Konzeption und Durchführung eines öffentlichen Beteiligungsprozesses für die Klärung der offenen Fragen im Zusammenhang mit der Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten
Konzeption und Durchführung eines öffentlichen Beteiligungsprozesses für die Klärung der offenen Fragen im Zusammenhang mit der Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten.
I. Hintergrund:
Die Landesregierung NRW hat ein „Gutachten mit Risikostudie zur Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten in Nordrhein-Westfalen (NRW) und deren Auswirkungen auf den Naturhaushalt insbesondere die öffentliche Trinkwasserversorgung“ in Auftrag gegeben, das im September 2012 vorgelegt wurde.
Hierin werden die Grundlagen der Aufsuchung, Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten sowie eine zusammenfassende Einschätzung der hierdurch möglicherweise entstehenden Gefährdungen von Schutzgütern zusammengestellt und beschrieben (
https://www.umwelt.nrw.de/umweltschutz-umweltwirtschaft/umwelt-und-wasser/grundwasser/grundwasserschutz/hydraulic-fracturing-fracking/).
Neben dem vorgenannten Gutachten liegen weitere Gutachten und Stellungnahmen zu diesem Themenkreis vor bzw. sind in absehbarer Zeit zu erwarten. Zu nennen sind insbesondere:
a. Gutachten des Umweltbundesamtes (
http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/461/publikationen/4346.pdf).
b. Ergebnisse des Dialogprozesses, der von der Firma Exxon Mobil beauftragt wurde (
http://dialog-erdgasundfrac.de/risikostudie-fracking).
c. 3 Studien der Europäischen Kommission zum Thema „shale gas“ (Nichtkonventionelles Gas: Potenzielle Auswirkungen auf die Energiemärkte in der Europäischen Union; Klimafolgen einer etwaigen Schiefergasproduktion in der EU; Unterstützung bei der Ermittlung potenzieller Umwelt- und Gesundheitsrisiken der Gewinnung von Kohlenwasserstoffen mit Hydrofracking in Europa –
http://ec.europa.eu/energy/studies/energy_de.htm).
d. Stellungnahme des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU)
http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/2012_2016/2013_05_AS_18_Fracking.html
e. Weiteres Gutachten des Umweltbundesamtes („Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten – Teil 2: Monitoring, Frackingchemikalien und Flowback, Klimabilanz, induzierte Seismizität, Flächenverbrauch, Auswirkungen auf die Natur“ –
http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/gutachten-2014-umweltauswirkungen-von-fracking-bei 2. UBA-Gutachten).
f. Zwischenbericht/Progress Report der US-EPA (
http://www.epa.gov/hfstudy/pdfs/hf-report20121214.pdf).
g. Studie der US-EPA-Veröffentlichung voraussichtlich 2014 (Study of the Potential Impacts of Hydraulic Fracturing on Drinking Water Resources: Progress Report (
http://www.epa.gov/hydraulicfracture/ und
http://www.epa.gov/hfstudy); Evaluation of Impacts to Underground Sources of Drinking Water by Hydraulic Fracturing of Coalbed Methane Reservoirs Study (2004;
http://water.epa.gov/type/groundwater/uic/class2/hydraulicfracturing/wells_coalbedmethanestudy.cfm).
h. Weitere Stellungnahmen oder Gutachten von Institutionen und Verbänden Die Ergebnisse der Gutachten bestätigen die skeptische Haltung der Landesregierung Nordrhein-Westfalens zum Einsatz dieser Technik.
Das NRW-Gutachten empfiehlt, Zulassungen für Fracking-Maßnahmen und diese vorbereitende Tätigkeiten solange nicht auszusprechen bis die umfangreich aufgeworfenen Fragen beantwortet sind.
Das Gutachten empfiehlt weiter, eine Abstimmung zwischen den Genehmigungs- und Fachbehörden mit allen Beteiligten zu den weiteren Erkundungstätigkeiten dahingehend vorzunehmen, welche Ergebnisse die Erkundungstätigkeiten letztlich liefern müssen, um die erkannten Informations- und Wissensdefizite zu beseitigen und eine ausreichende Grundlage für die Entscheidung über ggf. nachfolgende Schritte zu schaffen.
Das Land NRW hat eine Entschließung des Bundesrates sowie einen Bundesratsbeschluss zur Änderung der UVP Bergbau initiiert. (Drs. 388/11 und 754/12).
