Kundenbefragungen zur Marktforschung

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – BGW beabsichtigt Leistungen der Marktforschung und Kundenbefragung mittels Rahmenvereinbarung zu beschaffen.
Die BGW ist die gesetzliche Unfallversicherung für nichtstaatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege und damit eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Ihre gesetzlich übertragenen Aufgaben führt sie in eigener Verantwortung unter staatlicher Aufsicht durch. Die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ist die zentrale Aufgabe der BGW. Im Schadensfall sorgt die BGW für die bestmögliche medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sowie für angemessene Entschädigung. Diese Leistungen werden eng miteinander verknüpft aus einer Hand angeboten.
Für die Durchführung bei und in den Mitgliedsunternehmen sowie in den zugehörigen Branchen wird ein qualifizierter Dienstleister gesucht, der die BGW auf dem Gebiet der branchenspezifischen Kundenbefragung unterstützt. Zu den wichtigsten Zielgruppen der BGW gehören die medizinischen und pflegenden Branchen sowie der Bereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Zusätzlich werden aber auch weitere Branchen der BGW betrachtet, wie z. B. die Tierärzte oder die Friseure.
Die BGW möchte zum einen mithilfe qualitativer und quantitativer Befragungen psychologische und soziologische Phänomene erkunden und eine Vielzahl statistisch auswertbarer Daten erhalten, die sich durch einen hohen Standardisierungsgrad auszeichnen. Die jeweils zu untersuchende Stichprobe wird hierbei stets so ausgewählt, dass die Ergebnisse repräsentativ sind und auf die relevante Grundgesamtheit übertragen werden können. Die BGW erwartet vom Auftragnehmer die Unterstützung bzw. Durchführung der Definition, des Design, der Datenerhebung und -auswertung sowie der Dokumentation der Befragungen.
Die BGW erwartet für die Dauer der Durchführung dieser Rahmenvereinbarung Fachberatungsleistungen zu Themen der Marktforschung. Auf Verlangen sind dazu Workshops, Coachings oder Beratungsgespräche durchzuführen.
Für die Kundenbefragungen der BGW sind je nach Ausgangslage und Untersuchungsgegenstand qualitative und/oder quantitative Marktforschungsmethoden anzuwenden. Teil der zu vergebenen Dienstleistung ist die Beratung in Bezug auf die für das jeweilige Projekt zielführende Methodik.
In bereits durchgeführten kleineren Projekten wurden 300 positive Umfrageergebnisse erwartet, in umfangreicheren bis zu 3 000 erfolgreiche Rückmeldungen.
Die BGW erwartet, dass eigene Studios für Kundenbefragungen (z. B. für Fokusrundenbefragungen) mit der notwendigen Technik für die Durchführung ausgestattet vorhanden sind sowie dass für Telefonbefragungen ausgestattete CATI- Plätze verwendet werden.
Kundenbefragungen werden bei der BGW ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt.
Mit dieser Ausschreibung wird ein Vertragspartner gesucht, der die BGW bei Projekten der Kundenbefragung berät, begleitet und die Ergebnisse der durchgeführten Befragungen aufbereitet und auswertet. Die Zusammenarbeit wird im Wege einer Rahmenvereinbarung erfolgen, bei der die jeweiligen Kundenbefragungsprojekte im Wege des Einzelabrufs beauftragt werden. Art und Umfang der Projekte können derzeit nicht bestimmt werden.
Im Jahr 2016 plant die BGW derzeit ca. 3-5 Projekte, die voraussichtlich nacheinander abzuarbeiten sind. Im Rahmen der Verhandlungen wird ein initiales Projekt festgelegt. Ein Anspruch auf Abruf über das im Rahmen der Verhandlungen festgelegte initiale Projekt hinausgehend besteht nicht. Im Wege der Verhandlungen soll ermittelt werden, wie der Auftragnehmer der BGW zu allen Kundenbefragungen einen Full-Service zu Themen der Marktforschung anbieten kann, der sich aus ganzheitlicher Beratung und systematischer Feldforschung ergibt. Full-Service bedeutet hier sowohl die Beratung der BGW vor, während und nach dem Marktforschungsprozess als auch die systematische Gewinnung, Aufbereitung, Analyse und Interpretation der relevanten Informationen.
