Konzeption und Durchführung eines öffentlichen Beteiligungsprozesses für die Klärung der offenen Fragen im Zusammenhang mit der Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW

Konzeption und Durchführung eines öffentlichen Beteiligungsprozesses für die Klärung der offenen Fragen im Zusammenhang mit der Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten.
I. Hintergrund:
Die Landesregierung NRW hat ein „Gutachten mit Risikostudie zur Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten in Nordrhein-Westfalen (NRW) und deren Auswirkungen auf den Naturhaushalt insbesondere die öffentliche Trinkwasserversorgung“ in Auftrag gegeben, das im September 2012 vorgelegt wurde.
Hierin werden die Grundlagen der Aufsuchung, Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten sowie eine zusammenfassende Einschätzung der hierdurch möglicherweise entstehenden Gefährdungen von Schutzgütern zusammengestellt und beschrieben (https://www.umwelt.nrw.de/umweltschutz-umweltwirtschaft/umwelt-und-wasser/grundwasser/grundwasserschutz/hydraulic-fracturing-fracking/). />Neben dem vorgenannten Gutachten liegen weitere Gutachten und Stellungnahmen zu diesem Themenkreis vor bzw. sind in absehbarer Zeit zu erwarten. Zu nennen sind insbesondere:
a. Gutachten des Umweltbundesamtes (
http://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/461/publikationen/4346.pdf). />b. Ergebnisse des Dialogprozesses, der von der Firma Exxon Mobil beauftragt wurde (http://dialog-erdgasundfrac.de/risikostudie-fracking). />c. 3 Studien der Europäischen Kommission zum Thema „shale gas“ (Nichtkonventionelles Gas: Potenzielle Auswirkungen auf die Energiemärkte in der Europäischen Union; Klimafolgen einer etwaigen Schiefergasproduktion in der EU; Unterstützung bei der Ermittlung potenzieller Umwelt- und Gesundheitsrisiken der Gewinnung von Kohlenwasserstoffen mit Hydrofracking in Europa – http://ec.europa.eu/energy/studies/energy_de.htm). />d. Stellungnahme des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/2012_2016/2013_05_AS_18_Fracking.html />e. Weiteres Gutachten des Umweltbundesamtes („Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten – Teil 2: Monitoring, Frackingchemikalien und Flowback, Klimabilanz, induzierte Seismizität, Flächenverbrauch, Auswirkungen auf die Natur“ – http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/gutachten-2014-umweltauswirkungen-von-fracking-bei 2. UBA-Gutachten).
f. Zwischenbericht/Progress Report der US-EPA (http://www.epa.gov/hfstudy/pdfs/hf-report20121214.pdf). />g. Studie der US-EPA-Veröffentlichung voraussichtlich 2014 (Study of the Potential Impacts of Hydraulic Fracturing on Drinking Water Resources: Progress Report (http://www.epa.gov/hydraulicfracture/ und http://www.epa.gov/hfstudy); Evaluation of Impacts to Underground Sources of Drinking Water by Hydraulic Fracturing of Coalbed Methane Reservoirs Study (2004; http://water.epa.gov/type/groundwater/uic/class2/hydraulicfracturing/wells_coalbedmethanestudy.cfm). />h. Weitere Stellungnahmen oder Gutachten von Institutionen und Verbänden Die Ergebnisse der Gutachten bestätigen die skeptische Haltung der Landesregierung Nordrhein-Westfalens zum Einsatz dieser Technik.
Das NRW-Gutachten empfiehlt, Zulassungen für Fracking-Maßnahmen und diese vorbereitende Tätigkeiten solange nicht auszusprechen bis die umfangreich aufgeworfenen Fragen beantwortet sind.
Das Gutachten empfiehlt weiter, eine Abstimmung zwischen den Genehmigungs- und Fachbehörden mit allen Beteiligten zu den weiteren Erkundungstätigkeiten dahingehend vorzunehmen, welche Ergebnisse die Erkundungstätigkeiten letztlich liefern müssen, um die erkannten Informations- und Wissensdefizite zu beseitigen und eine ausreichende Grundlage für die Entscheidung über ggf. nachfolgende Schritte zu schaffen.
Das Land NRW hat eine Entschließung des Bundesrates sowie einen Bundesratsbeschluss zur Änderung der UVP Bergbau initiiert. (Drs. 388/11 und 754/12).
Ferner haben das niedersächsische Wirtschaftsministerium und das niedersächsische Umweltministerium den Entwurf eines gemeinsamen Runderlasses zur Zulassung von Vorhaben zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus konventionellen Lagerstätten mittels hydraulischer Bohrlochbehandlung zur Risserzeugung in einem Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Frac-Behandlung-Erlass) erarbeitet.
II. Projekt:
Mit Veröffentlichung des NRW-Gutachtens hat die Landesregierung angekündigt, einen Dialogprozess zu organisieren, in dem Genehmigungs- und Fachbehörden, Unternehmen und Wissenschaft gemeinsam mit Vertretern von Kommunen, Verbänden und Bürgerinitiativen die weiteren Schritte erörtern.
Auch der NRW-Landtag hat u. a. feststellt, dass über Anträge auf Genehmigung von Fracking-Maßnahmen zur Gewinnung unkonventionellen Erdgases erst dann entschieden werden kann, wenn die nötige Datengrundlage zur Bewertung vorhanden ist und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. In dem Beschluss des Landtages ist auch die Absicht wiedergegeben, unter Einbeziehung der Wissenschaft in einem gemeinsamen Prozess mit allen Beteiligten zu überlegen, welche konkreten Erkenntnisse die Erkundungen letztlich liefern müssen, um die Informations- und Wissensdefizite zu beseitigen und eine ausreichende Grundlage für die Entscheidung über mögliche nachfolgende Schritte zu schaffen. Dies soll in einem transparenten und breiten Prozess erfolgen. Im Dialog mit allen Beteiligten (Unternehmen, Verbänden, Behörden, Wissenschaft und den an der Thematik interessierten Bürgerinnen und Bürger) sollen unter Federführung der Wissenschaft auch Forschungsbohrungen ohne Fracking erörtert werden. In den folgenden Abschnitten II.1 bis II.2.4 werden die Überlegungen des Auftraggebers zu einem schrittweisen, durch den Dialogprozess begleiteten Vorgehen zur Klärung der offenen Fragen und zur Beseitigung der erkannten Wissens- und Informationsdefizite erläutert.
Ziel und Inhalt des Projektes ist es, auf Basis der bisherigen Gutachten mit wissenschaftlicher und öffentlicher Diskussion entlang der identifizierten Themenfelder die aufgeworfenen Fragen zu beantworten bzw. Handlungsbedarfe, insbesondere die Notwendigkeit weiterer Gutachten, Untersuchungen und Initiativen, darzustellen.
Hierzu sind die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Gutachten herauszuarbeiten, verbleibende offene Fragen zu identifizieren und der Sachstand in den einzelnen Themenfeldern in geeigneter Form aufzubereiten, zu diskutieren und im Rahmen des gestuften Verfahrens fortzuschreiben.
Ebenso sind die korrespondierenden Fragestellungen für Vorhaben der tiefen Geothermie mit derselben Breite und Tiefe zu behandeln.
II.1 Themenfelder:
Entsprechend den bisherigen Vorarbeiten sowie den Untersuchungsgegenständen der bisherigen Gutachten empfiehlt sich eine Diskussion bzw. Bearbeitung durch separate Betrachtung der nachfolgenden Themenblöcke (mit der Auflistung ist keine Prioritätensetzung verbunden):
(1) Übergeordnete Auswirkungen (u. a. Klimabilanz sowie energiepolitische und energiewirtschaftliche Aspekte, volkswirtschaftliche Betrachtung),
(2) Geologie (u. a. geologisches und hydrogeologisches System, Lagerstättengeologie),
(3) Chemisches Gefährdungspotenzial (u. a. Fracking-Fluide, Toxizität),
(4) Abwasserbehandlung und -management (u. a. Flowback, Lagerstättenwasser, Radioaktivität),
(5) technische Sicherheit (u. a. Bohrtechnik, Bohrlochintegrität und Seismizität, Sicherheit oberirdische Anlagen, Sicherheits- und Notfallmanagement),
(6) Monitoringsysteme (Wasser, Gas, Erdbeben),
(7) Übergreifende Auswirkungen von Einzelvorhaben (u. a. Flächenbedarf und Raumbedeutsamkeit, Lärm, Licht, Verkehr, Auswirkungen auf Ökosysteme),
(8) Öffentlichkeit und Recht (u. a. Kommunikation, Interessenausgleich, Umgang mit Schadensfällen).
II.2 gestuftes Verfahren:
Zu einigen der vorgenannten Themenfelder wird im Zuge der Diskussion voraussichtlich im Vordergrund stehen, dass ein Erkenntnisgewinn ggf. nur durch weitere theoretische oder praktische Forschung erzielt werden kann.
Aus diesem Grund ist für das Projekt ein gestuftes Verfahren gemäß II.2.1 bis II.2.4 vorgesehen.
Insbesondere ist öffentlich zu diskutieren welche Fragen zu den Themen in welchem Ausmaß beantwortet sein müssen, damit über Aktivitäten in einer weiteren Stufe entschieden werden kann (Meilensteine).
Unter Berücksichtigung einer im Prozess konsentierten Empfehlung (s. II.3) erfolgt an diesen Entscheidungspunkten eine Entscheidung des Auftraggebers zum nächsten Schritt. Ein automatischer Prozessablauf ist ausdrücklich ausgeschlossen.
II.2.1 Positionsabgleich durch wissenschaftliche und öffentliche Diskussion (Stufe 1):
Die verschiedenen vorliegenden Gutachten haben teilweise zu gleichen oder ähnlichen Einschätzungen und Bewertungen, teilweise aber auch zu unterschiedlichen Bewertungen aufgrund unterschiedlicher systematischer Ansätze geführt. Anstelle eines rein deskriptiven oder synoptischen Gutachtenabgleichs soll der Versuch unternommen werden, durch wissenschaftliche und öffentliche Diskussion zu gemeinsamen Sichtweisen hinsichtlich der generellen gutachterlichen Aussagen zu kommen und insbesondere eine detaillierte Aufarbeitung und Darstellung der Gemeinsamkeiten zur themenbezogenen Faktenlage und Bewertung zu erhalten.
Dabei muss auch konkret entwickelt werden, welche offenen Fragen bestehen und wie diese beantwortet werden können bzw. welche Fragen aus einzelnen Gutachten bereits durch andere Gutachten beantwortet sind.
Es ist zu diskutieren und darzustellen welche der in den Gutachten gestellten Fragen aus welchen vorliegenden Daten und Untersuchungen beantwortet werden können.
Besondere Anforderungen zum Diskussions- und Darstellungsbedarf in einzelnen Themenfeldern sind unter III.3 festgelegt.
II.2.2. Weitere Untersuchung – Theoretische Forschung (Stufe 2):
Sofern im Prozessablauf weiterer Untersuchungs- bzw. Handlungsbedarf zu Einzelthemen identifiziert wird, sind geeignete Schritte zu einer Klärung zu skizzieren. Die Beauftragung weiterer wissenschaftlicher Forschung ist nicht Bestandteil des Prozesses und muss zusätzlich entschieden werden.
Im Rahmen der hier zu führenden Diskussionen muss auch intensiv erörtert werden, ob und welche Möglichkeiten des Erkenntnisgewinns aus vorliegenden Bohrungen in anderen Ländern bestehen, die dortigen Ergebnisse übertragbar sind bzw. inwieweit größere oder geringere Gefährdungen bestehen und ob und wie mit „Erkundungsmaßnahmen“ und „Forschungsbohrungen“ (s. II.2.3 und II.2.4) die Erkenntnisdefizite ausgeglichen werden können.
Ebenso ist zu diskutieren, zu welchen Themen allgemeingültige Festlegungen oder Rahmenbedingungen existieren oder geschaffen werden können bzw. für welche Fragestellungen eine standort- oder regionalspezifische Betrachtung erforderlich ist.
II.2.3. Weitere Untersuchung – praktische Forschung I – unkritische Erkundungsmaßnahmen (Stufe 3):
Im Prozess ist zu klären, welche Fragen aus gemeinsamen Aktivitäten der Firmen der gasgewinnenden Industrie (Erlaubnisinhaber in NRW) unter einem Dach und unter Federführung der Wissenschaft beantwortet werden können.
Außerdem ist zu diskutieren und festzulegen welche Maßnahmen und Anforderungen im Hinblick auf eine wissenschaftliche Federführungen erforderlich sind und wie ein entsprechender Prozess zu organisieren ist.
Hierbei ist auch zu klären, ob bzw. welche Erkundungsmaßnahmen als unkritisch angesehen werden können (z. B. seismische Untersuchungen, Flachbohrungen) und welche Anforderungen an diese sowie an die Dokumentation und Veröffentlichung der daraus zu gewinnenden Erkenntnisse zu stellen sind.
Inhaltlich sind die spezifischen Unterschiede zwischen Kohleflözgas-Lagerstätten und Schiefergas-Lagerstätten sowie die regional unterschiedlichen geologischen Verhältnisse und unterschiedlichen Grundwasserstockwerke vertieft zu betrachten. Eine weitergehende öffentliche (lokale) Kommunikation zur Auswahl geeigneter Standorte (s.a. unter II.2.4) ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. (Zur Dokumentation und Empfehlung siehe III.3.5)
II.2.4. Weitere Untersuchung - praktische Forschung II – tiefere Erkundungsbohrungen (ohne Fracking) (Stufe 4):
In dieser Stufe ist insbesondere zu klären, wo die Grenzen des Erkenntnisgewinns bei tiefen Forschungsbohrungen liegen und welche Fragen damit geklärt werden können und welche nicht.
