aktueller Themen der Kultur- und Kreativwirtschaft und deren Umsetzung in eine Publikation;1.2) Entwicklung von Strategien zur stärkeren Nutzung bestehender Finanzprodukte;1.3) Fortführen der Pressearbeit von CREATIVE.NRW;2.) Vernetzung mit Unternehmen und Einrichtungen entlang der Wertschöpfungskette, z. B.;2.1) Unterstützung der Zusammenarbeit der Kultur- und Kreativwirtschaft mit anderen Branchen der NRW-Wirtschaft zur Entwicklung marktnaher, innovativer Vorhaben;2.2) Fortführung der Homepage und der Online-Services von CREATIVE.NRW;2.3) Kooperation mit Wirtschaftsförderungseinrichtungen und Kommunen zur Unterstützung von Unternehmen der Branche bei ihrer Suche nach kreativen Räumen, Kooperation mit anderen Akteuren wie der Architektenkammer, Bundesinitiative Kultur- und Kreativwirtschaft, Industrie- und Handelskammern, Verbänden;3.) Wissens- und Technologietransfer, z. B.;3.1) Beobachtung der Marktentwicklungen in der Branche;3.2) Beteiligung an (ca. 5) kreativwirtschaftlichen Veranstaltungsformaten (Erarbeitung von Themenvorschlägen, Organisation, Planung, Durchführung und Nachbereitung);3.3) Ermittlung des Qualifizierungsbedarfes in der Kultur- und Kreativwirtschaft;4.) Beteiligung der Unternehmen, z. B.;4.1) Maßnahmen zur Beteiligung von Unternehmen an Messe (maximal 2/Jahr);4.2) Entwicklung von Strukturen, die geeignet sind, die Kultur- und Kreativwirtschaft mit ihren relevanten Unternehmen und einschlägigen Hochschulen einzubinden.Die Vertragslaufzeit beginnt voraussichtlich am 1.4.2016 und endet am 31.3.2019.Der Vertrag verlängert sich um 3 Jahre bis zum 31.03.2022, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird.Darüber hinaus hat der Auftragnehmer die Internetplattform und die Online-Services für mindestens 6 Monate, aber bis zu maximal 1 Jahr nach Vertragsende (31.3.2019 bzw. 31.3.2022) weiter zu betreiben.Die Aufgaben des „Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft.NRW“ unterliegen dynamischen Prozessen. Es ist deshalb möglich, dass sich die oben beschriebenen Aufgaben und Anforderungen an den Auftragnehmer ändern. Die Aufgaben im Einzelnen können deshalb während der Vertragslaufzeit angepasst und in einem verhältnismäßigen Rahmen geändert werden.Möglich ist auch die Aufstockung des Vertrags um neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, soweit sie dem Grundentwurf der Aufgabenbeschreibung dieses Vergabeverfahrens entsprechen.Für die Durchführung des Auftrags während der Vertragslaufzeit bis zum 31.3.2019 stehen Haushaltsmittel in Höhe von 1 800 000 EUR brutto zur Verfügung.Der geschätzte Wert ohne MwSt. bezieht sich auch die gesamte Vertragslaufzeit inkl. der Verlängerungsoption um die o. a. 3 Jahre.2 500 0003 000 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste📦
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen
Postanschrift: Berger Allee 25
Postleitzahl: 40213
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.wirtschaft.nrw.de🌏
E-Mail: zentrale-vergabestelle@mweimh.nrw.de📧
Telefon: +49 211617720📞
Fax: +49 21161772795 📠
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOF durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes in einem gestuften Verfahren voraussichtlich in zwei Phasen. Die für die spätere Angebotsabgabe erforderlichen Vergabeunterlagen werden den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zugesandt. Nähere Angaben zu Ablauf und Bedingungen des Verhandlungsverfahrens enthalten die Vergabeunterlagen.
2. Der Teilnahmeantrag muss neben dem Original in zwei Kopien vorgelegt werden.
3. Der Umschlag bzw. das Paket ist mit dem Kennzettel zum Teilnahmeantrag (Vordruck VOL 9a EG) zu kennzeichnen. Der Kennzettel zum Teilnahmeantrag steht auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de unter der Rubrik "Vergabeunterlagen" zum Download zur Verfügung.
4. Die Teilnahmeanträge sind an das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, Zentrale Vergabestelle, Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf zu senden.
5. Fragen zu dieser Bekanntmachung und zur Bewerbung für dieses Vergabeverfahren sind aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bewerber spätestens bis zum 30.10.2015,23:59 Uhr über die Rubrik "Kommunikation" des Vergabemarktplatz www.evergabe.nrw.de oder per Mail an: zentrale-vergabestelle@mweimh.nrw.de anzufordern. Die den Bewerbern/Bietern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Ausschreibungsunterlagen und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten.
II. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere allgemeine Informationen zum Verfahren. Sie können dort unter der Rubrik "Kommunikation" Nachrichten an die Vergabestelle richten und auch Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die unter III.1.4) aufgeführten Verpflichtungserklärungen sowie die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von
Dienstleistungen" (Vordruck VOL 8a EG) sind zur Vorabinformation auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW unter der Rubrik "Vergabeunterlagen" zum Download eingestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6SYECM.