Kern der Vergabe bildet die Verhandlung über Art, Ablauf und Zusammenarbeit bei der Durchführung einzelner Kundenbefragungsprojekte.
Die Durchführung des Vertrages unterliegt hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen. Es handelt sich um eine dem § 80 SGB X unterliegende Auftragsdatenverarbeitung. Die Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit sind während der gesamten Laufzeit und auch nach Abschluss der Leistungen im Hinblick auf die Löschpflichten vom Auftragnehmer sicherzustellen.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2015-06-24. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2015-05-20.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2015-05-20 Auftragsbekanntmachung
2016-01-11 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2015-05-20)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken
Menge oder Umfang:
Für die folgenden Jahre wird geschätzt, dass eine Befragung pro Jahr zur strategischen Einschätzung von Kundensegmenten und strategischen BGW-Themen durchgeführt wird sowie zwei bis drei Befragungen zu operativen Themen. Ein Anspruch auf Abruf besteht nicht!
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Markt- und Wirtschaftsforschung; Umfragen und Statistiken 📦

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Postleitzahl: 22089
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: http://www.bgw-online.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@bgw-online.de 📧
Telefon: +49 40202072350 📞
Fax: +49 40202072395 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2015-05-20 📅
Einreichungsfrist: 2015-06-24 📅
Veröffentlichungsdatum: 2015-05-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2015/S 099-180107
ABl. S-Ausgabe: 99
Zusätzliche Informationen
1. Zu Ziff. IV.1.1) dieser Bekanntmachung: Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach VOF durchgeführt. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Erst Ihre erfolgreiche Auswahl nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt. 2. Sie werden gebeten, sich unter vergabestelle@bgw-online.de unter Angabe Ihrer für dieses Verfahren verbindlichen Kontaktdaten zu registrieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir ggf. weitere sachdienliche Auskünfte zum Verfahren an Sie erteilen können. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 KT vor Ablauf der unter Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung bezeichneten Frist für den Eingang von Teilnahmeanträgen lesbar bei uns eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. 3. Für diesen Teilnahmewettbewerb können Sie unter der in Nummer 2 angegebenen E-Mail-Adresse Vorlagen für die Erklärungen in Ziffer III.1.4), III.2.1) III.2.2 und III.2.3) dieser Bekanntmachung erhalten, die Sie mit Ihrer Bewerbung ausgefüllt einreichen. 4. Sollten geforderte Erklärungen/Nachweise oder Angaben fehlen, so behält sich die Auftraggeberin ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor. 5. Zu Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung: Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Nachunternehmer/Konzernunternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft diese Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen in seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziff. III.2.1), III.2.2) bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Die gem. Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für diese Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die technische Leistungsfähigkeit des Dritten/Nachunternehmers/ konzernverbundenen Unternehmens bezieht. Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber/Bieter bzw. die Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (Verpflichtungserklärung). 6. Teilnahmeanträge sind unter Beifügung sämtlicher in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise rechtzeitig in verschlossenem Umschlag bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung bezeichneten Stelle einzureichen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis: Nicht öffnen, Vergabe „Kundenbefragung und Marktforschung“ zu kennzeichnen. Ein entsprechend beschrifteter Kennzettel ist den Teilnahmeantragsunterlagen beigefügt. 7. Für dieses Verfahren ist eine voraussichtliche Angebotsfrist bis zum 30.8.2015 vorgesehen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege – BGW beabsichtigt Leistungen der Marktforschung und Kundenbefragung mittels Rahmenvereinbarung zu beschaffen.
Die BGW ist die gesetzliche Unfallversicherung für nichtstaatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege und damit eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Ihre gesetzlich übertragenen Aufgaben führt sie in eigener Verantwortung unter staatlicher Aufsicht durch. Die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren ist die zentrale Aufgabe der BGW. Im Schadensfall sorgt die BGW für die bestmögliche medizinische, berufliche und soziale Rehabilitation sowie für angemessene Entschädigung. Diese Leistungen werden eng miteinander verknüpft aus einer Hand angeboten.