Es sind Kriterien zu entwickeln, wie unter dem Dach der Wissenschaft und in einer umfassenden Beteiligung insbesondere der Öffentlichkeit, der Verbände und der Fachbehörden wissenschaftlich begleitete Probebohrungen durchgeführt werden können.
Auch hier ist zu diskutieren und festzulegen welche Maßnahmen und Anforderungen im Hinblick auf ein wissenschaftliches Dach erforderlich sind und wie ein entsprechender Prozess zu organisieren ist. Allgemeine Anforderungen an entsprechende Bohrungen sowie grundlegende Empfehlungen für die Suche und Festlegung geeigneter Standorte sind zu diskutieren.
II.3 Wissenschaftliche Begleitung:
Zur Begleitung des Prozesses wird ein wissenschaftlicher Begleitkreis eingerichtet, zu dessen Zusammensetzung alle Beteiligten bereits im Vorfeld Vorschläge machen konnten.
Aufgabe des wissenschaftlichen Begleitkreises ist insbesondere die Abfassung eines Votums zu den Projekt-Meilensteinen (vgl. II.2) als Empfehlung für die Entscheidung des Auftraggebers zur Projektfortsetzung.
Sofern im Dialog ein Konsens nicht erzielt werden kann, gibt der wissenschaftliche Begleitkreis darüber hinaus ein Votum:
a) zum weiteren Handlungsbedarf sowie
b) zur Frage welche weiteren Untersuchungen für einen Erkenntnisgewinn wesentlich sind. ab. Die Entscheidung darüber bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
II.4 Projektlaufzeit:
Das Projekt hat eine Laufzeit von 30 Monaten (2015-2018).
Wie unter II.2. bereits ausgeführt ist eine vorzeitige Projektbeendigung ausdrücklich vorbehalten.
III. Vorgesehener Leistungsinhalt:
Inhalt des Projekts ist die Zusammenstellung unterschiedlicher und gemeinsamer Sichtweisen sowie verbleibender offener Fragen zu den unter II.1. aufgeführten Themenfeldern in einem unter II.2. beschriebenen gestuften Prozess, die Durchführung eines darauf bezogenen, partizipativen öffentlichen Beteiligungsprozesses sowie die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zu den einzelnen Themenfeldern sowie deren Fortschreibung in den verschiedenen Stufen. Werden im Rahmen der Projektlaufzeit nicht alle Stufen durchlaufen (vgl. II.2) ist mindestens der erreichte Diskussionsstand darzulegen.
Die Aufgabe der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers ist insbesondere:
— Erarbeitung eines Kommunikations- und Beteiligungskonzeptes;
— die zielgerichtete Umsetzung des unter II. beschriebenen Vorgehens;
— Feinkonzeptionierung, inhaltliche Vorbereitung, Organisation und Moderation aller partizipativen Prozessbausteine;
— neutrale Durchführung des öffentlichen Beteiligungsprozesses;
— kontinuierliche Anpassung des Kommunikations- und Beteiligungskonzeptes an die Erfordernisse des Beteiligungsprozesses und seiner Ergebnisse;
— Prozessmanagement und Prozessbegleitung;
— strukturierte Auf- und Nachbereitung und Dokumentation von Veranstaltungen und Prozessergebnissen; Projektinformationssystem;
— Erarbeitung von geeignetem Diskussions-Input für Expertenhearings (peer reviews) und öffentliche Diskussion zu den aufgeführten Themenfeldern;
— Erarbeitung von Themen- und Empfehlungspapieren (vgl. Ziff II.2.1) zu den aufgeführten Themenfeldern sowie deren Fortschreibung im gestuften Verfahren.
III.1 Kommunikations- und Beteiligungskonzept und kontinuierliche Anpassung:
Zur zielgerichteten Umsetzung des unter II beschriebenen Vorgehens hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer im Rahmen der späteren Angebotsphase ein Kommunikations- und Beteiligungskonzept zu erarbeiten.
Bestandteil des Konzeptes wird auch Einrichtung und Betrieb eines über das Internet öffentlich zugänglichen Projektinformationssystems sein, in dem der Dialogprozess beschrieben wird sowie alle Dokumente zur Diskussion und Dokumentation von Diskussionen und Handlungsempfehlungen aufgenommen und fortgeschrieben werden.
Während der Projektlaufzeit soll dies im Verantwortungsbereich der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers betrieben werden. Dem Auftraggeber sind kontinuierlich, während der Projektlaufzeit unveränderliche Links zu den Inhalten für Zwecke der eigenen Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung zu stellen.
Spätestens am Ende der Projektlaufzeit sind dem Auftraggeber mindestens die Elemente der Ergebnisdokumentation zur Übernahme in das Internetangebot der Landesregierung zu überlassen. Im Übrigen sind alle im Zusammenhang mit dem Projekt erhobenen und verarbeiteten Daten dem Auftraggeber am Ende der Projektlaufzeit zu übergeben.
Darüber hinaus sollte im Konzept der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers auch die Notwendigkeit zur Erstellung von Printerzeugnissen (ggf. Infofolder zum Dialogprozess, Einladungsflyer, Abschlussbroschüre) beschrieben werden.
Das Kommunikations- und Beteiligungskonzept muss sich – soweit im jeweiligen Themenfeld relevant – an der gestuften Verfahrensweise (vgl. II.2) orientieren. Eine Fortschreibung des Konzeptes in Abhängigkeit vom Prozessverlauf sowie eine weitere Detaillierung für die Diskussion in den einzelnen Themenfeldern (vgl. III.2.3) ist vorzusehen. Dies beinhaltet insbesondere auch Elemente des Konfliktmanagements.
Möglichkeiten zur Behandlung korrespondierender Fragestellungen zur tiefen Geothermie (vgl. III.2.3 und III.3) sind im Rahmen des Konzepts zu beschreiben.
Über die Notwendigkeit von Printmedien und deren Auflage wird in Abhängigkeit von der Konzeption im Zuge des Verhandlungsverfahrens entschieden.
Das nach Zuschlagserteilung erarbeitete Konzept ist im Rahmen einer Auftaktveranstaltung (s. unter III.5) der Öffentlichkeit darzustellen und zu diskutieren.
III.2 Prozessmanagement und Begleitung:
III.2.1 Gesamtablauf:
Zum gesamten Verfahrensablauf ist ein Prozessmanagementplan zu erstellen, aus dem die einzelnen Verfahrensschritte, die jeweiligen Entscheidungspunkte (s. II.2.) sowie die bis zum jeweiligen Entscheidungspunkt erforderlichen Klärungen ersichtlich sind.
Der Plan ist öffentlich zu diskutieren, kontinuierlich fortzuschreiben und anzupassen.
III.2.2 Wissenschaftlicher Begleitkreis:
Der wissenschaftliche Begleitkreis wird von der Landesregierung eingerichtet, bestellt und – falls nötig – finanziert. Die Sitzungen des gebildeten wissenschaftlichen Begleitkreises (5 – max. 10 Personen, 3-4 Sitzungen in der Projektlaufzeit) sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer vor- und nachzubereiten.
Neben Terminabstimmung, Einladung, Durchführung und Moderation der Sitzungen sind insbesondere Dokumentation und Transfer in den öffentlichen Beteiligungsprozess sowie die Abfassung und Abstimmung von Voten (vgl. II.3) von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu übernehmen. Tagungsräume und Tagungstechnik werden vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellt.
III.2.3 Durchführung des Positionsabgleichs mit wissenschaftlicher und öffentlicher Diskussion:
Zum themenbezogenen Positionsabgleich (s. II.2.1) werden der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer neben den unter I.1. aufgeführten Gutachten die Ergebnisse eines gemeinsamen Forschungsfachgesprächs des Bundesumweltministeriums und des Bundesforschungsministeriums sowie eine Gutachtensynopse zur Verfügung gestellt.
Auf dieser Basis sind zur Projektumsetzung zu den benannten Themenfeldern und Einzelthemen Fachgespräche (Hearings, peer reviews) zum aktuellen Wissensstand mit Vertretern der Wissenschaft, der Umweltverbände, der Wirtschaftsverbände und der Fachbehörden sowie öffentliche Diskussionen zu führen.
Ob zu jedem Themenfeld ein separates Gespräch durchzuführen ist oder diese gleichzeitig mit öffentlichen Diskussionen durchzuführen sind, ist in Abhängigkeit vom Kommunikationskonzept der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers sowie vom Projektverlauf zu entscheiden.
Neben Terminabstimmung, Einladung, Durchführung und Moderation sind insbesondere Dokumentation und Transfer in den öffentlichen Beteiligungsprozess von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu übernehmen.
Für öffentliche Veranstaltungen ist jeweils ein individuelles Veranstaltungskonzept zu entwickeln und mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Tagungsräume und Tagungstechnik können vom Auftraggeber nur bei einer begrenzten Teilnehmerzahl (bis zu 50) kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Sofern nach Auffassung der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers Tagungsgetränke und/oder Catering erforderlich erscheinen, ist dies zu beschreiben und von der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer zu übernehmen.
Ebenfalls sind die im Zusammenhang mit Vorhaben der tiefen Geothermie relevanten Fragestellungen (Unterschiede und Gemeinsamkeiten sowie Lösungsansätze) im Rahmen des Prozesses zu diskutieren.
III.3 Ergänzende Anforderungen zur Diskussion der Themenfelder sowie zur Dokumentation des Handlungsbedarfs:
Eine abweichende Zuordnung der Einzelthemen zu Themenfeldern ist möglich. Weitere im Rahmen des Dialogprozesses eingehende Anregungen für diskussionsbedürftige Einzelthemen sind aufzunehmen und soweit wie möglich den Themenfeldern zuzuordnen.Die in den Gutachten beschriebenen offenen Fragen sowie weitere im Dialogprozess identifizierte offene Fragen sind den jeweiligen Themenfeldern zuzuordnen.
Für den Einstieg in die Diskussionen zu den verschiedenen Themenfeldern und den Transfer des aktuellen Wissensstands hat die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ein geeignetes Format vorzuschlagen. Dies kann beispielsweise in der Darstellung von Unterschieden und Gemeinsamkeiten der Gutachten, der Dokumentation von peer reviews (vgl. III.2.3) oder anderer Form erfolgen.
Der aus der wissenschaftlichen und öffentlichen Diskussion resultierende Kenntnisstand sowie abzuleitender Handlungsbedarf ist schriftlich darzustellen und ggf. nach Erkenntnisfortschritt kontinuierlich fortzuschreiben (Themen- und Empfehlungspapier). Gleichzeitig ist der aktuelle Stand der Technik beim Einsatz der Fracking-Technologie in den jeweils relevanten Themenfeldern darzustellen und auch auf weitere Gewinnungstechniken und alternative Methoden sowie deren Unterschiede einzugehen. Ebenfalls sind die existierenden technischen Regeln, Normen etc. für Fracking und die bei der Aufsuchung und Gewinnung anzuwendenden Rechtsnormen und ihr Verhältnis (Hierarchie/Parallelität) zueinander sowie bestehende Zuständigkeiten der jeweiligen staatlichen Stellen und Befugnisse sonstiger Akteure (Geologischer Dienst, Verbände) darzustellen.
Mit dem Handlungsbedarf sind jeweils Anforderungen an die weitere Bearbeitung (Grundgerüst für weitere Gutachten, Initiativen, Gespräche etc.) zu skizzieren. Entsprechendes gilt für ggf. auszusprechende Empfehlungen zu Rechtsetzung auf Bundes- oder Landesebene, technischen Regelwerken, Normungsaktivitäten oder Leitfäden.
Nachfolgende Vergaben, insbesondere Leistungsbeschreibungen oder die Formulierung wissenschaftlicher Forschungsbedarfe zur Bearbeitung des weiteren kurzfristigen Handlungsbedarfs, während der Projektlaufzeit sind durch Formulierungsvorschläge für erforderliche Leistungsbeschreibungen oder Erarbeitung von Input-Papieren für nachfolgende Forschungsaktivitäten zu begleiten. Um eine umfassende Information der am Diskussionsprozess Beteiligten auch mit Blick auf nachfolgende Vergabeentscheidungen sicherzustellen, sind die darauf zielenden Diskussionen und Hintergründe im Projektinformationssystem öffentlich zu dokumentieren.
Datentransparenz/-defizite:
Soweit im jeweiligen Themenfeld relevant, ist das in den Gutachten angesprochene Thema „Datendefizite“ u.a. unter dem Aspekt zu prüfen, ob Daten tatsächlich nicht vorliegen oder aber ggf. den Genehmigungsbehörden, dem Geologischen Dienst, dem LANUV oder anderen Stellen für eine Prüfung in den berg- und wasserrechtlichen Verfahren zwar vorliegen, aber nicht öffentlich zugänglich sind.
Unter Mitwirkung der Unternehmen der gasgewinnenden Industrie (Erlaubnisinhaber in NRW) sind Möglichkeiten des Erkenntnisgewinns aus früheren Aktivitäten der Unternehmen sowie eine erweiterte Verfügbarkeit von Daten zu erörtern.