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOF durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes in einem gestuften Verfahren voraussichtlich in zwei Phasen. Die für die spätere Angebotsabgabe erforderlichen Vergabeunterlagen werden den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zugesandt. Nähere Angaben zu Ablauf und Bedingungen des Verhandlungsverfahrens enthalten die Vergabeunterlagen.
2. Der Teilnahmeantrag muss neben dem Original in zwei Kopien vorgelegt werden.
3. Der Umschlag bzw. das Paket ist mit dem Kennzettel zum Teilnahmeantrag (Vordruck VOL 9a EG) zu kennzeichnen. Der Kennzettel zum Teilnahmeantrag steht auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de unter der Rubrik "Vergabeunterlagen" zum Download zur Verfügung.
4. Die Teilnahmeanträge sind an das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, Zentrale Vergabestelle, Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf zu senden.
5. Fragen zu dieser Bekanntmachung und zur Bewerbung für dieses Vergabeverfahren sind aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bewerber spätestens bis zum 30.10.2015,23:59 Uhr über die Rubrik "Kommunikation" des Vergabemarktplatz www.evergabe.nrw.de oder per Mail an: zentrale-vergabestelle@mweimh.nrw.de anzufordern. Die den Bewerbern/Bietern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Ausschreibungsunterlagen und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten.
II. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere allgemeine Informationen zum Verfahren. Sie können dort unter der Rubrik "Kommunikation" Nachrichten an die Vergabestelle richten und auch Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die unter III.1.4) aufgeführten Verpflichtungserklärungen sowie die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von
Dienstleistungen" (Vordruck VOL 8a EG) sind zur Vorabinformation auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW unter der Rubrik "Vergabeunterlagen" zum Download eingestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6SYECM.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Nordrhein-Westfalen konnte mit Hilfe des bisherigen Clustermanagements sein Profil als dynamischer und vielfältiger Standort der Kultur- und Kreativwirtschaft im nationalen Vergleich stärken. Die besondere Anschlussfähigkeit kultur- und kreativwirtschaftlicher Leistungen in Nordrhein-Westfalen muss aber noch stärker ins Bewusstsein gerückt werden. Eine allgemeine Steigerung der Wertschätzung für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Wertschöpfung kreativer Leistungen ist weiter zu forcieren.
Nordrhein-Westfalen konnte mit Hilfe des bisherigen Clustermanagements sein Profil als dynamischer und vielfältiger Standort der Kultur- und Kreativwirtschaft im nationalen Vergleich stärken. Die besondere Anschlussfähigkeit kultur- und kreativwirtschaftlicher Leistungen in Nordrhein-Westfalen muss aber noch stärker ins Bewusstsein gerückt werden. Eine allgemeine Steigerung der Wertschätzung für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Wertschöpfung kreativer Leistungen ist weiter zu forcieren.
Mit Blick auf die Erkenntnisse, die das Wirtschaftsministerium NRW im Rahmen seiner Evaluation der Arbeit des Clustermanagements der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie aus dem Kreativ-Report NRW gewonnen hat, braucht es dazu weiterhin eine Klammer die bündelt, um das vorhandene Potenzial bestmöglich ausschöpfen zu können. Es bedarf auch weiterhin – insbesondere mit Blick auf die Leitmarktstrategie der Landesregierung – eines „Inputs von außen“ hinsichtlich Wirtschaftslage, Standortfaktoren etc. von einem aufgrund seiner Nähe zur Branche gut aufgestellten Dienstleister. Hierzu soll das bisherige Clustermanagement der Kultur- und Kreativwirtschaft in ein „Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft.NRW“ überführt werden. Zur Wahrnehmung der Aufgaben des „Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft.NRW“ soll der Auftragnehmer eine Geschäftsstelle in NRW betreiben und hier die Aufgaben des bisherigen Clustermanagements fortführen, weiterentwickeln und umsetzen. Gefragt sind neue Ideen, mit deren Hilfe die Bedeutung der Kreativwirtschaft des Landes national und international weiter gesteigert werden kann.
Mit Blick auf die Erkenntnisse, die das Wirtschaftsministerium NRW im Rahmen seiner Evaluation der Arbeit des Clustermanagements der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie aus dem Kreativ-Report NRW gewonnen hat, braucht es dazu weiterhin eine Klammer die bündelt, um das vorhandene Potenzial bestmöglich ausschöpfen zu können. Es bedarf auch weiterhin – insbesondere mit Blick auf die Leitmarktstrategie der Landesregierung – eines „Inputs von außen“ hinsichtlich Wirtschaftslage, Standortfaktoren etc. von einem aufgrund seiner Nähe zur Branche gut aufgestellten Dienstleister. Hierzu soll das bisherige Clustermanagement der Kultur- und Kreativwirtschaft in ein „Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft.NRW“ überführt werden. Zur Wahrnehmung der Aufgaben des „Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft.NRW“ soll der Auftragnehmer eine Geschäftsstelle in NRW betreiben und hier die Aufgaben des bisherigen Clustermanagements fortführen, weiterentwickeln und umsetzen. Gefragt sind neue Ideen, mit deren Hilfe die Bedeutung der Kreativwirtschaft des Landes national und international weiter gesteigert werden kann.