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Für die Durchführung bei und in den Mitgliedsunternehmen sowie in den zugehörigen Branchen wird ein qualifizierter Dienstleister gesucht, der die BGW auf dem Gebiet der branchenspezifischen Kundenbefragung unterstützt. Zu den wichtigsten Zielgruppen der BGW gehören die medizinischen und pflegenden Branchen sowie der Bereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderungen. Zusätzlich werden aber auch weitere Branchen der BGW betrachtet, wie z. B. die Tierärzte oder die Friseure.
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Die BGW möchte zum einen mithilfe qualitativer und quantitativer Befragungen psychologische und soziologische Phänomene erkunden und eine Vielzahl statistisch auswertbarer Daten erhalten, die sich durch einen hohen Standardisierungsgrad auszeichnen. Die jeweils zu untersuchende Stichprobe wird hierbei stets so ausgewählt, dass die Ergebnisse repräsentativ sind und auf die relevante Grundgesamtheit übertragen werden können. Die BGW erwartet vom Auftragnehmer die Unterstützung bzw. Durchführung der Definition, des Design, der Datenerhebung und -auswertung sowie der Dokumentation der Befragungen.
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Die BGW erwartet für die Dauer der Durchführung dieser Rahmenvereinbarung Fachberatungsleistungen zu Themen der Marktforschung. Auf Verlangen sind dazu Workshops, Coachings oder Beratungsgespräche durchzuführen.
Für die Kundenbefragungen der BGW sind je nach Ausgangslage und Untersuchungsgegenstand qualitative und/oder quantitative Marktforschungsmethoden anzuwenden. Teil der zu vergebenen Dienstleistung ist die Beratung in Bezug auf die für das jeweilige Projekt zielführende Methodik.
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In bereits durchgeführten kleineren Projekten wurden 300 positive Umfrageergebnisse erwartet, in umfangreicheren bis zu 3 000 erfolgreiche Rückmeldungen.
Die BGW erwartet, dass eigene Studios für Kundenbefragungen (z. B. für Fokusrundenbefragungen) mit der notwendigen Technik für die Durchführung ausgestattet vorhanden sind sowie dass für Telefonbefragungen ausgestattete CATI- Plätze verwendet werden.
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Kundenbefragungen werden bei der BGW ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt.
Mit dieser Ausschreibung wird ein Vertragspartner gesucht, der die BGW bei Projekten der Kundenbefragung berät, begleitet und die Ergebnisse der durchgeführten Befragungen aufbereitet und auswertet. Die Zusammenarbeit wird im Wege einer Rahmenvereinbarung erfolgen, bei der die jeweiligen Kundenbefragungsprojekte im Wege des Einzelabrufs beauftragt werden. Art und Umfang der Projekte können derzeit nicht bestimmt werden.
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Im Jahr 2016 plant die BGW derzeit ca. 3-5 Projekte, die voraussichtlich nacheinander abzuarbeiten sind. Im Rahmen der Verhandlungen wird ein initiales Projekt festgelegt. Ein Anspruch auf Abruf über das im Rahmen der Verhandlungen festgelegte initiale Projekt hinausgehend besteht nicht. Im Wege der Verhandlungen soll ermittelt werden, wie der Auftragnehmer der BGW zu allen Kundenbefragungen einen Full-Service zu Themen der Marktforschung anbieten kann, der sich aus ganzheitlicher Beratung und systematischer Feldforschung ergibt. Full-Service bedeutet hier sowohl die Beratung der BGW vor, während und nach dem Marktforschungsprozess als auch die systematische Gewinnung, Aufbereitung, Analyse und Interpretation der relevanten Informationen.
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Kern der Vergabe bildet die Verhandlung über Art, Ablauf und Zusammenarbeit bei der Durchführung einzelner Kundenbefragungsprojekte.
Die Durchführung des Vertrages unterliegt hohen datenschutzrechtlichen Anforderungen. Es handelt sich um eine dem § 80 SGB X unterliegende Auftragsdatenverarbeitung. Die Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit sind während der gesamten Laufzeit und auch nach Abschluss der Leistungen im Hinblick auf die Löschpflichten vom Auftragnehmer sicherzustellen.
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Zahl der möglichen Verlängerungen: 2
Zeitlicher Rahmen für nachfolgende Aufträge: 12 Monate
Dauer: 24 Monate
Referenznummer: 2015/01
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesweit.