Ferner haben das niedersächsische Wirtschaftsministerium und das niedersächsische Umweltministerium den Entwurf eines gemeinsamen Runderlasses zur Zulassung von Vorhaben zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus konventionellen Lagerstätten mittels hydraulischer Bohrlochbehandlung zur Risserzeugung in einem Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Frac-Behandlung-Erlass) erarbeitet.
II. Projekt:
Mit Veröffentlichung des NRW-Gutachtens hat die Landesregierung angekündigt, einen Dialogprozess zu organisieren, in dem Genehmigungs- und Fachbehörden, Unternehmen und Wissenschaft gemeinsam mit Vertretern von Kommunen, Verbänden und Bürgerinitiativen die weiteren Schritte erörtern.
Auch der NRW-Landtag hat u. a. feststellt, dass über Anträge auf Genehmigung von Fracking-Maßnahmen zur Gewinnung unkonventionellen Erdgases erst dann entschieden werden kann, wenn die nötige Datengrundlage zur Bewertung vorhanden ist und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. In dem Beschluss des Landtages ist auch die Absicht wiedergegeben, unter Einbeziehung der Wissenschaft in einem gemeinsamen Prozess mit allen Beteiligten zu überlegen, welche konkreten Erkenntnisse die Erkundungen letztlich liefern müssen, um die Informations- und Wissensdefizite zu beseitigen und eine ausreichende Grundlage für die Entscheidung über mögliche nachfolgende Schritte zu schaffen. Dies soll in einem transparenten und breiten Prozess erfolgen. Im Dialog mit allen Beteiligten (Unternehmen, Verbänden, Behörden, Wissenschaft und den an der Thematik interessierten Bürgerinnen und Bürger) sollen unter Federführung der Wissenschaft auch Forschungsbohrungen ohne Fracking erörtert werden. In den folgenden Abschnitten II.1 bis II.2.4 werden die Überlegungen des Auftraggebers zu einem schrittweisen, durch den Dialogprozess begleiteten Vorgehen zur Klärung der offenen Fragen und zur Beseitigung der erkannten Wissens- und Informationsdefizite erläutert.
Ziel und Inhalt des Projektes ist es, auf Basis der bisherigen Gutachten mit wissenschaftlicher und öffentlicher Diskussion entlang der identifizierten Themenfelder die aufgeworfenen Fragen zu beantworten bzw. Handlungsbedarfe, insbesondere die Notwendigkeit weiterer Gutachten, Untersuchungen und Initiativen, darzustellen.
Hierzu sind die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Gutachten herauszuarbeiten, verbleibende offene Fragen zu identifizieren und der Sachstand in den einzelnen Themenfeldern in geeigneter Form aufzubereiten, zu diskutieren und im Rahmen des gestuften Verfahrens fortzuschreiben.
Ebenso sind die korrespondierenden Fragestellungen für Vorhaben der tiefen Geothermie mit derselben Breite und Tiefe zu behandeln.
II.1 Themenfelder:
Entsprechend den bisherigen Vorarbeiten sowie den Untersuchungsgegenständen der bisherigen Gutachten empfiehlt sich eine Diskussion bzw. Bearbeitung durch separate Betrachtung der nachfolgenden Themenblöcke (mit der Auflistung ist keine Prioritätensetzung verbunden):
(1) Übergeordnete Auswirkungen (u. a. Klimabilanz sowie energiepolitische und energiewirtschaftliche Aspekte, volkswirtschaftliche Betrachtung),
(2) Geologie (u. a. geologisches und hydrogeologisches System, Lagerstättengeologie),
(3) Chemisches Gefährdungspotenzial (u. a. Fracking-Fluide, Toxizität),
(4) Abwasserbehandlung und -management (u. a. Flowback, Lagerstättenwasser, Radioaktivität),
(5) technische Sicherheit (u. a. Bohrtechnik, Bohrlochintegrität und Seismizität, Sicherheit oberirdische Anlagen, Sicherheits- und Notfallmanagement),
(6) Monitoringsysteme (Wasser, Gas, Erdbeben),
(7) Übergreifende Auswirkungen von Einzelvorhaben (u. a. Flächenbedarf und Raumbedeutsamkeit, Lärm, Licht, Verkehr, Auswirkungen auf Ökosysteme),
(8) Öffentlichkeit und Recht (u. a. Kommunikation, Interessenausgleich, Umgang mit Schadensfällen).