In der Öffentlichkeit besteht insbesondere der Wunsch einer uneingeschränkten Veröffentlichung von Daten, insbesondere zu Lagerstätten und eingesetzten Fluiden. Dem könnte der Schutz von Betriebsgeheimnissen entgegenstehen. Im Rahmen des Prozesses ist zu betrachten, welche Daten tatsächlich als Betriebsgeheimnisse einzustufen sind, und zu entwickeln welche Möglichkeiten bestehen, dem Interesse der Behörden und der Öffentlichkeit an einer nachvollziehbaren Prüfung der Umweltverträglichkeit (insbesondere human- und ökotoxikologische Bewertung und Dokumentation) Rechnung zu tragen.
UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung):
Zu den Themenfeldern sind jeweils (soweit relevant) geeignete Kriterien für eine UVP-Prüfung zu diskutieren und im Rahmen der Themen- und Empfehlungspapiere zu beschreiben.
Tiefe Geothermie (vgl. II):
Ferner ist in jedem Themenfeld vertieft zu diskutieren, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der Durchführung von Tiefengeothermievorhaben und Vorhaben zur Gewinnung von Erdgas bestehen und jeweils zusätzlich zu prüfen, ob valide Abgrenzungskriterien für Vorhaben der tiefen Geothermie identifiziert werden können.
Zu Beginn des Prozesses sind Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den verschiedene Techniken für die Aufsuchung und Gewinnung von Erdwärme (mit und ohne Stimulation, mit und ohne Einsatz von Chemikalien) zu betrachten. Es ist zu diskutieren, welche Aspekte zu den einzelnen Themenfeldern gemeinsam mit den Aspekten der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten betrachtet werden können und welche Aspekte zu den vg. Themenfeldern eigenständig im Rahmen des Prozesses betrachtet werden sollen. Für die einzelnen Themenfelder ist auf Grundlage der erfolgten Betrachtung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten im Prozess zu prüfen, ob valide Abgrenzungskriterien für Vorhaben der tiefen Geothermie identifiziert werden können und welcher spezifische Handlungsbedarf (offene Fragen, erforderliche Untersuchungen) hierzu besteht. Für die tiefe Geothermie ist auf Basis der Betrachtung in den einzelnen Themenfeldern sowie evtl. identifizierter Abgrenzungskriterien ein eigenständiges Themen- und Empfehlungspapier zu erarbeiten, soweit nicht Gemeinsamkeiten mit Vorhaben im Bereich unkonventioneller Erdgas-Lagerstätten vorhanden sind.
Für die übrigen Techniken für die Aufsuchung und Gewinnung von Erdwärme ist frühzeitig zu Beginn des Prozesses zu beschreiben, unter welchen Rahmenbedingungen derartige Vorhaben unabhängig vom weiteren Dialogprozess in entsprechenden Verfahren zugelassen werden können.
III.3.1 Besondere Anforderungen im Themenfeld „Geologie“:
Die Einstufung der verschiedenen Lagerstättentypen als konventionelle oder unkonventionelle Lagerstätte ist zu erläutern.
III.3.2 Besondere Anforderungen im Themenfeld „chemisches Gefährdungspo-tenzial“/Stimulation bei tiefer Geothermie Im Rahmen der Bearbeitung des Themenfeldes „Frac-Fluide“ und der Erstellung eines entsprechenden Themen- und Empfehlungspapiers, sind neben der Betrachtung der Datendefizite (vgl. III.3.) insbesondere auch Anforderungen an eine Veröffentlichung der eingesetzten Stoffe und deren human- und ökotoxikolgischen Bewertung zu diskutieren. Die Konzeption und Erarbeitung einer öffentlich zugänglichen Datenbank hierzu sind nicht Bestandteil dieses Auftrages. Die im Bereich der tiefen Geothermie bislang eingesetzten Stoffe sind getrennt darzustellen. In die Diskussionen hierzu sind Vertreter der Versicherungswirtschaft einzubeziehen.
III.3.3 Besondere Anforderungen im Themenfeld „technische Sicherheit“:
Die bisherige Sicherheitspraxis beim Fracking ist im Vergleich mit den Anforderungen der Störfallverordnung, der Vollzugshilfe zur Störfall-Verordnung des BMUB und den Technischen Regeln, Leitfäden etc. der Kommission für Anlagensicherheit bzw. ihrer Vorgängergremien darzustellen. Der Vergleich erstreckt sich dabei insbesondere auf die gestufte Sicherheitsphilosophie (Verhindern von Ereignissen, Begrenzung der Auswirkungen, Katastrophenschutz), technische Anforderungen und organisatorische Anforderungen. Unterschiede und potentielle Defizite sind aufzuzeigen.
III.3.4 Besondere Anforderungen im Themenfeld „Übergreifende Auswirkungen“:
Bisher bekannte Umweltauswirkungen bereits durchgeführter Vorhaben in Deutschland sind zu beschreiben. Vorschläge für Risiko-und Ausschlussgebiete sind zu diskutieren.
III.3.5 Besondere Anforderungen im Themenfeld „Kommunikation und Recht“:
Sofern in den übrigen Themenfeldern Vorschläge im Hinblick auf die künftige Rechtsetzung erarbeitet werden, sind diese zusammenfassend darzustellen.
Im Rahmen der Bearbeitung des Themenfeldes „Kommunikation“ ist ebenfalls ein Themen- und Empfehlungspapier zu erarbeiten, in dem auch die idealtypische Ausgestaltung einer öffentlichen (lokalen) Kommunikation zur Auswahl geeigneter Standorte skizziert wird.
Die öffentliche (lokale) Kommunikation selbst (vgl. II.2.3 und II.2.4) ist nicht Bestandteil dieses Auftrages.
III.4 Auftakt-, Zwischenbilanz- und Abschlussveranstaltung:
Es sollen 3 Großveranstaltungen durchgeführt werden.
In der Auftaktveranstaltung soll insbesondere vorgestellt werden:
— NRW-Gutachten;
— Kommunikations- und Beteiligungskonzept des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin;
— Prozessablauf nach Managementplan des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin.
Ziel der Auftaktveranstaltung ist die Information der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und der Öffentlichkeit über die beabsichtigte weitere Vorgehensweise. Ggf. kann im Anschluss an die Veranstaltung mit den relevanten Akteursgruppen ein „letter of intent“ über das weitere Vorgehen abgeschlossen/abgesprochen werden.
Die Auftaktveranstaltung soll am 29.10.2015 im Raum Münsterland stattfinden. Es wird von einer Teilnehmerzahl von ca. 1 000 Personen ausgegangen. Für die Auftaktveranstaltung wird Veranstaltungsraum und Tagungstechnik vom Auftraggeber separat beauftragt.
Für die Großveranstaltungen ist jeweils ein individuelles Veranstaltungskonzept zu entwickeln und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer sind Terminabstimmung, Einladung, Durchführung und Moderation sowie Dokumentation zu übernehmen.
Anmietung und Auswahl der Räumlichkeiten für die weiteren Großveranstaltungen ist von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu übernehmen.
Ebenso sind Tagungstechnik und Betreuung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (einschließlich Catering) von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu übernehmen.
III.5 Vertragssprache:
Das Vergabeverfahren und die anschließende Vertragsumsetzung werden in deutscher Sprache abgewickelt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-04-29. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-03-27.

Wer?
Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-03-27 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-03-27)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Öffentlichkeitsarbeit
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Öffentlichkeitsarbeit 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW
Postanschrift: Schwannstr. 3
Postleitzahl: 40476
Postort: Düsseldorf
Kontakt
Internetadresse: http://www.umwelt.nrw.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@mkulnv.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114566709 📞
Fax: +49 2114566430 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-03-27 📅
Einreichungsfrist: 2015-04-29 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-04-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 068-122203
ABl. S-Ausgabe: 68
Zusätzliche Informationen
1. Grundsätzliches zum Vergabeverfahren/Ablauf Die Leistung wird im Verhandlungsverfahren (2. Verfahrensstufe) mit vorheriger Vergabebekanntmachung (1. Verfahrensstufe) vergeben. Im Rahmen des jetzt anstehenden Teilnahmewettbewerbs (1. Verfahrensstufe – Eignungsprüfung) wählt der Auftraggeber auf Grundlage der eingereichten Teilnahmeanträge anhand der in Tz. III.2 geforderten Angaben und Nachweise zur Eignung diejenigen Bewerber aus, die er zur Verhandlung auffordert (geplante Höchstzahl der Bewerber: 3 bis maximal 5). Nach Prüfung der Teilnahmeanträge wird die Aufforderung zur Angebotsabgabe (2. Verfahrensstufe – Angebotsabgabe und Verhandlung) voraussichtlich in der 24. KW 2015 erfolgen. Die Einladungen zur Verhandlung werden voraussichtlich in der 33. KW 2015 ausgesprochen. Die Verhandlung soll in der 35. KW 2015 stattfinden. In diesem Termin soll sich mindestens die vorgesehene Projektleitung persönlich vorstellen. Aus dem Verhandlungsgespräch werden sich ggf. Anforderungen an eine Konkretisierung oder Änderung des Angebots ergeben. Der Auftragsbeginn ist für die Zeit ab spätestens Mitte Oktober beabsichtigt. 2. Auswahlkommission: Der Auftraggeber wird sich bei der Bewertung der fachlichen Inhalte der Angebote der Beratung durch eine Auswahlkommission bedienen. Die Auswahlkommission besteht aus folgenden Vertreterinnen und Vertretern mit jeweils beschriebenem empfehlendem Votum: — 3 Vertreterinnen/Vertretern des Auftraggebers mit je einem Votum; — einem Vertreter des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LA-NUV) mit einem Votum; — einem Vertreter des Geologischen Dienstes und einem Vertreter der Bergbehörde zusammen mit einem Votum; — einem Vertreter des Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e. V. mit einem Votum; — einem Vertreter des Bundesverbandes Geothermie mit einem Votum; — einem Vertreter der anerkannten Naturschutzverbände mit einem Votum sowie — einem Vertreter des Landesverbandes der Bergbaubetroffenen – NRW und einem Vertreter der Bürgerinitiativen gegen Gasbohren zusammen mit einem Votum. Die Behörden-externen Mitglieder der Auswahlkommission sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie haben diesbezüglich eine Neutralitäts- und Verschwiegenheitserklärung sowie eine Haftungserklärung im Hinblick auf evtl. spätere Schadensersatzansprüche zu unterzeichnen. Die vom Bieter bzw. der Bieterin eingereichten fachlichen Angebotsunterlagen (ohne Angebotspreise) werden den Mitgliedern der Auswahlkommission temporär zur Verfügung gestellt. Es besteht die Verpflichtung zur Vernichtung der Unterlagen nach Abschluss der Auswahlentscheidung. Die Angebotspreise gelangen nur den Vertretern des Auftraggebers zur Kenntnis. Der Auftraggeber wird das empfehlende Votum der Auswahlkommission im Rahmen der Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Angebote berücksichtigen. Eine verpflichtende Bindung an das Votum der Auswahlkommission besteht nicht, der Auftraggeber trifft die Vergabeentscheidung eigenverantwortlich. Weitere Angaben zum Projektinhalt und zum Verfahren können dem auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik „Leistungsbeschreibung“ eingestellten Dokument „Projektbeschreibung_Vergabebedingungen“ entnommen werden. 3. Nutzung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen nebst Anlagen dürfen nur zur Erstellung des Teilnahmeantrags verwendet werden. Jede Veröffentlichung oder Weitergabe (auch auszugsweise), ob vor oder nach Vertragsabschluss, ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung (vorherige Zustimmung) der ausschreibenden Stelle nicht statthaft. 4. Hinweis zu Auskünften und Fragen: Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen. Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren direkt von anderen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Auftraggebers zu erlangen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten Unternehmen/Bewerberinnen oder Bewerbern im Rahmen der Ausschreibung durch den Auftraggeber zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerberinnen oder Bewerber, die gegen diese Regelungen verstoßen, vom Verfahren auszuschließen. Die Fragen der Bewerberinnen oder Bewerber werden in angemessener Frist beantwortet und ggf. vorher gesammelt und sortiert. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Bewerberinnen oder Bewerber sind verpflichtet, sich ständig selbst über den aktuellen Stand der Fragenbeantwortung auf dem Vergabemarktplatz NRW zu informieren. Fragen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist, d. h. bis spätestens 22.4.2015 gestellt werden. Die den Bewerberinnen oder Bewerbern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Ausschreibungsunterlagen und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten. 5. Anforderungen an den Teilnahmeantrag: Der Teilnahmeantrag muss Folgendes beinhalten, wobei sich der Auftraggeber die Anforderung weiterer Angaben/Nachweise vorbehält, siehe im Einzelnen auch die „Zusammenstellung der Nachweise“ (VOL 5z EG): 1. Unterschriebener Teilnahmeantrag (Formblatt). 2. Im Übrigen die weiteren Unterlagen, Erklärungen und Nachweise entsprechend der „Zusammenstellung der Nachweise“ (VOL 5z EG). 3. Unterlagen, Erklärungen und Nachweise: Sind für bestimmte Nachweise Formblätter vorgesehen, müssen die entsprechenden Formblätter verwendet werden. Die Formblätter werden zum Ausfüllen als Datei auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik „Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente“ zur Verfügung gestellt. Die Formblätter sind an den vorgesehenen Stellen elektronisch auszufüllen. Der Text der Formblätter darf nicht abgeändert werden. Die Formblätter und Erklärungen sind an den dafür vorgesehenen Stellen rechtsverbindlich zu unterschreiben. Es sind zwingend alle aufgeführten Angaben, Nachweise und Erklärungen sowie Formblätter – soweit einschlägig – abzugeben. Fehlende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise können zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren führen. VIII. Antragsfrist und -form Der Teilnahmeantrag ist bis zum 29.4.2015, 23:59 Uhr (Ausschlussfrist), einzureichen. Der Teilnahmeantrag kann eingereicht werden entweder: — elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW (http://www.evergabe.nrw.de) oder — schriftlich in dreifacher Ausfertigung (1 Original, 2 Kopien) beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Schwannstr. 3, 40476 Düsseldorf. Der schriftliche Teilnahmeantrag ist gemäß den „Hinweisen zur Form von Teilnahmeanträgen und zu Teilnahmeunterlagen“ (VOL 4a EG) einzureichen. Die schriftlichen Antragsunterlagen sollten in kopierfähiger Form, d. h. ohne Prospekthüllen, Spiral- oder Klebebindungen usw., eingereicht werden. Bekanntmachungs-ID: CXS7YYMYYC8. Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Konzeption und Durchführung eines öffentlichen Beteiligungsprozesses für die Klärung der offenen Fragen im Zusammenhang mit der Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten.