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Ausländische Bewerber haben für die hier geforderten Nachweise vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
1. Angabe des Namens bzw. der Firma/Bezeichnung des Bewerbers. Der Bewerber hat einen für das Verfahren zuständigen Ansprechpartner nebst Stellvertreter mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer anzugeben.
2. Einreichung einer selbst zu erstellenden Unterlage für eine Beschreibung Ihres Unternehmens bzw. Ihrer Unternehmen. Wir gehen davon aus, dass für eine kurze prägnante Beschreibung Ihrer Struktur, Gründung, Niederlassung(en) in Deutschland, verbundener Unternehmen und Ihres Leistungsportfolios drei Seiten ausreichen.
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3. Sofern Sie als Bewerbergemeinschaft teilnehmen, ist eine von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterschriebene Erklärung einzureichen, in der alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft namentlich benannt werden und erklären, dass das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bewerbergemeinschaft gegenüber der BGW rechtsverbindlich vertritt, dies schließt Erklärungen im Vergabeverfahren ein, dass das in der Erklärung bezeichnete geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung Zahlungen entgegenzunehmen und sich die Mitglieder im Fall der Auswahl für die Aufforderung zur Angebotsabgabe zu einer Bietergemeinschaft und im Auftragsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenschließen und als Gesamtschuldner haften.
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4. Auszug (Kopie) aus dem Handelsregister bzw. Berufsregister, soweit der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft dort eingetragen ist oder vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens, jeweils nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge.
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5. Eigenerklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares, gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, und sich Ihr Unter-nehmen nicht in Liquidation befindet.
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6. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 4 Abs. 9 VOF vorliegen. Soweit Tatbestände nach den vorgenannten Vorschriften beim Bewerber/Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorliegen, sind dazu nähere Angaben zu machen, um der BGW eine Entscheidung über den Ausschluss zu ermöglichen.
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7. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 i. V. m. § 8 Abs. 1 Nr. 2, §§ 9 bis 11 des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes, § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b oder 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vor und/oder wir sind gem. § 266a Abs. 1 bis 4 des Strafgesetzbuches und/oder § 21 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden oder gem. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 des Arbeitnehmerentsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens EUR 2.500 belegt worden, soweit diese Vorschriften jeweils anwendbar sind
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8. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen im Sinne des § 4 Abs. 6 VOF vor, z. B. Bildung krimineller Vereinigungen (§ 129 StGB), Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB), kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland (§ 129b StGB), Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte (§ 261 StGB), Betrug, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG und in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 263 StGB), Subventionsbetrug, soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG und in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 264 StGB), Bestechung (§ 334 StGB), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Absatz 2 Nummer 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationen Strafgerichtshofes, Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten. Sofern ein Ausschlussgrund oder mehrere der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegen, machen wir hierzu nähere Angaben, um der BGW die Prüfung der Eignung, insbesondere der Zuverlässigkeit und eine Entscheidung über die Eignung zu ermöglichen.
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9. Wir erklären, dass wir unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit wir der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt haben. Falls unser Angebot in die engere Wahl kommt, werden wir auf Verlangen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen und – sofern wir beitragspflichtig sind – eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse beibringen.
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10. Eigenerklärung über die Sicherstellung der besonderen Bedingungen für die Auftragsdurchführung wie sie in Ziffer III.1.4) dieser Bekanntmachung aufgeführt sind.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Ausländische Bewerber haben für die hier geforderten Nachweise vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
1. Eigenerklärung, dass für Ihr Unternehmen eine ungekündigte Haftpflichtversicherung mit Deckungssummen in Höhe von 500 000 EUR für Personenschäden sowie in Höhe von jeweils 500 000 EUR für Vermögens- und Sachschäden besteht. Fügen Sie eine Kopie der Versicherungsbestätigung bei. Für den Fall, dass die vorgenannte Haftpflicht noch nicht oder nicht in der geforderten Höhe besteht, verpflichten Sie sich, im Falle der Auftragserteilung eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit mindestens den vorgenannten Deckungssummen unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Werktagen nach Zuschlagserteilung, abzuschließen und eine Kopie der Versicherungspolice unverzüglich an die BGW zu übersenden. Erklären Sie zudem, dass Sie sich verpflichten, den Versicherungsschutz bis zum Ende der Laufzeit der vertraglichen Vereinbarung aufrechtzuerhalten.
