Kopierpapier

Universitätsmedizin Greifswald

Die, der Comparatio Health GmbH angeschlossenen, beteiligten Kliniken führen gemeinsam ein Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Bereich Kopierpapier durch. Die Federführung hat die Universitätsmedizin Greifswald, die in ihrem Namen und im Namen der weiteren in der Bekanntmachung angegebenen öffentlichen Auftraggeber (Universitätsklinikum Regensburg, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Universitätsmedizin Göttingen) das Verfahren durchführt, damit den Ansprechpartner stellt und den Zuschlag vergeben wird.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-09-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-08-03.

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-08-03 Auftragsbekanntmachung
Auftragsbekanntmachung (2015-08-03)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kopierpapier und xerografisches Papier
Menge oder Umfang: 2 000 0002 267 000
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kopierpapier und xerografisches Papier 📦

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für ein oder mehrere Los(e)
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsmedizin Greifswald
Postanschrift: Fleischmannstraße 8
Postleitzahl: 17489
Postort: Greifswald
Kontakt
Internetadresse: http://www2.medizin.uni-greifswald.de 🌏
E-Mail: josephine.kotsch@comparatio.org 📧
Telefon: +49 3834865249 📞
Fax: +49 3834865202 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-08-03 📅
Einreichungsfrist: 2015-09-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-08-07 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 151-278268
ABl. S-Ausgabe: 151
Zusätzliche Informationen
* Die benötigten Unterlagen für das Verfahren werden Ihnen frei, direkt und vollständig elektronisch über die Bieterplattform von Healy Hudson (https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/login) zur Verfügung gestellt. Eine kostenfreie einmalige Registrierung ist hierfür notwendig. * Sie werden Ihr Angebot elektronisch im Rahmen der Bieterplattform abgeben. Hiernach generiert sich ein Mantelbogen. Dieser ist der Vergabestelle fristgerecht in einem verschlossenen Umschlag spätestens bis zum Ende der angegebenen Angebotsfrist einzureichen. Der jeweils unterschriebene Mantelbogen muss bis zum jeweils aus den Vergabeunterlagen ersichtlichen Einreichtermin per Post an folgende Adresse geschickt werden: Universitätsmedizin Greifswald -KöR, Dezernat Einkauf, Fleischmannstraße 8, 17489 Greifswald. * Nebenangebote müssen auf der hierfür vorgesehenen gesonderten Anlage abgegeben und ausdrücklich sowie offensichtlich als Nebenangebot bezeichnet werden. Die geltenden Mindestbedingungen für Nebenangebote können Sie der Leistungsbeschreibung entnehmen. * Die Nichterfüllung der als K.O.-Kriterien kenntlich gemachten Mindestbedingungen führt zwingend zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens. * Sollte es für die Auftraggeber absehbar sein, dass der Zuschlag nicht innerhalb der geplanten Bindefrist erfolgen kann, behalten sie sich vor, die im Vergabeverfahren verbliebenen Bieter zu einer Verlängerung der Bindefrist aufzufordern. * Die Bieter teilen zur Angebotsabgabe einen Ansprechpartner mit, mit denen die Auftraggeber während der Wertungsphase Kontakt aufnehmen können. * Zur Gewährleistung einer effektiven Testungsphase und der darauf beruhenden objektiven Beurteilung qualitativer Aspekte der angebotenen Produkte ist Ihre Bereitschaft zur kostenlosen Abgabe einer angemessenen Anzahl von Testprodukten erforderlich. Diese Menge steht im direkten Zusammenhang zur Gesamtabnahmemenge je Los. Jedem teilnehmenden Klinikum sind 1 % dieser angegebenen Gesamtabnahmemenge je Los kostenneutral zur Verfügug zu stellen. In der Gesamtbetrachtung aller Häuser wird jedoch eine kostenlose Testmusteranzahl von 5 % der losweise benannten Menge nicht überschritten werden. Die teilnehmenden Partnerkliniken führen die Testung der angebotenen Produkte selbständig durch. Sie treten separat in Kontakt zu den jeweiligen Bietern und fordern die entsprechenden Muster an. Eine Bereitstellung von Testprodukten vor Anforderung durch das entsprechende Klinikum ist nicht notwendig. Ein Anspruch auf Zuschlagserteilung kann aus der Aufforderung zur Abgabe bzw. Bereitstellung nicht abgeleitet werden. Muster und Proben gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. * Fragen, die dem genannten Ansprechpartner nicht elektronisch über das Fragen – Antworten – Forum bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist vorliegen, werden nicht beantwortet. Das gleiche gilt für mündliche Anfragen sowie für Anfragen, die nicht an den genannten Ansprechpartner gerichtet werden.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Wert ohne MwSt: 2 000 000 💰
2 267 000 💰
Häufigkeit der zu vergebenden Aufträge: Periodizität von 24 Monaten.