II.2 gestuftes Verfahren:
Zu einigen der vorgenannten Themenfelder wird im Zuge der Diskussion voraussichtlich im Vordergrund stehen, dass ein Erkenntnisgewinn ggf. nur durch weitere theoretische oder praktische Forschung erzielt werden kann.
Aus diesem Grund ist für das Projekt ein gestuftes Verfahren gemäß II.2.1 bis II.2.4 vorgesehen.
Insbesondere ist öffentlich zu diskutieren welche Fragen zu den Themen in welchem Ausmaß beantwortet sein müssen, damit über Aktivitäten in einer weiteren Stufe entschieden werden kann (Meilensteine).
Unter Berücksichtigung einer im Prozess konsentierten Empfehlung (s. II.3) erfolgt an diesen Entscheidungspunkten eine Entscheidung des Auftraggebers zum nächsten Schritt. Ein automatischer Prozessablauf ist ausdrücklich ausgeschlossen.
II.2.1 Positionsabgleich durch wissenschaftliche und öffentliche Diskussion (Stufe 1):
Die verschiedenen vorliegenden Gutachten haben teilweise zu gleichen oder ähnlichen Einschätzungen und Bewertungen, teilweise aber auch zu unterschiedlichen Bewertungen aufgrund unterschiedlicher systematischer Ansätze geführt. Anstelle eines rein deskriptiven oder synoptischen Gutachtenabgleichs soll der Versuch unternommen werden, durch wissenschaftliche und öffentliche Diskussion zu gemeinsamen Sichtweisen hinsichtlich der generellen gutachterlichen Aussagen zu kommen und insbesondere eine detaillierte Aufarbeitung und Darstellung der Gemeinsamkeiten zur themenbezogenen Faktenlage und Bewertung zu erhalten.
Dabei muss auch konkret entwickelt werden, welche offenen Fragen bestehen und wie diese beantwortet werden können bzw. welche Fragen aus einzelnen Gutachten bereits durch andere Gutachten beantwortet sind.
Es ist zu diskutieren und darzustellen welche der in den Gutachten gestellten Fragen aus welchen vorliegenden Daten und Untersuchungen beantwortet werden können.
Besondere Anforderungen zum Diskussions- und Darstellungsbedarf in einzelnen Themenfeldern sind unter III.3 festgelegt.
II.2.2. Weitere Untersuchung – Theoretische Forschung (Stufe 2):
Sofern im Prozessablauf weiterer Untersuchungs- bzw. Handlungsbedarf zu Einzelthemen identifiziert wird, sind geeignete Schritte zu einer Klärung zu skizzieren. Die Beauftragung weiterer wissenschaftlicher Forschung ist nicht Bestandteil des Prozesses und muss zusätzlich entschieden werden.
Im Rahmen der hier zu führenden Diskussionen muss auch intensiv erörtert werden, ob und welche Möglichkeiten des Erkenntnisgewinns aus vorliegenden Bohrungen in anderen Ländern bestehen, die dortigen Ergebnisse übertragbar sind bzw. inwieweit größere oder geringere Gefährdungen bestehen und ob und wie mit „Erkundungsmaßnahmen“ und „Forschungsbohrungen“ (s. II.2.3 und II.2.4) die Erkenntnisdefizite ausgeglichen werden können.
Ebenso ist zu diskutieren, zu welchen Themen allgemeingültige Festlegungen oder Rahmenbedingungen existieren oder geschaffen werden können bzw. für welche Fragestellungen eine standort- oder regionalspezifische Betrachtung erforderlich ist.
II.2.3. Weitere Untersuchung – praktische Forschung I – unkritische Erkundungsmaßnahmen (Stufe 3):
Im Prozess ist zu klären, welche Fragen aus gemeinsamen Aktivitäten der Firmen der gasgewinnenden Industrie (Erlaubnisinhaber in NRW) unter einem Dach und unter Federführung der Wissenschaft beantwortet werden können.
Außerdem ist zu diskutieren und festzulegen welche Maßnahmen und Anforderungen im Hinblick auf eine wissenschaftliche Federführungen erforderlich sind und wie ein entsprechender Prozess zu organisieren ist.
Hierbei ist auch zu klären, ob bzw. welche Erkundungsmaßnahmen als unkritisch angesehen werden können (z. B. seismische Untersuchungen, Flachbohrungen) und welche Anforderungen an diese sowie an die Dokumentation und Veröffentlichung der daraus zu gewinnenden Erkenntnisse zu stellen sind.