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2. Angaben zu dem Jahresgesamtumsatz des Bewerbers (gemeint ist das konkrete in der Bewerbung genannte Unternehmen) in EUR (netto) jeweils für die Geschäftsjahre 2012, 2013 und 2014 sowie Angaben zu dem Jahresumsatz des Bewerberunternehmens in EUR (netto) jeweils für die Geschäftsjahre 2012, 2013 und 2014 mit Leistungen, die mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind Beratungen in der Marktforschung und Durchführung von Befragungen. Die Angaben zum Jahresumsatz müssen sich dabei auf das in dieser Vergabe bewerbende Unternehmen, nicht auf den gesamten Konzern beziehen.
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3. Angabe zur Anzahl der festangestellten Mitarbeiter in den Geschäftsjahren 2012, 2013 und 2014 bezogen auf die mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind Beratungen in der Marktforschung und Durchführung von Befragungen. Für die Beteiligung am Vergabeverfahren ist eine Mindestanzahl an festangestellten Mitarbeitern, die aktiv an Leistungen, die mit dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbar sind, von durchschnittlich 10 festangestellten Mitarbeitern in den Geschäftsjahren 2012, 2013 und 2014 nachzuweisen.
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Technische und berufliche Fähigkeiten:
Ausländische Bewerber haben, soweit erforderlich, für die hier geforderten Nachweise vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen. Die Gleichwertigkeit ist mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
1. Erklärung des Bewerbers, dass der hier ausgeschriebene Leistungsgegenstand als Full-Service erbracht wird. Full-Service bedeutet hier sowohl die Beratung der BGW vor, während und nach dem Marktforschungsprozess als auch die systematische Gewinnung, Aufbereitung, Analyse und Interpretation der relevanten Kundeninformationen.
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2. Schriftliche Erklärung, dass der Bewerber bereit ist, die ausgeschriebenen Leistungen bei Bedarf in den bundesweiten Standorten der BGW, bei der zu untersuchenden Zielgruppe direkt, beim Auftragnehmer oder an einem neutralen Ort (z. B. Hotel) durchzuführen.
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3. Schriftliche Erklärung, dass die gesetzlichen datenschutzrechtlichen Auflagen für die Auftragsdatenverarbeitung für die Übermittlung, Speicherung, Verarbeitung und Löschung der Auftragsdaten eingehalten werden. Die Einhaltung der Regelungen kann durch eine Datenschutzzertifizierung oder ein Datenschutzaudit nachgewiesen werden. Anerkannt werden die Datenschutzzertifikate des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) in Kiel sowie die Datenschutzzertifikate der Datenschutz-Aufsichtsbehörden, sowie die Zertifikate von EuroPriSe GmbH. Sollte ein Nachweis nicht vorliegen, werden die Mindestanforderungen der IT-Sicherheitsmaßnahmen durch den Datensicherheitsbeauftragten der BGW überprüft.
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4. Angabe der Anzahl der in den Geschäftsjahren 2010-2014 durchgeführten dem hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbarer Projekte in den Branchen:
a. Medizin (Human, Zahn, Therapeutische Praxen, Pharmazie, Kliniken, Pflegedienste),
b. Beauty und Wellness, Friseure,
c. berufliche Rehabilitation, Werkstätten (behinderte Menschen),
d. Kinderbetreuung.
Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind Beratungen in der qualitativen und quantitativen Marktforschung und Durchführung von Befragungen. Die Branchen werden alle gleich gewichtet und die Punkte pro Branche vergeben, die Summe durch vier geteilt und ggf. aufgerundet. Dabei werden pro Branche maximal 10 Projekte berücksichtigt. (Wichtung 20 von 100)
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5. Referenzen in Form von Eigenerklärungen zu vergleichbaren Leistungen aus den Jahren 2011, 2012, 2013, 2014, die der Bewerber beziehungsweise die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft vollständig oder überwiegend erbracht haben. Für die Teilnahme am Verfahren sind als Mindestanforderung drei nach Art und Umfang mit den hier zur Vergabe anstehenden Leistungen vergleichbare Referenzen nachzuweisen. Vergleichbare Leistungen in diesem Sinne sind Beratungen in der Marktforschung und Durchführung von Befragungen. Es wird je eine Referenz zu einer Telefoninterview-Befragung, zu einer Online-Befragung und zu einer Fokusrunden-Befragung als Mindestanforderung erwartet.
