Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit mit einem privaten Kranken-/Pflegeversicherer und Angebot von individuell zugeschnittenen Zusatzversicherungstarifen. Die Vergabe der Kooperationsvereinbarung, welche mit diesem Verfahren angestrebt wird, fällt nicht unter das Vergaberecht nach VOL/A, da diese Kooperation keinerlei Austausch von Leistungen vorsieht

AOK Bayern – Die Gesundheitskasse

Die gesetzlichen Krankenversicherungen sind rechtlich berechtigt, Kooperationen mit privaten Krankenversicherungen abzuschließen und Ergänzungstarife zum eigenen Leistungsspektrum als auch zur Pflegeversicherung anzubieten.
Die AOK Bayern beabsichtigt ihre bestehende Kooperation ab dem Jahr 2016 neu zu überdenken und neu zu vergeben.
Um eine potenzielle Kooperation zu bewerten, ist ein Kurzkonzept über eine mögliche Zusammenarbeit mit der AOK Bayern zu übersenden. Hier sollen folgende Themen durch den Bewerber beschrieben werden:
— Beschreibung der Leitlinien für eine erfolgreiche Zusammenarbeit;
— Beschreibung der auf das AOK-Zielklientel abgestimmten Produkt- und Preispolitik;
— Beschreibung der Maßnahmen, um eine positive Mitgliederentwicklung der AOK Bayern zu unterstützen;
— Beschreibung der Maßnahmen, um die Mitarbeiter der AOK Bayern auf die Kooperationsinhalten hin zu qualifizieren;
— Beschreibung des Datenmanagements und der Datensicherheit ...;
.... im Falle einer Kooperation zwischen AOK Bayern und dem Bewerber;
.... innerhalb des bietenden Unternehmens.

Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-02-17. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-01-19.

Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer?

Wie?

Wo?

Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-01-19 Auftragsbekanntmachung
2015-02-09 Ergänzende Angaben
2015-11-25 Bekanntmachung über vergebene Aufträge