Kurze Beschreibung:
Die, der Comparatio Health GmbH angeschlossenen, beteiligten Kliniken führen gemeinsam ein Vergabeverfahren zum Abschluss einer Rahmenvereinbarung im Bereich Kopierpapier durch. Die Federführung hat die Universitätsmedizin Greifswald, die in ihrem Namen und im Namen der weiteren in der Bekanntmachung angegebenen öffentlichen Auftraggeber (Universitätsklinikum Regensburg, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Universitätsmedizin Göttingen) das Verfahren durchführt, damit den Ansprechpartner stellt und den Zuschlag vergeben wird.
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Losnummer: 1
Bezeichnung des Loses: Multifunktionspapier, DIN A5, 80 g, holzfrei-weiß
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Multifunktionspapier, DIN A4, 75 g, holzfrei-weiß
Losnummer: 3
Bezeichnung des Loses: Multifunktionspapier, DIN A4, 80 g, holzfrei-weiß
Losnummer: 4
Bezeichnung des Loses: Multifunktionspapier, DIN A4, 80 g, holzfrei-weiß, 2-fach gelocht
Losnummer: 5
Bezeichnung des Loses: Multifunktionspapier, DIN A4, 90 g, holzfrei-weiß
Losnummer: 6
Bezeichnung des Loses: Multifunktionspapier, DIN A4, 120 g, holzfrei-weiß
Losnummer: 7
Bezeichnung des Loses: Multifunktionspapier, DIN A4, 80 g, Intensiv
Losnummer: 8
Bezeichnung des Loses: Multifunktionspapier, DIN A4, 80 g, Pastell
Losnummer: 9
Bezeichnung des Loses: Multifunktionspapier, DIN A4, 160 g, Pastell
Losnummer: 10
Bezeichnung des Loses: Multifunktionspapier, DIN A3, 80 g, holzfrei-weiß
Losnummer: 11
Bezeichnung des Loses: Recyclingpapier, DIN A4, 80 g
Losnummer: 12
Bezeichnung des Loses: Recyclingpapier, DIN A4, 80 g, Farbig
Losnummer: 13
Bezeichnung des Loses: Spezialpapier, DIN A4, 160 g, holzfrei-weiß (Kopierkarton)
Es werden Varianten akzeptiert
Dauer: 48 Monate
Referenznummer: E-12/2015-2015-00510
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Regensburg, Kiel, Lübeck, Göttingen, Greifswald.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Folgende Eigenerklärungen und Nachweise werden von den Bewerbern hinsichtlich der Bestätigung ihrer Eignung verlangt:
— Erklärung Insolvenz: Ich/Wir erkläre(n), dass kein Antrag über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über mein/unser Vermögen gemäß § 13 InsO gestellt worden ist.
— Erklärung Liquidation: Ich/Wir erkläre(n), dass unser Unternehmen sich nicht in Liquidation befindet.
— Eigenerklärung zur Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben: Ich/Wir erkläre(n), dass ich meiner/wir unserer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen bin/sind.
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— Erklärung zu Vereinbarungen und abgestimmten Verhaltensweisen: Ich/Wir bestätige(n), dass meinem/unserem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und dass mit Bewerbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewähr von Vorteilen an Mitbewerber getroffen wurden und auch nicht nach Abgabe des Angebots getroffen werden.