I. Hintergrund:
Die Landesregierung NRW hat ein „Gutachten mit Risikostudie zur Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten in Nordrhein-Westfalen (NRW) und deren Auswirkungen auf den Naturhaushalt insbesondere die öffentliche Trinkwasserversorgung“ in Auftrag gegeben, das im September 2012 vorgelegt wurde.
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Hierin werden die Grundlagen der Aufsuchung, Exploration und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten sowie eine zusammenfassende Einschätzung der hierdurch möglicherweise entstehenden Gefährdungen von Schutzgütern zusammengestellt und beschrieben (https://www.umwelt.nrw.de/umweltschutz-umweltwirtschaft/umwelt-und-wasser/grundwasser/grundwasserschutz/hydraulic-fracturing-fracking/).
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Neben dem vorgenannten Gutachten liegen weitere Gutachten und Stellungnahmen zu diesem Themenkreis vor bzw. sind in absehbarer Zeit zu erwarten. Zu nennen sind insbesondere:
b. Ergebnisse des Dialogprozesses, der von der Firma Exxon Mobil beauftragt wurde (http://dialog-erdgasundfrac.de/risikostudie-fracking).
c. 3 Studien der Europäischen Kommission zum Thema „shale gas“ (Nichtkonventionelles Gas: Potenzielle Auswirkungen auf die Energiemärkte in der Europäischen Union; Klimafolgen einer etwaigen Schiefergasproduktion in der EU; Unterstützung bei der Ermittlung potenzieller Umwelt- und Gesundheitsrisiken der Gewinnung von Kohlenwasserstoffen mit Hydrofracking in Europa – http://ec.europa.eu/energy/studies/energy_de.htm).
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d. Stellungnahme des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) http://www.umweltrat.de/SharedDocs/Downloads/DE/04_Stellungnahmen/2012_2016/2013_05_AS_18_Fracking.html
e. Weiteres Gutachten des Umweltbundesamtes („Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten – Teil 2: Monitoring, Frackingchemikalien und Flowback, Klimabilanz, induzierte Seismizität, Flächenverbrauch, Auswirkungen auf die Natur“ – http://www.umweltbundesamt.de/publikationen/gutachten-2014-umweltauswirkungen-von-fracking-bei 2. UBA-Gutachten).
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f. Zwischenbericht/Progress Report der US-EPA (http://www.epa.gov/hfstudy/pdfs/hf-report20121214.pdf).
g. Studie der US-EPA-Veröffentlichung voraussichtlich 2014 (Study of the Potential Impacts of Hydraulic Fracturing on Drinking Water Resources: Progress Report (http://www.epa.gov/hydraulicfracture/ und http://www.epa.gov/hfstudy); Evaluation of Impacts to Underground Sources of Drinking Water by Hydraulic Fracturing of Coalbed Methane Reservoirs Study (2004; http://water.epa.gov/type/groundwater/uic/class2/hydraulicfracturing/wells_coalbedmethanestudy.cfm).
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h. Weitere Stellungnahmen oder Gutachten von Institutionen und Verbänden Die Ergebnisse der Gutachten bestätigen die skeptische Haltung der Landesregierung Nordrhein-Westfalens zum Einsatz dieser Technik.
Das NRW-Gutachten empfiehlt, Zulassungen für Fracking-Maßnahmen und diese vorbereitende Tätigkeiten solange nicht auszusprechen bis die umfangreich aufgeworfenen Fragen beantwortet sind.
Das Gutachten empfiehlt weiter, eine Abstimmung zwischen den Genehmigungs- und Fachbehörden mit allen Beteiligten zu den weiteren Erkundungstätigkeiten dahingehend vorzunehmen, welche Ergebnisse die Erkundungstätigkeiten letztlich liefern müssen, um die erkannten Informations- und Wissensdefizite zu beseitigen und eine ausreichende Grundlage für die Entscheidung über ggf. nachfolgende Schritte zu schaffen.
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Das Land NRW hat eine Entschließung des Bundesrates sowie einen Bundesratsbeschluss zur Änderung der UVP Bergbau initiiert. (Drs. 388/11 und 754/12).
Ferner haben das niedersächsische Wirtschaftsministerium und das niedersächsische Umweltministerium den Entwurf eines gemeinsamen Runderlasses zur Zulassung von Vorhaben zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus konventionellen Lagerstätten mittels hydraulischer Bohrlochbehandlung zur Risserzeugung in einem Verfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Frac-Behandlung-Erlass) erarbeitet.
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II. Projekt:
Mit Veröffentlichung des NRW-Gutachtens hat die Landesregierung angekündigt, einen Dialogprozess zu organisieren, in dem Genehmigungs- und Fachbehörden, Unternehmen und Wissenschaft gemeinsam mit Vertretern von Kommunen, Verbänden und Bürgerinitiativen die weiteren Schritte erörtern.
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Auch der NRW-Landtag hat u. a. feststellt, dass über Anträge auf Genehmigung von Fracking-Maßnahmen zur Gewinnung unkonventionellen Erdgases erst dann entschieden werden kann, wenn die nötige Datengrundlage zur Bewertung vorhanden ist und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu besorgen ist. In dem Beschluss des Landtages ist auch die Absicht wiedergegeben, unter Einbeziehung der Wissenschaft in einem gemeinsamen Prozess mit allen Beteiligten zu überlegen, welche konkreten Erkenntnisse die Erkundungen letztlich liefern müssen, um die Informations- und Wissensdefizite zu beseitigen und eine ausreichende Grundlage für die Entscheidung über mögliche nachfolgende Schritte zu schaffen. Dies soll in einem transparenten und breiten Prozess erfolgen. Im Dialog mit allen Beteiligten (Unternehmen, Verbänden, Behörden, Wissenschaft und den an der Thematik interessierten Bürgerinnen und Bürger) sollen unter Federführung der Wissenschaft auch Forschungsbohrungen ohne Fracking erörtert werden. In den folgenden Abschnitten II.1 bis II.2.4 werden die Überlegungen des Auftraggebers zu einem schrittweisen, durch den Dialogprozess begleiteten Vorgehen zur Klärung der offenen Fragen und zur Beseitigung der erkannten Wissens- und Informationsdefizite erläutert.
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Ziel und Inhalt des Projektes ist es, auf Basis der bisherigen Gutachten mit wissenschaftlicher und öffentlicher Diskussion entlang der identifizierten Themenfelder die aufgeworfenen Fragen zu beantworten bzw. Handlungsbedarfe, insbesondere die Notwendigkeit weiterer Gutachten, Untersuchungen und Initiativen, darzustellen.
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Hierzu sind die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Gutachten herauszuarbeiten, verbleibende offene Fragen zu identifizieren und der Sachstand in den einzelnen Themenfeldern in geeigneter Form aufzubereiten, zu diskutieren und im Rahmen des gestuften Verfahrens fortzuschreiben.
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Ebenso sind die korrespondierenden Fragestellungen für Vorhaben der tiefen Geothermie mit derselben Breite und Tiefe zu behandeln.
II.1 Themenfelder:
Entsprechend den bisherigen Vorarbeiten sowie den Untersuchungsgegenständen der bisherigen Gutachten empfiehlt sich eine Diskussion bzw. Bearbeitung durch separate Betrachtung der nachfolgenden Themenblöcke (mit der Auflistung ist keine Prioritätensetzung verbunden):
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(1) Übergeordnete Auswirkungen (u. a. Klimabilanz sowie energiepolitische und energiewirtschaftliche Aspekte, volkswirtschaftliche Betrachtung),
(2) Geologie (u. a. geologisches und hydrogeologisches System, Lagerstättengeologie),
(3) Chemisches Gefährdungspotenzial (u. a. Fracking-Fluide, Toxizität),
(4) Abwasserbehandlung und -management (u. a. Flowback, Lagerstättenwasser, Radioaktivität),
(5) technische Sicherheit (u. a. Bohrtechnik, Bohrlochintegrität und Seismizität, Sicherheit oberirdische Anlagen, Sicherheits- und Notfallmanagement),
(6) Monitoringsysteme (Wasser, Gas, Erdbeben),
(7) Übergreifende Auswirkungen von Einzelvorhaben (u. a. Flächenbedarf und Raumbedeutsamkeit, Lärm, Licht, Verkehr, Auswirkungen auf Ökosysteme),
(8) Öffentlichkeit und Recht (u. a. Kommunikation, Interessenausgleich, Umgang mit Schadensfällen).
II.2 gestuftes Verfahren:
Zu einigen der vorgenannten Themenfelder wird im Zuge der Diskussion voraussichtlich im Vordergrund stehen, dass ein Erkenntnisgewinn ggf. nur durch weitere theoretische oder praktische Forschung erzielt werden kann.
Aus diesem Grund ist für das Projekt ein gestuftes Verfahren gemäß II.2.1 bis II.2.4 vorgesehen.
Insbesondere ist öffentlich zu diskutieren welche Fragen zu den Themen in welchem Ausmaß beantwortet sein müssen, damit über Aktivitäten in einer weiteren Stufe entschieden werden kann (Meilensteine).
Unter Berücksichtigung einer im Prozess konsentierten Empfehlung (s. II.3) erfolgt an diesen Entscheidungspunkten eine Entscheidung des Auftraggebers zum nächsten Schritt. Ein automatischer Prozessablauf ist ausdrücklich ausgeschlossen.
II.2.1 Positionsabgleich durch wissenschaftliche und öffentliche Diskussion (Stufe 1):
Die verschiedenen vorliegenden Gutachten haben teilweise zu gleichen oder ähnlichen Einschätzungen und Bewertungen, teilweise aber auch zu unterschiedlichen Bewertungen aufgrund unterschiedlicher systematischer Ansätze geführt. Anstelle eines rein deskriptiven oder synoptischen Gutachtenabgleichs soll der Versuch unternommen werden, durch wissenschaftliche und öffentliche Diskussion zu gemeinsamen Sichtweisen hinsichtlich der generellen gutachterlichen Aussagen zu kommen und insbesondere eine detaillierte Aufarbeitung und Darstellung der Gemeinsamkeiten zur themenbezogenen Faktenlage und Bewertung zu erhalten.
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Dabei muss auch konkret entwickelt werden, welche offenen Fragen bestehen und wie diese beantwortet werden können bzw. welche Fragen aus einzelnen Gutachten bereits durch andere Gutachten beantwortet sind.
Es ist zu diskutieren und darzustellen welche der in den Gutachten gestellten Fragen aus welchen vorliegenden Daten und Untersuchungen beantwortet werden können.
Besondere Anforderungen zum Diskussions- und Darstellungsbedarf in einzelnen Themenfeldern sind unter III.3 festgelegt.
II.2.2. Weitere Untersuchung – Theoretische Forschung (Stufe 2):
Sofern im Prozessablauf weiterer Untersuchungs- bzw. Handlungsbedarf zu Einzelthemen identifiziert wird, sind geeignete Schritte zu einer Klärung zu skizzieren. Die Beauftragung weiterer wissenschaftlicher Forschung ist nicht Bestandteil des Prozesses und muss zusätzlich entschieden werden.
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Im Rahmen der hier zu führenden Diskussionen muss auch intensiv erörtert werden, ob und welche Möglichkeiten des Erkenntnisgewinns aus vorliegenden Bohrungen in anderen Ländern bestehen, die dortigen Ergebnisse übertragbar sind bzw. inwieweit größere oder geringere Gefährdungen bestehen und ob und wie mit „Erkundungsmaßnahmen“ und „Forschungsbohrungen“ (s. II.2.3 und II.2.4) die Erkenntnisdefizite ausgeglichen werden können.
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Ebenso ist zu diskutieren, zu welchen Themen allgemeingültige Festlegungen oder Rahmenbedingungen existieren oder geschaffen werden können bzw. für welche Fragestellungen eine standort- oder regionalspezifische Betrachtung erforderlich ist.
II.2.3. Weitere Untersuchung – praktische Forschung I – unkritische Erkundungsmaßnahmen (Stufe 3):
Im Prozess ist zu klären, welche Fragen aus gemeinsamen Aktivitäten der Firmen der gasgewinnenden Industrie (Erlaubnisinhaber in NRW) unter einem Dach und unter Federführung der Wissenschaft beantwortet werden können.
