Konzept zur SF6-freien Übertragung und Verteilung elektrischer Energie

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)

In elektrischen Betriebsmitteln der Energieübertragung und -verteilung im Mittelspannungs- und Hochspannungsbereich wird seit vielen Jahren Schwefelhexafluorid (SF6) zum Schalten und Isolieren verwendet. SF6 gehört zu den Treibhausgasen mit einer der längsten atmosphärischen Verweildauern von 3.200 Jahren und einem der höchsten Treibhauspotentiale von 22 800 CO2-Äquivalenten.
Aufgrund dieser Umweltwirkung hatte die europäische Kommission während des Review-Prozesses zur Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (F-Gase-Verordnung 2006) über ein Verbot von SF6 in Mittelspannungsanlagen nachgedacht. Die neue Verordnung (EU) Nr. 517/2014 enthält derzeit kein Verbot, jedoch verschiedene Überprüfungsfristen. Für Mittelspannungsschaltanlagen ist dies der 01. Juli 2020. Außerdem ist durch die Kommission bis zum 31. Dezember 2022 ein Bericht zu veröffentlichen, in dem weiterer Handlungsbedarf bewertet wird. In diesem Zusammenhang sollten auch die anderen SF6-Anwendungen, z. B. die Verwendung in Anlagen im Hochspannungsbereich überprüft werden.
Etwa 60 % der EU-Produktion an Schaltanlagen findet in Deutschland statt. Da eine Substitution der SF6-Technik durch alternative Isoliermedien und Techniken nur im Rahmen der Produktion neuer Anlagen erfolgen kann, sind im Rahmen dieses Auftrags die vorhandenen Alternativen hinsichtlich ihrer Einsatzfähigkeit, ihrer Vorteile und Einsatzgrenzen sowie Umweltauswirkungen zu prüfen. Aufbauend auf eigenen Recherchen und einem intensiven Dialog mit Herstellern und Verwendern ist ein Konzept zum Ausstieg aus der Verwendung von SF6 in neuen Anlagen zu erarbeiten. In dem zu erarbeitenden Konzept zum Ersatz von SF6 sind sowohl die Möglichkeiten als auch die Grenzen für einen europäischen Ausstieg, die dafür notwendigen Zeithorizonte sowie Vorschläge für begleitende Maßnahmen zu erarbeiten. Dabei wird auch die Situation in anderen europäischen und speziell nordeuropäischen Ländern mit dem Ziel untersucht, ein nationales und europäisches Bündnis für einen Ausstieg aus der Verwendung zu schaffen. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen gleichzeitig der wissenschaftlichen Ermittlung des Klimaschutzpotenzials des SF6 Ersatz in Mittel- bzw. Hochspannungsanlagen. Das Konzept ist am Ende des Leistungszeitraumes Vertretern der Europäischen Kommission (EC), dem Europäischen Parlament (EP) sowie europäischen Verbänden in Brüssel vorzustellen.
Die Leistungen des AN umfassen insbesondere die u. g. Aufgaben und Arbeitspakete:
Arbeitspaket 1: Recherchen
1.1. Recherchen für den Bereich der Mittelspannung
1.2. Recherchen für den Bereich der Hochspannung
1.3. Gespräche, Messebesuche
Arbeitspaket 2: Erarbeitung von Konzepten
2.1. Konzept zum Ersatz von SF6 in Mittelspannungsanlagen
2.2. Konzept zum Ersatz von SF6 in Hochspannungsanlagen
Arbeitspaket 3: Fachgespräche
Arbeitspaket 4: Arbeitstreffen und Präsentation
4.1. Arbeitstreffen
4.2. Präsentation
Arbeitspaket 5: Abschluss und Vorstellung bei der Europäischen Kommission.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-10-20. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-09-03.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-09-03 Auftragsbekanntmachung
2015-12-21 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2018-04-27 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2015-09-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Technische Analysen oder Beratung
Menge oder Umfang:
Der durchzuführende Auftrag umfasst mehere Arbeitspakete:Arbeitspaket 1: Recherchen1.1. Recherchen für den Bereich der Mittelspannung1.2. Recherchen für den Bereich der Hochspannung1.3. Gespräche, MessebesucheArbeitspaket 2: Erarbeitung von Konzepten2.1. Konzept zum Ersatz von SF6 in Mittelspannungsanlagen2.2. Konzept zum Ersatz von SF6 in HochspannungsanlagenArbeitspaket 3: FachgesprächeArbeitspaket 4: Arbeitstreffen und Präsentation4.1. Arbeitstreffen4.2. PräsentationArbeitspaket 5: Abschluss und Vorstellung bei der Europäischen Kommission.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Technische Analysen oder Beratung 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