Betreut werden sollen alle 11 Teilbranchen der Kreativwirtschaft (Musikwirtschaft, Buchmarkt, Kunstmarkt, Filmwirtschaft, Rundfunkwirtschaft, Markt für darstellende Künste, Designwirtschaft, Architekturmarkt, Pressemarkt, Werbemarkt, Software-/Gamesindustrie), wobei der Schwerpunkt der Arbeit auf 5 Teilbranchen liegen muss (Musikwirtschaft, Designwirtschaft, Software-/Gamesinstrie, Kunstmarkt und Architekturmarkt). Der Schwerpunkt kann in Absprache mit dem Auftraggeber geringfügig geändert werden, wenn akuter Handlungsbedarf besteht.
Betreut werden sollen alle 11 Teilbranchen der Kreativwirtschaft (Musikwirtschaft, Buchmarkt, Kunstmarkt, Filmwirtschaft, Rundfunkwirtschaft, Markt für darstellende Künste, Designwirtschaft, Architekturmarkt, Pressemarkt, Werbemarkt, Software-/Gamesindustrie), wobei der Schwerpunkt der Arbeit auf 5 Teilbranchen liegen muss (Musikwirtschaft, Designwirtschaft, Software-/Gamesinstrie, Kunstmarkt und Architekturmarkt). Der Schwerpunkt kann in Absprache mit dem Auftraggeber geringfügig geändert werden, wenn akuter Handlungsbedarf besteht.
Zur Durchführung der Aktivitäten ist eine Geschäftsstelle in Nordrhein-Westfalen zwingend erforderlich. Eine Verteilung auf mehrere Standorte in Nordrhein-Westfalen ist möglich. Es ist eine Projektleiterin/ein Projektleiter zu benennen.
Innovations- und Kompetenznetzwerke sind Formen der Zusammenarbeit in der Konzeption, die zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit von Unternehmen in NRW beitragen können. Sie wirken als Treiber und Initiatoren, um Zukunftsthemen zu identifizieren, das Arbeiten in Wertschöpfungsketten zu organisieren, Synergieeffekte durch gemeinsame Nutzung von Ressourcen zu optimieren, Cross-Innovationen anzustoßen und Marktpotenziale zu erschließen. Zudem unterstützen sie die regionale, nationale und internationale Vernetzung von Unternehmen und Verwaltungen und unterstützen regionale Netzwerke. Sie gehören damit zur Förderkulisse des Operationellen Programm NRW 2014-2020 für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (OP EFRE NRW).
Innovations- und Kompetenznetzwerke sind Formen der Zusammenarbeit in der Konzeption, die zur Verbesserung der Innovationsfähigkeit von Unternehmen in NRW beitragen können. Sie wirken als Treiber und Initiatoren, um Zukunftsthemen zu identifizieren, das Arbeiten in Wertschöpfungsketten zu organisieren, Synergieeffekte durch gemeinsame Nutzung von Ressourcen zu optimieren, Cross-Innovationen anzustoßen und Marktpotenziale zu erschließen. Zudem unterstützen sie die regionale, nationale und internationale Vernetzung von Unternehmen und Verwaltungen und unterstützen regionale Netzwerke. Sie gehören damit zur Förderkulisse des Operationellen Programm NRW 2014-2020 für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“ (OP EFRE NRW).
Daher ist die Aufgabe des Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft.NRW an den programmspezifischen Auswahlkriterien des OP EFRE NRW auszurichten:
1.) Beitrag zur Leitmarktstrategie;
2.) Vernetzung mit Unternehmen und Einrichtungen entlang der Wertschöpfungskette;
3.) Wissens- und Technologietransfer;
4.) Beteiligung der Unternehmen.
Menge oder Umfang:
Die Aufgaben des „Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft.NRW“ erfassen unter Berücksichtigung der Auswahlkriterien des OP EFRE NRW folgendes:
1.) Beitrag zur Leitmarktstrategie, z. B.;
1.1) Erarbeitung von Vorschlägen zur Bearbeitung aktueller Themen der Kultur- und Kreativwirtschaft und deren Umsetzung in eine Publikation;
1.2) Entwicklung von Strategien zur stärkeren Nutzung bestehender Finanzprodukte;
1.3) Fortführen der Pressearbeit von CREATIVE.NRW;
2.) Vernetzung mit Unternehmen und Einrichtungen entlang der Wertschöpfungskette, z. B.;
2.1) Unterstützung der Zusammenarbeit der Kultur- und Kreativwirtschaft mit anderen Branchen der NRW-Wirtschaft zur Entwicklung marktnaher, innovativer Vorhaben;
2.2) Fortführung der Homepage und der Online-Services von CREATIVE.NRW;
2.3) Kooperation mit Wirtschaftsförderungseinrichtungen und Kommunen zur Unterstützung von Unternehmen der Branche bei ihrer Suche nach kreativen Räumen, Kooperation mit anderen Akteuren wie der Architektenkammer, Bundesinitiative Kultur- und Kreativwirtschaft, Industrie- und Handelskammern, Verbänden;
2.3) Kooperation mit Wirtschaftsförderungseinrichtungen und Kommunen zur Unterstützung von Unternehmen der Branche bei ihrer Suche nach kreativen Räumen, Kooperation mit anderen Akteuren wie der Architektenkammer, Bundesinitiative Kultur- und Kreativwirtschaft, Industrie- und Handelskammern, Verbänden;
3.) Wissens- und Technologietransfer, z. B.;
3.1) Beobachtung der Marktentwicklungen in der Branche;
3.2) Beteiligung an (ca. 5) kreativwirtschaftlichen Veranstaltungsformaten (Erarbeitung von Themenvorschlägen, Organisation, Planung, Durchführung und Nachbereitung);
3.3) Ermittlung des Qualifizierungsbedarfes in der Kultur- und Kreativwirtschaft;
4.) Beteiligung der Unternehmen, z. B.;
4.1) Maßnahmen zur Beteiligung von Unternehmen an Messe (maximal 2/Jahr);
4.2) Entwicklung von Strukturen, die geeignet sind, die Kultur- und Kreativwirtschaft mit ihren relevanten Unternehmen und einschlägigen Hochschulen einzubinden.