Außerdem ist zu diskutieren und festzulegen welche Maßnahmen und Anforderungen im Hinblick auf eine wissenschaftliche Federführungen erforderlich sind und wie ein entsprechender Prozess zu organisieren ist.
Hierbei ist auch zu klären, ob bzw. welche Erkundungsmaßnahmen als unkritisch angesehen werden können (z. B. seismische Untersuchungen, Flachbohrungen) und welche Anforderungen an diese sowie an die Dokumentation und Veröffentlichung der daraus zu gewinnenden Erkenntnisse zu stellen sind.
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Inhaltlich sind die spezifischen Unterschiede zwischen Kohleflözgas-Lagerstätten und Schiefergas-Lagerstätten sowie die regional unterschiedlichen geologischen Verhältnisse und unterschiedlichen Grundwasserstockwerke vertieft zu betrachten. Eine weitergehende öffentliche (lokale) Kommunikation zur Auswahl geeigneter Standorte (s.a. unter II.2.4) ist nicht Gegenstand dieser Ausschreibung. (Zur Dokumentation und Empfehlung siehe III.3.5)
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II.2.4. Weitere Untersuchung - praktische Forschung II – tiefere Erkundungsbohrungen (ohne Fracking) (Stufe 4):
In dieser Stufe ist insbesondere zu klären, wo die Grenzen des Erkenntnisgewinns bei tiefen Forschungsbohrungen liegen und welche Fragen damit geklärt werden können und welche nicht.
Es sind Kriterien zu entwickeln, wie unter dem Dach der Wissenschaft und in einer umfassenden Beteiligung insbesondere der Öffentlichkeit, der Verbände und der Fachbehörden wissenschaftlich begleitete Probebohrungen durchgeführt werden können.
Auch hier ist zu diskutieren und festzulegen welche Maßnahmen und Anforderungen im Hinblick auf ein wissenschaftliches Dach erforderlich sind und wie ein entsprechender Prozess zu organisieren ist. Allgemeine Anforderungen an entsprechende Bohrungen sowie grundlegende Empfehlungen für die Suche und Festlegung geeigneter Standorte sind zu diskutieren.
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II.3 Wissenschaftliche Begleitung:
Zur Begleitung des Prozesses wird ein wissenschaftlicher Begleitkreis eingerichtet, zu dessen Zusammensetzung alle Beteiligten bereits im Vorfeld Vorschläge machen konnten.
Aufgabe des wissenschaftlichen Begleitkreises ist insbesondere die Abfassung eines Votums zu den Projekt-Meilensteinen (vgl. II.2) als Empfehlung für die Entscheidung des Auftraggebers zur Projektfortsetzung.
Sofern im Dialog ein Konsens nicht erzielt werden kann, gibt der wissenschaftliche Begleitkreis darüber hinaus ein Votum:
a) zum weiteren Handlungsbedarf sowie
b) zur Frage welche weiteren Untersuchungen für einen Erkenntnisgewinn wesentlich sind. ab. Die Entscheidung darüber bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
II.4 Projektlaufzeit:
Das Projekt hat eine Laufzeit von 30 Monaten (2015-2018).
Wie unter II.2. bereits ausgeführt ist eine vorzeitige Projektbeendigung ausdrücklich vorbehalten.
III. Vorgesehener Leistungsinhalt:
Inhalt des Projekts ist die Zusammenstellung unterschiedlicher und gemeinsamer Sichtweisen sowie verbleibender offener Fragen zu den unter II.1. aufgeführten Themenfeldern in einem unter II.2. beschriebenen gestuften Prozess, die Durchführung eines darauf bezogenen, partizipativen öffentlichen Beteiligungsprozesses sowie die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zu den einzelnen Themenfeldern sowie deren Fortschreibung in den verschiedenen Stufen. Werden im Rahmen der Projektlaufzeit nicht alle Stufen durchlaufen (vgl. II.2) ist mindestens der erreichte Diskussionsstand darzulegen.
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Die Aufgabe der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers ist insbesondere:
— Erarbeitung eines Kommunikations- und Beteiligungskonzeptes;
— die zielgerichtete Umsetzung des unter II. beschriebenen Vorgehens;
— Feinkonzeptionierung, inhaltliche Vorbereitung, Organisation und Moderation aller partizipativen Prozessbausteine;
— neutrale Durchführung des öffentlichen Beteiligungsprozesses;
— kontinuierliche Anpassung des Kommunikations- und Beteiligungskonzeptes an die Erfordernisse des Beteiligungsprozesses und seiner Ergebnisse;
— Prozessmanagement und Prozessbegleitung;
— strukturierte Auf- und Nachbereitung und Dokumentation von Veranstaltungen und Prozessergebnissen; Projektinformationssystem;
— Erarbeitung von geeignetem Diskussions-Input für Expertenhearings (peer reviews) und öffentliche Diskussion zu den aufgeführten Themenfeldern;
— Erarbeitung von Themen- und Empfehlungspapieren (vgl. Ziff II.2.1) zu den aufgeführten Themenfeldern sowie deren Fortschreibung im gestuften Verfahren.
III.1 Kommunikations- und Beteiligungskonzept und kontinuierliche Anpassung:
Zur zielgerichteten Umsetzung des unter II beschriebenen Vorgehens hat die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer im Rahmen der späteren Angebotsphase ein Kommunikations- und Beteiligungskonzept zu erarbeiten.
Bestandteil des Konzeptes wird auch Einrichtung und Betrieb eines über das Internet öffentlich zugänglichen Projektinformationssystems sein, in dem der Dialogprozess beschrieben wird sowie alle Dokumente zur Diskussion und Dokumentation von Diskussionen und Handlungsempfehlungen aufgenommen und fortgeschrieben werden.
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Während der Projektlaufzeit soll dies im Verantwortungsbereich der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers betrieben werden. Dem Auftraggeber sind kontinuierlich, während der Projektlaufzeit unveränderliche Links zu den Inhalten für Zwecke der eigenen Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung zu stellen.
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Spätestens am Ende der Projektlaufzeit sind dem Auftraggeber mindestens die Elemente der Ergebnisdokumentation zur Übernahme in das Internetangebot der Landesregierung zu überlassen. Im Übrigen sind alle im Zusammenhang mit dem Projekt erhobenen und verarbeiteten Daten dem Auftraggeber am Ende der Projektlaufzeit zu übergeben.
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Darüber hinaus sollte im Konzept der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers auch die Notwendigkeit zur Erstellung von Printerzeugnissen (ggf. Infofolder zum Dialogprozess, Einladungsflyer, Abschlussbroschüre) beschrieben werden.
Das Kommunikations- und Beteiligungskonzept muss sich – soweit im jeweiligen Themenfeld relevant – an der gestuften Verfahrensweise (vgl. II.2) orientieren. Eine Fortschreibung des Konzeptes in Abhängigkeit vom Prozessverlauf sowie eine weitere Detaillierung für die Diskussion in den einzelnen Themenfeldern (vgl. III.2.3) ist vorzusehen. Dies beinhaltet insbesondere auch Elemente des Konfliktmanagements.
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Möglichkeiten zur Behandlung korrespondierender Fragestellungen zur tiefen Geothermie (vgl. III.2.3 und III.3) sind im Rahmen des Konzepts zu beschreiben.
Über die Notwendigkeit von Printmedien und deren Auflage wird in Abhängigkeit von der Konzeption im Zuge des Verhandlungsverfahrens entschieden.
Das nach Zuschlagserteilung erarbeitete Konzept ist im Rahmen einer Auftaktveranstaltung (s. unter III.5) der Öffentlichkeit darzustellen und zu diskutieren.
III.2 Prozessmanagement und Begleitung:
III.2.1 Gesamtablauf:
Zum gesamten Verfahrensablauf ist ein Prozessmanagementplan zu erstellen, aus dem die einzelnen Verfahrensschritte, die jeweiligen Entscheidungspunkte (s. II.2.) sowie die bis zum jeweiligen Entscheidungspunkt erforderlichen Klärungen ersichtlich sind.
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Der Plan ist öffentlich zu diskutieren, kontinuierlich fortzuschreiben und anzupassen.
III.2.2 Wissenschaftlicher Begleitkreis:
Der wissenschaftliche Begleitkreis wird von der Landesregierung eingerichtet, bestellt und – falls nötig – finanziert. Die Sitzungen des gebildeten wissenschaftlichen Begleitkreises (5 – max. 10 Personen, 3-4 Sitzungen in der Projektlaufzeit) sind von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer vor- und nachzubereiten.
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Neben Terminabstimmung, Einladung, Durchführung und Moderation der Sitzungen sind insbesondere Dokumentation und Transfer in den öffentlichen Beteiligungsprozess sowie die Abfassung und Abstimmung von Voten (vgl. II.3) von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu übernehmen. Tagungsräume und Tagungstechnik werden vom Auftraggeber kostenfrei zur Verfügung gestellt.
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III.2.3 Durchführung des Positionsabgleichs mit wissenschaftlicher und öffentlicher Diskussion:
Zum themenbezogenen Positionsabgleich (s. II.2.1) werden der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer neben den unter I.1. aufgeführten Gutachten die Ergebnisse eines gemeinsamen Forschungsfachgesprächs des Bundesumweltministeriums und des Bundesforschungsministeriums sowie eine Gutachtensynopse zur Verfügung gestellt.
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Auf dieser Basis sind zur Projektumsetzung zu den benannten Themenfeldern und Einzelthemen Fachgespräche (Hearings, peer reviews) zum aktuellen Wissensstand mit Vertretern der Wissenschaft, der Umweltverbände, der Wirtschaftsverbände und der Fachbehörden sowie öffentliche Diskussionen zu führen.
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Ob zu jedem Themenfeld ein separates Gespräch durchzuführen ist oder diese gleichzeitig mit öffentlichen Diskussionen durchzuführen sind, ist in Abhängigkeit vom Kommunikationskonzept der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers sowie vom Projektverlauf zu entscheiden.
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Neben Terminabstimmung, Einladung, Durchführung und Moderation sind insbesondere Dokumentation und Transfer in den öffentlichen Beteiligungsprozess von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu übernehmen.
Für öffentliche Veranstaltungen ist jeweils ein individuelles Veranstaltungskonzept zu entwickeln und mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Tagungsräume und Tagungstechnik können vom Auftraggeber nur bei einer begrenzten Teilnehmerzahl (bis zu 50) kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Sofern nach Auffassung der Auftragnehmerin bzw. des Auftragnehmers Tagungsgetränke und/oder Catering erforderlich erscheinen, ist dies zu beschreiben und von der Auftragnehmerin oder dem Auftragnehmer zu übernehmen.
Ebenfalls sind die im Zusammenhang mit Vorhaben der tiefen Geothermie relevanten Fragestellungen (Unterschiede und Gemeinsamkeiten sowie Lösungsansätze) im Rahmen des Prozesses zu diskutieren.
III.3 Ergänzende Anforderungen zur Diskussion der Themenfelder sowie zur Dokumentation des Handlungsbedarfs:
Eine abweichende Zuordnung der Einzelthemen zu Themenfeldern ist möglich. Weitere im Rahmen des Dialogprozesses eingehende Anregungen für diskussionsbedürftige Einzelthemen sind aufzunehmen und soweit wie möglich den Themenfeldern zuzuordnen.Die in den Gutachten beschriebenen offenen Fragen sowie weitere im Dialogprozess identifizierte offene Fragen sind den jeweiligen Themenfeldern zuzuordnen.
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Für den Einstieg in die Diskussionen zu den verschiedenen Themenfeldern und den Transfer des aktuellen Wissensstands hat die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer ein geeignetes Format vorzuschlagen. Dies kann beispielsweise in der Darstellung von Unterschieden und Gemeinsamkeiten der Gutachten, der Dokumentation von peer reviews (vgl. III.2.3) oder anderer Form erfolgen.
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Der aus der wissenschaftlichen und öffentlichen Diskussion resultierende Kenntnisstand sowie abzuleitender Handlungsbedarf ist schriftlich darzustellen und ggf. nach Erkenntnisfortschritt kontinuierlich fortzuschreiben (Themen- und Empfehlungspapier). Gleichzeitig ist der aktuelle Stand der Technik beim Einsatz der Fracking-Technologie in den jeweils relevanten Themenfeldern darzustellen und auch auf weitere Gewinnungstechniken und alternative Methoden sowie deren Unterschiede einzugehen. Ebenfalls sind die existierenden technischen Regeln, Normen etc. für Fracking und die bei der Aufsuchung und Gewinnung anzuwendenden Rechtsnormen und ihr Verhältnis (Hierarchie/Parallelität) zueinander sowie bestehende Zuständigkeiten der jeweiligen staatlichen Stellen und Befugnisse sonstiger Akteure (Geologischer Dienst, Verbände) darzustellen.
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Mit dem Handlungsbedarf sind jeweils Anforderungen an die weitere Bearbeitung (Grundgerüst für weitere Gutachten, Initiativen, Gespräche etc.) zu skizzieren. Entsprechendes gilt für ggf. auszusprechende Empfehlungen zu Rechtsetzung auf Bundes- oder Landesebene, technischen Regelwerken, Normungsaktivitäten oder Leitfäden.
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Nachfolgende Vergaben, insbesondere Leistungsbeschreibungen oder die Formulierung wissenschaftlicher Forschungsbedarfe zur Bearbeitung des weiteren kurzfristigen Handlungsbedarfs, während der Projektlaufzeit sind durch Formulierungsvorschläge für erforderliche Leistungsbeschreibungen oder Erarbeitung von Input-Papieren für nachfolgende Forschungsaktivitäten zu begleiten. Um eine umfassende Information der am Diskussionsprozess Beteiligten auch mit Blick auf nachfolgende Vergabeentscheidungen sicherzustellen, sind die darauf zielenden Diskussionen und Hintergründe im Projektinformationssystem öffentlich zu dokumentieren.