Inhaltlich sind die spezifischen Unterschiede zwischen Kohleflözgas-Lagerstätten und Schiefergas-Lagerstätten sowie die regional unterschiedlichen geologischen Verhältnisse und unterschiedlichen Grundwasserstockwerke vertieft zu betrachten. Eine weitergehende öffentliche (lokale) Kommunikation zur Auswahl geeigneter Standorte (s.a. unter II.2.4) ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. (Zur Dokumentation und Empfehlung siehe III.3.5)
II.2.4. Weitere Untersuchung - praktische Forschung II – tiefere Erkundungsbohrungen (ohne Fracking) (Stufe 4):
In dieser Stufe ist insbesondere zu klären, wo die Grenzen des Erkenntnisgewinns bei tiefen Forschungsbohrungen liegen und welche Fragen damit geklärt werden können und welche nicht.
Es sind Kriterien zu entwickeln, wie unter dem Dach der Wissenschaft und in einer umfassenden Beteiligung insbesondere der Öffentlichkeit, der Verbände und der Fachbehörden wissenschaftlich begleitete Probebohrungen durchgeführt werden können.
Auch hier ist zu diskutieren und festzulegen welche Maßnahmen und Anforderungen im Hinblick auf ein wissenschaftliches Dach erforderlich sind und wie ein entsprechender Prozess zu organisieren ist. Allgemeine Anforderungen an entsprechende Bohrungen sowie grundlegende Empfehlungen für die Suche und Festlegung geeigneter Standorte sind zu diskutieren.
II.3 Wissenschaftliche Begleitung:
Zur Begleitung des Prozesses wird ein wissenschaftlicher Begleitkreis eingerichtet, zu dessen Zusammensetzung alle Beteiligten bereits im Vorfeld Vorschläge machen konnten.
Aufgabe des wissenschaftlichen Begleitkreises ist insbesondere die Abfassung eines Votums zu den Projekt-Meilensteinen (vgl. II.2) als Empfehlung für die Entscheidung des Auftraggebers zur Projektfortsetzung.
Sofern im Dialog ein Konsens nicht erzielt werden kann, gibt der wissenschaftliche Begleitkreis darüber hinaus ein Votum:
a) zum weiteren Handlungsbedarf sowie
b) zur Frage welche weiteren Untersuchungen für einen Erkenntnisgewinn wesentlich sind. ab. Die Entscheidung darüber bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
II.4 Projektlaufzeit:
Das Projekt hat eine Laufzeit von 30 Monaten (2015-2018).
Wie unter II.2. bereits ausgeführt ist eine vorzeitige Projektbeendigung ausdrücklich vorbehalten.
III. Vorgesehener Leistungsinhalt:
Inhalt des Projekts ist die Zusammenstellung unterschiedlicher und gemeinsamer Sichtweisen sowie verbleibender offener Fragen zu den unter II.1. aufgeführten Themenfeldern in einem unter II.2. beschriebenen gestuften Prozess, die Durchführung eines darauf bezogenen, partizipativen öffentlichen Beteiligungsprozesses sowie die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zu den einzelnen Themenfeldern sowie deren Fortschreibung in den verschiedenen Stufen. Werden im Rahmen der Projektlaufzeit nicht alle Stufen durchlaufen (vgl. II.2) ist mindestens der erreichte Diskussionsstand darzulegen.
Die Aufgabe der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers ist insbesondere:
— Erarbeitung eines Kommunikations- und Beteiligungskonzeptes;
— die zielgerichtete Umsetzung des unter II. beschriebenen Vorgehens;
— Feinkonzeptionierung, inhaltliche Vorbereitung, Organisation und Moderation aller partizipativen Prozessbausteine;
— neutrale Durchführung des öffentlichen Beteiligungsprozesses;
— kontinuierliche Anpassung des Kommunikations- und Beteiligungskonzeptes an die Erfordernisse des Beteiligungsprozesses und seiner Ergebnisse;
— Prozessmanagement und Prozessbegleitung;
— strukturierte Auf- und Nachbereitung und Dokumentation von Veranstaltungen und Prozessergebnissen; Projektinformationssystem;
— Erarbeitung von geeignetem Diskussions-Input für Expertenhearings (peer reviews) und öffentliche Diskussion zu den aufgeführten Themenfeldern;
— Erarbeitung von Themen- und Empfehlungspapieren (vgl. Ziff II.2.1) zu den aufgeführten Themenfeldern sowie deren Fortschreibung im gestuften Verfahren.