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— Unzuverlässigkeit/Verurteilungen: Ich/ Wir bestätige(n), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig auf Grund von in § 6 IV EG VOL/A genannten Straftaten verurteilt ist. Das Verhalten einer Person schlägt dann auf das Unternehmen mit der Konsequenz, dass dessen Zuverlässigkeit nicht zweifelsohne gegeben ist, durch, wenn diese Person berechtigt ist, die Geschäfte des Unternehmens selbst verantwortlich zu führen oder wenn dieser Aufsichtspflichten obliegen, deren Verletzung eine Bestrafung nach § 130 OWiG nach sich zieht. In § 6 IV EG VOL/A werden folgende Straftaten benannt:
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a) § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches(Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
b) § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
c) § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
d) § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden,
e) § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU- Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes,
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f) Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
g) § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Gemeinschaften oder gegen Haushalte richtet, die von den Europäischen Gemeinschaften oder in deren Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
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— Zollrechtliche Verpflichtungen: Ich/Wir bestätige(n), dass ich/wir nicht gegen meine/unsere, aus den unternehmerischen Tätigkeiten entwachsenden, zollrechtlichen Verpflichtungen verstoßen habe(n).
— Antiterrorismus: Bestätigen Sie positiv, die Einhaltung der Antiterrorismusverordnungen der EG/EU (Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates vom 27. Dezember 2001 über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus/Verordnung (EU) Nr. 753/2011 des Rates vom 1. August 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan/Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen; jeweils in der aktuellen Fassung).
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— Erklärung des Bieters zur Richtigkeit seiner Angaben: Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentliche falsche Angabe bezüglich der geforderten Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von der weiteren Auftragserteilung zur Folge hat und mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabeöffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann.
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— Sitz, Rechtsform Gründungsjahr: Bitte geben Sie folgende Daten an: Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr Ihrer Gesellschaft sowie Vertretungsberechtigte.
— Handelsregisterauszug: Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir eine Eintragung ins Handelsregister oder ähnliches Verzeichnis anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union besitze(n).
— Steuerrechtliche Abgabenverpflichtung: Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir den steuerrechtlichen Abgabeverpflichtungen des jeweiligen Mitgliedslandes der Europäischen Union, in dem mein (unser)Unternehmen ansässig ist, nachgekommen bin (sind).
— Sozialversicherungsbeiträge: Ich/Wir bestätige(n), dass ich/wir die Sozialversicherungsbeiträge des jeweiligen Mitgliedslandes der Europäischen Union, in dem mein Unternehmen ansässig ist, geleistet habe(n). Sofern ein Nachunternehmer bereits bei der Angebotsabgabe bekannt ist oder bereits bekannt ist, dass der Auftrag durch Leiharbeitnehmer durchgeführt werden soll und der Nachunternehmer oder Verleiher der Arbeitskräfte benannt wird, so hat der Nachunternehmer diese Pflicht ebenfalls zu erfüllen.
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— Versicherungsschutz: Ich/ Wir bestätige(n), dass ich/wir einen ausreichenden Versicherungsschutz für die Vertragslaufzeit besitze(n).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise werden von den Bewerbern hinsichtlich der Bestätigung ihrer Eignung verlangt:
— Produkthaftung: Ich/Wir erkläre(n), dass das Unternehmen im Hinblick auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausreichend in Form einer Betriebshaftpflichtversicherung versichert ist. Die Ansprüche, welche sich entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen aus der Produkthaftung ergeben, sind damit versicherungstechnisch abgesichert. Sofern der Bieter oder Bewerber nicht selbst der Hersteller der angebotenen Produkte ist, hat er sich zu vergewissern, dass dieser die Produkthaftung im Rahmender in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltslos übernimmt und insoweit auch ausreichend versichert ist. Mindestbedingungen: Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1 000 000 EUR je Schadensfall für Sachschäden in Höhe von 3 000 000 EUR je Schadensfall und zudem für Vermögensschäden in Höhe von 100 000 EUR.
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— Umsatzmeldungen: Geben Sie bitte Ihre Umsätze der letzten drei Jahre an, untergliedert in Komplettumsatz und Umsatz mit Kliniken der Maximalversorgung.
— Umsatzmeldungen im Produktbereich: Bitte geben Sie die erzielten Umsätze der letzte drei Jahre im zu vergebenden Produktbereich an.