Die Vertragslaufzeit beginnt voraussichtlich am 1.4.2016 und endet am 31.3.2019.
Der Vertrag verlängert sich um 3 Jahre bis zum 31.03.2022, wenn er nicht spätestens 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird.
Darüber hinaus hat der Auftragnehmer die Internetplattform und die Online-Services für mindestens 6 Monate, aber bis zu maximal 1 Jahr nach Vertragsende (31.3.2019 bzw. 31.3.2022) weiter zu betreiben.
Die Aufgaben des „Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft.NRW“ unterliegen dynamischen Prozessen. Es ist deshalb möglich, dass sich die oben beschriebenen Aufgaben und Anforderungen an den Auftragnehmer ändern. Die Aufgaben im Einzelnen können deshalb während der Vertragslaufzeit angepasst und in einem verhältnismäßigen Rahmen geändert werden.
Die Aufgaben des „Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft.NRW“ unterliegen dynamischen Prozessen. Es ist deshalb möglich, dass sich die oben beschriebenen Aufgaben und Anforderungen an den Auftragnehmer ändern. Die Aufgaben im Einzelnen können deshalb während der Vertragslaufzeit angepasst und in einem verhältnismäßigen Rahmen geändert werden.
Möglich ist auch die Aufstockung des Vertrags um neue Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Leistungen bestehen, soweit sie dem Grundentwurf der Aufgabenbeschreibung dieses Vergabeverfahrens entsprechen.
Für die Durchführung des Auftrags während der Vertragslaufzeit bis zum 31.3.2019 stehen Haushaltsmittel in Höhe von 1 800 000 EUR brutto zur Verfügung.
Der geschätzte Wert ohne MwSt. bezieht sich auch die gesamte Vertragslaufzeit inkl. der Verlängerungsoption um die o. a. 3 Jahre.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 500 000 💰
3 000 000 💰
Zahl der möglichen Verlängerungen: 1
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 36 Monate
Referenznummer: I A 4 -22-10- Vergabe-Nr. 38/2015
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: EFRE.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes-Nordrhein-Westfalen (MWEIMH NRW), Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf.
Die Leistung ist für den Auftraggeber im gesamten Bundesland Nordrhein-Westfalen zu erbringen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Das Vergabeverfahren richtet sich an Bewerber, die über ein umfassendes Wissen in 5 Teilbranchen der Kreativwirtschaft (Musikwirtschaft, Designwirtschaft, Software-/Gamesinstrie, Kunstmarkt und Architekturmarkt) und Grundwissen in den übrigen 6 Teilbranchen der Kreativwirtschaft verfügen.
Das Vergabeverfahren richtet sich an Bewerber, die über ein umfassendes Wissen in 5 Teilbranchen der Kreativwirtschaft (Musikwirtschaft, Designwirtschaft, Software-/Gamesinstrie, Kunstmarkt und Architekturmarkt) und Grundwissen in den übrigen 6 Teilbranchen der Kreativwirtschaft verfügen.
Zum Teilnahmewettbewerb werden natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmen (Bewerber) oder als Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen als Bewerbergemeinschaften zugelassen. Die mehrfache Teilnahme eines Unternehmens als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig und führt i. d. R. zum Ausschluss aller so beteiligten Bewerber vom Ausschreibungsverfahren. Der Auftragnehmer bzw. der erfolgreiche Bieter können sich zur Erbringung von Leistungen nach dem Vertrag Drittunternehmen bedienen. Bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs kann sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Tz. III.2.2)) und/oder technische Leistungsfähigkeit (Fachkunde) (Tz. III.2.3)) Dritter stützen, ohne dass diese Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind (z. B. von Nachunternehmern oder von konzernverbundenen Unternehmen, die als Referenzinhaber dem Bewerber Referenzen über von ihnen erbrachte Leistungen zur Verfügung stellen etc.). Bei Bewerbergemeinschaften werden Sie von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert. Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden.