III.1 Kommunikations- und Beteiligungskonzept und kontinuierliche Anpassung:
Zur zielgerichteten Umsetzung des unter II beschriebenen Vorgehens hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer im Rahmen der späteren Angebotsphase ein Kommunikations- und Beteiligungskonzept zu erarbeiten.
Bestandteil des Konzeptes wird auch Einrichtung und Betrieb eines über das Internet öffentlich zugänglichen Projektinformationssystems sein, in dem der Dialogprozess beschrieben wird sowie alle Dokumente zur Diskussion und Dokumentation von Diskussionen und Handlungsempfehlungen aufgenommen und fortgeschrieben werden.
Während der Projektlaufzeit soll dies im Verantwortungsbereich der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers betrieben werden. Dem Auftraggeber sind kontinuierlich, während der Projektlaufzeit unveränderliche Links zu den Inhalten für Zwecke der eigenen Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung zu stellen.
Spätestens am Ende der Projektlaufzeit sind dem Auftraggeber mindestens die Elemente der Ergebnisdokumentation zur Übernahme in das Internetangebot der Landesregierung zu überlassen. Im Übrigen sind alle im Zusammenhang mit dem Projekt erhobenen und verarbeiteten Daten dem Auftraggeber am Ende der Projektlaufzeit zu übergeben.
Darüber hinaus sollte im Konzept der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers auch die Notwendigkeit zur Erstellung von Printerzeugnissen (ggf. Infofolder zum Dialogprozess, Einladungsflyer, Abschlussbroschüre) beschrieben werden.
Das Kommunikations- und Beteiligungskonzept muss sich – soweit im jeweiligen Themenfeld relevant – an der gestuften Verfahrensweise (vgl. II.2) orientieren. Eine Fortschreibung des Konzeptes in Abhängigkeit vom Prozessverlauf sowie eine weitere Detaillierung für die Diskussion in den einzelnen Themenfeldern (vgl. III.2.3) ist vorzusehen. Dies beinhaltet insbesondere auch Elemente des Konfliktmanagements.
Möglichkeiten zur Behandlung korrespondierender Fragestellungen zur tiefen Geothermie (vgl. III.2.3 und III.3) sind im Rahmen des Konzepts zu beschreiben.
Über die Notwendigkeit von Printmedien und deren Auflage wird in Abhängigkeit von der Konzeption im Zuge des Verhandlungsverfahrens entschieden.
Das nach Zuschlagserteilung erarbeitete Konzept ist im Rahmen einer Auftaktveranstaltung (s. unter III.5) der Öffentlichkeit darzustellen und zu diskutieren.
III.2 Prozessmanagement und Begleitung:
III.2.1 Gesamtablauf:
Zum gesamten Verfahrensablauf ist ein Prozessmanagementplan zu erstellen, aus dem die einzelnen Verfahrensschritte, die jeweiligen Entscheidungspunkte (s. II.2.) sowie die bis zum jeweiligen Entscheidungspunkt erforderlichen Klärungen ersichtlich sind.
Der Plan ist öffentlich zu diskutieren, kontinuierlich fortzuschreiben und anzupassen.
III.2.2 Wissenschaftlicher Begleitkreis:
Der wissenschaftliche Begleitkreis wird von der Landesregierung eingerichtet, bestellt und – falls nötig – finanziert. Die Sitzungen des gebildeten wissenschaftlichen Begleitkreises (5 – max. 10 Personen, 3-4 Sitzungen in der Projektlaufzeit) sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer vor- und nachzubereiten.
Neben Terminabstimmung, Einladung, Durchführung und Moderation der Sitzungen sind insbesondere Dokumentation und Transfer in den öffentlichen Beteiligungsprozess sowie die Abfassung und Abstimmung von Voten (vgl. II.3) von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu übernehmen. Tagungsräume und Tagungstechnik werden vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellt.
III.2.3 Durchführung des Positionsabgleichs mit wissenschaftlicher und öffentlicher Diskussion:
Zum themenbezogenen Positionsabgleich (s. II.2.1) werden der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer neben den unter I.1. aufgeführten Gutachten die Ergebnisse eines gemeinsamen Forschungsfachgesprächs des Bundesumweltministeriums und des Bundesforschungsministeriums sowie eine Gutachtensynopse zur Verfügung gestellt.