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Wir gehen davon aus, dass für eine kurze prägnante Beschreibung der einzelnen Referenz drei Seiten ausreichen.
a. Für die Referenz zu Telefoninterview-Befragung machen Sie bitte folgende Angaben (Wichtung 30 von 100):
i. Bezeichnung des Projektes.
ii. Beschreibung der erbrachten Leistungen und Aufgaben sowie der thematischen Schwerpunkte im Referenzprojekt mit Darstellung der Vergleichbarkeit in Bezug auf die hier gem. Ziff. II.1.5) dieser Bekanntmachung beschriebenen Leistungen.
iii. Benennung der Anzahl der Personentage im Referenzprojekt gesamt und Angabe des Eigenanteils sofern Leistungen von Dritten durchgeführt wurden,
oder
Gesamtauftragswert in EUR (netto).
iv. Erläuterung des Beratungsansatzes und Ableitungen für das weitere Vorgehen.
v. Erläuterung des Projektvorgehens hinsichtlich Definition, Design, Datenerhebung, Datenauswertung und Dokumentation.
vi. Erläuterung der Werkzeuge und ihrer Nutzung zur Datenauswertung im Referenzprojekt hinsichtlich der Art der Werkzeuge, Prozess der Datenerzeugung und Bereitstellungsvorgehen für den Kunden.
vii. Branche des Referenzprojektes.
viii. Leistungszeitraum.
ix. Auftraggeber des Referenzprojektes.
x. Kurze Beschreibung der Zusammensetzung des Teams hinsichtlich der Rollen unter Angabe von Mitarbeiterwechseln während des Projektes.
b. Für die Referenz zu Onlinebefragungen machen Sie bitte folgende Angaben (Wichtung 18 von 100):
c. Für die Referenz zu Fokusrundenbefragungen machen Sie bitte folgende Angaben (Wichtung 32 von 100):
vii. Beschreibung der Räumlichkeiten für die Durchführung der Fokusrundenbefragung, hinsichtlich der eingesetzten Werkzeuge und der Barrierefreiheit.
viii. Branche des Referenzprojektes.
ix. Leistungszeitraum.
x. Auftraggeber des Referenzprojektes.
xi. Kurze Beschreibung der Zusammensetzung des Teams hinsichtlich der Rollen unter Angabe von Mitarbeiterwechseln während des Projektes.
Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages stimmt der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft einer Nachfrage beim Referenzgeber ausdrücklich zu.
Auftragsausführung
Geforderte Kautionen und Garantien: Keine.
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Die Bedingungen werden Gegenstand der Verhandlungen.
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerische Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter.
Sonstige besondere Bedingungen:
Mit der Teilnahme am Verfahren durch Abgabe eines Teilnahmeantrages erklärt sich der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit folgenden Bedingungen einverstanden.
— Abschluss einer Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung zur Sicherstellung des Datenschutzes, der Datensicherheit und der Vertraulichkeit zwischen den Vertragsparteien.
— Einhaltung der Anforderungen der Auftragsdatenverarbeitung gemäß § 11 BDSG und § 80 SGB X für die gesamte Dauer der Vertragsdurchführung inkl. der Löschverpflichtungen.
— Einverständniserklärung, dass die BGW die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von vorzulegenden Belegen prüfen kann. Die Belege müssen mindestens enthalten: die Namen der für die Auftragserfüllung eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer, die im Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten Arbeitsstunden sowie die an die gewerblichen Arbeitnehmer gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne Zuschläge. Wir verpflichten uns, Löhne und Gehälter – auch ausländischer Beschäftigter, sofern dies die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen – mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten und auf Anforderung der BGW vorzulegen. Die BGW weist darauf hin, dass sie vor Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz einholen wird.