Mindeststandards:
— Produkthaftung: Ich/Wir erkläre(n), dass das Unternehmen im Hinblick auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ausreichend in Form einer Betriebshaftpflichtversicherung versichert ist. Die Ansprüche, welche sich entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen aus der Produkthaftung ergeben, sind damit versicherungstechnisch abgesichert. Sofern der Bieter oder Bewerber nicht selbst der Hersteller der angebotenen Produkte ist, hat er sich zu vergewissern, dass dieser die Produkthaftung im Rahmen der in Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltslos übernimmt und insoweit auch ausreichend versichert ist. Mindestbedingungen: Mindestdeckungssumme für Personenschäden in Höhe von 1 000 000 EUR je Schadensfall für Sachschäden in Höhe von 3 000 000 EUR je Schadensfall und zudem für Vermögensschäden in Höhe von 100 000 EUR.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Folgende Eigenerklärungen und Nachweise werden von den Bewerbern hinsichtlich der Bestätigung ihrer Eignung verlangt:
— Referenzkliniken: Bitte benennen Sie als Referenz Kliniken, die einen Status als Maximalversorger inne haben und die bereits im Bereich des Vergabegegenstandes in der Vergangenheit von Ihnen beliefert wurden, sowie die entsprechenden Ansprechpartner. Mindestbedingung: Es muss mindestens jeweils eine Referenz für die letzten drei Jahre angegeben werden.
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— Ansprechpartner: Bitte geben Sie den für dieses Vergabeverfahren jeweils zuständigen Ansprechpartner Ihres Unternehmens an (Name; Telefonnummer, E-Mail-Adresse).
— Qualitätsmanagementsystem: Die Angabe hinsichtlich des Bestehens eines Zertifizierten Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 und Beigabe der Zertifizierung oder die Angabe der Nutzung anderer vergleichbarer Qualitätsmanagementmodelle wird verlangt. Als gleichwertig werden Modelle angesehen, welche eine kontinuierliche Verbesserung im Fokus haben. Sofern vergleichbare Qualitätsmanagementmaßnahmen angewandt werden, sind diese zu beschreiben (nicht mehr als eine DIN A4 Seite) und in den Anlagen zu hinterlegen. Ich/Wir bestätigen, dass wir ein entsprechendes Dokument hochgeladen habe(n).
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— Umweltmanagement: Hiermit bestätige ich, dass mein betriebliches Umweltmanagementsystem den Anforderungen der ISO 14001 oder EMAS entspricht.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien:
Es werden keine Kautionen oder Sicherheiten im Hinblick auf die Auftragsausführung verlangt.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln:
Es gelten für die beteiligten Kliniken einheitlich folgende Zahlungsbedingungen:
— 21 Tage: 3 Prozent Skonto;
— 30 Tage: netto.
Maßgeblich für den Fristbeginn ist das Datum des Rechnungszugangs.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
Es wird keine Rechtsform für eine Bietergemeinschaft, an welche ggf. der Auftrag vergeben wird, gefordert.
Sonstige besondere Bedingungen:
Darlegung der besonderen Bedingungen: – Anbindung an die GSG mbH zwecks der elektronischen Bestellabwicklung: Die Bestellabwicklung für die mit dieser Ausschreibung beschafften Lieferungen ist ausschließlich über die GSG Plattform vorzunehmen. Hierzu verpflichtet sich der Auftragnehmer, innerhalb von drei Monaten nach Erteilung des Zuschlages auf eigene Kosten eine Konnektierung zu dieser Plattformvorzunehmen, sofern diese noch nicht besteht. Hierzu ist ein gesonderter Vertrag mit der GSG mbH zuschließen, dessen Inhalt dem in den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertrag entspricht. Wenn und soweit der Vertrag nicht zustande kommt, stellt das jeweilige Mitgliedshaus dem Auftragnehmer als Ausgleich für den zusätzlichen Aufwand bei der Bestellabwicklung einen Betrag von netto 3,00 Euro je Bestellung, höchstens jedoch 7 500 EUR je Kalenderjahr, in Rechnung.
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— Eingabe von Informationen zur Vertragsausführung innerhalb des Lieferantenportals der Comparatio: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bruttoumsätze sowie die Verbrauchszahlen, sofern diese im konkreten Einzelfall nachgefragt werden sollten, quartalsweise im Rahmen des dafür vorgesehenen Lieferantenportals der Comparatio zur Verfügung gestellt. Diese müssen spätestens einen Monat nach Ablauf des vorangegangenen Quartals in der definierten Form vorliegen.
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— Vornahme der Klassifizierung der Vertragsprodukte: Als Warengruppenklassifikationssystem ist grundsätzlich eCl@ss im aktuellen Majorrelease vom Auftragnehmer anzuwenden, wobei 6 Monate nach Majorreleasewechsel die aktuellen Produkte mit ihren Warengruppen als auch den entsprechenden Merkmalen an die Katalogdienstleister und die Comparatio zu liefern sind.