Auf dieser Basis sind zur Projektumsetzung zu den benannten Themenfeldern und Einzelthemen Fachgespräche (Hearings, peer reviews) zum aktuellen Wissensstand mit Vertretern der Wissenschaft, der Umweltverbände, der Wirtschaftsverbände und der Fachbehörden sowie öffentliche Diskussionen zu führen.
Ob zu jedem Themenfeld ein separates Gespräch durchzuführen ist oder diese gleichzeitig mit öffentlichen Diskussionen durchzuführen sind, ist in Abhängigkeit vom Kommunikationskonzept der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers sowie vom Projektverlauf zu entscheiden.
Neben Terminabstimmung, Einladung, Durchführung und Moderation sind insbesondere Dokumentation und Transfer in den öffentlichen Beteiligungsprozess von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu übernehmen.
Für öffentliche Veranstaltungen ist jeweils ein individuelles Veranstaltungskonzept zu entwickeln und mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Tagungsräume und Tagungstechnik können vom Auftraggeber nur bei einer begrenzten Teilnehmerzahl (bis zu 50) kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Sofern nach Auffassung der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers Tagungsgetränke und/oder Catering erforderlich erscheinen, ist dies zu beschreiben und von der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer zu übernehmen.
Ebenfalls sind die im Zusammenhang mit Vorhaben der tiefen Geothermie relevanten Fragestellungen (Unterschiede und Gemeinsamkeiten sowie Lösungsansätze) im Rahmen des Prozesses zu diskutieren.
III.3 Ergänzende Anforderungen zur Diskussion der Themenfelder sowie zur Dokumentation des Handlungsbedarfs:
Eine abweichende Zuordnung der Einzelthemen zu Themenfeldern ist möglich. Weitere im Rahmen des Dialogprozesses eingehende Anregungen für diskussionsbedürftige Einzelthemen sind aufzunehmen und soweit wie möglich den Themenfeldern zuzuordnen.Die in den Gutachten beschriebenen offenen Fragen sowie weitere im Dialogprozess identifizierte offene Fragen sind den jeweiligen Themenfeldern zuzuordnen.
Für den Einstieg in die Diskussionen zu den verschiedenen Themenfeldern und den Transfer des aktuellen Wissensstands hat die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ein geeignetes Format vorzuschlagen. Dies kann beispielsweise in der Darstellung von Unterschieden und Gemeinsamkeiten der Gutachten, der Dokumentation von peer reviews (vgl. III.2.3) oder anderer Form erfolgen.
Der aus der wissenschaftlichen und öffentlichen Diskussion resultierende Kenntnisstand sowie abzuleitender Handlungsbedarf ist schriftlich darzustellen und ggf. nach Erkenntnisfortschritt kontinuierlich fortzuschreiben (Themen- und Empfehlungspapier). Gleichzeitig ist der aktuelle Stand der Technik beim Einsatz der Fracking-Technologie in den jeweils relevanten Themenfeldern darzustellen und auch auf weitere Gewinnungstechniken und alternative Methoden sowie deren Unterschiede einzugehen. Ebenfalls sind die existierenden technischen Regeln, Normen etc. für Fracking und die bei der Aufsuchung und Gewinnung anzuwendenden Rechtsnormen und ihr Verhältnis (Hierarchie/Parallelität) zueinander sowie bestehende Zuständigkeiten der jeweiligen staatlichen Stellen und Befugnisse sonstiger Akteure (Geologischer Dienst, Verbände) darzustellen.
Mit dem Handlungsbedarf sind jeweils Anforderungen an die weitere Bearbeitung (Grundgerüst für weitere Gutachten, Initiativen, Gespräche etc.) zu skizzieren. Entsprechendes gilt für ggf. auszusprechende Empfehlungen zu Rechtsetzung auf Bundes- oder Landesebene, technischen Regelwerken, Normungsaktivitäten oder Leitfäden.