Postanschrift: Stresemannstraße 128-130
Postleitzahl: 10117
Postort: Berlin
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmub.de 🌏
E-Mail: s.tobian@fz-juelich.de 📧
Fax: +49 30201993334 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-09-03 📅
Einreichungsfrist: 2015-10-20 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-09-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 173-315135
ABl. S-Ausgabe: 173
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E82367229) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos. Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein (http://www.subreport.de/E82367229). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 9.10.2015 zu stellen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In elektrischen Betriebsmitteln der Energieübertragung und -verteilung im Mittelspannungs- und Hochspannungsbereich wird seit vielen Jahren Schwefelhexafluorid (SF6) zum Schalten und Isolieren verwendet. SF6 gehört zu den Treibhausgasen mit einer der längsten atmosphärischen Verweildauern von 3.200 Jahren und einem der höchsten Treibhauspotentiale von 22 800 CO2-Äquivalenten.
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Aufgrund dieser Umweltwirkung hatte die europäische Kommission während des Review-Prozesses zur Verordnung (EG) Nr. 842/2006 (F-Gase-Verordnung 2006) über ein Verbot von SF6 in Mittelspannungsanlagen nachgedacht. Die neue Verordnung (EU) Nr. 517/2014 enthält derzeit kein Verbot, jedoch verschiedene Überprüfungsfristen. Für Mittelspannungsschaltanlagen ist dies der 01. Juli 2020. Außerdem ist durch die Kommission bis zum 31. Dezember 2022 ein Bericht zu veröffentlichen, in dem weiterer Handlungsbedarf bewertet wird. In diesem Zusammenhang sollten auch die anderen SF6-Anwendungen, z. B. die Verwendung in Anlagen im Hochspannungsbereich überprüft werden.
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Etwa 60 % der EU-Produktion an Schaltanlagen findet in Deutschland statt. Da eine Substitution der SF6-Technik durch alternative Isoliermedien und Techniken nur im Rahmen der Produktion neuer Anlagen erfolgen kann, sind im Rahmen dieses Auftrags die vorhandenen Alternativen hinsichtlich ihrer Einsatzfähigkeit, ihrer Vorteile und Einsatzgrenzen sowie Umweltauswirkungen zu prüfen. Aufbauend auf eigenen Recherchen und einem intensiven Dialog mit Herstellern und Verwendern ist ein Konzept zum Ausstieg aus der Verwendung von SF6 in neuen Anlagen zu erarbeiten. In dem zu erarbeitenden Konzept zum Ersatz von SF6 sind sowohl die Möglichkeiten als auch die Grenzen für einen europäischen Ausstieg, die dafür notwendigen Zeithorizonte sowie Vorschläge für begleitende Maßnahmen zu erarbeiten. Dabei wird auch die Situation in anderen europäischen und speziell nordeuropäischen Ländern mit dem Ziel untersucht, ein nationales und europäisches Bündnis für einen Ausstieg aus der Verwendung zu schaffen. Die gewonnenen Erkenntnisse dienen gleichzeitig der wissenschaftlichen Ermittlung des Klimaschutzpotenzials des SF6 Ersatz in Mittel- bzw. Hochspannungsanlagen. Das Konzept ist am Ende des Leistungszeitraumes Vertretern der Europäischen Kommission (EC), dem Europäischen Parlament (EP) sowie europäischen Verbänden in Brüssel vorzustellen.
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Die Leistungen des AN umfassen insbesondere die u. g. Aufgaben und Arbeitspakete:
Arbeitspaket 1: Recherchen
1.1. Recherchen für den Bereich der Mittelspannung
1.2. Recherchen für den Bereich der Hochspannung
1.3. Gespräche, Messebesuche
Arbeitspaket 2: Erarbeitung von Konzepten
2.1. Konzept zum Ersatz von SF6 in Mittelspannungsanlagen
2.2. Konzept zum Ersatz von SF6 in Hochspannungsanlagen
Arbeitspaket 3: Fachgespräche
Arbeitspaket 4: Arbeitstreffen und Präsentation
4.1. Arbeitstreffen
4.2. Präsentation
Arbeitspaket 5: Abschluss und Vorstellung bei der Europäischen Kommission.