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— Bereitstellung von Katalogstammdaten: Die Katalogstammdaten (z. B. Lieferantenartikelnummer, Artikelkurztext, Basismengeneinheit, Bestellmengeneinheit) sind von dem Auftragnehmer über das GSG Katalogtemplate, beziehungsweise über GS1-XML CIN 2.3 bereitzustellen. Kumulativ sind ebenfalls die UPC, EAN bzw. GTIN Nummern mit anzugeben, um eine OCI Nutzung zu ermöglichen.
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— Angabe von Preisstammdaten: Als Preisstammdatenaustauschformat zwischen dem Auftragnehmer und der Comparatio Health GmbH ist zwingend das Preistemplate der Comparatio oder der GS1-XML CIN 2.3 basierte Katalog zu nutzen.
— Barcodes auf den Verpackungen: Auf den Verpackungen aufgedruckte Barcodes (1D oder 20) müssen in Abmessung, Kontrast und Druckqualität der internationalen Norm ISO/IEC 15416 in der jeweils aktuellen Fassung entsprechen und mindestens mit der Qualitätsstufe B (3) „gut“ oder höher lesbar sein.
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— Vereinbarung zur Lieferung der Vertragsprodukte: Die Lieferung der Produkte erfolgt vom Auftragnehmer auf Grundlage der Incoterms® 2010, DDP. Bei einer Neufassung der Incoterms® durch die ICC gilt die entsprechende aktualisierte Version; sollte eine aktualisierte Version nicht zur Verfügung stehen, werden die Lieferbedingungen von den Vertragsparteien neu vereinbart. Die Zurverfügungstellung erfolgt hiernach am Bestimmungsort ohne Berechnung von Nebenkosten jedweder Art (z.B. Transportversicherung, Verpackung, Frachtkosten). Der Bestimmungsort ist die jeweilige Zentrale Warenannahme des bestellenden Klinikums, es sei denn im Ausnahmefall wurde zwischen der bestellenden Klinik und dem Auftragnehmer etwas anderes vereinbart. Die Pflicht des Auftragnehmers beinhaltet auch das Abladen der Ware.
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— Informations- und Dokumentationspflichten: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle Produktveränderungen und die damit verbundenen Informationen unverzüglich den beteiligten Kliniken mitzuteilen, soweit sie für die Anwender relevant sind. Hierfür kann er das Lieferantenportal der Comparatio nutzen. Daneben sichert der Auftragnehmer auch zu, dass er die nötigen Produktschulungen und Serviceleistungen durch geschultes Fachpersonal durchführen lässt, sowie auf Anforderung durch den Auftraggeber eine notwendige Beratung der Nutzer und der Einkaufsabteilungen vornehmen wird.
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— Comparatio Bonus: Die Comparatio Health GmbH unterstützt die öffentlichen Auftraggeber und das federführende Klinikum bei der Durchführung des Vergabeverfahrens maßgeblich. Darüber hinaus verwaltet die Comparatio Health GmbH den mit Zuschlag geschlossenen Vertrag zwischen dem Auftragnehmer und den beteiligten Kliniken. Für die Verwaltung dieser Vereinbarung erhält die Comparatio von dem Lieferanten einen jährlichen Gesamtbonus in Höhe von 2 % aus dem fakturierten Nettoumsatz p. a. aller Partnerkliniken. Die Abrechnung der Boni erfolgt durch den Lieferanten halbjährlich. Sie muss spätestens bis zum 31.01. des jeweiligen Kalenderjahres für das vorangegangene zweite Halbjahr des Vorjahres bzw. bis zum 31.07. des jeweiligen Kalenderjahres für das erste Halbjahr dieses Kalenderjahres erstellt sein. Der entsprechend abgerechnete Betrag ist am 10.02. des jeweiligen Kalenderjahres für das vorangegangene zweite Halbjahr des Vorjahres bzw. am 10.08. des jeweiligen Kalenderjahres für das erste Halbjahr dieses Kalenderjahres zur Zahlung auf das Konto bei der Comparatio fällig.