Nachfolgende Vergaben, insbesondere Leistungsbeschreibungen oder die Formulierung wissenschaftlicher Forschungsbedarfe zur Bearbeitung des weiteren kurzfristigen Handlungsbedarfs, während der Projektlaufzeit sind durch Formulierungsvorschläge für erforderliche Leistungsbeschreibungen oder Erarbeitung von Input-Papieren für nachfolgende Forschungsaktivitäten zu begleiten. Um eine umfassende Information der am Diskussionsprozess Beteiligten auch mit Blick auf nachfolgende Vergabeentscheidungen sicherzustellen, sind die darauf zielenden Diskussionen und Hintergründe im Projektinformationssystem öffentlich zu dokumentieren.
Datentransparenz/-defizite:
Soweit im jeweiligen Themenfeld relevant, ist das in den Gutachten angesprochene Thema „Datendefizite“ u.a. unter dem Aspekt zu prüfen, ob Daten tatsächlich nicht vorliegen oder aber ggf. den Genehmigungsbehörden, dem Geologischen Dienst, dem LANUV oder anderen Stellen für eine Prüfung in den berg- und wasserrechtlichen Verfahren zwar vorliegen, aber nicht öffentlich zugänglich sind.
Unter Mitwirkung der Unternehmen der gasgewinnenden Industrie (Erlaubnisinhaber in NRW) sind Möglichkeiten des Erkenntnisgewinns aus früheren Aktivitäten der Unternehmen sowie eine erweiterte Verfügbarkeit von Daten zu erörtern.
In der Öffentlichkeit besteht insbesondere der Wunsch einer uneingeschränkten Veröffentlichung von Daten, insbesondere zu Lagerstätten und eingesetzten Fluiden. Dem könnte der Schutz von Betriebsgeheimnissen entgegenstehen. Im Rahmen des Prozesses ist zu betrachten, welche Daten tatsächlich als Betriebsgeheimnisse einzustufen sind, und zu entwickeln welche Möglichkeiten bestehen, dem Interesse der Behörden und der Öffentlichkeit an einer nachvollziehbaren Prüfung der Umweltverträglichkeit (insbesondere human- und ökotoxikologische Bewertung und Dokumentation) Rechnung zu tragen.
UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung):
Zu den Themenfeldern sind jeweils (soweit relevant) geeignete Kriterien für eine UVP-Prüfung zu diskutieren und im Rahmen der Themen- und Empfehlungspapiere zu beschreiben.
Tiefe Geothermie (vgl. II):
Ferner ist in jedem Themenfeld vertieft zu diskutieren, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der Durchführung von Tiefengeothermievorhaben und Vorhaben zur Gewinnung von Erdgas bestehen und jeweils zusätzlich zu prüfen, ob valide Abgrenzungskriterien für Vorhaben der tiefen Geothermie identifiziert werden können.
Zu Beginn des Prozesses sind Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den verschiedene Techniken für die Aufsuchung und Gewinnung von Erdwärme (mit und ohne Stimulation, mit und ohne Einsatz von Chemikalien) zu betrachten. Es ist zu diskutieren, welche Aspekte zu den einzelnen Themenfeldern gemeinsam mit den Aspekten der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten betrachtet werden können und welche Aspekte zu den vg. Themenfeldern eigenständig im Rahmen des Prozesses betrachtet werden sollen. Für die einzelnen Themenfelder ist auf Grundlage der erfolgten Betrachtung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten im Prozess zu prüfen, ob valide Abgrenzungskriterien für Vorhaben der tiefen Geothermie identifiziert werden können und welcher spezifische Handlungsbedarf (offene Fragen, erforderliche Untersuchungen) hierzu besteht. Für die tiefe Geothermie ist auf Basis der Betrachtung in den einzelnen Themenfeldern sowie evtl. identifizierter Abgrenzungskriterien ein eigenständiges Themen- und Empfehlungspapier zu erarbeiten, soweit nicht Gemeinsamkeiten mit Vorhaben im Bereich unkonventioneller Erdgas-Lagerstätten vorhanden sind.
Für die übrigen Techniken für die Aufsuchung und Gewinnung von Erdwärme ist frühzeitig zu Beginn des Prozesses zu beschreiben, unter welchen Rahmenbedingungen derartige Vorhaben unabhängig vom weiteren Dialogprozess in entsprechenden Verfahren zugelassen werden können.
III.3.1 Besondere Anforderungen im Themenfeld „Geologie“:
Die Einstufung der verschiedenen Lagerstättentypen als konventionelle oder unkonventionelle Lagerstätte ist zu erläutern.
