Zusätzliche Informationen
A. Formale Vorgaben an die Bewerbung
1. Die Bewerbung ist schriftlich und rechtswirksam unterschrieben in 2-facher Ausfertigung und zusätzlich in elektronischer Form auf CD-ROM einzureichen. Alle Nachweise zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen sind zur leichteren Prüfung und Vergleichbarkeit in der Reihenfolge sortiert und hinter entsprechenden Buchstaben-Registerbögen in einem Ordner/Hefter abgeheftet vollständig abzugeben. Für die elektronische Abgabe auf CD sind entsprechende Unterverzeichnisse auf der CD anzulegen die ebenfalls mit Register A und fortlaufend bezeichnet sind. Das Einreichen der Bewerbung per Fax oder als Email oder ein Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend.
2. Die Bewerbung ist entsprechend der Nummerierung in Ziffer III.2. zu gliedern und hat die nachgefragten Informationen in den jeweiligen Rubriken zu enthalten. Die Vergabestelle behält sich vor, nicht in den sachlich dafür vorgesehenen Rubriken enthaltene Informationen nicht zu berücksichtigen. Hinweise auf frühere Bewerbungen reichen zur Nachweisführung nicht aus.
3. Unter „aktuell“ in Ziffer III.2. wird verstanden, dass das Ausstelldatum der jeweiligen Drittbescheinigung nicht älter als 6 Monate gerechnet vom Tag der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU sein darf.
4. Die Verpflichtung zur Vorlage von Drittbescheinigungen entfällt, wenn und sofern ein vergleichbares Register nicht geführt wird bzw. eine Registrierung nicht erforderlich ist. Der Bewerber hat dies nachzuweisen und zu erläutern.
5. Im Sinne der vorherigen Ziffer 4 sind ausländische Bewerber angehalten, vergleichbare Drittbescheinigungen vorzulegen. Deren Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Es wird dahingehend eine erschöpfende Darstellung erwartet. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Bewerbung in deutscher Sprache zu fassen ist, also auch die jeweiligen Nachweise und Anlagen. Sollte ein amtliches Dokument oder Referenzangaben etc. nicht in deutscher Sprache gefasst sein, so muss eine wörtliche Übersetzung eines vereidigten Dolmetschers vorgelegt werden.
6. Ein Bewerber kann sich – auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft – beim Nachweis seiner Eignung auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen beziehen: .
a) Bieter, die von der Eignungsleihe Gebrauch machen möchten (nicht möglich für die Zuverlässigkeit gemäß Ziffer III.2.1.), müssen die Nachunternehmer, deren Eignung sie leihen, sofort benennen und haben die betreffenden Nachweise der Ziffern III.2.1. bis III.2.3. der Nachunternehmer mit dem Teilnahmeantrag einzureichen, wobei sich die Vorlagepflicht auf den Leistungsteil beschränkt, für den der Nachunternehmer einstehen soll. Der Nachunternehmer hat in diesem Fall nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
b) Etwaige weitere Nachunternehmer (solche, die nicht zur Eignungsleihe genutzt werden) müssen im Teilnahmeantrag zunächst nicht namentlich benannt werden und die Nachweise gemäß Ziffern IIII.2.1. bis III.2.3. für die Nachunternehmer zunächst nicht eingereicht werden. Es muss nur der Fremdleistungsanteil angegeben werden.
Die Vergabestelle behält sich allerdings vor, die sonstigen Bewerber/Bieter, die in die engere Wahl zur Teilnahme am weiteren Verfahren kommen und den Einsatz von Nachunternehmern vorsehen, vor Abschluss des Teilnahmewettbewerbs oder während des gesamten, weiteren Verfahrens aufzufordern, diese Nachunternehmer namentlich zu benennen und für deren Leistungsanteil die vorstehenden Nachweise vorzulegen
7. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein -, Erklärungen und Nachweise (auch im Bereich der Mindestbedingungen) nachzufordern. Außerdem wird sich vorbehalten, eine persönliche Vorstellung eines Bewerbers oder eine Besichtigung des Unternehmens des Bewerbers oder eines Referenzprojekts zu fordern, z.B. um die Eigenerklärungen auf deren Stichhaltigkeit zu überprüfen. Ein Anspruch des Bewerbers auf eine Nachforderung oder eine persönliche Vorstellung besteht nicht.
8. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein - nach Bewerberauswahl und Abgabe der Angebote bei begründetem Anlass bei einzelnen Bietern ein Audit im Rahmen eines sog. „sustainability risk assessments“ durchzuführen. Ein begründeter Anlass liegt insbesondere vor, wenn der Bieter seinen Sitz in einem CSR-Hoch-Risiko Land hat bzw. sich dort seine Produktionsstätten befinden. Eine Liste der Hoch-Risikoländer findet sich unter:
„CSR Risikoländer“
http://corporate.vattenfall.de/uber-uns/beziehungen-zu-lieferanten/
Sollte bei einem solchen Audit festgestellt werden, dass im Vergabeverfahren abgegebene Eigenerklärungen des Bieters nicht zutreffen, ist die Vergabestelle berechtigt, den Bieter vom weiteren Wettbewerb auszuschließen.
9. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerbungen, die die Mindestbedingungen und/oder Ausschlussfristen nicht einhalten, ohne weitere Prüfung vom weiteren Verfahren auszuschließen.
10. Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Es ist nicht auszuschließen, dass im Laufe des Vergabeverfahrens ein anderes Unternehmen Auftraggeber wird.
11. Fragen sind ausschließlich per E-Mail bis 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist an die Kontaktstelle zu richten. Danach eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle wird sich bemühen, zeitnah zu antworten.
12. Die Bewerber – bei Bewerbergemeinschaften jedes Mitglied einzeln – ist verpflichtet, eine Vertraulichkeitserklärung zu unterzeichnen; dazu hat der Bewerber das bei der Kontaktstelle (vgl. Ziffer I.1. der Bekanntmachung) bereitgestellte Formular zu nutzen.
B) Abschichtung
Ermittlung der Unternehmen, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Die zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen werden in einem vierstufigen Verfahren ermittelt:
1) 1. Stufe: Formale Prüfung
2) 2. Stufe: Eignungsprüfung ("Mindestbedingungen")
3) 3. Stufe: Abschichtung
4) 4. Stufe: Eignungsprüfung
Die Stufen 1 bis 3 ermittelt der Auftraggeber anhand der eingereichten Referenzen unter Berücksichtigung der:
3.a.) Erfahrung über die Kontrolle von Fortführungsprojekten digitaler Bestandspläne Strom, gemäß Punkt III.2.3) j.1.) dieser Bekanntmachung, bezogen auf Städte > 750.000 Einwohner (max. können 15 Punkte erreicht werden. Gewichtung des Abschichtungskriteriums mit 15 %):
- Bei Erfahrung in Städten unter 300.000 Einwohner werden 0 Punkte vergeben.
- Bei Erfahrung in Städten von 300.000 bis 500.000 Einwohnern werden 2 Punkte vergeben.
- Bei Erfahrung in Städten von 500.000 bis 750.000.000 Einwohnern werden 7 Punkte vergeben.
- Bei Erfahrung in Städten von mehr als 750.000 Einwohner werden 15 Punkte vergeben.
Gewertet wird nur die Referenz mit der höchsten Einwohnerzahl.
3.b.) Erfahrung über die Korrektur von Fortführungsprojekten digitaler Bestandspläne Strom, gemäß Punkt III.2.3) j.2.) dieser Bekanntmachung, bezogen auf Städte > 750.000 Einwohner (max. können 15 Punkte erreicht werden. Gewichtung des Abschichtungskriteriums mit 15 %):
- Bei Erfahrung in Städten unter 300.000 Einwohner werden 0 Punkte vergeben.
- Bei Erfahrung in Städten von 300.000 bis 500.000 Einwohnern werden 2 Punkte vergeben.
- Bei Erfahrung in Städten von 500.000 bis 750.000.000 Einwohnern werden 7 Punkte vergeben.
- Bei Erfahrung in Städten von mehr als 750.000 Einwohner werden 15 Punkte vergeben.
Gewertet wird nur die Referenz mit der höchsten Einwohnerzahl.
3.c.) Erfahrung über die Erstellung digitaler Bestandspläne Strom, gemäß Punkt III.2.3) j.3.) dieser Bekanntmachung, bezogen auf Städte > 750.000 Einwohner (max. können 10 Punkte erreicht werden. Gewichtung des Abschichtungskriteriums mit 10 %):
- Bei Erfahrung in Städten unter 300.000 Einwohner werden 0 Punkte vergeben.
- Bei Erfahrung in Städten von 300.000 bis 500.000 Einwohnern werden 2 Punkte vergeben.
- Bei Erfahrung in Städten von 500.000 bis 750.000.000 Einwohnern werden 5 Punkte vergeben.
- Bei Erfahrung in Städten von mehr als 750.000 Einwohner werden 10 Punkte vergeben.
Gewertet wird nur die Referenz mit der höchsten Einwohnerzahl.
3.d.) Vergleichbarkeit mit der ausgeschriebenen Leistung gemäß Punkt II.2.3) j.4.) dieser Bekanntmachung (max. können 60 Punkte erreicht werden. Gewichtung des Abschichtungskriteriums mit 60 %.):
3.d.1.) Erfahrung über die Kontrolle, Korrektur und/oder Erstellung von Fortführungsprojekten (max. können 20 Punkte erreicht werden. Gewichtung des Abschichtungskriteriums mit 20 %):
- Bei Erfahrung über die Kontrolle, Korrektur und/oder Erstellung von Fortführungsprojekten externer Lieferanten werden 20 Punkte vergeben.
- Bei Erfahrung über die Kontrolle, Korrektur und/oder Erstellung von Fortführungsprojekten interner Lieferanten /interne Qualitätssicherung werden 5 Punkte vergeben.