Zum Teilnahmewettbewerb werden natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmen (Bewerber) oder als Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen als Bewerbergemeinschaften zugelassen. Die mehrfache Teilnahme eines Unternehmens als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich unzulässig und führt i. d. R. zum Ausschluss aller so beteiligten Bewerber vom Ausschreibungsverfahren. Der Auftragnehmer bzw. der erfolgreiche Bieter können sich zur Erbringung von Leistungen nach dem Vertrag Drittunternehmen bedienen. Bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs kann sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Tz. III.2.2)) und/oder technische Leistungsfähigkeit (Fachkunde) (Tz. III.2.3)) Dritter stützen, ohne dass diese Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind (z. B. von Nachunternehmern oder von konzernverbundenen Unternehmen, die als Referenzinhaber dem Bewerber Referenzen über von ihnen erbrachte Leistungen zur Verfügung stellen etc.). Bei Bewerbergemeinschaften werden Sie von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert. Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden.
Geforderte Nachweise sind:
1. Auszug aus dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister oder ein vergleichbares Dokument (max. 1 Jahr alt – Kopie ist ausreichend).
2. Formlose Eigenerklärung des Bewerbers, dass keines der Ausschlusskriterien gem. § 4 Abs. 6 und Abs. 9 VOF vorliegt. Die Erklärung ist im Original zu unterschriebenen und einzureichen.
3. Bewerbergemeinschaften haben möglichst im Rahmen des Teilnahmeverfahrens, spätestens aber mit dem verbindlichen Angebot eine von allen unterschriebene Verpflichtungserklärung einzureichen, wonach sie sich zur Angebotsabgabe zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen.
3. Bewerbergemeinschaften haben möglichst im Rahmen des Teilnahmeverfahrens, spätestens aber mit dem verbindlichen Angebot eine von allen unterschriebene Verpflichtungserklärung einzureichen, wonach sie sich zur Angebotsabgabe zu einer Bietergemeinschaft zusammenschließen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Die folgenden Nachweise sind einzureichen:
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Nachweise zu III.2.2) von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert. Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Nachweise zu III.2.2) von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert. Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden.
Geforderte Nachweise sind:
1. Bankerklärung zum Nachweis der Bonität des Bewerbers (max. 1 Jahr alt -in Kopie ist ausreichend).
2. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für dem ausgeschriebenen Auftrag entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.
3. Formlose Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie Sozialbeiträgen.
Sofern diese Angaben nicht vorgelegt werden können, hat der Bewerber die Gründe hierfür zu erläutern und entsprechende aussagekräftige Unterlagen vorzulegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der Fachkunde des Bewerbers bzw. der Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sowie etwaigen Drittunternehmen, auf deren Fachkunde sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft stützt ist nachfolgendes mit der Bewerbung vorzulegen:
1. Nachweise, die belegen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über die Kenntnisse und Kompetenzen zu Fragen von Marktzugang, unternehmerischer Qualifizierung, Zugang zu Kapital und der Vernetzung innerhalb der Branche und über die Branchengrenzen hinweg verfügen.
1. Nachweise, die belegen, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über die Kenntnisse und Kompetenzen zu Fragen von Marktzugang, unternehmerischer Qualifizierung, Zugang zu Kapital und der Vernetzung innerhalb der Branche und über die Branchengrenzen hinweg verfügen.
2. Nachweise die fundierte Kenntnisse in 5 Teilbranchen der Kreativwirtschaft (Musikwirtschaft, Designwirtschaft, Software-/Gamesinstrie, Kunstmarkt und Architekturmarkt) sowie Grundkenntnisse in den verbleibenden 6 Teilbranchen, belegen.
3. Referenzen, nicht älter als 6 Jahre, über praktische Erfahrungen bei der Vernetzung innerhalb der Kreativwirtschaft (mit Blick auf die Teilbranchen Musikwirtschaft, Designwirtschaft, Software-/Gamesinstrie, Kunstmarkt und Architekturmarkt) auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene oder für in der Kreativwirtschaft tätige Unternehmen, die eine hohe Kompetenz und Erfahrung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in inhaltlichen Fragen sowie in der Kompetenz belegen, die Vernetzung und den Wissenstransfer zwischen Partnern zu organisieren. Bitte geben Sie dabei den Auftragsinhalt, die Größenordnung des Auftragswerts sowie den Ansprechpartner beim Referenzgeber an.
3. Referenzen, nicht älter als 6 Jahre, über praktische Erfahrungen bei der Vernetzung innerhalb der Kreativwirtschaft (mit Blick auf die Teilbranchen Musikwirtschaft, Designwirtschaft, Software-/Gamesinstrie, Kunstmarkt und Architekturmarkt) auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene oder für in der Kreativwirtschaft tätige Unternehmen, die eine hohe Kompetenz und Erfahrung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in inhaltlichen Fragen sowie in der Kompetenz belegen, die Vernetzung und den Wissenstransfer zwischen Partnern zu organisieren. Bitte geben Sie dabei den Auftragsinhalt, die Größenordnung des Auftragswerts sowie den Ansprechpartner beim Referenzgeber an.