Menge oder Umfang:
Der durchzuführende Auftrag umfasst mehere Arbeitspakete:
Arbeitspaket 1: Recherchen
1.1. Recherchen für den Bereich der Mittelspannung
1.2. Recherchen für den Bereich der Hochspannung
1.3. Gespräche, Messebesuche
Arbeitspaket 2: Erarbeitung von Konzepten
2.1. Konzept zum Ersatz von SF6 in Mittelspannungsanlagen
2.2. Konzept zum Ersatz von SF6 in Hochspannungsanlagen
Arbeitspaket 3: Fachgespräche
Arbeitspaket 4: Arbeitstreffen und Präsentation
4.1. Arbeitstreffen
4.2. Präsentation
Arbeitspaket 5: Abschluss und Vorstellung bei der Europäischen Kommission.
Dauer: 26 Monate
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignungsangaben Bieter/Bietergemeinschaften/Unterauftragnehmer
Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen.
Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen.
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Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z. B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer erbracht, welche/s/r nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebene Leistung zuständig ist/sind, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
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Persönliche Lage des Bieters:
— Beschreibung des Anbieters (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift, Bankverbindung: IBAN und BIC, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail) und der Partner (Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte, vollständige Anschrift).
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— Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt.
— Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer) das jeweilige Unternehmen hat.
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— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine mit Originalunterschrift versehene Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der Unterauftragnehmerleistung und der Preis für diese Leistung anzugeben. (Hierzu sind die Formblätter „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“ und „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“ zu nutzen).
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— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben. (Hierzu ist das Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“ zu nutzen).
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Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Erklärung mit Originalunterschrift, dass der Bieter und ggf. seine Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen).
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— Erklärung mit Originalunterschrift, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen).
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— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.
— Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG) (hierzu ist das Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“ zu nutzen).
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Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers (bezogen auf das Unternehmen bzw. die Einrichtung):
Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte.
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— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
• abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters
• Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen)
Insgesamt müssen durch die Referenzen des Projektleiters und die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
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1. Wissenschaftliches Verständnis für technische Fragen der Stromverteilernetze im Mittelspannungs- und Hochspannungsbereich (Nachweis durch mindestens 3 Referenzen)
2. Kenntnisse über den Anwendungsbereich der Schaltanlagen im nationalen und internationalen Rahmen (Nachweis durch mindestens eine Referenz)
3. Erfahrungen in der Auswertung von Ökobilanzen oder vergleichbaren Betrachtungen technischer Fragestellungen (Nachweis durch mindestens eine Referenz)
4. Gute Vernetzung im Wissenschaftsbereich (z. B. Aktivitäten in Forschungsnetzwerken) in der Zusammenarbeit mit wissenschaftlich-orientierten Akteuren im Bereich Energie- und Klimawissenschaft (Darstellung der Vernetzung auf max. 1 DIN A4-Seite)
5. Erfahrungen in der Politikberatung (Nachweis durch mindestens zwei für Regierungs- oder Nicht-Regierungsorganisationen durchgeführte Studien, die einen beratenden Charakter haben)
6. Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Organisation, Durchführung, Moderation und Nachbereitung von Veranstaltungen (Nachweis durch mindestens zwei Referenzen)
7. Voraussetzungen des leitenden Ansprechpartners (Projektleiter): Einschlägige Berufserfahrungen und Kompetenzen a) in der Leitung interdisziplinärer Teams, b) im Projektmanagement und c) in der Zusammenarbeit mit Behörden des Bundes oder der Länder (je eine Referenzangabe)
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Es sind zu den o.g. Punkten 1. bis 3. und 5. bis 7. die jeweils in den Klammern angegebene Anzahl von Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. einer DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Zum Punkt 4. soll die Vernetzung auf max. 1 DIN A4-Seite aussagekräftig beschrieben werden. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen. Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
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• Projektbezeichnung
• Projektinhalt
• Projektlaufzeit
• erbrachte Leistungen innerhalb des Projektes
• Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenem Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitspaket/Arbeitsschritt)
• Angabe des Auftraggebers
Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 19 EG Abs. 2 VOL/A bzw. § 16 Abs. 2 VOL/A nachzufordern. Die Nichtvorlage der geforderten bzw. nachgeforderten Unterlagen führt gemäß § 19 EG Abs. 3 lit. a VOL/A bzw. § 16 Abs. 3 lit. a VOL/A zum Ausschluss des Angebotes.