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— Vereinbarung einer Vertragsstrafe: Im Falle einer durch den Auftragnehmer zu vertretenden Unterschreitung der Liefermenge für die jeweilige Lieferperiode können die beteiligten Kliniken eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % der hiervon betroffenen Nettoabrechnungssumme der Bestellmenge erheben. Gleiches gilt bei Überschreitung der Lieferfrist, sofern die Bestellmenge die geplanten Mengen aus dem Lieferplan nicht überschreiten. Die Höhe aller Vertragsstrafen ist auf 5 % der Gesamtnettoabrechnungssumme des Auftragnehmers gegenüber den beteiligten Kliniken begrenzt. Weitere vertragliche oder gesetzliche Schadenersatzansprüche der beteiligten Kliniken bleiben unberührt, auch in den Fällen, für die Vertragsstrafen vereinbart worden sind. Die Vertragsstrafen werden auf vertragliche oder gesetzliche Schadensersatzansprüche angerechnet.
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— Vereinbarung im Fall von Korruptionsfällen: Die beteiligten Kliniken sind zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn Personen oder diesen nahestehende Personen (insbesondere solche im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB) für die Vergabe dieses Auftrags oder die Vermittlung, Weitergabe und/oder Erteilung von entgeltlichen Aufträgen, die in irgendeinem Zusammenhang mit dem abzuschließenden Vertrag stehen, Geschenke oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar anbieten, versprechen oder gewähren(insbesondere §§ 333, 334, 263 StGB). Dem stehen Handlungen von Personen gleich, die von diesem beauftragt oder mit ihrem Wissen und Willen für diese tätig sind. Die Comparatio ist von den Partnerkliniken ermächtigt, die außerordentliche Kündigung zugleich im Namen der Partnerkliniken auszusprechen. Im Falle einer Kündigung hat der Auftragnehmer den beteiligten Kliniken jeglichen Schaden zu ersetzen, der den beteiligten Kliniken unmittelbar oder mittelbar durch den Verstoß gegen die vorstehende Bestimmung entsteht. Sofern die beteiligten Kliniken keinen höheren Schaden nachweisen, ist eine Pauschale in Höhe von 10 % des bis zur Kündigung erzielten Nettoauftragsvolumens, mindestens jedoch 25 000 EUR an die beteiligten Kliniken zu zahlen. Im Kündigungsfall kann der Auftragnehmer eine Vergütung nur für bereits erbrachte und nicht zurück gewährte Leistungen verlangen. Der Auftragnehmer stellt die beteiligten Kliniken von allen Ansprüchen Dritter frei, die durch das vertragswidrige Verhalten mittelbar oder unmittelbar benachteiligt worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn sich der Auftragnehmer hinsichtlich des Auftrags an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des GWB beteiligt, insbesondere eine Vereinbarung mit Dritten über die Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten, über zu fordernde Preise, über die Entrichtung einer Ausfallentschädigung (Gewinnbeteiligung oder sonstige Abgaben) sowie über die Festlegung von Preisen getroffen hat (insbesondere § 298 StGB).
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— Anwendbares Recht: Der zustande kommende Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) in dessen Anwendungsbereich.

Verfahren
Höchstzahl der Wirtschaftsteilnehmer der Rahmenvereinbarung: 4
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 4
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2015-11-30 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Schleswig-Holstein
Postanschrift: Campus Kiel: Arnold-Heller-Str. 3 Campus Lübeck: Ratzeburger Allee 160
Postort: Kiel/Lübeck
Postleitzahl: 24105/23538
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsmedizin Göttingen
Postanschrift: Robert-Koch-Straße 40
Postort: Göttingen
Postleitzahl: 37075
Name des öffentlichen Auftraggebers: Universitätsklinikum Regensburg
Postanschrift: Franz-Josef-Strauß-Allee 1
Postort: Regensburg
Postleitzahl: 93053
Kontakt
Kontaktperson: Dezernat Einkauf
Josephine Kotsch
URL der Teilnahme: http://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/login 🌏
Name: Universitätsmedizin Greifswald
Postleitzahl: 17475
Kontaktperson: Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen können ausschließlich über die Bieterplattform von Healy Hudson abgerufen werden
URL der Dokumente: http://www.bieter.ehealth-evergabe.de/portal/ 🌏
: http://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/login 🌏

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: E-12/2015-2015-00510
Zusätzliche Informationen
* Die benötigten Unterlagen für das Verfahren werden Ihnen frei, direkt und vollständig elektronisch über die Bieterplattform von Healy Hudson (https://bieter.ehealth-evergabe.de/bieter/login) zur Verfügung gestellt. Eine kostenfreie einmalige Registrierung ist hierfür notwendig.