4. Vorstellung der Projektleiterin/des Projektleiters und (sofern nicht identisch) der Leiterin/des Leiters des Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft.NRW mit einem kurzen Lebenslauf und der Darstellung der beruflichen Befähigung vorzustellen. Bei der Projektleiterin/dem Projektleiter sind umfassende Kenntnisse von 5 Teilbranchen der Kreativwirtschaft (Musikwirtschaft, Designwirtschaft, Software-/Gamesinstrie, Kunstmarkt und Architekturmarkt) sowie Grundkenntnisse in den verbleibenden 6 Teilbranchen der Kreativwirtschaft und Erfahrungen im Bereich von Netzwerkaufgaben für Bundesbehörden, Landesbehörden oder Kommunen und Kreise bzw. für vergleichbare Institutionen nachzuweisen. Sofern die Leiterin/der Leiter des Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft.NRW nicht personenidentisch mit der Projektleiterin/dem Projektleiter ist, sind auch hier Grundkenntnisse in den 5 genannten Teilbranchen der Kreativwirtschaft (Musikwirtschaft, Designwirtschaft, Software-/Gamesinstrie, Kunstmarkt und Architekturmarkt) nachzuweisen. Die Aufgaben einer Leiterin/eines Leiters des Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft.NRW und einer Projektleiterin/eines Projektleiters können in Personalunion durch ein und dieselbe Person wahrgenommen werden.
4. Vorstellung der Projektleiterin/des Projektleiters und (sofern nicht identisch) der Leiterin/des Leiters des Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft.NRW mit einem kurzen Lebenslauf und der Darstellung der beruflichen Befähigung vorzustellen. Bei der Projektleiterin/dem Projektleiter sind umfassende Kenntnisse von 5 Teilbranchen der Kreativwirtschaft (Musikwirtschaft, Designwirtschaft, Software-/Gamesinstrie, Kunstmarkt und Architekturmarkt) sowie Grundkenntnisse in den verbleibenden 6 Teilbranchen der Kreativwirtschaft und Erfahrungen im Bereich von Netzwerkaufgaben für Bundesbehörden, Landesbehörden oder Kommunen und Kreise bzw. für vergleichbare Institutionen nachzuweisen. Sofern die Leiterin/der Leiter des Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft.NRW nicht personenidentisch mit der Projektleiterin/dem Projektleiter ist, sind auch hier Grundkenntnisse in den 5 genannten Teilbranchen der Kreativwirtschaft (Musikwirtschaft, Designwirtschaft, Software-/Gamesinstrie, Kunstmarkt und Architekturmarkt) nachzuweisen. Die Aufgaben einer Leiterin/eines Leiters des Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft.NRW und einer Projektleiterin/eines Projektleiters können in Personalunion durch ein und dieselbe Person wahrgenommen werden.
5. Referenzen der Projektleiterin/des Projektleiters und/oder der Leiterin/des Leiters des Kompetenzzentrum Kreativwirtschaft.NRW über die verantwortliche Leitung vergleichbarer Aufträge in den letzten 6 Jahren.
6. Vorstellung aller weiteren für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer kurzen Darstellung der beruflichen Befähigungen. Es sind Erfahrungen im Management von Netzwerken (vorzugsweise in mehreren Teilbranchen der Kreativwirtschaft) bzw. Erfahrungen im Bereich Wissens- und Technologietransfer zwischen Wirtschaft und Wissenschaft sowie im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu belegen.
6. Vorstellung aller weiteren für das Projekt vorgesehenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer kurzen Darstellung der beruflichen Befähigungen. Es sind Erfahrungen im Management von Netzwerken (vorzugsweise in mehreren Teilbranchen der Kreativwirtschaft) bzw. Erfahrungen im Bereich Wissens- und Technologietransfer zwischen Wirtschaft und Wissenschaft sowie im Bereich Presse- und Öffentlichkeitsarbeit zu belegen.
7. Referenzen, nicht älter als 6 Jahre, über den Betrieb einer Internetplattform.
8. Referenzen, die die Kompetenz im Bereich Veranstaltungsorganisation nachweisen.
Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden.
Erfolgt die Vorlage der genannten Unterlagen nicht bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, steht dem Auftraggeber unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebotes insoweit ein Ermessen zu, fehlende Erklärungen und Nachweise nachzufordern. Nachgeforderte Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 48 Stunden ab Absendung der Nachforderung beim Auftraggeber eingereicht werden.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
1.) Keine besondere Rechtsform.
2.) Bei einem Teilnahmeantrag von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern sind alle jeweiligen Mitglieder anzugeben und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Die jeweiligen Verpflichtungserklärungen sind möglichst mit dem Teilnahmeantrag, spätestens mit dem Angebot vorzulegen. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
2.) Bei einem Teilnahmeantrag von Arbeitsgemeinschaften und anderen gemeinschaftlichen Bietern sind alle jeweiligen Mitglieder anzugeben und ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Die jeweiligen Verpflichtungserklärungen sind möglichst mit dem Teilnahmeantrag, spätestens mit dem Angebot vorzulegen. Außerdem müssen sich die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft für alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen Haftung verpflichten.
Sonstige besondere Bedingungen:
1.) Die Bewerber, im Falle der Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft, sowie alle Drittunternehmen bzw. Nachunternehmen, die vom Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs oder die vom Bieter bei der Abgabe der Ersten Angebote benannt wurden bzw. werden, haben mit dem Ersten Angebot eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb beider Vergabe öffentlicher Aufträge (TVgG NRW vom 10.1.2012, GV.NRW. S.17) auszufüllen und abzugeben (vgl. insbesondere § 4 des TVgG NRW und den Vordruck VOL 5f EG).