- Bei fehlender Erfahrung oder unzureichenden Angaben über die Kontrolle, Korrektur und/oder Erstellung von Fortführungsprojekten werden 0 Punkte vergeben.
Gewertet wird nur die Referenz mit der höchsten Punktzahl.
3.d.2.) Anzahl Referenzen über die Kontrolle, Korrektur und/oder Erstellung von Fortführungsprojekten (max. können 20 Punkte erreicht werden. Gewichtung des Abschichtungskriteriums mit 20 %):
- Bei Angabe von 6 oder mehr Referenzen werden 20 Punkte vergeben.
- Bei Angabe von 4-6 Referenzen werden 10 Punkte vergeben.
- Bei Angabe von 1-3 Referenzen werden 5 Punkte vergeben.
- Bei Angabe von 0 Referenzen werden 0 Punkte vergeben.
Gewertet wird nur die Referenz mit der höchsten Punktzahl.
3.d.3.) Aktualität der vorgelegten Referenzen (max. können 20 Punkte erreicht werden. Gewichtung des Abschichtungskriteriums mit 20 %):
- Liegt mindestens eine Referenz vor, die noch aktuell oder deren Vertragsende weniger als 1 Jahre alt ist, werden 20 Punkte vergeben.
- Liegt mindestens eine Referenz vor, deren Vertragsende zwischen 2 bis 4 Jahren alt ist, werden 10 Punkte.
- Referenzen die älter als 4 Jahre sind oder keine Angaben zur Aktualität oder zum Vertragsende haben, werden nicht berücksichtigt.
Gewertet wird nur die Referenz mit der höchsten Punktzahl.
Die maximal 6 Bewerber mit der so ermittelten höchsten Gesamtpunktzahl werden zur 4. Stufe zugelassen.
Die Vergabestelle behält sich vor die Anzahl von 6 Bewerbern nach oben oder nach unten anzupassen, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein.
4) 4. Stufe: Weitere Überprüfung der technischen und fachlichen Eignung anhand der Durchführung einer Musteraufgabe.
Die Vergabestelle wird denjenigen max. 6 auf der 3. Stufe ausgewählten Bewerbern eine Musteraufgabe stellen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist. Mit der Musteraufgabe werden die Bewerber aufgefordert, von der Vergabestelle dann zur Verfügung gestellten Bestandspläne und Dokumente gemäß Auftraggeber-Dokumentationsrichtlinien auf Richtigkeit der Eintragungen in die Bestandspläne zu kontrollieren und eventuelle Fehler aufzuzeigen und zu bereinigen.
Der zeitliche Aufwand für die Musteraufgabe wird ca. 20 Stunden betragen. Eine Vergütung erhält der Bewerber hierfür nicht. Die Vergabestelle weist diesbezüglich darauf hin, dass die Musteraufgabe rein zu Bewertungszwecken erarbeitet werden muss und keinerlei tatsächlichen Nutzen für die Vergabestelle hat.
Die konkrete Bewertung der Musteraufgabe kann von den Bewerbern bei der unter Anhang A.I) angegebenen Kontaktstelle abgefordert werden.
Diejenigen max. 4 Bewerber, die mindestens 70 % der Musteraufgabe richtig bearbeitet haben, werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden.
Die Vergabestelle behält sich vor die Anzahl von 4 Bewerbern nach oben oder nach unten anzupassen, ohne jedoch hierzu verpflichtet zu sein.
C. Angebotsverfahren und Vorgaben an die Auftragsvergabe
Die konkreten Verfahrensbestimmungen des Angebotsverfahrens ergeben sich aus der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Aus Gründen größtmöglicher Transparenz gibt die Vergabestelle gleichwohl vorab einige generelle Regelungen bekannt, auf deren Einhaltung allerdings kein Anspruch besteht und deshalb im Rahmen der Angebotsaufforderung durchaus Konkretisierungen und Änderungen erfolgen können:
1. Bei den später abzugebenden Angeboten, die sich - unter Zugrundelegung der Zuschlagskriterien - wirtschaftlich wesentlich schlechter als der Wettbewerb darstellen, kann sich der Auftraggeber bereits nach Angebotsabgabe dazu entschließen, den jeweiligen Bieter von weiteren Verhandlungen auszuschließen (Abschichtung).
2. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten des Auftraggebers.
3. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt vorhandener öffentlich-rechtlicher Genehmigungen.
4. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt einer von der Vergabestelle festzustellenden, wirtschaftlich vertretbaren Ausführung der Leistungen.
5. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen aufgrund des laufenden Rekommunalisierungsprozesses in Hamburg.
6. Auftraggeberwechsel/Rechtsnachfolge
Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber zugleich das Einverständnis mit einem Wechsel des Auftraggebers. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass es im Laufe des Vergabeverfahrens zu einem Wechsel des Auftraggebers oder zu einer Umfirmierung des Auftraggebers kommen kann. Werden Geschäftstätigkeitendes Auftraggebers durch dessen Rechtsnachfolger fortgeführt, können alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf diese Gesellschaften übertragen werden.