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* Sie werden Ihr Angebot elektronisch im Rahmen der Bieterplattform abgeben. Hiernach generiert sich ein Mantelbogen. Dieser ist der Vergabestelle fristgerecht in einem verschlossenen Umschlag spätestens bis zum Ende der angegebenen Angebotsfrist einzureichen. Der jeweils unterschriebene Mantelbogen muss bis zum jeweils aus den Vergabeunterlagen ersichtlichen Einreichtermin per Post an folgende Adresse geschickt werden:
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Universitätsmedizin Greifswald -KöR,
Dezernat Einkauf,
Fleischmannstraße 8,
17489 Greifswald.
* Nebenangebote müssen auf der hierfür vorgesehenen gesonderten Anlage abgegeben und ausdrücklich sowie offensichtlich als Nebenangebot bezeichnet werden. Die geltenden Mindestbedingungen für Nebenangebote können Sie der Leistungsbeschreibung entnehmen.
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* Die Nichterfüllung der als K.O.-Kriterien kenntlich gemachten Mindestbedingungen führt zwingend zum Ausschluss des Bieters vom weiteren Verlauf des Vergabeverfahrens.
* Sollte es für die Auftraggeber absehbar sein, dass der Zuschlag nicht innerhalb der geplanten Bindefrist erfolgen kann, behalten sie sich vor, die im Vergabeverfahren verbliebenen Bieter zu einer Verlängerung der Bindefrist aufzufordern.
* Die Bieter teilen zur Angebotsabgabe einen Ansprechpartner mit, mit denen die Auftraggeber während der Wertungsphase Kontakt aufnehmen können.
* Zur Gewährleistung einer effektiven Testungsphase und der darauf beruhenden objektiven Beurteilung qualitativer Aspekte der angebotenen Produkte ist Ihre Bereitschaft zur kostenlosen Abgabe einer angemessenen Anzahl von Testprodukten erforderlich. Diese Menge steht im direkten Zusammenhang zur Gesamtabnahmemenge je Los. Jedem teilnehmenden Klinikum sind 1 % dieser angegebenen Gesamtabnahmemenge je Los kostenneutral zur Verfügug zu stellen. In der Gesamtbetrachtung aller Häuser wird jedoch eine kostenlose Testmusteranzahl von 5 % der losweise benannten Menge nicht überschritten werden. Die teilnehmenden Partnerkliniken führen die Testung der angebotenen Produkte selbständig durch. Sie treten separat in Kontakt zu den jeweiligen Bietern und fordern die entsprechenden Muster an. Eine Bereitstellung von Testprodukten vor Anforderung durch das entsprechende Klinikum ist nicht notwendig. Ein Anspruch auf Zuschlagserteilung kann aus der Aufforderung zur Abgabe bzw. Bereitstellung nicht abgeleitet werden. Muster und Proben gehen in das Eigentum des Auftraggebers über.
Mehr anzeigen
* Fragen, die dem genannten Ansprechpartner nicht elektronisch über das Fragen – Antworten – Forum bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Teilnahmefrist vorliegen, werden nicht beantwortet. Das gleiche gilt für mündliche Anfragen sowie für Anfragen, die nicht an den genannten Ansprechpartner gerichtet werden.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de 📧
Telefon: +49 3855885160 📞
Internetadresse: http://www.regierung-mv.de/cms2/Regierungsportal_prod/Regierungsprotal/de/wm 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Bieter seiner gesetzlich definierten Rügeobliegenheit laut § 107 III GWB nicht unverzüglich ab Kenntnisnahme der Tatsache, welche seiner Meinung nach einen Vergaberechtsverstoß darstellt, nachkommt. Nach § 107 III Nr. 4 GWB ist ein Nachprüfungsantrag insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Außerdem wird eindeutig auf die Fristen des § 101 a I GWB hingewiesen, welcher den Auftraggeber verpflichtet nach Versand der Vorabinformation innerhalb eines bestimmten, beschriebenen Zeitkorridors die Zuschlagserteilung zu unterlassen.
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Quelle: OJS 2015/S 151-278268 (2015-08-03)