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Auftragsausführung
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sowie das Angebot des Auftragsnehmers. Zusätzlich gilt – soweit zutreffend – die Anlage Hinweise für Zahlungsempfänger. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrages.
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Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Bietergemeinschaften müssen eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen III.2).
Sonstige besondere Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-12-31 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Stefanie Tobian
Name: https://www.subreport.de/E82367229
Postanschrift: Ohne
Postort: Ohne
Kontaktperson: https://www.subreport.de/E82367229
URL für weitere Informationen: https://www.subreport.de/E82367229 🌏
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E82367229 🌏
Name: Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich
Postanschrift: Geschäftsbereich Zentrale Dienstleistungen, Entwicklung, Qualität, Fachbereich DEQ 6: Vergaben für Ministerien, Zimmerstr. 26-27
Postleitzahl: 10969
URL der Teilnahme: http://www.fz-juelich.de/ptj/ 🌏
URL der Dokumente: http://www.subreport.de/E82367229 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A.
Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die kompletten Vergabeunterlagen werden unter der Plattform „subreport“ unter http://www.subreport.de unter Angabe der ELVIS-ID-Nr. (http://www.subreport.de/E82367229) kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine vorherige Registrierung bei „subreport“ ist einmalig erforderlich. Diese ist ebenfalls kostenlos.
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Zusätzliche Fragen über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben stellen Sie bitte über die Auftragsplattform „subreport“ unter http://www.subreport.de, mit der ELVIS-ID-Nr. ein (http://www.subreport.de/E82367229). Die Vergabestelle wird allen bekannten Interessenten die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Auftragsplattform „subreport“ erteilen. Nach diesem Termin ist die Möglichkeit der Auskunftserteilung nicht mehr gegeben. Daher bitten wir darum, die Nachfragen spätestens bis zum 9.10.2015 zu stellen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@bundeskartellamt.bund.de 📧
Telefon: +49 22894990 📞
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden.
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Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o. g. Stelle zu rügen.
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Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o. g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB).
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Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden grundsätzlich vor dem Zuschlag gemäß § 101 a GWB informiert.
Quelle: OJS 2015/S 173-315135 (2015-09-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2015-12-21)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmub.bund.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-12-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-12-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 249-455858
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 173-315135
ABl. S-Ausgabe: 249
Zusätzliche Informationen
Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL / A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt worden sind, sind vor dem Zuschlag gem. §101a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert worden.
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Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Inhaltliche und technische Qualität des Angebotes (50)
2. Preis (30)
3. Organisatorische Umsetzung (20)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2015-12-18 📅
Name: ECOFYS Germany GmbH
Postanschrift: Albrechtstr. 10 c
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein
Nachprüfungsantrag bei der unter VI.3.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs.3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist
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oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
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Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Grundsätzlich werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden, vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.
Quelle: OJS 2015/S 249-455858 (2015-12-21)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2018-04-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: 2015/S 249-455858
Gesamtwert des Auftrags: 297 785 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Zusätzlicher CPV-Code: Technische Studien 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Berlin 🏙️

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Reaktorsicherheit (BMU)
Kontakt
Internetadresse: http://www.bmu.de 🌏
E-Mail: a.jann@fz-juelich.de 📧
Fax: +49 3020199-3334 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2018-04-27 📅
Veröffentlichungsdatum: 2018-04-28 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2018/S 083-188255
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 249-455858
ABl. S-Ausgabe: 83

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Konzept zur SF6-freien Übertragung und Verteilung elektrischer Energie
Kurze Beschreibung:
Der Auftrag umfasst 5 Arbeitspakete (AP):
AP 1: Recherchen.
AP 2: Erarbeitung von Konzepten.
AP 3: Fachgespräche.
AP 4: Arbeitstreffen und Präsentation.
AP 5: Abschluss und Vorstellung bei der Europäischen Kommission.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB ist nach § 135 Abs.2GWB innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss, geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2018/S 083-188255 (2018-04-27)