1.) Die Bewerber, im Falle der Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft, sowie alle Drittunternehmen bzw. Nachunternehmen, die vom Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs oder die vom Bieter bei der Abgabe der Ersten Angebote benannt wurden bzw. werden, haben mit dem Ersten Angebot eine Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb beider Vergabe öffentlicher Aufträge (TVgG NRW vom 10.1.2012, GV.NRW. S.17) auszufüllen und abzugeben (vgl. insbesondere § 4 des TVgG NRW und den Vordruck VOL 5f EG).
2.) Ferner werden die „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen“ (Vordruck VOL 8a EG) Bestandteil des Vertrags.
2.) Ferner werden die „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen“ (Vordruck VOL 8a EG) Bestandteil des Vertrags.
3.) Die Bieter bzw. im Falle einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied der Bietergemeinschaft haben mit dem Ersten Angebot eine Verpflichtungserklärung nach § 19 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie abzugeben (Vordruck VOL 5i EG).
3.) Die Bieter bzw. im Falle einer Bietergemeinschaft jedes Mitglied der Bietergemeinschaft haben mit dem Ersten Angebot eine Verpflichtungserklärung nach § 19 des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie abzugeben (Vordruck VOL 5i EG).
4.) Über vom Bewerber ggf. geltend gemachte Ausnahmetatbestände entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue-und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Verordnung Tariftreue – und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – RVO TVgG – NRW) vom 7. Mai 2013.
4.) Über vom Bewerber ggf. geltend gemachte Ausnahmetatbestände entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue-und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (Verordnung Tariftreue – und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen – RVO TVgG – NRW) vom 7. Mai 2013.
5.) Die o. g. Verpflichtungserklärungen sowie die o. a. „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen“ (Vordruck VOL 8a EG) sind zur Vorabinformation auf dem Vergabemarktplatz des Landes Nordrhein-Westfalen www.evergabe.nrw.de unter der Rubrik „Vergabeunterlagen“ zum Download eingestellt.
5.) Die o. g. Verpflichtungserklärungen sowie die o. a. „Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen“ (Vordruck VOL 8a EG) sind zur Vorabinformation auf dem Vergabemarktplatz des Landes Nordrhein-Westfalen www.evergabe.nrw.de unter der Rubrik „Vergabeunterlagen“ zum Download eingestellt.
6.) Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
6.) Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
7.) Die Bewerber, im Falle der Bewerbergemeinschaft das Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie das Drittunternehmen bzw. Nachunternehmen, das vom Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs oder das vom Bieter bei der Abgabe der Ersten Angebote zur Konzeption und Realisierung der Internetplattform benannt wurde, hat spätestens mit dem Ersten Angebot einen Nachweis zu erbringen, dass nur CMS genutzt werden, die derart beschaffen sind, dass sie die Stabilität, Leistung und Sicherheit des IT.NRW Systems (beim landeseigenen Betrieb IT.NRW findet das Webhosting statt) und der Netze nicht gefährden. Sicherheitspatches müssen über den gesamten Lebenszyklus des Internet-Auftritts zur Verfügung gestellt und eingespielt werden.
7.) Die Bewerber, im Falle der Bewerbergemeinschaft das Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie das Drittunternehmen bzw. Nachunternehmen, das vom Bewerber im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs oder das vom Bieter bei der Abgabe der Ersten Angebote zur Konzeption und Realisierung der Internetplattform benannt wurde, hat spätestens mit dem Ersten Angebot einen Nachweis zu erbringen, dass nur CMS genutzt werden, die derart beschaffen sind, dass sie die Stabilität, Leistung und Sicherheit des IT.NRW Systems (beim landeseigenen Betrieb IT.NRW findet das Webhosting statt) und der Netze nicht gefährden. Sicherheitspatches müssen über den gesamten Lebenszyklus des Internet-Auftritts zur Verfügung gestellt und eingespielt werden.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals ✅
Verfahren
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Auswahlkriterien:
Unter den Teilnahmeanträgen, die die formalen Anforderungen erfüllen und alle einzureichenden Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten, wählt der Auftraggeber maximal 5 Bewerber aus, die zur Abgabe eines Ersten Angebots aufgefordert werden.
Die Auswahl erfolgt unter den Gesichtspunkten Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde anhand der in Ziff. III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung vorgelegten Unterlagen.
Die Bewertung der vorgelegten Unterlagen zu Ziffer III.2.3) Nr. 1-8 erfolgt dabei in Abhängigkeit von der Häufigkeit (Anzahl) und der Vergleichbarkeit (Inhalt) der Referenztätigkeiten sowie der Anzahl und der Qualität der Nachweise mit dem geforderten Anforderungsprofil.
Die Bewertung der vorgelegten Unterlagen zu Ziffer III.2.3) Nr. 1-8 erfolgt dabei in Abhängigkeit von der Häufigkeit (Anzahl) und der Vergleichbarkeit (Inhalt) der Referenztätigkeiten sowie der Anzahl und der Qualität der Nachweise mit dem geforderten Anforderungsprofil.