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Datentransparenz/-defizite:
Soweit im jeweiligen Themenfeld relevant, ist das in den Gutachten angesprochene Thema „Datendefizite“ u.a. unter dem Aspekt zu prüfen, ob Daten tatsächlich nicht vorliegen oder aber ggf. den Genehmigungsbehörden, dem Geologischen Dienst, dem LANUV oder anderen Stellen für eine Prüfung in den berg- und wasserrechtlichen Verfahren zwar vorliegen, aber nicht öffentlich zugänglich sind.
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Unter Mitwirkung der Unternehmen der gasgewinnenden Industrie (Erlaubnisinhaber in NRW) sind Möglichkeiten des Erkenntnisgewinns aus früheren Aktivitäten der Unternehmen sowie eine erweiterte Verfügbarkeit von Daten zu erörtern.
In der Öffentlichkeit besteht insbesondere der Wunsch einer uneingeschränkten Veröffentlichung von Daten, insbesondere zu Lagerstätten und eingesetzten Fluiden. Dem könnte der Schutz von Betriebsgeheimnissen entgegenstehen. Im Rahmen des Prozesses ist zu betrachten, welche Daten tatsächlich als Betriebsgeheimnisse einzustufen sind, und zu entwickeln welche Möglichkeiten bestehen, dem Interesse der Behörden und der Öffentlichkeit an einer nachvollziehbaren Prüfung der Umweltverträglichkeit (insbesondere human- und ökotoxikologische Bewertung und Dokumentation) Rechnung zu tragen.
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UVP (Umweltverträglichkeitsprüfung):
Zu den Themenfeldern sind jeweils (soweit relevant) geeignete Kriterien für eine UVP-Prüfung zu diskutieren und im Rahmen der Themen- und Empfehlungspapiere zu beschreiben.
Tiefe Geothermie (vgl. II):
Ferner ist in jedem Themenfeld vertieft zu diskutieren, welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen der Durchführung von Tiefengeothermievorhaben und Vorhaben zur Gewinnung von Erdgas bestehen und jeweils zusätzlich zu prüfen, ob valide Abgrenzungskriterien für Vorhaben der tiefen Geothermie identifiziert werden können.
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Zu Beginn des Prozesses sind Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen den verschiedene Techniken für die Aufsuchung und Gewinnung von Erdwärme (mit und ohne Stimulation, mit und ohne Einsatz von Chemikalien) zu betrachten. Es ist zu diskutieren, welche Aspekte zu den einzelnen Themenfeldern gemeinsam mit den Aspekten der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten betrachtet werden können und welche Aspekte zu den vg. Themenfeldern eigenständig im Rahmen des Prozesses betrachtet werden sollen. Für die einzelnen Themenfelder ist auf Grundlage der erfolgten Betrachtung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten im Prozess zu prüfen, ob valide Abgrenzungskriterien für Vorhaben der tiefen Geothermie identifiziert werden können und welcher spezifische Handlungsbedarf (offene Fragen, erforderliche Untersuchungen) hierzu besteht. Für die tiefe Geothermie ist auf Basis der Betrachtung in den einzelnen Themenfeldern sowie evtl. identifizierter Abgrenzungskriterien ein eigenständiges Themen- und Empfehlungspapier zu erarbeiten, soweit nicht Gemeinsamkeiten mit Vorhaben im Bereich unkonventioneller Erdgas-Lagerstätten vorhanden sind.
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Für die übrigen Techniken für die Aufsuchung und Gewinnung von Erdwärme ist frühzeitig zu Beginn des Prozesses zu beschreiben, unter welchen Rahmenbedingungen derartige Vorhaben unabhängig vom weiteren Dialogprozess in entsprechenden Verfahren zugelassen werden können.
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III.3.1 Besondere Anforderungen im Themenfeld „Geologie“:
Die Einstufung der verschiedenen Lagerstättentypen als konventionelle oder unkonventionelle Lagerstätte ist zu erläutern.
III.3.2 Besondere Anforderungen im Themenfeld „chemisches Gefährdungspo-tenzial“/Stimulation bei tiefer Geothermie Im Rahmen der Bearbeitung des Themenfeldes „Frac-Fluide“ und der Erstellung eines entsprechenden Themen- und Empfehlungspapiers, sind neben der Betrachtung der Datendefizite (vgl. III.3.) insbesondere auch Anforderungen an eine Veröffentlichung der eingesetzten Stoffe und deren human- und ökotoxikolgischen Bewertung zu diskutieren. Die Konzeption und Erarbeitung einer öffentlich zugänglichen Datenbank hierzu sind nicht Bestandteil dieses Auftrages. Die im Bereich der tiefen Geothermie bislang eingesetzten Stoffe sind getrennt darzustellen. In die Diskussionen hierzu sind Vertreter der Versicherungswirtschaft einzubeziehen.
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III.3.3 Besondere Anforderungen im Themenfeld „technische Sicherheit“:
Die bisherige Sicherheitspraxis beim Fracking ist im Vergleich mit den Anforderungen der Störfallverordnung, der Vollzugshilfe zur Störfall-Verordnung des BMUB und den Technischen Regeln, Leitfäden etc. der Kommission für Anlagensicherheit bzw. ihrer Vorgängergremien darzustellen. Der Vergleich erstreckt sich dabei insbesondere auf die gestufte Sicherheitsphilosophie (Verhindern von Ereignissen, Begrenzung der Auswirkungen, Katastrophenschutz), technische Anforderungen und organisatorische Anforderungen. Unterschiede und potentielle Defizite sind aufzuzeigen.
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III.3.4 Besondere Anforderungen im Themenfeld „Übergreifende Auswirkungen“:
Bisher bekannte Umweltauswirkungen bereits durchgeführter Vorhaben in Deutschland sind zu beschreiben. Vorschläge für Risiko-und Ausschlussgebiete sind zu diskutieren.
III.3.5 Besondere Anforderungen im Themenfeld „Kommunikation und Recht“:
Sofern in den übrigen Themenfeldern Vorschläge im Hinblick auf die künftige Rechtsetzung erarbeitet werden, sind diese zusammenfassend darzustellen.
Im Rahmen der Bearbeitung des Themenfeldes „Kommunikation“ ist ebenfalls ein Themen- und Empfehlungspapier zu erarbeiten, in dem auch die idealtypische Ausgestaltung einer öffentlichen (lokalen) Kommunikation zur Auswahl geeigneter Standorte skizziert wird.
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Die öffentliche (lokale) Kommunikation selbst (vgl. II.2.3 und II.2.4) ist nicht Bestandteil dieses Auftrages.
III.4 Auftakt-, Zwischenbilanz- und Abschlussveranstaltung:
Es sollen 3 Großveranstaltungen durchgeführt werden.
In der Auftaktveranstaltung soll insbesondere vorgestellt werden:
— NRW-Gutachten;
— Kommunikations- und Beteiligungskonzept des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin;
— Prozessablauf nach Managementplan des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin.
Ziel der Auftaktveranstaltung ist die Information der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und der Öffentlichkeit über die beabsichtigte weitere Vorgehensweise. Ggf. kann im Anschluss an die Veranstaltung mit den relevanten Akteursgruppen ein „letter of intent“ über das weitere Vorgehen abgeschlossen/abgesprochen werden.
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Die Auftaktveranstaltung soll am 29.10.2015 im Raum Münsterland stattfinden. Es wird von einer Teilnehmerzahl von ca. 1 000 Personen ausgegangen. Für die Auftaktveranstaltung wird Veranstaltungsraum und Tagungstechnik vom Auftraggeber separat beauftragt.
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Für die Großveranstaltungen ist jeweils ein individuelles Veranstaltungskonzept zu entwickeln und mit dem Auftraggeber abzustimmen. Von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer sind Terminabstimmung, Einladung, Durchführung und Moderation sowie Dokumentation zu übernehmen.
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Anmietung und Auswahl der Räumlichkeiten für die weiteren Großveranstaltungen ist von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu übernehmen.
Ebenso sind Tagungstechnik und Betreuung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (einschließlich Catering) von der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer zu übernehmen.
III.5 Vertragssprache:
Das Vergabeverfahren und die anschließende Vertragsumsetzung werden in deutscher Sprache abgewickelt.
Dauer: 30 Monate
Referenznummer: 15/001
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW, Schwannstr. 3, 40476 Düsseldorf.
Sonstige Angaben zum Leistungsort:
Es finden Veranstaltungen an mehreren Standorten in NRW statt.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Teilnahmewettbewerb werden natürliche und juristische Personen als Einzelunternehmen (Bewerber) oder als Zusammenschluss von natürlichen und/oder juristischen Personen als Bewerbergemeinschaften zugelassen.
Die mehrfache Teilnahme eines Unternehmens als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller so beteiligten Bewerber vom Ausschreibungsverfahren. Ein Ausschluss kann auch bei einer mehrfachen Beteiligung eines Unternehmens als Nachunternehmer/Drittunternehmen verschiedener Bewerber oder sowohl als Einzelbewerber als auch als Nachunternehmer/Drittunternehmen erfolgen, sofern der so beteiligte Bewerber auf Nachfrage nicht nachweisen kann, dass eine Beeinträchtigung des Geheimwettbewerbs infolge der mehrfachen Teilnahme ausgeschlossen ist (z. B. durch geeignete organisatorische Maßnahmen zur Verhinderung des Austauschs wettbewerbsrelevanter Informationen).
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Der Auftragnehmer können sich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen anderer Unternehmen (Drittunternehmen) bedienen. Bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs kann sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Tz.III.2.2) und/oder technische Leistungsfähigkeit (Fachkunde) (Tz.III.2.3) Dritter stützen, ohne dass diese Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind (z. B. von Nachunternehmern oder von konzernverbundenen Unternehmen). In diesem Fall hat der Bewerber die betreffenden Unternehmen mit der Bewerbung zu benennen und anzugeben, in welcher Weise er auf deren Ressourcen/Kapazitäten zurückgreift (Formblatt Bewerberstruktur). Zudem muss der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Drittunternehmens einreichen, mit dem dieses sich verpflichtet, dem Bewerber die jeweiligen Ressourcen/Kapazitäten zur Auftragsdurchführung zur Verfügung zu stellen.
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Vorzulegende Unterlagen/Nachweise:
1. Teilnahmeanträge von Bewerbergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft entsprechend den Vorgaben des „Formblatts Bewerbergemeinschaft“ benannt wurden und ein für die Vertretung der Bewerbergemeinschaft im Ausschreibungsverfahren bevollmächtigter Vertreter bestimmt wurde.
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2. Hinsichtlich der persönlichen Lage haben jeder Bewerber und bei einer Bewerbergemeinschaft jedes Mitglied dieser Gemeinschaft sowie – wenn im Folgenden ausdrücklich gefordert – auch Drittunternehmen (d. h. Unternehmen, derer sich der Auftragnehmer zur Erbringung von Leistungen nach dem Vertrag bedient bzw. auf deren Eignung sich der Bewerber in dem Teilnahmewettbewerb beruft) die folgenden Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
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2.1 Eigenerklärung nach den Landesregelungen in NRW zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption (mit Formblatt VOL 5b EG zu erklären). Die mit Formblatt VOL 5b EG abzugebende Eigenerklärung muss auch von Drittunternehmen abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt.
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2.2 Eigenerklärung zu § 16 Abs. 5 TVgG-NRW (Formblatt VOL 5d EG). Die mit Formblatt VOL 5d EG abzugebende Eigenerklärung muss auch von Drittunternehmen abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt.
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2.3 Unabhängigkeit:
Für eine glaubwürdige Umsetzung in der Öffentlichkeit muss die Bewerberin, der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft und die im Zusammenhang mit dem Projekt eingesetzten Personen Gewähr für eine unparteiische Durchführung gewährleisten.
Die Bewerberin, der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft oder die als Nachunternehmer einbezogenen Unternehmen haben diesbezüglich eine formlose Neutralitätserklärung bezüglich des zukünftig einzusetzenden Personals abzugeben.
Aus den vorgelegten Referenzen des Projektleiters bzw. der Projektleiterin dürfen sich keine Anhaltspunkte ergeben, die bei den Prozessbeteiligten bzw. in der Öffentlichkeit Zweifel an einer unparteiischen, wertneutralen und unabhängigen Aufgabenwahrnehmung begründen bzw. die Akzeptanz des Prozesses in Frage stellen könnten.
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Des Weiteren darf die Projektleiterin bzw. der Projektleiter keine geschäftlichen Beziehungen zu den in der Branche tätigen Unternehmen haben, was mit der Eigenerklärung zur Neutralität nachzuweisen ist.
Vorzulegende Nachweise:
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (VOL 5b EG): Diese Eigenerklärung muss auch von Nachunternehmerinnen und Nachunternehmern abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich die Bewerberin oder der Bewerber oder die Bieterin oder der Bieter oder die Bietergemeinschaft bei der Durchführung des Auftrags stützt.
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Diese Erklärung ist auch von allen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft abzugeben. (Mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Erklärung zur Bewerbergemeinschaft (gemäß Formblatt) (Mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen) Darstellung der Bewerberstruktur (gemäß Formblatt) (Mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen) Verpflichtungserklärung Nachunternehmer (Mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen).