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— Die Durchführung sämtlicher Kommunikation mit der BGW und im Rahmen der Kundenbefragung erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Namen und berufliche Qualifikationen des Personals

Verfahren
Laufzeit der Rahmenvereinbarung in Jahren: 2
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 8
Objektive Auswahlkriterien:
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach folgendem System:
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien gem. Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung und auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung.
2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen und Erfüllung der Mindestanforderungen.
3. Prüfung der persönlichen Lage, der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen Leistungsfähigkeit des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft, gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung. Sollten danach mehr als 8 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird die BGW die Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen.
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Zur Ermittlung dieser Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften wird die BGW die vom Bewerber bzw. von der Bewerbergemeinschaft zu Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise bewerten und dabei folgende objektive Kriterien anwenden:
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a. Bewertung der gem. Ziff. III.2.3) Nr. 4 angegebenen Projektzahlen. Die Angaben gehen mit insgesamt 20 von 100 in die Wertung ein. Die Einzelheiten der Bepunktung entnehmen Sie Ziff. III.2.3) dort Nr. 4.
b. Bewertung der gem. Ziff. III.2.3) Nr. 5 angegebenen Referenzprojekte im Hinblick auf die Vergleichbarkeit zum hier ausgeschriebenen Leistungsgegenstand. Die Referenz zur Telefoninterview-Befragung geht insgesamt mit 30 von 100, die Referenz zur Online-Befragung mit ins-gesamt 18 von 100 und die Referenz zur Fokusrundenbefragung mit insgesamt 32 von 100 in die Bewertung ein.
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Die BGW vergibt für jeweils eine Referenz aus den o. g. Bereichen Rohpunkte, die sich wie folgt abstufen: (max. 10 Punkte: bei vollständiger oder weit überwiegender Übereinstimmung, maximal 7 Punkte bei mehr als der Hälfte der Übereinstimmung und maximal 4 Punkte bei weniger als die Hälfte der Übereinstimmung und maximal 2 Punkte bei Übereinstimmung in nur einem Kriterium der angegebenen Referenz. Die Rohpunkte fließen dann entsprechend der Wichtung in die Gesamtwertung ein.
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Datum der Absendung der Aufforderungen: 2015-07-13 📅
Sprachen
Sprache: Deutsch 🗣️
Sonstige Sprachen: Alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache eingereicht werden.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)/Hauptverwaltung/Revision/Zentrale Vergabestelle
Herrn Hans-Joachim Huhnholz

Referenz
Kennungen
Vom öffentlichen Auftraggeber vergebene Referenznummer: 2015/01
Zusätzliche Informationen
1. Zu Ziff. IV.1.1) dieser Bekanntmachung:
Das Vergabeverfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach VOF durchgeführt. Der durch diese Bekanntmachung eingeleitete Teilnahmewettbewerb ist Teil des Verhandlungsverfahrens und dient der Eignungsprüfung und -bewertung der Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften. Erst Ihre erfolgreiche Auswahl nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe. Die Vergabeunterlagen werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs nur an die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber versandt.
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2. Sie werden gebeten, sich unter vergabestelle@bgw-online.de unter Angabe Ihrer für dieses Verfahren verbindlichen Kontaktdaten zu registrieren. Nur so kann gewährleistet werden, dass wir ggf. weitere sachdienliche Auskünfte zum Verfahren an Sie erteilen können. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis 10 KT vor Ablauf der unter Ziff. IV.3.4) dieser Bekanntmachung bezeichneten Frist für den Eingang von Teilnahmeanträgen lesbar bei uns eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
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3. Für diesen Teilnahmewettbewerb können Sie unter der in Nummer 2 angegebenen E-Mail-Adresse Vorlagen für die Erklärungen in Ziffer III.1.4), III.2.1) III.2.2 und III.2.3) dieser Bekanntmachung erhalten, die Sie mit Ihrer Bewerbung ausgefüllt einreichen.
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4. Sollten geforderte Erklärungen/Nachweise oder Angaben fehlen, so behält sich die Auftraggeberin ggf. die Nachforderung von Unterlagen vor.