Referenz Daten
Datum des Beginns: 2016-04-01 📅
Datum des Endes: 2019-03-31 📅
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: I A 4 -22-10- Vergabe-Nr. 38/2015
Zusätzliche Informationen
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOF durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes in einem gestuften Verfahren voraussichtlich in zwei Phasen. Die für die spätere Angebotsabgabe erforderlichen Vergabeunterlagen werden den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zugesandt. Nähere Angaben zu Ablauf und Bedingungen des Verhandlungsverfahrens enthalten die Vergabeunterlagen.
1. Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der VOF durchgeführt. Das Verhandlungsverfahren erfolgt nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbes in einem gestuften Verfahren voraussichtlich in zwei Phasen. Die für die spätere Angebotsabgabe erforderlichen Vergabeunterlagen werden den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbes ausgewählten Bewerbern mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zugesandt. Nähere Angaben zu Ablauf und Bedingungen des Verhandlungsverfahrens enthalten die Vergabeunterlagen.
2. Der Teilnahmeantrag muss neben dem Original in zwei Kopien vorgelegt werden.
3. Der Umschlag bzw. das Paket ist mit dem Kennzettel zum Teilnahmeantrag (Vordruck VOL 9a EG) zu kennzeichnen. Der Kennzettel zum Teilnahmeantrag steht auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de unter der Rubrik "Vergabeunterlagen" zum Download zur Verfügung.
3. Der Umschlag bzw. das Paket ist mit dem Kennzettel zum Teilnahmeantrag (Vordruck VOL 9a EG) zu kennzeichnen. Der Kennzettel zum Teilnahmeantrag steht auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW www.evergabe.nrw.de unter der Rubrik "Vergabeunterlagen" zum Download zur Verfügung.
4. Die Teilnahmeanträge sind an das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen, Zentrale Vergabestelle, Berger Allee 25, 40213 Düsseldorf zu senden.
5. Fragen zu dieser Bekanntmachung und zur Bewerbung für dieses Vergabeverfahren sind aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bewerber spätestens bis zum 30.10.2015,23:59 Uhr über die Rubrik "Kommunikation" des Vergabemarktplatz www.evergabe.nrw.de oder per Mail an: zentrale-vergabestelle@mweimh.nrw.de anzufordern. Die den Bewerbern/Bietern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Ausschreibungsunterlagen und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten.
5. Fragen zu dieser Bekanntmachung und zur Bewerbung für dieses Vergabeverfahren sind aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bewerber spätestens bis zum 30.10.2015,23:59 Uhr über die Rubrik "Kommunikation" des Vergabemarktplatz www.evergabe.nrw.de oder per Mail an: zentrale-vergabestelle@mweimh.nrw.de anzufordern. Die den Bewerbern/Bietern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Ausschreibungsunterlagen und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten.
II. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere allgemeine Informationen zum Verfahren. Sie können dort unter der Rubrik "Kommunikation" Nachrichten an die Vergabestelle richten und auch Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die unter III.1.4) aufgeführten Verpflichtungserklärungen sowie die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von
II. Unter http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere allgemeine Informationen zum Verfahren. Sie können dort unter der Rubrik "Kommunikation" Nachrichten an die Vergabestelle richten und auch Nachrichten der Vergabestelle einsehen. Die unter III.1.4) aufgeführten Verpflichtungserklärungen sowie die Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von
Dienstleistungen" (Vordruck VOL 8a EG) sind zur Vorabinformation auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW unter der Rubrik "Vergabeunterlagen" zum Download eingestellt.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6SYECM.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: angelika.nauels@brd.nrw.de📧
Telefon: +49 2114753131📞
Internetadresse: www.brd.nrw.de🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWEIMH NRW zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWEIMH NRW zu rügen (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der
Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWEIMH NRW geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).Teilt das MWEIMH NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWEIMH NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWEIMH NRW.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWEIMH NRW geltend gemacht werden (§ 107 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB).Teilt das MWEIMH NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 101a GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWEIMH NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWEIMH NRW.
Quelle: OJS 2015/S 198-359664 (2015-10-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-02-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 799 637 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Referenznummer: I A 2 - 22-10 - Vergabe-Nr. 38/2015
Verfahren Vergabekriterien
Kriterium: 1. Brutto-Gesamtpreis für die feste Vertragslaufzeit (1.4.2016 – 31.3.2019) (40)
2. Qualität der Aktivitäten zur Umsetzung des Beitrages zur Leitmarktstrategie (10)
3. Qualität der Aktivitäten zur Vernetzung mit Unternehmen und Einrichtungen entlang der Wertschöpfungskette (10)
4. Qualität der Aktivitäten im Bereich Wissens- und Technologietransfer (10)
5. Qualität der Aktivitäten zur Beteiligung der Unternehmen (10)
6. Personaleinsatzkonzept (20)
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-02-22 📅
Name: BOROS GmbH Agentur für Kommunikation
Postanschrift: Hofaue 63
Postort: Wuppertal
Postleitzahl: 42103
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@boros.de📧
Internetadresse: www.boros.de🌏 Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1