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Erklärung zu § 16 Abs. 5 TVgG-NRW (VOL 5d EG): Diese Eigenerklärung muss auch von Nachunternehmerinnen und Nachunternehmern abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich die Bewerberin oder der Bewerber oder die Bieterin oder der Bieter oder die Bietergemeinschaft bei der Durchführung des Auftrags stützt.
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Teilnahmeantrag (Mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Erklärung Neutralität (Mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Jeder Bewerber, jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft und jedes Drittunternehmen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft stützt, hat hinsichtlich seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit Nachfolgendes mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen:
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Angabe der Gesamtumsätze sowie der Umsätze der Durchführung von Maßnahmen entsprechend der geforderten Leistung, jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren (mit Formblatt Umsatzentwicklung zu erklären).
Vorzulegende Nachweise:
Nachweis über den Unternehmensumsatz (gemäß Formblatt):
Diese Eigenerklärung muss auch von Nachunternehmerinnen und Nachunternehmern abgegeben werden, auf deren wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich die Bewerberin oder der Bewerber oder die Bieterin oder der Bieter oder die Bietergemeinschaft bei der Durchführung des Auftrags stützt.
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Diese Erklärung ist auch von allen Mitgliedern einer Bewerber-/Bietergemeinschaft abzugeben. (Mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Anforderungen:
Die Bewerberin oder der Bewerber muss über folgende Kenntnisse/Erfahrungen verfügen:
A. Kommunikation/Moderation:
1. Erfahrungen in der Moderation von Arbeitskreisen und Fachforen,
2. Erfahrungen in der Moderation von Großveranstaltungen,
3. Vertiefte Kenntnisse zu Kommunikationsstrategien und Erfahrungen in deren Umsetzung,
4. Fähigkeit der projektdurchführenden Person zur verhandlungssicheren Kommunikation in deutscher Sprache.
B. Mediation/Konfliktmanagement:
5. Erfahrungen in öffentlichen Beteiligungsverfahren einschließlich des Konfliktmanagements.
C. Projektsteuerung:
6. Vorhandensein von Projektinformationssystemen und geeignete Büroausstattung für den Einsatz webbasierter Austauschplattformen, sowie Erfahrungen im Einsatz von Projektinformationssystemen,
7. Erfahrungen mit der Projektsteuerung von Großprojekten mit der öffentlichen Verwaltung, Wirtschaftsunternehmen und der breiten Öffentlichkeit,
8. Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen oder Personen.
D. Fachliche Kenntnisse:
Kenntnisse zu den Gutachten und Stellungnahmen (insbesondere Tz. II.1.5, dort Ziff. I. a-f) einschließlich der relevanten Rechtsgrundlagen sowie Kenntnisse der einschlägigen technischen und technologischen Fragestellungen gemäß Tz. II.1.5, dort Ziff.II.1 einschließlich der korrespondierenden Fragestellungen im Zusammenhang mit der Erschließung geothermischer Potenziale. Die Kenntnisse müssen einen sofortigen Einstieg in die jeweiligen Diskussionen ermöglichen.
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2. Nachweis:
Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit (Fachkunde) ist von der Bewerberin oder dem Bewerber bzw. jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie etwaigen Unterauftragnehmerinnen oder Unterauftragnehmern, auf deren technische Leistungsfähigkeit sich die Bewerberin oder der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft stützt, hinsichtlich seiner technischen Leistungsfähigkeit Folgendes vorzulegen:
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2.1 Unternehmensreferenzen:
Zu den Kriterien A.2. und C. sind jeweils Referenzen der Bewerberin/des Bewerbers über die wesentlichen im Zeitraum von 12/2011 bis 03/2015 erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, der Auftraggeberin oder des Auftraggebers mit Ansprechpartner/in (gemäß Formblatt „Referenzen Unternehmen“) vorzulegen. Zum Kriterium A.2 ist zusätzlich die klassifizierte Teilnehmerzahl anzugeben (bis 40, bis 200, über 200). Zu C.6 ist zusätzlich die eingesetzte Technik zum Projektmanagement und zur Projektinformation (z. B. Software) anzugeben.
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2.2 Mitarbeiterreferenzen:
Es ist darzulegen, dass das vorgesehene Projektteam – auch bei Ausfällen – über die unter A. bis D. genannten Anforderungen an die Fachkunde verfügt. Hierzu sind die für das Projekt vorgesehenen Personen einschließlich ihrer jeweiligen Fachkunde und die von ihnen jeweils wahrzunehmenden Aufgaben bei der Leistungserbringung darzustellen und durch je mindestens eine Referenz über die wesentlichen im Zeitraum von 12/2011 bis 03/2015 erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, der Auftraggeberin oder des Auftraggebers mit Ansprechpartner/in (gemäß Formblatt „Mitarbeiterprofile“) zu belegen. Im Hinblick auf die Kriterien A. bis C. ist für die im Rahmen der Kommunikations- und Beteiligungselemente eingesetzten Personen formlos zu erklären, dass eine verhandlungssichere Kommunikation in deutscher Sprache möglich ist (zu Kriterium A.4). Die jeweilige Fachkunde der für das Projektteam vorgesehenen Personen ist wie folgt zu belegen:
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a) die Moderationstätigkeit ist nach Anzahl der Veranstaltungen und jeweiliger klassifizierter Teilnehmerzahl (bis 40, bis 200, über 200) zu differenzieren (zu Kriterium A.1 und A.2).
b) von den Personen, deren Einsatz im Themenfeld Kommunikation geplant ist, sind geeignete Nachweise über theoretische Grundlagen zu Kommunikationsstrategien sowie Nachweise zu deren praktischen Umsetzung anzugeben (zu Kriterium A.3).
c) in geeigneter Form sind theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen in Mediation und Konfliktmanagement für die damit befassten Personen anzugeben (zu Kriterium B).
d) Hinsichtlich des Projektleiters bzw. der Projektleiterin sind zusätzlich Erfahrungen in der Leitung vergleichbarer Projekte anzugeben. (zu Kriterium C.7).
e) Kenntnisse zu den Gutachten und Stellungnahmen sowie den relevanten Rechtsgrundlagen sind verbal zu beschreiben oder durch eigene Gutachten, Untersuchungen, Aufsätze, Fachveröffentlichungen mit jeweiliger Fundstelle zu belegen (zu Kriterium D).
f) Kenntnisse zur Geologie insbesondere zum tieferen geologischen Aufbau sowie zur Hydrogeologie) sind durch Gutachten, Untersuchungen, Aufsätze, Fachveröffentlichungen mit jeweiliger Fundstelle bzw. relevante praktische Projektarbeit zu belegen (zu Kriterium D).
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g) Kenntnisse zum chemischen Gefährdungspotenzial sind durch Gutachten, Untersuchungen, Aufsätze, Fachveröffentlichungen mit jeweiliger Fundstelle bzw. relevante praktische Projektarbeit zu belegen (zu Kriterium D).
h) Kenntnisse zu Abwasserbehandlung und -management sind durch Gutachten, Untersuchungen, Aufsätze, Fachveröffentlichungen mit jeweiliger Fundstelle bzw. relevante praktische Projektarbeit zu belegen (zu Kriterium D).
i) Kenntnisse zu seismische Risiken und technischen Standards (Bohrtechniken, Zementierungen, Bohrlochintegrität) sind durch Gutachten, Untersuchungen, Aufsätze, Fachveröffentlichungen mit jeweiliger Fundstelle bzw. relevante praktische Projektarbeit zu belegen (zu Kriterium D).
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j) Kenntnisse zur technischen Sicherheit sowie der bestehenden technischen Standards bei der Gewinnung von Erdgas und Erdwärme einschließlich der Anlagensicherheit sind durch Gutachten, Untersuchungen, Aufsätze, Fachveröffentlichungen mit jeweiliger Fundstelle bzw. relevante praktische Projektarbeit zu belegen (zu Kriterium D).
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k) Kenntnisse zu Monitoringsystemen sind durch Gutachten, Untersuchungen, Aufsätze, Fachveröffentlichungen mit jeweiliger Fundstelle bzw. relevante praktische Projektarbeit zu belegen (zu Kriterium D).
l) Kenntnisse zu weiteren relevanten Themenfeldern (vgl. II.1. Ziffer (1) und (7), sind nach den Einzelthemen zu beschreiben und durch Gutachten, Untersuchungen, Aufsätze, Fachveröffentlichungen mit jeweiliger Fundstelle bzw. relevante praktische Projektarbeit zu belegen (zu Kriterium D).
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m) Die Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen oder Personen (zu Kriterium C.8) sind verbal zu beschreiben.
Die vg. Anforderungen können auch durch eine oder mehrere Referenzen/Nachweise abgedeckt werden, die für mehrere Kriterien den Nachweis darstellen. Die vollständig erbrachten Leistungen, die als Referenz genutzt werden sollen, können aus einem Projekt/Vertrag stammen, das/der insgesamt noch nicht abgeschlossen oder beendet ist. Diese in sich abgeschlossenen Teilprojekte sind im Formblatt darzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, für die Bewertung der Referenzen Rücksprache bei der Referenzgeberin bzw. dem Referenzgeber zu halten.
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Fehlende Referenzen zu 3.1.1 und 3.1.2 Buchstaben a, b, d oder e führen zum Ausschluss vom Verfahren.
Vorzulegende Nachweise:
Nachweis über Referenzen (gemäß Formblatt) (Mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen) Nachweis über Mitarbeiterprofile (gemäß Formblatt) (Mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen).
Auftragsausführung
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Im Fall einer späteren Angebotsabgabe in der 2. Verfahrensstufe sind folgende Verpflichtungserklärungen nach dem Gesetz über die Sicherung von Tariftreue und Sozialstandards sowie fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen vom 10.1.2012, GV.NRW.S.17) abzugeben:
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— Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (vgl. insbesondere § 4 des Tariftreue- und Vergabegesetzes) von der Bewerberin, dem Bewerber, im Fall einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft sowie von allen Nachunternehmerinnen und Nachunternehmern;
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— soweit einschlägig – die Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (vgl. § 19 TVgG-NRW) von der Bewerberin, dem Bewerber sowie im Fall einer Bewerbergemeinschaft von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft.
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Über von der Bewerberin, dem Bewerber oder der Bewerbergemeinschaft ggf. geltend gemachte Ausnahmetatbestände entscheidet der Auftraggeber nach pflichtgemäßem Ermessen gemäß § 3 Abs. 3 der Verordnung zur Regelung von Verfahrensanforderungen in den Bereichen umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung, Berücksichtigung sozialer Kriterien und Frauenförderung sowie Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie bei der Anwendung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (Verordnung Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen -RVO TVgG- NRW) vom 7.5.2013.
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Zur Vorabinformation sind im Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik „Sonstiges“ die Verpflichtungserklärungen (Formblatt VOL 5f EG und Formblatt VOL 5i EG) sowie die Besondere Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen eingestellt.
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Verfahren
Objektive Auswahlkriterien:
Die Auswahl erfolgt unter den Gesichtspunkten der Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde anhand der gemäß Tz. III.2.1) bis III.2.3) vorgelegten Unterlagen.
Die Auswahl unter den geeigneten Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt auf Grundlage der nachfolgend dargestellten Bewertung.
Dabei werden die Nachweise und Referenzen in ihrer Gesamtheit, allerdings getrennt nach Bewerberin bzw. Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft und Projektteam, betrachtet und bewertet.
Für Unternehmensreferenzen können max. 35 Punkte erreicht werden, und zwar für das Kriterium A2 max. 15 Punkte und für das Kriterium C max. 20 Punkte.
Für vorgelegte Referenzen/Nachweise bzgl. des Projektteams können insgesamt max. 100 Punkte erreicht werden, und zwar für das Kriterium A max. 15 Punkte, für das Kriterium B max. 25 Punkte, für das Kriterium C max. 10 Punkte, für das Kriterium Da max. 10 Punkte, für die Kriterien Db-g jeweils max. 5 Punkte und für das Kriterium Dh Max. 10 Punkte:
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1. Unternehmensreferenzen:
— Referenzen zu A.2: Die vorgelegten Referenzen werden in von der Vergleichbarkeit mit den nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen hinsichtlich der Moderation von Großveranstaltungen bewertet.
Kriterien:
Anzahl und Vergleichbarkeit der Referenzen im Hinblick auf die Teilnehmerzahl der Großveranstaltungen. Bei einer Teilnehmerzahl von 200 Personen wird von einer vollständigen Vergleichbarkeit der Referenz ausgegangen, wesentlich geringere Teilnehmerzahlen führen zum Punktabzug. Der Bewerber mit der höchsten Anzahl an vergleichbaren Großveranstaltungen erhält 15 Punkte. Abweichungen in der Anzahl sowie der Teilnehmerzahl der Veranstaltungen führen zum Punktabzug.
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— Referenzen zu C. (max. 25 Punkte):
Die vorgelegten Referenzen werden in Abhängigkeit von der Vergleichbarkeit mit den nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen hinsichtlich der Projektsteuerung von Großprojekten mit der öffentlichen Verwaltung, Wirtschaftsunternehmen und der breiten Öffentlichkeit, der Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen/Personen sowie hinsichtlich des Einsatzes von Projektinformationssystemen bewertet.
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Vergleichbarkeit der Referenzen hinsichtlich der Projektgröße bzw. der Beteiligten.