III.3.2 Besondere Anforderungen im Themenfeld „chemisches Gefährdungspo-tenzial“/Stimulation bei tiefer Geothermie Im Rahmen der Bearbeitung des Themenfeldes „Frac-Fluide“ und der Erstellung eines entsprechenden Themen- und Empfehlungspapiers, sind neben der Betrachtung der Datendefizite (vgl. III.3.) insbesondere auch Anforderungen an eine Veröffentlichung der eingesetzten Stoffe und deren human- und ökotoxikolgischen Bewertung zu diskutieren. Die Konzeption und Erarbeitung einer öffentlich zugänglichen Datenbank hierzu sind nicht Bestandteil dieses Auftrages. Die im Bereich der tiefen Geothermie bislang eingesetzten Stoffe sind getrennt darzustellen. In die Diskussionen hierzu sind Vertreter der Versicherungswirtschaft einzubeziehen.
III.3.3 Besondere Anforderungen im Themenfeld „technische Sicherheit“:
Die bisherige Sicherheitspraxis beim Fracking ist im Vergleich mit den Anforderungen der Störfallverordnung, der Vollzugshilfe zur Störfall-Verordnung des BMUB und den Technischen Regeln, Leitfäden etc. der Kommission für Anlagensicherheit bzw. ihrer Vorgängergremien darzustellen. Der Vergleich erstreckt sich dabei insbesondere auf die gestufte Sicherheitsphilosophie (Verhindern von Ereignissen, Begrenzung der Auswirkungen, Katastrophenschutz), technische Anforderungen und organisatorische Anforderungen. Unterschiede und potentielle Defizite sind aufzuzeigen.
III.3.4 Besondere Anforderungen im Themenfeld „Übergreifende Auswirkungen“:
Bisher bekannte Umweltauswirkungen bereits durchgeführter Vorhaben in Deutschland sind zu beschreiben. Vorschläge für Risiko-und Ausschlussgebiete sind zu diskutieren.
III.3.5 Besondere Anforderungen im Themenfeld „Kommunikation und Recht“:
Sofern in den übrigen Themenfeldern Vorschläge im Hinblick auf die künftige Rechtsetzung erarbeitet werden, sind diese zusammenfassend darzustellen.
Im Rahmen der Bearbeitung des Themenfeldes „Kommunikation“ ist ebenfalls ein Themen- und Empfehlungspapier zu erarbeiten, in dem auch die idealtypische Ausgestaltung einer öffentlichen (lokalen) Kommunikation zur Auswahl geeigneter Standorte skizziert wird.
Die öffentliche (lokale) Kommunikation selbst (vgl. II.2.3 und II.2.4) ist nicht Bestandteil dieses Auftrages.
III.4 Auftakt-, Zwischenbilanz- und Abschlussveranstaltung:
Es sollen 3 Großveranstaltungen durchgeführt werden.
In der Auftaktveranstaltung soll insbesondere vorgestellt werden:
— NRW-Gutachten;
— Kommunikations- und Beteiligungskonzept des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin;
— Prozessablauf nach Managementplan des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin.
Ziel der Auftaktveranstaltung ist die Information der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und der Öffentlichkeit über die beabsichtigte weitere Vorgehensweise. Ggf. kann im Anschluss an die Veranstaltung mit den relevanten Akteursgruppen ein „letter of intent“ über das weitere Vorgehen abgeschlossen/abgesprochen werden.
Die Auftaktveranstaltung soll am 29.10.2015 im Raum Münsterland stattfinden. Es wird von einer Teilnehmerzahl von ca. 1 000 Personen ausgegangen. Für die Auftaktveranstaltung wird Veranstaltungsraum und Tagungstechnik vom Auftraggeber separat beauftragt.
Für die Großveranstaltungen ist jeweils ein individuelles Veranstaltungskonzept zu entwickeln und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer sind Terminabstimmung, Einladung, Durchführung und Moderation sowie Dokumentation zu übernehmen.
Anmietung und Auswahl der Räumlichkeiten für die weiteren Großveranstaltungen ist von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu übernehmen.
Ebenso sind Tagungstechnik und Betreuung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (einschließlich Catering) von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu übernehmen.
III.5 Vertragssprache:
Das Vergabeverfahren und die anschließende Vertragsumsetzung werden in deutscher Sprache abgewickelt.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-29.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-27.
Wer?
Wie?
Geschichte der Beschaffung
Datum |
Dokument |
2015-03-27
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Auftragsbekanntmachung
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