5. Zu Ziff. III.2) dieser Bekanntmachung:
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Nachunternehmer/Konzernunternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft diese Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen in seinem/ihrem Teilnahmeantrag zu benennen und die unter Ziff. III.2.1), III.2.2) bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise für diese Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen vorzulegen. Die gem. Ziff. III.2.3) dieser Bekanntmachung bezeichneten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind für diese Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundene Unternehmen in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft auf die technische Leistungsfähigkeit des Dritten/Nachunternehmers/ konzernverbundenen Unternehmens bezieht. Mit dem Teilnahmeantrag ist zudem von jedem dieser Dritten/Nachunternehmer/konzernverbundenen Unternehmen eine Erklärung vorzulegen, aus der hervorgeht, dass der Bewerber/Bieter bzw. die Bewerbergemeinschaft/Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten/Nachunternehmers/konzernverbundenen Unternehmens in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (Verpflichtungserklärung).
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6. Teilnahmeanträge sind unter Beifügung sämtlicher in dieser Bekanntmachung geforderten Erklärungen und Nachweise rechtzeitig in verschlossenem Umschlag bei der unter Ziff. I.1) dieser Bekanntmachung bezeichneten Stelle einzureichen. Der Umschlag ist mit dem Hinweis: Nicht öffnen, Vergabe „Kundenbefragung und Marktforschung“ zu kennzeichnen. Ein entsprechend beschrifteter Kennzettel ist den Teilnahmeantragsunterlagen beigefügt.
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7. Für dieses Verfahren ist eine voraussichtliche Angebotsfrist bis zum 30.8.2015 vorgesehen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der BGW, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten unter anderem die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
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§ 101a Informations- und Wartepflicht:
(1) Die BGW hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die BGW; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(2) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.
§ 101b Unwirksamkeit.
(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn die BGW:
1. gegen § 101a verstoßen hat oder
2. einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.
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(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die BGW die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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§ 107 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 7 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der BGW nicht unverzüglich gerügt hat,2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der BGW gerügt werden,
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der BGW gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der BGW, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Absatz 1 Nummer 2. § 101a Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2015/S 099-180107 (2015-05-20)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2016-01-11)
Objekt
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Telefon: +49 4020207-2350 📞
Fax: +49 4020207-2395 📠

Referenz
Daten
Absendedatum: 2016-01-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2016-01-12 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2016/S 007-008821
Verweist auf Bekanntmachung: 2015/S 099-180107
ABl. S-Ausgabe: 7

Objekt
Umfang der Beschaffung
Referenznummer: Vergabe-Nr. 2015/01

Verfahren
Vergabekriterien
Kriterium: 1. Beschreibung Sicherstellung Qualität der Ausführung (35)
2. Räumlichkeiten (20), Fachberatung (40), Teilnahme Menschen mit Behinderungen (20), Vorlaufzeit (20) (100)
3. Herangehensweise an Projektarbeit Phase 1 (50), Phase 2 (35) (85)
4. Herangehensweise Pre-Tests (12,5), Vorbereitung Interviewer (37,5), Sicherung Qualität Ergebnisse (25) (75)
5. Herangehensweise an Projektarbeit Phase 3 (50)
6. Vorgehensweise Recherche/Vervollständigung Infos (25) und Erläuterung Projektorganisation (25) (50)
7. Beschreibung Umsetzung initiales Projekt (37,5) und Begründung Auswahl Erhebungsinstrumente (12,5) (50)
8. Präsentation Angebotsinhalt und Schwerpunkte initiales Projekt (20)
9. Nachweis Qualität Kernteam durch Fachgespräche aus angebotenen Leistungen (35)
10. Niedrigster Preis (500)

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2016-01-08 📅
Name: g/d/p Markt- und Sozialforschung GmbH
Postanschrift: Richardstraße 18
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 22081
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: kontakt@gdp-group.com 📧
Internetadresse: www.gdp-group.com 🌏
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Land: Deutschland 🇩🇪

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus § 107 Abs. 3 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der BGW, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig. Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten unter anderem die folgenden Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):
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1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der BGW nicht unverzüglich gerügt hat,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der BGW gerügt werden,
Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Internetadresse: http://www.bundeskartellamt.de 🌏
Fax: +49 2289499163 📠
Quelle: OJS 2016/S 007-008821 (2016-01-11)