Sind die Referenzen qualitativ vergleichbar, erhält der Bewerber 25 Punkte, bei Abweichungen erfolgen Punktabzüge bis zu 0 Punkten, wenn keine vergleichbaren Referenzen vorgelegt wurden.
2. Teamreferenzen/-kenntnisse:
— Referenzen zu A.(max. 15 Punkte).
Die vorgelegten Referenzen/Nachweise werden in Abhängigkeit von der Vergleichbarkeit mit den nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen hinsichtlich der Moderation von Arbeitskreisen und Fachforen sowie Großveranstaltungen und hinsichtlich der Erfahrungen/Kenntnisse zu Kommunikatonsstrategien bewertet.
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Anzahl und Vergleichbarkeit der Referenzen im Hinblick auf:
— die Teilnehmerzahl von Großveranstaltungen;
— die Zusammensetzung von Arbeitskreisen und Fachforen sowie
— den Umfang von Kommunikationsprozessen sowie
das Vorhandensein von Nachweisen über theoretische Grundlagen zu Kommunikationsstrategien.
Bei Großveranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von 200 Personen wird von einer vollständigen Vergleichbarkeit der entsprechenden Referenz ausgegangen, wesentlich geringere Teilnehmerzahlen führen zum Punktabzug. Der Bewerber mit der höchsten Anzahl an vergleichbaren Referenzen erhält 15 Punkte, bei Abweichungen erfolgen Punktabzüge bis zu 0 Punkten, wenn keine vergleichbaren Referenzen bzw. keine Nachweise über theroetische Grundlagen zu Kommunikationsstrategien vorgelegt wurden.
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— Referenzen zu B. (max. 25 Punkte):
Die vorgelegten Referenzen werden in Abhängigkeit von der Vergleichbarkeit mit den nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen hinsichtlich der Durchführung öffentlicher Beteiligungsverfahren einschließlich Konfliktmanagement bewertet.
Anzahl und Vergleichbarkeit der Referenzen, Vergleichbarkeit der Konfliktsituation.
Sind die Referenzen qualitativ vollständig vergleichbar, erhält der Bewerber 25 Punkte, bei Abweichungen erfolgen Punktabzüge bis zu 0 Punkten, wenn keine vergleichbaren Referenzen vorgelegt wurden.
— Referenzen zu C. (max. 10 Punkte):
Die vorgelegten Referenzen werden in Abhängigkeit von der Vergleichbarkeit mit den nach dem Vertrag zu erbringenden Leistungen hinsichtlich der Projektsteuerung von Großprojekten mit der öffentlichen Verwaltung, Wirtschaftsunternehmen und der breiten Öffentlichkeit , der Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen/Personen bewertet sowie hinsichtlich des Einsatzes von Projektinformationssystemen.
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Vergleichbarkeit der Referenzen hinsichtlich der Projektgröße und der Beteiligten.
Sind die Referenzen qualitativ und quantitativ vergleichbar, erhält der Bewerber 10 Punkte, bei Abweichungen erfolgen Punktabzüge bis zu 0 Punkten, wenn keine vergleichbaren Referenzen vorgelegt wurden.
— Nachweise zu D. (max. 50 Punkte):
Die Nachweise werden danach bewertet, inwieweit sie die folgenden unter Tz. III.2.3, dort unterZiff. II.1 aufgeführten Themenfelder abdecken:
a. Kenntnisse zu den Gutachten und Stellungnahmen sowie den relevanten Rechtsgrundlagen (max. 10 Punkte),
b. Kenntnisse zu seismischen Risiken und technischen Standards (Bohrtechniken, Zementierungen, Bohrlochintegrität) (max. 5 Punkte),
c. Kenntnisse zur technischen Sicherheit sowie der bestehenden technischen Standards bei der Gewinnung von Erdgas und Erdwärme einschließlich der Anlagensicherheit (max. 5 Punkte),
d. Kenntnisse zur Geologie insbesondere zum tieferen geologischen Aufbau sowie zur Hydrogeologie (max. 5 Punkte),
e. Kenntnisse zum chemischen Gefährdungspotenzial (max. 5 Punkte),
f. Kenntnisse zu Abwasserbehandlung und -management (max. 5 Punkte),
g. Kenntnisse zu Monitoringsystemen (max. 5 Punkte),
h. Kenntnisse zu weiteren relevanten Themenfeldern (vgl. II.1. Ziffer (1), (7), insbesondere des Immissionsschutzes) (max 10 Punkte).
Die Bewertung richtet sich nach der Anzahl der Nachweise und deren Übereinstimmung zu den einzelnen Themenfeldern. Der Bewerber mit der höchsten Anzahl übereinstimmender Nachweise erhält die höchste Punktzahl, bei Abweichungen erfolgen entsprechende Punktabzüge bis zu 0 Punkten, sofern keine Nachweise vorgelegt wurden.
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Die Bestplatzierten, maximal 5 Bewerberinnen oder Bewerber, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Es gelangen nur diejenigen Teilnahmeanträge in die Prüfung und Wertung, die nicht einem Ausschlusskriterium nach den Vergabevorschriften unterfallen.
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-05-05 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Frau Wender
Internetadresse: www.umwelt.nrw.de 🌏
URL der Teilnahme: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 15/001
Zusätzliche Informationen
1. Grundsätzliches zum Vergabeverfahren/Ablauf
Die Leistung wird im Verhandlungsverfahren (2. Verfahrensstufe) mit vorheriger Vergabebekanntmachung (1. Verfahrensstufe) vergeben.
Im Rahmen des jetzt anstehenden Teilnahmewettbewerbs (1. Verfahrensstufe – Eignungsprüfung) wählt der Auftraggeber auf Grundlage der eingereichten Teilnahmeanträge anhand der in Tz. III.2 geforderten Angaben und Nachweise zur Eignung diejenigen Bewerber aus, die er zur Verhandlung auffordert (geplante Höchstzahl der Bewerber: 3 bis maximal 5).
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Nach Prüfung der Teilnahmeanträge wird die Aufforderung zur Angebotsabgabe (2. Verfahrensstufe – Angebotsabgabe und Verhandlung) voraussichtlich in der 24. KW 2015 erfolgen.
Die Einladungen zur Verhandlung werden voraussichtlich in der 33. KW 2015 ausgesprochen. Die Verhandlung soll in der 35. KW 2015 stattfinden. In diesem Termin soll sich mindestens die vorgesehene Projektleitung persönlich vorstellen. Aus dem Verhandlungsgespräch werden sich ggf. Anforderungen an eine Konkretisierung oder Änderung des Angebots ergeben. Der Auftragsbeginn ist für die Zeit ab spätestens Mitte Oktober beabsichtigt.
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2. Auswahlkommission:
Der Auftraggeber wird sich bei der Bewertung der fachlichen Inhalte der Angebote der Beratung durch eine Auswahlkommission bedienen.
Die Auswahlkommission besteht aus folgenden Vertreterinnen und Vertretern mit jeweils beschriebenem empfehlendem Votum:
— 3 Vertreterinnen/Vertretern des Auftraggebers mit je einem Votum;
— einem Vertreter des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LA-NUV) mit einem Votum;
— einem Vertreter des Geologischen Dienstes und einem Vertreter der Bergbehörde zusammen mit einem Votum;
— einem Vertreter des Wirtschaftsverband Erdöl- und Erdgasgewinnung e. V. mit einem Votum;
— einem Vertreter des Bundesverbandes Geothermie mit einem Votum;
— einem Vertreter der anerkannten Naturschutzverbände mit einem Votum sowie
— einem Vertreter des Landesverbandes der Bergbaubetroffenen – NRW und einem Vertreter der Bürgerinitiativen gegen Gasbohren zusammen mit einem Votum.
Die Behörden-externen Mitglieder der Auswahlkommission sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie haben diesbezüglich eine Neutralitäts- und Verschwiegenheitserklärung sowie eine Haftungserklärung im Hinblick auf evtl. spätere Schadensersatzansprüche zu unterzeichnen.
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Die vom Bieter bzw. der Bieterin eingereichten fachlichen Angebotsunterlagen (ohne Angebotspreise) werden den Mitgliedern der Auswahlkommission temporär zur Verfügung gestellt. Es besteht die Verpflichtung zur Vernichtung der Unterlagen nach Abschluss der Auswahlentscheidung.
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Die Angebotspreise gelangen nur den Vertretern des Auftraggebers zur Kenntnis.
Der Auftraggeber wird das empfehlende Votum der Auswahlkommission im Rahmen der Prüfung der Wirtschaftlichkeit der Angebote berücksichtigen. Eine verpflichtende Bindung an das Votum der Auswahlkommission besteht nicht, der Auftraggeber trifft die Vergabeentscheidung eigenverantwortlich.
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Weitere Angaben zum Projektinhalt und zum Verfahren können dem auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik „Leistungsbeschreibung“ eingestellten Dokument „Projektbeschreibung_Vergabebedingungen“ entnommen werden.
3. Nutzung der Vergabeunterlagen:
Die Vergabeunterlagen nebst Anlagen dürfen nur zur Erstellung des Teilnahmeantrags verwendet werden. Jede Veröffentlichung oder Weitergabe (auch auszugsweise), ob vor oder nach Vertragsabschluss, ist ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung (vorherige Zustimmung) der ausschreibenden Stelle nicht statthaft.
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4. Hinweis zu Auskünften und Fragen:
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW zu stellen.
Es ist nicht gestattet, zusätzliche oder vertrauliche Informationen über das Ausschreibungsverfahren direkt von anderen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern des Auftraggebers zu erlangen. Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder allen interessierten Unternehmen/Bewerberinnen oder Bewerbern im Rahmen der Ausschreibung durch den Auftraggeber zugänglich gemacht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerberinnen oder Bewerber, die gegen diese Regelungen verstoßen, vom Verfahren auszuschließen.
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Die Fragen der Bewerberinnen oder Bewerber werden in angemessener Frist beantwortet und ggf. vorher gesammelt und sortiert. Sofern Fragen nicht bewerberspezifische Sachverhalte betreffen, werden die Fragen und Antworten in anonymisierter Form allen Bewerbern über die Kommunikationsmöglichkeit des Vergabemarktplatzes NRW zur Verfügung gestellt. Die Bewerberinnen oder Bewerber sind verpflichtet, sich ständig selbst über den aktuellen Stand der Fragenbeantwortung auf dem Vergabemarktplatz NRW zu informieren.
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Fragen müssen bis spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Bewerbungsfrist, d. h. bis spätestens 22.4.2015 gestellt werden.
Die den Bewerberinnen oder Bewerbern übermittelten anonymisierten Fragen und Antworten werden verbindlicher Teil der Ausschreibungsunterlagen und sind bei der Erstellung des Angebotes zu beachten.
5. Anforderungen an den Teilnahmeantrag:
Der Teilnahmeantrag muss Folgendes beinhalten, wobei sich der Auftraggeber die Anforderung weiterer Angaben/Nachweise vorbehält, siehe im Einzelnen auch die „Zusammenstellung der Nachweise“ (VOL 5z EG):
1. Unterschriebener Teilnahmeantrag (Formblatt).
2. Im Übrigen die weiteren Unterlagen, Erklärungen und Nachweise entsprechend der „Zusammenstellung der Nachweise“ (VOL 5z EG).
3. Unterlagen, Erklärungen und Nachweise:
Sind für bestimmte Nachweise Formblätter vorgesehen, müssen die entsprechenden Formblätter verwendet werden.
Die Formblätter werden zum Ausfüllen als Datei auf dem Vergabemarktplatz NRW unter der Rubrik „Vom Unternehmen auszufüllende Dokumente“ zur Verfügung gestellt. Die Formblätter sind an den vorgesehenen Stellen elektronisch auszufüllen.
Der Text der Formblätter darf nicht abgeändert werden.
Die Formblätter und Erklärungen sind an den dafür vorgesehenen Stellen rechtsverbindlich zu unterschreiben.
Es sind zwingend alle aufgeführten Angaben, Nachweise und Erklärungen sowie Formblätter – soweit einschlägig – abzugeben.
Fehlende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise können zum Ausschluss des Angebotes aus dem Vergabeverfahren führen.
VIII. Antragsfrist und -form
Der Teilnahmeantrag ist bis zum 29.4.2015, 23:59 Uhr (Ausschlussfrist), einzureichen.
Der Teilnahmeantrag kann eingereicht werden entweder:
— elektronisch über den Vergabemarktplatz NRW (http://www.evergabe.nrw.de) oder
— schriftlich in dreifacher Ausfertigung (1 Original, 2 Kopien) beim Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Schwannstr. 3, 40476 Düsseldorf.
Der schriftliche Teilnahmeantrag ist gemäß den „Hinweisen zur Form von Teilnahmeanträgen und zu Teilnahmeunterlagen“ (VOL 4a EG) einzureichen.
Die schriftlichen Antragsunterlagen sollten in kopierfähiger Form, d. h. ohne Prospekthüllen, Spiral- oder Klebebindungen usw., eingereicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYMYYC8.
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland – Spruchkörper Düsseldorf – über Bezirksregierung Düsseldorf
Postanschrift: Am Bonneshof 35
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@brd.nrw.de 📧
Telefon: +49 2114753131 📞
Internetadresse: http://www.brd.nrw.de/ 🌏
Fax: +49 2114753989 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW
Postanschrift: Schwannstr. 3
Postleitzahl: 40476
Telefon: +49 2114566709 📞
Internetadresse: www.umwelt.nrw.de 🌏
Fax: +49 2114566430 📠
Quelle: OJS 2015/S 068-122203 (2015-03-27)